30.12.2014

Klatsche für die Euroweb: OLG München folgt vernünftiger Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf und: Die Euroweb liefert selbst neue Argumente für Betrugsvorwürfe/arglistige Täuschung

Wie Rechtsanwalt Otterbach berichtet folgt nun auch das OLG München dem OLG Düsseldorf und die Euroweb fing sich eine herbe "Teilklatsche" ein:
"Diese von der Klägerin offenzulegende durchschnittliche Kalkulation muss aber auch die Personalstunden darstellen, die in den einzelnen Monaten während der Laufzeit des Vertrages für die Erfüllung jeweils eines dieser Verträge ähnlichen Inhalts einkalkuliert worden sind, und die hierfür einkalkulierten Lohn- und Lohnnebenkosten. Diese Kosten sind dann grundsätzlich als ersparte Aufwendungen von der Klageforderung abzuziehen, es sein denn, die Klägerin gibt für jeden (bislang bereits in der Vergangenheit liegenden) Monat der Laufzeit des streitgegenständlichen Vertrages an, wie viele Personalstunden (ohne Überstunden) von fest angestellten Mitarbeitern die Klägerin zur Erfüllung der Verträge ähnlichen Inhalts tatsächlich zur Verfügung standen und nutzlos verstrichen sind, weil das fest angestellte Personal untätig blieb und gleichwohl von der Klägerin entlohnt werden musste, und um welche Mitarbeiter (Namen und ladungsfähige Anschrift) es sich dabei handelte, um so die Beklagte in die Lage zu versetzen, diese ggf. als Zeugen zu benennen.“
Quelle: Hinweisbeschluss des OLG München vom 04.11.2014, Az. 21 U 1932/14, zitiert von RA Otterbach

Obiges liest sich ein wenig, als hätte das Gericht diesen Blog gelesen, denn ich habe sehr früh damit argumentiert, dass, anders als die Euroweb vor den Gerichten in klarer Betrugsabsicht herumlog, keiner derer angestellten Webdesigner mit den Händen in den Taschen herumsaß und bezahlt werden musste weil Aufträge gekündigt wurden.

Nicht bemerkt hat das OLG allerdings die aus der Argumentation der Euroweb offenbar gewordene arglistige Täuschung. Auch die dortige Beklagte ist zunächst einmal mit der illegalen Referenzkundenmasche geworben worden und jetzt kommt wie folgt heraus:
"Der Kollege der Kanzlei Buchholz & Kollegen gab den kalkulierten Gewinn der hier vorliegenden Premium-Verträge pauschal zwischen 1/3 und ¼ des Vertragswertes an."
Die Euroweb kalkuliert also einen Gewinn von 25 bis 33% auf Verträge, bei deren Bewerbung diese den so geworbenen vormacht, dass einerseits erhebliche Teile der versprochenen Leistung (Erstellung der Webseiten) kostenlos sein würden, weitere (monatlich laufende Kosten) um rund 50% verbilligt. Nimmt man die von den Euroweb-Vertretern vorgemachten Preise (Bsp.: 12.000 Euro für Erstellung und 400 Euro monatlich) und Verbilligungen (Bsp.: nur 199€ einmalig, 48 * 200€) als Maßstab, wäre der Gewinn des angeblichen Kaufkundenangebotes unter der Annahme eines "200-Euro-Vertrages" wie folgt zu berechnen:

Einnahmen aus "Referenzkundenvertrag":
199€ + 48 * 200€              = 9.799,00€
davon angeblich Gewinn (30%)  = 2.939,70€
angeblich bleibende Kosten    : 6.859,30€

Unwahr vorgemachte Einnahmen
aus unwahr vorgemachten "Kaufkundenvertrag"
: 12.000 + 48 * 400€ = 31.200,00€ Kosten wie oben : 6.859,30€ Gewinn : 24.340,70€

Das entspräche, wäre das Vormachen des "Kaufkundenangebots" keine Lüge, einer Gewinnmarge von 78%!

Das eine solche extreme Gewinnmarge am Markt regelmäßig nicht durchsetzbar ist spricht für die arglistige Täuschung beim Geschäftsabschluss und im Zusammenhang damit, dass von den Vertretern Leistungen versprochen werden, die nachfolgend gar nicht erbracht werden können und also auch nicht sollen, für den Vorwurf des Eingehungs-Betruges im Sinne des § 263 StGB - ganz gleich ob diesen der Außendienstverkäufer oder die Geschäftsführer der Euroweb zu verantworten haben.

Und zu guter Letzt spricht mal wieder Einiges dafür, dass sich die Euroweb mal wieder - im Interesse eines kleinen, momentanen Gewinns - vor Gericht "schwer verquatscht" hat. So fähig, wie sie sich darstellen, können deren Anwälte also nicht sein, denn zu Ende gedacht war der Vortrag definitiv nicht. Es wäre besser (oder für die Gegner: schlechter) gewesen, man hätte die "Fresse gehalten" und auf den kleinen Gewinn die kleine Einnahme aus dem Vergleich verzichtet.

Über die strafrechtlichen Konsequenzen werde ich noch berichten.

(P.S.: Danke für den Hinweis)

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