03.04.2025

Bild der Woche: Elon Musk

 

Vor Wut grün angelaufener Staatstreich-Käsekopp, der versucht hat, für 200 Millionen Dollar eine Wahl in Wisconsin zu kaufen, gerne mal den Hitlergruß zeigt und ganz sicher behauptet, ein Demokrat zu sein.

Elon Musk also.

Verfassungsschutz warnt vor (potentiellen) Agenten Russlands - ein Fall

Fakt ist, dass Russland bereits sei Jahren einen verdeckten Krieg gegen Europa führt und sich hierbei auf eine ganze Reihe von Akteuren stützt. Offensichtlich ist das bei den Russenfreunden in der AfD. Insbesondere solchen, die sich in Prag Geld oder via Schweiz vom russischen Geheimdienst abholten. Der Verfassungsschutz beschreibt, auf welche Personenkreise sich Russland hierbei stützt:

„Das können beispielsweise Personen im politischen Raum sein, die sich für eine fremde Macht einspannen lassen und in deren Interesse handeln. Das können Innentäter sein; Personen mit besonderen Zugängen, die als Zuträger für sensible Informationen fungieren, oder die ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen könnten. Das können eher am Rande der Gesellschaft Stehende sein, die sich als Helfer eines fremden Nachrichtendienstes für Sabotage, Desinformation oder Propaganda kaufen lassen. Die Motivation kann dabei von dem Wunsch nach finanziellen oder anderweitigen Zuwendungen bis hin zu persönlichen politischen Überzeugungen reichen.“

Was fehlt sind „durchgeknallte Irre“. Also Personen, die, weil sie sowas sind, darin versagt haben, eine ihre formellen Qualifikation auch nur halbwegs entsprechende Laufbahn einzuschlagen, mit 57 ganz am Rande der Gesellschaft angekommen sind - aber zwanghaft nach Bedeutung, Erfolg und Ansehen suchen. Und als Folge des Versagens die eigene Rolle zu überhöhen versuchen, in dem sie verbal wild auf andere - erfolgreichere - „eintreten“,  in ihrer Schädigungsabsicht auf besonders üble Weise das Recht missbrauchen dabei auch vor eindeutig strafbaren Handlungen nicht zurückschrecken.

Bildschirmfoto: Beweis für „geistiges Durchknallen“ eines solchen (Andreas Skrziepietz, Hannover)

Solche Verbalterroristen hassen auch den Staat und die Demokratie. Nicht wahr, Herr „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover?

Man sollte darauf achten, dass solche - übrigens auch sonst „sozial völlig inkompatiblen“ -  Personen keineswegs in die Lage versetzt werden, ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen zu können. Das gilt auch in der Privatwirtschaft

Übrigens auch im Eigeninteresse: Man kann ja ahnen, wie sich solche, von niedriger Schädigungsabsicht getriebene, im Falle eines Konfliktes mit Vorgesetzten verhalten.

02.04.2025

Heute: Das Verfahren der einstweiligen Verfügung vers. Hauptsacheverfahren, Vosgerau und die Lärmkanzlei des Dr. Ralf „Ralfi“ Höcker.

Der wohl dümmste Gerichtsbelüger Deutschlands blahfaselt:

“Superheld Vosgerau hat wieder zugeschlagen. Die Klage wird zweifellos Erfolg haben, denn das OLG Hamburg hatte der einstweiligen Verfügung bereits stattgegeben.“

Zu erst einmal ist Dr. Ulrich Vosgerau kein „Superheld“, sondern ein Nazifreund - just einer der sich anno 2023 mit Nazis traf um Martin Sellners „Masterplan zur Remigration zu bejubeln. Soweit zu „CDU-Mitglied“.

Um was es geht:

Der Superheld Nazikumpel Vosgerau geriet deswegen natürlich in die Kritik  und stinkt in etlichen Gerichtsverfahren gegen Presseberichte an, dass auf dem Treffen eine Deportation auch deutscher Staatsbürger besprochen worden sei. Ob das so war ist Gegenstand zahlreicher Verfahren und einstweiliger Verfügungen.

Und da liegt auch das Problem.

„Eine einstweilige Verfügung hat den Zweck, schnell und effektiv eine vorläufige Sicherung oder Regelung eines Anspruchs oder Rechtsverhältnisses im Eilverfahren herbeizuführen, um zu verhindern, dass während der Durchführung des ordentlichen Zivilprozessverfahrens - u. U. durch mehrere Instanzen - die Realisierung des Anspruchs oder die Aufrechterhaltung des Rechtsfriedens erschwert oder unmöglich gemacht wird.“

Aus diesem Grund gibt es bei einer einstweiligen Verfügung auch keine tiefgehenden Prüfungen von Fakten.

Das ist das zweite Problem und das dritte folgt sogleich: Im einstweiligen Rechtsschutz gibt es die erste Instanz, dann noch die Berufung - und dann ist Schluss. Was zu nichts anderem als direkt zum vierten Problem führt:

Die „Hamburger Zensur- und Kriminellenschutzkammern“ 

Die Pressekammern des LG Hamburg und des OLG Hamburg stehen seit Jahren in einem „sehr guten“ Ruf - aber halt nur bei Kriminellen und eben auch (Neu-)Nazis, darunter solchen, die „unter falscher Flagge segeln“. Seit „Buske und Käfer“ ist die Situation derart schlimm, dass vielen - ich gehöre dazu - deren Urteile als „sehr wahrscheinlich falsch“ gelten und bitteschön keineswegs zur Fortbildung benutzt werden sollten

Und genau vor dieser häufig verwerflichst agierenden „Kriminellen- und Nazischutzkammer“ klagte auch Vosgerau. Für mich ist das mehr „feige und hinterfotzig“ als „heldenhaft”. Wie die Dinge liegen hat sich der nur selbstvermeintliche „Freund der Meinungsfreiheit“ Vosgerau in eine lange Reihe von eher niedrig anzusehenden Personen eingereiht, die durch die Inanspruchnahme des Rechts und der sehr speziellen Hamburger Justiz verhindern wollen, dass man über diese und deren Tun wahrheitsgemäß berichtet und denen seine Meinung geigt. Der hier ist auch so einer.

Da aber im einstweiligen Rechtsschutz mitsamst der lediglich eingeschränkten Prüfung des Prozessstoffes in der zweiten Instanz (in der Sache Vosgerau ./.NDR also beim OLG Hamburg) Schluss ist, weswegen es ja gerade das Recht gibt, eine Hauptsacheklage sogar zu erzwingen,  erweist sich die Behauptung von Dr. Carsten Brennecke (Kanzlei Ralf Ralfi Höcker)

Dass der NDR als öffentlich-rechtliche Senderanstalt gerichtliche Verbote zweier Instanzen nicht akzeptiert, sondern fortgesetzt an seiner Falschberichterstattung festhalten möchte, kann man nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Dies gilt umso mehr, weil die Prozesse um die journalistischen Fehlleistungen des NDR zu mehreren Tausend Euro Kosten führen, die letztendlich aus den Beiträgen der Bürger gezahlt werden“.

als „juristisch höchst bedenklich“. Immerhin könnte der NDR a) die Kanzlei Höcker und b) ihn selbst auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Wahrscheinlich gleich in einer Hauptsache, denn da geht auch die Revision - und die die beiden „Kriminellen- und Nazischutzkammern“ aus Hamburg hätten sodann ebenso wenig das letzte Wort wie die sich zu einer solchen entwickelnden Kammer dritten Zivilkammern des LG Frankfurt.

Zum Beispiel könnte in einem Hauptsacheverfahren aufgeklärt werden, ob und wie Äußerungen von Martin Sellner mit den von der Kanzlei Höcker in den EV-Verfahren vorgelegten Versicherungen an Eides statt (sinngemäß: es wäre im Potsdam nicht um eine Deportation deutscher Staatsbürger gegangen) in Übereinstimmung zu bringen sind. Denn in solchen Prozessen wird sehr oft vorsätzlich unwahr an Eides statt versichert - was mit der faktischen Nichtbestrafung zu tun hat. Strafverfahren wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt werden häufig - Lügner sind regelmäßig multibel kriminell - im Hinblick auf die Verfolgung oder Verurteilung der Täter wegen anderer Straftaten eingestellt.

Das weiß ich schon seit Gravenreuth, den „Tag der Bleibeschleunigung“ begehe ich seit 2010.




 

29.03.2025

„Anschwellender Angstgesang“

 


Sinnbild: „Hier ist kein Platz für Nazis“ - aber z.B. Stuttgart ist ja für merkwürdige Urteile bekannt. So hatte das OLG Stuttgart (1 Ws 120/06, Beschluss vom 18. Mai 2006) das LG Stuttgart (18 KLs 4 Js 63331/05 – Entscheidung vom 29. September 2006) allen Ernstes dazu verdammt, die Verbreiter eines inhaltsgleichen Bildnisses wie des obigen zu bestrafen. Der BGH  hob den „Grobquatsch“ mit Urteil vom 15. März 2007 – 3 StR 486/06 auf. Man kann sich jetzt Gedanken machen, welcher Gesinnung die Richter (und die in der Sache 4 Js 63331/05 auffallend aktiven Stuttgarter Staatsanwälte oder deren Weisungsgeber Ullrich Goll) wohl waren - und ob man das obige als Schild auch am Personaleingang von Gerichten und Staatsanwaltschaften hätte anbringen sollen.

Die eigentliche Geschichte: (Teil 1)

Der gar größmäulige „Docmacher“ und mindestens wegen Beleidigung und Bedrohung vorbestrafte „Möchtergernkrawattennazi“ Andreas Skrziepietz aus Hannover findet es gar toll, dass eine einzelmeinende Kammer des Landgerichts Würzburg nicht gegen einen anderen Kaumnochkrawattennazi und offenbaren Himmler-Fan (Daniel Halemba) verhandeln will - und die Übernahme - des Verfahrens vom Jugendgericht ablehnt. Das Jugendgericht hatte diese Übernahme wegen des  „Umfangs“ des Verfahrens beantragt, die einzelmeinende Kammer des Landgerichts(¹) meinte dazu „Nö. Ist gar nicht so doll.“  Ferner vermeint die Kammer einzelmeinend, das es mit der vorgeworfenen Nötigung, Volksverhetzung und  Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Kennzeichen schwierig wäre. Aber schauen wir mal:

“Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten in der 14-seitigen Anklageschrift Straftaten aus fünf verschiedenen Tatkomplexen vor. Hierbei soll es zur Verwirklichung folgender Delikte gekommen sein: Vorsätzliche Geldwäsche in drei Fällen, versuchte sowie vollendete Nötigung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung sowie Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. “

Über diese Vorwürfe habe ich schon berichtet.

Während also die ganze Naziszene mit gefalteten Händen da hockt und deren heilige Vierfaltigkeit (Hitler, Himmler, Göbbels und Mengele - die aber in der Hölle schmoren) für den „vermeintlichen Freispruch“

 


dankt (oder „den Hitlergruß eifrig pogend feiert), sollte man wohl mal etwas nachdenken. Das Verfahren bleibt lediglich beim Jugendgericht und ob sich die Vorwürfe dort erhärten weiß man nach der Beweisaufnahme - nicht vorher.  Zudem kommt es womöglich nicht darauf an, ob da „Zeugen“ aussagen, dass diese sich „nicht als genötigt ansehen“. Wenn es hierfür andere Beweise gibt (Halemba soll, wenn ich alles richtig verstanden habe, gegen eine Tür getreten haben) z.B. durch Ausstoßen von Drohungen und Forderungen, dann ist deren reines Behaupten der eigenen subjektiven Wahrnehmung (die gerade wegen der Nazi-Thematik und der betroffenen Kanzlei sowohl auf wirtschaftlichen Gründen als vor allem auch auf Angst beruhen kann) nicht wesentlich, wenn es dafür andere Zeugen oder gerichtsfest manifestierte, frühere Aussagen der selben Zeugen gibt. Das Amtsgericht Stuttgart schrieb nämlich:

“Zum Vorwurf der versuchten Nötigung und der Sachbeschädigung: Des Weiteren besteht der Tatverdacht, dass der Angeschuldigte im Jahr 2023 versucht hat, auf einen Rechtsanwalt nötigend einzuwirken, um diesen zur Einflussnahme auf ein gegen eine dritte Person laufendes Parteiausschlussverfahren zu veranlassen. In diesem Zusammenhang soll es auch zur Gewalteinwirkung gegen die Eingangstür der Anwaltskanzlei gekommen sein, wodurch diese leicht beschädigt worden sein soll.“

§ 240 StGB besagt: „Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt“ - da steht kein Wort davon, dass sich die betroffene Person auch selbst als „genötigt“ ansehen muss. Auch die Behauptung des Gegenteils durch die Genötigten selbst kann, wenn es andere Zeugen oder Beweise gibt, daran nichts ändern.

„Anschwellender Angstgesang“ (Teil 2)

Es gibt auch Neuigkeiten seitens des Möchtergernkrawattennazis „Docmacher“ Andreas Skrziepietz, von dem ich in den nächsten Monaten weitere geistige Entblösungen erwarte. Aktuell verbreitet dieser selbst, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 90 StGB „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ stattfinden - jedenfalls entnehme ich das seinen Worten:


Zu der wohl allfälligen Anklage werden wohl hoffentlich auch sein Versuch des Prozessbetrugs und der Nötigung zur Teilnahme an just der Straftat der Verunglimpfung des Bundespräsidenten genommen. 

Der sich tatsachenwidrig selbst für „intelligent“ haltende Skrziepietz ist also mit allem Verlaub geradezu das perfekte Beispiel dafür, dass Angeklagte schweigen sollten - manche es aber auf Grund einer offensichtlich gestörten Psyche nicht können.

Denn durch seine öffentliche Äußerung hat er alles nur schlimmer gemacht. Vermutlich wird sein Angstgesang  noch anschwellen. Das es ein solcher ist wird er nicht zugeben wollen, aber ihm droht eine Verurteilung von 6 Monaten bis 5 Jahren Haft, die nur vielleicht zur Bewährung ausgesetzt werden.  Das kann aber - wegen der weiteren ihm mit Fug und Recht vorgehaltenen Straftaten der Nötigung und des Prozessbetruges, aber auch wegen seiner Vorstrafe wegen Beleidigung und Bedrohung „schwierig“ werden. Ihm droht (im hier erwarteten Fall einer erneuten Verurteilung) „Knast oder Klapse“.

Das Andreas Skrziepietz die „Geschichte vom gar unschuldigen Daniel Halemba“ erzählt verstehe ich so, dass Skrziepietz sich an einen Strohhalm (wenn andere Geistesgleiche unschuldig sind, ist er es seiner Auffassung nach wohl auch) klammert, denn er schreibt auch:

„Es scheint doch noch ein paar unabhängige Richter zu geben.“

Nun, der Maskenverweigerer Srkziepietz hat einen anderen Richter (nicht wörtlich) als „unabhängig“, „wissenschaftlich arbeitend“ und also „gar heldenhaft” beschrieben. Der ist wegen „covidiodistischer Rechtsbeugung“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Und der Irre ist so „gottlob“ kein Richter mehr, wie Skrziepietz „gottlob“ kein Arzt wurde. Richter, die Urteil fällen, die Skrziepietz nicht gefallen (wie den Thüringer Verfassungsrichter Geibert) beleidigt der Quaknazi „Docmacher“ Skrziepietz hingegen als „fett“.

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 ¹) Die Qualität der Rechtssprechung an Landgerichten gilt vielen als „bekannt niedrig“.

24.03.2025

Andreas Skrziepietz (Hannover), „Der wohl irrste Gerichtsbelüger aller Zeiten“
Heute: „Ich wurde bisher weder angeklagt noch verurteilt.“

Warnung an blogger.com. weil der Lügner sich wohl mal wieder beschweren und vorsätzlich unwahr eine „Rechtsverletzung“ monieren wird:

@blogger.com: Everything reported here is true and can be proven by the documents mentioned in the files of the courts mentioned! You can order copies via email: joerg.reinholz@gmail.com.

[Update: Die fällige Strafanzeige wegen Prozessbetruges und Nötigung habe ich heute (25.03.2025) gestellt.]

„Der wohl irrste Gerichtsbelüger aller Zeiten“?

Stellt Euch mal einen Typ, vor, der am 27.12.2024 (Datum des Eingangstempels in der Akte)  einem Gericht gegenüber behauptet:

„Der Antragsgegner behauptet, er dürfe die Quelle nicht angeben, weil die Texte strafbaren Inhalt hätten. Das ist Unsinn, denn wenn es zuträfe, dürfte er die Texte überhaupt nicht veröffentlichen, weder mit noch ohne Quellenangabe. Wahr ist, dass der Antragsgegner sich wieder mal(wie seit ca. 20 Jahren)zum Ankläger und Richter in einer Person aufspielt, indem er behauptet, dass meine Texte den Tatbestand der Beleidigung erfüllten, obwohl es sich um wahre Tatsachenbehauptungen handelt. Ich wurde bisher weder angeklagt noch verurteilt.

(Unterstreichungen von mir)

(Beweis: Akte  420 C 11922/24 des AG Hannover Andreas Skrzierpietz, Hannover ./. Jörg Reinholz, Kassel) Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung des Andreas Skrziepietz, Seite 2)

Der Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung wurde zurück gewiesen, weil Andreas Skrziepietz diesen unzulässig am falschen Gericht stellte. Er hätte zwingend das AG Kassel anrufen müssen. Auch dieses Verfahren hat Skrziepietz gegen „mich“ verloren (formal war es seine eigene Dummheit, das falsche Gericht zu wählen.) Beweis: Der abweisende Beschluss in der Akte  420 C 11922/24 des AG Hannover.

Und jetzt stellt Euch einen Typ, vor, der am 18.03.2025 - kaum ein viertel Jahr später - vor Gericht erklärt:

 

Kaum zu glauben. Aber es ist derselbe, oben den „gar rechtstreuen“ Bürger gebende „Docmacher“ Andreas Skrziepietz. (Beweis: Akte 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt, Antrag auf auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung, dort Seite 4)

Abgesehen davon ist das vorgelegte Führungszeugnis kein „polizeiliches“. Sondern das „private“ oder „einfache“ Führungszeugnis - und deshalb nicht vollständig. Das als Anlage MK3 von seinem Anwalt Dr. Tobias Hermann (Hamburg) vorgelegte „private“ Führungszeugnis des Andreas Skrziepietz beweist aber, dass Skrziepietz mindestens (da liegt wohl mehr vor) am 24.05.2024 durch das AG Hannover rechtskräftig wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt wurde.

Doch das reicht nicht! Derselbe Typ hatte nur wenige Wochen zuvor vor dem selben Gericht vorsätzlich unwahr behauptet, er habe ein „Journalismus-Diplom“.

Und jetzt stellt Euch vor, der gleiche Typ lässt Euch für 1.134,55 Euro abmahnen und behauptet:

Seine Prozesse basieren auch nicht auf Lügen, sondern auf Rechtsverletzungen bzw. der erforderlichen Rechtsverteidigung.“

(Beweis: Akte 2-03 o 38/24 des LG Frankfurt, dort: Abmahnung von Anwalt Dr. Tobias Hermann, Anlage zum Antrag auf auf den Erlass einer einstweilgen Verfügung)

Frage:

Wer würde den nicht  als „wohl irrsten Gerichtsbelüger aller Zeiten“ bezeichnen?

Antwort:

Natürlich Andreas Skrziepietz aus Hannover selbst.  Und natürlich Dr. Tobias Hermann aus Hamburg, Counsel der Media Kanzlei Frankfurt. Für letztere ist Andreas Skrziepietz ein geldwerter Mandant.

20.03.2025

„So hässlich und schleimig wie Hass, Hetze und Rechtsmissbrauch“

 

Das Symboldbild zeigt einen Fisch namens „psychrolutes marcidus“ a.k.a. „Blobfish“ der, solange er in den dunklen Tiefen der See versteckt ist, recht normal aussieht, dessen häßlich-schleimige Anmutung aber zu Tage tritt, sobald man ihn an die Oberfläche bringt.

Auch ich zerre verstecktes und „schleimig-hässliches“ an die Oberfläche

 

19.03.2025

Das XFCE4-weather-plugin 0.11.0-1 und Debian 12 (Ubuntu/Mint...) „Keine Daten“ - Krude aber simple und funktionierende Lösung

Seit ein paar Tagen funktionierte das XFCE4-weather-plugin (Version im Repositority ist „0.11.0-1“)  in Debian 12 nicht mehr. Hintergrund ist wohl, dass die Datenbankabfrage-API seitens api.met.no verändert wurde und dem Progrämmchen mit dem HTTP-Status 403 ( „Forbidden“) antwortete. Und ich bekam - wie viele andere auch - in der Oberfläche nur „Keine Daten“ angezeigt. Nicht zum ersten Mal. Für mein Debian gibt es keine Updates, vielleicht hat der Maintainer die selben Probleme wie ich...

Alle auf irgendwelchen  Webseiten gefundenen „Lösungen“ (inklusive Änderung am Quelltext vornehmen und selbst neu kompilieren) funktionierten für mich nicht, denn ich hätte an meinem Debian massiv in die Paketverwaltung eingreifen und (wohl) wichtige Bibliotheken austauschen müssen - und damit das System womöglich „kaputt“ gemacht. „Shit happens!“

Ein Akt der Verzeiflung:

Ich habe die neue Version des XFCE4-weather-plugin aus dem BETA-Zweig („debian sid“) heruntergeladen (Link führt zu der für 64-Bit-Rechner mit AMD/Intel-Architektur):

https://packages.debian.org/de/sid/amd64/xfce4-weather-plugin/download

Und dann einfach mit dem Midnight-Commander (und root-Rechten!) die herunter geladene Datei  „xfce4-weather-plugin_0.11.3-1_amd64.deb“ geöffnet:


Darin findet sich, sobald man „Contents“ ausgewählt hat, eine Ordnerstruktur.  In dieser dann /usr/lib/x86_64-linux-gnu/xfce4/panel/plugins/ und in diesem Ordner eine Datei „libweather.so“. Statt nur diese „anzufassen“ kann man es sich aber einfacher machen:



Die komplette Ordnerstruktur „/usr“ aus dem deb-File (mit allem, was da drin ist: Übersetzungen, Icons, Hilfedateien und eben das eigentliche Plugin) habe ich auf mein Root-Dateisystem kopiert. Das dauert ein wenig, weil der Midnight Commander jede Datei im Paket einzeln auspackt...

Man kann danach entweder den laufenden Prozess suchen und mit „kill -9“ abschießen - worauf hin das Panel den Neustart des Plugins anbietet oder sich einfach abmelden und neu anmelden. Es funktioniert:


Die Lösung allerdings „krude“ und „an allem vorbei“ was man als „Debianer“ will. Die kopierten Dateien werden, wenn Debian das neue Paket für das Wetter-Plugin bereit stellt,  überschrieben und dann ist wieder „alles gut“.

P.S.:

Ja: für andere Linux-Distributionen kann man das ähnlich machen. Ob nun „deb-Datei“ , „rpm“, „arch“ oder was auch immer - das nimmt sich in dem Punkt nichts.

Wie ich das Standard-Symbol für das (Gnome-)Terminal durch das Shell-Icon ausgetauscht habe verrate ich - vielleicht - später.