16.04.2014

Ich äußere mich nicht zu jedem Blödsinn von garstig-kriminellen "RechtsEurowebanwälten" welche die nicht mal ein ordentliches Impressum abliefern können...

... auch nicht über den aktuellen Quatsch des Philipp Berger, des Andreas Buchholz und der Adrijana Blazevska von der Düsselorfer Kanzlei "Buchholz & Kollegen GbR" (vorher "Berger Law LLP") mit welchem diese auch nach meiner Abmahnung - also höchst vorsätzlich - eine Straftat nach §§ 185, 186, 187, 192, 203 StGB begehen und auf ebenso dumm wie dreist empfundene Weise fortsetzen.


Diese schreiben aktuell über "Fernwirkungen". Dabei liegt die Wirkung doch so nahe!

Diese "Rechtsanwälte" Philipp Berger, Andreas Buchholz und deren mit tätige und mit verantwortliche "Ansprechpartnerin im Strafrecht" Adrijana Blazevska sollten aber, statt sich durch weiteres dummes Zeug noch mehr zu blamieren, auch mal das eine oder andere Impressum anpassen:

Zum selben Zeitpunkt: Mal zwei ...

mal drei dieser fachlich nicht positiv auffälligen "Rechtsanwälte".
Nicht, dass es womöglich bei Dritten noch heißt, diese wären außerdem "fachliche Trottel" und würden die Berufsbezeichnung "Rechtsanwälte" ziemlich offensichtlich zu Unrecht tragen!

Das gilt auch dann, wenn sich die ebenso "ehrenwerte" wie "solvente" Kanzlei Buchholz und Kollegen GbR, Düsseldorf demnächst höchst eilig von dem super-geilen Pleitename "Berger Law LLP" verabschiedet.

Was für "super-geiler" ein Schwachsinn! In Geographie haben die auch nicht aufgepasst. Wenn das der Psychologe Dr. Nau wüsste ... der würde die Drei  "RechtsEurowebanwälte" wegen Orientierungslosigkeit oder Unbildbarkeit oder aber pathologischer Verlogenheit glatt krankschreiben!


(Nachricht: Die einstweilige Verfügung folgt. Das Gericht verlangt die Glaubhaftmachung hinsichtlich aller drei Partner.)

1 Kommentar:

Rechtsanwalt W. S. hat gesagt…

Ich habe Ihre Strafanzeige gelesen. Das ist schon ein "starkes Stück", was sich die Rechtsanwälte da leisten. Berichte über solche Gutachten verbieten sich im Hinblick auf den von der Verfassung gewährten Schutz der Privatsphäre. Die Diffamierungsabsicht ist zu dem so überdeutlich, dass die Kanzlei Buchholz sich ganz gewiss auch keine Freunde unter den Kollegen macht, deren soziales Ansehen als Rechtsanwälte durch deren deutlich rechtswidriges Vorgehen beschädigt wird.

Wenn Sie im Antrag auf den Erlass der EV wenigstens annähernd deutlich und zudem sachlich vorgetragen haben, dann wird die Einstweilige Verfügung wohl erlassen und die Euroweb und die Kanzlei wird die angerufene Pressekammer zumindest in eigenen Sachen künftig meiden wie der Teufel das Weihwasser, denn die Erfahrung zeigt, dass solche Vorgänge sich durchaus auch auf künftige Verfahren unter Beteiligung der selben Richter auswirken können.

Die Anwälte der Düsseldorfer Kanzlei Buchholz & Kollegen werden sicher verstehen, warum ich meinen vollen Name nicht nenne:

Ich will mich mit solchen nicht streiten müssen.

Mit freundlichen Grüßen nach Kassel,

Rechtsanwalt W.S.

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