I.
Andreas Manfred Skrziepietz teilte öffentlich(!) mit, dass seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung (28. September 2020) nicht etwa das Verteilen von Hinderbildern zu Grunde lag, sondern die Tatsache, dass er Grüne als „Kinderficker“ bezeichnet habe. Die dreckige Absicht ist so oder so offensichtlich. Ich zitiere seine Äußerung vom 28. Januar 2026 wie folgt:
„Ich [Andreas Skrziepietz, Hannover a.k.a. Docmacher] wurde auch nicht verurteilt, weil ich Hitlerbilder verteilte. Ich wurde verurteilt, weil ich auf die Kinderfickerei der GrünInnen hinwies.“
Mit der „Kinderfickerei“ hat er es immer wieder, weshalb ich ihn einen „Julius-Streicher-Ersatz“ nenne (wogegen der „Dr. Hasstat“ Skrziepietz allen Ernstes klagt) und nun auch die Frage nach seinen eigenen Phantasien stelle. Es gab allerdings anno 2020 mindestens ein Ermittlungsverfahren gegen den wohl bekanntesten (und wohl auch dümmsten) Quaknazi und Hitlerbildverteiler Hannovers. In den Akten findet sich:
StA Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20:
04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB, Vg.-Nr. 202000013041: Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belästigung durch Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" händigt der BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild Adolf Hitler) würde grün wählen" "Und DU?". Er ist aufgrund seiner Aufmachung offensichtl. der Partei “Der Grünen/Bündnis 90" nachempfunden.
Mit „BESCH“ ist Andreas Skrziepietz, Hannover (a.k.a. Docmacher) bezeichnet.
Der kriminelle Großkotz Skrziepietz verlangt allen Ernstes eine Unterlassungserklärung... „Wie dumm kann man sein?“ - frage ich Ihn. Denn höchst offensichtlich fehlt es an einer Ehrverletzung.
II.
Andreas Manfred Skrziepietz behauptet, dass im Dezember kein Strafbefehl gegen ihn ergangen sei. Er hat aber schon einmal in dieser Frage gelogen: Vor dem LG
Frankfurt (Einstweiliges Verfügungsverfahren, Az. 2-03 o 97/24) hatte er lügend behauptet, er wären NICHT wegen
Volksverhetzung verurteilt worden. Da genau diese Außerung Gegenstand seines Verbotsverlangens war und weil er auch beantragt hatten, die
Verfügung ohne meine Anhörung zu erlassen, ist das „per definitionem“
ein Prozessbetrug.
Was den Strafbefehl betrifft: 40 Tagessätze wegen der Beleidigung und/oder Verleumdung eines Bürgers der Stadt Bonn wurden im Dezember 2025 durch die StA Göttingen (mindestens) beantragt. Womöglich habe ich also allenfalls jemanden „die Überraschung verdorben“. Ist aber keine echte Überraschung, weil der sich durch seine Veröffentlichung selbst als „völlig intelligenzfrei und deshalb uneinsichtig gerierendes Großmaul“ gerierende Andreas Skrziepietz vorher sicherlich Gelegenheit zur Stellungnahme hatte.
Im Hinblick auf früheren, gröblichst unwahren Vortrag vor den Gerichten (er wäre nicht wegen Volksverhetzung verurteilt, u.v.a.m. auch der grob unwahren Behauptung er habe ein „Journalismus-Diplom“; kenne mich nicht - obwohl Skrziepietz mich vorher fast 2 Jahre lang mit immer wiedekehrenden Beleidigungen stalkte ) und seinen vielen unwahren öffentlichen Behauptungen ist sein Vorbringen zudem auch nicht glaubhaft.
So habe ich habe am Sonntag einen Antrag auf den Erlass einer einer einstweiligen Verfügung gestellt. Dieses u.a. weil er in dreckiger Verleumdungsabsicht behauptet, das AG Dortmund habe einen Strafbefehl gegen mich erlassen - ein solcher wurde aber nie beantragt, geschweige denn erlassen)
Seine dreckige Verleumdungs- und Schädigungsabsicht ist höchst offensichtlich. Der insoweit als Intensivtäter anzusehnde „Dr. kriminell“ wurde ja schon sehr oft deswegen verurteilt.
Es wäre bessser, Andreas Skrziepietz würde sein Schandmaul halten und einen Psychiater aufsuchen (auf eine Psychiaterin würde er wohl nicht hören) - denn sonst landet er noch im Knast oder in der Klapse. Vor dem Knast fürchtet er sich ja schon so sehr, dass er (selbstangeblich) seine „Republikflucht“ plant.