Ich wünsche dem Andreas Skrziepietz (Hannover) „Viel Spaß beim Abmahnen“, denn der queruliert öffentlich:
Demnach räumt er also öffentlich ein, wegen Beleidigung und Bedrohung im Strafbefehlsverfahren verurteilt worden zu sein. Also, dass er ein Krimineller ist. Darauf, ob das „was mit dem Internet“ zu tun hatte, kommt es nicht an, denn z.B. (zum Beispiel) auch querulatorische und beleidigende Schreiben mit Drohungen gegenüber Staatsanwaltschaften, welche z.B. (zum Beispiel) einen der, übrigens zahlreichen, Strafanträge des bekennenden Denunzianten Andreas Skrziepietz zurückwiesen (oder waren es drei auf einmal?), sind, weil es „Schreiben“ sind, eben auch „Schriften“. Nichts anderes habe ich behauptet.
Damaliger „Forenbeitrag“ des „Hannoveranischen Patienten“ in welchem er voller Stolz und Arroganz seine ganze Dummheit offenbarte. Der Tagessatz betrug übrigens € 15. Diese Höhe ist bei „Mindestlöhnern“ oder Empfängern sozialer Hilfe so üblich.Übrigens: „Strafbefehl von 2024“
Nun, wenn er selbst den Strafbefehl so bezeichnet weckt er selbst die Vermutung, dass es weitere gab. Ich frage den Andreas Skrziepietz - der hier mitliest und sich fleißig beschwert - mal ganz ungeniert nach den weiteren Strafbefehlen - und ob da nicht auch einer wegen Volksverhetzung dabei war?
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