15.04.2025

Andreas Skrziepietz - Oder die unerhörte Schwierigkeit noch dümmeres Zeug vorzutragen

Der höchst großmäulige Prozessverlierer Dr. Andreas Manfred Skrziepietz möchte die von mir beantragten Reisekosten und den Einkommensersatz - der ohnehin bei witzigen 25€/Stunde gedeckelt ist - nicht tragen und hat dem AG Hannover einen „Beweis“ vorgelegt. Aus dem Jahr 2015...

Ich würde ja sagen, das Schreiben (mitsamst dem „Deppen-Apostroph“) ist sehr viel mehr ein „weiterer Beweis“ für (s)einen „praecoxial-progredienten geistigen Regressus“ als das man daraus etwas für das Jahr 2024 herleiten kann. So ähnlich habe ich das auch dem AG Hannover mitgeteilt. Amüsant ist zudem, dass Skrziepietz dem Gericht im selben anmaßenden Ton schreibt wie eben auch öffentlich.

Die Staatsanwaltschaft Hannover hat meiner Anzeige wegen des Vorwurfes des Prozessbetruges (§ 263 StGB) ein anderes Aktenzeichen gegeben als wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Womöglich geht dieser Tatvorwurf zusammen mit dem der Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) (von dem Skrziepietz selbst berichtet) gemäß § 74a Absatz 1 Nr. 2 GVG vor eine Staatsschutzkammer. Dort wird man sich wohl angemessen um ihn kümmern.  Eine Verurteilung des Herrn „Doctor Docmacher“ Andreas Skrziepietz zu wenigen Tagessätzen a 15 Euro (wie im Mai 2024 wegen Beleidigung und Bedrohung) wird es da wohl nicht noch einmal geben.


 


 

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