29.08.2013

Rechtsanwältin Anne Sulmann und ihr Geheimnis, weiterer Sieg für Jörg Reinholz gegen "Berger Law LLP" (jetzt "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte")

Die Düsseldorfer "Rechtsanwältin" Anne Sulmann vertritt die Interessen der nicht mehr existierenden "Rechtsanwälte Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen, Rechtsanwälte"). Sie war oder ist (hinsichtlich "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte": mutmaßlich) auch Angestellte der jeweiligen Kanzlei.

Auch das arrogante Selbstlob des Philipp (Karl) Berger stinkt:

In einer Sache vor dem AG Kassel (620 M 5479/11) versuchte der Düsseldorfer/Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger (jetzt mit unzulässiger, virtueller Kanzlei in Frankfurt am Main) zu einem lächerlichen Wert von 300 Euro an die Domain "fastix.de" zu kommen und hatte sich dabei selbst in eigenen Berichten bereits kräftig Vorschussloorberen erteilt.

Das Geheimnis der "Rechtsanwältin" Anne Sulmann

Die "Rechtsanwältin" Anne Sulmann schreibt mit Schriftsatz vom 18.07.2013 an das AG Kassel:
"Überdies vermögen wir dem im Gutachten formulierten nicht relevanten, aber angeblich noch bestehenden Klärungsbedarf dahingehend aufzudecken, als dass wir mitteilen können, dass Inhaber der der eingetragenen Marke "fastix" seit dem 17.01.2012, dem Tag der Eintragung in das Markenregister, die Nerdcore Sky System UG (haftungsbeschränkt) ist. Diese firmiert seit dem 19.04.2012 unter Fastix Sky GmbH, deren Geschäftsführer der Herr Philipp Berger, Partner der Kanzlei der Unterzeichner, ist."
Der Anwalt studiert im Interesse des Mandanten die Akte; sortiert und versachlicht den Prozessstoff. Das Geheimnis der Anne Sulmann ist (und bleibt) es, wie diese ohne vorher die Akte zu studieren das wohl tun will. Denn bereits am 18.11.2011 schrieb ich in der selben Sache an das Gericht:
"Die Berger GbR hat nicht vor die Domain zu versteigern, denn der Kanzleiinhaber hat schon im August 2011(sic!) die Wortmarke „fastix“ angemeldet. DPMA, Az. 3020110427305. (Anlage). Der werte Herr Berger von der Berger GbR ist Eigentümer und Geschäftsführer der „Nerdcore Sky Systems UG“, für welche er die Marke auch anmeldete. (AG Mönchengladbach, HRB 14330, Anlage)"
Insoweit ist der Düsseldorfer "Rechtsanwältin" Anne Sulmann von der "Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte") zu bescheinigen, dass es bei ihr mit der Aktenkenntnis nicht weit her ist. Diese Anwältin belästigte das Gericht damit, einen "noch bestehenden Klärungsbedarf ... aufzudecken" - der indes längst geklärt war.

Das spricht NICHT dafür, dass Frau Anne Sulmann eine fähige Anwältin ist. Entweder hat Sie es versäumt die Akte zu studieren oder sich die Inhalte nicht gemerkt. Solches kann dazu führen, dass Frau "Rechtsanwältin" Anne Sulmann Prozesse für andere Mandanten verliert. Das Risiko, so würde ich sagen, ist vorliegend sehr hoch. Und mich wundert es immer weniger, dass diese es bei den Herrn Berger und Buchholz in Düsseldorf aushalten muss.

Entschuldigungsgrund "Chaos in der Kanzlei"?

Natürlich muss man der Frau "Rechtsanwältin" Anne Sulmann auch zugestehen, dass womöglich "Chaos in der Kanzlei" herrsch(t)e und die ihr von Philipp Berger übergebene Akte nicht vollständig war. Das hat einst der Gravenreuth (vergeblich) versucht - um sich herauszureden. Nur warum übernimmt diese einen Fall von ihrem Chef Philipp Berger - statt ihm zu sagen, dass er "seinen selbst angerichteten Scheißdreck allein machen" soll?

Der Frau "Rechtsanwältin" Anne Sulmann steht es zu, hierzu Stellung zu nehmen.

Zum Verfahrensgang

Im gleichen Schriftsatz änderte Frau Sulmann für die Berger GbR "hilfsweise", den Antrag auf den Überweisungsbeschluss insoweit, dass die Verwertung der Domain "fastix.de" anstelle der Überweisung an Zahlung statt (zu einem Wert von lächerlichen 300 Euro!) durch Versteigerung erfolgt.

Sieg für "Schlosser" Jörg Reinholz gegen Rechtsanwälte der "Berger Law LLP"

Im Schriftsatz vom 26.07.2013 erklärt Frau Anne Sulmann dann:
"Hinsichtlich der Domain fastix.de nehmen wir unseren Antrag zurück."
Das mussten diese auch. Denn vorgehalten wurde eine - in Betrugs- und Schädigungsabsicht - willkürlich zu niedrige Bewertung der Domain.

Domainpfändung schlichtweg falsch gemacht

Merksätze:
"Domainpfändung geht zwar. Gibt man aber den Wert (wie vorliegend: sehr deutlich) zu niedrig an, dann hat der Gegner die Möglichkeit der Übertragung zu widersprechen (wg. Überpfändung, Vermögensverschleuderung und sogar Betrugsabsicht)."

Das genau ist dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger hier in die Quere gekommen - und das hätte ich dem offenbar ahnungslos agierenden  "Rechtsanwalt" Philipp Berger schon vorher sagen können. Nur nimmt der - obwohl er sollte - die Rechtsberatung eines Schlossers offenbar erst vor Gericht in Anspruch.

Ein Schlosser gegen acht Rechtsanwälte: Selbsttor der Berger Law LLP

Ich habe mich in dem Verfahren selbst vertreten und mal wieder den klaren Beweis angetreten, dass "Rechtsanwälte" keineswegs mit anderem als Wasser kochen. Manche sind richtige Nieten, das traf z.B. auch für den ebenfalls lauten, ebenfalls arroganten, darüber hinaus kriminellen und von seiner Schädigungsabsicht zerfressenen Günter Freiherr von Gravenreuth zu. Den der Philipp Berger übrigens seinen "Kollege" nannte. Ich enthalte mich mit Blick auf die Scharfrichter mancher Pressekammer und den Verfolgungswahn der Kassler Staatsanwaltschaft über die Gemeinsamkeiten dieser beiden, wohl ganz besonderen "Kollegen" öffentlich zu spekulieren. Gravenreuth kam jedenfalls mit der Differenz zwischen seiner großen Fresse und der Realität - der Verurteilungen zu Haftstrafen wegen Betruges und Untreue - nicht klar und erschoss sich.

Warum ich das berichte:

Ich berichte dieses, weil der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von der nicht mehr existierenden "Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte") öffentlich (auf der Webseite der Berger Law LLP als "Pressemeldung") - und in überdeutlicher, schon dreckiger Schädigungsabsicht - bereits seinen Sieg "feierte" und so tat, als wäre die Domain "fastix.de" schon die seine. Über die von mir - einem Schlosser - erzwungene Antragsrücknahme schweigt der nach seinem eigenen Behaupten aus "sachlichen Gründen" berichtende Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger.

Da muss sich der "Rechtsanwalt" Berger, Philipp aus dem Dorfe Niederkrüchten nun wegen der Häme nicht wundern! Denn wer den Schaden hat, der muss fürs Gelächter nicht mehr sorgen - was insbesondere dann gilt, wenn er - wie hier vorliegend - vorher seiner dreckigen Schädigungsabsicht durch Veröffentlichungen freien Lauf lies.

Wichtiger Hinweis:

Für Anwälte der "Berger GbR" (zwischenzeitlich faktisch, aber nicht juristisch "Berger Law LLP", nunmehr faktisch aber nicht juristisch "Buchholz und Kollegen Rechtsanwälte") gilt folgendes:

Wer sich an den Handlungen des "Rechtsanwaltes" Philipp Karl Berger beteiligt, dem ich eine klare Schädigungsabsicht - und insoweit auch betrügerisches, kriminelles Handeln zu meinem Nachteil nicht grundlos unterstelle - der wird dann auch Gegenstand meiner Berichterstattung. Macht derjenige dabei Fehler, dann wird das also auch berichtet. Möge also jede und jeder - im eigenen Interesse - überlegen, ob er sich beteiligt oder den niederträchtig handelnden Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger seinen "Scheiß" selbst machen lässt.

Neben der Euroweb ist nämlich auch Philipp Berger ein sogenannter "Killermandant", dessen Übernahme wohl überlegt sein will.

Ich persönlich hätte - wäre ich Anwalt - mit Blick auf meine berufliche Zukunft lieber den Job verloren, als Philipp Berger und/oder die Euroweb zu vertreten.

Noch Fragen?

28.08.2013

whois für buchholz-law.de - und was daran interessant ist

Figur 1: Das ist mir nicht entgangen ...

Figur 2: Das auch nicht!
Und schon gar nicht ist mir entgangen, was daran wirklich interessant ist!

Anwälte, welche Opfer der Referenzkundenmasche der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH oder der WN Online-Service GmbH & Co KG vertreten, sollten sich melden um präzise zu erfahren, was so interessant ist.

Figur 3: Geheimtipp! Bildschirmfoto vom 28. August 2013
Wer es jetzt noch nicht weiß, dem kann ich nämlich mit meinem brauchbaren Aktengedächtnis und der ebenfalls ordentlichen Wissensreflexion (einst gelobt von einem "Rechtsanwalt" Andreas Neuber, Krefeld) helfen.

Es handelt sich um einen "Sargnagel", der bei der "Beerdigung" der von der Euroweb Internet GmbH, der Webstyle GmbH und künftig wohl auch der WN Online-Service GmbH & Co KG erhobenen Ansprüche sehr nützlich ist.

27.08.2013

Das ist ja ulkig!

Ein gewisser kleiner Anwalt B. aus einem Kaff am Niederrhein bettelt aktuell vor dem AG Kassel um einen Preisnachlass für ein Gutachten. Die von ihm bereits gezahlten 1800 Gemeinschaftsocken sind ihm jetzt zu viel, denn er ist in Not geraten. Zuvor nahm er seinen Antrag, eine Domain weit unter deren Wert zu pfänden, zurück.

Sinnbild: Morgen nach dem Gewitter - Rechte: Jörg Reinholz, August 2013

Jetzt bin ich ja gespannt, was das Großmaul darüber zu berichten weiß. Seine bisherigen und nunmehr obsoleten Berichte hat der niederträchtige Anwalt B. weder korrigiert noch gelöscht.

Könnte sein, demnächst erscheint eine Geschichte, die Ross, Reiter und sogar die Marke der Glöckchen am Zaumzeug nennt. Je nach dem was gewisser kleiner Anwalt B. aus einem Kaff am Niederrhein demnächst tut oder unterlässt. Falls der übrigens wissen will, wie es zu dem Niedergang seiner Kanzlei kam, dann sollte er über seine dreckige Niedertracht mal nachdenken.

Bevor die Frage zum Foto kommt: Es ist auch diesmal der Lago di Garda. Standort: Oberhalb von Torbole.

24.08.2013

Euroweb hat ab 2014 ein heftiges Problem; Arglistige Täuschung in Grundsatzurteil (BGH) möglich

"Die Unternehmen verhindern Grundsatzurteile dadurch, dass sie kurz vor Urteilsverkündung die Forderung des einzelnen Kunden befriedigten oder die Revision vor dem Bundesgerichtshofs (BGH) zurücknehmen"

Versicherungsombudsmann Professor Günter Hirsch

Ab dem Jahr 2014 sollen Revisionen vor dem BGH nur noch mit Zustimmung der Gegner zurückgenommen werden können. Das wird wohl dazu führen, dass viele betrügerisch agierende Unternehmen (darunter fallen nach meiner Ansicht grundsätzlich auch alle Versicherungen) Revisionen vermeiden und den BGH wesentlich entlasten.

Ein großes Problem für die Euroweb

Gerade die Euroweb Internet GmbH ließ durch den diese vertretenden Anwalt in der Vergangenheit in folgenden 5 Fällen zurücknehmen um ein Grundsatzurteil wegen arglistiger Täuschung zu vermeiden:
  1. BGH, VII ZR 186/10 14.09.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  2. BGH, VII ZR 208/10 07.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  3. BGH, VII ZR 22/11  15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  4. BGH, VII ZR 43/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
  5. BGH, VII ZR 44/11 15.04.2011 (Arglistige Täuschung, Revision von Euroweb zurückgenommen)
Die bis Juli die Euroweb vertretende Kanzlei Berger Law LLP (Philipp Berger, Andreas Buchholz) hat im Falle der Sache VII ZR 22/11 danach sogar - lügend - verkündet, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht erkennen können - obwohl der vorsitzende Richter Prof, Dr. Kniffka des zuständigen 7. Zivilsenates ganz klipp und klar darlegte, dass er die arglistige Täuschung erkenne: Er wird von in der Verhandlung Anwesenden mit Worten wie "Arglistiger geht es kaum noch!" zitiert.

Auch das OLG Frankfurt hat die mit der Referenzkundenmasche verbundene  Preisgestaltung, also das Geschäftsgebaren der Euroweb bereits als "unseriös" eingestuft. Wenn man den juristischen Kauderwelch in die vom deutschen Volk tatsächlich verwendete Sprache übersetzt und weiß, dass sich die Zivilgerichte beim Feststellen strafrechtlich relevanter Sachverhalte bis zur Rechtsverweigerung zurückhalten, dann kann man auch sagen, "Das OLG hat den Betrug ganz klipp und klar erkannt".

Die Zahl der (Ober-)Gerichte, welche also eine Abweisung der Zahlungsklagen der Euroweb wegen der dem Betrug nahestehenden Arglist abweisen oder abweisen würden wächst demnach ständig.

Ab dem Jahr 2014 wird die Euroweb also Revisionen vermeiden

Denn die Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher wissen, was dann "abgehen" würde.

Oder eben nicht. Anderes haben die ja auch nicht (ein)sehen können.

Sinnbild: Gewitterstimmung, Rechte: Jörg Reinholz

14.08.2013

Berger Law LLP (Restanwälte: Philipp Berger + Andreas Buchholz) - insgesamt mehr als 86% Intelligenzverlust

Über: Intelligenzverlust

Die von "Rechtsanwalt" Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten) und "Rechtsanwalt" Andreas Buchholz (Düsseldorf) geführte Kanzlei  hat seit dem Jahr 2010 insgesamt mehr als 86% der Anwälte verloren. Die Rumpfkanzlei besteht aus zwei "Restanwälten", ehemals waren es 15..

Wie schon am ersten August festgestellt gibt die Kanzlei eine virtuelle Adresse - dazu noch außerhalb des Kammerbezirkes an in dem die beiden "Restanwälte" zugelassen sind - an, was nicht zulässig ist.

Wie es weitergehen kann:

Es wird befürchtet, dass die Kanzlei "Berger Law LLP" demnächst auch noch einen Insolvenzantrag stellt, die "virtuelle Adresse" und die Auflösung der Verträge mit sämtlichen angestellter Anwälten lassen die Insolvenz jedenfalls dringend vermuten. In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere der Restanwalt Philipp Berger (Düsseldorf/Niederkrüchten)  nicht mehr über die Prozesskostenhilfeanträge Dritter identifizierend berichtet, sondern über die eigenen.

Über: Schlechte VERLIERER, anwaltliches Motzen und Selbstmitleid:

Die "aktuelle" (korrekt benannt: zu Lasten eines Kollegen höchst bösartige) "Berichterstattung" der Berger Law LLP stellt sich somit ganz ähnlich wie das Herummotzen des Günter Freiherr von Gravenreuth vor dessen Verurteilung und dann dem Selbstmord dar. Auch dieser kriminelle Anwalt erging sich in persönlichen Angriffen, während ihn das Selbstmitleid zerfraß. Ich unterstelle den Herren  Berger und Buchholz dass diese nichts anderes als schlechte VERLIERER sind.

Dieses gilt gerade auch vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Verfolgung mindestens des Philipp Berger - die gerade hinsichtlich des Berufes keineswegs mit "MILDE" enden wird..

Das Ende?

So wie es aussieht ist die Berger Law LLP nicht mehr mit Sachen der Euroweb Internet GmbH befasst.

Sinnbild: Beste-Laune-Wetter in den Dolomiten (Rechte: Jörg Reinholz, August 2013)


03.08.2013

Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" jetzt im virtuellen Büro - womöglich "Küchenanwälte", hohes Risiko für Mandaten: schwerer Berufsrechtsverstoß


Figur 1 (Bildschirmfoto): Auf Knall und Fall eine neue Adresse.  Üblicherweise würden bei einem Umzug in eine andere Stadt sich zumindest einige Angestellte für einen Arbeitgeberwechsel entscheiden.

Das ist seit dem 1. August 2013 die neue Adresse der Berger Law LLP. Auf die Frage, warum die Berger Law LLP "umgezogen" ist, gibt es derzeit und von denen keine Antwort, aber einen Hinweis:

Figur 2 (Schreiben vom 15.07.2013): Hat sich die Euroweb von der Berger Law LLP oder die Berger Law LLP von der Euroweb getrennt?

Warum jetzt die Berger Law LLP die Vertretung der Euroweb niederlegte  ist nicht bekannt. Wahrscheinlich sind:

Da die Berger Law LLP aber die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter (z.B. Webstyle GmbH) als praktisch einzigen Kunde hatte folgt aus der wahrscheinlichen Beendigung dieser Partnerschaft das die Berger Law LLP ebenso wahrscheinlich nicht mehr genügend Einnahmen hat um den Mietvertrag in der Werdener Str. 6 in Düsseldorf aufrecht erhalten zu können und eine sehr billige Lösung suchte. Sowas um die 199 Euro käme da gerade recht!

Die Adresse im Tower 185 ist bekannt. Eine Bürosuite, sehr viele Firmen: 
 
Figur 3 (Bildschirmfoto): Angebot der Excellent Buiness Centers GmbH: 199 Euro für ein virtuelles Büro. Bei der "eigenen" Faxnummer hätten die Anwälte der Berger Law LLP wohl genauer hinsehen sollen. Und mangels eigenem Wissen übers Berufsrecht wohl die Anwaltskammer fragen, ob das so geht...

Schauen wir mal nach den Telefonnummern:

Für alle Anwälte der "Berger Law LLP"

Tel. 069 / 505047 - 412
Fax 069 / 505047 - 450

Das "OFI Orthopädisches Forschungsinstitut Frankfurt":

Tel. 069 / 505047 - 411
Fax 069 / 505047 - 450

Das "Excellent Business Center Frankfurt":

Tel. 069 / 505047 - 0
Fax 069 / 505047 - 450.

Ich muss mit dieser Aufzählung nicht weiter machen, das genügt vollauf.

Also hat die Kanzlei Berger Law LLP (Partner und Geschäftsführer Philipp Berger und Andreas Buchholz) die gleiche Faxnummer, wie die Frankfurter Niederlassung der Kölner Excellent Business Centers GmbH und außerdem noch ein orthopädisches Forschungsinstitut. Und wohl sehr viele andere, darunter womöglich sogar höchst zweifelhafte Firmen.

Denn ganz offensichtlich handelt es sich demnach um das Angebot "Virtual Office", welches wie folgt beschrieben wird:
Repräsentative Geschäftsadresse
Eigene Telefon- & Faxnummer
Anrufentgegennahme im Firmennamen
Briefannahme inklusive
50 Anrufannahmen inklusive
4 Stunden kostenlose Nutzung des Konferenzraums, Tagesbüros oder Lounge inkl. W-LAN
€ 199 statt € 611,- See more at: http://www.excellent-bc.de/frankfurt/tower-185.php#sthash.m35ONzYg.dpuf
Demnach hat die Kanzlei Berger Law LLP der Herren Berger und Buchholz wohl ein "kleines" Problem mit der Adresse. Das ist seit ich 2010 zum ersten mal mit Philipp Berger Kontakt hatte die Dritte Adresse: Der garstige Krefelder "Rechtsanwalt" Andreas Neuber titulierte Dritte schon wegen weitaus weniger Umzügen (und zu Unrecht) als "Mietnomaden". (Ich habe das gespeichert, Herr Neuber!)

"Küchenanwälte"?

Für mich stellt sich jetzt folgende Frage, wo arbeiten denn jetzt die Partner und Angestellten der Berger Law LLP tatsächlich? Zu Hause? Für diese Fälle hat sich der Volksmund den oft als "böse und herabwürdigend" empfundenen Begriff "Küchenanwälte" ausgedacht.

Figur 4 (Bildschirmfoto): Weitere Adresse einer Firma des Philipp Berger. Man beachte die Telefonnummer. Abzocker machen sowas. Bei seriösen Personen ist derlei strikt verpönt. Die Böcklinstr. 16 in Düsseldorf ist laut Google Streetview ein Wohnhaus. Die letzte bekannte Wohnadresse von Philipp Berger ist Schuberstr. 2 in 41372 Niederkrüchten. Bezirk des LG Mönchengladbach und damit der Rechtsanwaltskammer Mönchengladbach. Inkassobutzen müssen übrigens die zulassende Aufsichtsbehörde im Impressum angeben. Die fehlt. Das wirft erhebliche Zweifel an der Seriosität  und Rechtstreue des "Organs der Rechtspflege" Philipp Berger auf. Das besonders deshalb, weil ich dem Philipp Berger schon mehrfach in diesem Blog auf das unvollständige Impressum hinwies, was in seiner Kanzlei auch abgerufen wurde und worauf hin sich am - seit dem vorsätzlich - rechtswidrigen Zustand nichts änderte.

Hohes Risiko für potentielle Mandanten  - Verstoß gegen Berufsrecht?

Fakt  ist, die Faxnummer 069 / 505047 - 450 ist eine solche, die von vielen Firmen - den Kunden der "Excellent Business Centers GmbH" und von dieser selbst - genutzt wird. Damit werden die Inhalte der Faxe an die "Rechtsanwälte" der Berger Law LLP aber erweislich Dritten bekannt. Irgend wer muss das Fax ja lesen und dann weitersenden. Nicht wahr?

Ich stelle mir gerade den denkbaren Fall vor, dass ein Frankfurter einen mehrdimensional erfahrenen Strafverteidiger, z.B. wegen eines Vergewaltigungsvorwurfes braucht und dessen Schwiegermutter "in spe" diejenige ist, welche dessen Fax "kurz anlesen und dann an den richtigen Empfänger weitersenden" soll...

Ich kann mir auch sonst partout nicht vorstellen, dass das ein Mandant möchte, noch das solches berufsrechtlich zulässig sein könnte. Was ist denn mit der anwaltlichen Schweigepflicht, meine Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Herr Andreas Buchholz? Das Sie die Angestellten eines solches Büroservices (die vielleicht sogar Leiharbeiterin ist) wie eine eigene Rechtsanwaltsgehilfin belehren und überwachen können Sie ja demnächst spaßeshalber mal der alten oder neuen Anwaltskammer erzählen!

Und was passiert, wenn der Dienstleister versehentlich ein Fax oder Post an die falsche Adresse weiter leitet?

Weiter ergibt sich aus der Entgegennahme und dem Weiterversand von Poststücken (also auch Zustellungen!) "Briefannahme inklusive" die Gefahr, dass bei den in vielen Fällen kurzen Notfristen von nur einer Woche eine Säumnis der Kanzlei entsteht, die dann (z.B. gemäß § 85 Abs. 2 ZPO) zu Lasten der Mandaten geht. Auf deutsch: Man hat ein signifikant erhöhtes Risiko Prozesse und damit Vermögen und sogar seine Freiheit zu verlieren wenn die Kanzlei eine solche virtuelle Adresse verwendet.

Meine Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Herr Andreas Buchholz:

Wie passt das zur Sorgfaltspflicht? Sie sollten potentielle Mandanten unbedingt auf diese Risiken hinweisen. Ach? Dann bekommen Sie kein Mandat mehr? Ja, das ist richtig. Und besser für die Rechtssuchenden.

Dann wäre da noch was: Wenn der Anwalt keine Kanzlei im Bezirk der Kammer unterhält, dann ist die Zulassung zu widerrufen. Es ist höchst zweifelhaft, ob die Berger Law LLP und damit die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz überhaupt eine Kanzlei im Sinn des Gesetzes (der Berufsordnung) unterhalten.

Und nimmt denn das "Excellent Business Center" Zustellungen an?


Sollten die Herren Berger und Buchholz der Kammer gegenüber eine andere Adresse angeben, dann wäre die im Impressum der Berger Law LLP falsch.

Das ist böse, böse, böse!


Ups!

Waren das am 1.8. womöglich drei traurige Gestalten, die sehen wollten, WER denen die "schönen" Aufträge und praktisch wohl auch schon den Job "versaut" hat?

Es täte mir, wenn es denn zuträfe, GEWISS NICHT leid.

Hier gehts für die Partner und Angestellten dann wohl weiter.

Ich erinnere den Anwalt Philipp Berger und seinen Partner Andreas Buchholz an mein erstes Mail aus dem Jahr 2010. Es sieht so aus, als wäre dieses die Phase, in der sich meine damaligen Ankündigungen als zutreffende Voraussage erweisen - angedeutet hat sich das schon viel früher.

Philipp Berger wollte - wohl weil er meint, RECHTSANWÄLTE seien dem Rest der Welt überlegen - nicht auf mich hören.  

Das und den nenn ich mal "grundlos arrogant".


Weiterführend: 


01.08.2013

Freispruch für Kritiker des Philipp Berger (Euroweb-Kanzlei Berger Law LLP) (Update)

Am 28.7.2013 habe ich wie folgt berichtet:
"Am Donnerstag, dem 1. August um 13:00 Uhr ergibt sich vor dem AG Kassel eine gute Gelegenheit dem Philipp Berger von der die Euroweb vertretenden Berger Law LLP unangenehme Fragen in einem Strafverfahren zu stellen."
Diese Gelegenheit habe ich genutzt und reichlich vorgelegt.

Das Resultat ist (für mich: erwartungsgemäß)  ein 

Freispruch.

Es dürfte sich damit um eine weitere Dimension für den urplötzlich auf den Gebiet des Strafrechts "mehrdimensional erfahrenen" Philipp Berger handeln, welche diesen Fachmann wundert und das Volk (in dessen Name das Urteil gesprochen wird) amüsiert.

Zitate aus dem Mund der Richterin:
  1. "schwierige Rechtsfrage",
  2. "müssten die Akten von dutzenden Verfahren lesen und noch einen Termin machen",
  3. "Abgrenzungsproblem" ... "grenzwertige Äußerung" ... "bewegt sich mit seinen Äußerungen hart an der Grenze" ... "müsste die Frage geklärt werden, ob er das Gericht nur auf Verhaltensweisen hinweisen wollte"
  4. "selbst ein Verbotsirrtum käme in Frage"
  5. "Äußerung war nicht öffentlich" - "fraglich, ob das überhaupt zu bestrafen ist"
  6. "müssen überlegen, wie wir beiden Seiten was geben"
Ich denke auch, dass das Gericht mir darin folgte, dass Philipp Berger, mehrfach bewusst falsch vor den Gerichten vortrug um sich selbst oder der Euroweb und deren Töchtern einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Ich habe mehrere solche Fälle vorgetragen, die erweislich falschen Äußerungen konkret benannt, und auch vorgetragen warum die Berger Law LLP nach meiner Ansicht in Betrugsabsicht bewusst falsch vortrug. Ging es doch um meine Äußerung in einem Gerichtsverfahren, der Philipp Berger sei ein Krimineller.

Philipp Berger, der mit seinem Strafantrag also grandios scheiterte, erschien (wohl) gleich mit drei mit weiteren Anwälten oder Mitarbeitern (Andreas Buchholz und Adrijana Blazevska habe ich erkannt) der Kanzlei. Scheinbar gibt's da nicht viel zu tun

Andererseits könnte ich mich geadelt fühlen, weil der Philipp Berger offenbar gegen mich nicht alleine "an kann" und deshalb des seelischen und juristischen Beistandes "der halben Kanzlei" bedarf. Der "kleine Schlosser aus dem Osten" Jörg Reinholz ist nicht mehr nur "Chefsache" - jetzt arbeitet man schon im Team! Und das mal wieder erfolgsfrei.


Im Verfahren wurden dem Philipp Berger eine Menge für ihn schwieriger Fragen - zum größten Teil hinsichtlich vorsätzlich unwahrer Vorträge in zahlreichen Prozessen gestellt, die er zum großen Teil auch dann unter Hinweis auf seine Schweigepflicht nicht beantwortete, wenn er über den gleichen Sachverhalt zuvor öffentlich berichtet hatte. Das fand und finde (wohl) nicht nur ich merkwürdig. Sichtbar und auffällig war, dass Philipp Berger wohl auf Grund der ihn aufregenden Fragen mehrfach sehr komisch schaute und den Eindruck erweckte, dass er ein "gastronomisches Problem" habe - von dem ich nicht annehme, dass es durch Nahrung verursacht wurde.

Ich tippe, gewiss nicht grundlos, auf "Aufregung".

So habe ich ausgeführt, dass die Kanzlei Berger vor dem Kammergericht Berlin (Az. 23 U 229/11) vorsätzlich unwahr vortrug, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich und vertraglich gebunden für die Webstyle GmbH, vor dem LG Düsseldorf jedoch parallel vortrug, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich und vertraglich gebunden für die Euroweb Internet GmbH. Das im gleichen Zeitraum. Ich habe es mir nicht verkneifen können, die anwesenden Begleiter, namentlich nenne ich hier Andreas Buchholz, vor einer Wiederholung derartiger prozessualer Lügen zu warnen. Philipp Berger erklärte auch hierzu, er sei durch die Mandate zum Schweigen verpflichtet...

Ich habe z.B. auch vorgelegt, dass Philipp Berger in einem Artikel öffentlich vorsätzlich unwahr vormachte, der BGH habe die arglistige Täuschung nicht erkennen können - und vorgetragen, dass Prof. Dr. Kniffka vom BGH in genau diesem Verfahren (VII ZR 22/11) aussagte, dass er der Revision der Euroweb keine Folge geben werde, weil er die arglistige Täuschung als gegeben ansah.Worauf hin die Euroweb die Revision zurück zog.

Philipp Berger hat hierzu - als Zeuge - ausgesagt, er habe nie öffentlich unwahr vorgemacht, dass der BGH die arglistige Täuschung der Euroweb nicht habe erkennen können und auf meine Nachfrage, Zitieren und Vorlage über den Artikel ausgesagt, "Jedes Wort darin ist wahr". Das habe heute der Staatsanwaltschaft Kassel als vorsätzliche Falschaussage, verbunden mit der Absicht der Freiheitsberaubung, angezeigt.

Ich habe vorgetragen, dass die Kanzlei anno 2001 von Philipp Berger und dem Gründungsmitglied der Euroweb, Amin El Gendi, nahezu zeitgleich mit der Firma gegründet wurde. Wozu die Euroweb von Anfang an eine quasi hauseigene Kanzlei benötigte kann sich jeder vorstellen.

Ich habe vorgetragen, dass Philipp Berger mehrfach - auch zu meinem Nachteil - versuchte, sich Domains weit unter Wert anzueignen. Das betraf die Domain Nerdcore.de die bis zu 25.000 Euro Wert war und die er für 100 Euro "an Zahlung statt" (was juristisch ein großer Unterschied zu "erfüllungshalber" ist, z.B. eine Rücküberweisung des den Pfändungsbetrag übersteigenden Mehrerlöses - den die Euroweb prompt "spenden" wollte - ausschließt!). Dazu trug ich vor, dass Philipp Berger seine Firma "M&B SkyConcept Manojlovic & Berger UG (haftungsbeschränkt)" in "Nerdcore Sky Systems UG" umbenannte - die Domain dann also an ihn weitergegeben werden sollte. Ich trug also vor, dass der angestrebte Schaden hier bei 24.900 Euro lag. Auch im Falle einer weiteren von Philipp Berger betriebenen Pfändung konnte ich vorlegen, dass dieser für 300 Euro - wieder an Zahlung statt - äußerst billig an meine Domain "dieWohnung.de" kommen wollte. Das vom Gericht bestellte Wertgutachten kam dann zu einem Wert von ca. 3700 Euro. Angestrebter Schaden demnach: 3400 Euro. Fatal für Philipp Berger: Er wollte auch "fastix.de" für 300 Euro und damit weit unter Wert an sich bringen und hatte die "Nerdcore Sky Systems UG" voreilig in "fastix Sky Systems GmbH" umbenannt und die Marke "fastix" für diese Firma eintragen lassen (kostet 360 Euro). Auch dieses äußerst böswillige Verhalten habe ich vorgetragen und das war dem Gericht aus der beigezogenen Akte auch bekannt. Übrigens hat der Philipp Berger für das Wertgutachten 1800 Euro "gelatzt". Auf den Kosten wird er wohl sitzen bleiben.

Eine weitere, wesentliche Rolle dürfte der Blog einer gewissen "Gerichtsreporterin" gespielt haben über den ich dem Gericht vortrug, dass dieser von der Kanzlei Berger Law LLP betrieben wurde, und das sich darin - neben Formalbeleidigungen mehrfach Berichte über Sachverhalte fanden, die nur mir, ggf. der Euroweb und stets dem Herrn Philipp Berger aus Niederkrüchten bekannt waren. Darunter auch Auskünfte, welche die Staatsanwaltschaft Kassel dem Philipp Berger rechtswidrig zukommen ließ.

Philipp Berger versuchte schon wieder den unwahren Eindruck zu erwecken, ich habe noch nie ein Verfahren gegen die Euroweb gewonnen, dabei trägt schon die Abschlusserklärung hinsichtlich der Verbotsverfügung des AG Düsseldorf wegen der aus dem Netz der Euroweb erfolgten Angriffe auf meine Webserver seine Unterschrift. Was ich dann auch sofort vortrug. Außerdem versuchte er dem Gericht vorzumachen, dass nur ich Strafanzeigen gegen ihn gestellt habe. Auch hier wusste er aber: Das ist nicht wahr, denn mindestens die Strafanzeige wegen des Vorfalls vor dem OLG Düsseldorf / Cafe Luise stammt vom Präsidenten des OLG. (Was ich dann auch sofort vortrug.) Seine Aussage über die vielen Anzeigen: Er müsse ja schon Angst haben bei einer Verkehrskontrolle verhaftet zu werden. Da musste ich kurz lachen: Demnach muss Philipp Berger nämlich doch - neben so gar praktisch erscheinenden, genauer an den für Ihn richtigen Stellen auftretenden Erinnerungslücken - etwas haben wie ein Textgedächtnis.

Auch mein Vortrag, dass Philipp Berger das LG Düsseldorf in der Sache 34 O 32/12 hinsichtlich meiner Klagebefugnis bewusst täuschen wollte, fand Gehör beim Gericht. Immerhin hatte er nur eine Woche vor dem Datum des die Klagebefugnis verneinenden Schriftsatzes, auf der eigenen Webseite genau aus jener Veröffentlichung des AG Kassel zitiert, die meine Klagebefugnis bejaht. Auch diesen Artikel habe ich prompt vorgelegt.

Dann legte ich eine aktuelle einstweilige Verfügung des LG Hamburg vor, mit der die Verbreitung eines Artikels des Herrn "Rechtsanwalts" Philipp Berger untersagt wird - Anspruchsgrundlage sind (wie meist in solchen Sachen) §§ 823, 1004 BGB in Verbindung mit §§ 185 ff StGB, hier besonders auch §186 StGB. Das LG Hamburg folgte meiner Darstellung, dass ich in dem Artikel verleumdet werde.

Ich war also gut vorbereitet!

Entsprechend mies entwickelte sich die Stimmung unter der Berger-Mannschaft. Ich würde sogar sagen, diese - insbesondere Philipp Berger - haben recht "bedröppelt" geschaut, als diese nach dem mit dem Freispruch einhergehenden Ende der Verhandlung das Gericht auffällig eilig verließen. Das war dem Habitus nach keine Gruppe stolzer Anwälte mehr (dieser Eindruck wurde vor der Verhandlung zu erwecken versucht) sondern ein "Häufchen Elend".

Die Staatskasse, also der Steuerzahler, trägt alle (notwendigen) Auslagen (also auch die meinen) des von Philipp Berger aus meiner Sicht höchst mutwillig verursachten Verfahrens. Da die mindestens zwei, mutmaßlich drei begleitenden Partner und Angestellte der Berger Law LLP keine Rolle in dem Prozess spielten und deren Kosten nicht ersetzt werden, wird der Herr "Rechtsanwalt" Philipp Berger die Reisekosten sicherlich unter "Gruppenreise, Betriebsausflug" verbuchen. Für einen ganzen Tag Abwesenheit erhalten Selbständige (soweit ich es weiß) übrigens ganz "Hartz-IV-mäßig" 32 Euro: Außer Spesen nichts gewesen! 

Ach so: Nicht zu Hause nachmachen

Der Freispruch war aus den besonders unter 2. in den Zitaten der Richterin zu findenden Gründen nur einer der 2. (in meiner persönlichen Skala sogar nur der 4.) Klasse und erfolgte in der Form also um Arbeit (die Durchsicht dutzender Verfahrensakten) zu vermeiden. Ich hätte gerne einen der Ersten Klasse gehabt, habe aber keinen "Beschwer". Nur zu gern hätte ich das Gericht dazu gebracht, das Verhalten des Philipp Berger zu bewerten und in einem Urteil meine Äußerung, dieser sei ein Krimineller, als eine hinsichtlich des Tatsachenhintergrundes eindeutig zulässige Wertung zu bezeichnen.

Anderseits: Freispruch ist Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft wird, da diese den Vorschlag der Richterin mit trug, keine Rechtsmittel geltend machen - der Freispruch ist damit praktisch rechtskräftig.

Eine neue Erkenntnis:

Laut Philipp Berger hat Andreas Buchholz das Passwort für die Benutzung des "CMS" unter berger-law.de. Ob das stimmt? Wer weiss das schon? In Folge des mir bekannten Verhaltens der Anwälte der Berger Law LLP würde ich mich jedenfalls für die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit einer der Aussagen eines Mitgliedes der Kanzlei definitiv nicht verbürgen wollen. Das gilt für Zivilverfahren und nun auch für Strafprozesse. Aber in meiner Strafanzeige vom 2.8.2013 gehe ich davon aus...

Ein Ratschlag an "Rechtsanwalt" Philipp Berger:

Er mache nie wieder vor, ich sei ein "Querulant" und nicht prozessfähig. Sonst schlage ich zurück. Denn genau seinen Strafantrag - und so manchen Vortrag vor Gericht - betrachte ich unter den mir bekannten Umständen sehr begründet als querulatorisch. Hat er das verstanden oder soll ich das dem allerwertesten Herrn "Rechtsanwalt" Philipp Berger in GROSSBUCHSTABEN hinter die Ohren schreiben?

Ein Ratschlag an Christoph Preuß von der Euroweb:

Philipp Berger hat ausgesagt - und das steht dann auch im Protokoll - das er (respektive die Kanzlei) mit der Berichterstattung ("Ligitation PR") von den Mandanten beauftragt ist. Ich empfehle der Euroweb daher diese auf unwahre, die Markteilnehmer täuschende Berichte (die also Werbung sind) zu prüfen.

Da wäre die Sache mit den 20.000 Kunden, der glatten öffentlichen Lüge des Philipp Berger, dass aus einem Schriftstück eines Steuerberaters irgendwas mit 40.000 Kunden zitiert worden wäre, da wäre die Sache mit dem eigenen Rechenzentrum (die Verfügung 34 O 5/12 ist noch in Kraft!) und dann diese sorgfältige und zur Täuschung der Marktteilnehmer geeignete und offensichtlich auch dazu bestimmte Auswahl bei der Berichterstattung. So fehlt z.B. die Richtigstellung, dass die einstweilige Verfügung gegen den WDR aufgehoben ist. Und von den zahlreichen verlorenen Verfahren findet man auf der Webseite der Berger Law LLP gleich mal gar nichts - das nenne ich eine Scheinwelt!

Ich vermute, der Christoph Preuß will sich, vertreten von wem auch immer, nicht mit mir darüber streiten.

Am besten wäre, die Berger LAW LLP entfernt die, eindeutig auf Desinformation getrimmte Berichterstattung über die Euroweb und die Webstyle komplett. Der Herr Andreas Buchholz hat laut Philipp Berger das Passwort und ein Anruf dürfte hier in Anbetracht der Herstellung eines rechtskonformen Zustandes nicht zu viel Mühe machen.

Und außerdem betreibt die Euroweb den Server billigst in Bulgarien - nicht in einem "Rechenzentrum", sondern in einem ordinärem Bürogebäude und mit einer ordinären, für Rechenzentren weder geeigneten noch vorgesehenen Standleitung angeschlossen. Wie bei den übrigen Kunden auch mit kostenloser Software: Apache, PHP, MySQL und darüber hinaus mit Plesk und "hostet" um die 1300 Kunden pro Server. Was die Kanzlei Berger für die Euroweb vor dem AG Wolfsburg im Verfahren mit dem Aktenzeichen 13 C 53/09 - um die tatsächlich extrem hohen Preise zu begründen - bestritten hat ... Interessant, wenn die Webseiten der Kanzlei Berger auf ".php" enden und die Mailadressen der Kanzleimitglieder mit Plesk verwaltet werden. Klar habe ich auch das vorgetragen.  

Und auch in diesem Fall die Betrugsabsicht beim Name genannt!

Update, 2.8.2013:

Auf Grund einer höchst aktuellen, gemeinschaftlich und zu meinem Nachteil begangenen Straftat (§§ 185 ff StGB, also Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede in öffentlicher Schrift) des Philipp Berger und des Andreas Buchholz halte ich es für möglich, dass doch noch ein "Freispruch erster Klasse" daraus wird. Immerhin ging es ja um meine Einschätzung, dass der Philipp Berger ein Krimineller sei. Philipp Berger musste - wohl aus so sehr "niedrigen" Gründen wie Niedertracht und Rachsucht mir gegenüber - unmittelbar nach dem Ende der Verhandlung noch einen Beweis dafür liefern. Andreas Buchholz nahm teil, weil nur er (so Philipp Berger als unter Strafandrohung zur Wahrheit verpflichteter "Zeuge") das Passwort zum CMS hat und als "Rechtsanwalt" erkennen konnte was er damit veröffentlichte.

Ich habe auf Grund der Vorkommnisse zwei Strafanzeigen (die erste ist ein Strafantrag) gestellt:
  1. Gegen Philipp Berger und Andreas Buchholz. beide Berger Law LLP, "Tower185", Frankfurt am Main wegen Verleumdung, Herabwürdigung und Beleidigung durch öffentliche Schrift.
  2. Gegen Philipp Berger wegen einer vorsätzlich falschen Aussage in einem Strafverfahren, die aus meiner Sicht mit der Absicht des Versuches der Freiheitsberaubung verbunden war.

Ich habe dafür folgende Worte:

"Dumm ist,
wer Dummes tut!"