01.11.2013

Wissenswertes über die Berger Law LLP / Buchholz und Kollegen, Düsseldorf

Sinnbild: Licht im Dunklen

Es gibt Hinweise auf die Gründe, aus denen die Berger Law LLP rein formell in ein virtuelles Büro nach Frankfurt verlegt wurde und weshalb sich die (Ex-)Gesellschafter Philipp Berger und Andreas Buchholz einen Dreck um den rechtswidrigen Zustand schehren, dass Faxe an die von den "Rechtsanwälten" als die eigene angegebene Faxnummer Dritten zur Kenntnis gelangen.

Demnächst dürfte es nämlich zur Berger Law LLP, deren Sitz von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Essen PR 2590) nach Frankfurt am Main (AG Frankfurt, PR 2019) verlegt wurde, etwas Neues geben, was damit zu tun hat

Quelle: Dr. Stephan Bank, LL.M. Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP via Universität Köln,

Man muss sich gar nicht weit zurück erinnern um zu wissen, dass die derzeitige Kanzlei Buchholz & Kollegen in Düsseldorf einst eigentlich zwei Kanzleien waren, die Kanzlei Berger in Köln und die Berger Rechtsanwälte in Düsseldorf (oder anders herum, das ist mir nicht wichtig). Aus einem Teil deren Personals ging dann faktisch in die Berger Law LLP hervor, aus dieser jetzt in einem weiteren Schrumpfungsprozess faktisch die Kanzlei "Buchholz und Kollegen GbR", Düsseldorf. Partner bzw. Gesellschafter waren in allen Gesellschaften der Philipp Berger (Niederkrüchten) und Andreas Buchholz (Bochum) - aber auch ein Amin El Gend - und just der war auch Mitgründer des einzigen Großkunden der Kanzlei: der Euroweb.

Über Särge:

Aus bestimmten Gründen vermute ich - und mein Wissen um einen Rechtsstreit zwischen der Berger Law LLP (als Beklagte!) und Unitymedia (Philipp Berger und Andreas Buchholz haben nichts berichtet - also wohl eher nicht gewonnen...) vor dem LG Düsseldorf trägt dazu bei, dass ich die "virtuelle Kanzlei" im "Tower 185" für genau den Sarg halte, in welchem die "Berger Law LLP" und womöglich einige Außenstände als "Grabbeigaben" von und unter den Tränen der Gläubiger beerdigt werden.

Eine berühmte (auch nicht nur in der Haftung) beschränkte Abmahnkanzlei ging neulich den selben Weg. Die UG zog um, wechselte den Name und ging dann juristisch und, was aus Sicht deren Gesellschafter auch sehr praktisch gewesen sein dürfte, wirtschaftlich in die "ewigen Jagdgründe" ...

Über Geld:

Quelle: Dr. Stephan Bank, LL.M. Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP via Universität Köln,

Hintergrund für die anstehende "Liquidation" - wenn's denn keine "Pleite" wird - dürfte wieder sein, dass die Euroweb nicht mehr das selbe Budget für die ehemalige Anwaltskamarilla hat, die jetzt zu einem allenfalls kleinen Trupp nicht besonders fähiger Anwälte zusammengeschmolzen ist. Man mag sich nämlich auch Gedanken machen ob die Bergerschen Anwälte welcher Gesellschaft und Rechtsform auch immer von der Euroweb womöglich nach RVG bezahlt wurden oder aber nicht.

Hierfür gibt es einen Hinweis aus einer (sonst unsinnigen) Argumentation des Philipp Berger: Berger, Buchholz und deren Kollegen haben etwa in den letzten 1, 2 Jahren "nicht ganz freiwillig" reihenweise Euroweb-Verfahren zu für die Ex-Kunden (also Gegner) günstigen Konditionen zwischen 5 und 10 Prozent der Klagesumme beendet. Einem solchen Vergleich zwischen der Euroweb und deren Kunde zu 10% der Klagesumme wollte Philipp Berger zunächst nur dann zustimmen wenn der Kunde die vollen Verfahrenskosten trage. Sonst mache ER Verlust. Da wird man doch nachdenklich - und das drücke ich nur deshalb derart zurückhaltend aus weil ich dann über den Inhalt der Äußerung hinaus nichts beweisen muss.

Seit wann macht der Anwalt denn selbst Verlust wenn er für seine Mandanten einen Vergleich abschließt? Das klingt stark nach erfolgsabhängiger Bezahlung und wäre, wenn es sich erhärten ließe, ein glatter Rechtsbruch, möglicherweise sogar Betrug zu Lasten von sehr vielen Prozessgegnern - in jedem Fall aber eine Erklärung für die wohl heftigen wirtschaftliche Probleme und also auch für den Niedergang der Kanzlei(en) der Herren Berger und Buchholz

Über Terminiertes:
 
Quelle: Dr. Stephan Bank, LL.M. Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP via Universität Köln,
6 Monate nach einem Ausstieg von Andreas Buchholz haftet Philipp Berger für die Verbindlichkeiten ... und das war am 2.10.2013:

Bildschirmfoto: Der Stand der Dinge der Berger Law LLP.
Bildschirmfoto: Überholter Eintrag beim AG Frankfurt


Über: Missbildung:

Bildschirmfoto: Der Stand der Dinge der Buchholz und Kollegen LLP. Die hatte wohl keinen Kredit für den Umzug in die Jaegerhofstraße
Eine LLP ohne "Board" also. Wird demnächst gestrichen. Der "Buchholz und Kollegen LLP" wollte - anders als der "Buchholz & Kollegen GbR" - wohl niemand einen Mietvertrag geben. Die erstere verfügt ja auch nicht gerade über die besten Sicherheiten, sondern nur ...

Über wertloses "Eigentum":


"BERGER LAW" ist eine Marke der Kanzlei Buchholz & Kollegen, Jägerhofstraße 19-20, 40479 Düsseldorf". Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger meint das so ernst, dass ich ihn wohl direkt an Dr. Frieder Nau verweisen würde. 300 verschwendete Euro für die in offensichtlicher "Großmannsucht" getätigte Anmeldung! Kommt auch nicht mehr drauf an ... Die Marke "Berger Law" ist wirtschaftlich so "wertvoll" wie das, was der kultivierte Mensch ins Porzellan legt und des Gestankes wegen eilig mit Wasser hinweg spült.

Über "Verwirrung":

Das da "Über die Kanzlei BERGER LAW" drüber steht - und "Kanzlei Buchholz und Kollegen" darunter - zeigt auf, das der "Rechtsanwalt" Philipp Berger und sein Kollege Andreas Buchholz wohl tatsächlich auf die eine oder andere Weise "nicht ganz dem entsprechen, was man von geistig gesunden Menschen, gar Rechtsanwälten erwartet". Das Schriftliche lässt vermuten, dass beide in Prozessen mündlich noch sehr viel verworrener argumentieren und sogar bei eigentlich übersichtlicher Sachlage Fakten vertauschen. Eine Empfehlung ist das nicht, bringt derlei doch die Interessen möglicher Mandanten in Gefahr. Ich befürchte (nicht nur) deshalb sogar, dass ein Prozess unter Teilnahme der Herren nicht ordnungs- oder sachgemäß geführt werden kann.

Im Übrigen habe ich ja am 1.8.2013 vier der Kanzlei-Kollegen in die Augen gesehen. Ich sah verdammt viel Arroganz und etwas, was man je nach Höflichkeit und bösem Wille zum Beispiel für ein Leuchten in Augen oder aber die Reflektion des Lichtes an der hinteren Schädeldecke halten kann. Den "Pressemeldungen" der Kanzlei Berger Law LLP nach neige jedoch auch ich  stark zu letzterer Annahme.

Ein Fazit:

Das alles sieht nicht danach aus als wäre das Geschäft mit der Euroweb für Anwälte "wirtschaftlich oder sonst gesund".

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Typisch Ex-Stasi-IM: Das Leben seiner Zielpersonen ist ihm wichtiger als das eigene.

Was für ein bemitleidenswerter Tropf du doch bist.

. hat gesagt…

"Typisch Ex-Stasi-IM"

Jaja... Wüste und unbegründete Unterstellungen nebst Beleidigungen auf dem Niveau des ehemaligen "Dialerparasiten". Das ist es, was den kriminellen Querulanten aus dem "Freundeskreis" der Euroweb nebst der Herren Berger und Buchholz bleibt.

Sieht so aus, als hätte ich schon wieder gewonnen.

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