Sehr geehrter Herr POK Koch,
Sie haben mich als Beschuldigten zu einer Einvernahme am 6.11.2013 um 
12:00 Uhr gebeten. Ich habe nicht vor zu diesem Termin zu erscheinen und 
mich einzulassen.
Grund: Die Beschuldigung ist völlig haltlos.
Statt dessen rege ich an, gegen den Anzeigeerstatter, 
Marcus Schneider 
wegen gewerbsmäßigen Betruges zu ermitteln. Marcus Schneider verkauft 
ein "
EcoJet-System". Dieses besteht aus 2 Magneten welche mittels 
Kabelbindern o.ä. an Heizöl- bzw. Gasleitungen angebracht wird. Das 
"System" kostet ca. 700 Euro.
Auf der Webseite www.ecojet.de bewirbt der Herr das System mit falschem 
Vormachen. Er behauptet, damit könne man ca. 8% Heizkosten einsparen. 
Wörtlich:
"Die nachgewiesene Einsparung durch ECOJET betrug in den Jahren 2000 - 
2012 durchschnittlich 7,9%."
Herrn Schneider ist sich bewusst, dass diese Versprechen unwahr sind.
1.)
Das durch den Geschäftsführer Marcus Schneider angemeldete Patent 
behauptet ein Verfahren zur "magnetischen Ionisierung eines 
kohlenwasserstoffhaltigen Treibstoffs" durch eine besondere Anordnung 
von Permamentmagneten. Dieser Anspruch widerspricht dem aktuellen Stand 
der Wissenschaft, denn zur Ionisierung von Materie muss 
Ionisierungsenergie aufgewendet werden. Magnete geben jedoch keine 
Energie ab. Permanentmagnete üben zudem mit Magnetfeldstärken von 
maximal etwa 1,1 Tesla auf diamagnetische Kohlenwasserstoffe keine 
hinreichend starken Kräfte aus, gegen die durch von außen zugeführte 
Arbeit die Ionisierungsenergie erreicht werden könnte. Woher der 
beträchtliche Energiebedarf zur Ionisierung kommen soll lässt das 
Patent im Unklaren.
Die 
SCS Schneider GmbH behauptet, durch die Magnetwirkung eine 
Veränderung der Moleküle des Brennstoffs zu erreichen, die zu einer 
besseren Sauerstoffanbindung und damit einer vollständigeren Verbrennung 
führt. Da jedoch auch schon ohne Magnete in einer Heizungsanlage die 
Verbrennung praktisch vollständig erfolgt, gibt es kein Potential für 
eine noch bessere Verbrennung und eine daraus resultierende 
Energieeinsparung von durchschnittlich 8%. Eine Heizungsanlage bei der 
eine Effizienzsteigerung von 8% möglich wäre, also mit derart hohen 
Anteilen unverbrannten Kraftstoffs im Abgas wäre niemals zulassungsfähig 
und müsste sofort still gelegt werden.
Für die Veränderung der Moleküle durch die Magnetwirkung beruft sich die 
SCS Schneider GmbH auf Forschungsergebnisse aus der Quantenphysik und 
insbesondere auf die Forschungen der Nobelpreisträger Felix Bloch und 
Edwards Mills Purcell. Bloch und Purcell wurden für die Entdeckung der 
Kernspinresonanz bekannt. Für die Kernspinresonanz ist es jedoch 
erforderlich, dass den in einem starken Magnetfeld gelagerten Molekülen 
Energie in Form von hochfrequenter Strahlung genau bestimmter Frequenz 
zugeführt wird. Im Fall der 
Ecojet-Magnete fehlt diese Energiequelle, so 
dass unklar bleibt, wodurch die angebliche energetische Veränderung der 
Moleküle bewirkt werden soll. Resonanz tritt darüber hinaus nur bei 
einem winzigen Bruchteil der bestrahlten Moleküle auf.
2.)
Herr Schneider hatte sein System zuvor für Kraftfahrzeuge verkauft. Der 
ADAC hatte sein System getestet und für völlig unwirksam befunden. Seit 
dem verkauft er es mit gleichen unwahrem Vormachen als System für Heiz- 
und Energierzeugungsanlagen.
3.)
Herr Schneider hatte für sein System vor mehreren Jahren unter höchst 
dubiosen Umständen ein TÜV-Zertifikat erworben. Der TÜV hatte dieses 
Zertifikat zurück genommen. Im Frühjahr 2008 stellte ein heute nicht 
mehr dort beschäftigter Mitarbeiter des TÜV Thüringen entgegen den 
Anweisungen der Geschäftsführung einen zertifizierten 
Wirksamkeitsnachweis für die Ecojet-Magnete der SCS Schneider GmbH aus. 
Dieses Wirksamkeitszertifikat entwickelte sich in der Folge zu einem 
wertvollen Marketinginstrument für die 
Ecojet-Magnete. Nachdem die 
Geschäftsleitung des TÜV Thüringen von diesem Wirksamkeitszertifikat 
erfuhr und grobe Messfehler bei der dem Zertifikat zugrundeliegenden 
Prüfungen feststellte, zog sie mit einer Unwirksamkeitserklärung das 
Wirksamkeitszertifikat zurück. Gegen diese Ungültigkeitserklärung klagte 
die 
SCS Schneider GmbH und erwirkte vor Gericht einen Vergleich. Diesem 
Vergleich zufolge zog der TÜV Thüringen seine Ungültigkeitserklärung 
zurück, und die SCS Schneider GmbH gab dafür das Zertifikat freiwillig 
zurück. Der TÜV Thüringen verpflichtete sich in diesem Vergleich zur 
Wiederholung der Prüfung unter notarieller Aufsicht. Um die von der 
SCS Schneider GmbH unabhängige und unbeeinflusste Prüfungswiederholung 
führen der TÜV Thüringen und die SCS Schneider GmbH einen bis heute 
nicht abgeschlossenen Gerichtsprozess. Hintergrund ist, dass Herr 
Schneider eine korrekte Messung - und damit verbunden die Feststellung 
der Unwirksamkeit durch den TÜV - verhindern will.
Herr Schneider bewirbt sein System dennoch mit einem TÜV-Siegel, 
ausgestellt allerdings für die Einhaltung der ISO-Norm 14001, welche das 
Umweltmanagement in der Firma betrifft - nicht jedoch das System. Dieses 
ist für die Leser auf dessen Webseite aber nicht erkennbar. Er macht 
hier falsch vor. Und er handelt zweifelsfrei vorsätzlich.
4.)
Da in Heizungsanlagen, wie jeder Schornsteinfeger bestätigen kann, der 
Brennstoff sowieso praktisch vollständig verbrennt, und weil 
Permanentmagnete nicht die von Hersteller behaupteten Wirkungen auf den 
Brennstoff haben, und weil diese behaupteten Wirkungen prinzipiellen 
Naturgesetzen widersprechen, hat u.a. das Bayerische Landesamt für 
Umwelt in einer Broschüre festgestellt, dass die vom Magnethersteller 
behauptete Energieeinsparung unmöglich sei, und dass eine solche 
Energieeinsparung dem Energieerhaltungssatz widersprechen würde. Auch 
diese Broschüre ist Herrn Schneider bekannt, dennoch vertreibt er das 
"
EcoJet-System" weiter.
Geschädigt ist u.a. die Sparkasse Kassel, welche angeblich 38 Stück 
davon gekauft hat. Allerdings wird sich der Verantwortliche für diese - 
wirklich grandiose - Fehlinvestition wohl nicht einlassen um die 
eigene Dummheit - und Nichteignung für den Job - nicht auch noch 
öffentlich zu machen.
Dennoch könnte auch bei der Sparkasse durch Gutachten ermittelt werden, 
dass es die Einsparung nicht gibt. Respektive könnten zur Beweiserhebung 
auch die vorliegenden "Messergebnisse" sachverständig auf Manipulation/Fehlinterpretierung untersucht werden.
Weitere Beschuldigte:
Detlef Witt
Brüchkuhlenweg 1
21354 Bleckede
Telefon: +49 (0) 5853 / 15 11
Telefax: +49 (0) 5853 / 16 07
Mobil: +49 (0) 171 / 481 11 63
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Theodor Michaelis
Bahnweg 55a
26127 Oldenburg
Telefon: +49 (0) 44 1 / 62 491
Telefax: +49 (0) 44 1 / 50 500 844
Mobil: +49 (0) 175 / 989 73 87
Email: thmi(at)ecojet.com
Peter Freund
Dipl.- Ing.
Rapunzelweg 7
30179 Hannover
Telefon: +49 (0) 5 11 / 60 62 019
Telefax: +49 (0) 5 11 / 60 44 912
Email: pefr(at)ecojet.com
Günter Gumz
Dipl.-Ing., VDI
Bergshäuser Str. 14a
34123 Kassel
Telefon: +49 (0) 5 61 / 92 07 12 32
Telefax: +49 (0) 5 61 / 92 07 12 34
Email: gugu(at)ecojet.com
Uwe Dippel
Igelsburgstr. 11 A
34128 Kassel
Telefon: +49 (0) 561 / 316 39 82
Telefax: +49 (0) 561 / 316 39 84
Mobil: +49 (0) 178 / 477 20 10
Email: uwdi(at)ecojet.com
Georg Henrich
Max Schwarze Weg 27 A
D-46236 Bottrop
Telefon: +49 (0) 2041 / 264 855
Telefax: +49 (0) 201 / 56 599 10 16
Mobil: +49 (0) 178 / 184 86 64
Email: gehe(at)ecojet.com
INELEKTRO RALF D. SCHOLZ e.K.
Ralf D. Scholz
Dipl.-Wirtsch.-Ing.
Im Oberfeld 43
51381 Leverkusen
Telefon: +49 (0) 2171 / 3862
Telefax: +49 (0) 2171 / 33862
Email: rasc(at)ecojet.com
Klaus Löbbert
Ahornstr. 75
65933 Frankfurt
Telefon: +49 (0) 69 / 394 015
Telefax: +49 (0) 69 / 383 632
Mobil: +49 (0) 171 / 892 47 11
Email: kllo(at)ecojet.com
Siegfried Stefany
Franz-Hammer-Str. 15
71263 Weil der Stadt
Telefon: +49 (0) 7033 / 8796
Telefax: +49 (0) 7033 / 6487
Mobil: +49 (0) 160 / 823 21 83
Email: sist(at)ecojet.com
Heino von Grudzinski
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74076 Heilbronn
Telefon: +49 (0) 7131 / 133 34 43
Telefax: +49 (0) 3212 / 1206630
Mobil: +49 (0) 172 / 761 01 03
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Edgar Coenen
Dipl.-Ing.
Franz Philipp Str. 1
79761 Waldshut-Tiengen
Telefon: +49 (0) 77 51 / 89 74 86
Telefax: +49 (0) 77 51 / 89 74 87
Mobil: +49 (0) 171 / 267 70 63
Email: edco(at)ecojet.com
Roland Epp
ROLAND Optimierungssysteme
Stöcken 59
87439 Kempten
Telefon: +49 (0) 8 31 / 580 09 37
Telefax: +49 (0) 8 31 / 580 09 38
Email: roep(at)ecojet.com
Ulrich Hansche
Rabenstein 9
A-9473 Lavamünd
Telefon: +43 (0) 43 56 / 21 29
Telefax: +43 (0) 4356 / 21 29
Mobil: +43 (0) 664/222 97 89
Email: ulha(at)ecojet.com
PiTech
Evert van de Pijpekamp
De Vriesstraat 14
NL - 6661 GM Elst
Telefon: 0031/481/372538
Email: evpi(at)ecojet.com
Pieter Noppen
Slotermeer 5-5
NL - 8502 TM Joure
Telefon: 0031/58/2883944
Telefax: 0031/58/2802596
Mobil: 0031/6/25088161
Email: pino(at)ecojet.com
Die Mitbeschuldigten montieren die Systeme und führen danach Messungen 
durch, welche die angebliche Wirksamkeit bestätigen. Dazu werden von 
diesen die Messergebnisse ganz offensichtlich manipuliert oder falsch 
interpretiert. Durch diese Manipulation und das falsche Vormachen 
glauben die Opfer des Betruges, die Einsparung durch die 
EcoJet-Magnete 
wären nachgewiesen und zahlen.
Herr Schneider beschreibt das Vorgehen selbst wie folgt auf seiner Webseite:
"Garantiert - Wir garantieren Ihnen durch den Einsatz des ECOJET® 
Magnetsystems eine Energieeinsparung. Erst wenn diese errreicht ist, 
berechnen wir Ihnen als gewerblicher Abnehmer den ECOJET®. Wieviel der 
ECOJET® bei Ihnen spart, messen wir gemeinsam (Voraussetzung: technische 
Machbarkeit sowie vorliegender Auftrag)."
Demnach ist auch wegen Bandenbetruges gegen den ursprünglichen 
Anzeigeerstatter Schneider und seine Mittäter zu ermitteln.
Der beste Weg hier zu ermitteln ist ein Probekauf, nachfolgend Messung 
durch echte Sachverständige, die dann mit der "Messung" durch oder im 
Auftrag der 
SCS-Schneider GmbH des Beschuldigten zu vergleichen ist um 
die systematische Manipulation offenzulegen.
Nach alldem steht übrigens fest, dass ich dem [...] Herrn 
Schneider wie auch immer und wodurch auch immer gar nicht im Sinne des 
StGB genötigt haben kann. Denn die Nötigung setzt ein verwerfliches Ziel 
voraus: Rechtswidrig ist die Tat dann, wenn die Anwendung der Gewalt 
oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich 
anzusehen ist. (§ 240 Absatz 2 StGB)
Gewalt habe ich Herrn Schneider gar nicht angedroht. Ich habe ihm 
lediglich durch öffentliche Schrift angedroht, mich juristisch und durch 
weitere Artikel dagegen zu wehren, wenn er erneut durch unwahres 
Vormachen nach Art. 5 GG / § 193 StGB zulässige Äußerungen über sein 
verwerfliches und vom Gesetzgeber deshalb verpöntes Geschäftsmodell unterdrückt.
Meine Androhung, mich juristisch und durch Artikel zu wehren, schützt letztendlich berechtigte Interessen von Firmen, Organisationen (auch öffentlichen Rechtes) und Verbraucher vor Betrug oder zumindest einer Geldausgabe durch die der angestrebte und vorgemachte Zweck nicht erreicht werden kann. Sie kann also demnach weder verwerflich noch widerrechtlich sein.
Jörg Reinholz