05.09.2013

Euroweb: "Spezialisten" oder "selten blöd"? Schwer wiegende, aber leicht zu behebende Fehler bestehen seit mehr als 6 Monaten.

Hier die große Fresse:
"Das Webdepartment in der Wallstraße, Berlin Mitte: Hier entwickeln und realisieren unsere Webdesigner maßgeschneiderte Internetauftritte, mit denen sich kleine und mittlere Betriebe in den neuen Bundesländern professionell im World Wide Web präsentieren."
(Werbeplapla der Euroweb)
"Die Webdesigner bei Webstyle gestalten einen optimal auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen individuellen Internetauftritt"
 (Werbeplapla der Webstyle) 
"Ruhrgebiet Online Services verfolgt den Anspruch, Unternehmen einen umfassenden Service für Ihren Internetauftritt zu bieten."
 (Werbeplapla der Ruhrgebiet Online Services) 
"Wir bieten Ihnen die Erstellung einer pro­fessio­nellen Internet­präsenz aus einer Hand an. Von der Be­ratung, über die Reali­sierung bis zur erfolg­reichen Vermark­tung. "
(Werbeplapla der WN-Onlineservices)
"Wir stellen dabei die einwandfreie technische Funktionalität sicher..."
(Unwahres Gewäsch auf "www.euroweb-support.vis.de")

Und jetzt zu den Tatsachen:

Am 14.02.2013 berichtete ich, dass das Impressum der "Referenzkunden" von "grafische Werbung.de" (Herr Böckmann und Frau Burgstaller aus 85640 Putzbrunn) im Quelltext angezeigt wird.

Figur 1: Die Ursache ist ein wirklich banaler Fehler in einem PHP-Skript oder aber in der Serverkonfiguration. Der Kunde zahlt dafür den absurd hohen Preis von ca. 10.000 Euro.
Soweit zum Fehler und dessen Ursache. Der Grund dafür, dass der Fehler aber noch immer(!) - also mehr als 6 Monate später - nicht behoben ist, ist der, dass die angeblichen "Spezialisten" der Euroweb offenbar keine Ahnung von dem haben, wovon diese Ahnung zu haben vorgeben.

Figur 2: Der selbe Fehler ist mehr als 6 Monate später nicht behoben. Das kann man "dumm" oder sogar "selten blöd" nennen - besonders weil die Euroweb absurd hohe Preise nimmt und dafür Webdesign und Hosting auf "Mercedeniveau" verspricht. Geliefert wird tatsächlich ein kaputte und überladene Ente - aus südosteuropäischer Fertigung.
Figur 3: Auch dieser simple Fehler wurde nicht behoben ... dabei ließt die Euroweb und deren Kanzlei um die Herren Berger und Buchholz diesen Block mehrmals täglich - und wurde explizit per Email darauf aufmerksam gemacht.

Die Euroweb wurde "von einem kleinen Kassler Webdesigner" (O-Ton Euroweb) bzw. einer "aufmüpfigen Naturpartei aus Kassel" (O-Ton deren sich inzwischen sogar durch öffentliche Schriften wie ein sprichwörtliches "Arschloch" aufführender Anwalt Philipp Berger) über den damaligen Artikel explizit informiert und lehnte - trotz offensichtlicher Notwendigkeit - ein (übrigens offensichtliches nicht ernst gemeintes) Schulungsangebot vor Gericht ab - ist also mit "unbelehrbar" auch richtig bezeichnet.

(Rache ist süß! Besonders, wenn sie kalt serviert wird.)

Zulässige Wertung der Sache:

Der gleiche oder vergleichbare Fehler können bei Webauftritten auftreten, die von der Euroweb, der Webstyle, der "Ruhrgebiet Onlineservices", der "WN-Onlineservices" gemacht wurden. Greifen diese doch über eine "konzerneigene Arbeitsnehmerüberlassung" auf den gleichen Beschäftigtenpool(*) zu (von der Euroweb in etlichen Gerichtsverfahren so vorgebracht) und "hosten" darüber hinaus bei dem gleichen "konzerneigenem" Billigstanbieter in Bulgarien.

*) Über dessen Beschäftigte ich wie folgt konstatiere:
"Die Euroweb tut so als würden die diese bezahlen sowie fortbilden und die tun so als würden die was von ihrem Job verstehen..."
Was auch keiner bemerkt, weil es trotz meines Anmahnens und der Entdeckung inzwischen wohl hunderter fehlerhafter, vom Konzern gemachter und gehosteter Webseiten noch immer keine Qualitätssicherung gibt, die den Name auch nur irgendwie verdient.



Die Euroweb versagt als Domainregistrar - und zwar gründlich - Warnung vor Domain-Verlust an Kunden der Euroweb, Webstyle und WN-Onlineservices

Die Euroweb plärrt:
"Unserem Full-Service-Konzept im Bereich Online-Marketing vertrauen rund 20.000 mittelständische Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz."
(Vor kurzem waren es noch "über" 20.000 Kunden. Aber auch das neue "rund" dürfte eine "großzügig übertriebene Werbebotschaft" sein!)

Beworben wird also ein "Full-Service-Konzept", bei dem sich die Euroweb um alles kümmert.

Schauen wir uns das "Full-Service-Konzept" mal richtig an!

Die Registrierungsbedingungen der DENIC besagen, dass bei der Registrierung von Domains eine korrekte, zustellfähige Adresse des Inhabers anzugeben ist. Hat der Inhaber keine zustellfähige Adresse in der Bundesrepublik Deutschland, dann ist eine korrekte, zustellfähige Adresse "des ADMIN-C" anzugeben. Verändern sich diese Adressen ist durch den Registrar (Hier: die Euroweb) der Datensatz zu aktualisieren. 

Ist weder für den Inhaber noch für den "Admin-C" eine korrekte, zustellfähige Adresse in der BR Deutschland angegeben, so kann die DENIC die Nutzungsrechte entziehen und neu vergeben.

Auf deutsch: Sind die Daten nicht korrekt, so ist die Domain in Gefahr!

Ein Superreferenzkunde der Euroweb, die "Kanzlei Berger Law LLP",  löste (damals als "Berger Rechtsanwälte" firmierend) schon vor langer, langer Zeit (weit über 1 Jahr) die Kölner Kanzlei auf.

Dennoch - und obwohl der Euroweb die korrekte Anschrift der "BERGER LAW LLP" bekannt ist - ist die Domain der Kanzlei aktuell noch immer wie folgt registriert.


Figur 1: Die Domain "Berger-Law.de" ist definitiv mit falscher Adresse für Inhaber und Admin-C registriert.
(Bildschirmfoto vom 5.9.2013)

Es wäre der Job der Euroweb - die den Sachverhalt bestens kennt - die Daten wie von der DENIC gefordert anzupassen um einen Domainverlust zu vermeiden. Den macht die Euroweb einfach nicht! Im Gegenteil: Unter dieser - falschen - Adresse wurde zunächst auch die Domain Buchholz-law.de registriert. Für den neuen "Superreferenzkunde der Euroweb", Buchholz & Kollegen:


Figur 2: Auch die Domain "Buchholz-Law.de" wurde definitiv mit einer falschen Adresse für Inhaber und Admin-C registriert.
(Bildschirmfoto vom 28.8.2013)

Unmittelbar nachdem ich das öffentlich machte wurden diese Daten wie folgt verändert:
Figur 3: Buchholz-Law.de mit neuer, zweifelhafter Adresse für Inhaber und Admin-C, verändert einen Tag nach meinem Bericht.
(Bildschirmfoto vom 5.9.2013)
(Übrigens, meine Herren Berger und Buchholz - DAS ist nicht das erwähnte Geheimnis, welches die Klagen der Euroweb und der Webstyle GmbH weitgehend zu Fall bringen wird!)

Tatsache ist, dass die Leistungen der Euroweb, Webstyle, Ruhrgebiet-Onlineservices und WN-Onlineservices vom gleichen Konzern, durch das selbe Personal erbracht werden. Das wurde - von der Euroweb - oft genug und bundesweit vor Gerichten vorgetragen und ergibt sich auch aus den Umständen.

Demnach müssen auf Grund von Schlampigkeit die Kunden der Euroweb, Webstyle, Ruhrgebiet-Onlineservices und WN-Onlineservices damit rechnen, dass es im Falle eines - der Euroweb wie vorliegend bekannten Umzuges - dazu kommen kann, dass die DENIC die Nutzungsrechte an der Domain entzieht und neu vergibt.

Als Kunde sollte man da nicht "vertrauen".

Weiterführend: Über die Qualität der Leistungen des Euroweb-Konzerns und der angeschlossenen Firmen wie der "WN-Onlineservices" können Sie sich unter dem Label "Spezialisten" informieren. (Seien Sie aber vorsichtig! Es ist bekannt, das man sich krank- oder sogar totlachen kann!)

Weiterführend: Erhellendes über und für die "Berger Law LLP" (= "Kanzlei Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") und offene Worte für den "Rechtsanwalt" Philipp Berger

Update:
Figur 4: Aber Herr Philipp Berger - das ist doch keine zustellfähige Adresse! Und wieso für buchholz-kollegen.de? Wissen SIE denn nicht mal mehr, welche Kanzlei gerade wo ist? Die "Buchholz und Kollegen" haben schon bevor die erste Webseite überhaupt erstellt wurde nun schon die dritte(!) Adresse! IHR Herr Kollege "Rechtsanwalt" Andreas Neuber aus Krefeld hätte jetzt endgültig vom "Mietnomaden" gesprochen. Das macht der gerne schon bei 0 Umzügen!


Philipp Berger, Berger Law LLP, möglicher Verstoß gegen Vertretungsverbot

Schreiben an die Anwaltskammer Düsseldorf:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der mir bekannten und hier nicht auszuführenden Umstände vermute ich, dass die Anwaltskammer Düsseldorf im Juli 2013 im Zusammenhang mit der fälligen Anklage im Verfahren 20 Js 1328/12 (Az. der Staatsanwaltschaft) gegen den Rechtsanwalt Philipp Berger von der Berger Law LLP ein Vertretungsverbot für die Euroweb Internet GmbH erlassen hat.

Die Berger Law LLP firmiert seit dem 1.8.2013 in einem virtuellen Büro in Frankfurt am Main und teilt sich die Faxnummer mit einer Vielzahl von Firmen. Das habe ich der Kammer bereits als Berufsrechtsverstoß angezeigt.

Mit dem Datum vom 14.8.2013 ging dem LG Düsseldorf in der Sache 5 O 32/12 ein Schriftsatz des Philipp Berger zu, in dem dieser behauptet,

1.)
für eine "Kanzlei Buchholz und Kollegen", Düsseldorf, Werdener Str. 6 tätig zu sein,
2.)
das alle Anwälte und Partner der vormaligen Berger Law LLP nunmehr für die Kanzlei Buchholz und Kollegen tätig seien,

3.)
das er die Euroweb Internet GmbH nunmehr als Partner der Kanzlei Buchholz und Kollegen vertrete und ordnungsgemäß bevollmächtigt sei,

4.)
das auch das bisherige Gerichtspostfach der Berger Law LLP beim LG Düsseldorf von der Kanzlei Buchholz und Kollegen genutzt würde.

Auch eine im Briefkopf enthaltene Auflistung der Partner und angestellten Anwälte stimmt - bis auf den abgängigen Anwalt C. H. - mit den bisherigen Personal überein. Insbesondere sind Philipp Berger und Andreas Buchholz als Partner aufgeführt.

Neben der Adresse stimmen auch die angegebenen Telefon- und Faxnummern mit denen der bisherigen "Berger Law LLP" überein.

Demnach ist die "Kanzlei Buchholz und Kollegen" identisch mit der "Berger Law LLP".

Soweit die Anwaltskammer also wegen der Anklage oder aus anderem Grund ein Vertretungsverbot erlassen hat versucht der Anwalt Philipp Berger dieses auf eine auf mich als besonders "dummdreist" wirkende Art zu umgehen. Dann wären auch weitere berufsrechtliche Maßnahmen nötig, weil sich der Anwalt Berger nicht an das erlassene Verbot hält. Vorliegend wäre das eine empfindliche Geldstrafe, im Falle deren Nichtzahlung die Feststellung des Vermögensverfalls und dann die für diesen Fall vorgesehenen Konsequenzen hinsichtlich der Zulassung.

Soweit die Kammer eine Kopie des Schriftsatzes benötigt bitte ich um Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76

Update:

Aktuell ist eine "Buchholz & Kollegen LLP" als Inhaber der von der "Kanzlei Buchholz & Kollegen" (ohne "LLP"!) als die eigene angegebene Domain "buchholz-law.de" eingetragen. Man kann darüber sagen, die "Berger Law LLP", "Kanzlei Buchholz & Kollegen" und nun "Buchholz & Kollegen LLP" "wackeln bei Name und Adresse".

04.09.2013

Falsche Antwort auf meine öffentliche Anfrage an die Eigentümer der Aschendorff-Mediengruppe (Westfälische Nachrichten und andere)

Die Aschendorff-Mediengruppe hat geantwortet:
Sehr geehrter Herr Reinholz,
Ihre E-Mail vom 3. September haben wir erhalten. Wir sind ein seriöses Medienunternehmen mit zahlreichen Geschäftsfeldern und weisen die in Ihrer Mail gemachten Vorhaltungen zurück.
Die Firma WN Online Service bezieht Dienstleistungen von der von Ihnen erwähnten Firma Euroweb. Im übrigen handelt es sich um ein eigenständiges Geschäftsmodell, auf das wir positive Resonanz erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Benedikt Hüffer           Dr. Eduard Hüffer
Geschäftsführer                 Geschäftsführer
Ich stelle dazu wie folgt fest:

Die Geschäftsführung der Aschendorff GmbH & Co. KG hat nicht bestritten, dass eine "Stallorder" an die Redaktionen gibt.

Das wäre auch sehr merkwürdig gewesen. Mir lag schon vor der Anfrage eine Stellungnahme eines Journalisten vor, der wie folgt angibt:
Ein Artikel über die Euroweb, der sich mit dem Umstand der betrügerischen Geschäftsanbahnung wie Kaltanrufen und dem Versprechen kostenloser Webseitenerstellung befasste, wurde mündlich unter Verweis auf wirtschaftliche Interessen "ganz oben" und das eigene Unverständnis dafür zurückgewiesen. Über die Euroweb brauche der Journalist nichts mehr bringen. Der offizielle Ablehnungsgrund sei dann gewesen, der Artikel wäre "derzeit uninteressant".
Die Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer haben offenbar nicht damit gerechnet, dass ich mich über deren interne Zensur informierte, bevor ich "hinterlistig" derlei schwierige Fragen stelle und dachten wohl auch, die könnten mich mit solchem - sonst gerade von Medienunternehmen kritisierten, inhaltsleerem "Pressesprechergewäsch" abspeisen.

Als "seriöses Medienunternehmen" (so die Selbstbehauptung) wird die Aschendorff GmbH & Co. KG sicher verstehen, dass ich den Quellenschutz sehr ernst nehme.

Als Medienunternehmen wird die Aschendorff GmbH & Co. KG aber sicher auch verstehen, dass ich weiterhin von einem ernsten Verstoß gegen den Pressekodex ausgehe, ferner davon, dass ich die Auffassung vertrete, dass die Aschendorff GmbH & Co. KG aus niedrigstem (monetärem) Motiv ihre Leserschaft allein lässt statt diese vor der üblen Masche der Euroweb zu warnen, sich sogar an höchst fragwürdigen Geschäften beteiligt und dass ich entsprechend Art. 5 GG meinem Unmut darüber Luft mache.

Als Menschen werden die Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer sicher verstehen, dass ich mir über die "Seriosität" der Aschendorff GmbH & Co. KG meine ganz eigenen Vorstellungen mache, die von der in deren Stellungnahme geradezu diametral abweicht. Aus meiner Sicht kann nämlich ein Unternehmen, welches mit der Euroweb zusammenarbeitet, entweder "nicht informiert", "falsch informiert" - oder aber gerade "nicht seriös" sein. Was davon vorliegend auf ein gewöhnlich gut informiertes Medienunternehmen wie die Aschendorff GmbH & Co. KG zutreffen kann, können meine interessierten und intelligenten Leser durch das Ausschlussverfahren ermitteln.

Darüber hinaus ist den Herren ein kleiner "Fauxpas" unterlaufen, als diese die Zusammenarbeit mit der Euroweb, deren Geschäftsführer Christoph Preuß wegen zahlreicher Fälle des Betruges angeklagt ist, einräumten.

Die "WN-Onlineservices" mit dem Geschäftsführer und Euroweb-Mitgründer Daniel Fratzscher versucht nämlich den Eindruck zu erwecken, die Leistungen würden durch eine "Ruhrgebiet Onlineseervices" (GF Daniel Fratzscher) erbracht. Jetzt wissen wir also aus der Auskunft, dass die Aschendorff GmbH & Co. KG sehr genau weiß, mit wem die "im Bett" ist!

Meine Herren Doktoren Benedikt Hüffer und Eduard Hüffer! Das war, so kann man sagen,

"Die falsche Antwort!"


Weiterführend: Öffentliche Anfrage an die Eigentümer der Aschendorff-Mediengruppe (Westfälische Nachrichten und andere) bez. Kooperation mit der Euroweb Internet GmbH

03.09.2013

Öffentliche Anfrage an die Eigentümer der Aschendorff-Mediengruppe (Westfälische Nachrichten und andere) bez. Kooperation mit der Euroweb Internet GmbH

Kopie: Deutscher Presserat

Sehr geehrte Herren Dr. Benedikt Hüffer und Dr. Eduard Hüffer,

Im Zusammenhang mit der offensichtlichen Kooperation zwischen den Aschendorff Medien und der Euroweb Internet GmbH (siehe Auftritt wn-onlineservice.de) frage ich an, ob die Tatsache, dass die Medien der Aschendorff-Gruppe(***) unisono nur positiv über den Konzern berichten, damit in einem Zusammenhang steht.

Der Aschendorff Mediengruppe ist es als Presseunternehmen mit Sicherheit nicht entgangen, dass gegen den Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH in einer Vielzahl von Fällen Anklagen wegen Betruges erhoben wurde.

Ich frage mich jetzt, inwieweit die Aschendorff Mediengruppe der Euroweb Internet GmbH außer durch Gewährung von Betriebssitz und Namensrechten an der Marke "WN" noch dabei zur Verfügung steht, eine unseriöse und juristisch höchst bedenkliche Geschäftspraxis - verbunden mit der Marke "Westfälische Nachrichten" - fortzusetzen.

Ich frage:
Wie will die Aschendorff Mediengruppe hier den Pressekodex(*) einhalten?

Ich frage:
Gibt es in der Aschendorff Mediengruppe eine ausgesprochene oder stillschweigende "Stallorder" an die Redaktionen, nicht negativ über die Euroweb zu berichten?

Ich frage:
Wieso setzt die Aschendorff Mediengruppe zum Nachteil des eigenen Rufes eine Zusammenarbeit fort, welche vorher durch den WAZ-Gruppe beendet wurde?

Ich frage:
Wieso nutzt die Aschendorff Mediengruppe nicht deren journalistische Fähigkeiten um sich vor Aufnahme einer Kooperation über die Partner zu informieren?

Ich frage:

Geht es der Aschendorff Mediengruppe nur ums Geld? Betrügt(**) die Aschendorf Mediengruppe aus eigenem wirtschaftlichen Interesse ihre Leser?

Ich frage:
Hilft die Aschendorff Mediengruppe, hier speziell unter dem Label "Westfälische Nachrichten", die eigenen Leser auf betrügerische Weise abzuzocken?

Ich erkläre:
Ab dem Zugang dieses Schreibens, welches ich veröffentliche, hat die Aschendorf Mediengruppe Kenntnis von meinen Vorhaltungen und ist gehalten, sich selbst sachkundig zu machen.

Diese Anfragen sind veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen

Jörg Reinholz


Weiterführend: Falsche Antwort auf meine öffentliche Anfrage an die Eigentümer der Aschendorf-Mediengruppe (Westfälische Nachrichten und andere)

Hinweise:
*) Aus der Präambel des deutsche Pressekodex:
"Die im Grundgesetz der Bundesrepublik verbürgte Pressefreiheit schließt die Unabhängigkeit und Freiheit der Information, der Meinungsäußerung und der Kritik ein. Verleger, Herausgeber und Journalisten müssen sich bei ihrer Arbeit der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit und ihrer Verpflichtung für das Ansehen der Presse bewusst sein. Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe fair, nach bestem Wissen und Gewissen, unbeeinflusst von persönlichen Interessen und sachfremden Beweggründen wahr."
**) Ich sehe es durchaus als Betrug an, wenn die Aschendorff Mediengruppe (u.a. Westfälische Nachrichten) die Leser - entgegen dem Pressekodex, auf dessen Einhaltung die Käufer der Zeitungen vertrauen - nicht nur nicht vor den regelrecht asozialen Vertriebsmethoden der Euroweb warnt, sondern deren vor Selbstlob triefende Pressemeldungen verbreitet und sich jetzt auch noch durch die Gewährung eines formellen Betriebssitzes und Rechten an der eigenen Marke "WN" daran beteiligt.

***) Die "Aschendorff-Unternehmensgruppe" verlegt folgende Tageszeitungen: "Westfälische Nachrichten", "Ahlener Zeitung", "Tageblatt für den Kreis Steinfurt" sowie die "Wurstblätter" (werbefinanzierte Zeitungen) "Hallo" (in Münster, Telgte, Lüdinghausen, Greven/Emsdetten), "Blickpunkt" (in Warendorf, Ahlen, Beckum, Sendenhorst, Drensteinfurt), "Grenzland Wochenpost" (in Gronau), das "Wochenblatt Westerkappeln", das "Lengericher Wochenblatt", "Stadt Anzeiger" (in Coesfeld) und vermarktet Werbung in folgenden Radiosendern: "Antenne Münster", "Radio RST" und "Radio WMW".

Arbeitsagentur (JOBBÖRSE) vermittelt der Euroweb keine Außendienst-Mitarbeiter mehr

Das die Euroweb Internet GmbH den Vertriebsbeauftragten nur ein Grundgehalt von 1000 Euro (brutto) zahlt, wovon ein Lebensunterhalt in vielen Fällen (Familie!) nicht zu bezahlen ist, habe ich schon berichtet. Kürzlich erreichte mich eine Nachricht eines ehemaligen Prozessgegners des Euroweb Konzerns. Dieser hatte die Arbeitsagentur darauf aufmerksam gemacht, dass Euroweb-Außendienste die "Referenzkunden" arglistig täuschen. Offenbar war dieser nicht der Erste:
Subject: WG: Hinweis auf einen schwerwiegenden Mißbrauch der jobboerse? (HBi)
Date: Tue, 16 Jul 2013 06:47:44 +0000
From: _BA-Zentrale-VAM-Kundeninfo
To: XXXXXXXXXXXX

Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,

vielen Dank für Ihre Hinweise.

Der Vorgang ist im fachlichen Support der JOBBÖRSE bekannt. Aus diesem Grund befinden sich in der JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit keine Stellenangebote für Außendiensttätigkeiten der genannten Firma.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXXXX
Auch Hartz IV-Empfänger (andere müssten schon sehr dumm sein um bei einem Grundgehalt von 1000 Euro brutto bei der Euroweb einzusteigen) können sich darauf berufen und eine Arbeitsaufnahme ablehnen. Gezwungen werden können diese nun nicht mehr, denn den Arbeitsämtern (jetzt "Arbeitsagentur") ist somit bekannt, dass die Euroweb ein unseriös agierender Laden ist und das denen, die so dumm sind, sogar eine Verfolgung wegen Betruges droht.

Auch dürfte die Arbeitsagentur  nach dieser Stellungnahme Euroweb-Außendiensten, die selbst kündigen, keine Sperren auferlegen. Denn das Argument, 
"Ich habe gekündigt um keine Straftaten begehen zu müssen!" 

weist auf einen wirklich wichtigen Grund. Ist nämlich die Arbeitsaufnahme "unzumutbar", dann ist die Forstsetzung eines solchen bestehenden Arbeitsverhältnisses auch nicht zumutbar.

Staatsanwaltschaft Kiel über Geschäftsgebaren der Euroweb Internet GmbH

"Das Geschäftsgebaren der Euroweb Internet GmbH stellt sich nach den Ausführungen des - zwischenzeitlich als Mitarbeiter ausgeschiedenen - Beschuldigten P. zwar als fragwürdig, wenn nicht sogar unlauter dar ..."

Das Verfahren gegen den Beschuldigten P. wurde eingestellt. Hintergrund ist das, den Zahlungsanspruch zurückweisende Urteil des Landgerichts Kiel wegen "arglistiger Täuschung".

(StA Kiel, Az. 597 Js 12008/12)

Tipp für Anwälte:

Würde ich die Euroweb-Opfer vertreten, dann würde ich die Ermittlungsakte beiziehen lassen.