31.08.2013

Noch was zur: "Berger Law LLP" bzw. "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf")

Figur 1: (Bildschirmfoto) gezeigt wird Andreas Buchholz, man beachte aber die "briefmarkengroß" abgebildete Person in Hintergrund

Figur 2: (Vergrößerung) Da wurde digital nacharbeitetet. Offenbar will da jemand nichts (mehr) mit der Euroweb-Kanzlei "Berger Law LLP" (agiert jetzt als "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf") zu tun haben.

Über die Qualität der Nachbearbeitung kann man streiten. Auch darüber, ob man das als Zeichen einer fortschreitenden sozialen Isolierung der Partner Andreas Buchholz und Philipp Berger werten kann. Ebenso darüber, ob der bunte, teils "etwas zu grell" geschminkte Aufzug vom 1. August 2013 nicht vielmehr eine Demonstration gegen eine solche, von mir für gegeben gehaltene, soziale Isolation war.

2 Kommentare:

Oberst a. D. hat gesagt…

Das ist doch die Ratte, die sich dereinst noch mit Ihnen ins Bett gelegt hat, nicht?

. hat gesagt…

Oha. Dieselben, die mir eine unangemessene Wortwahl unterstellen bedienen sich einer vom Gesetzgeber als "Formalbeleidigung" verpönten Wortwahl.

Ich habe mit keiner Mitarbeiterin (und auch nicht mit einem Mitarbeiter) der Berger Law LLP oder einer derer Vorläufer je im Bett gelegen.

Und hätte ich mit der Person je im Bett gelegen, die hier als Ratte bezeichnet wird, dann hätte eine Person - die, die ich für den Oberst "a.D." halte - längst ein paar wunderschöne blaue Augen ...

... und es könnte diesen Umstand zwar nicht selbst sehen, würde ihn aber gewiss ebenso fühlen wie das Bedürfnis nach der offenbar ohnehin als "dringend" angezeigten ärztlichen Hilfe.


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