"Trotz der gestiegenen UmsĂ€tze konnte das kurzfristige Vermögen um TEUR 162 verringert werden, wobei insbesondere die angearbeiteten AuftrĂ€ge durch eine schnellere Durchlaufzeit deutlich um TEUR 280 reduziert werden konnten."(Quelle: Jahresbericht der Euroweb Internet GmbH fĂŒr das Jahr 2011, hinterlegt bei Amtsgericht DĂŒsseldorf, HRB 42518, Seite 2, unter II. - dort 2. Absatz)
Zugleich hat die Euroweb Internet GmbH, vertreten von der Berger Law LLP (jetzt "Buchholz und Kollegen, DĂŒsseldorf") in aberdutzenden, wenn nicht hunderten Verfahren vor mehreren Gerichten vorsĂ€tzlich und systematisch unwahr (=LĂŒge) vorgemacht, diese hĂ€tte bei der Erstellung der Webauftritte nichts erspart, weil die "Webdesigner" nicht anderweitig hĂ€tten beschĂ€ftigt werden können.
Nur stellvertretend fĂŒr eine enorme Anzahl dieser LĂŒgen nenne ich hier die Verfahren
- Oberlandesgericht (OLG) Dresden, 10 U 164/13 (Vorinstanz Landgericht Chemnitz, 1 O 375/12)
- Oberlandesgericht (OLG) DĂŒsseldorf, I-5 U 135/12
Ăber das letzte Verfahren berichtet der Euroweb-Anwalt Andreas Buchholz selbst öffentlich:
"... Euroweb ... konnte nachweisen, dass im Vertragszeitraum 2009-2012 keine weiteren ersparten Aufwendungen, als die bereits berĂŒcksichtigten vorlagen. AuĂerdem gelang der Nachweis, dass Euroweb auch nicht vollausgelastet war, sodass kein Raum fĂŒr die Annahme von Ersparnissen durch anderweitigen Erwerb bestand. Zu berĂŒcksichtigen ist hierbei, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) nur dann anderweitiger Erwerb angenommen werden kann, wenn neue AuftrĂ€ge/ VertrĂ€ge gerade infolge der KĂŒndigung des streitgegenstĂ€ndlichen Vertrages angenommen werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Unternehmen nicht vollausgelastet ist, also noch ĂŒber KapazitĂ€ten verfĂŒgt."(Quelle: Im Auftrag der Euroweb von Andreas Buchholz auf www.internet-system-vertrag.info/euroweb-setzt-erneut-verguetungsanspruch-nach-%C2%A7-649-erfolgreich-vor-dem-olg-duesseldorf-durch-urteil-vom-05-12-2013/ veröffenlichte ProzesslĂŒge, die mit dem GeschĂ€ftsbericht nicht in Ăbereinstimmung zu bringen ist).
Wenn nĂ€mlich der Bestand an "angearbeiteten" AuftrĂ€gen im Jahr 2011 allein um 280.000 Euro gesenkt werden konnte, so ergibt sich aus den Zahlen der Euroweb, die ebenfalls den Gerichten gegenĂŒber gemacht wurden - nĂ€mlich hinsichtlich der Kosten fĂŒr das Erstellen einer Webseite durch die Webdesigner - dass mindestens ein durchschnittlicher Auftragsbestand von mehr als 1000 Websites existiert haben muss. Davon wieder muss die GeschĂ€ftsfĂŒhrung der Euroweb und auch Daniel Fratzscher gewusst haben. Das entspricht bei 200 "Webdesignern" einem Mindestauftragsvorlauf von 5 Websites je "Designer". Der GeschĂ€ftsfĂŒhrung der Euroweb, insbesondere Christoph PreuĂ und Daniel Fratzscher war also jederzeit klar, dass die KapazitĂ€ten der Webdesigner bei KĂŒndigung des "Systemvertrages" tatsĂ€chlich anderweitig verwendet wurden, dass das Unternehmen gerade keine freien KapazitĂ€ten hatte, dass die Euroweb zu 100% ausgelastet war, ein erheblicher Auftragsvorlauf bestand.
Als weiteres Indiz kann gelten, dass die Erstellung der Webseiten der mit der Euroweb eng verbundenen "Superrefenzkunden", der "Kanzlei Buchholz und Kollegen" (vormals "Berger Law LLP", also der Euroweb-AnwĂ€lte Andreas Buchholz und Philipp Berger) mehrere Monate gedauert hat. FĂŒr andere Kunden der Euroweb lassen sich nĂ€mlich Ă€hnlich lange ZeitrĂ€ume zwischen Vertragsabschluss und Erstellung der Webseite nachweisen.
Beweismittel sind meine in der fÀlligen Strafanzeige genannten BlogbeitrÀge und diese beiden Dokumente:
- Anwalt und bisheriger Partner P. Z. ist seit 1.2.2012 Mitarbeiter einer anderen Kanzlei
- Derselbe P. Z. wird aber am 23.3.2012 (und darĂŒber hinaus weiterhin als Partner der Berger Law beworben
- und natĂŒrlich das Impressum der "Berger Law Köln", welches die Euroweb als Ersteller der Seiten ausweist. (HeiĂt "LLP" etwa "LĂŒgner lieben Prozessbetrug"?)
Denn die Kanzlei hat mit Sicherheit am oder vor dem 1.2.2012 der Euroweb den Auftrag gegeben, die Webseite an die neuen UmstĂ€nde anzupassen. Das Gesetz sieht dies auch so vor, denn es handelt sich einen UWG- und PersönlicheitsrechtsverstoĂ - und gerade auf diesem Gebieten wollte die Kanzlei als "spezialisiert" gelten, da kann man sich einen groben VerstoĂ nicht leisten. Die minimale Ănderung dauerte Monate - die Herren "RechtsanwĂ€lte" Philipp Berger und Andreas Buchholz wussten also definitiv von der "Vollauslastung" der sogenannten "Webdesigner" (in der Mehrzahl wohl Praktikanten und Lehrlinge) und nahmen also in Betrugsabsicht am BelĂŒgen der Gerichte bewusst und vorsĂ€tzlich teil. (Punkt!)
Aber durch den GeschĂ€ftsbericht der Euroweb Internet GmbH selbst steht nunmehr fest, es handelte sich um eine dreiste, vorsĂ€tzliche LĂŒge die den Gerichten gegenĂŒber vorgebracht wurde um in jedem Einzelfall dem Recht zu wider einen Anspruch auf mehrere tausend Euro zu begrĂŒnden. Es handelt sich also um eine bewusste TĂ€uschung, welche den Charakter der DritttĂ€uschung hat und eigentlich zu einer Strafverfolgung wegen massenhaften, gewerblich und bandenmĂ€Ăig betriebenen (Prozess-)Betrugs fĂŒhren sollte.
Aus anderen Sachen wissen wir aber, dass die Staatsanwaltschaften - konkret die Staatsanwaltschaft DĂŒsseldorf - bei dieser und verwandten Formen des Betruges erst dann einschreiten, wenn eine "Schallgrenze" von mehreren tausend Strafanzeigen ĂŒberschritten und das Ansehen der Justiz wegen des Nichtstuns geschĂ€digt wird. Eine solche SchĂ€digung kann natĂŒrlich nur stattfinden, soweit das Ansehen der StA DĂŒsseldorf wegen der Verweigerung angemessener Ermittlungen gegen BetrĂŒger genau dieses Schlages nicht schon "vollstĂ€ndig im Arsch" ist.
Das bisherige, selbst einen Straftatbestand, nĂ€mlich den der Strafvereitlung, erfĂŒllende Nichtstun der Staatsanwaltschaft Ă€ndert aber nichts - gar nichts - daran, dass hier eine Serie insgesamt schwerer Straftaten vorliegt.
Auffallend ist ferner, dass die Euroweb Internet GmbH auch durch die AnwĂ€lte Philipp Berger und Andreas Buchholz just mit dem Ergebnis des BelĂŒgens der Gerichte - zweifellos teils als versuchter, in einigen FĂ€llen als vollendeter Prozessbetrug zu einzustufen - massiv in die Ăffentlichkeit drĂ€ngt. Und dabei wieder kann mir keiner erzĂ€hlen, dass die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nicht darĂŒber Bescheid wussten, dass diese LĂŒgen vortragen. Mithin kann mir also keiner erzĂ€hlen, dass die beiden AnwĂ€lte an den Straftaten nicht beteiligt waren oder es im Falle gegenwĂ€rtiger Verfahren nicht auch noch sind. Zu meiner Ansicht trĂ€gt das Verfahren 20 Js 1328/12 der StA DĂŒsseldorf bei, in dem auf Anzeige des PrĂ€sidenten des Oberlandesgerichtes DĂŒsselorf hin gegen Philipp Berger wegen Anstiftung zur Falschaussage ermittelt wird - soweit da nicht schon ein Strafbefehl oder Urteil erging.
Die Erstellung der Webseite der "Buchholz und Kollegen" dauerte rund 4 Monate, was sogar einem Auftragsvorlauf von rund 40 Websites (2 pro Woche) entspricht und mit dem obigen, nur aus der Verringerung des Vorlaufes errechneten Mindestvorlauf von 5 Websites ĂŒbereinstimmt. Damit ist klar, dass auch Philipp Berger und Andreas Buchholz mindestens seit September 2013 sehr genau wissen, dass es einen Auftragsvorlauf, also einen hohen Bestand unfertiger Webseiten gibt. Die Herren "RechtsanwĂ€lte" logen und lĂŒgen also vorsĂ€tzlich mit.
Sollte die Euroweb und oder einer der AnwĂ€lte ĂŒber ein Vorgehen gegen diesen Bericht nachdenken: Das wĂ€re sehr geeignet, dass ich in der Konsequenz ein Urteil erwirken kann nach welchem die nur höchst widerwillig tĂ€tig werdende Staatsanwaltschaft DĂŒsseldorf mangels einer Ausrede keine Möglichkeit zum Nichtstun mehr hĂ€tte, die zivilrechtlichen Folgen dĂŒrften infolge der auch daraus resultierenden Möglichkeit der Einleitung von Restitutionen fĂŒr Euroweb existenzvernichtend sein. Das Risiko ist aus meiner Sicht ein nettes, aus Sicht der Herren Christoph PreuĂ, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz ist es, hinsichtlich der Folgen, extrem. Ich kĂŒndige den vorgenannten fĂŒr den Fall einer Beschwerde bei Google eine negative Feststellungsklage an.
FĂŒr den Fall eines Antrages auf den Erlass einer einstweiligen VerfĂŒgung ohne Anhörung des Gegners (damit erzielen LĂŒgner genau dieses Schlages zumeist erst einmal einen Erfolg) empfehle ich dem dreist angerufenem Gericht die oben genannten Akten und den oben genannten GeschĂ€ftsbericht beizuziehen und auch auf der genannten Webseite zu lesen, sich beim LG DĂŒsseldorf mal nach der Zahl der Verfahren zu erkunden und nach der Sachverhaltserforschung zu dem einzig richtigen Schluss zu kommen - nĂ€mlich zu dem, dass diese Vorhaltungen wahr und richtig sind und dass sich der Artikel mit aktuellem kriminellem Handeln befasst mit dem die Antragsteller im Erfolgsfall ja sogar selbst erheblich in die Ăffentlichkeit drĂ€ngen. Was ĂŒbrigens geradezu als eine Krönung dreist-kriminellen Vorgehens anzusehen ist.
Ich warne den mir bereits negativ aufgefallenen, angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne, die ebenfalls mir negativ aufgefallene angestellte AnwĂ€ltin Adrijana Blazevska und ganz sicher nicht grundlos Anne Sulmann sowie den bisher eher unauffĂ€lligen Angestellten Anwalt Benedikt Schönbrunn eindringlich davor, sich wissentlich oder infolge mangelhaften Nachdenkens in irgendeiner Form an kriminellen oder auch nur moralisch verwerflichen Handlungen zu beteiligen. Es wird ab sofort in meiner Berichterstattung keinerlei Schonung (wie ich sie anderen Kollegen gerade auch durch die Löschung von deren Namen in den Berichten angedeihen lieĂ) mehr geben - ich habe schon lange genug gewarnt!
FĂŒr Prozessgegner der Euroweb, welche nach einer solchen LĂŒge verloren haben und den obigen GeschĂ€ftsbericht noch nicht kannten besteht die Möglichkeit, das zivilrechtliche Urteil durch eine Restitutionsklage nach §§ 580 ff ZPO aufheben zu lassen.
Ich bin gerne bereit, Opfern der erweislich vorliegenden kriminellen Praxis bei der Formulierung eines PKH-Antrages (fĂŒr den braucht man keinen Anwalt) und der Wahl eines geeigneten Anwaltes zu helfen. Verbindliche RechtsauskĂŒnfte erteilt aber nur ein zugelassener Anwalt.
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