29.03.2025

„Anschwellender Angstgesang“

 


Sinnbild: „Hier ist kein Platz für Nazis“ - aber z.B. Stuttgart ist ja für merkwürdige Urteile bekannt. So hatte das OLG Stuttgart (1 Ws 120/06, Beschluss vom 18. Mai 2006) das LG Stuttgart (18 KLs 4 Js 63331/05 – Entscheidung vom 29. September 2006) allen Ernstes dazu verdammt, die Verbreiter eines inhaltsgleichen Bildnisses wie des obigen zu bestrafen. Der BGH  hob den „Grobquatsch“ mit Urteil vom 15. März 2007 – 3 StR 486/06 auf. Man kann sich jetzt Gedanken machen, welcher Gesinnung die Richter (und die in der Sache 4 Js 63331/05 auffallend aktiven Stuttgarter Staatsanwälte oder deren Weisungsgeber Ullrich Goll) wohl waren - und ob man das obige als Schild auch am Personaleingang von Gerichten und Staatsanwaltschaften hätte anbringen sollen.

Die eigentliche Geschichte: (Teil 1)

Der gar größmäulige „Docmacher“ und mindestens wegen Beleidigung und Bedrohung vorbestrafte „Möchtergernkrawattennazi“ Andreas Skrziepietz aus Hannover findet es gar toll, dass eine einzelmeinende Kammer des Landgerichts Würzburg nicht gegen einen anderen Kaumnochkrawattennazi und offenbaren Himmler-Fan (Daniel Halemba) verhandeln will - und die Übernahme - des Verfahrens vom Jugendgericht ablehnt. Das Jugendgericht hatte diese Übernahme wegen des  „Umfangs“ des Verfahrens beantragt, die einzelmeinende Kammer des Landgerichts(¹) meinte dazu „Nö. Ist gar nicht so doll.“  Ferner vermeint die Kammer einzelmeinend, das es mit der vorgeworfenen Nötigung, Volksverhetzung und  Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Kennzeichen schwierig wäre. Aber schauen wir mal:

“Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten in der 14-seitigen Anklageschrift Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen vor. Hierbei soll es zur Verwirklichung folgender Delikte gekommen sein: Vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. “

Über diese Vorwürfe habe ich schon berichtet.

Während also die ganze Naziszene mit gefalteten Händen da hockt und deren heilige Vierfaltigkeit (Hitler, Himmler, Göbbels und Mengele - die aber in der Hölle schmoren) für den „vermeintlichen Freispruch“

 


dankt (oder „den Hitlergruß eifrig pogend feiert), sollte man wohl mal etwas nachdenken. Das Verfahren bleibt lediglich beim Jugendgericht und ob sich die Vorwürfe dort erhärten weiß man nach der Beweisaufnahme - nicht vorher.  Zudem kommt es womöglich nicht darauf an, ob da „Zeugen“ aussagen, dass diese sich „nicht als genötigt ansehen“. Wenn es hierfür andere Beweise gibt (Halemba soll, wenn ich alles richtig verstanden habe, gegen eine Tür getreten haben) z.B. durch Ausstoßen von Drohungen und Forderungen, dann ist deren reines Behaupten der eigenen subjektiven Wahrnehmung (die gerade wegen der Nazi-Thematik und der betroffenen Kanzlei sowohl auf wirtschaftlichen Gründen als vor allem auch auf Angst beruhen kann) nicht wesentlich, wenn es dafür andere Zeugen oder gerichtsfest manifestierte, frühere Aussagen der selben Zeugen gibt. Das Amtsgericht Stuttgart schrieb nämlich:

“Zum Vorwurf der versuchten Nötigung und der Sachbeschädigung: Des Weiteren besteht der Tatverdacht, dass der Angeschuldigte im Jahr 2023 versucht hat, auf einen Rechtsanwalt nötigend einzuwirken, um diesen zur Einflussnahme auf ein gegen eine dritte Person laufendes Parteiausschlussverfahren zu veranlassen. In diesem Zusammenhang soll es auch zur Gewalteinwirkung gegen die Eingangstür der Anwaltskanzlei gekommen sein, wodurch diese leicht beschädigt worden sein soll.“

§ 240 StGB besagt: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt“ - da steht kein Wort davon, dass sich die betroffene Person auch selbst als „genötigt“ ansehen muss. Auch die Behauptung des Gegenteils durch die Genötigten selbst kann, wenn es andere Zeugen oder Beweise gibt, daran nichts ändern.

„Anschwellender Angstgesang“ (Teil 2)

Es gibt auch Neuigkeiten seitens des Möchtergernkrawattennazis „Docmacher“ Andreas Skrziepietz, von dem ich in den nächsten Monaten weitere geistige Entblösungen erwarte. Aktuell verbreitet dieser selbst, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 90 StGB „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ stattfinden - jedenfalls entnehme ich das seinen Worten:


Zu der wohl allfälligen Anklage werden wohl hoffentlich auch sein Versuch des Prozessbetrugs und der Nötigung zur Teilnahme an just der Straftat der Verunglimpfung des Bundespräsidenten genommen. 

Der sich tatsachenwidrig selbst für „intelligent“ haltende Skrziepietz ist also mit allem Verlaub geradezu das perfekte Beispiel dafür, dass Angeklagte schweigen sollten - manche es aber auf Grund einer offensichtlich gestörten Psyche nicht können.

Denn durch seine öffentliche Äußerung hat er alles nur schlimmer gemacht. Vermutlich wird sein Angstgesang  noch anschwellen. Das es ein solcher ist wird er nicht zugeben wollen, aber ihm droht eine Verurteilung von 6 Monaten bis 5 Jahren Haft, die nur vielleicht zur Bewährung ausgesetzt werden.  Das kann aber - wegen der weiteren ihm mit Fug und Recht vorgehaltenen Straftaten der Nötigung und des Prozessbetruges, aber auch wegen seiner Vorstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung „schwierig“ werden. Ihm droht (im hier erwarteten Fall einer erneuten Verurteilung) „Knast oder Klapse“.

Das Andreas Skrziepietz die „Geschichte vom gar unschuldigen Daniel Halemba“ erzählt verstehe ich so, dass Skrziepietz sich an einen Strohhalm (wenn andere Geistesgleiche unschuldig sind, ist er es seiner Auffassung nach wohl auch) klammert, denn er schreibt auch:

„Es scheint doch noch ein paar unabhängige Richter zu geben.“

Nun, der Maskenverweigerer Srkziepietz hat einen anderen Richter (nicht wörtlich) als „unabhängig“, „wissenschaftlich arbeitend“ und also „gar heldenhaft” beschrieben. Der ist wegen „covidiodistischer Rechtsbeugung“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Und der Irre ist so „gottlob“ kein Richter mehr, wie Skrziepietz „gottlob“ kein Arzt wurde. Richter, die Urteil fällen, die Skrziepietz nicht gefallen (wie den Thüringer Verfassungsrichter Geibert) beleidigt der Quaknazi „Docmacher“ Skrziepietz hingegen als „fett“.

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 ¹) Die Qualität der Rechtssprechung an Landgerichten gilt vielen als „bekannt niedrig“.

24.03.2025

Andreas Skrziepietz (Hannover), „Der wohl irrste Gerichtsbelüger aller Zeiten“
Heute: „Ich wurde bisher weder angeklagt noch verurteilt.“

Warnung an blogger.com. weil der Lügner sich wohl mal wieder beschweren und vorsätzlich unwahr eine „Rechtsverletzung“ monieren wird:

@blogger.com: Everything reported here is true and can be proven by the documents mentioned in the files of the courts mentioned! You can order copies via email: joerg.reinholz@gmail.com.

[Update: Die fällige Strafanzeige wegen Prozessbetruges und Nötigung habe ich heute (25.03.2025) gestellt.]

„Der wohl irrste Gerichtsbelüger aller Zeiten“?

Stellt Euch mal einen Typ, vor, der am 27.12.2024 (Datum des Eingangstempels in der Akte)  einem Gericht gegenüber behauptet:

„Der Antragsgegner behauptet, er dürfe die Quelle nicht angeben, weil die Texte strafbaren Inhalt hätten. Das ist Unsinn, denn wenn es zuträfe, dürfte er die Texte überhaupt nicht veröffentlichen, weder mit noch ohne Quellenangabe. Wahr ist, dass der Antragsgegner sich wieder mal(wie seit ca. 20 Jahren)zum Ankläger und Richter in einer Person aufspielt, indem er behauptet, dass meine Texte den Tatbestand der Beleidigung erfüllten, obwohl es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt. Ich wurde bisher weder angeklagt noch verurteilt.

(Unterstreichungen von mir)

(Beweis: Akte  420 C 11922/24 des AG Hannover Andreas Skrzierpietz, Hannover ./. Jörg Reinholz, Kassel) Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung des Andreas Skrziepietz, Seite 2)

Der Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung wurde zurück gewiesen, weil Andreas Skrziepietz diesen unzulässig am falschen Gericht stellte. Er hätte zwingend das AG Kassel anrufen müssen. Auch dieses Verfahren hat Skrziepietz gegen „mich“ verloren (formal war es seine eigene Dummheit, das falsche Gericht zu wählen.) Beweis: Der abweisende Beschluss in der Akte  420 C 11922/24 des AG Hannover.

Und jetzt stellt Euch einen Typ, vor, der am 18.03.2025 - kaum ein viertel Jahr später - vor Gericht erklärt:

 

Kaum zu glauben. Aber es ist derselbe, oben den „gar rechtstreuen“ Bürger gebende „Docmacher“ Andreas Skrziepietz. (Beweis: Akte 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt, Antrag auf auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung, dort Seite 4)

Abgesehen davon ist das vorgelegte Führungszeugnis kein „polizeiliches“. Sondern das „private“ oder „einfache“ Führungszeugnis - und deshalb nicht vollständig. Das als Anlage MK3 von seinem Anwalt Dr. Tobias Hermann (Hamburg) vorgelegte „private“ Führungszeugnis des Andreas Skrziepietz beweist aber, dass Skrziepietz mindestens (da liegt wohl mehr vor) am 24.05.2024 durch das AG Hannover rechtskräftig wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurde.

Doch das reicht nicht! Derselbe Typ hatte nur wenige Wochen zuvor vor dem selben Gericht vorsätzlich unwahr behauptet, er habe ein „Journalismus-Diplom“.

Und jetzt stellt Euch vor, der gleiche Typ lässt Euch für 1.134,55 Euro abmahnen und behauptet:

Seine Prozesse basieren auch nicht auf Lügen, sondern auf Rechtsverletzungen bzw. der erforderlichen Rechtsverteidigung.“

(Beweis: Akte 2-03 o 38/24 des LG Frankfurt, dort: Abmahnung von Anwalt Dr. Tobias Hermann, Anlage zum Antrag auf auf den Erlass einer einstweilgen Verfügung)

Frage:

Wer würde den nicht  als „wohl irrsten Gerichtsbelüger aller Zeiten“ bezeichnen?

Antwort:

Natürlich Andreas Skrziepietz aus Hannover selbst.  Und natürlich Dr. Tobias Hermann aus Hamburg, Counsel der Media Kanzlei Frankfurt. Für letztere ist Andreas Skrziepietz ein geldwerter Mandant.

20.03.2025

„So hässlich und schleimig wie Hass, Hetze und Rechtsmissbrauch“

 

Das Symboldbild zeigt einen Fisch namens „psychrolutes marcidus“ a.k.a. „Blobfish“ der, solange er in den dunklen Tiefen der See versteckt ist, recht normal aussieht, dessen häßlich-schleimige Anmutung aber zu Tage tritt, sobald man ihn an die Oberfläche bringt.

Auch ich zerre verstecktes und „schleimig-hässliches“ an die Oberfläche

 

19.03.2025

Das XFCE4-weather-plugin 0.11.0-1 und Debian 12 (Ubuntu/Mint...) „Keine Daten“ - Krude aber simple und funktionierende Lösung

Seit ein paar Tagen funktionierte das XFCE4-weather-plugin (Version im Repositority ist „0.11.0-1“)  in Debian 12 nicht mehr. Hintergrund ist wohl, dass die Datenbankabfrage-API seitens api.met.no verändert wurde und dem Progrämmchen mit dem HTTP-Status 403 ( „Forbidden“) antwortete. Und ich bekam - wie viele andere auch - in der Oberfläche nur „Keine Daten“ angezeigt. Nicht zum ersten Mal. Für mein Debian gibt es keine Updates, vielleicht hat der Maintainer die selben Probleme wie ich...

Alle auf irgendwelchen  Webseiten gefundenen „Lösungen“ (inklusive Änderung am Quelltext vornehmen und selbst neu kompilieren) funktionierten für mich nicht, denn ich hätte an meinem Debian massiv in die Paketverwaltung eingreifen und (wohl) wichtige Bibliotheken austauschen müssen - und damit das System womöglich „kaputt“ gemacht. „Shit happens!“

Ein Akt der Verzeiflung:

Ich habe die neue Version des XFCE4-weather-plugin aus dem BETA-Zweig („debian sid“) heruntergeladen (Link führt zu der für 64-Bit-Rechner mit AMD/Intel-Architektur):

https://packages.debian.org/de/sid/amd64/xfce4-weather-plugin/download

Und dann einfach mit dem Midnight-Commander (und root-Rechten!) die herunter geladene Datei  „xfce4-weather-plugin_0.11.3-1_amd64.deb“ geöffnet:


Darin findet sich, sobald man „Contents“ ausgewählt hat, eine Ordnerstruktur.  In dieser dann /usr/lib/x86_64-linux-gnu/xfce4/panel/plugins/ und in diesem Ordner eine Datei „libweather.so“. Statt nur diese „anzufassen“ kann man es sich aber einfacher machen:



Die komplette Ordnerstruktur „/usr“ aus dem deb-File (mit allem, was da drin ist: Übersetzungen, Icons, Hilfedateien und eben das eigentliche Plugin) habe ich auf mein Root-Dateisystem kopiert. Das dauert ein wenig, weil der Midnight Commander jede Datei im Paket einzeln auspackt...

Man kann danach entweder den laufenden Prozess suchen und mit „kill -9“ abschießen - worauf hin das Panel den Neustart des Plugins anbietet oder sich einfach abmelden und neu anmelden. Es funktioniert:


Die Lösung allerdings „krude“ und „an allem vorbei“ was man als „Debianer“ will. Die kopierten Dateien werden, wenn Debian das neue Paket für das Wetter-Plugin bereit stellt,  überschrieben und dann ist wieder „alles gut“.

P.S.:

Ja: für andere Linux-Distributionen kann man das ähnlich machen. Ob nun „deb-Datei“ , „rpm“, „arch“ oder was auch immer - das nimmt sich in dem Punkt nichts.

Wie ich das Standard-Symbol für das (Gnome-)Terminal durch das Shell-Icon ausgetauscht habe verrate ich - vielleicht - später.

 


18.03.2025

Nicht schön. Aber im Hinblick auf Trump und Putin notwendig.

 

Hoffen wir, dass damit die deutsche und europäische Verteidigungsindustrie gestärkt wird.

Heute: OLG Hamm, „Der gar arme Bauer aus Peru“ und deutsches Recht, Missbrauch der Rechtsordnung, Fall Dr. Vosgerau, Dummheit - und wie das alles zusammenpasst

 

NTV.de
 

„Bauer gegen milliardenschweres Unternehmen“ ist sicherlich eine schöne Heldengeschichte aber vorliegend sehe ich einen Missbrauch der Rechtsordnung und des Rechtswegs für Propaganda - und das sogar aus pekunärem Interesse.

Ein „gar armer Bauer“ aus Peru klagt also wegen RWE, die mögen sich mit ein paar tausend Euro an Schutzmaßnahmen beteiligen. Soweit, so scheinbar tapfer, so scheinbar heldenhaft. So scheinbar nachvollztiehbar.

Das (ganz anders als die „sehr ehemalige“ 8. Zivilkammer des LG Kassel und die aktelle 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) als „sehr an Tatsachen orientiert“  und deswegen klug geltende OLG Hamm hat Gutachter ins ferne Peru geschickt und die sind da nicht etwa Fahrrad gefahren - sondern haben fest gestellt, dass der, wohl von millionenschweren Umweltverbänden als Kläger „vorgeschickte“, „gar arme“ Bauer von der befürchteten Überschwemmung gar nicht betroffen ist. Damit fehlt es diesem vorhersehbar an der „Aktivlegitimierung“.

→ Wenn der Kläger nicht aktiv legitimiert ist, so muss seitens des Gerichts die Klage abgewiesen werden.  (Eigener Fall „um für 10 Pfennig Verstand investieren zu können muss man den erst mal haben“ (OLG Düsseldorf), endete sodann mit Klagerücknahme)

Das kann jetzt gefallen oder nicht, ist aber deutsches Recht. Und auch egal, weil es den Klägern (offensichtlich) nicht um das Ergebnis der Klage sondern um einen Grund für einen Aufschrei geht. Und für die sich „Umweltverbände“ nennenden ist vor allem ein toller neuer Grund dafür, um Spenden zu erbitten. Und für die ist die Abweisung der Klage geradezu ideal, weil diese neue Beschwerden und weitere Rechtszüge (→ BGH → BVerfassG →  EGMR) also neues Geheul, neue Aufmerksamkeit der Medien und weiteren Anlass fürs Spendensammeln bedeutet.

Die Steuerzahler kostet dieses - insofern missbräuchliche - Verfahren richtig viel Geld, weil - wie jeder aus den Haushaltplänen der eigenen Landessregierungen weiß - die eingenommenen Verfahrensgebühren die tatsächlichen Kosten der Gerichte nicht einmal zur Hälfte decken.

Jetzt könnte man denken, ich schreibe hier gegen Umweltverbände an. 

Aber dieses Verhalten trifft man auf vielen Seiten, bei den „Neurechten“ ist z.b. der CDU-ganzweit-Rechtsaußen Dr. Ulrich Vosgerau auch so ein Fall. Der hat an einem „Nazitreffen“ offensichtlich ganz bewusst teilgenommen, fühlt sich nun durch die Berichterstattung (die punktuell womöglich nicht ganz richtig war) „geschädigt“, „heult“ öffentlich herum, hat damit rund zweihundertausend  Euro eingenommen und sammelt fleißig „jaulend“ weiter:

(Bildschirmfoto der Spendenbettelseite)

 

Wofür der die Beträge in dieser Höhe wirklich benötigen will ist mir jedenfalls völlig unklar. 

Aber zitieren wir ihn mal:

„Daher braucht man die Hilfe entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte, die die Gegenseite ja auch hat. Zwar haben wir die weitaus meisten Verfahren gewonnen*; die Gegenseite muß dann aber nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren bezahlen, nicht den tatsächlich von Spezialisten verlangten Stundensatz. Daher bleibt man auch im Erfolgsfall auf dem Großteil der Kosten sitzen. Zwischen dem 10. Januar 2024 und dem 10. Oktober 2024 sind mir eigene Anwaltskosten i.H.v. 180.030 € entstanden.

Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung“

(Hervorhebung wie im Original)

Ich denke, die Kanzlei des Herrn Prof. Dr. Ralf „Ralfi“ Höcker („LLM und so weiter“) und dieser selbst kann gar nicht mehr vor Lachen über die Dummheit der 3800 Spender - die vorliegend wohl auch aus der rechts-dummen Ecke kommen - und „Ralfis“ Taschen füllen. Das passt dann soweit.

Mit allem Verlaub, was die selbstverlautliche „Wunderkanzlei“ Höcker da geleistet hat (ich habe deren eigenes Litigations-PR-Gesülze und genug derer Schriftsätze gelesen) kann nach meiner Ansicht - und ich bin erfahren - jeder „hergelaufene Dorfanwalt“.  Wenn der mir insofern als „Heulsuse“ geltende Dr. Vosgerau dem Professor „Lautstark“ Höcker dafür mehr als den gesetzlichen Tarif zahlt, dann ist das ergo mitnichten „nötig“.

Ein ganz übler, ganz dunkler Gedanke:

„Gibt es ETWA einen Cash-Back?“