03.08.2013

Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" jetzt im virtuellen Büro - womöglich "Küchenanwälte", hohes Risiko für Mandaten: schwerer Berufsrechtsverstoß


Figur 1 (Bildschirmfoto): Auf Knall und Fall eine neue Adresse.  Üblicherweise würden bei einem Umzug in eine andere Stadt sich zumindest einige Angestellte für einen Arbeitgeberwechsel entscheiden.

Das ist seit dem 1. August 2013 die neue Adresse der Berger Law LLP. Auf die Frage, warum die Berger Law LLP "umgezogen" ist, gibt es derzeit und von denen keine Antwort, aber einen Hinweis:

Figur 2 (Schreiben vom 15.07.2013): Hat sich die Euroweb von der Berger Law LLP oder die Berger Law LLP von der Euroweb getrennt?

Warum jetzt die Berger Law LLP die Vertretung der Euroweb niederlegte  ist nicht bekannt. Wahrscheinlich sind:

Da die Berger Law LLP aber die Euroweb Internet GmbH und deren Töchter (z.B. Webstyle GmbH) als praktisch einzigen Kunde hatte folgt aus der wahrscheinlichen Beendigung dieser Partnerschaft das die Berger Law LLP ebenso wahrscheinlich nicht mehr genügend Einnahmen hat um den Mietvertrag in der Werdener Str. 6 in Düsseldorf aufrecht erhalten zu können und eine sehr billige Lösung suchte. Sowas um die 199 Euro käme da gerade recht!

Die Adresse im Tower 185 ist bekannt. Eine Bürosuite, sehr viele Firmen: 
 
Figur 3 (Bildschirmfoto): Angebot der Excellent Buiness Centers GmbH: 199 Euro für ein virtuelles Büro. Bei der "eigenen" Faxnummer hätten die Anwälte der Berger Law LLP wohl genauer hinsehen sollen. Und mangels eigenem Wissen übers Berufsrecht wohl die Anwaltskammer fragen, ob das so geht...

Schauen wir mal nach den Telefonnummern:

Für alle Anwälte der "Berger Law LLP"

Tel. 069 / 505047 - 412
Fax 069 / 505047 - 450

Das "OFI Orthopädisches Forschungsinstitut Frankfurt":

Tel. 069 / 505047 - 411
Fax 069 / 505047 - 450

Das "Excellent Business Center Frankfurt":

Tel. 069 / 505047 - 0
Fax 069 / 505047 - 450.

Ich muss mit dieser Aufzählung nicht weiter machen, das genügt vollauf.

Also hat die Kanzlei Berger Law LLP (Partner und Geschäftsführer Philipp Berger und Andreas Buchholz) die gleiche Faxnummer, wie die Frankfurter Niederlassung der Kölner Excellent Business Centers GmbH und außerdem noch ein orthopädisches Forschungsinstitut. Und wohl sehr viele andere, darunter womöglich sogar höchst zweifelhafte Firmen.

Denn ganz offensichtlich handelt es sich demnach um das Angebot "Virtual Office", welches wie folgt beschrieben wird:
Repräsentative Geschäftsadresse
Eigene Telefon- & Faxnummer
Anrufentgegennahme im Firmennamen
Briefannahme inklusive
50 Anrufannahmen inklusive
4 Stunden kostenlose Nutzung des Konferenzraums, Tagesbüros oder Lounge inkl. W-LAN
€ 199 statt € 611,- See more at: http://www.excellent-bc.de/frankfurt/tower-185.php#sthash.m35ONzYg.dpuf
Demnach hat die Kanzlei Berger Law LLP der Herren Berger und Buchholz wohl ein "kleines" Problem mit der Adresse. Das ist seit ich 2010 zum ersten mal mit Philipp Berger Kontakt hatte die Dritte Adresse: Der garstige Krefelder "Rechtsanwalt" Andreas Neuber titulierte Dritte schon wegen weitaus weniger Umzügen (und zu Unrecht) als "Mietnomaden". (Ich habe das gespeichert, Herr Neuber!)

"Küchenanwälte"?

Für mich stellt sich jetzt folgende Frage, wo arbeiten denn jetzt die Partner und Angestellten der Berger Law LLP tatsächlich? Zu Hause? Für diese Fälle hat sich der Volksmund den oft als "böse und herabwürdigend" empfundenen Begriff "Küchenanwälte" ausgedacht.

Figur 4 (Bildschirmfoto): Weitere Adresse einer Firma des Philipp Berger. Man beachte die Telefonnummer. Abzocker machen sowas. Bei seriösen Personen ist derlei strikt verpönt. Die Böcklinstr. 16 in Düsseldorf ist laut Google Streetview ein Wohnhaus. Die letzte bekannte Wohnadresse von Philipp Berger ist Schuberstr. 2 in 41372 Niederkrüchten. Bezirk des LG Mönchengladbach und damit der Rechtsanwaltskammer Mönchengladbach. Inkassobutzen müssen übrigens die zulassende Aufsichtsbehörde im Impressum angeben. Die fehlt. Das wirft erhebliche Zweifel an der Seriosität  und Rechtstreue des "Organs der Rechtspflege" Philipp Berger auf. Das besonders deshalb, weil ich dem Philipp Berger schon mehrfach in diesem Blog auf das unvollständige Impressum hinwies, was in seiner Kanzlei auch abgerufen wurde und worauf hin sich am - seit dem vorsätzlich - rechtswidrigen Zustand nichts änderte.

Hohes Risiko für potentielle Mandanten  - Verstoß gegen Berufsrecht?

Fakt  ist, die Faxnummer 069 / 505047 - 450 ist eine solche, die von vielen Firmen - den Kunden der "Excellent Business Centers GmbH" und von dieser selbst - genutzt wird. Damit werden die Inhalte der Faxe an die "Rechtsanwälte" der Berger Law LLP aber erweislich Dritten bekannt. Irgend wer muss das Fax ja lesen und dann weitersenden. Nicht wahr?

Ich stelle mir gerade den denkbaren Fall vor, dass ein Frankfurter einen mehrdimensional erfahrenen Strafverteidiger, z.B. wegen eines Vergewaltigungsvorwurfes braucht und dessen Schwiegermutter "in spe" diejenige ist, welche dessen Fax "kurz anlesen und dann an den richtigen Empfänger weitersenden" soll...

Ich kann mir auch sonst partout nicht vorstellen, dass das ein Mandant möchte, noch das solches berufsrechtlich zulässig sein könnte. Was ist denn mit der anwaltlichen Schweigepflicht, meine Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Herr Andreas Buchholz? Das Sie die Angestellten eines solches Büroservices (die vielleicht sogar Leiharbeiterin ist) wie eine eigene Rechtsanwaltsgehilfin belehren und überwachen können Sie ja demnächst spaßeshalber mal der alten oder neuen Anwaltskammer erzählen!

Und was passiert, wenn der Dienstleister versehentlich ein Fax oder Post an die falsche Adresse weiter leitet?

Weiter ergibt sich aus der Entgegennahme und dem Weiterversand von Poststücken (also auch Zustellungen!) "Briefannahme inklusive" die Gefahr, dass bei den in vielen Fällen kurzen Notfristen von nur einer Woche eine Säumnis der Kanzlei entsteht, die dann (z.B. gemäß § 85 Abs. 2 ZPO) zu Lasten der Mandaten geht. Auf deutsch: Man hat ein signifikant erhöhtes Risiko Prozesse und damit Vermögen und sogar seine Freiheit zu verlieren wenn die Kanzlei eine solche virtuelle Adresse verwendet.

Meine Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Herr Andreas Buchholz:

Wie passt das zur Sorgfaltspflicht? Sie sollten potentielle Mandanten unbedingt auf diese Risiken hinweisen. Ach? Dann bekommen Sie kein Mandat mehr? Ja, das ist richtig. Und besser für die Rechtssuchenden.

Dann wäre da noch was: Wenn der Anwalt keine Kanzlei im Bezirk der Kammer unterhält, dann ist die Zulassung zu widerrufen. Es ist höchst zweifelhaft, ob die Berger Law LLP und damit die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz überhaupt eine Kanzlei im Sinn des Gesetzes (der Berufsordnung) unterhalten.

Und nimmt denn das "Excellent Business Center" Zustellungen an?


Sollten die Herren Berger und Buchholz der Kammer gegenüber eine andere Adresse angeben, dann wäre die im Impressum der Berger Law LLP falsch.

Das ist böse, böse, böse!


Ups!

Waren das am 1.8. womöglich drei traurige Gestalten, die sehen wollten, WER denen die "schönen" Aufträge und praktisch wohl auch schon den Job "versaut" hat?

Es täte mir, wenn es denn zuträfe, GEWISS NICHT leid.

Hier gehts für die Partner und Angestellten dann wohl weiter.

Ich erinnere den Anwalt Philipp Berger und seinen Partner Andreas Buchholz an mein erstes Mail aus dem Jahr 2010. Es sieht so aus, als wäre dieses die Phase, in der sich meine damaligen Ankündigungen als zutreffende Voraussage erweisen - angedeutet hat sich das schon viel früher.

Philipp Berger wollte - wohl weil er meint, RECHTSANWÄLTE seien dem Rest der Welt überlegen - nicht auf mich hören.  

Das und den nenn ich mal "grundlos arrogant".


Weiterführend: 


36 Kommentare:

Claus Frickemeier hat gesagt…

Wenn Neuber nun pfiffig wäre würde er sich als Bürohilfe in der "Bürosuite" verdingen. Ob im Klöppermantel oder im kurzen Schwarzen: ganz egal. Hauptsache an der Quelle sitzen.

Die Entwicklung der "ehrwürdigen" Anwälte lässt tief blicken.

Tief geblickt hat auch einst Gravenreuth - nämlich in die Mündung, bevor er sich verbessert hat.

So what?

Anonym hat gesagt…

Hat hier irgendjemand von den KOLLEGEN gerade gesagt, so DÄMLICH könne ein Anwalt nicht sein?

Das sind 6 Anwälte. Scheiße! Die ziehen mit ihrer vereinten DUMMHEIT den ganzen Berufsstand in den Dreck!

(Ich will auch mal. Darf ich auch?)

. hat gesagt…

(Ich will auch mal. Darf ich auch?)

Aber ja. Hier und jetzt "darf jeder mal".

Anonym hat gesagt…

Wie geil ist das denn? Ein Schlosser berät öffentlich Rechtsanwälte - gleich ein halbes Dutzend - im Berufsrecht!

Und dann auch noch korrekt!

Kalle hat gesagt…

1. Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, an dem Ort des Gerichts, bei dem er zugelassen ist, eine Kanzlei einzurichten. Unter einer solchen Kanzlei versteht man Räume, in denen der Rechtsanwalt gewöhnlich seinen Berufsgeschäften nachgeht und in denen er zu den üblichen Geschäftsstunden normalerweise zu erreichen ist (vgl. Feuerich/Weyland, Kommentar zur BRAO, § 27 Rn. 4). Diese Anforderungen können durch die Einrichtung eines virtuellen Büros nicht erfüllt werden.

http://www.rak-stuttgart.de/index.php?id=209&tx_ttnews[tt_news]=13&tx_ttnews[backPid]=99&cHash=7ccaf0ae4e

Anonym hat gesagt…

"Wie geil ist das denn? Ein Schlosser berät öffentlich Rechtsanwälte - gleich ein halbes Dutzend - im Berufsrecht!

Und dann auch noch korrekt!"

Schlosser aus dem Osten sind in Ganzdeutschland eben die besseren Anwälte. Und die Kanzlei Gisela Philipp Berger? Vielleicht versucht diese ja zwecks Einnahmegewinnung, zusammen mit ihrer klein(geistig)en Meute in Krähfeld nen Zug zu überfallen, wartet aber am falschen Gleis. lol ^^

http://www.youtube.com/watch?v=I_kNQ9kkG7s

Und die Moral von der G'schicht? Ohne den Ansatz v. Sachverstand funktioniert das nicht.

Anonym hat gesagt…

Kontaktdaten in Frankfurt, aber Hinweise das die "Anwälte" in Düsseldorf sitzen. Potentielle neue Mandaten würden sofort schmunzeln und das weite suchen.

Beispiel:
Anwalt J.-P. B.: Rechtsanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz in Düsseldorf - Kontakt unter Frankfurt 069/505047-412

http://www.berger-law.de/rechtsanwaelte.php

Das gleiche Spiel bei den anderen Anwälten.

Tja, das viruelle Office wird für Philippo Bergamo ein Schuss nach hinten.

Naja, bei anderen ging der Schuss auch schon mal wie bei Freiherr Günni in die andere Richtung.

Anonym hat gesagt…

Frage:
Muss eine Anwaltskanzlei nicht eine ladungsfähige Adresse haben? Ist ein "Virtual Office" überhaupt eine ladungsfähige Adresse im rechtlichen Sinne?

. hat gesagt…

Naja, bei anderen ging der Schuss auch schon mal wie bei Freiherr Günni in die andere Richtung.

Freiherr Günni war sogar bei seinem Ableben noch garstig. Laut einem Augenzeuge soll er eine "Riesensauerei" verursacht haben.

Das war wohl die Rache dafür, dass seine Studentenverbindung ihm Mitgliedschaft und somit das Wohnrecht entzog, nach dem die von der Fahndung erfahren haben (die haben über ihre "alten Herren" beste Verbindungen zur StA) und ihn dazu aufgefordert hatte am nächsten Morgen das Zimmer im Verbindungshaus zu räumen.

Günter Freiherr von Gravenreuth war zuletzt auch wohnsitzlos und konnte wegen der Fahndung nicht mehr in der Kanzlei schlafen.

. hat gesagt…

Frage:
Muss eine Anwaltskanzlei nicht eine ladungsfähige Adresse haben?

Ja.
Ist ein "Virtual Office" überhaupt eine ladungsfähige Adresse im rechtlichen Sinne?

Nein.

"Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist."

Quelle: Wikipedia.

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Claus Frickemeier hat gesagt…
"Wenn Neuber nun pfiffig wäre würde er sich ..."

Tja, wenn. Aber er ist nunmal nicht pfiffig sondern im Geiste eher piefig.

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Jetzt wird auch die Bedeutung des "LLP" hinter Berger LAW deutlich: Loser Low Performing

Anonym hat gesagt…

Wäre doch sicherlich ein Fall für die Anwaltskammer oder... Thema: Rechtsanwaltszulassung-> http://www.juraforum.de/fuer-anwaelte/kanzleigruendung/

. hat gesagt…

Wäre doch sicherlich ein Fall für die Anwaltskammer

Ist es schon. Für beide: Düsseldorf UND Frankfurt.

Anonym hat gesagt…

Der Begriff "Philips Berger" wurde jetzt offiziell als neue Masseinheit eingeführt - als kürzester Abstand zwischen zwei Fettnäpfchen.

Man was der alles Verzapft - das hätten Studis im 2 Semester Jura besser hingekriegt.

Anonym hat gesagt…

http://www.berger-law.de/rechtsanwaelte.php

Der Schrumpfungsprozess geht weiter - nur noch 2 Anwälte da!

Offenbar wird das Gisela von der "Euronepp" fallengelassen wie eine heiße Kartoffel.
Da man nun nach Frankfurt 'virtuell' umzieht, sucht man wohl den "Frankfurter Kreisel" als neuen Geldgeber.

Ob das Gisela dann die "Buratte" vertritt?

Anonym hat gesagt…

Auf der Berger-Law Seite stehen unter "Rechtsanwälte" nur noch Berger und Buchholz - sieht ganz so aus, als wäre da mal wieder Schwund eingetreten. ;)

Anonym hat gesagt…

Die o.g. Firma GI Gerichtsinkasso GmbH hat meiner (laienhaften) Meinung nach einen irreführenden Namen.

"Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen
...
Az.: 3712 E 1 - 6.406 beim Oberlandesgericht Düsseldorf"

Via:
ttp://www.rechtsdienstleistungsregister.de/?button=Registrierungen%20suchen&sess_clean=1

Seidenweber hat gesagt…

*hüstel*...also ich muss sagen, wir haben die letzten Male gar nicht mehr in Giselas sturmfreier Bude abgehangen, die Einladungsmails landeten auch immer gleich im Windows Papierkorb... Also von einem Besuch der Einweihungsparty kann deshalb absolut keine Rede mehr sein.

Wir mögen es einfach nicht, wenn die waschküchigen, schlecht gestopften Joints im Aschenbecher vor sich hin qualmen, und von den bereitliegenden Spritzen bekamen wir im Enddarm immer nach wenigen Minuten die Welle...

denke mal, Gisela hat absolutes Verständnis dafür

Mit freundlichen Grüßen,


Seidenweber, die Krefelder Sockenpuppenkiste

Problembärdompteur I. hat gesagt…

dramatischer Schwund bei Berger-Law LLP (Loser Low Performers):

Jetzt sind sie nur noch zwei. Der Buchholz und der superhyperkompetente Berger himself.

Dafür aber fettes Geblubber auf deren Seite:

"Der Umfirmierung folgte 2013 der Umzug in die Metropolenregion Rhein-Main. Frankfurt gehört bereits seit dem Mittelalter zu den bedeutenden urbanen Zentren Deutschlands. 794 erstmals urkundlich erwähnt, war es seit dem Hochmittelalter Freie Reichsstadt und bis 1806 Wahl-, seit 1562 auch Krönungsstadt der römisch-deutschen Kaiser."

Man beachte: "... folgte 2013 der Umzug ...".
Das einzige, was wohl umgezogen sein wird, ist das Impressum.
Aber für seine dicke Fresse ist der Berger ja bekannt.

Wird aber wohl eher so sein, daß der Berger fertig ist mit seiner Kanzlei mit den vielen schönen Namen. Sie sind alle weg.

Da muß das Bergerlein dicke Backen machen und sich aufplustern. Eine schöne Adresse ist da mal ein Anfang.

Ein Schwein hat gesagt…

Grunzgrunz! Grunzgrunzgrunz! Grunz-grunzgrunz! Grunz! Grunz! Grunz! Grunzgrunz! Grunz-grunzgrunzgrunz! Grunz!

Anonym hat gesagt…

auf der bergerpage sind nur noch er selbst und buchholz. wo sind die anderen abgeblieben?

Bautzener Knastchor hat gesagt…

Ich bin so dumm,
ich bin so blau...

...ich bin der fastix aus dem Bau!

Anonym hat gesagt…

Hmm laufen dem Berger die Anwälte davon oder musste er sie bereits entlassen? Zumindest auf der Webiste von Berger sind nur noch er und Buchholz gelistet. Wenn man jedoch den Direkt-Link zu den anderen Anwälten kennt, findet man auch die "verborgenen" Seiten.

Seltsam seltsam

Anonym hat gesagt…

Bei dem Umzug nach Frankfurt sind wohl einige Anwälte abhanden gekommen:

Jetzt sind sie nur noch zu Zweit:
http://www.berger-law.de/rechtsanwaelte.php

Nicht das die anderen an einem Rastplatz einfach ausgesetzt wurden.

Anonym hat gesagt…

Kleiner Nachtrag:

Die Bohne ist jetzt Bestätigt nicht mehr bei Berger:

http://www.xing.com/profile/JeanPaul_Bohne

Anonym hat gesagt…

He, Grunzer...wo istn hier das nächste McDonalds?!

Anonym hat gesagt…

Zum Thema beide:
Und da waren es nur noch zwei Anwälte bei der Berger Law.
Ich kann mich an die Vorhersagen des "Schrumpfens" der Kanzlei noch düster erinnern...

Anonym hat gesagt…

Meine volle Hochachtung für diese erfolgreich geführte Schlacht, die ich die letzten Jahre mit grossem Interesse verfolgte. Es geht also doch noch. Mit Sachverstand und Erfahrung, Lernbereitschaft und Biss. Ein vom Schlosser abgeschlossener Fall, möchte man sagen :-)

Anonym hat gesagt…

Ich komme aus Köln, wollte einen Vertrag mit EuroWeb, dann haben sie mit http://euroweb-erfahrung.de/ ... geworben ...

Hier wird doch KLAR gegen das WETTBEWERBS-RECHT verstoßen. Hier sehe ich, (erst ein Kollege hat mich darauf hingewiesen) nur die Bewertungen von Kunden die 5, 4 oder 3 Sterne gegeben haben. Es gibt hier keine Kunden die 1 oder 2 Sterne gegeben haben. Das heisst ja, dass Euroweb diese entfernt hat bzw. garnicht raufstellt.

Das wäre somit ein klarer Verstoß gegen das geltende Wettbewerbsrecht.

Gruß, Kerstin

Anonym hat gesagt…

... da waren es nur noch 2. Offenbar haben inzwischen sämtliche (ehemals) angestellten Rechtsanwälte das weite gesucht. Lt. Hompage sind nur noch die Herren Berger und Buchholz in der "Kanzlei" aktiv. Ich wünsche allen Ehemaligen alles Gute im weiteren Berufsleben.

Anonym hat gesagt…

Die Anwaltskammer Frankfurt teilt mit, dass die Herren Berger & Buchholz nicht in Frankfurt registriert sind.

Für den Berufsrechtsverstoß "virtuelle Kanzlei" wäre die Kammer in Düsseldorf zuständig. Daneben bestehen zweifelsfrei Unterlassungsansprüche, welche andere Rechtsanwälte geltend machen können (UWG).

Allerdings dürfte sich die Frage stellen, ob die Berger Law LLP in der Lage wäre, die Gerichtskosten zu tragen. Insofern ist auf die Gefahr aufmerksam zu machen, dass ein auf Unterlassung klagender Rechtsanwalt auf den Kosten sitzen bleibt.

Bekannt dürfte zu dem sein, dass in einer solchen virtuellen Kanzlei kein pfändbares Gut vorhanden sein dürfte. Demnach ist es nur richtig sein, zu schreiben, die Kanzlei Berger Law LLP sei "bekannt pfandlos".

Nächster Schritt ist vermutlich die Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Berger Law LLP.


Problembärdompteur I. hat gesagt…

wenn die Herren Berger und Buchholz in Frankfurt nicht registriert sind, verstoßen sie gegen §27 BRAO:

(1) Der Rechtsanwalt muss im Bezirk der Rechtsanwaltskammer, deren Mitglied er ist, eine Kanzlei einrichten und unterhalten.

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ist hier offenbar nicht mehr der Fall
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(2) Verlegt der Rechtsanwalt seine Kanzlei oder errichtet er eine Zweigstelle, hat er dies der Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen. Die Errichtung einer Zweigstelle im Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer ist auch dieser Rechtsanwaltskammer anzuzeigen.

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ist offensichtlich nicht der Fall
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(3) Will der Rechtsanwalt seine Kanzlei in den Bezirk einer anderen Rechtsanwaltskammer verlegen, hat er die Aufnahme in diese Kammer zu beantragen.

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ist offensichtlich nicht der Fall
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Die Rechtsanwaltskammer nimmt den Rechtsanwalt auf, sobald er die Verlegung der Kanzlei in ihren Bezirk nachgewiesen hat. Mit der Aufnahme erlischt die Mitgliedschaft in der bisherigen Rechtsanwaltskammer.

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Wenn das Gisela also die Kanzlei nach Frankfurt in den Turm verlegt hat, muß die RAK Frankfurt unterrichtet sein und das Gisela dort aufgenommen werden. Gleichzeitig ist die Mitgliedschaft in der bisherigen RAK erloschen.

Im Moment sieht es also wohl so aus:
Kanzlei in eine virtuelle Bürosuite verlegt aber in der zuständigen Kammer nicht gemeldet. Alte Mitgliedschaft eigentlich nicht mehr gültig.

Das Organ der Rechtspflege hat sich ganz offensichtlich eine dramatische Verschlechterung seines ohnehin schon besorgniserregenden mentalen Ausnahmezustands erlitten.

Außerdem müßte sich die für das Gisela zuständige RAK auch noch über einen möglichen Vermögensverfall des multikompetenten Restanwalts Gedanken machen.

Denn wer bis auf den Partner alle Mitarbeiter entlassen, und sich anschließend auch noch in ein virtuelles Büro einmieten muß, der erweckt zu Recht den Verdacht, daß seine wirtschaftlichen Verhältnisse bedenklich instabil sind.

Das Vertrauen, das ein Anwalt als Voraussetzung für den Beruf mitbringen muß, hat das Gisela schon vorher verspielt.

Anonym hat gesagt…

Jut, Fastix hat ihn wohl totgebissen... Chapeau!

Neubärchen soll sich denen als Nachfolger anbieten?

Hmm, dessen Mandatierung kommt einem juristischen Suizid gleich. Für uns wäre das natürlich ganz großes Pop-Corn-Kino. Fürchte aber, dass ihm sein Ruf voraneilt, bzw. spätestens dann, wenn er aus seiner Höhle heraustritt, um sich vorzustellen, das Mandat schon wieder verloren hätte.

Neuber ist kein schlechter Rechtsanwalt, er ist halt nur Scheiße.

Anonym hat gesagt…

Was ist denn jetzt geschehen, dass das Krefelder Problemtierchen die Seiten wechsel will? Unser Bruno Pelzgesicht unter den Rechtsanwälten versucht sich jetzt mit der Abwehr von Abmahnugen

Problembärdompteur I. hat gesagt…

sich zu verpissen ohne eine Adresse zu hinterlassen, scheint unter gewissen Vertretern der Branche der Organe der Rechtspflege beliebt zu werden:

http://www.ra-felling.de/2013/10/neuigkeiten-zur-rechtsanwaltsgesellschaft-u-c-urmann-collegen/

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