04.05.2012

Zweiter Kurstag: [Nicht]Abmahnen für Euroweb-Anwälte

Der Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten lässt den angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne wie folgt jammern:
"Unter
http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/04/arglistige-vergleichsoffensive-der.html
wird durch die Äußerungen:
  • „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen“
  • „die von diesen getäuschten“
  • „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“
  • „offenkundigen Beschiss“

unserem Mandanten Täuschung und Betrug vorgeworfen.
[...]
Hierdurch wird die Intention des Autors unmissverständlich klar
und eindeutig. Unser Mandant wird als Betrüger, Lügner und Mitglied
einer kriminellen Organisation dargestellt. Diese jede Legalität
verlassende Vorgehensweise durchzieht als roter Faden den gesamten Blog."
Jeder, sogar ein nahezu grenzdebiler Gegner wird hier lachen.
 
Doch jetzt ersthaft. Meine Äußerung lautet nämlich vollständig:
"Da die "Berger Rechtsanwälte" des Philipp Karl Berger öffentlich und in den Vergleichsvorschlägen einzig auf die wenigen, einzelnen Fälle eingehen, in denen die Euroweb und die Webstyle auf Grund von schwer wiegenden Versäumnissen der jeweiligen Beklagten oder deren Anwälte gewonnen hatten, kann man davon ausgehen, dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen um nachfolgend einen für die Euroweb oder die Webstyle vorteilhaften Vergleichsabschluss zu erzielen. "
Der wahre Tatsachenhintergrund ist, dass die Anwälte der Berger Law LLP die bereits beim Vertragsabschluss getäuschten Kunden der Euroweb/Webstyle angehen und sich bewusst (auch) auf Urteile berufen, in denen sich letztendlich findet, dass die Gerichte den grob fahrlässig(!) verspäteten oder unterlassen Vortrag monieren und darlegen, dass diese in dem jeweiligen Einzelfall(!) deshalb nicht anders entscheiden konnten. Das wird freilich nicht dargestellt, es wird vorgemacht, dass eine Klage der Euroweb erfolgreich sein wird.

Die vielen, den Anwälten bekannten, gegenteiligen Urteile in welchen die Gerichte sinngemäß sagen: "Jawoll! Die Euroweb (oder Webstyle) hat arglistig getäuscht" - die erwähnen die Euroweb-Anwälte nicht, auch nicht, das diese im Streit um die Zahlungen gemäß § 649 BGB nahezu regelmäßig verlieren, wenn die Gegner vollständig vortragen. Oft deshalb, weil der Vortrag, den die selben Anwälte für die Euroweb & Co. halten höchst "widersprüchlich" und, so inzwischen zahlreiche Gerichte in noch zahlreicheren Urteilen: unwahr oder "nicht mehr glaubhaft" ist.

Natürlich darf darüber sagen, „dass Philipp Berger und seine Kollegen hier die um den Vergleich angegangenen täuschen“.

Denn das tun sie. Die Anwälte der Kanzlei Berger werden als das dargestellt, was diese sind: Nämlich als Personen, die andere - als Mitglied einer tief strukturierten, arbeitsteilig agierenden Organisation - ganz bewusst täuschen. In jedem andern Fall müssten diese dement sein und den Beruf aufgeben. Sich auf Unwissenheit berufen zu wollen ist in der Sache aussichtslos. Es gibt auch keine Verpflichtung für die Anwälte so tätig zu werden. Die Berufsfreiheit der Anwälte erlaubt es die Teilnahme an einem Beschiss dieser üblen Art abzulehnen.


Der zweite Satz lautet vollständig:
"Diese Damen und Herren der "Berger Law LLP" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz "nehmen es also zumindest in Kauf", dass die von diesen getäuschten einen für diese nachteiligen Vertrag abschließen, den diese nicht abschließen würden, wenn diese wüssten, dass die Gerichte in jüngster Zeit zunehmend die Klagen der Euroweb und jüngst auch der Webstyle GmbH wegen arglistiger Täuschung oder aber (und dies geradezu reihenweise!) wegen begründeten Misstrauens in die Richtigkeit der vorgelegten Abrechnung abweisen."
Der Vergleich ist ein neuer Vertrag und damit die Betroffenen diesen abschließen tragen die  Anwälte der Euroweb nur das vor, was diesen passt und sie tun dies sehr wohl in dem Wissen, dass deren Vortrag insgesamt so nicht stimmt. Die Täuschungsabsicht ist evident. Das Motiv ist klar, es geht darum, einen neuen Vertrag (den Vergleich) und also Zahlungen zu erwirken, deren Rechtsgrundlage ohne den Vergleich mehr als nur fragwürdig ist. Denn diese Forderungen sind gemäß sehr vieler Urteile praktisch nur durchsetzbar wenn die Gegner vor Gericht grob fahrlässig(!) verspätet oder nicht genügend vortragen. Deshalb nehmen ja die selben Anwälte der Kanzlei Berger fast zeitgleich(!) für die Euroweb zahlreichen Klagen vor dem LG Düsseldorf zurück.

Diese wissen also was sie tun. Obwohl Sie es besser lassen sollten. Und lassen dürfen.

Der Satz „Täuschung und Gewinn für den Täuschenden oder einen "Dritten" sind Merkmale des Betruges“ ist nichts anderes als eine alternative Formulierung des Kerngedankens des § 263 StGB. Die Bundesrepublik Deutschland ist (manche sagen: angeblich) ein demokratischer Staat. Wichtigstes Merkmal eines demokratischen Staates ist, dass dieser von einem mündigen Bürger ausgeht. Ein mündiger Bürger darf aber andere mündige Bürger auch vor Gefahren für Leib, Seele und Vermögen warnen. Auch vor der Gefahr, betrogen oder beschissen zu werden. Das gilt auch - und sogar besonders - wenn so genannte "Rechtsanwälte" als Personen auf der Seite der Betrüger tätig sind und ihre Rolle als "Organe der Rechtspflege" missbrauchen um einen Betrug zu vollenden und Beschiss zu begehen. Dafür hat der Gesetzgeber sogar einen Paragraphen erlassen - den § 193 StGB.

Dieser §193 StGB berechtigt jeden Bürger dieses Landes warnend "Betrug! Betrug!" und sogar, um einen solchen zu fassen, "Haltet den Dieb!" zu rufen. Er gilt auch dann wenn der Betrüger, ein Helfer des Betrügers oder der Dieb ein "Rechtsanwalt" ist. Anders als manche behaupten muss man - als mündiger Bürger - gerade nicht zuwarten bis oder ob ein Gericht auf Betrug oder Diebstahl erkennt. Denn das wäre genau die Entmündigung welcher der Artikel 5 des Grundgesetzes gemeinsam mit § 193 StGB vorbaut.

Und jetzt kommen wir zum "offenkundigen Beschiss": Der Teilsatz lautet vollständig: 
"denn ganz anders als seine Teilnahme am offenkundigen Beschiss wäre das wohl aus seiner sehr offiziellen Sicht mit seiner Rolle als "Organ der Rechtspflege" schlicht "unvereinbar"."
Nun, die "Abmahnung" belegt, dass ich damit recht hatte. Nur handelt der Philipp Berger eben entgegen dem Anspruch. Um sich dann darüber zu beklagen, dass berichtet wird, er habe getan, was er besser gelassen hätte.

Und der Anwalt Philipp Karl Berger nimmt am Beschiss der Euroweb offensiv teil, denn er veröffentlicht - und zwar, ich kann es beweisen, in deren Auftrag - nur positive Berichte und solche Berichte über Verfahren, in denen die Euroweb gewonnen hat. Über die zahlreichen Urteile wegen arglistiger Täuschung schweigt er - oder er lügt wie in seinem verworrenen und unsinnigen Bericht über die BGH-Sache VII ZR 22/11. Denn dem Anwalt Berger muss ja, wenn man keine Demenz annehmen will, klar sein, dass die Sache ganz anders gelaufen ist als er darstellt und er müsste - wenn man weiter keine schwere Demenz annimmt - auch wissen, dass die arglistige Täuschung gerade kein "atypisches" Vorkommnis bei der Euroweb ist, sondern geradezu deren Geschäftsgrundlage!

Philipp Karl Berger nimmt also bewusst am Beschiss Teil.  Und wenn er sich ertappt fühlt, dann lässt er durch einen recht jungen, und wohl unerfahrenen und jetzt bemitleidenswerten Kollege abmahnen.

So verdirbt man dann noch den Ruf junger Anwälte.

"Beschiss" ist übrigens immer Meinung. Man darf sogar sagen, die Preise beim Elektromarkt "X" seien "Beschiss". Der Anwalt Bohne muss wirklich noch viel lernen, sonst hätte er das nicht abgemahnt. Und ich nehme an, die Kanzlei Berger LAW LLP ist in dieser Hinsicht kein geeigneter Ort für junge Anwälte, die erst noch Erfahrungen und Wissen sammeln sollen oder wollen.

Mit dem wenigen oder falschen, was diese da lernen, wird es sogar übermäßig schwierig gegen jemanden anzukommen, der nur ein kleiner Schlosser aus dem Osten ist.

Zuletzt der Punkt, warum man so nicht abmahnen sollte:


Wer das obige abmahnt oder abmahnen lässt, der begibt sich in die Gefahr, dass ein Gericht dann fest stellt, dass daran nichts rechtswidriges ist. Und nach dem man da in ein kleines Feuer gepustet hat, gibt es plötzlich durch das Urteil einen höllischen Feuersturm. So spielt man bei einem unerhörtem persönlichen Risiko dem Gegner in die Hände und gibt diesem die Mittel in die Hand seine kritischen und warnenden Äußerungen mit dem Segen der Gerichte zu beschweren.

Philipp Berger von der Kanzlei Berger LAW LLP hat es getan. Ich frage mich jetzt woher er die Qualifikation nimmt um sich als "Ansprechpartner im Medienrecht" zu präsentieren, was er ja auf der Webseite der Kanzlei auch tut:



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