"Hallo.
Die Firma Euroweb rief bei der Firma meiner LebensgefÀhrtin an (ich ging ans Telefon) um Referenzkunden zu werben, die angeblich eine kostenlose Internetseite bekÀmen, welche wiederum einen kleinen Link zum Ersteller (Euroweb) als Werbung bekommen sollen. Dies ist im Internet hinlÀnglich als Referenzkunden-Masche bekannt.
Zwei junge AuĂendienstmitarbeiterinnen kamen vorbei und meine LebensgefĂ€hrtin war ausser Haus. In dem GesprĂ€ch mit mir alleine stellte sich heraus dass nun doch eine einmalige EinrichtungsgebĂŒhr von 199,- fĂ€llig wird. Vertragslaufzeit fĂŒr die Betreuung der Firmenwebseite wĂ€re 48 Monate. Das wĂ€re fĂŒr eine gute Seite mit SEO-Optimierung auch noch vertretbar. Nach der Unterschrift auf den Vertrag stand bei der AushĂ€ndigung auf einmal handschriftlich notiert: monatlicher Preis 400,- Euro, mĂŒndliche Verabredungen sind ungĂŒltig. Durch die sympathischen GesprĂ€che mit den jungen Damen war man eingelullt und abgelenkt.
Ich war alleine, die beiden zu zweit, sind somit als Zeugen in der Ăberzahl. Was sollte ich jetzt noch tun?
Der Vertrag wurde von mir mit "i.A." und meinen Nachnamen unterzeichnet.
Bei Vertragsnehmer steht aber meine LebensgefÀhrtin und ihre Firma - nicht ich.
Es gibt keine Vollmacht die mich als Vertretungs- oder Zeichnungsberechtigten ausweist.
Ich bin auch nicht angestellt bei meiner LebensgefÀhrtin.
Der Vertrag wurde ohne Wissen der LebensgefÀhrtin unterschrieben.
So gesehen hĂ€tte ich den Vertrag nie unterschreiben dĂŒrfen.
Noch am gleichen Tag teilte ich per eMail und per Einschreiben mit, dass der Vertrag aus meiner Sicht ungĂŒltig sei und ich mich ĂŒber die nie verabredeten 400,- Euro MonatsgebĂŒhr betrogen fĂŒhle, weil es mehrfach auf Nachfrage hieĂ, dies Ganze sei - bis auf 199,- Euro - kostenlos.
20 Tage spÀter kam ein Schreiben von Euroweb, in dem Sie sich mit einer Vertragsaufhebung einverstanden erklÀren, wenn einmalig pauschal 700,- Euro geleistet werden.
Weiterhin geht Euroweb aber davon aus, dass trotz "i.A." einer nicht bevollmĂ€chtigten und auch nicht angestellten Person der Firma, der Vertrag weiterhin GĂŒltigkeit hĂ€tte.
Was ist nun richtig? Ist der Vertrag gĂŒltig?
Soll ich mich auf die 700,- Euro Abstandszahlung einlassen oder es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen?"
Das kann man auch wie folgt beantworten:
Nein. Ein Vertrag mit der Firma Ihrer LebensgefÀhrtin ist der Schilderung nach definitiv nicht zustande gekommen.
Wichtig ist folgendes: Allerdings sollte sich Ihre LebensgefĂ€hrtin unter keinen UmstĂ€nden dazu drĂ€ngen lassen, irgendwelche Zahlungen zu leisten, denn das wĂŒrde dazu fĂŒhren, dass die Gerichte darin eine "nachtrĂ€gliche Genehmigung" und also einen Vertragsschluss sehen.
Andererseits könnte die Euroweb gegen Sie selbst SchadensersatzansprĂŒche erheben. Das betrĂ€fe nach § 179 Absatz 1 BGB wohl eher den entgangenen Gewinn (als die ErfĂŒllung, bei der auch die Euroweb leisten mĂŒsste) - oder aber die (notwendigen) Kosten fĂŒr den Termin mit dem AuĂendienst. Hierbei ist darauf abzustellen, dass nur ein AuĂendienst notwendig war. Die BegrĂŒndung fĂŒr den zweiten MitlĂ€ufer lautet ja stets, diese sei in Ausbildung. Damit entstehen Ihnen fĂŒr diesen keine Kosten. In jedem Falle ist die Euroweb dann fĂŒr die Höhe des entgangenen Gewinns beweispflichtig - was sehr schwierig und im Hinblick auf deren vielfach aufgefallenen, objektiv und vorsĂ€tzlich unwahren Vortrag in anderen Verfahren höchst "interessant" werden könnte.
Haben Sie allerdings im GesprĂ€ch klar gemacht, dass Sie zwar unterzeichnen, aber nicht der Firmeninhaber oder sonst beauftragt sind, dann hĂ€tte der Euroweb klar sein mĂŒssen, dass der Vertrag einer nachtrĂ€glichen Genehmigung der Inhaberin bedarf. Dann sind Sie gemÀà § 179 Absatz 3 BGB aus allem raus. Hier wĂ€re ein Punkt, nĂ€mlich der, dass die AuĂendienste den GeschĂ€ftsabschluss stets binnen einer kurzen Zeit, definitiv immer am selben Tag haben wollen und erklĂ€ren, dass es nur bei sofortiger Unterschrift die vorgemachten hohen aber vorsĂ€tzlich unwahr behaupteten Preisvorteile gĂ€be, sehr beachtlich.
Das kann auch dann interessant werden, wenn Sie sich darauf berufen von der Euroweb hinsichtlich der höchst angeblichen Preisvorteile und der dafĂŒr einzuhaltenden Bedingungen arglistig getĂ€uscht worden zu sein. Das "nur hier und heute" ist nĂ€mlich eine TĂ€uschung, es gibt viele, welche wiederholt unter diesem also objektiv unwahren Vormachen angesprochen wurden. Ich selbst habe eine Versicherung an Eides statt des Christoph PreuĂ, der darin erklĂ€rt, dass es der Euroweb auf die ErfĂŒllung mindestens der im VerkaufsgesprĂ€ch benannten Bedingungen ("Erfahrungsbericht") dann gar nicht ankommt. Das spricht fĂŒr die arglistige TĂ€uschung hinsichtlich des angeblichen Preisnachlasses.
Auch die Tatsache, dass die Euroweb stets "lehrbuchmĂ€Ăig" - und vorsĂ€tzlich unwahr - vormacht, man suche - "um als Unternehmen bekannt zu werden" - ein oder zwei Firmen aus der jeweiligen Branche der Angesprochenen spricht fĂŒr die arglistige TĂ€uschung. Suchen Sie einfach mal bei Google nach "Euroweb", Ihrem Ort, Ihrer Branche. FĂŒr Friseur in DĂŒsseldorf finden sich etliche Friseure, die mit dieser LĂŒge als "Referenzkunden" geködert wurden. AuĂerdem gibt die Euroweb an, diese sei MarktfĂŒhrer - wozu sollte ein solcher es nötig haben unter den behaupteten PreisnachlĂ€ssen bekannter zu werden? Diese offensichtlichen LĂŒgen sind geeignet um der Euroweb im Verfahren gegen Sie "das Genick zu brechen" - denn diese machen das Unternehmen und dessen Zeugen unglaubwĂŒrdig.
Im Ăbrigen ist die Euroweb dafĂŒr beweispflichtig, dass Sie die GeschĂ€ftsfĂŒhrungsbefugnis behauptet oder vorgemacht haben. Denen muss ja klar gewesen sein, dass Sie nicht die Inhaberin sind. Wenn Sie also auf DrĂ€ngen der AuĂendienste mit dem Zusatz "i.A." unterschrieben haben, so können Sie vortragen, dass diese das dennoch sehr wohl wussten, aber unbedingt den Auftrag von Ihnen unterschrieben haben wollten - obwohl Sie darauf hinwiesen dass der Auftrag der nachtrĂ€glichen Genehmigung bedarf.
Ob Sie sich nun auf einen Vergleich in der Höhe von 700 ⏠einlassen wollen muss Ihnen ĂŒberlassen bleiben. Bei dem Betrag kann man die Buchung ebenso unter "Lehrgeld" vornehmen, weil man statt auf den Vertrag auf die "Titten" geschaut hat - oder aber das Verfahren wagen.
Ăbersicht ĂŒber die "GeschĂ€ftsfĂŒhrung ohne Auftrag"
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