Dieses erwies sich als glatte LĂŒge, denn durch die Schulungsunterlagen der Euroweb konnte bewiesen werden, dass gerade die angeblich kostenlose Erstellung der Webseite das Hauptargument und die HauptlĂŒge der "Werber" war, welches diese auch auswendig zu lernen hatten.
Darauf hin machte die Euroweb durch die Kanzlei Berger LAW LLP einen RĂŒckzieher, log aber erneut:
Insbesondere war der Euroweb, deren GeschĂ€ftsfĂŒhrer Christoph PreuĂ und den AnwĂ€lten von deren Hauskanzlei Berger LAW LLP vollkommen klar, dass diese zu dem gleichen Systemvertrag vor dem LG DĂŒsseldorf immer wieder und unter Nennung eines Betrages bis hoch zum BGH(!) vortrugen, dass die Erstellungskosten sehr wohl Bestandteil der Gesamtkalkulation sind - just jene Erstellungskosten die ja nunmehr plötzlich nicht mehr in dem "monatlichen" Entgelt enthalten sein sollen. Das war dann die nĂ€chste, kaskadierende LĂŒge.
Auch die AnwĂ€lte der DĂŒsseldorfer Kanzlei Berger - insbesondere die "RechtsanwĂ€lte" und "Partner" Philipp Berger und Andreas Buchholz - wussten um die Unwahrheit des ersten Vortrages, diese wussten, dass auch der zweite Vortrag objektiv unwahr ist, haben also bewusst, willentlich, dreist und kaskadierend gelogen.
Raffiniert hieran war, diese in einem "nachgelassenem Schriftsatz" zu Ă€uĂern, zu dem sich die Gegenpartei regelmĂ€Ăig nicht Ă€uĂern kann. Sogar ein Zeugenbeweis wurde angeboten, offenbar hatte die Kanzlei Berger vorgetragen, man sei durch den gegnerischen Vortrag "ĂŒberrascht". Ăberrascht wohl von den, diesen sehr wohl spĂ€testens aus dutzenden Verfahren bekannten Schulungsunterlagen der Euroweb. Jetzt musste nĂ€mlich, um den Prozess womöglich noch zu retten, erneut unwahr vorgetragen werden. Ich gehe davon aus, dass der aufgebotene Zeuge der in solchen FĂ€llen ĂŒblicherweise fĂŒr die Euroweb als "Zeuge" auftretende LĂŒgner ist. Der, der bereits mit dem GeschĂ€ftsfĂŒhrerposten in einer der Tochterfirmen versehen wurde. Einen Name nenne ich vorerst nicht.
Es wurde je nach prozessualer Situation anders vorgetragen, die vorherige LĂŒge wurde durch die nĂ€chste ersetzt, die Wahrheit ganz bewusst verschwiegen. LĂŒgner im Sinne des Wortes gehen so vor, und deswegen ist es absolut richtig, die Euroweb und die beteiligten AnwĂ€lte eine
"Bande von LĂŒgnern und BetrĂŒgern"
zu nennen.
"BetrĂŒger" deshalb, weil durch die kaskadierenden LĂŒgen das Gericht getĂ€uscht werden sollte und hierdurch ein Vermögenstransfer zur Euroweb hin bewirkt werden sollte. Das ist ganz klar "Prozessbetrug", strafbar als versuchter Betrug im Sinne des § 263 StGB.
"Bande", weil mehr als 3 Personen beteiligt sind, die in genau dieser Weise seit Jahren kriminell zusammenarbeiten. Insbesondere, aber nicht ausschlieĂlich sind das die GeschĂ€ftsfĂŒhrer Christoph PreuĂ und Daniel Fratzscher sowie die beiden "RechtsanwĂ€lte" Philipp Berger und Andreas Buchholz. Aber auch dem MitgrĂŒnder der Euroweb Internet GmbH und der Kanzlei Berger, Amin El Gendi, verdĂ€chtige ich gewiss nicht grundlos der MittĂ€terschaft am Betrug und das Verabreden mit den Vorgenannten zu solchen Straftaten.
Es ist fĂŒr die Staatsanwaltschaft und die Strafkammern an der Zeit zu Handeln und diesen Leuten klar zu machen, wie rechtswidrig deren Handeln ist und dass diese die Gewinne der Euroweb auf eine zwar raffinierte, aber dennoch kriminelle, widerwĂ€rtig parasitĂ€re Weise erzielen.
Ăblicherweise behauptet die Kanzlei Berger und die Euroweb in vergleichbaren FĂ€llen lauthals, das Urteil sei grundfalsch und man habe Berufung eingelegt. Ăblicherweise gehen die Rechtsmittel in diesen FĂ€llen aber verloren, Berufungen und Revisionen werden dann durch diese eilig zurĂŒckgenommen. DarĂŒber wird dann aber, seitens der Euroweb und deren sonst so veröffentlichungsfreudiger Anwaltskamarilla geschwiegen.
Hier jedoch nicht!


Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen