22.03.2012

Was Philipp Berger sorgfältig verschweigt: Gerichte erkennen arglistige Täuschung durch die Euroweb Internet GmbH

"Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist. "
(Quelle: BGH, Urteil vom 04.12.2003,5 StR 30S/03, m.w.N.)
Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von den Kanzleien Berger Law LLP und Kanzlei Berger LLP berichtet tendenziös, teils unwahr und bewirbt mit der Euroweb Internet GmbH ein betrügerisch agierendes Unternehmen. Aktuell berichtet er, das LG Düsseldorf habe eine arglistige Täuschung nicht erkennen können, gleiches auch von einem Berliner Gericht und der Webstyle GmbH.
Die "sorgfältige" Auswahl von seltenen Urteilen einzelner Gerichte, in denen die Euroweb Internet GmbH oder eine derer Töchter durch teils nicht nachvollziehbare oder nach mangelhaften (LG Berlin: grob fahrlässig verspätetem) Vortrag obsiegt, zeigt auf, dass der Anwalt Philipp Berger mit seiner "Berichterstattung" in verschiedenen Presseportalen keinem sachlichen, sondern einem niedrigen wirtschaftlichen Interesse folgt und das arglistig täuschende, also betrügerisch agierende Unternehmen Euroweb Internet GmbH und dessen Töchter bewirbt sowie beim rechtssuchenden Publikum vorsätzlich einen falschen Eindruck erwecken will.

Erst kürzlich ergingen Urteile, die im Gegensatz zu der Einzelmeinung der einzeln entscheidenden Amtsrichterin(!) am Landgericht Düsseldorf stehen. So entschied das Landgericht Kiel (Az. 2 O 135/11, Berufung angekündigt) und das Amtsgericht Waiblingen, (Az. 7 C 798/10, Berufung eingelegt), dass die von dem Herrn Philipp Berger hier und anderswo beworbene Euroweb Internet GmbH beim Vertragsabschluss arglistig täuschte. Das ältere Urteil des Landgerichts Hildesheim ( Auch das Landgericht Chemnitz wies eine Klage der Euroweb Internet GmbH rechtskräftig ab (Az. 4 O 1209/11). Das Landgericht warf der Euroweb vor in dem Verfahren mehrere verschiedene und sich widersprechende Zahlenwerke zu den erbrachten und nicht erbrachten vorgelegt zu haben wodurch diese nicht mehr glaubbar seien. Zudem wäre es nicht mehr möglich den Zahlenwerken zu widersprechen, man wüsste ja nicht welchem. Abschließend führte das Landgericht Chemnitz wie folgt aus:

"Dies gilt um so mehr, als das der Vortrag der Klägerin auch nicht gänzlich mit dem Bilanzwerk der Klägerin übereinstimmt, aus dem hervorgeht, dass Web-Design-Leistungen gerade nicht durch fest angestellte Mitarbeiter der Klägerin sondern durch Dritte erbracht worden sind."
Das Bilanzwerk der Euroweb für das Jahr 2010 ist erst kurz vor dem Urteil - und damit reichlich spät- veröffentlicht worden. Die vom Gericht als unwahr erkannte Behauptung, dass die Euroweb die Web-Design-Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter erbringe dürfte von der Kanzlei Berger als Textbaustein in zahlreichen Verfahren angewendet worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelt hier wegen versuchten Prozessbetruges in mehreren Fällen, denn im Urteil wird auf Parallelverfahren hingewiesen. (740 Js 7539/12).

Ebenso hat die Kanzlei Berger für die Euroweb Internet GmbH in womöglich hunderten Verfahren unwahr behauptet, das diese die Webseiten in einem eigenen Rechenzentrum hoste. Ich selbst habe dem LG Düsseldorf gegenüber bewiesen, dass diese Webseiten tatsächlich im Rechenzentrum einer dritten Firma - und zwar in Bulgarien(!) - gehostet werden (LG Düsseldorf, Az. 34 O 5/12). Dieses dürfte weitere Ermittlungsansätze liefern, die Strafanzeige wegen Betruges wurde gestellt.

Die Staatsanwaltschaft München ermittelt ebenfalls wegen versuchten Prozessbetruges in der Sache 12 O 9628/10 - dort wurde durch die Kanzlei Berger für die Euroweb Internet GmbH erst vorgetragen, ca. 4800 Euro seien an Google überwiesen worden, dann ein Teil des Betrages sei überweisen worden, dann von dem Betrag sei noch gar nicht überwiesen worden. Der Vortrag, dass die 4800 Euro überweisen worden seien wurde im vorherigen schriftlichen Verfahren unter Zeugenbeweis gestellt und führte so zu einem Vorbehaltsurteil über welches das Langericht München zu entscheiden hatte - und die Klage abwies. Dieses Verfahren wegen Prozessbetruges hat das Aktenzeichen 256 Js 211258/11.

Es fällt auf, dass der Anwalt Berger über all diese aktuellen Sachen nicht (oder im Fall der BGH-Entscheidung: unrichtig) berichtet. Es würde niemand verlangen, dass er die Verliererin der Verfahren - nämlich die Euroweb oder deren Töchter benennt. Aber eine solche tendenziöse Berichterstattung über die wenigen positiven Urteile unter Nennung seiner Mandantin lässt die Vermutung zu, dass der "Rechtsanwalt" hier auftragsgemäß Propaganda und also Werbung betreibt. Das er darüber hinaus auch an der arglistigen Täuschung und damit am Betrug durch diese Firmen teilnimmt liegt auf der Hand.

Philipp Berger belästigt Euroweb-Kritiker per Post

Dieser Tage ist mir eine höchst merkwürdige Abmahnung eines "Rechtsanwaltes" Philipp Berger für die Euroweb Internet GmbH untergekommen.

Wer ist das überhaupt?

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger vertritt mit gleich zwei Kanzleien ("Berger LAW LLP", Düsseldorf und "Kanzlei Berger LLP", Köln), denen er als "Partner" gemeinsam mit einem Andreas Buchholz, einen P. Z., A. F.(*) und vor allem dem Euroweb-Mitgründer Amin El Gendi vor steht, die nicht grundlos wegen "Betruges" in der Kritik stehende Euroweb Internet GmbH. Außerdem ist bekannt, dass er auch im Rahmen einer "Gerichtsinkasso GmbH" in sogenannten "Adressbuchbetrug" verwickelt ist.

Bemerkenswert ist, dass die "Kanzlei Berger" und die Euroweb einen gemeinsamen Mitgründer haben, einen Amin El Gendi und dass die Kanzleien zumindest weit überwiegend, wenn nicht ausschließlich für die Euroweb Internet GmbH und deren nicht minder verrufene Töchter (u.v.a. Webstyle GmbH, Euroweb Marketing GmbH) tätig sind. Dabei fällt auf, dass den Gerichten mehrfach - und in eindeutiger Betrugsabsicht falsch vorgetragen wurde. In mindestens einem Einzelfall lässt sich beweisen, dass der Anwalt Berger hierbei selbst offensiv vor Gericht gelogen hat. (AG Wolfsburg ...)

Aber Philipp Berger und seine Kanzleien vertreten die Euroweb nicht nur vor Gericht: Philipp Berger hängt sich mit einer bestenfalls und übermäßig höflich als "verzerrend" zu bezeichneten "Berichtserstattung" in der Öffentlichkeit sehr weit aus dem Fenster. Er blieb dabei mehrfach "nicht ganz bei der Wahrheit". Drastisch ausgedrückt: Ich habe ihn auch schon mehrfach beim Verbreiten von vorsätzlich unwahren Tatsachenbehauptungen erwischt. Darüber werde ich demnächst öffentlich berichten. Zudem - und das steht aus zwei Verfahren vor Düsseldorfer Gerichten fest, hat er bereits im Auftrag der Euroweb deren Gegner und auch Mitbewerber öffentlich herab gewürdigt. In einem der Verfahren erwirkte ich selbst deshalb eine einstweilige Verfügung gegen seine Auftraggeberin, die Euroweb Internet GmbH.

Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger behauptet öffentlich, er habe sich auf "auf das Forderungsmanagement/Inkasso und das Zivil-Prozessrecht konzentriert".

Er wäre besser bei seinen Leisten geblieben!

Mit einer erst kürzlich scheinbar im Auftrag der Euroweb versendeten Abmahnung an einen Dritten stellt sich Philipp Berger nämlich in eine Reihe mit dem anno 2010 an selbst beschleunigtem Blei verstorbenen Münchner Gauner und Rechtsganove Günter Freiherr von Gravenreuth, dessen Abmahnungen auch oft nur dazu dienten, das eigene Mütchen nach verlorenen Prozessen zu kühlen und zu stalken - es an einer tragfähigen Begründung aber sehr oft fehlen ließen:

Was beim Leser einer solchen Abmahnung ankommt:

Da wird also wegen eines Artikels abgemahnt, der die Überschrift "Einstweilige Verfügung gegen die Euroweb" trägt und behauptet, dass "pflichtwidrig" vergessen wurde, darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung lediglich eine vorläufige, im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung darstelle.

Wenn man das mit angemessener Aufmerksamkeit ließt, dann wundert man sich (als Laie) oder man kommt (als Fachmann) aus dem Staunen nicht heraus...

Vier Fragen an den Herrn Philipp Karl Berger:

  1. Herr Berger: Wenn man eine Entscheidung eines Gerichtes mehrfach(sic!) als "Einstweilige Verfügung" darstellt, wie kann man dann vergessen haben, darauf hinzuweisen, dass diese Entscheidung lediglich eine vorläufige, im einstweiligen Rechtsschutz ergangene Entscheidung darstellt?
  2. Herr Berger: Haben Sie die Abmahnung etwa in einem, hinsichtlich der Tätigkeit nicht vertretbaren geistigen Zustand verfasst?
  3. Litten Sie an einer temporären Dyslexie oder kognitiven Störungen?
  4. Oder handelt es sich gar um die Anwendung von Gewalt/anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel?

Die Antwort erwarte ich untergebenst. Sollte diese Antwort als Abmahnung tituliert oder aufgemacht sein, dann können Sie sich auf eine gerichtliche Entscheidung gefasst machen. Das Stichwort ist "Negative Feststellungsklage".

Sollten Sie wie bei der vorliegenden Abmahnung einen horrenden Streitwert ansetzen, dann freut sich das Gericht auf die kostendeckenden Gebühren und der Anwalt oder die Anwältin, die ich dann ja mit meiner Verteidigung beauftragen muss über das auf Ihre Kosten schnell verdiente Geld.

Ich habe dem Abgemahnten zu drei Handlungen geraten:

  1. Natürlich "Negative Feststellungsklage".
  2. Strafanzeige wegen Stalkings und Körperverletzung - der Abgemahnte hatte einen Lachkrampf und ich auch. Ein "Rechtsanwalt" (der den Name verdient) hätte damit rechnen müssen.
  3. Hinweis an die Rechtsanwaltskammer Köln bezüglich § 14 Absatz 2 Nr. 3 BRAO.

Man will ja nicht nur über solche dämlichen "Abmahnungen" lachen, sondern (bei einem Streitwert von 75.000 Euro) auch echten Spaß mit dem Verfasser dieser, im Rahmen einer ehrlichen Meinungsäußerung nun wirklich nur noch als "dämlich" zu bezeichnenden Abmahnung haben. Das gilt auch und gerade dann wenn der Anwalt Berger sich das in seinen womöglich wilden Träumen offenbar ganz anders vorstellte.

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*) Diese beiden haben die Kanzlei verlassen und werden deshalb nicht mehr namentlich genannt.

Stipvisite im Karlsruhe


Mein Namenspatron Georg bei meiner Lieblingstätigkeit. Dem Drachentöten.



Nur sehe ich besser aus :)



(Und bevor die Fragen gestellt wird: Ja. Ich war aus beruflichen Gründen dort.)

24.01.2012

Ein Schlosser, ein gar kleiner Wicht,

Ein Schlosser, ein gar kleiner Wicht,
erwirkte vor dem Landgericht
(zu Düsseldorf – oh Weh!)
ganz alleine ein Verdict
welches es Betrügern
verbietet zu agieren
mit Lügen auf dem Markte.
Denn es ist des Volkes Wille:
Lügner seid jetzt endlich stille!
Ein eigen Rechenzentrum war beworben,
solches kann man sich nicht borgen,
und ein paar Rechner (eingezwängte!)
in weit entfernte Serverschränke
sind allemal kein Zentrum nicht,
solch Lügnern glaubt man fortan nicht!

Ins Abseits stellte das Gericht
just den Kassler Blogger nicht,
dafür jetzt - und das macht laut "Schepp"
die Täuscher von der Euroweb!
Dieser ostzonale Penner
hat gleich vor den nächsten Renner,
hat auch schon die nächste Klage
wegen einer üblen Plage
konkret es wird auch noch gelogen,
dass viele Balken sich schon bogen.

Die Euroweb, die hat als Masche,
und macht damit 'ne Menge "Asche",
lobt eine Firma übern Klee,
doch das alleine tut nicht weh.
Doch jetzt hat man herausgefunden,
Lügen, sehr geschickt verbunden,
dienen hier zu dem Betrug,
den man nun mit Recht und Fug,
jedenfalls wenn man nicht pennt
als "Referenzkundenmasche" klar erkennt.
Dem Christoph Preuß wird’s nicht gefallen,
sein Anwalt Berger garstig gallen,
sie werden lügen wie Münchhausen,
doch ihre Ohren werden sausen.
Wenn der Richter Urteil spricht:
Arglistig täuschen darf man nicht!

12.01.2012

Gar nicht so "antik": IBM Lenovo X60 (1706)

Im Kreis der Familie hat sich jemand ein gebrauchtes Notebook gekauft. Ein IBM-Lenovo X60 mit 2 GB Ram, einer 60GB Festplatte und mit der "Ultrabase" - in der sind nicht nur weitere Anschlüsse, sondern auch ein DVD-Laufwerk, das immerhin CDs auch brennen könnte. Wenn man das denn unterwegs muss...

Die Zeitschrift Chip hat das IBM-Lenovo X60 vor einigen Jahren mal so getestet und kam zu den gleichen Schlüssen wie ich weiter unten.

Zuerst dachte ich ja, die 230 Euro seien doch etwas happig. Aber als mich daran machte, das in der Welt der Linuxbenutzer mit einigem Kultstatus versehene Gerät gebrauchsfertig zu machen und dabei die weiteren Kosten kalkulierte, kam ich zu einer anderen Ansicht:
  • 230,- Euro für IBM Lenovo X60s mit "Ultrabase" nebst WLAN-Ministick
  • 119,- Euro für eine 128 GB SSD von Verbatim *)
  • 36,- Euro für die Speichererweiterung von 2 auf 4 GB *)
  • 31,- Euro für einen neuen Akku (4.400 mAh) *)
  • 12,- Euro für ein USB-Gehäuse - in das kam die alte Platte.
  • 10,- Euro für eine Minimaus
Summe: 438 Euro.

*) Die Preise sind inklusive Versand

Dann wollen wir mal sehen, was er jetzt hat:

Ein Laptop im A4-Format mit
  • Intel-Doppelherz, also 2 * 1,8 GHz
  • Bildschirm 12,2' mit 1024x768Pixeln
  • 4GB Ram
  • 128 GB SSD
  • 3 * USB 2.0
  • Drahtnetz, 1 Gb/s
  • PC-Card-Dock
  • Dock für SD-Speicherkarte
  • internes 56Kb-Modem, Anschluss für Telefonleitung
  • VGA
In/An der "Ultrabase" stecken zusätzlich
  • 4 * USB 2.0
  • 1 * serielle Schnittstelle, 1*parallele Schnittstelle (wofür auch immer)
  • 1 * Drahtnetz, Gigabit
  • 1 * VGA
  • DVD/CD-Rom, CD-Brenner
Extern:
  • Funknetz mit dem Stick oder über sein Mobiltelefon
  • UMTS über sein Mobiltelefon oder, wenn er meint, das wäre besser, einen Stick.
  • Festplatte 60 GB an USB 2.0
  • ... was immer sich via USB anschließen lässt.
Software:
Ich installierte Xbuntu, also ein Ubuntu mit xfce-4, brachte den WLAN-Stick zum Laufen (mehr war bei den Treibern nicht zu tun), reparierte das fehlerhafte Skript für den Schnellstarter von LibreOffice 3.4 und richtete das System ansonsten optisch und technisch sauber ein.

Haptik:
Das wertig wirkende Notebook in seinem stabilen Aluminiumgehäuse bootet ab grub (Bootmanager) in 12 Sekunden (ohne Passworteingabe und ohne zusätzliche, später eingerichtete Server getestet), das vorgeladene LibreOffice startet danach aus dem Stand, also ohne Verzögerung in weniger als einer Sekunde. Sämtliche andere Software steht auch binnen Sekunden oder Bruchteilen davon zur Verfügung: einschließlich Adobe Reader - nicht jedoch Gimp. Der braucht immer ein wenig um seine Module, Schriften etc. nachzuladen. Die Funktionstasten des Schlepprechners funktionieren bestens, das ist bei Notebooks jenseits von Lenovo keine Selbstverständlichkeit und um so weniger der Fall je neuer das Klappding ist. Das ich den Hibernate-Modus noch hinbekommen muss ist wohl nicht schlimm, Stand-By geht und bei den kurzen Zeiten, die dank Doppelherz, ausreichend RAM und der SSD zum Starten des Rechners und der Programme benötigt werden, ist es fraglich wozu man den denn noch braucht.

Was mir beim Einbau auffiel ist die Servicefreundlichkeit des Gehäuses und das ich alle notwendigen Informationen bei Lenovo auf der Webseite fand. Sogar Reparaturhandbücher ... Und dann diese herrliche Ruhe: max. 1,4 Sone meldet die PC-Welt. Das war aber mit der Eisenplatte, Jetzt ist das Ding dank der heiligen Silizia (gemeint ist die SSD) noch weniger hörbar - und läuft mit dem neuen Akku bei "normaler Arbeitsweise" etwa 5 Stunden. Für die Arbeit mit dem LibreOffice, dem Abspielen von Präsentationen oder dem Versenden von Mails jedenfalls scheint Kühlung so nötig wie ein Tagesfahrlicht am Fahrrad, also 0,0 Sone ... ich mochte es kaum wieder hergeben.

Die internen Lautsprecher klingen natürlich angemessen schlecht (etwas besser beim Betrieb in der "Ultrabase" genannten Dockingstation). Positiv überrascht hat der Klang mit Kopfhörern.

Fazit:
Ein etwa gleich großes "Google-Netbook" von Samson gibt es etwa zum gleichen Preis - aber nur mit 16GB SSD, nur 2 GB RAM. Das wäre zwar neu, hätte aber weder die Leistung noch den Kultstatus des erst vom Händler und dann von mir wieder aufgefrischten Gerätes. Laute, undurchdachte und klapprige Geräte mit einem Gehäuse aus billiger Wegwerfplastik wollen wir nicht vergleichen, die gibt es aber wohl am Markt und kämen bei etwa gleicher Ausstattung hinsichtlich CPU, RAM und Festplatte (SSD!) auf etwa den gleichen Preis.

Auf die Garantie kann der Verwandte verzichten -- der hat ja mich :-) und er kann sich nun entscheiden ob er mit der großen Tasche oder der kleinen loszieht. Das hängt dann wohl am ehesten davon ab, ob er vor Ort die "Ultrabase" braucht oder mit dem leistungsfähigen und schnellen, dafür aber dünnen und leichten, zu dem sehr wertig wirkenden Klapprechner mit den von IBM bekannten und Kultstatus genießenden Extras wie dem "Thinklight" (eine am oberen Bildschirmrand angebrachte Leuchtdiode, welche das Keyboard "anstrahlt") brillieren will.

Also doch ein guter Kauf.


P.S.
Was er jetzt mit der Windows-XP-Lizenz macht ist mir offen gestanden ziemlich egal. Man kleidet bekanntlich hübsche Frauen nicht in alte Säcke.

29.12.2011

Interne Festplatte auf USB-Platte spiegeln, löschen, wieder herstellen

Oft steht das Problem, dass man vor der Reparatur eines Notebooks die Daten von der Festplatte löschen will oder sogar muss. Immerhin haben diese oft mehr Wert als das Notebook selbst und wer weiß schon, was während der Reparatur noch geschieht...

Und leider bieten nicht alle Notebooks die Möglichkeit, die Festplatte(n) einfach auszubauen. Die folgende Anleitung zeigt Ihnen deshalb, wie Sie
  1. den Inhalt einer internen Festplatte komplett auf eine externe, mit USB angeschlossene Platte spiegeln,
  2. den Inhalt einer Festplatte komplett löschen, so das dieser auch nicht mit großem Aufwand wieder herstellbar ist (die Daten also "schreddern")
  3. das Backup (Image) zurück spielen
Damit kann Ihnen diese Anleitung also auch dann helfen, wenn Sie gebrauchte Platten weiterverkaufen oder verschrotten wollen oder wenn es darum geht, ein Backup für eine schnelle Wiederherstellung insbesondere Ihres Betriebssystems zu erzeugen.

Sofern das Notebook noch funktioniert , sollten Sie für die folgenden Schritte unbedingt am Stromnetz betreiben, denn der Vorgang kann - je nach Plattengröße - viele Stunden dauern.

Zunächst sollten Sie sich eine Linux-Live-CD besorgen. Die folgenden Schritte sind mit Ubuntu erprobt, gehen aber auch mit jedem anderen Linux, welches Ihnen eine Live-CD oder gar eine Datenrettungsdisk bietet .

WARNUNG: Bei nicht exakter oder nicht an Ihr System angepasster Vorgehensweise können Ihre Daten von Ihnen selbst unwiederbringlich zerstört werden: Ohne gefestigte Linux-Grundkenntnisse (und also nicht ohne ein weiteres Backup der DATEN) sollten Sie das nicht angehen.

1) Starten Sie von der Rettungs/Linux-Live-CD.

2a)
Öffnen Sie eine Konsole, geben Sie ls -l /dev/sda ein. Prüfen Sie das Ergebnis, ob die "Datei" gefunden wurde, dann ist Ihre einzige(?) Platte das Gerät '/dev/sda' und vermutlich eine SATA-Platte.

Weitere Festplatten müssten dann unter /dev/sdb, /dev/sdc zu finden sein.

Nur wenn nichts gefunden oder nicht alle Platten entdeckt wurden:

2b)
geben Sie ls -l /dev/hda ein. Prüfen Sie das Ergebnis, ob die "Datei" gefunden wurde, dann ist Deine einzige(?) Platte das Gerät '/dev/hda' und vermutlich eine IDE-Platte.

Weitere Festplatten müssten dann unter /dev/hdb, /dev/hdc zu finden sein.

3) Mounten Sie die USB-Platte (einfach anstecken, geht meist automatisch)

4) Schauen Sie nach, wo diese in /media/ gemountet wurde. Ich nehme im Folgenden an, es handelt sich um /media/Volume (das ist auch oft zutreffend)
In der Konsole: ~> ls /media

Finale:
Je nachdem welche Platte existiert und wie "Volume" bei Ihnen heisst:
~> sudo dd if=/dev/sda | gzip -9 -c > /media/Volume/sda.img.gz

Das erzeugt eine Datei mit einem komprimierten(!) Image. Wollen Sie, das das Notebook danach automatisch herunter fährt, so gegen Sie unmittelbar nach dem Befehl noch ein

&& init 0

ein,

Shotdown:

Mit einem ~> ls -l /media/Volume/sda.img.gz sollten Sie sich darüber informieren ob das Anlegen es Backups geklappt hat. Dieses sollte, außer bei ganz neuen, nur (gut komprimierbaren) Textdateien enthaltenden oder nur geringfügig gefüllten (oder bei bereits "geschredderten") Platten nicht(!) so sehr viel kleiner sein als Ihre eigentliche Festplatte.

~> sudo dd if=/dev/zero of=/dev/sda
Das überschreibt Ihre komplette Platte mit (binären) Nullen.

oder, für gehobene Ansprüche:

~> sudo dd if=/dev/random of=/dev/sda
Das überschreibt Ihre komplette Platte mit Zufallswerten

Die letztere Möglichkeit zerstört Ihre Daten so gründlich, dass diese auch nicht mit Geheimdiensten durchaus zur Verfügung stehenden und teuren, langwierigen, deshalb auch nur bei dort selten angewendeten Möglichkeiten - die dann auch nur teilweise zum Erfolg führen - wieder hergestellt werden können. Wenn Sie selbst wirklich zu viel Geld haben können Sie ja mal testen, ob Ontrack diese Daten wieder herstellen kann oder ob es auch bei einer wirklich großen Rechnung dieses auf dem Gebiete absolut anerkannten Spezialisten nur bei dem Versuch bleibt :-)

Aus diesem Grund sollten Sie überlegen, ob Sie das nicht jemanden machen lassen, der etwas davon versteht. Ein allzu amateurhaftes Vorgehen kann den Komplettverlust Ihrer Daten bewirken!

Nach der Reparatur:

1) Starte Sie von der Linux-Live-CD.
2) Öffne Sie eine Konsole
3) Mounten Sie die USB-Platte (einfach anstecken, geht meist automatisch)

Finale:
Je nachdem welche Platte existiert und wie "Volume" bei Ihnen heißt:
~> sudo cat /media/Volume/sda.img.gz | gzip -dc | dd of=/dev/sda

Wollen Sie, das das Notebook danach automatisch herunter fährt, so gegen Sie unmittelbar nach dem Befehl noch ein

&& init 0

ein.

Die entpackten Daten werden zurückgeschrieben. Danach können Sie von der Platte normal booten und alle Partitionen sind wieder da.

Hinweis: Je nach Größe der USB-Festplatte (über 2 Terabyte?) kann es sich lohnen dem Programm dd eine Blockgröße mitzuteilen:

sudo dd bs=4096 if=/dev/sda | gzip -9 -c > /media/Volume/sda.img.gz
sudo dd bs=4096 if=/dev/zero of=/dev/sda
sudo dd bs=4096 if=/dev/random of=/dev/sda

ist die Platte halbwegs modern machen Sie damit nichts falsch. Grund ist, dass moderne und große Platten eine Blockgröße von 512B nur simulieren, was natürlich Rechen- und somit Transferzeit kostet.

21.12.2011

Ubuntu 10.10, Wlan via USB mit RT5370-Chipsatz - und wie man das zum Laufen bekommt

Diese Anleitung dürfte für USB-WLAN-Sticks mit den Chipsätzen RT3070, RT3370, RT5370 und RT5372 auf jedem Linux-System mit einem Kernel ab 2.6 funktionieren. Getestet ist Sie unter Ubuntu 10.10 mit einem USB-Stick mit dem Chipsatz RT5370 welcher auf aktuellen und vor allem bei Notebook-Besitzern sehr beliebten kleinen Sticks gern zum Einsatz kommt.
Hinweis: Die Informationen dieses Artikels beziehen sich auf den 20. Dezember 2011. Inzwischen können Treiber oder Kernel in anderen Versionen vorliegen.

Schritt für Schritt