29.07.2013

Euroweb/Webstyle+Berger - Eine gute Gelegenheit für Opfer und deren Anwälte

Am Donnerstag, dem 1. August um 13:00 Uhr ergibt sich vor dem AG Kassel eine gute Gelegenheit dem Philipp Berger von der die Euroweb vertretenden Berger Law LLP unangenehme Fragen in einem Strafverfahren zu stellen.

Formell bin ich der Angeklagte und ebenso formell ist Philipp Berger seiner Behauptung nach das "Opfer". Die "Straftat"? Ich habe den Philipp Berger in einem Schriftsatz an ein Gericht(!) als "Kriminellen" bezeichnet, was ich im Anbetracht meines Wissens über den Mann nicht nur für eine zulässige Meinungsäußerung sondern darüber hinaus noch für eine wahre Tatsachenbehauptung halte.

Da mir bekannt ist, dass die Berger Law LLP des Philipp Berger in einer nahezu unüberschaubaren Zahl von Prozessen für die Euroweb wissentlich unwahr vorgetragen hat und dabei stets in der Absicht handelte, für die Euroweb durch diese Täuschung des Gerichtes einen Vermögensvorteil zu erwirken will ich die Gelegenheit nutzen um dem Philipp Berger schwierige Fragen zu stellen.

Als "Opfer" ist er Zeuge und er darf, bei Androhung einer empfindlichen Strafe nicht unwahr aussagen - nur schweigen darf er, um sich nicht selbst zu belasten. Wie dessen "Schweigen" wirken wird, wo es doch um die Frage geht, ob es überhaupt eine Beleidigung sein kann, wenn man den Philipp Berger den bekannten Tatsachen gemäß als einen "Kriminellen" bezeichnet kann sich jeder denken. Das gleiche gilt übrigens, wenn er sich auf seine Schweigepflicht beruft - während ich vorlege, wann wo und warum er selbst und sein Partner Andreas Buchholz die Gerichte belogen und was er veröffentlichte.

Ich fordere als Opfer und Anwälte auf, mir weitere, dem Herrn Philipp Berger  zu stellende Fragen zu übermitteln.

Ich werde wörtliche Protokollierung und dann Einsicht in dieses Protokoll verklangen, daraus auch veröffentlichen. Damit das Verfahren wenigstens einen Nutzen hat.

Der höchst uneinsichtigen Staatsanwaltschaft Kassel werde ich am Donnerstag ein weiteres Mal beibringen, dass auch ein Rechtsanwalt, also ein so genanntes "Organ der Rechtspflege", ein höchst ordinärer Krimineller sein kann.

Ich rechne, weil ich einen schönen "Katalog" an den Berger zu stellende Fragen und dazu dann nicht nur Gerichtsakten habe, fest mit einem Freispruch und lade zu diesem "Fest für die Gerechtigkeit" herzlich ein.

Freilich werde ich über den Vorgang öffentlich berichten. Auch darüber, wie dreist sich der Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten verhielt, als er im vollen Wissen um seine prozessualen Lügen und im vollen Wissen darüber, dass er als Anwalt in zahlreiche Betrugshandlungen verstrickt ist, behauptete, es sei "Verleumdung" und "Beleidigung", ihn, das sogenannte "Organ der Rechtspflege" als als einen "Kriminellen" zu bezeichnen.

Um das Gericht über dessen Teilnahme an kriminellen Handlungen aufzuklären sind dann auch die verlogenen Veröffentlichungen dieses besonderen Exemplars der Gattung "Rechtsanwalt" (um ihn nicht einen "zweiten Gravenreuth" zu nennen) von höchstem Interesse...

Und die habe ich alle sorgfältig gespeichert.

Pech für den Philipp Karl Berger. Und für die StA Kassel, die mal wieder mehr glaubt als ermittelt. Ich halte jetzt beide für dumm, denn

"Dumm ist,
wer Dummes tut!"

Ach so. Das Gericht hat einen Teil der Anklage bereits auf meine scharfen Proteste hin gar nicht erst zugelassen, weil keine Straftat vorlag. Das war die Anzeige des Präsidenten des LG Kassel, der ein Problem damit hatte, dass ich zweien seiner Richter "Rechtsbeugung" vorhielt.

Auch hier war der Hintergrund, dass ich genügend Anhaltspunkte dafür vorbringen konnte, dass die von mir vorgetragene Tatsache wahr ist.

22.07.2013

Berger Law LLP + Euroweb: Noch eine gerichtsbekannte Niederlage


I.)

Tja. Ich weiß ganz und gar überhaupt nicht warum... kann ja sein, der Herr Berger will den Verlust des Verfahrens nachher nur auf den Dortmunder Kollegen schieben. Oder man hat eingesehen, dass die Chancen für die Euroweb besser ohne den Herrn Berger stehen, der neuerdings nicht gerade kleine Niederlagen gegen mich (einen Schlosser)  geradezu einsammelt. Wobei ich mich frage, was denn bei der gegenwärtigen Sachlage besser werden sollte.

Mindestens eines wird die Beauftragung des neuen Anwaltes aus dem fernen Dortmund mit sich bringen: Dieser wird den Prozessstoff nun sortieren und vor allem versachlichen - mindestens letzteres lag sehr weit außerhalb der geistigen Potenz des Philipp Berger. Wie dann die fällige Neubewertung aussieht wird sich zeigen. Womöglich gibt ja der neue Anwalt den guten Rat, bei mir die Unterlassungserklärung sang und klanglos abzugeben, beim Gericht die Erledigungserklärung.

Was den neuen Anwalt betrifft, wäre dieser gerade in den Strafsachen wohl eine ganz brauchbare Adresse für die "Großkopferten" bei der Euroweb. Sein Aufsatz "Der zivilrechtliche Vertrag als Rechtfertigungsgrund im Strafrecht", erschienen in Duncker + Humblot, "Schriften zum Strafrecht", Band 68, könnte doch inhaltlich - und ich betone, dass es Zufall ist - in einem sehr engem Zusammenhang mit den Anklagen gegen den Christoph Preuß stehen.

Und Dortmund liegt ja auch schon ein gutes Stück auf dem Weg nach Leipzig.

II.)


Wie allerdings der von mir anonymisierte Florian P. auf das Briefpapier der höchst negativ bekannten Kanzlei Berger Law LLP kommt ist mir ein Rätsel. Der hat die Kanzlei vor gefühlten Ewigkeiten verlassen. Chaos in der Kanzlei? Das kenne ich vom Gravenreuth.

Abmahnen muss der Herr Florian P. das aber selber.

Nachtrag

Mir wird gerade zugeflüstert, dass Philipp Berger seine Berufungsentgegnungsschrift bei der Euroweb vorlegen musste. Es sei dann, unter gleichzeitigem Feilhalten auffälliger Gesichtsausdrücke, sehr merkwürdig geatmet worden. Danach wurde dann der neue Anwalt beauftragt. Ich weiß aber weder wer da flüstert, warum er flüstert und ob ich das glauben kann oder vielmehr soll - und dann auch nicht warum ich das soll. Aber es klingt in den Grundzügen schon mal äußerst plausibel. Nur die Ausschmückungen halte ich für übertrieben. Also für geringfügig übertrieben natürlich.

Ich weiß ja, dass einem bei den Bergerschen Schriftsätzen gelegentlich entweder die Lachkrankheit zu Boden reißt oder die Hutschnur glüht. Oft beides zu gleich.


20.07.2013

Euroweb/Anwalt Philipp Berger - Pressekammer des LG Hamburg verbietet auf Antrag eines Schlossers die Verbreitung unwahrer und verleumdender Äußerungen des "Rechtsanwalts" (Update)

Das LG Hamburg hat auf meinen Antrag die Verbreitung von unwahren, despektierlichen und verleumdenden Äußerungen, mit denen der "Rechtsanwalt" Philipp Berger (wohnhaft: Niederkrüchten, tätig: Berger Law LLP Düsseldorf) an die Öffentlichkeit drang, verboten. Philipp Berger ist nicht nur als "Rechtsanwalt" tätig: Im Auftrag der betrügerisch agierenden Euroweb Internet GmbH und deren, wegen vielfachen Betruges angeklagtem Chef Christoph Preuss belog oder belügt er vielfach die Gerichte, hielt oder hält er Zeugen zur Straftat der uneidlichen Falschaussage an. Weiter ist er offensichtlich beauftragt, mit unwahren Äußerungen gegen Kritiker vorzugehen und diese öffentlich und vor Gericht übel zu verleumden, also zu diffamieren. Philipp Berger nennt das "Ligitation PR" und behauptet unwahr ein sachliches Interesse zu haben.

Insoweit kann man sagen:
"Dieser Philipp Karl Berger ist nicht nur eine Person die oft lügt sondern auch in krimineller Weise für die Euroweb Internet GmbH tätig."

(Einladung)

Am 1. August um 13:00 wird das AG Kassel (und sogar auf den Strafantrag dieses in ganz besonderer Weise "ehrenwerten" Herrn hin) darüber entscheiden, ob es unter diesen Umständen überhaupt noch eine Straftat sein kann, wenn man diesen "ehrenwerten" Herrn Philipp Berger selbst als einen "Kriminellen" bezeichnet. Ich denke, das wird nicht nur zu einer neuen Dimension der Erfahrungen dieses neulich zum Strafrechtler mutierten Anwaltes, sondern auch ein Fest für die Gerechtigkeit.

Bemerkenswertes:

Ich, ein einfacher Schlosser, habe den Antrag auf den Erlaß der Verfügung vor dem Landgericht selbst gestellt. § 920 Abs. 3 ZPO macht dieses möglich.

Figur 1: Noch vor kurzer Zeit hat der verursachende Anwalt Berger über sich behauptet und vorgemacht, er sei "Ansprechpartner", also besonders erfahren im "Medienrecht": Dann muss er wohl besonders dreist - oder aber besonders dumm sein, wenn seine Artikel auf den Antrag eines Schlossers - der nicht mal durch einen Anwalt vertreten ist - verboten werden. Womöglich und wahrscheinlich trifft beides zu.

Ich will den diffamierenden Schund dieses auf kriminelle Weise tätigen "Rechtsanwalts" nicht weiter verbreiten, auch nicht in einem Gerichtsbeschluss. Deshalb verweise ich auf das Aktenzeichen:
LG Hamburg 324 O 322/13, Beschluss vom 17.07.2013

Update, 31.8.2013:

Ein Widerspruch wurde kostenpflichtig zurück genommen.


Figur 2: Wie man sieht habe ich mich selbst vertreten. Im Widerspruchsverfahren geht das nicht. Der Robin ... von der Lahn zahlt jetzt doppelt "Lehrgeld". Ob es ihm der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Niederkrüchten/Düsseldorf) zurück erstattet? Ich glaube nicht.


26.06.2013

Euroweb / Christoph Preuß - Eine lange Liste von Anklagen, ihm drohen zwei bis vier Jahre Haft

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt war so nett, mir eine lange Liste von Anklagen, welche den systematischen Betrug der Euroweb Internet GmbH des Christoph Preuß belegen, zu übersenden.

Zugleich wird aus dem Schreiben aber klar, dass Euroweb-Chef Christoph Preuß sich wegen solch "lächerlichen" Straftaten wie der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt (das hat er zu meinem Nachteil erweislich zweifach getan) nicht mehr vor einer Strafe fürchten muss. Auch das lässt sich vor Gericht verwerten und zwar dann, wenn Christoph Preuß als "Zeuge" aufgeboten wird.

Deshalb kann man das Schreiben der GStA Frankfurt natürlich prozessual sehr schön verwenden.

Zitat:
"Der Beschuldigte (Anmerkung: Christoph Preuß) ist von der Staatsanwaltschaft Leipzig bei dem Amtsgericht Leipzig wegen einer Vielzahl weiterer Straftaten angeklagt worden."
 Es folgt eine Liste:
  1. Anklage vom 29.07.2010 - 201 Ls 701 Js 56394/09,
  2. Anklage vom 21.06.2011 - 201 Ds 701 Js 18380/11,
  3. Anklage vom 23.02.2011 - 201 Ds 701 Js 46947/10,
  4. Anklage vom 07.02.2011 - 201 Ds 701 Js 50960/10,
  5. Anklage vom 30.11.2011 - 226 Ds 701 Js 57398/11,
  6. Anklage m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 802 Js 44607/10 und 
  7. Anklage m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 701 Js 63814/10
Hinweise:
  1. Die GStA folgte mit der Einstellung nach § 154 Absatz 1 StPO meinem ausdrücklichen Vorschlag. Wenn der Philipp Berger weiter meint, ich sei ein Querulant, so irrt er: Ich wollte genau diese lange Liste von Anklagen und ich weiß wie man an sowas kommt.
  2. Das Schöffengericht (Anklage zu Nr. 1, Az. 201 Ls 701 Js 56394/09) ist hinsichtlich seiner Zuständigkeit zwischen einem Einzelrichter beim Amtsgericht und einer Strafkammer beim Landgericht angesiedelt. Es ist berufen alle Vergehen abzuurteilen, bei denen die Straferwartung bei einer Freiheitsstrafe von zwei bis vier Jahren liegt. Ferner ist das Schöffengericht für die Verhandlung über Verbrechen (d.h. Mindeststrafe von einem Jahr) zuständig wenn die Straferwartung vier Jahre nicht übersteigt und keine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist.
  3. Bei der dem Christoph Preuß also drohenden Haftstrafe  von 2 bis 4 Jahren ist eine Aussetzung zur Bewährung sehr selten.
  4. Vermutlich werden die o.g. Verfahren vor dem Schöffengericht zusammengefasst.
  5. Natürlich gilt die "Unschuldsvermutung". Im vorliegenden Fall aber nur eingeschränkt, denn mir (und vielen anderen auch) ist das generell betrügerische und verlogene Vorgehen der Euroweb (also des Christoph Preuß) nebst des Philipp Berger und des Andreas Buchholz bekannt. Zum Teil ausgerechnet aus den in mehreren Einzelfällen äußerst dämlichen Veröffentlichungen des von Christoph Preuß damit beauftragten Philipp Berger...
  6. Der an mehreren Straftaten des Christoph Preuß erweislich beteiligte "Rechtsanwalt" Philipp Berger hat mich - unzweifelhaft im Auftrag oder mit Duldung seines Auftraggebers Christoph Preuß - in krimineller Schädigungsabsicht öffentlich herabgewürdigt. Nicht mal das LG Hamburg wird es mir also verbieten, das hiermit öffentlich richtig zu stellen. Denn dazu darf man nach Art 2, 5 GG i.V. mit § 193 StGB ebenso öffentlich zeigen, "wer Frosch ist und wer Locken hat".
Meine Meinung:

Mir ist vollkommen unklar, warum Christoph Preuß nicht wegen der "Begehungsgefahr" in Unterbindungshaft genommen wird. Es ist doch klar, dass der einfach weiter macht.

Jörg Reinholz


Über die Euroweb, den Berger-Philipp, dessen große Fresse und darüber, wer dumm handelt.

Nach dem LG Düsseldorf hat auch das OLG Düsseldorf das Verlangen des für die Euroweb tätigen Niederkrüchtener Philipp Berger (Berger Law LLP), mich als "nicht prozessfähig" einzustufen, abgewiesen.

Anders als das Landgericht sah sich das Düsseldorfer Oberlandesgericht nicht einmal mehr zu einer Stellungnahme zu dem - jedenfalls für einen Rechtsanwalt - reichlich dämlich anmutenden Vortrag des Philipp Berger veranlasst. (OLG Düsseldorf Az. I-20 U 66/13, Beschluss vom 20.06.2013)

Merksätze aus der Angelegenheit:

Wenn Du einen Rechtsstreit hast und Dein Anwalt trägt lediglich - und vor allem nicht zum ersten Mal erfolglos - vor, dass der Gegner "nicht prozessfähig" sei, dann hast Du 
  1. schlechte Karten
  2. einen sich idiotisch verhaltenden Rechtsanwalt, bei dem tiefe Zweifel bestehen ob dieser überhaupt noch in der Lage ist die Interessen der Mandanten zu wahren.

Neue Karten kann man nicht verlangen. Aber bei dem Anwalt zu bleiben ist dann doch eine nicht mehr mit Worten erfassbare Dummheit. Das gilt vor allem auch dann, wenn sich der "Rechtsanwalt" als gar garstiger Schreihals erweist, der in klarer Herabwürdigungsabsicht mit solchen ungelegten und doch schon stinkenden Eiern an die Öffentlichkeit drängt.

Freilich kann man, so wie die Euroweb, dazu gezwungen sein, einen solchen Anwalt weiter zu involvieren. Denn den Philipp Berger, den Andreas Buchholz und die Geschäftsführer der Euroweb verbindet eine lange Liste gemeinsamer prozessualer Lügen und über Jahre hinweg gemeinschaftlicher, sogar unter Anstiftung von Zeugen zur uneidlichen Falschaussage begangener Prozessbetrug. (u.v.a. StA Düsseldorf Az. 20 Js 1328/12).

Übrigens, meine Herren Christoph Preuß  und Daniel Fratzscher: Ich halte es für keine gute Idee sich in den anstehenden Straf- oder (zunächst) auch nur im Ermittlungsverfahren von Philipp Berger, Andreas Buchholz oder einer anderen Person aus der Berger Law LLP vertreten zu lassen:

Denen könnte nämlich der eigene Hals sehr viel lieber sein als der Ihre. Und in Ihren "eher speziellen" Kreisen ist das, auf Grund der "eher speziellen Vertrauenswürdigkeit der Subjekte" auch so zu vermuten.

Zum Verfahren vor dem OLG sage ich dann mehr, wenn es Zeit dafür ist.

21.06.2013

Hat die Euroweb tatsächlich verstanden? - Warum Philipp Berger auf einmal "im Strafrecht multidimensional erfahren" ist... Aktuelle außergerichtliche Vergleichsvorschläge bei 10%

Figur 1: Aktuelles Vergleichsangebot der Euroweb, Juni 2013 bei ca. 10% der Forderung.

So ganz richtig und vollkommen hat die Euroweb dennoch nicht verstanden, denn die Kündigung nach § 649 BGB ist stets wirksam und nach mehr als 10 Euroweb-Verfahren vor dem BGH in denen der Bundesgerichtshof diesen Umstand der Euroweb immer wieder sehr geduldig erklärte versteht das auch das letzte Gericht so. Wieso - bitte - stellt die Euroweb die Anerkennung der Vertragsauflösung also wissentlich falsch als "freiwillig" dar? Muss ich der Euroweb ins Gebetsbuch schreiben, dass damit schon wieder eine kriminelle Absicht verfolgt wird?

Was das also jetzt noch soll, den Kunden gegen einen Vergleich von über 700 Euro die Akzeptanz der Kündigung zu versprechen weiß ich nicht so recht - stärkt es doch den möglichen Vortrag, dass seitens der Euroweb auch beim Vertragsabschluss ebenso systematisch und arglistig getäuscht wurde wie es nun auch aus diesem Schreiben (ein Serienbrief) erneut ersichtlich wird. Ich nenne das "dumm".

Zudem kann die Euroweb vor Gericht aus einem Vertrag mit 199 Euro "Startgebühr" und 48 Monatsraten a 199 Euro (die eigentlich auch noch abgezinst werden müssten...) derzeit nur rund 490 Euro durchsetzen (5%-Regelung aus § 649 Satz 3 BGB). Und damit wären wir, was das obige Serienschreiben betrifft, schon wieder bei einem Betrugsvorwurf.

Wir dürfen dem Nürnberger Rechtsanwalt Stefan Musiol dafür danken, dass er die Euroweb mit einer schönen Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 16. April 2013 (Az: I-5 U 164/12) zu einem so weit gehenden Einlenken gebracht hat. Verzichtet die Euroweb doch auf 90% der Forderung - das bisherige Klageverhalten sah anders aus.

Ganz anders dürfte die Zukunft der Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP aussehen!

Wenn die Euroweb jetzt schon selbst so "billige" Vergleichsangebote macht  und sich fast zeitgleich der bisher großfressige Philipp Berger plötzlich mit "mehrdimensionalen Erfahrungen im Strafrecht" bewirbt, dann ist das ein Zeichen dafür, dass es für die Kanzlei seitens der Euroweb wohl schon deutlich weniger zu tun gibt.

Man kann darüber auch sagen, das alte Geschäftsmodell hat - hinsichtlich der betrügerischen Vorträge in den Klagen zu § 649 Satz 2 BGB - "abgegessen". Der Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" dürfte damit ein äußerst schmerzhafter Schrumpfungsprozess bevorstehen.

Möglicherweise wird Philipp Berger für seine Prozesse in eigener Sache sogar schon bald Prozesskostenhilfe beantragen...

Es ist sogar möglich, dass die Kanzlei demnächst sogar Insolvenz anmeldet. Immerhin laufen ja einige Kosten noch weiter und sind monatlich fällig. Das sind Gehälter, Miete, Standleitung, Energie... - eine prekäre Situation für eine Kanzlei, die fast nur für diesen einen Großkunde tätig war.
Dieser Artikel wurde heute, am 22. Juni 2013 um 13:45 und um 15:13 Uhr von der Kanzlei Berger Law LLP aus abgerufen.

17.06.2013

Noch eine öffentliche Frage an den Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger

Warum Herr Philipp Berger, veröffentlichen Sie denn nicht den Hinweisbeschluss des OLG Düsseldorf vom 16.04.2013 zur Sache I-5 U 164/12?

Dieser ist doch enorm wichtig, weil das Oberlandesgericht der Euroweb auferlegt, schlüssig und detailliert zu der Möglichkeit eines anderweitigen Erwerbs der "Webdesigner" der Euroweb vorzutragen.

Wichtig ist das, weil entgegen dem vielhundertfachem, vorsätzlich falschem Behaupten der Euroweb die sogenannten "Webdesigner" eben nicht unbeschäftigt blieben wenn die Kunden noch vor Erstellung der Webseiten kündigten, sondern einfach den nächsten Auftrag vom Stapel abarbeiteten.

Es ist also sachlich sehr wichtig, wenn die Euroweb und deren Töchter künftig auf Anforderung des Bestellers Auskunft erteilen müssen, wie viele Internet-System-Verträge pro Jahr kalkuliert werden, wie hoch der Zeitaufwand ist, wie viele Mitarbeiter (aufgeteilt nach fester und freier Beschäftigung) im Vertragszeitraum beschäftigt waren, welches Arbeitszeitkontingent zur Verfügung steht, wie viele Aufträge durchgeführt und gekündigt worden sind und für welche Tochtergesellschaften die zur Abwicklung der Internet-System-Verträge eingeplanten Mitarbeiter mit welchem Aufgabenfeld und Zeitaufwand im Vertragszeitraum tätig waren. Wieso also berichten Sie, Herr Philipp Berger nicht über diese sehr wichtige Leitentscheidung eines Obergerichtes in dessen Bezirk Sie abertausende Gerichtssachen für die Euroweb verhandelten?

Herr Philipp Berger von der Berger-Law LLP (Düsseldorf): Könnte es außerdem sein, dass die sehr sorgfältig einseitig wirkende Auswahl der von Ihnen veröffentlichten Urteile und Beschlüsse Teil einer Handlungsweise ist, die als Nötigung gemäß § 240 StGB strafbar ist? Könnte es sein, dass diese Auswahl - die definitiv ein vorsätzlich falsches Vormachen ist - Teil eines Szenarios ist, mit dem Sie selbst kündigungswilligen Kunden der Euroweb wider besseren Wissens falsch vormachen, dass diesen ein hohes Risiko eines enormen Vermögensverlustes droht, wenn diese auf Ihre Vergleichsvorschläge in denen Sie 2000 - 3000 Euro fordern, nicht eingehen?

Ich frage Sie Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten: Nehmen Sie an Straftaten zum Vorteil der Euroweb Internet GmbH und deren Töchtern teil?

Ich sehe das nämlich so, Herr Philipp Berger: Ihre Behauptung, "sachlich" oder "aus sachlichem Interesse" zu berichten, ist ganz offenkundig das hier:

"Bullshit"
Statistik:

Dieser Artikel wurde zwischen dem 18. Juni 09:18 Uhr und dem 20. Juni 2013 00:13 Uhr mindestens 23 mal von der Berger Law LLP aus abgerufen.