05.05.2013

Ecojet / SCS Schneider GmbH - Geldverschwendung statt Amortisation!

Update: Der BGH hat das besprochene Schandurteil aufgehoben. Der 15 Zivilsenat des OLG Frankfurt (Richter Kölsch als Einzelrichter) hatte zuvor eben so kläglich versagt wie Richter Prietz von LG Kassel.

Eine SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) bietet für viel Geld ein angebliches Energiesparsystem an, dessen angebliche Funktionsweise reichlich obskur erscheint. Es besteht aus Magneten...

Angebliche Funktionsweise des Ecojet-Systems der SCS Schneider GmbH
Figur 1: Angebliche Funktion des Ecojet-Systems - "exzellente Pseudowissenschaft"
Die SCS-Schneider GmbH behauptet also, es komme insgesamt zu einer vollständigeren Verbrennung, die Verbrennungstemperatur und die Reaktionsgeschwindigkeit steige.

Dagegen (1):
Der Energieerhaltungssatz würde verletzt

In der Schule haben wir einst gelernt, dass Energie nicht aus einem Nichts entsteht, sondern dass nur verschiedene Energieformen ineinander umgewandelt werden. Selbst bei Atombomben resultiert die Energieerzeugung aus einem Masseschwund, seit Einstein ist bekannt, dass Masse und Energie letzendlich zwei unterschiedliche, ineinander umformbare Zustände von Materie sind. Das ein solcher Prozess stattfindet behauptet aber die SCS-Schneider GmbH auch gar nicht - denn sonst wäre deren Anlage ja ein Atomkraftwerk...

Die Werbeaussage
"Die van-der-Waals Kräfte werden beeinflusst, es kommt zur Induktion von temporären Dipolen, also einer Ladungsverschiebung"
erweist sich als unsinniges, anscheinwissenschaftliches "Superplapla". Wenn das stimmen würde, dann käme wohl weder das Heizöl noch das Gas ohne erheblich Widerstand zu leisten durch die Düsen - denn die Ausrichtung der angeblichen Dipole müsste hierfür wieder verändert werden. Dafür wäre ein erheblicher Mehraufwand von Nöten. Und zwar an teurer Elektroenergie. Für die Pumpen. Und: In den Düsen würde alles wieder verwirbelt, was den behaupteten Effekt zunichte macht.

Konzentrieren wir uns also auf die übliche Funktion eines Heizkessels: Hier wird eine Stoffmischung verbrannt, die entweder ein Heizöl oder ein Gas ist. In jedem Fall sind es Kohlenwasserstoffe. Bei denen bestehen (in Chemie hatte ich im Abitur - Vornote, schriftliche und mündliche Prüfung - eine glatte Eins), niemals Verbindungen zwischen Wasserstoffatomen untereinander, sondern stets mit einem anderen Stoff - in der Regel mit Kohlenstoff, allerdings sind diese Kohlenwasserstoffe nicht rein, so also auch insbesondere mit Sauerstoff - z.B. bei Alkoholen oder einigen als gesundheitsschädlich bekannten Derivaten der Benzole z.B. Cumol.

Bei der vollständigen Verbrennung dieser Stoffe wird immer die selbe Energiemenge frei. Damit ist jetzt zu prüfen, was die Aussage
"Es werden Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann."
 her gibt.
  • Die Hauptbestandteile des Heizöls sind vorwiegend Alkane, Cycloalkane und aromatische Kohlenwasserstoffe mit etwa 9 bis 22 Kohlenstoff-Atomen pro Molekül.
  • Die ebenfalls zum Heizen verwendeten Erdgase bestehen hauptsächlich aus hochentzündlichem Methan, unterscheiden sich aber in ihrer weiteren chemischen Zusammensetzung.
  • Die ebenfalls zum Heizen  verwendeten Gase Butan und Propan sind (weit überwiegend) kettenförmige Kohlenwasserstoffe.
Für diese Heizstoffe behauptet die SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer Marcus Schneider) mit dem Ecojet-System würden "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." Das bedarf der Würdigung.


Chemische Grundlagen

Die Verbrennung ist ein Prozess, bei dem chemische Energie in Wärmeenergie verwandelt wird. Wir erinnern uns an den Energieerhaltungssatz.
  • Wasserstoff ist "einwertig". Ein Wasserstoffatom kann also immer nur eine molekulare Verbindung zu genau einem anderen Atom herstellen. Das ist eine Grenze, die unüberwindbar ist. Deshalb binden sich stets zwei Wasserstoffatome an ein Sauerstoffatom, Sauerstoff ist zweiwertig, kann also zwei Brücken bilden, die von je einem Wasserstoffatom besetzt werden. Es ist nichts ersichtlich oder denkbar, wie hier "mehr Sauerstoff" angebunden werden soll.
  • Kohlenstoff ist "vierwertig". Es kann z.B. als Methan 4 Wasserstoffatome, als Kohlendioxid zwei Sauerstoffatome anbinden. Es kann aber auch, unter Sauerstoffmangel verbrannt, unter Anbindung eines Sauerstoffatoms zu Kohlenmonoxyd verbrennen, wobei nur 2 der möglichen Bindungen zum stets zweiwertigen Sauerstoff benutzt werden. Mehr dazu unter "Chemische Verbrennung".
Löst man in den Hauptbestandteilen von Heizöl oder Gas (Erdgas), wie die SCS-Schneider GmbH behauptet, Wasserstoffbrücken, so entstände aber noch in der Leitung atomarer Wasserstoff und womöglich sogar atomarer Kohlenstoff - und zwar, wenn die Steigerung der Heizleistung von 7,9% stimmen soll in erheblicher Menge. Doch dafür braucht man außerdem auch noch eine Menge Energie! 

Dagegen (2)
Auf die Reaktionsgeschwindigkeit kommt es nicht an

Um die Umsatzmenge der Stoffe einer chemischen Reaktion zu erhöhen kann man deren Reaktionsgeschwindigkeit erhöhen. Das wird durch die Regulierung von Temperaturen, Drücken erreicht oder durch das Einbringen von Katalysatoren. Man kann aber auch einfach den Reaktor vergrößern. Bei Heizkesseln ist der Reaktor (Brennraum) vergleichbar klein. Würden die - an der Energieeffizienz der Heizkessel forschenden Hersteller eine höhere Reaktionsgeschwindigkeit wünschen, dann könnten die das auch erreichen. Man kann davon ausgehen, die nur behauptete Erhöhung der Reaktionsgeschwindigkeit ist ohne Einfluss, vielleicht sogar unerwünscht!


Dagegen (3):
Hat die SCS-Schneider etwa das Perpetuum Mobile erfunden?

Fraglich ist also, woher denn die, für die behauptete Lösung der Wasserstoffbrücken notwendige, nicht geringe Energie käme. Vom Magnet kann diese nicht stammen, denn der wäre irgendwann "leer". Käme als Energielieferant der Durchfluss des Brennstoffes durch das Magnetfeld in Betracht. Das bedeutet aber: Diese Energiezufuhr muss teuer bezahlt werden, denn der Brennstoff müsste (das Verfahren gibt das nicht her) dann gegen einen Widerstand gepumpt werden. Die behauptete Zufuhr der Energie ließe sich dann direkt am Stromzähler beweisen - unter einer extremen Kostensteigerung statt einer Einsparung. Außerdem müsste die Pumpe getauscht werden, denn die bestehende kann das nicht leisten. Der Gasdruck (bei Gasheizungen) reicht dafür ebenfalls nicht. Ich verzichte mal auf die Berechnung.


Dagegen (4):
Chemische Verbrennung

Der Verbrennungsprozess ist zwar mehrstufig und kompliziert, aber im Wesentlichen läuft dieser auf das folgende heraus:
  1. Zuerst werden die Kohlenwasserstoffe aufgespalten. Hierfür ist Energie notwendig. (Anzünden....)
  2. Danach werden die Wasserstoffatome zu Wasser verbrannt, hierbei werden immer 2 Wasserstoffatome und ein Sauerstoffatom zu einem Wassermolekül. Dieser Prozess liefert Energie.
  3. Außerdem wird Kohlenstoff zu Kohlenmonoxid, dieses dann zu Kohlendioxid verbrannt. Diese Prozesse liefern Energie.
Der einzige Punkt, an welchen "mehr Sauerstoff angebunden werden kann" ist also die Kohlenstoffverbrennung. Dieses würde sich in zwei Punkten realisieren:
  1. Es entstände im Abgas weniger Ruß.
  2. Es entstände im Abgas weniger Kohlenmonoxid.

Ich komme zu dem Schluss: Die Behauptung, dass "Wasserstoffbrücken gelöst, so dass mehr Sauerstoff angebunden werden kann." ist nicht haltbar.

Würde die Behauptung der Fuldabrücker SCS-GmbH des Marcus Scheider stimmen und würde in einem Maßstab Ruß oder Kohlenmondoxid den Schornstein einer Heizanlage verlassen, dass durch eine bessere Verbrennung ("mehr Sauerstoff") 7% Prozent oder mehr an Öl oder Gas einzusparen sein, dann würde diese Heizanlage stillgelegt oder bekäme erst gar nicht eine Zulassung:

Kohlenstoffmonoxid (CO) ist ein sehr giftiges Gas welches bei einer unvollkommenen Verbrennung entsteht. Der Anteil von CO im Abgas darf einen Grenzwert von 1170 ppm nicht überschreiten. das bedeutet: Nur 1170 von einer Million Molekülen im Abgas (~0,1%) dürfen Kohlenmonoxid-Moleküle sein.

Luft hat knapp 80% (oder 800.000 ppm) Stickstoff, knapp 20% (oder 200.000ppm) Sauerstoff. Im Abgas finden sich die eingetragenen Stickstoffmoleküle (im Wesentlichen) unverändert, geringste Mengen an Stickoxiden), Wasser, Kohlendioxid, geringste Mengen Kohlenmonoxyd und - nur bei Ölfeuerungsanlagen - geringste Mengen an Ruß. Diese wird auch überwacht.

Eine Erhöhung der  Verbrennungstemperatur würde übrigens zu einer Erhöhung des Anteils der Stickoxyde führen. Das ist einerseits wegen deren Giftigkeit sehr unerwünscht und senkt andererseits sogar die Energieeffizienz, denn die Oxydation von Stickstoff verbraucht Energie.

Würde eine im Abgas vorliegende Menge an Ruß und Kohlenmonoxid es zulassen, bei einer besseren Verbrennung 7% mehr Energie zu gewinnen, dann würde die Heizanlage als Giftschleuder zwangsweise stillgelegt und versiegelt, denn dann müssten der Anteil am stark giftigen und noch nutzbare Energie enthaltendem CO, grob überschlagen rund 60.000 ppm betragen. Alternativ würden die Nachbarn ihre Gemüseernten und die Dekontaminierung des Gartens in Rechnung stellen - wegen des wohl zentnerweise ausgestoßenen Rußes an dem dann auch stets giftige Kohlenwasserstoffe anhaften.

Dagegen (5)
Wettbewerb der Hersteller

Die Hersteller der Heizungsanlagen stehen in einem Wettbewerb. Eines der in diesem Wettbewerb höchst wichtigen Merkmale ist die Energieeffizienz von Heizungsanlagen. Effiziente Anlagen wie z. B. Gas-Brennwertkessel können unter günstigen Umständen Wirkungsgrade von über 95 % bezogen auf den Brennwert oder über 105 % bezogen auf den (etwas niedrigeren) Heizwert erreichen. Eine weitere Steigerung um 7%, einfach durch den Einsatz von vergleichsweise billigen Magneten, wie es die SCS verspricht? Das würden die machen! Machen die aber nicht. Warum nicht? Weil es nichts bringt!

Fazit:

Das von der SCS-Schneider GmbH (Geschäftsführer ein Marcus Schneider) angebotene System kann die öffentlich und beim Verkauf gegebenen Versprechen gar nicht erfüllen. Die behauptete Funktionsweise erweist sich bei sachlicher Betrachtung als etwas, was mit "grober, nur wissenschaftlich klingender Unsinn" richtig beschrieben ist. Ich wüsste nichts, warum ich das nicht "Scharlatanerie" nennen sollte.

Personas:

Die SCS GmbH des Marcus Schneider in Fuldabrück nennt als Ansprechpartner u.a.
  • Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Findeisen (Dresden)
  • Dipl.- Ing. Peter Freund (Hannover)
  • Dipl.-Ing. (FH) Olaf Brokate (Vöhrum)
  • Dipl.-Ing., VDI Günter Gumz (Kassel)
Ich bin schwer enttäuscht, dass sich Ingenieure dazu hergeben, ein solches teures aber nutzloses Produkt - bei dem es offensichtlich nicht mal zum Placeboeffekt reicht - zu verkaufen. Aber bitteschön: Mir ist längst nicht nur ein Rechtsanwalt bekannt, mir sind sogar Richter (z.B. der Fall Wolski) bekannt, die nicht nur entgegen der Berufsehre handelten, sondern sogar kriminell wurden. Man kann auf Titel also einfach nichts mehr geben.

Geschichtliches:

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) veröffentlichte im Juni 2009 ein Infoblatt, das sich eingehend mit angeblich energiesparenden Magneten, den Versprechungen der Anbieter und den angeblichen wissenschaftlichen Hintergründen befasste und zu dem eindeutigen Schluss gelangte:
"Diese Magnettechnik hilft nicht, Brennstoff zu sparen".

Ein zum "Ecojet" nahezu identisches System hatte die SCS-Schneider GmbH, mit dem nahezu gleichen Vormachen noch von einem Sitz in Bayern aus, als "Ecojet Powerjet" für Fahrzeuge angeboten. Der ADAC hat es anno 2000 getestet und kam zu dem Schluss, dass die versprochene Einsparung nicht stattfindet:
"Auch der Ecojet Powerjet Baseline 800 (696 Mark ohne Einbau) konnte die Werbeversprechungen nicht einlösen. Dieses System, das mit Kunststoffbändern über der Kraftstoffleitung befestigt wird, arbeitet ebenfalls mit Magnetfeldern. Der Wirkmechanismus, der vom Hersteller selbst nicht im Detail erklärt werden kann, soll zu einer  Verbrauchsreduzierung um bis zu 12 Prozent führen. Tatsächlich wurden keine Einsparungen festgestellt."
Ungefähr seit dem werden die offensichtlich nutzlosen Magnete an übertölpelte Hausbesitzer, Wäschereien, Bäcker und so weiter verkauft. Ich gehe nämlich davon aus, dass der Marcus Schneider von der SCS GmbH sehr wohl von der tatsächlichen Nutzlosigkeit weiß.

Betrug? Beschiss? Scharlatanerie? - Gerichtliches:

Manche Richter haben dem Grundgesetz zu wider ein sehr gespanntes Verhältnis dazu, wenn man derlei Schabernack als "Betrug" oder "Scharlatanerie" bezeichnet. So hat es vor kurzem der Richter Prietz vom LG Kassel fertig gebracht, ein Urteil zu fällen, dem ich mich nicht anzuschließen vermag - und dass voraussichtlich spätestens vor dem BGH, alternativ dem BVerfassG, keinen Bestand haben wird. Ich halte das "Urteil" des Richters Prietz für ein "Schandurteil", für ein (weiteres) Versagen des Gerichts.

In der Sache 7 O 15/12 des LG Kassel verbot der Richter Prietz dem Kassler Ingenieur Thomas Berger allen Ernstes zu behaupten oder zu verbreiten, bei dem Produkt handele es sich um einen "groß angelegten Schwindel" bzw. "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukte". Doch, dass es sich um "groß angelegten Schwindel" bzw. einen "Betrug" und um "Scharlatanerieprodukt" handelt, das vertrete auch ich als Meinung - und ich empfehle jedem Richter, der Richter oder gar ein "angesehener Richter" bleiben will, die Klauen von meinem Recht aus Art. 5 GG zu lassen und damit die Warnung vor der nutzlosen Geldausgabe nicht gesetz- und verfassungswidrig zu beeinträchtigen.


Aus meiner Sicht hat nämlich dieser Richter Prietz vom LG Kassel den Inhalt und Gedanken des Art. 5 Grundgesetz, aber auch des § 193 StGB nicht genügend verinnerlicht. Kritik darf herzlich böse, treffend sein und sogar richtig weh tun - sagt in ständiger Rechtsprechung der BGH. Die derzeit in Fuldabrück befindliche SCS GmbH des Marcus Schneider vertreibt für viel Geld ein Produkt, dessen Werbeversprechen im wahrsten Sinne es Wortes "heiße Luft" sind - woran es keinen tragfähigen wissenschaftlichen Zweifel gibt und zieht den Leuten dafür viel Geld aus der Tasche. Wenn jetzt jemand, Herr Thomas Berger hat das getan, Dritte über diesen Sachverhalt, also über einen drohenden oder eingetretenen Vermögensverlust aufklärt, dann greift ergo § 193 StGB und demnach greifen die §§ 823, 824, 1004 BGB als Anspruchsgrundlage gerade nicht. Das Urteil des Herrn Prietz ist "vorn und hinten" nicht haltbar.

Ein Richter mit offenbar bedenklich geringen Kenntnissen in den Naturwissenschaften...

Aber vielleicht hat der Richter Prietz ja auch "treugläubig-doof" das "Ecojet-System" erworben und nunmehr erhebliche Probleme damit, sich selbst einzugestehen, dass er ganz schön beschissen wurde. Dieses Phänomen des "grundlosen Besitzerstolzes" tritt (insbesondere) nach mittelgroßen Investitionen (Käufen) selbst bei den klügsten Leuten auf. Es ist aus der Psychologie und dem Marketing bekannt.

Andererseits ist mir das LG Kassel durchaus als Gericht bekannt, an dem - in anderen Zusammenhängen - das Recht zu Gunsten Krimineller gebeugt wurde bis es brach. Ich weiß nicht, ob der Richter Prietz diese merkwürdige Tradition fortsetzen will - und ich hoffe, dass dieses "höchst rechtsfreie Schandurteil" schon durch das OLG Frankfurt korrigiert wird!

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