02.09.2025

Wie dummdreist der Quaknazi Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet (II) - Anzeichen schwerer geistiger Degression

Andreas Skrziepietz behauptete in seinem Hetz-und Hassblog, ich hätte dazu aufgerufen, Politiker zu ermorden. Was ihm, weil es unwahr ist, durch das AG Kassel (Az. 415 c 1492/25) am 12.06.2025 verboten wurde.

Darauf hin - wenige Tage später - ging er dazu über, über mich zu behaupten, ich sei ein „linientreuer, dummer Untertan, der im Staube des Regimes kriecht“.

Das „dumm“, ergänzt durch ein „dreist“, gebe ich dem schon mehrfach wegen Äußerungsdelikten verurteilten Kriminellen - der nicht nur schon einmal deswegen verurteilt wurde, sondern sogar auch aktuell die Straftat der Volksverhetzung mit vollstem Vorsatz begeht (so heisst es auch vor dem LG Frankfurt) - gerne zurück.

Denn der Widerspruch ist jedem oder jeder klar, der oder die gerade mal so weiß, das und wie man - vor dem Essen derselben - eine Banane schält. Da der arrogante, sich ausländerfeindlich äußernde (Behauptung erlaubt durch Urteil des LG Frankfurt) und rechtsextreme (diese Bezeichnung des Andreas Skrziepietz ist mir laut vorläufiger Stellungnahme des OLG Frankfurt erlaubt) Verleumder (siehe oben) ja mal ein Studium abgeschlossen hat und ich „nur ein einfacher Schlosser aus dem Osten“ bin - aber anders als er den Widerspruch in seinem blöden Gesülze erkenne - muss er folglich geistig erheblich abgebaut haben und zwar bis auf das Niveau eines vierjährigen Rotzlöffels.

Dem mit wüsten Beleidigungen und Verleumdungen längst nicht nur meiner Person in die Öffentlichkeit drängendem Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher) drohen nach meiner Ansicht - unter Berücksichtigung der früheren, offensichtlich zu milden Verurteilungen und im Hinblick darauf, dass er mit dem Schaden des vollendeten Prozessbetruges öffentlich geprahlt und mir aus diesem sogar mit Haft gedroht hat - wegen eines ganzen Katalogs verschiedener Straftaten (versuchter, teils vollendeter Prozessbetrug in mindestens 4 Verfahren, mehrere Fälle der Volksverhetzung, 2 Fälle der Verunglimpfung des Bundespräsidenten, Falschbeschuldigung und, nicht zu vergessen, die versuchte Freiheitsberaubung) bis zu 3 Jahren Haft.

Aber nur, wenn er dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und mir - ich habe die Erhebung der Nebenklage schon angekündigt - nicht auch noch doof kommt. Sonst kann es auch deutlich mehr werden. Stichworte sind „Uneinsichtigkeit“, „negatives Nachtatverhalten“. Letzteres zeigt der arrogant-dumm handelnde Skrziepietz gerade auf.

Eine Unschuldsvermutung könnte ihre Quelle darin haben, dass er schuldunfähig ist. Ich vermute aber, das bei einer - vorliegend allfälligen - Begutachtung durch einen Psychiater oder eine Psychaterin sicherlich so einiges (Narzismus, Psychopathie, Querulanz, bezüglich seiner Äußerungen über eine „Merkel-SAntifa“ wohl auch Wahn) aufscheinen wird - nur eben keine Schuldunfähigkeit:

Bild: (Nicht nur) diese Veröffentlichung des Andreas Skrziepietz a.k.a. „Docmacher“ lässt Wahnvorstellungen vermuten...

 


 

01.09.2025

Wie dummdreist der Quaknazi Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet (I) - und eine Frage an den Lügner und Denunziant

Vorab: „Gerichte belogen“ hat der Andreas Skrziepietz, Hannover - der deswegen wegen mehrerer Fälle des Prozessbetrugs verfolgt wird, vielleicht sogar schon angeklagt ist - und also auch hiermit seine eigenen Straftaten auf seine Gegner spiegelt. Der am 28.09.2020 vom AG Hannover wegen Volksverhetzung verurteilte Verleumder behauptet ja auch, ich hätte die Straftat der Volksverhetzung begangen. Dieses Spiegeln eigener „Unzulänglichkeiten“ auf Gegner ist Indiz für eine - vorliegend erhebliche - narzistisch/soziophatische Störung.

Der bereits einschlägig wegen Beleidigungsdelikten, aber auch Bedrohung und Volksverhetzung vorbestrafte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz, dem - realistisch betrachtet - locker bis zu 3 Jahren  wegen Delikten wie Prozessbetruges, Volksverhetzung, Verunglimpfung des Bundespräsidenten drohen (Ermittlungsverfahren, wenn nicht schon Anklagen der StA Hannover und StA Göttingen) behauptet also, ich sei ein „Denunziant“.

Es geht dabei um diesen Artikel vom 18.07.2025 hinsichtlich eines offensichtlichen Betrugsversuchs. 

Dabei könnte es eine Rolle spielen, dass die Staatsanwaltschaften seine, gegen mich gerichteten Strafanzeigen - soweit mir überhaupt bekannt gemacht - zurückgewiesen haben.  (Soweit dazu, wer hier wen einen Denunziant nennt!)

Eine Frage an Andreas Skrziepietz:

Nehmen wir mal an, ich hätte berichtet, dass die Täter „arabischen Aussehens“ gewesen seien. Herr Skrziepietz: Hätte dann Ihr Hass auf Ausländer (festgestellt vom LG FMM) den Hass auf meine Person überschrieben? Und hätten Sie dann daraus gemacht, dass diese mich, einen „gar armen und harmlosen Bürger“ mit den Messern bedroht haben sollen?

Ich meine, Herr Skrziepietz, genau das ist doch Ihr ganz persönlicher Stil - Sie Quaknazi!

 

Der „Docmacher“ und Verleumder Andreas Skrziepietz „dreht jetzt völlig durch“
- Die nächste Abmahnung an den „WoVerHaBloHa“ ging raus!

Sehen wir mal, was der selbstnannte „Docmacher“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - offensichtlich mitten in einem, seit Tagen anhaltendem Wutanfall - so schreibt:

Nach dem Text kann der tatsächlich Kriminelle faktisch gar nicht mehr gegen mich klagen.

Da „dekompensiert“ (so seine Wortwahl) der Rechtsmissbraucher, kann also seine Frustration über wohl (die Urteile liegen mir noch nicht vor) mindestens teilweise verlorenen Verfahren vor dem AG und LG Kassel sowie dem OLG Frankfurt sowie die, dem Herrn Quaknazi offensichtlich drohende Haftstrafe, nicht mehr ausgleichen. Das wird in den nächsten Tagen und Monaten also vorhersehbar schlimmer. Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz selbst rät in solchen Fällen zu starken Medikamenten:

„Ich empfehle Haldol, 5mg. Bei Bedarf erhöhen.“

Die Sache ist ganz einfach: Ich darf ihm, wenn er meine Rechte verletzt, Abmahnungen per Email senden. Dafür muss er laut Gesetz sogar „weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer“ bereithalten. Der mit seinem Hass und Hetze in die Öffentlichkeit drängende sollte das Haldol-Zeug also bitteschön selbst nehmen. 

Solche Artikel (wie der gezeigte) sind dann vor allem erst einmal Empfangs- und Lesebestätigungen.

Im Übrigen, es handelt sich ja beim Autor des obigen Gesülzes um den sich wohl gottgleich wähnenden Andreas Skrziepietz aus Hannover, also einen „Rotzlöffel“ und Quaknazio der das Recht nur gelten lässt, wenn es ihm selbst gefällt, also auch um neue Verleumdungen und Beleidigungen.

Für sich selbst und seine „Abmahnungen“ nimmt der durchgeknallte Wutbatzen übrigens wie folgt in Anspruch:

„Wenn keine Fehlermeldung auftritt, gilt eine E-Mail als zugestellt.”

Aber wahrscheinlich hat er seinen Verbaldreck vom 7.12.2024 schon vergessen, weil seine letzten drei (noch nicht verfaulten) Synapsen einfach die Speicherkapazität nicht hergeben. Er hat ja, das zeigte sich gerade auch gestern,  erhebliche Probleme damit, schon recht kurze Texte bis zum Ende zu lesen...

Was jetzt seine obigen, dummkrassen Verleumdungen betrifft: Da geht eine neue Abmahnung raus. Selbstverständlich per EMail. Selbstverständlich an Ihn und seine Anwälte.

Damit sich die Leser ein Bild machen können, gebe ich die jüngste Abmahnung hier wieder. Es ist übrigens die Dritte, die hinsichtlich von eben drei solchen Entäußerungen des „voll  durchknallenden“  Verleumders Andreas Skrziepietz vom 31.08.2025 verschickt wurde.

An die Herren Anwälte:

Ich verschaffe Ihnen Kenntnis, damit Sie in den noch laufenden Verfahren zwischen mir und dem unzweifelhaft verlogenem und kriminellen Herrn Skrziepietz nicht unwahr vortragen können ohne sich der Widrigkeit einer Strafanzeige wegen Tatbeteiligung am Prozessbetrug auszusetzen. Insbesondere sollten Sie nicht vergessen vorzutragen, dass es Ihr Rotzlöffel von einem Mandant ist, der mich täglich durch öffentliche Schriften verleumdet und beleidigt.

Ihr Mandant dreht gerade voll durch. Da Sie seine Interessen wahren sollen empfehle ich Ihnen, sich darum zu kümmern, dass Ihr Mandant umgehend die offensichtlich dringend notwendige medizinische Hilfe erhält.

Vielen Dank!

Herr Skrziepietz!

In Ihren Hass- und Hetzblog veröffentlichen Sie mit Datum vom 31.08.2025 wie folgt:

„Frage an den Kriegshetzer und Titelbetrüger Jörg Reinholz aus Kassel“

weiter schreiben Sie: 

„Wann gehen Sie an die Front, um für das Elendski-Regime den Heldentod zu sterben? Vielleicht wird Ihnen posthum sogar ein Orden verliehen: Die Elendski-Tapferkeitsmedaille aus Blech. Mangels Kontakt zur Familie wüßten die Behörden aber nicht, wohin sie sie schicken sollen. Zu Schade…“

(und weiter)

„Sie würden mit Ihrem Abgang sehr vielen Leuten einen großen Gefallen tun. Mir aber nicht, denn ich brauche Sie lebend, damit Sie die Zigtausend € bezahlen können, die Sie mir schulden. Haben Sie inzwischen Ihre Schulden bei Herrn D. und den Gerichten abbezahlt?“

Damit verleumden Sie mich, denn ich habe keine Schulden bei einem Herrn D. und auch nicht bei den Gerichten.

Zudem ist offensichtlich, dass Sie mir den Tod wünschen.

Ich nehme Sie auf Unterlassung und Entfernung der Beleidigungen und Verleumdungen bis zum Mittwoch, 03.09.2025 12:00 in Anspruch. Bis zum Donnerstag, 04.09.2025 um 12:00 Uhr können Sie eine von Ihnen oder von Ihren Anwalt verfasste, strafbewehrte  - wasserdichte - Unterlassungerklärung abgeben.

Sonst werde ich klagen, denn die Verbreitung derart blöder Verleumdungen und Beleidigungen ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Jörg Reinholz

(Für den Artikel wurden Formatierungen ergänzt.) 

Allein drei derartige, mich dummdreist verleumdende und beleidigende Artikel schrieb der unzweifelhaft verlogene und von Schädigungsabsicht getriebene Wicht am 31.08.2025. Und er erhielt also auch drei berechtigte Abmahnungen. Ich wette, der mich insoweit durch öffentliche Schriften stalkende Andreas Skrziepietz wird sich als „Opfer“ bezeichnen, welches „gestalkt“ wird. Für so „irre“ halte ich ihn, weil derlei schon mehrfach geschah.

Einer der möglichen Hintergründe für sein Handeln ist wohl, dass dem Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (wie man so „schön“ sagt) „der Schließmuskel flattert“, weil ihm wohl - wegen einer ganzen Serie von Straftaten (realistisch betrachtet) 18 Monate bis 3 Jahre Haft drohen.

31.08.2025

Demenz, Dummheit und/oder blöde Hetze: Quaknazi aus Hannover zeigt, wie dumm ein Quaknazi halt quakt.

Der sich „Docmacher“ nennende Hass- und Hetzblogger(¹) Andreas Skrziepietz aus Hannover hat folgendes ejakuliert:

Natürlich verleumdet, verhetzt und beleidigt - stalkt(¹) - mich das bald ganz kleine Nazi-Würstchen

Das Interessante aber ist, dass derselbe Andreas Skrziepietz also glaubt, dass Deutschland keine europäischen Haftbefehle ausstellen könne, weil die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind.

Ist das jetzt Demenz oder Dummheit?

Faktenlage: 

Das war nach der von ihm zitierten Entscheidung - Andreas Manfred Skrziepietz (der selbst ernannte „Docmacher“) quakt - wie so oft - haltloses und dummes Zeug, denn „Maja Svenja“ wird auf Grund eines europäischen Haftbefehls sogar gerne und sogar von Ungarn nach Deutschland ausgeliefert werden.

Sein Irrtum, der nach hiesiger Lesart für Demenz und ein krasses Unvermögen zum Recherchieren des selbst ernannten und offensichtlich zu der einst beworbenen Hilfe bei Doktorarbeiten schon längst gar nicht fähigen „Docmachers“ spricht, kann zwar auch „nur blöde, quaknazitypische Hetze“ sein - aber ich vermute, hier ist die (falsche) „Hoffnung die Mutter der abgestürzten Porzellankiste“:

Denn vielleicht hofft der eine wie der andere Quaknazi ja selbst auf Asyl in Ungarn... Aber wie die Dinge liegen, liebt auch Orban zwar den Verrat aber nicht die Verräter. Und er würde - schon der europäischen Finanzmittelzuwendungen wegen - nicht nur die Nazitranse Svenja sogar auch einen nicht zur Andrea mutierten Andreas Skrziepietz ausliefern.

Zudem wäre er dann verdammt lange und verdammt weit weg von seiner Mutti.

Übrigens würde Ungarn weder einer „Maja Svenja mit Pimmel“ noch einem Andreas oder einer Andrea soziale Hilfen gewähren. Und Auslandssozialhilfe bekommen solche Flüchtige nur, wenn sie den Antrag persönlich in Deutschland stellen. Was den Antrag bekanntlich obsolet macht.

¹) Das OLG Frankfurt (Az. 16 U 153/24) neigt im Hinblick auf dessen Gequake dazu, diese Bezeichnung zu erlauben. Urteilsverkündung in wenigen Tagen.

Es könnte bei ihm in der Gesamtschau zu 18 bis 36 Monaten „Knast“ reichen.
Falls „Docmacher“ Andreas Skrziepietz den „Svenja-Weg“ geht ... sei er gewarnt

Der mit seinem dummen Nazigequake in die Öffentlichkeit drängende „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover zog ja vor das LG Frankfurt und behauptete dort vorsätzlich unwahr, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt. Das war längst nicht sein einziger Prozessbetrug. Volksverhetzung sowie Prozessbetrug waren auch nicht seine einzige Art von Straftaten, die er beging sogar jetzt noch begeht.  Zudem stalkte(¹) er mich, in dem er missbräuchlich - wider besseren Wissens - versuchte, mich in die Psychatrie einweisen zu lassen. Das ist nach dem Gesetz zweifelsfrei ein Fall der mittelbar versuchten Freiheitsberaubung.

Es könnte bei ihm in der Gesamtschau also durchaus zu 18 bis 36 Monaten „Knast“ reichen. Sein „psychologischer Setup“ deucht mir ganz ähnlich zu dem, der als „Svenja Liebich“ in den Fahndungslisten stehenden Person - welche ja als „Sven” verurteilt wurde. 

Wird der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover den „Svenja-Weg“ gehen?

Er sei gewarnt: 

„Ein anderes Gesetz erlaubt es, dass sich ein verurteilter Neonazi-Eber (männlich) zur Neonazi-Sau (weiblich) erklären kann und ins Frauengefängnis kommt. Alte weiße Männer sorgen sich um die Frauen im Knast. Das ist nichts weiter als die übliche Kleinmacherei von Frauen durch das Patriarchat. Einfach mal annehmen, dass die armen kleinen Girls sich nicht wehren und einer Neonazi-Sau tatenlos beim Duschen zusehen, statt ihr in die Eier zu treten. Abwarten. Frauen können auch anders.“

(Schreibt NTV in einer Serie „Aus der Schmoll-Ecke“)

Natürlich wird (in der Realität außerhalb einer Meinungskolumne) die Justiz nicht nur für Wasser, Brot und ein, beim Einzug frisch gestrichenes Wohnklo, sondern auch für seine Sicherheit sorgen. Das geht - und ist Teil des „Svenja-Wegs“ -  ganz einfach mit faktischer 24-Stunden-Einzelhaft. Die natürlich - von der Justiz selbst - ganz anders bezeichnet und beschrieben wird. Die Sprechzeit beim Anstaltspsychiater würde er also leicht vorhersehbar herbeisehnen.

Übrigens: Zum „Neonazi-Eber“ fehlt sowohl der „Nunmehr-Svenia“  und auch dem „Noch-Andreas“ etwas: Primär „¡cojones!” und, so denke ich, auch eine ganze Menge gesundes cerebrum. Ich würde beide eher „Neonazi-Würstchen“ oder eben „Quaknazis“ nennen.

 ¹) Nach vorläufiger Ansicht des OLG Frankfurt in der mündlichen Verhandlung vom 28.08.2025 darf ich  behaupten, dass er mich stalkt.

30.08.2025

Erwischt: Quaknazi lügt und verleumdet „wie gedruckt“ - und manchmal kann er einfach nicht lesen.

Andreas Skrziepietz (Hannover) behauptete am 16.08.2025 gegenüber dem AG Kassel vorsätzlich unwahr wie folgt über mich:

„Inzwischen ist er dazu übergegangen, seine Texte per Post an Hausbewohner zu versenden.“

Davon, dass es keinen Beweis für seine Vorhaltung gibt, ist keine Rede. 

Am 22. August 2025 behauptete er nämlich in öffentlicher Schrift über den selben Vorgang wie folgt:

„Wahrscheinlich weiß er auch nicht, daß der Selbsternannte den hiesigen Hausbewohnern Briefe schreibt. Ein Absender ist zwar nicht angegeben, aber der Selbsternannte war dumm genug, Gerichtsurteile mitzuschicken, die nur ihm und mir bekannt sind. Dümmer geht es kaum noch.“
 
Es ist in der Forensik unumstritten - und deshalb Methode - dass man Lügner daran erkennt, dass diese bei wiederholtem Befragen oder in unterschiedlichen Situationen so kleine Details anders darstellen.
 
Und genau dafür ist  Andreas Skrziepietz „dumm genug“ - mithin ein dreister Lügner und Verleumder. Denn tatsächlich habe ich seinen Hausbewohnern (bisher) gar nichts gesandt.
 
Beides geht an die Staatsanwaltschaft.
 
Das eine als Handlung im Rahmen eines Prozessbetruges, das andere als Verleumdung.
 
Auch die Lesefähigkeiten des Andreas Skrziepietz sind schon sehr merkwürdig ausgeprägt. Denn er schreibt dem Gericht weiter über meine Äußerung, dass es einen Hinweisbeschluss gegeben habe, in welchem das Gericht äußerte, dass es Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt ansehe, dass das ein Anzeichen dafür sei, dass ich „nicht mehr die Wirklichkeit erfassen“ könne, wäre - und schickt als „Beweis“ den späteren Verweisungsbeschluss. Anders ausgedrückt: „Weil Äpfel schwimmen tun Steine das auch“.
 
Es ist wohl müßig, den Herrn Skrziepietz, der schon einmal einen ganzen Beschluss übersehen hat ...
 


... darauf hinzuweisen, dass er mal den vorherigen Hinweisbeschluss suchen soll (Hinweis: Da steht nicht zwingend „Hinweisbeschluss“ drüber). In dem steht im letzten Absatz, dass das Gericht Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt ansehe. Mancher (hier ein degressierter Dr. med.) ist damit überfordert - aber eben nicht jeder (hier ein Schlosser aus dem Osten).
 
Denn schon bald kommt das „Prozessbetrüger“-Urteil. Verhandlung war am 21.07.2025. Das ist just die Verhandlung, wegen der Skrziepietz dummdreist behauptet, ich habe aus Feigheit nicht teilgenommen. Dabei weiß der Wicht, dass ich - als IT-Dozent und für 450€/Tag - in der gesamten Woche Kurs gehalten habe.

Und persönlich war er auch nicht anwesend...
 
Immerhin hatte der feine Herr Skrziepietz - so jedenfalls der mich vertretende Anwalt - keine Merkel-Maske auf:


 
Bild: Grausiger, von Wahn zeugender Monolog eines „Andreas-Dr.-Küsschen-Heike Skrziepietz“ (Zitatrechte via Youtube-ToS, Konto „dieparty3548“, eigenes Bildschirmfoto, Bearbeitung, §23 Absatz 1 Nr. 3 KUrhG) Notiz: Das Original ist wegen strafbarer Äußerungen nicht verlinkbar.

 
 
 
 
 

Nicht Dr. Kimbel, sondern „Nazischlampe auf der Flucht“
und was sonst noch geschah; Nazis sind dumm

Um zu vermeiden, dass Blogger.com meine Berichte über Nazischlampen und Quaknazis nach Beschwerden von Querulanten löscht habe ich eine bessere Adresse gefunden, auf der ich über eine  „Nazischlampe auf der Flucht“ und einen querulierenden und erweislich kriminellen Quaknakzi berichte

Was jetzt „Svenja“ Liebich betrifft, denke ich wie folgt:

Es ist - jedenfalls für mich - offenkundig, dass diese kackbraundenkende Person das weibliche Geschlecht nur annahm und beansprucht, weil er/sie die Ladung zum Haftantritt verhindern (bis zur Verfolgungsverjährung verzögern) wollte. Also aus Feigheit. Dem ging die Justiz einfach und aalglatt aus dem Weg, in dem der Antrag, in einem Frauenknast untergebracht zu werden, nach dem Motto „begründen kann man alles“ einfach mal bewilligt wurde, was vorliegend von mir mit einem „Recht so!“ quittiert wird.

Dumm ist, wer dummes tut: Nazis sind dumm!

Nicht bedacht hat Sven Liebich vor der Aktion (da es formal noch ein „Er“) folgendes: Erst einmal wurde er- (durch das Umgendern dann „sie“) durch die Aktion berühmter, weil die Geschichte natürlich Aufsehen erregt. Und eben die Person dahinter. 

Nicht bedacht hat Sven Liebich - so hieß er vor der Aktion - folgendes: Im Frauenknast wird für Sicherheit gesorgt und der konsequente Schutz vor Schwangerschaften erfolgt 100% „bio und medikamentefrei“ durch die Trennung vom Personen, die aus fortpflanzungsmedizinischer Sicht Männer bzw. Frauen sind. Anders ausgedrückt, wird es im Frauenknast für ihn ganz besonders hart, weil diese, zum maskulinen Zeugungungspart fähige „Frau“ also nicht viel und nicht oft Gesellschaft haben wird. 

Svenja Liebich hat sodann folgendes nicht bedacht: Durch die Flucht entfallen die bei Ersteinsitzenden geltenden Regeln zur „Halbstrafe“, aber auch die zur „Zweidrittelstrafe“. Denn dazu muss das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass die Strafe, gewirkt hat und es muss eine positive Sozialprognose erstellt werden. Bei „Flucht“ gibt es beide Erleichterungen nicht. Also hat die Svenja (da war sie formal Frau) sich spätestens durch den Nichtantritt sich „selbst ins Knie gefickt“, denn statt 9 oder 12 Monaten in einer Abteilung mit weniger gefährlichen Häftllingen („Taschendieben“ und Quaknazis) wird sie nun volle 18 Monate in der Abteilung für mittelmäßig gefährliche Idioten „absitzen“ . Dabei viel Spaß.

Es sei denn  natürlich, Sie verhindert das mit dem Gravenreuth-Trick. Svenja Liebich sollte bedenken, dass der Trick aber nur funktioniert wenn er auch die tödlichen Konsequenzen hat.