18.10.2025

Andreas, der heulende Prozesshansel
Eine Lachgeschichte mit fünf Bildschirmfotos

 

Ich kann hier nur vermuten, denn ich fand dazu nichts im Web. Womöglich hat er also einen Prozess verloren und die Sachverhaltsdarstellungen des Andreas Skrziepietz - gerade auch vor Gerichten - erweisen sich nach meiner Erfahrung in bedenklicher Dichte als unzutreffend.

Am 28.09.2020 wurde Andreas Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt. Ähnliches Geheule ließt man vom Hassblogger und Prozesshansel, der immer wieder auch Covidioten-Müll verbreitet und verbal an Putins Rakete(n) lutscht, auch über die Staatsanwaltschaft Göttingen:

Das war nach einer weiteren (erstintanzlichen) Verurteilung wegen eines ganzen Sacks voller Beleidigungen und Verleumdungen mit der Skrziepietz in einem neorechten Magazin selbst in die Öffentlichkeit drang. Und natürlich muss die Staatsanwaltschaft ergo auf dem „linken“ (komisch, sonst schreibt der kleine Möchtegern-Julius-Streicher „linksgrün versifft“) Auge blind sein... 

Damals gab es ein Ereignis, bei dem der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner in dem Café auftauchte. Was anderen Gästen nicht gepasst hat, die sodann so vergeblich wie auf unschöne Weise den Rauswurf oder ein Umsetzen von Sellner forderten - der aber, so verstehe ich die Quellen (wohl mangels Anwesenheit von SA oder SS) offenbar so „sicherheitsbewusst“ war, dass er von allein das Café verließ. Ist ja klar: Welche Sorte Geistesgröße, außer natürlich einem prozessfreudigem Herrn Ullrich Vosgerau und meinetwegen Andreas Skrziepietz himself, sitzt schon mit so einem gerne in einem Raum? Andreas „Prozesshansel“ Skrziepietz war vermutlich nie dort, jedenfalls ist er mir nicht dafür bekannt, viel rumzukommen. Es ist also wohl eine Solidaritätsbewertung, denn ...

 

... trotz offensichtlich ganz anderen Lebenplans und viel Krachs völlig unbedeutend bleibende Quak- und Heulnazi hatte meine Anwältin (wohl als Reaktion auf die genannten Urteile) als schlecht „bewertet“. Obiges ist meine Antwort auf sein weinerliches Geseier. Und das Motiv seiner Bewertungen bei Google ist ausreichend beleuchtet: 

Er quakt und queruliert öffentlich.



17.10.2025

Zur Erbauung und Warnung

 

Gerade in meinem Archiv gefunden...

 

Über Tagessätze und Quaknazis, geistige und pekunäre Armut.

Ich lese bei NTV

 „Wieder einmal Negativschlagzeilen von Petr Bystron. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Europaabgeordnete muss demnach 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro, zahlen - wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sagte die Richterin am Amtsgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“

Das monatliche Gehalt eines MdEP beträgt €10 927,44 brutto und €8.517,01 EUR netto nach Abzug von EU-Steuern und Versicherungsbeiträgen (Stand: 1.4.2025). 

Der Tagessatz scheint mir insofern zu niedrig bemessen. Da sollte wohl die Staatsanwaltschaft  in Berufung gehen. Aber nehmen wird das mal als Maßstab:

Bei einem anderen, geistig mindestens eben so armen Quaknazi (Andreas Skrziepietz aus Hannover) lagen die Tagessätze bei bekannten Verurteilungen wegen Äußerungsdelikten jeweils bei 10 bis 20 Euro. Bei den 10 Euro ging das Gericht (unter Anwendung des obigen Maßstabs) wohl lediglich von einem monatlichen Einkommen unter € 700  aus.

So geht „geistige und pekunäre Armut“.

 

 

Baum Nein: Silo fällt!“

 

Bild: NTV zeigt Bilder eines zusammenbrechenden Silos.

Das erinnert mich daran, dass ich in den frühen und insofern wirklich ganz wilden 90er Jahren mal so ein Ding abgerissen habe. Etwas höher vielleicht (~15,20 Meter), ganz aus Stahl, aufgeständert auf vier „Beinen“ (Fette Doppel-T-Profile, auch aus Stahl) - allerdings leer. Ich habe das Silo richtig schön „gefällt“.

War fast wie Baumfällen. 

Ich habe mit einem Schneidbrenner einfach zwei „Beine“ weggeschnitten. Das Silo durfte wegen herumstehnder Gebäude in Richtung des ersten weggeschnittenen „Beines“ fallen - was es aber nicht tat. Es durfte auch in die Richtung zwischen dem ersten und zweiten „Bein“  fallen. Was es tat, nachdem das zweite fast „durch“ war, sich verbog und dann brach. 

Unechte Sicherungsmaßnahmen:

Es waren die wilden 90er: Legal und illegal lagen sehr nahe bei- und manchmal durcheinander. „Ostzonal“ hat es ausgereicht, zu schauen, dass bei solchen Aktionen kein Dritter auch nur in die Gefahr geriet, Vierten darüber etwas erzählen zu können. Keine Bürokratie also und auch sonst nicht so ein Aufstand, wie man ihn heute auf Grund von, wohl von Versicherungen und Juristen erfundenen, „westzonalen“ Vorstellungen über formale Sicherheit betreibt. Damit meine ich ganze Ringe von Feuerwehren, Krankenwagen und Polizei um den Ort an dem ein Sack Reis umfällt - dazu neuerdings (wir haben das Jahr 2025) noch Seelsorger von mindestens sieben Religionsgemeinschaften (für die, die das eigentliche Ereignis nicht sehen konnten) und, nicht vergessen, 700 Juristen wegen der Urheber- und sonstiger Rechte, welche etwa seit 2010 die bis dahin aufgefahrene Gulaschkanone mit der Erbsensuppe ablösten, weil nach einem ähnlichen Ereignis ein Veganer wegen seines Unwohlseins hinsichtlich des damit verbundenen Speckgeruchs bis vor das Verfassungsgericht zog. Ihr könnt mich gerne mal fragen, warum in Deutschland jeder Mist zu einem Riesenproblem gemacht wird. Doch zurück zum Thema:

Sicherungsmaßnahme: 

Es war also weit und breit niemand da, der mit der Erledigung des Jobs nichts zu tun hatte. Der Fluchtweg war ausgemacht und ausgeräumt. Da ich mit der Schweißschutzbrille (dunkle Scheiben, geringer Blickwinkel - sowas tragen heute Steampunker am Zylinder) nur wenig gesehen habe gab es außer mir  genau eine weitere Person. Einen zuverlässigen Kollege, dessen Job es war, mein Bier Funktelefon zu halten, genau aufzupassen, wann die ganze Chose in Bewegung geriet, „Silo fällt“ zu rufen und gleichzeitig an einer sehr langen Leine zu ziehen: „Den Scheidbrenner einfach fallen lassen, die Brille runter, mich definitiv nicht in der Richtung irren und verdammt schnell sein.“ war dann mein Motto. 

So ein Silo fällt übrigens ziemlich langsam. Ich habe mir aber „sagen“ lassen, das wäre womöglich ein völlig falscher Eindruck.

Offensichtlich hab ich völlig unverletzt überlebt und die für mich nicht gerade geringe Prämie kassiert - die aber anderen Teilnehmern am Geschäft deutlich mehr gebracht haben dürfte...

Ein auch insofern sackdummer Quaknazi behauptet, ich sei „feige”. Ich wette, dieses Muttersöhnchen (Das Großmaul ist in seinem ganzen nutzlosen, traurigen und wohl deshalb nur von Hass erfülltem Leben nie weiter als einen Hauseingang von seiner Mammi weg gezogen!) kann nicht mal einen Kugelschreiber unfallfrei führen. Immerhin führt(e) die StA Hannover gegen den Schreibtischtäter mehr als einen Dutzend Verfahren wegen seiner Hassschriften aber auch wegen Straftaten wie Prozessbetrug, vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt, Titelmissbrauchs, sogar der feige versuchten (und gründlich misslungenen) mittelbaren Freiheitsberaubung.

P.S.: Sollte beim „Silofällen“ von irgendwem auch nur irgendeine Straftat begangen worden sein, so ist die offensichtlich verjährt. Es nützt also nichts, der Staatsanwaltschaft zu schreiben und seiner kranken Wut mit der Drohung „ich habe mich bewaffnet“ Luft zu machen - das geht an das feige Muttersöhnchen.

P.S.S.: Nachdem das Ding lag habe ich, mit den Kollegen zusammen die Schläuche (die konnten nicht wegrennen) zusammengeflickt, aus dem Silo auch noch „ofengerechte Meterstücke“ gemacht - was im Hinblick auf den Durchmesser des liegenden Silos „nicht ganz uninteressant“ war.

P.P.P.S.: Danke für die Frage, das Thema hat gefehlt:  Natürlich „ging mir der Arsch“. Also „ein wenig“. Gemacht hab ich es nämlich trotzdem. Bei schönem Wetter, da machen solche Aktionen richtig Spaß, gerne auch nochmal...

02.10.2025

„Schwer psychotisch“ vers. „schwer verlogen“
Neues, begründetes Misstrauen in Fähigkeiten, Berufsauffassung und Unvoreingenommenheit von RichterInnen des LG Kassel

Der „recht ordentlich polizeibekannte“, als „Docmacher“ und unter anderen Aliasen in die Öffentlichkeit drängende und wegen Delikten wie Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilte Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover schrieb am 16. Juli 2025 dem AG Kassel:

 „Reinholz Behauptung, man habe Kriegswaffen bei mir gesucht, ist ein weiterer Beweis dafür, daß(sic!) er schwer psychotisch und nicht mehr in der Lage ist, die Wirklichkeit zu erfassen.“ 

Beweis: Akte des Verfahrens 10 O 1343/25 des LG Kassel, Antragsschrift (Verfahren wurde abgegeben)

Das Register der gegen ihn geführten Strafverfahren weist aber einen interessanten Eintrag auf:

Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber Mitte 2024 in einem querulatorisch anmutendem Protestbrief gedroht, er habe sich bewaffnet. Darauf hin wurde fest gestellt, dass er keine „Waffenrechtliche Erlaubnis“ hat (die bekommt er im Hinblick auf seine Eintragungen im Bundeszentralregister und die, gegen Ihn anhängigen, zahlreichen Ermittlungsverfahren auch nicht) und gegen ihn wegen dieser Drohung ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes eingeleitet (StA Hannover, Az. 2527 Js 81823/24).

In einem solchen Verfahren findet regelmäßig eine Hausdurchsuchung nach Waffen statt. Und zwar nach allen Arten von Waffen. Also auch nach Kriegswaffen.

Seine Behauptung ist „mindestens mutig“ und die in diesem Zusammenhang abgegebene Versicherung an Eides statt ist zweifelhaft, denn er behauptete in dieser 

Beweis: Akte des Verfahrens 10 O 1343/25 des LG Kassel, Versicherung an Eides statt vom 21.08.2025, Skrziepietz hatte übrigens vor dem AG Hannover schriftlich behauptet, er habe ein Journalismus-Diplom. Insoweit dient diese Versicherung an Eides statt der Täuschung. Mithin dem Prozessbetrug.  

Einen „ganz anderen Zusammenhang“ als den, wegen seiner eigenen, höchst querulatorischen Drohung vermuteten Waffenbesitz dürfte die Hausdurchsuchung - deren Stattfinden er mit den Worten „Falls eine Hausdurchsuchung bei mir stattfand“ also geradezu bejaht - nämlich nicht gehabt haben.

Bonmot: Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover behauptet in der Öffentlichkeit, er sei ein „Pazifist“. Mir hat das OLG Frankfurt „erlaubt“, ihn im Hinblick auf seine Äußerungen einen „Rechtradikalen Hassblogger“ zu nennen.

Zugleich hatte Andreas Manfred Skrziepietz in dem Verfahren also angeben, er sei Mitglied der Ärztekammer - und folglich als Arzt zugelassen worden. Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte in einem früheren Verfahren vor dem LG Frankfurt angegeben, er habe niemals die Approbation beantragt:

Beweis: Akte des LG Frankfurt am Main, A. 2-03 o 117/24, Klageschrift, Seite 18 unten.

Das Verfahren, in dem Andreas Skrziepietz also in der deutlich erkennbaren Absicht eines Prozessbetruges vorsätzlich unwahr vortrug, er wäre als Arzt zugelassen worden, wurde vom AG Kassel an das LG Kassel abgegeben und trägt das Aktenzeichen 10 O 1343/25 und Andreas Skrziepietz hatte beantragt, mir die Äußerung, er sei nie als Arzt zugelassen worden, zu untersagen.

  • Da er aber nie einen Antrag auf Approbation gestellt hatte, kann er auch nie als Arzt zugelassen worden sein. 

Weitere, Andreas Skrziepietz gegenüber erhobene Vorwürfe des Prozessbetruges finden Sie hier.

Ich denke im Hinblick auf obiges, dieser „Dr. der Pseudologie“ also Andreas Skrziepietz sollte sich mal von einem richtigem Arzt  (zugelassener Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie) untersuchen lassen, ob er derjenige ist, der andere als „schwer psychotisch“ bezeichnen sollte und ob er selbst noch „in der Lage ist, die Wirklichkeit zu erfassen“.

Was das Verfahren  10 O 1343/25 betrifft, muss ich leider in Berufung, weil die RichterInnen sich in gröblichster Weise über den Vortrag beider Parteien hinweg gesetzt haben. Denn zu der Frage, ob Andreas Skrziepietz als Arzt  zugelassen wurde, wurde von mir dem Gericht wie folgt vorgetragen:

4.)
Der Verfügungskläger wendet sich gegen die Äußerung, dass er nie zum Arzt zugelassen
worden sei und macht dem Gericht vorsätzlich unwahr vor, er sei zugelassener Arzt gewe-
sen, weil er Mitglied der Ärztekammer gewesen sei. Das ist unwahr, denn tatsächlich hat
der Verfügungskläger aber vor dem LG Frankfurt schon 2024 erklärt, er habe niemals einen
Approbationsantrag (Antrag auf Zulassung zum Arztberuf) gestellt weil er niemals habe Arzt
werden wollen. Ferner hat der Antragsteller dem AG Hannover im Verfahren 409 c
10237/24 vorgetragen und durch Vorlage eines 1996 ausgestellten und mehrfach bis ins
Jahr 2005 verlängerten Arztausweis glaubhaft gemacht, dass er infolge mehrerer Verlän-
gerungsanträge insgesamt 9 Jahre lang als „Arzt im Praktikum“ zugelassen worden sei. Das
entspricht aber keineswegs einer Zulassung zum Arztberuf, denn insbesondere darf ein
„Arzt in Praktikum“ Patienten nicht selbstständig behandeln. Der Verfügungskläger hat zu-
dem gegenüber dem Verfügungsbeklagten in einer Abmahnung ausdrücklich erklärt, er
habe das Praktikum niemals geleistet und den Ausweis verlängern lassen, um sich rezept-
pflichtige Medikamente zu besorgen. Die Aussage, dass der Antragsteller nie als Arzt zuge-
lassen wurde, ist also zum einen wahr und zum anderen durch das Verfahren 2-03 o 117/24
des AG Frankfurt (dort Punkt 3a) auch schon geklärt, denn vor dem LG Frankfurt, hat der
Verfügungskläger selbst erklärt, dass er niemals Arzt werden wollte und deshalb auch nie
den Approbationsantrag gestellt hatte.
 

Glaubhaftmachung:
• Anlage 09 - AG H 409 C 10237-24-Abmahnung.pdf
• Anlage 17 - 2024-12-07-abmahnung_aip.pdf
• Anlage 14 - Klage 2-03 o 117-24.pdf, dort Klagebegründung
• Anlage 10 - AG H 409 C 10237-24-Antrag.pdf, dort Arztausweis auf Seite 7,8
 

Der Verfügungskläger hat außerdem dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 117/24 ein Ge-
sundheitszeugnis vom „3.11.20“ vorgelegt, welches explizit für einen Approbationsantrag
ausgestellt wurde. Eine solche wird aber wohl im Hinblick auf die kurz zuvor erfolgte Verur-
teilung des Verfügungsklägers wegen Volksverhetzung nicht gewährt worden sein (s.a.
Verwaltungsgericht Hannover Urteil v. 07.11.2022, Az.: 5 A 184/21, Widerruf der Approbati-
on nach Verurteilung wegen Volksverhetzung). Demnach hatte der Verfügungskläger im
November 2020 ernsthafte Schritte unternommen, den Approbationsantrag zu stellen. Der
Versuch scheiterte oder wurde wegen des vorhersehbaren Scheiterns (es muss ein amtli-
ches Führungszeugnis vorgelegt werden, dieses enthielt die Verurteilung) abgebrochen
und, wie der Verfügungskläger selbst unter Beweis gestellt hatte, wollte er also Arzt werden.
Also hatte der Verfügungskläger auch dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 117/24 vor-
sätzlich unwahr und unvollständig vorgetragen.
 

Glaubhaftmachung:
• Anlage 14 - Klage 2-03 o 117-24.pdf, Seite 49 der Klageschrift mit Anhängen 

Es ist also gut erkennbar, dass hier Tatsachenvortrag gehalten und glaubhaft gemacht wurde.

Drei Richterinnen, namentlich die Vorsitzende Richterin am Landgericht (außerplanmäßige) Prof. Dr. Dreyer, die Richterin am Landgericht Neuschäfer und die Richterin Ester-Sander verstiegen sich allen Ernstes darauf, es handele sich um eine „Meinungsäußerung“ bzw. „Werturteil“ und Leser könnten „irregeführt“ werden:

„Es besteht, da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Werturteile des Verfügungsbeklagten auf tatsächlicher Grundlage nachvollziehbar und richtig sein könnten, daher auch die Gefahr, dass der Verkehr irregeführt wird.“

Das sehe ich ganz anders. Denn über wahre Tatsachen kann man nicht „irregeführt“ werden. Weiter schreiben die drei RichterInnen:

„Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die angegriffenen Äußerungen bereits Gegenstand
anderer Verfahren gewesen sind.“

Das sehe ich ganz anders, denn ich hatte vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass es vor dem LG Frankfurt bereits um die Arztzulassung ging und das Skrziepietz vor drei Gerichten (AG Hannover, LG FFM, LG Kassel dazu höchst unterschiedlich vortrug

Ich habe nicht nur Berufung eingelegt: Zugleich habe ich diese Richterinnen jetzt in einem parallelen Verfahren wegen des, auch in allen weiteren Punkten ungewöhnlich grob an vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen vorbeigehenden Urteiles auch abgelehnt und, weil drei Richterinnen meiner Ansicht nach nicht so blind sein können, Verdachtszeige wegen Rechtsbeugung erstattet. Dies vor allem, weil alle deren „Irrtümer“ zu meinen Lasten gehen.

Im Allgemeinen werden Ablehnungsanträge aber selten bewilligt: Bisher steht es bei mir 4:4. Vier RichterInnen erfolgreich abgelehnt (alle von LG Kassel), 4 RichterInnen nicht. Das ist übrigens eine ziemlich gute Quote, das schaffen nicht mal Anwälte.

Strafanzeigen wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung werden in der Regel abgewürgt, „weil nicht erkennbar sei, dass die beanzeigten RichterInnen sich in schwer wiegender Weise an der Rechtsordnung vergriffen hätten.“ Der „Paragraphen-Gummi“ ist hier absichtlich weich, weil die Bestrafung heftig ist: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. Damit wäre zugleich der Beruf und die Pension weg. Es ist nachvollziehbar, dass Richter und Staatsanwälte da sehr ungern und nicht wegen „Irrtümern“ oder „Schlampigkeit“ die Kollegen oder Kolleginnen aus dem Beruf kegeln und das daran fest machen, dass es daran fehle, dass der Rechtsbruch „schwer wiege“. Aus der Sicht der Betroffenen allerdings sieht das allerdings anders aus.

Es ist trotzdem nicht falsch beides zu tun. z.B. bin ich vor weiteren solchen, vorliegend unfassbar falschen und den Prozessstoff ignorierenden Willkürsentscheidungen der Richterinnen erst mal halbwegs sicher. (§ 47 Absatz 1 ZPO). Es gibt da noch einen Nebenzweck: „Die Kanzlei Winter aus Berlin schreibt: Richter bedankt sich für Ablehnungsgesuch und ändert seine Entscheidung.“

Zudem gibt es, soweit ich weiß, ein Punktesystem (Beurteilungssystem) für Richter. Stehen da zu viele negative Sachen (Aufhebungen in höheren Instanzen, Ablehnungen und dergleichen) drin, wird es „schwierig bis unmöglich“ mit einer Berufung des Richters oder der Richterin an höhere Gerichte. Wie oben gezeigt habe ich handfeste Gründe diesen Richterinnen nicht vor einem OLG oder gar höhere Gerichten - genauer: nie wieder in dieser Rolle - begegnen zu wollen.

Und es ist nicht der Job des, durch das Handeln der Richterinnen Geschägten, nach einem solchen, horrend falschem, offensichtlich auf gröblichster Missachtung des Prozessstoffes beruhendem „Urteil“, vor den Richterinnen irgendwelche Kniefälle zu machen oder diese zu „bespaßen“.

Bonmot: Weder das AG Kassel noch das LG Kassel hielten es für notwendig, mir von sich aus die Antragsschrift zuzustellen - was ja wohl „allerhöchste“ Pflicht ist. Ich erhielt lediglich einen nichtssagenden „Schriebs“ vom Amtsgericht, dass der Streitwert wohl auf einen Betrag von über 5000 € festzusetzen sei und sodann die Ladung zum Termin. Mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Die Antragsschrift erhielt der von mir bestellte Anwalt (und somit ich selbst) erst nach einem Antrag - und zwar wenige Tage vor dem Termin. So geht dann auch „Rechtsfreie Zone“.

30.09.2025

Was wirklich passiert, wenn Dr. „wirr“ Andreas Skrziepietz versucht, mich zu kriminalsieren...

 

 

Abbildung: Die schwere Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 3 StGB ist ein Verbrechenstatbestand, da die Mindeststrafe ein Jahr beträgt.

Die insgesamt 3 Strafanzeigen gegen den offensichtlich zu einer akzeptablen Weise der  Frustkompensation unfähigen und beruflich gescheiterten Herrn Dr. „Keinarzt“ erfolgten wegen des Vorwurfes der falschen Verdächtigung, des Nachstellens und (jeweils) versuchter Freiheitsberaubung. In solchen Mitteilungen wird aber stets nur einer der vorgehaltenen Verstöße genannt. 

Alles wesentliche zum Inhalt der Strafanzeigen können Sie diesen Artikeln entnehmen: