Andreas Skrziepietz behauptete in seinem Hetz-und Hassblog, ich hätte dazu „aufgerufen, Politiker zu ermorden“. Was ihm, weil es unwahr ist, durch das AG Kassel (Az. 415 c 1492/25) am 12.06.2025 verboten wurde.
Darauf hin - wenige Tage später - ging er dazu über, über mich zu behaupten, ich sei ein „linientreuer, dummer Untertan, der im Staube des Regimes kriecht“.
Das „dumm“, ergänzt durch ein „dreist“, gebe ich dem schon mehrfach wegen Äußerungsdelikten verurteilten Kriminellen - der nicht nur schon einmal deswegen verurteilt wurde, sondern sogar auch aktuell die Straftat der Volksverhetzung mit vollstem Vorsatz begeht (so heisst es auch vor dem LG Frankfurt) - gerne zurück.
Denn der Widerspruch ist jedem oder jeder klar, der oder die gerade mal so weiß, das und wie man - vor dem Essen derselben - eine Banane schält. Da der arrogante, sich ausländerfeindlich äußernde (Behauptung erlaubt durch Urteil des LG Frankfurt) und rechtsextreme (diese Bezeichnung des Andreas Skrziepietz ist mir laut vorläufiger Stellungnahme des OLG Frankfurt erlaubt) Verleumder (siehe oben) ja mal ein Studium abgeschlossen hat und ich „nur ein einfacher Schlosser aus dem Osten“ bin - aber anders als er den Widerspruch in seinem blöden Gesülze erkenne - muss er folglich geistig erheblich abgebaut haben und zwar bis auf das Niveau eines vierjährigen Rotzlöffels.
Dem mit wüsten Beleidigungen und Verleumdungen längst nicht nur meiner Person in die Öffentlichkeit drängendem Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher) drohen nach meiner Ansicht - unter Berücksichtigung der früheren, offensichtlich zu milden Verurteilungen und im Hinblick darauf, dass er mit dem Schaden des vollendeten Prozessbetruges öffentlich geprahlt und mir aus diesem sogar mit Haft gedroht hat - wegen eines ganzen Katalogs verschiedener Straftaten (versuchter, teils vollendeter Prozessbetrug in mindestens 4 Verfahren, mehrere Fälle der Volksverhetzung, 2 Fälle der Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Falschbeschuldigung und, nicht zu vergessen, die versuchte Freiheitsberaubung) bis zu 3 Jahren Haft.
Aber nur, wenn er dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und mir - ich habe die Erhebung der Nebenklage schon angekündigt - nicht auch noch doof kommt. Sonst kann es auch deutlich mehr werden. Stichworte sind „Uneinsichtigkeit“, „negatives Nachtatverhalten“. Letzteres zeigt der arrogant-dumm handelnde Skrziepietz gerade auf.
Eine Unschuldsvermutung könnte ihre Quelle darin haben, dass er schuldunfähig ist. Ich vermute aber, das bei einer - vorliegend allfälligen - Begutachtung durch einen Psychiater oder eine Psychaterin sicherlich so einiges (Narzismus, Psychopathie, Querulanz, bezüglich seiner Äußerungen über eine „Merkel-SAntifa“ wohl auch Wahn) aufscheinen wird - nur eben keine Schuldunfähigkeit:
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Bild: (Nicht nur) diese Veröffentlichung des Andreas Skrziepietz a.k.a. „Docmacher“ lässt Wahnvorstellungen vermuten... |