22.11.2025

Über Andreas Skrziepietz: Halluzination, Wahn, Lüge, Wahrheit, Weihnachten, Stalking und ein OLG-Urteil

Halluzination:

„Da ich Mitglied der Ärztekammer war, muß ich also Arzt gewesen sein.“

schreibt  ganz aktuell Andreas Skrziepietz aus Hannover, der tatsächlich nie „Arzt“ war sondern nur eine beschränkte Zulassung für das ärztliche Praktikum hatte, erst dem AG und LG Kassel, zudem nun auch öffentlich. Er hält übrigens auch in anderen Fällen an der alten, kruden Rechtschreibung („muß“ statt „muss“) fest. Viele bewerten das als „Anzeichen“.

Wahn: 

Andreas Skrziepietz glaubt natürlich auch ganz fest, er sei kein Stalker. Und das die „Merkel-SAntifa“ eine „staatlich finanzierte Terrororganisation“ sei, welche „Regimegegnern die Autos anzünde“ und ihm selbst „ein Bein brach“. Und er wähnte (sogar öffentlich), dass er vor Gericht ziehen, klagen und dabei lügen dürfe, dass er nicht wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Und vor einem anderen, die Mär erzählen dürfe, dass er ein „Journalismus-Diplom“ habe. In einem anderen Verfahren hielt er sich zum Erzählen der Lüge berechtigt, dass er „weder verurteilt noch angeklagt“ sei. 

Lüge:

Skrziepietz versucht unterstellt mir zu dem lügend, dass ich unwahres Zeug verbreiten würde. Zu diesem Zweck quakt Andreas Skrziepietz wie folgt über mich:

„Er behauptet, der Präsident der Ärztekammer erteile Approbationen. Nun, die Ärztekammer ist eine Organisation der Selbstverwaltung der Ärzte, d.h. um Mitglied der Ärztekammer werden zu können, muß man schon Arzt sein. Die Kammer ernennt keine Ärzte, das tat zu meiner Zeit die Bezirksregierung.“

Und er behauptet dummdreist, ich würde „halluzinieren“. Es geht um den Artikel, in dem ich beschreibe, dass Skrziepietz im Januar 2004 den Ärztekammerpräsident Prof. Dr. Eckel als Schwein beleidigt hatte und im Oktober von diesem die Approbationsurkunde unterzeichnet haben wollte. 

Wahrheit:  

Tatsächlich stellte die Ärztekammer Niedersachen „zu seiner Zeit“  (nämlich bis die Ärztekammer Niedersachsen mit Wirkung vom 1. April 2006 die Aufgaben als „zuständige Stelle für die Erteilung und den Widerruf von Approbationen und Berufserlaubnissen“ an den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung „NiZzA“ übertrugen) die Urkunden aus. Und Prof. Dr. Eckel unterzeichnete diese. So wie für diesen Arzt, der allerdings den Prof. Dr. Eckel auch nicht beleidigt hatte:

Bild und Beweis: Approbationsurkunde, ausgestellt von der Ärztekammer Niedersachen im betreffenden Jahr (Juli 2004). Unterschrieben von genau dem Prof. Dr. med. Eckel, den Skrziepietz im Januar 2004 öffentlich beleidigte und von dem Skrziepietz im Oktober 2004 eine solche Urkunde erlangen wollte.

Die 18 Monate als „Arzt im Praktikum“ (Also nicht „Arzt“!) abzuleisten ist das, was der Andreas Skrziepietz (übrigens nach eigenem Bekunden in einer Abmahnung) nie getan hat. Er hätte nicht selbständig sondern nur unter Aufsicht von (voll approbierten) Ärzten oder Ärztinnen Patienten behandeln dürfen. Eines der Lernziele: Den Umgang mit Patienten lernen. Und weil das abgeleistete Praktikum Voraussetzung dafür war, um die Zulassung (Approbation) als Arzt zu bekommen, war seine Ausbildung zum „Arzt“ eben nie vollständig

Er war nie voll approbiert. Also war er auch nie „Arzt“.

Ich halte es für „dumm“, dass er damit vor Gericht zieht. Sogar für „kackdumm“, denn erst mir und sodann dem LG Frankfurt gegenüber hatte er im Sommer 2024 selbst schriftlich erklärt, dass er nie einen Approbationsantrag gestellt hat: 

 

Bild und Beweis: LG FFM 2-03 o 117/24, Klageschrift für Andreas Skrziepietz, dort Anlage „MK11“

Außerdem behauptet der mehrfach, gerade auch wegen seiner Äußerungen verurteilte Andreas Skrziepietz auch, er sei kein Prozessbetrüger und öffentlich, dass ich in einem Wahnsystem leben würde

Das ist also beides tatsächlich „irgendwie anders“.

Weihnachten und Stalking:

Übrigens hat mir offenbar Andreas Skrziepietz aus Hannover, so jedenfalls die Auskunft und das Wissen der Shop-Apotheke, Kondome geschickt. Sicher weil bald Weihnachten ist. Und wohl in seiner eigenen, also der kleinsten Größe. (Ich halte ihn ja eher für einen feigen, „schwanzlosen“ Gesellen.) Zudem kam hier (ebenfalls diese Woche) noch ein Dildo an. Anonym, aus Frankreich oder Spanien. Aber mit einem Lieferschein, den jetzt die Staatsanwaltschaft hat. Und der hat auch die falsche Größe: Kriminellen, auch kriminellen Rechtsanwälten, Betrügern, stalkenden Idioten und (Quak-)Nazis gegenüber bin ich nämlich - das schreibt und weiß Andreas Skrziepietz also -  „seit über 20 Jahren“ ein „Riesenarschloch“.  Größe „S“ passt da nicht. Kann es sein, dass seine Mutter noch immer für ihn die Klamotten kauft, dass er also mit diesen Größenangaben wie „S“, „M“, „L“ schlicht ebenso „heillos überfordert“ ist, wie er es mit der - anderen, ganz einfachen - Unterscheidung zwischen „Arzt“ und „Arzt im Praktikum ja auch ist? 

Dann würde die krude Logik in seinem Satz

„Da ich Mitglied der Ärztekammer war, muß ich also Arzt gewesen sein.“

auch nicht weiter verwundern...

Ich halte seine Äußerung und die Warensendungen also für ein weiteres Tun im Rahmen just jenes, seit April 2022 also über 3,5 Jahren stattfindenden Stalkings des Andreas Skrziepietz. Also jenes Stalking über welches zu berichten und es so zu nennen, das OLG Frankfurt mir kürzlich erlaubt hat (16 U 153/24).

Das OLG hat mir übrigens auch erlaubt, im Zusammenhang mit Kritik an seinen Verbalejakulaten zu äußern, dass Skrziepietz ein „Putinfreund“, „Trump-Plapperer“, „AfD-Hansel“ und „Querblödler“ sei und „echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten“ erfüllt und „- in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser und solcher Verblödungen ist“. (Siehe unten)

Herr Skrziepietz sollte sich hinter die Ohren schreiben, dass jedenfalls meine Person sogar der „kriminellste und sich für schlau haltende geistige Flachwichser“ nicht wirklich beleidigen kann!

Das haben in den letzten 20 Jahren viele Kriminelle versucht. Die wurden sämtlich verurteilt. Und zwar strafrechtlich. Schade, dass niemand deren frontalen Kortex untersucht hat.

Aus dem o.g. Urteil des OLG Frankfurt, Az.  16 U 153/24, Andreas Skrziepietz, der sich also vorsätzlich unwahr als „Freund der Meinungsfreiheit“ ausgibt, war „Kläger“:

2. Zur Äußerung 1.b) 

„Der Typ erfüllt echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten und ist - in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen,“

a) Unter Zugrundelegung der o.g. Grundsätze handelt es sich bei der Äußerung gemäß dem
Antrag zu 1.b). „Der Typ erfüllt echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten und
ist - in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen,“
um eine im Schwerpunkt von meinenden und wertenden Elementen geprägte Meinungsäußerung.

Der Durchschnittrezipient wird diese Äußerung, welche sich am Ende des ersten Absatzes des
Beitrags befindet, dahingehend verstehen, dass der Beklagte den Kläger aufgrund dessen
Veröffentlichungen, die er unmittelbar zuvor als „geistigen Dünnschiss“ und ihn in diesem
Zusammenhang als „Dampf-, Dumm- und Dumpfschwafler“ bezeichnet und seiner politischen
und gesellschaftlichen Haltung, die er unmittelbar zuvor im Text mit „Putinfreund“, „Trump-
Plapperer“, „AfD-Hansel“ und „Querblödler“
beschreibt, für eine Person hält, die zu der o.g.
Gruppe von Personen entsprechender politischer und gesellschaftlicher Haltungen gehört, die
der Beklagte für Idioten hält und so den Kläger selbst für einen derartigen Idioten, dass er durch
sein Verhalten in seiner Person selbst den Wahrscheinlichkeitsbeweis dafür erbringt, dass
Personen dieses politischen Lagers „verblödet“ seien und ihre „Verblödungen“ öffentlich
„schwurbeln“, nämlich entsprechende unverständliche, realitätsferne oder inhaltslose
Aussagen öffentlich kundtun. Es wird daher vom Beklagten die Meinung geäußert, dass diese
Vorstellungen der Beweis für den Zusammenhang dieser Schwurbler-Verblödungen seien.
Zwar trifft es zu – wie die Berufung anführt –, dass der Beklagte „Vorstellungen über diese Sorte
Idioten"
und „solcher Schwurbler-Verblödungen“ formuliert und den Kläger nicht namentlich
benennt. Allerdings ist der Kläger für die maßgebliche Leserschaft durch die nachfolgende
Nennung seiner Alias-Bezeichnung „Docmacher“, die auch dessen gleichnamige Webseite
bezeichnet, erkenn- und identifizierbar und außerdem geht aus der Formulierung, dass „der
Typ“
– nämlich der Kläger die „krassesten Vorstellungen über diese Sorte Idioten erfüllt“ und „in
persona“
der „Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser und solcher Schwurbler-Verblödungen“ sei, hervor, dass gerade der Kläger ein Beispiel für eben solche Idioten und Schwurbelverblödungen sei, weshalb der Kläger selbst dergestalt bezeichnet wird.

Dabei handelt es sich um eine Meinungsäußerung, weil der Beklagte den Kläger als Person
bewertet und als Idioten benennt, der verblödete Aussagen kundtut
. Das wertende Element
zeigt sich deutlich am vom Beklagten in diesem Absatz – unmittelbar vor der
streitgegenständlichen Äußerung – verwendeten Begriff des „Klassifizierens“, da er in dem
Absatz die nachfolgenden Äußerungen über den Kläger und damit auch die hier
streitgegenständliche damit einleitet, dass er auf diese Art, den Kläger klassifizieren, also
einordnen und bewerten würde.

b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist diese Äußerung zulässig. Die vorzunehmende
Interessenabwägung fällt insoweit zulasten des Klägers aus. Der Kläger hat diese Äußerung
hinzunehmen, weil in dem Kontext der Äußerung ein Sachbezug mitgeteilt wird und es
hinreichende Anknüpfungstatsachen für die Meinung des Beklagten gibt.

 

Donald Trump erhält „Rubel-Friedenspreis” für „Verrat hoch 28“

Und natürlich ein Gelände für den „großartigsten Golfplatz aller Zeiten“ auf der Krim sowie 2 Hektar Goldfolie nebst Klebstoff. Aber auch Asyl ab dem 20. Januar 2029 oder, im Fall eines Impeachments, ab dem Termin seiner Wahl.

Verraten hat die „MAGA-Mütze“ die nicht nur die Ukraine und Europa sondern vor allem jegliche demokratische und freiheitlichen Ideale. Mehr gibt es dazu vorerst nicht mitzuteilen.

18.11.2025

Nur „Organisationshilfe“ oder am käuflichen Rand der Gesellschaft?

Bei NTV lese ich: 

„Die BSW-Europaabgeordnete Ruth Firmenich hat einem Medienbericht zufolge Kontakte zu einem prorussischen Geschäftsmann eingeräumt, den die USA und die EU wegen Kremlpropaganda auf Sanktionslisten gesetzt haben. Dieser habe bei der Organisation ihrer Russlandreise im Mai geholfen”

Soso. Bei der „Organisation“. Ich vermute eine „helfende Hand“ auch bei der Finanzierung mindestens der Reise. Warum nur wirken die Putinfreunde von BSW und AfD so „käuflich“?

17.11.2025

„Nicht jeder Dachschaden ist zugleich ein Sachschaden!“

Präambel:

„Wer einen anderen öffentlich angreift, muss sich auch eine öffentliche Antwort gefallen lassen.“
(BGH, 23.9.1976, DRiZ 1977, 55, 56)

Das der „Hassmich“ Andreas Skrziepietz aus Hannover ein übler Typ ist steht ja durch seine Verurteilungen (die allenfalls ein „guter Anfang“ sind) fest.

Doch wie dumm ist der „Herr Doktor”?

Nun ja. Andreas Skrziepietz begeht - obwohl er schon einschlägig verurteilt wurde - nach wie vor Straftaten. Er beleidigt, verleumdet, hetzt durch öffentliche Schrift. Und nicht nur ich vermute, dass er sich „dabei einen runter holt“. Was übrigens nur zum Ausdruck bringt, dass er sich also (vermutlich) mangels anderer Gelegenheit auf diese Weise erst Geltung unter ihm Gleichgesinnten (dazu zählen „Nazis“,  „Russenliebchen“, „Klimaleugner“ , so genannte „Covidioten“) - und sich hierdurch sodann die Befriedigung verschaffen will, die er z.B. beruflich nie erlangen konnte.

Der ehemalige Medizinstudent Andreas Skrziepietz hat nämlich die Ausbildung zum Arzt nie vollständig durchlaufen, ihm fehlt die abschließende Zeit als „Arzt im Praktikum“, die, so das Gesetz, dazugehört(e).

Und ich vermute, was das Nichtableistung des Praktikums betraf, gab es schon damals „sehr ernsthafte Gründe“. Denn die dissozial/narzistische Störung, die ich bei ihm, auf Grund der von ihm offen gezeigten Symptome (seine Hetzschriften und der Prozessbetrug sowie auf sein „total ausgenulltes“ Schuldbewusstsein) vermute, beginnt meist in jungen Jahren. Jedenfalls war er, wie er selbst schon im November 2004 verbreitete, für den Arztberuf „sowas von ungeeignet“, dass er die im September 2004 großmäulig für Oktober angekündigte Approbation ...

... eben doch nicht erhielt. Ein Grund könnte eine am 30. Januar 2004 begangene Tat gewesen sein: In einem „offenen Brief“ hatte er den Präsident der damals für die Zulassung zuständigen Ärztekammer in Hannover in einer großmäuligen Verbalejakulation als „Schwein“ beleidigt, welches „Schweineren begeht“:

 

„Nicht jeder Dachschaden ist zugleich ein Sachschaden!“

Man kann sich vorstellen, dass und mit welchem Genuss der Präsident der Ärztekammer seine Straflosigkeitserklärung „in ganz kleine Schnipsel riss“ bevor er ihm den Psychiater oder die Psychiaterin nannte, der oder die ihm sicherlich - aber nur bei geistiger Gesundheit - eine weiteres Gesundheitszeugnis erstellen würde. Dass das so geschehen kann und soll steht jedenfalls in der Zulassungsordnung.

Nun: Wie „geistig gesund“ oder gar „undumm” ist wohl jemand, der Ende Januar den Chef genau der Ärztekammer beleidigt, von der oder dem er im Oktober die Approbation abgestempelt haben will?

Und das ist nur das, was ich hier schreiben darf, weil ich es beweisen kann. Da war noch „etwas“ mehr, was ich nur noch nicht beweisen kann.

Ich wette auch, der Psychiater oder die Psychiaterin wurde durch den offenen Brief, aber wahrscheinlich mit ein paar zusätzlichen Ingredienzen „geimpft“ - und das lange vor Corona.

Resultat: 

 

Skrziepietz hat seit dem gescheiterte Versuche einer Berufstätigkeit als „Webdesigner“ wie auch Schauspieler im öffentlich gemachten „Lebenslauf“ stehen, dazu „Jobcentererfahrung“ - und sein Versuch, sich damit durch Leben zu schlagen, das er anderen bei Doktorarbeiten hilft, ist offensichtlich auch „sowas von grandios gescheitert“. Das lag gewiss nicht nur daran, dass er nicht dazu bereit war, der eigenen Webseite ein Impressum beizufügen, wie er es in dem „Arbeitsamtkurs zum Webredakteur“ bei der WBS anno 2013 ganz sicher gelernt hatte. Angebote auf Webseiten ohne Impressum, nur mit einem Name, einer Mailadresse und Telefonnummer sind den wohl allermeisten Deutschen „suspekt“.  Was vor allem dann gilt, wenn jemand Geld für eine Dienstleistung oder Ware haben will. Dazu kommen noch die Blogs des Verbalterroristen: Die sind voller Nazi- und Covidiotenmüll nebst einschlägigen Beleidigungen. Mögliche Kunden dürften sich voller Grausen abgewendet haben.

Im November 2020 war Skrziepietz beim Arzt und ließ sich ein Gesundheitszeugnis für die Approbation abstempeln, konnte aber nicht Arzt werden weil er im September 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. 

Das war die Vergangenheit.

Das er im Herbst 2024 unter der dummdreist-unwahren Behauptung klagte, meine Aussage, er hätte mindestens 3 Anläufe unternommen um die Approbation zu erhalten , sei „unwahr“ und er müsste diese nicht hinnehmen (das Verfahren hat er zu 100% verloren und verstieg sich - was als Indiz sehr genau zur vermuteten dissozialen/narzistischen Störung passt, auf dummblöde Beleidigungen), sollte man bei der Beurteilung der folgenden Tat in Hinterkopf behalten:

Am 18. März 2025 beantragte Skrziepietz vor dem Landgericht Frankfurt am Main, eine einstweilge Verfügung, welche es mir verbot über ihn zu behaupten, er sei wegen Volksverhetzung verurteilt und machte dazu dem Gericht vor, meine Behauptung sei unwahr, er sei gerade nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Nachdem ich Anfang August 2025 den Beweis für seine Verurteilung vorlegte brauchte er bis zum 22. Oktober 2025 um diesen Antrag zurück zu nehmen. Das wird nicht nur teuer, das war auch ganz eindeutig Prozessbetrug.

Im Sommer 2024 erklärte Skrziepietz in einem weiteren Verfahren dem LG Frankfurt, er habe nie einen Approbationsantrag gestellt, weil er nicht Arzt werden wollte. 

Im September 2025  - während er den Prozessbetrug hinsichtlich seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung also noch beging - zog Skrziepietz vor das AG Kassel, machte im Antrag auf den Erlass der Verfügung also vorsätzlich unwahr vor, er sei kein Prozessbetrüger. Und er behauptet, er sei „Arzt“ gewesen. Ernsthaft! Im Oktober 2025 tat er das erneut (Hauptsache). Auch die Vorhaltung, er sei ein „dummer Krimineller“, möchte sich der feine Herr Dr. „IchLügDirDummdreistInsGesicht" Skrziepietz, der bereits einschlägig verurteilt ist und nicht nur den Prozessbetrug gleichzeitig beging (und nun also in zwei weiteren Fällen begeht) sondern auch viele weitere Straftaten, darunter eben die Verleumdung meiner Person (z.B. durch das krass vorsätzlich unwahre Vormachen, ich hätte das AG Kassel belogen), durch öffentliche Schrift begeht, auch auch nicht gefallen lassen. Dann muss der Herr Skrziepietz es sich aber gefallen lassen, dass ich mich wehre und berichte, dass mich ein „dummer Krimineller“ - just die „Eminenz“ Dr. „KeinArzt“ Andreas Skrziepietz „himself“ - verleumdet.

Nur eine sehr dumme oder schwerstverwirrte oder eben schwer dissozial gestörte Person kann glauben, dass man so ein Verfahren gewinnt.

Der „Dachschaden“ des Andreas Skrziepietz ist also kein „Sachschaden“, wird für ihn aber prospektiv teuer. Man kann in den Ejakulaten seines Hassblogs nachlesen, dass ihn das ganz besonders interessiert, wenn er seiner Schädigungsabsicht „fröhnt“.

16.11.2025

„Trump ist nur vorübergehend.“ (Gavin Newsom, Gouverneur Kalifornien)
Über „Kinderfickerei“ - und ein Blick auf die AfD

Der Trend ist eindeutig. Quakrechtes Dummtum - in Deutschland ist es die AfD - kackt in der Wählergunst ab, sobald es tatsächlich an die Macht kommt:

(Bildschirmfoto und Bericht von NTV)

Das bei vielen Amerikaner Not und Hunger herrscht, viele sozial absteigen und in Donald Trump einen Lügner sehen, der ihnen „goldene Berge“ versprochen, aber nur „Scheißhaufen“ geliefert hat, ist nur einer der Gründe für Trumps rekordverdächtig schnelles Abkacken in der Wählergunst. Ein anderer sind die breit gestreuten Interessen seiner Wählerschaft. Und deren Radikalität.

Nächstes Jahr sind in den USA Wahlen. Die Republikaner werden wohl massiv Sitze verlieren, Trump wird viele Pläne nicht durchziehen können und damit die Gunst noch mehr seiner Kernwähler verlieren, die er schon aktuell kaum aktivieren (zum Wahlgang bewegen) kann. Und seine Truppe zerfällt auch aus einem ganz simplen Grund: Es gibt in dieser einfach Personen, die, was nachvollziehbar ist, sehr strikt gegen „Kinderfickerei“ sind. Die wollen über die Affaire Jeffrey Epstein alles wissen, insbesondere wer noch beteiligt war.

Donald „ich kann jeder an die Muschi fassen.“ Trump, der so oder so als „guter Kumpel“ von Jeffrey Epstein fest steht, und also ebenso für seine merkwürdige Haltung gegenüber Frauen bekannt ist, will genau das verhindern. Womöglich weil nicht nur er selbst sondern auch etliche weitere seiner eher wenigen aber reichen Finanzunterstützer durch die Affaire Epstein betroffen und gefährdet sind. Viele seiner ehemaligen Unterstützer (unter den Wählern) haben aber ein fixes (und abseits von Auswüchsen in deren Forderungen: ehrenwertes) Motiv. Die interessieren sich einen Fliegendreck für Trumps Befindlichkeiten in der Sache, die wollen den unzweifelhaft existierenden Sumpf aufgeklärt und trockengelegt wissen - was Donald Trump im Hinblick auf seine Spendenkasse so sorgfältig wie eigennützig-korrupt vermieden wissen will. Trump oder einen von ihm präferierten Unterstützer nochmal zu wählen geht für die Antikinderficker-Fraktion also gar nicht.

Ähnlich ist es mit der AfD. Die ist durchaus ein Sammelsurium höchst unterschiedlicher Interessen.  Derlei zeigt sich, wenn solche an die Macht kommen.

Nehmen wir die Haltung zu Russland:

Längst nicht jede(r) AfD-Unterstützer(in) oder jedes AfD-Mitglied unterstützt den russischen Aggressionskrieg und würde (wie die Mehrheit der Deutschen) Putin gerne nach „gutem alten texanischen Recht“ als Kriegsverbrecher und Massenmörder verurteilt sehen. Aber dann gibt es diese Quaknasen um Tino „Grinsebäckchen“ Chrupalla, und Markus Frohnmaier (den, wie NTV schreibt, die Russen laut eigenen Strategiepapieren „absolut unter Kontrolle“ haben). Das sind demnach „ausgemachte Russenliebchen bis echte Verräter“.  

Mittendrin Alice Weidel, die offenbar nichts gegen die Russenliebchen und deren Verrat hat und, so denke ich, via Wohnort in der Schweiz sicherlich auch den einen oder anderen früheren Rubel nach Deutschland transferiert. Einerseits also die Finanzierung der AfD sicher stellen soll und andererseits verhindern muss, dass sich Teile der AfD abspalten, sich also die Türen der Parteizentralen öffenen und kleine braunblaue Männchen wegen der Russlandunterstützung der anderen Quaknazis wild mit den Armen rudernd und fluchend davon laufen. Was macht Weidel also? Sie nimmt die Fraktion der Russenliebchen ins Gebet und will vor allem verhindern, dass in den sozialen Medien Bilder von kleinen naziblauen Männchen auftauchen, die „devot knieend an Putins Atomrakete lutschen“. Bettelt also bei der Verräterfraktion der AfD um Disziplin. Mit welchem Erfolg wird sich zeigen, nach meiner Erfahrung sind solche Quaknzis aber unkontrollierbar. Gegen den Verrat an deutschen und europäischen  Interessen will und kann sie aber nichts unternehmen. Sie will nur verhindern, dass sich Untersützer und Wähler wegen des Verrats unter der Fahne der angeblichen „Patrioten“ mit Grausen abwenden. 

Was heraus kommt sind dann Sätze wie

"Wir werden als Bundessprecher der Alternative für Deutschland auch zukünftig gemeinsam Politik für Deutschland und seine Bürger machen. Dafür pflegen wir die guten Beziehungen zu unseren europäischen und internationalen Partnern." 

„Plah! Blubber! Quak!“ Ich selbst mag solche NULL-Aussagen gar nicht, mir ist ein Politiker oder eine Politikerin lieber, die oder der eine (gerade noch vertretbare¹) Meinung hat und diese auch klar sagt. Auch wenn die Meinung und das Wollen selbst mir gar nicht gefällt, dann verbinde ich damit „Ehrlichkeit“ und irgendwie auch „Anstand“. Aber eine solche Beliebkeit? Da denke auch ich „Boah! Lügner!“ Die Partei ist mir da egal.

Das obige ist genau so ein nichtssagendes Geblubber, wie es just vielen der AfD-Wählern seitens der bei denen unbeliebten bis verhassten „Etablierten“ bis zum „Kotzen“ bekannt ist.  Und an der Basis rumort es also. Würde die AfD-Spitze aber „Butter bei die Fische tun“ und Klartext reden, dann würde eben diese Basis zerbrechen. Früher oder später wird die AfD also (längst nicht nur) in der Russlandfrage hart gespalten sein.

Genau so verhält es sich in anderen Einzelfragen. Und ja: Nicht von den unmittelbaren Tatsachen  aber vom System her gleicht das dem, was wir in den USA sehen. Teile der Unterstützer fühlen sich - zu Recht - belogen und wenden sich mit Grausen ab.

¹) Was Höcke & Co. ausschließt. Es gibt Grenzen des Vertretbaren.

15.11.2025

Andreas Skrziepietz (Hannover) „tickt krass aus“.

Ich habe es es gestern vorausgesagt, dass Andreas Skrziepietz (Hannover) „krass austicken“ wird - und so ist es auch geschehen. (Soweit dazu, dass man das Handeln von „Narzissten“ - oft sind das auch „Stalker“ - nicht vorhersehen könne.) Der schon wegen Äußerungsdelikten und Bedrohung nicht gerade unerheblich vorbestrafte - und dennoch dummdreist weiter Straftaten begehende Hannoveraner nennt mich ohne jedem Zusammenhang mit auch nur irgend etwas einen „Kriegshetzer und Denunziant“.

Zudem versucht der von höchst offensichtlicher Schädigungsabsicht getriebene Dr. „Hassmich“ Andreas Manfred Skrziepietz, dessen eigene Hass- und Hetzschriften bei verständigem und sorgfältigen, zudem kontextorientiertem Lesen heftigst auf eine ausgewachsene antisozial-narzistische Störung (hier eine Beschreibung der antisozialen Störung) seiner Person hinweisen  (und auch „Wahn“ offenbaren), mich in die Nähe des sexuellen Kindesmissbrauchs zu rücken. Das ist „ganz niedrig“.

Letzteres wirft übrigens eine Frage auf, denn

Mithin unterstellt er mir regelmäßig, was auf ihn selbst zutrifft. Also stelle ich mal die „Frage aller Fragen“

„Wie ist das denn nun wirklich mit dem sexuellen Kindesmissbrauch?“

Er hat ein Ultimatum, sein Verbalejakulat zu entfernen. Er wird wieder „krass austicken“. 

14.11.2025

„Grober Unfug“ - aber nur für Andreas Skrziepietz. Für alle anderen ist das „Lüge, Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug“.

Der bereits wegen Beleidung und Bedrohung vorbestrafte Andreas Skrziepietz aus Hannover, der, weil er unzufrieden mit einer Zurückweisung seiner Strafanzeige war, der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber drohte, dass er sich „bewaffnet“ habe, was regelmäßig ein Ermittlungserfahren wegen illegalen Waffenbesitzes nach sich zieht (1. Juli 2024, StA Hannover, Az. 2527 Js 8123/24) und also auch eine Hausdurchung nach Waffen (Polizei Hannover, Vg-Nr. 202400919591) und sodann vor Gericht zieht und behauptet, die Aussage er habe  Staatsanwälte bedroht sei „ehrenrührig“, wird in den nächsten Tagen, vielleicht schon Stunden, nach Vorhersage aller Querulantenlaunenmodelle „krass austicken“. Vielleicht wird er ja auch offenbaren, wen er damit bedroht hat.

„Ich habe nie die Staatsanwaltschaft Kassel bedroht. Falls es eine Hausdurchsuchung bei mir gab, stand sie in einem völlig anderen Zusammenhang.“

(Andreas Skrziepietz in einer ersichtlich kruden Versicherung an Eides statt.)

Grund Ursache ist: Ich habe ihm vor dem Amtsgericht Kassel einen Sack voller prozessualer Lügen, mithin „Prozessbetrug“ nachgewiesen. Sogar mehr als auf der hier verlinkten Webseite steht.

„Im Hinblick auf das ausreichend verdeutlichte, kriminelle und verstörend antisoziale Verhalten des Klägers besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Kläger krankheitsbedingt gar nicht in der Lage dazu ist, eine sachangemessene Willensbestimmung vorzunehmen, also im Sinne des § 104 BGB Variante 2 („sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“) nicht geschäftsfähig, also nicht aktiv legitimiert ist.“ 

... hies es nun vor dem AG Kassel.

Hinzu kommt: Der (auch) hierdurch als dreister Gerichtsbelüger fest stehende Skrziepietz hat in einem Antrag auf den Erlass einer einsweiligen Verfügung - ohne Anhörung des Gegners -  u.a. ein Urteil als „groben Unfug“ bezeichnet, mit dem er „das Gericht nicht belästigen“ will un der hat dazu ein Email offensichtlich absichtlich verkürzt wieder gegeben, damit das Wort „Urteil“ oder auch nur „Abmahnung“ nicht autaucht:

Was durch die Verkürzung,  die er wenig glaubwürdig als „Versehen“ darstellen lassen wird, fehlt ist:

 

Das Gleiche (Bezeichnung als „grober Unfug“) hat er, um sein eigenes kriminelles Handeln (im gleichen Atemzug) auch mit gleich drei seiner eigenen Artikel getan (da hätte er nicht ganz unrecht, darin enthaltende Äußerungen sind aber just als Verleumdung - meiner Person - strafbar), logischerweise mit den zugehörigen Abmahnungen und zudem mit seinem Interview bei Nius, in welchem er seine Verurteilung zu 75 Tagessätzen a 15 Euro wegen Verleumdungen und Beleidigungen durch das AG Hannover öffentlich thematisierte.

Nun, wenn einem Prozessbetrüger und Opferdarsteller (wie Andreas Skrziepietz einer ist) die vorzulegenden Schriftstücke nicht passen, weil diese sein kriminelles Tun beleuchten, dann ist das - selbst wenn es sein eigenes Zeug ist - „grober Unfug“.

Mindestens die Oberlandesgerichte Frankfurt, München, Hamm und das Kammergericht Berlin stehen auf dem Standpunkt, dass in solchen Fällen der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung aber auch die Hauptsacheklage wegen der „Titelerschleichung“, also eines Verstoßes gegen die prozessuale Wahrheitspflicht, also gegen „Treu und Glaube“, also wegen Rechtsmissbrauch als „unzulässig“ zurückzuweisen ist. Das übrigens auch nachträglich.

Ich bin gespannt, wie das Amtsgericht Kassel reagiert.