Fakt ist, dass Russland bereits sei Jahren einen verdeckten Krieg gegen Europa führt und sich hierbei auf eine ganze Reihe von Akteuren stützt. Offensichtlich ist das bei den Russenfreunden in der AfD. Insbesondere solchen, die sich in Prag Geld oder via Schweiz vom russischen Geheimdienst abholten. Der Verfassungsschutz beschreibt, auf welche Personenkreise sich Russland hierbei stützt:
„Das können beispielsweise Personen im politischen Raum sein, die sich für eine fremde Macht einspannen lassen und in deren Interesse handeln. Das können Innentäter sein; Personen mit besonderen Zugängen, die als Zuträger für sensible Informationen fungieren, oder die ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen könnten. Das können eher am Rande der Gesellschaft Stehende sein, die sich als Helfer eines fremden Nachrichtendienstes für Sabotage, Desinformation oder Propaganda kaufen lassen. Die Motivation kann dabei von dem Wunsch nach finanziellen oder anderweitigen Zuwendungen bis hin zu persönlichen politischen Überzeugungen reichen.“
Was fehlt sind „durchgeknallte Irre“. Also Personen, die, weil sie sowas sind, darin versagt haben, eine ihre formellen Qualifikation auch nur halbwegs entsprechende Laufbahn einzuschlagen, mit 57 ganz am Rande der Gesellschaft angekommen sind - aber zwanghaft nach Bedeutung, Erfolg und Ansehen suchen. Und als Folge des Versagens die eigene Rolle zu überhöhen versuchen, in dem sie verbal wild auf andere - erfolgreichere - „eintreten“, in ihrer Schädigungsabsicht auf besonders üble Weise das Recht missbrauchen dabei auch vor eindeutig strafbaren Handlungen nicht zurückschrecken.
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Bildschirmfoto: Beweis für „geistiges Durchknallen“ eines solchen (Andreas Skrziepietz, Hannover) |
Solche Verbalterroristen hassen auch den Staat und die Demokratie. Nicht wahr, Herr „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover?
Man sollte darauf achten, dass solche - übrigens auch sonst „sozial völlig inkompatiblen“ - Personen keineswegs in die Lage versetzt werden, ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen zu können. Das gilt auch in der Privatwirtschaft.
Übrigens auch im Eigeninteresse: Man kann ja ahnen, wie sich solche, von niedriger Schädigungsabsicht getriebene, im Falle eines Konfliktes mit Vorgesetzten verhalten.
1 Kommentar:
Seine Argumentation ist strunzblöde. Hass ist ein Gefühl und Gefühle sind nicht kriminell. Korrekt. Wenn aus den Gefühlen aber tatsächliche Taten folgen, dann wird ermittelt. So kennen wir die rechten Dumpfbacken: Details werden weggelassen oder, wie in diesem Fall, wird einfach der Folgeschluss weggelassen.
Darum sind Rechte auch nicht die Hellsten. :D
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