10.06.2013

Euroweb: Abrechnung nach § 649 BGB ist ganz einfach zu widerlegen - keine Zweifel an vielfachem Prozessbetrug

Daniel Fratzscher hat für das Jahr 2009 verkündet, die Euroweb habe 5300 Websites erstellt.

Vor Gericht wurde von der Berger "Law LLP" (vorher "Kanzlei Berger GbR", "Berger Rechtsanwälte GbR", vorher "Berger & el Gendi Rechtsanwälte GbR") für die Euroweb notorisch vorgetragen, die Websites würden ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erstellt. Philipp Berger hat das selbst vielfach veröffentlicht.

Wir nehmen jetzt - wider gesicherten besseren Wissens - diesen Fall mal als wahr an, denn die Euroweb wird nicht selbst vortragen, dass diese in Betrugsabsicht gelogen habe:

Im gleichen Jahr (2009) wurden 3.175.350 Euro an Löhnen/Gehältern sowie 553.258 Euro an Sozialleistungen gezahlt - so steht es im Jahresbericht der Euroweb für das Jahr 2009. Der gesamte Personalaufwand betrug dem nach 3.728.608 Euro.


Selbst wenn man annähme, das sämtliche Mitarbeiter der Euroweb Webdesigner seien, so kommt man bei der Division von 3.728.608 Euro durch 5300 Websites nur auf

703,51 Euro / Website

In hunderten, wenn nicht tausenden Gerichtsverfahren hat die Euroweb jedoch Beträge zwischen ca. 2000,-- und 3000,-- für die Erstellung der Webseiten abgerechnet.

Weil die Euroweb viele Leistungen bereits anderweitig abgerechnet hat und ja auch nicht jeder Mitarbeiter als Webdesigner tätig ist wird sich der tatsächliche Betrag noch deutlich - nämlich auf signifikant weniger als 350 Euro - erniedrigen, nicht jedoch erhöhen - jedenfalls so lange die Euroweb nicht einräumt massiv Freiberufler einzusetzen und eingesetzt zu haben. Aber dann wäre just der Vortrag, es würden ausschließlich fest angestellte Mitarbeiter eingesetzt, schlicht und einfach gelogen - und zwar in der Absicht durch die Täuschung des Gerichtes einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Damit ist die Richtigkeit der Abrechnung nach § 649 BGB in aberhunderten Prozessen widerlegt. Gleichzeitig steht fest, dass die Euroweb in allen diesen Prozessen, dreist, vorsätzlich und in Betrugsabsicht gelogen hat. Es dürfte ein Gesamtschaden in Höhe mehrerer Millionen Euro entstanden sein. Es handelt sich damit nach meiner Ansicht um einen größten Betrugsfälle in Deutschland.
Und ich gehe davon aus, dass die vortragenden Anwälte der Berger Law LLP (vorher Kanzlei Berger GbR, vorher Berger & el Gendi GbR) - insbesondere jedoch Philipp Berger und Andreas Buchholz diese Lügen wissentlich vortrugen, sich am Betrug wissentlich und vorsätzlich beteiligten.

Auch hierüber werde ich mich mit Philipp Berger - dem "Obergerichtsbelüger" der Euroweb - am  Donnerstag, dem 13.6.2013 um 13:30 im AG Kassel, Raum D 112, im Beisein eines Staatsanwaltes (der jeden Eindruck, er sei voreingenommen vermeiden will) sehr gründlich unterhalten.

Soll der "Eurowebsche Lügen-Philipp" sich doch darauf vorbereiten. Das ist mir egal: Die Zahlen sind nämlich so hart, wie es für ihn und die Euroweb wird!


Nachtrag/Hinweis:

Die Berger Law LLP hat diesen Artikel - ich kann das beweisen - allein am 10. Juni 2013 zwischen 08:48 und 20:55 Uhr 17x aufgerufen. Damit besteht ohne jeden Zweifel Kenntnis des Sachverhaltes...

Ich bin deshalb äußerst gespannt, ob Philipp Berger oder Andreas Buchholz es  verantworten wollen, dass der hier besprochene, erweislich unwahre Vortrag hinsichtlich der Erstellungskosten vor Gericht nochmals gehalten wird. Denn spätestens dann stände deren wissentliche Beteiligung - von der ich bisher nur ausgehe - fest.

5 Kommentare:

. hat gesagt…

Ein assoziales Element schrieb unter Missbrauch meines guten und ehrlichen Namens:

"So ganz ohne die geringste Entlohnung zu Rechtsthemen zu schwadronieren, ohne dass sich auch nur 'ne Sau dafür interessiert?"

Tja. Betrüger "ficke" ich stets KOSTENLOS.
Außerdem habe ich ein mehrfaches der Zugriffe der Kanzlei Berger - selbst wenn man die Verbreitung des Bergerschen Geplärrs in den Presseportalen und natürlich den "Gisel-Blog" mit zählt.

Vielleicht mache ich sogar eine Software mit welcher der passende Schriftsatz zu dem Vortrag der Euroweb nach Ausfüllen eines Web-Formulars automatisch als PDF erzeugt und zum Browser gesendet wird.

Ich kann nämlich nicht nur rechnen, sondern auch denken und programmieren. Und ich kann nicht bestätigen, dass die Herren B&B sowie P&F etwas davon können.

Sonst wäre denen ja klar geworden, dass irgend wann mal einer diese eigentlich einfache Berechnung vornimmt.

Ab dafür!

Anonym hat gesagt…

Ich verstehe das nicht!? Was hat denn der interne Kostensatz/Website (deine Aufrechnung) mit dem Preis für das Endprodukt zu tun?

Anonym hat gesagt…

Und noch etwas:

Wenn weniger Mitarbeiter diese Anzahl an Websites erstellt haben, als die komplette Belegschaft, müssen die internen Kosten doch steigen und sich nicht halbieren!?

Anonym hat gesagt…

Sorry für`s Spammen :-) vergiss den zweiten Post!

. hat gesagt…

Ich verstehe das nicht!? Was hat denn der interne Kostensatz/Website (deine Aufrechnung) mit dem Preis für das Endprodukt zu tun?

Das ist doch recht eindeutig, denn die Euroweb hat andererseits Kosten bis herunter zum Porto für die Rechnungen der Folgejahre abgerechnet (es kann hier also nichts mehr geben, was an auftragsbezogenen Kosten entstanden ist. ) und just damit argumentiert, dass der jeweilige Webdesigner mit den Händen in den Taschen da gesessen hätte, was die Kosten in Höhe von 2000..3000 Euro verursache.

Klar sind da noch Nebenkosten. Doch die Erreichen bei "WebDesignern" niemals diese Höhen.

Im Übrigen könnte sich der Gesetzgeber § 649 Satz 2 und 3 BGB völlig sparen, wenn hier beliebige Mondpreise angegeben werden können.

"Wenn weniger Mitarbeiter diese Anzahl an Websites erstellt haben, als die komplette Belegschaft, müssen die internen Kosten doch steigen und sich nicht halbieren!?"

Nein. Wenn 100 Schweine je 10kg Kraftfutter am Tag fressen (das macht dann 1 To/Tag) - wie viel fressen dann 50 Schweine? Richtig: eine halbe Tonne.

Ist also logisch: Wenn nur die Hälfte der Belegschaft als Webdesigner tätig ist, dann wird fürs Webdesign auch nur die Hälfte der Lohnkosten der Gesamtbelegschaft ausgegeben.

Kommentar veröffentlichen