29.02.2024

BREAKING BLAMAGE: Von Prof. Dr. Ralf Höcker vertretener Dr. jur. Ulrich Vosgerau verliert vor LG Hamburg gegen Correctiv 1:2 - Rechtmissbrauch?

 

Zunächst einmal hätten wir da eine „Erfolgsmeldung“ des mir als mediengeil geltenden Prof. Dr. Ralf Höcker. Von drei erhobenen Unterlassungsbegehren ist er mit gerade mal einem durchgekommen. Es steht also 1:2 für Correctiv.

Prof. Dr. Ralf Höcker (Köln) bewirbt sich also tatsächlich mit einer Blamage!

Und das vor dem, um es offen zu sagen, mir selbst in der Vergangenheit durch nicht nachvollziehbare Tatsachenignoranz und mangelhafte Verfassungstreue aufgefallene Land- und Verbotsgericht zu Hamburg, an welchem die rechtsverachtende Tradition des Richters Buske und seiner Nachfolgerin Käfer offensichtlich hochgehalten wird. Eine auffällig hohe Zahl von offensichtlich höchst falschen, kritische Meinungsäußerungen und wahre Tatsachenberichte  verbietenden - also  „ausgesprochen hanseatischen“ - Entscheidungen der sogenannten „Pressekammer“ des LG Hamburg - die vom OLG Hamburg aufrecht erhalten wurde - wurde in der Vergangenenheit von den Höchstgerichten  (BGH, BVerfassG) stirnrunzelnd aufgehoben. Die, das Ansehen des Rechtstaates beschädigenden „Verfehlungen“ (Rechtsbeugung wäre richtiger) der Pressekammern des LG und OLG Hamburg sind der Grund, warum windige Kanzleien und Anwälte deren sonst aussichtslose Verbotsanträge für, sagen wir „schräge Gestalten“, an dieses Gericht adressieren. Und wer, wie Dr. jur. Ulrich Vosgerau (ganz rechts und wohl nur noch in der CDU) an der von vielen mit der Wannseekonferenz verglichenen Veranstaltung neorechter, überwiegend dem Höcke-Part der AfD nahestehender Gestalten (und ausgerechnet eines Österreichers mit niedrigem militärischem Rang) teilnimmt, den zähle ich zu diesen „schrägen Gestalten“.

Rechtsmissbrauch?

Die seit Jahrzehnten als „stark renovierungsbedürftig“ geltenden §§32, 35 ZPO erlauben bei Meinungsäußerungen und Pressesachen regelmäßig formalrechtlich einen fliegenden Gerichtsstand. Es gibt aber zahlreiche Gerichte, die sich durch solche Anträge „verarscht und missbraucht“ sehen, den „völlig frei fliegenden Gerichtsstand“ also nicht mehr anerkennen.

Rechtsmissbrauch!

Aber Correctiv sitzt - soweit ich das wahrnehmen kann - in Berlin, Essen, Bottrop. Dr. Ulrich Vosgerau ist, wie übrigens auch Höcker in Köln tätig. Insoweit wäre ein Antrag durch eine wirtschaftlich vernünftig denkene Partei in Köln (dessen Landgericht bezüglich Pressesachen in der Vergangenheit derselbe Verbotswahn wie dem LG Hamburg nachgesagt wurde) angemessen gewesen. Und da stellt sich die Frage, ob Prof. Dr. Ralf Höcker sich bei der freien Wahl gemäß §§ 32,35 ZPO im Hinblick auf die heiklen Anträge das Gericht mit der höchsten Erfolgschance ausgesucht hat. Und da drängt sich der Gedanke an einen Rechtsmissbrauch (Missbrauch des Rechts) geradezu auf. 

Man kann also vermuten, dass es vor anderen Gerichten anders ausgegangen wäre:

„Man könne mit Wahlbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben, soll Vosgerau auf Nachfrage eines Teilnehmers beim Potsdamer Treffen gesagt haben, sofern man diese massenhaft einreiche. „Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit“, heißt oder besser hieß es im Correctiv-Artikel - den Correctiv nun [ich: einstweilig] ändern muss: „Mit seinem Antrag hat Vosgerau geltend gemacht, ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürwortet zu haben. Der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde hänge nicht davon ab, wie oft sie eingereicht werde, sondern davon, wie gut sie begründet sei“, schreibt das Hamburger Landgericht.“

(Schreibt der Kölner Stadtanzeiger)

Ein paar Grundlagen: (Gern auch für Rechtsanwälte und Richter)

Eine Wahrheitsfindung findet im Verfahren um den Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht wirklich statt. Das Landgericht Hamburg stützte sich also bei der Entscheidung nur auf die Behauptung des Dr. jur. Ulrich Vosgerau. Mehr ist da nicht. Und wie ich verdammt genau weiß werden Gerichte - besonders die Pressekammern, besonders aber die des LG Hamburg - verdammt oft belogen. Ob es vorliegend so war kann ich aber nicht wissen.

Die einstweilige Verfügung wird von dem Gericht in einem „summarischen Verfahren” erlassen. Der Richter orientiert sich in diesem Verfahren bei seiner Entscheidung für oder gegen den Erlass der einstweiligen Verfügung lediglich an den vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen und an geltendem Recht.

(So beschreibt „Damm-Legal“ den Soll-Zustand)

Inzwischen kommt hier aber hinzu, dass das Gericht dem Antragsgegner rechtliches Gehör gewähren muss. Das kann aber geschehen, in dem vorgelegt wird, womit dieser auf die, vor einer Antragstellung ohnehin schon im Hinblick auf die durch § 93 ZPO gebotene, Abmahnung reagierte. (weiß - manders als mancher Anwalt - und sogar Landrichter(in) - ein auch bei der Kanzlei des Prof. Dr. Ralf Höcker wohl gefürchteter Schlosser und Rechtslaie namens Jörg Reinholz...)

Gestank:

Wenn man als Kläger sogar vor der höchst lumpen- und klägerfreundlichen Pressekammern des LG  Hamburg nur mit einem von drei Unterlassungsansprüchen durchkommt, dann ist es unter dem Aspekt der Fallbeurteilung äußerst fraglich, warum man überhaupt mit den beiden, also höchst offensichtlich nicht durchwinkbaren Anträgen vor Gericht zieht.

Der Mandant Ulrich Vosgerau hat den Grad eines „Dr. jur.“  und dessen Anwalt Höcker hat den auch. Ich stell mir die Frage, wie es sein kann, dass ein „Dr. jur.“ sich von einem anderen „Dr. jur.“ - den ich nicht für klug halte - derartig abzocken lässt. Oder war der „Dr. jur.“-Mandant so „vogelwild“ part tout und gegen anwaltlichen Rat zu handeln? Immerhin hat Dr. jur. Ulrich Vosgerau (im Hinblick auf die Teilnahme beim Potzdamer „Nazi-Meeting“ wohl nur noch in der CDU) dem Professor Dr. jur. erlaubt, mit dem tatsächlich größenteils verlorenem Verfahren Werbung für selbst zu machen. Das spricht für „vogelwild“. Das der auch sonst für unfeines Vorgehen bekannte Höcker das dann macht allerdings auch.

Ligitation PR:

Bei Prof. Dr. jur. Ralf Höcker vermute ich keine besonders tolle Rechtskenntnis und - nun erst recht - keine überbordende Intelligenz. Denn er „wirbt“ selbstvermeintlich für sich - und teilt aber letztendlich mit dass er für seinen Mandant 1:2 verloren habe. Auch die Kostenverteilung - über welche er nichts schreibt, dürfte so enden, dass der Mandant und Dr. jur. Ulrich Vosgerau 2/3 der Kosten tragen muss.

Fazit:

Die „BREAKING NEWS“ des Prof. Dr. Ralf Höcker (Köln) sind also tatsächlich eine „BREAKING BLAMAGE“ - und hinter den ganzen akademischen Titeln von Mandant und Anwalt versteckt sich einfach nur dummes Handeln: „Dumm ist, wer dummes tut!“ - sagte die Mutter der Romanfigur Forrest Gump zu selbigen. Zumindest damit hatte diese Mama recht: Denn das gilt grundsätzlich.

Gruß und Kuss?

„Tolle „Werbung“, Herr Prof. Dr. jur. Höcker! Obiges Geblubber hätte ein klügeres „Organ der Rechtspflege“ - und davon gibt es viele - sorgfältig vermieden.“


23.02.2024

Ganz kurz: Was ist, was will eigentlich die AfD?
Es sind „kleine Würstchen“ und Volksverräter im Dienst des russischen Imperialismus!

Die AfD ist ein bunt zusammengewürfelter Haufen aus extremen Wirtschaftsliberalen, glatten Nazis und vor allem selbstvermeintlich zu kurz gekommener, machtgeiler Würstchen, die versuchen sich - um wahr genommen zu werden - im Canon der Stimmen gegenseitig zu übertreffen. AfD Mitglieder und Sympathisanten blahfaseln deshalb immer irrer werdendes Zeug und schrecken nicht davor zurück, Gegner auf bis in Kriminelle reichende Weise zu beschimpfen.

  • Wer sich „Elite“ nennt wäre gern „Elite“ - ist es aber nicht. Mir muss deshalb keiner erzählen, wes Geistes jemand ist, der sich z.B. den Alias „Telegramelite gibt: Es geht solchen um Selbstüberhöhung. Nicht wahr, Herr Martin Sellner?
Also gilt:

AfD == kleine Würstchen

Finanziert wird die AfD zu einem guten Teil durch Spenden aus dunklen Quellen - und eine davon ist definitiv Russland - das gilt auch dann, wenn das Geld über die schöne Schweiz gespendet wird.

Zusätzlich kommt der AfD auch eine weitere Förderung zu Gute: Propaganda durch russische, also von Russland bezahlte Medien. Anders ausgedrückt ist es so, dass die Bande aus Nazis, Quer-, Dumm-, und Dampfplauderern sich über die Gehirnwäsche des  „Staatsfunk“ und die „faschistischen Zeitungen“ beklagt und behauptet, das Teutonenvolk würde von diesen belogen - während diese tatsächlich durch die „Prawda“, „Sputnik“ & Co.  gehirngewaschenen Eminenzen gleichzeitig die offen-verlogenen Lieder der russischen Staatspropaganda singen.

Russland will aber die Demokratien in Europa spalten um eines neues Russisches Reich zu erschaffen und hierzu Russland durch Landnahmen und Kolonisierung zu vergrößern. Die nun russlandhörige AfD (nebst und mitsamst Nazis, Quer-, Dumm-, und Dampfplauderern) geht also hin und verbreitet die Nachricht, dass nicht etwa Russland „Kriegstreiber“ sei - Kriegstreiber seien die Parteien links der AfD-Nazis.

Damit dienen diese geistigen Würstchen in und auf Seiten der AfD aber einer fremden Macht, welche die erklärte Absicht hat, Europa und Deutschland zu schaden um es letztendlich zu beherrschen

Also gilt:

AfD == Volksverräter

Innerhalb des schon erwähnten, bunt zusammengewürfelter Haufen aus extremen Wirtschaftsliberalen, glatten Nazis und vor allem, nach deren eigener Ansicht zu kurz gekommener, machtgeiler Gurken glaubt übrigens jede Seite dieses Gemenges politischer Hasardeure sich der anderen nach einer Machtergreifung entledigen zu können.

Das hatten wir doch schon einmal...

22.02.2024

Deutschland, Taurus, Bundestag - und russisches Geld: Wir brauchen einen „Change“ - aber nicht die AfD.

Eigentlich gibt es eine klare Mehrheit - und wie man so hört „wuselt es schon“:

"Ich möchte von Bundeskanzler Scholz in dieser Situation einmal wissen, was denn das ganz große Problem mit der Lieferung der Taurus-Raketen nun ist. Niemand weiß es, niemand weiß es! Wir haben dazu keine rationale Erklärung bekommen. ... Die Öffentlichkeit, die Ukraine, der Deutsche Bundestag haben einen Anspruch darauf zu erfahren, warum die Lieferung nicht erfolgt."

fragte Johann Wadephul (CDU) - Stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss und Leiter der deutschen Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der NATO - heute im Bundestag - auch für mich. Bei Grün und Gelb gab es dazu viel Nicken.

 

Da AfD, Linke (Interessenvertreter Moskaus sind - als „Verräter“ -  in der Grafik nicht grundlos unter der Russland-Flagge verborgen) - und Teile der so wankelmütigen wie völlig zersplittert, also plan- und strategielos anmutenden, übrigens auch zerfallenden SPD[¹] - Russland unterstützen (ergo als „gekauft“ gelten müssen) ist wohl ein „Change“ notwendig. Auch ist der stille Olaf Scholz alles andere als ein Winston Churchill - und so einen bräuchte Deutschland jetzt: Einen, der die „Deutschen“(²) und Europa mitnimmt und dazu bereit ist, bezüglich rechtspopulistischer Querulanten - Viktor Orban - unangenehme Entscheidungen zu treffen.

Und wo bleibt eigentlich die Androhung an Moskau, die Durchfahrt zwischen Ost- und Nordsee, aber auch vom Schwarzen ins Mittelmeer (und visa versa) oder schon den Suez-Kanal für russische Schiffe oder solche mit Ziel- oder Abgangshäfen in Russland zu sperren? Die Russen machen genau das - durch höchst offensichtliche Stellvertreter - im Roten Meer. Und die Russen haben aggressiv Verträge - das Abkommen von Minsk - gebrochen. Auch wäre eine Vertreibung der Russischen Armee aus Moldawien (alternativ deren militärischer Einschluss und Vernichtung) - oder deren ernsthafte Androhung - eine Option.

¹) Es gibt - außer dem Einfluss von „Gerhard Schröder und also Russland aus niedrigem pekunärem Interesse immer noch nahestehenden Lobbyisten“ in der SPD - sonst keine, einer sachlichen Beurteilung standhaltende Erklärung dafür, warum Scholz die Taurus nicht liefern will. Kanzler Scholz gibt gar keine.
²) Wer in Deutschland wohnt, nicht in wirklich schwer wiegender Weise die Gesetze verletzt, keinen  fremden und aggressiven Ideologien nachjagt; anerkennt, das Religion absolute Privatsache ist und eigentlich nichts anderes als einen gutes Job, hier „zu Hause sein“, ein gutes und friedliches Leben nebst netten Nachbarn haben will - gilt mir als „deutsch“.


21.02.2024

Wie sollte man sich wehren, wenn der Quaknazi Andreas Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“, „A. Skrziepietz“) trollt und beleidigt?

Der sich als „Dr. med. und Philologe“ hervorhebende Andreas Skrziepietz (Hannover) hat hier in den letzten Tagen trotz teurer anwaltlicher „Hilfe“ und völlig entgegen seinen Erwartungen und just von einem Gegner, den er in einem Anfall grundloser Arroganz für „dumm, schwach und einfach zu überfahren“ hielt, eine ganz böse Abfuhr erhalten, bleibt aber uneinsichtig und will sein Verhalten fortsetzen. Es ist deshalb zu befürchten, dass Skrziepietz nun anderweitig nach einem Ausgleich und Befriedigung durch übles Heruntermachen eines anderen Meinungsgegners sucht. Wenn der „un-wohlbekannte“ Narzisst, Hetzer, Troll und Forenrüpel also trollt und beleidigt - dann sollten Sie seine „Meinungsäußerung“ an die Moderatoren melden.

Geben Sie, so die Möglichkeit besteht, den Admins einfach die URL dieses Artikels mit.

Zum Kopieren

https://joerg-reinholz.blogspot.com/2024/02/wie-sollte-man-sich-wehren-wenn-der.html

(Artikel als PDF, z.B. für Emails)

Vermeiden Sie es, den sich in seinen Beschwerden als „gar armen kleinen, ach so unschuldig und völlig grundlos angegangenen“ gebenden Querfasler, Troll und Forenrüpel Andreas Skrziepietz  (a.k.a. „docmacher“, „a. skrziepietz“) - der mit Klagedrohungen und Strafanzeigen „um sich wirft“ - eine andere Anwort zu geben als den Hinweis auf diesen Blog - oder erinneren Sie den einfach an den „Schlosser Jörg Reinholz“ - bei dem  Andreas Skrziepietz mit der Strafanzeige und der 2150 € teuren Abmahnung so „super erfolgreich“ war.

Etwa so:

Kau mir kein Ohr ab! Guggst Du:

Dieses - oder so etwas - sollte Ihre einzige (freilich zwecks Emmerdierens seines üblen Verhaltens wiederholte) Reaktion gegenüber diesem frustriertem „Quaknazi“ sein.

Und für alles andere sollten Sie schweigend an folgendem Gedanke goutieren:

„Narzissten finden nur was zum f*****  wenn die in den Puff oder ins Leichenschauhaus gehen.“


Betrifft: Martin Sellner (Österreich), Andreas Skrziepietz aus Hannover - und die „Möglichkeit für Ausbildungen und Sport“.

Sorry, aber mit österreichischen Großmäulern - insbesondere solchen mit eher niedrigen militärischen Rängen und Absichten - haben wir Deutschen (eigentlich fast ganz Europa) dermaßen schlechte Erfahrungen gemacht, so dass nur perfekte Idioten eine Wiederholung  wünschen.

Die Republik Österreich möge diesen ihren Problembürger also bitte ganz eng bei (genauer: in) sich behalten. Wir in Deutschland haben schließlich genug eigene „Patienten“!

Darunter ist mit Andreas Skrziepietz aus Hannover einer, der sich über die vom Martin „Neohitler“ Sellner  vorgeschlagene  „Remigration“ - die doch eher eine Deportation ist - von „Asylbewerber(n), Ausländer(n) mit Bleiberecht – und „nicht assimilierte Staatsbürger(n)“ mal Gedanken machen sollte. Mit seinem polnisch klingendem Name (Skrziepietz → „skrzie piec“ bedeutet dann etwas wie „Funkelherd“) und im Hinblick auf seine Worte (darunter das „an die Seite stellen“ zu einem erklärten Feind der Deutschen - Wladimir Putin ) und seines Vorworts zu einem - von ihm vertriebenen - Buch mit dem Titel „Das Recht auf Faulheit“ wäre, just der Sellner-Ideologie genau folgend - besagter Andreas Skrziepietz als „nicht assimilierte Staatsbürger“ betrachtbar und ergo nach Afrika „hin(zu)bewegen“

(Dort) „könnten bis zu zwei Millionen Menschen leben.  ... Dort gebe es die Möglichkeit für Ausbildungen und Sport.“ 

So beschreibt Correctiv.org die Lagerpläne des „Marketing-Experten“  Martin Sellner.

Andreas Skrziepietz aus Hannover - der nicht Nazi genannt werden will - ist „Sellner-Fan“:


 
Da wünsch ich dem Sellner-Anhänger schon mal, „Frohe Aus-und Weiterbildung“ sowie eine „erfolgreiche Körperertüchtigung“ im afrikanischen Remigrations-Lager „Heil Martin Sellner“. Und ein wenig „Arbeit“ macht ja bekanntlich (im Gegensatz zur, von Andreas Skrziepietz beworbenen Faulheit) „frei“ - Nicht wahr, Herr Martin Sellner?

Die vom „Marketingexperten“ Martin „Telegramelite“ Sellner angeführte „Möglichkeit für Ausbildungen und Sport“ verstehe sicher längst nicht nur ich als Euphemismus dafür, dass er tatsächlich Konzentrationslager errichten lassen will.

Die Nazis haben die Vernichtungslager nicht ohne Grund im Generalgouvernement aufgebaut: Im Reich wäre die Massenvernichtung schließlich nach deutschem Recht Massenmord gewesen. Das Generalgouvernement war eine (vermeintlich) rechtsfreie Zone. Warum will der „Neohitler“ Martin Sellner also bei ihm nicht beliebte Personen „nach Afrika verdrängen“ - oder, weil das auch nur ein Euphemismus ist, eben genauer: in Lager in Afrika deportieren - lassen?

20.02.2024

Abmahnungen können sehr interessant sein.(VII) - Kurzvortrag würde im Falle einer Klage des Andreas Skrziepietz (Hannover) völlig genügen

Es ist in der Serie „Abmahnungen können sehr interessant sein.“ zuletzt noch die Frage zu beleuchten, ob man dem Andreas Skrziepietz, den Vorschlag machen darf, ihn - im Hinblick auf dessen öffentliche Äußerungen - „Gerne auch mit Zwangsjacke, Knebel, Spuckmaske“ - in die Psychiatrie zu fahren:

(Abmahnung vom 29.01.2024)

Dazu müsste man nicht viel vortragen, sondern dem Gericht unter Hinweis darauf, dass man die abscheulichen Worte des „Philologen“ Andreas Skrziepietz aus Hannover nicht wiederholen wolle, nur aufgeben, den Blog des Andreas Skrziepietz - beginnend  auf „docmacher.de/index.php/blog.html“ - zu lesen, danach auch den Links auf dieser Seite (Bildschirmfoto) zu folgen und sodann eine eigene Situationsbeurteilung zu treffen:

Meine eigene Erfahrung ist: Viele Richter sind sehr dankbar für straffen Vortrag - und machen sowas, obwohl ein Gericht „nicht ermittelt“.

Schon nach dem Lesen weniger Seiten des Skrziepietz-Sermons würde sich ein tatsachentreues Gericht dazu veranlasst sehen, das obige Angebot als „im Hinblick auf die öffentlichen Äußerungen des Klägers Skrziepietz unzweifelhaft situationsangemessenes Angebot“ zu bezeichnen; hervorheben, dass von Zwang oder Gewalt keine Rede ist und sich dem Vorschlag „Gerne auch mit Zwangsjacke, Knebel, Spuckmaske“ - „im Hinblick auf den Selbstschutz der am Transport beteiligten Personen“ - im übrigen sogar anschließen: „Denn die vom Kläger Skrziepietz in der Klageschrift verschwiegenen Inhalte der Blogs des Herrn Skrziepietz lassen eine sehr konkrete und vom Kläger Skrziepietz ausgehende Gefahr für deren körperliche Unversehrtheit vermuten, sofern diese Widerworte wagen, auch nur etwas Grünes tragen, Frauen oder gar fremdländisch aussehende Personen sind.“

Weshalb die Klage abzuweisen sei. (Ende)

Andreas Skrziepietz (Hannover) entlarft sich selbst als Nazi

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