Früher hab ich das immer „Sieg gegen das System“ genannt. (2013, 2018) Aber das ist auch irgendwie langweilig. Vielleicht will Daniel Kämmerer, Präsident des LG Kassel, sich mal überlegen
- wen er
- warum anzeigt und
- wer das Recht hat, sich „angepisst“ zu fühlen.
Und sodann auf die von mir im Stein des Anstoßes genannten Richter(in) Dr. Blumenstein, Quandel, Eymelt-Niemann, Neumeier zugehen und denen mitteilen, dass es aus den von mir vorgetragenen Gründen angemessen und dem Rechtsfrieden dienlich sein könnte, wenn diese sich, gemäß § 48 ZPO „selbst ablehnen“ sobald mein Name - der lautet Jörg Reinholz - auch nur in der Akte vorkommt.
Es folgt der Hinweis an den Justizminister, dass die StA Kassel wohl quantitativ überbesetzt sein muss, weil diese Zeit und Energie auf Sinnlos-Anklagen gegen mich verschwendet - obwohl ein Blick in die Akte und einer ins Gesetz für eine Einstellung der Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO gegen mich genügt hätte. An einer qualitativen Überbesetzung von StA und LG Kassel liegt es erweislich nicht, denn dann hätten
- Daniel Kämmerer, Präsident des LG Kassel und
- der bearbeitende Staatsanwalt oder die bearbeitende Staatsanwältin
das Vorliegen eines Falles des § 193 StGB erkannt und meinen Text auch richtig gelesen. Zudem hätte ich im Fall der qualitativ angemessenen Besetzung und Tätigkeit der Zivilkammern des LG Kassel auch keine so heftigen Gründe für eine Beschwerde gegen die Richter(in) Dr. Blumenstein, Quandel, Eymelt-Niemann, Neumeier und („Ach!“) auch der Staatsanwaltschaft Kassel gehabt.
Das gilt insbesondere deshalb, weil ich den Daniel Kämmerer sehr eindeutig davor gewarnt hatte, die Vendetta seiner Vorgänger (Albrecht Simon und Dr. Wolfgang Löffler) fortzusetzen.
Denn jetzt werfe ich dem Präsidenten des LG Kassel, Daniel Kämmerer öffentlich vor, ganz bewusst einen Unschuldigen angezeigt zu haben. Der ist schließlich studierter Jurist und sollte genau deshalb den § 193 StGB kennen. Andererseits haben seine beiden Vorgänger in den zwei zu beachtenden Punkten (Moral und Recht) ebenso kläglich versagt.
Wie auch immer das sei. Es scheiterte der dritte Präsident des LG Kassel in Folge mit dem von vorn herein untauglichen Versuch, mich rechts- und moralwidrig zu kriminalsieren, weil ich Kritik an dieser „Rechtsfreien Zone“ namens „Landgericht Kassel“ übe - während just die genannten Landgerichtspräsidenten und offenbar auch die Staatsanwalschaft Kassel eben dieses Landgericht - ausweislich deren Handelns nach meiner berechtigten Kritik hinsichtlich der stoischen Nichtbeachtung von Tatsachen und Gesetzen durch die genanten Richter - zu einer „Völlig Rechtsfreien Zone“ machen wollen.
Im Übrigen hat es die Staatsanwaltschaft „vermieden“, die durch mich gestellte Gegenanzeige - wegen falscher Verdächtigung ordnungsgemäß (genau genommen: überhaupt) zu bearbeiten. Womöglich fehlte es auch diesem Schriftstück an einer „Unterstreichung oder sonstigen drucktechnischen Hervorhebung“, weshalb ja auch auch schon von den Richtern Quandel, Eymelt-Niemann, Neumeier das für jeden und jede Unübersehbare ignoriert wurde:
Die allfällige Beschwerde geht direkt an den Justizminister. Und ich weiß schon jetzt, dass die StA Kassel - an welche er diese abgeben wird - das abwimmeln wird. Soweit zu einem „Rechtsstaat“, in welchem eine große Anzahl von Akteuren vorliegend vor allem den Selbstsschutz auf der Agenda stehen haben - nämlich unter der Gruppenüberschrift „Zuerst, immer und im Zeifelsfall als Einziges zu beachten!“
Mit Querulanz hat das übrigens nicht das Geringste zu tun. Wenn man sich nicht, spät oder auch nur „nicht oft und laut genug“ beschwert wird einem nämlich genau das auch vorgehalten. Als „rechtsvernichtende Unterlassung“.
Jörg Reinholz
(Wohl meist frei gesprochener Bürger mindestens der Stadt Kassel - also gerade kein Querulant.)