09.06.2013

Einladung zum "Berger-Fest" - Darf man den Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger einen Kriminellen nennen?

- Achtung: Der Termin wurde kurzfristig aufgehoben -


Ich hatte ja vor einiger Zeit berichtet, dass ich vor dem AG Kassel einen wichtigen Sieg davon getragen habe, denn das Gericht lehnte die Anklage ab, jedenfalls hinsichtlich der Tatsache, dass ich zwei Richtern des LG Kassel Rechtsbeugung vorwarf.

Die Äußerung, so das Gericht, erfolgte nicht grundlos, wäre nachvollziehbar und wäre als Äußerung in einem Gerichtsverfahren zu dem von Art 5 GG und § 193 StGB gedeckt.

Am Donnerstag, dem 13.6.2013 um 13:30 wird im Raum D112 des AG Kassel der Rest verhandelt.

Es geht im Wesentlichen darum, dass ich in einem Verfahren den Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger einen "Kriminellen" nannte.

Der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger, Kopf der Eurowebkanzlei Berger Law LLP, hat das als "Beleidigung und üble Nachrede" angezeigt - obwohl er sehr genau weiß, dass meine Vorhaltungen richtig und wahr sind. Ich strebe an dass er selbst in der Folge des Prozesses wegen Falschverdächtigung verurteilt wird. Als das größte Hindernis hierbei sehe ich die Staatsanwaltschaft Kassel an - die mehrfach zu meinem Nachteil voreingenommen handelte und das Recht brach.

Das AG Kassel hat bereits auf meinen Vortrag hin einen Antrag des Philipp Berger abgelehnt, der sich als Nebenkläger von (s)einer Angestellten Adrijana Blazevska vertrete lassen wollte. Es hat die gesamte Nebenklage abgelehnt, weil es der Sache (anders und aus anderen Motiven als ich) keine besondere Bedeutung beimisst. Philipp Berger, dessen Schädigungsabsicht überdeutlich ist, wollte die Nebenklage und die Vertretung wohl "lediglich" um mir durch die Generierung weiterer Kosten zu schaden, denn jetzt stellt er sich - auch wenn das lächerlich ist - als eine Art "Super-Strafrechtler" mit "mehrdimensionalen Erfahrungen" dar.

Die Äußerung, der Philipp Berger sei ein Krimineller, erfolgte und erfolgt als wahre Tatsachenbehauptung, sie erfolgt(e) nicht grundlos und ist gerade als Äußerung in einem Gerichtsverfahren zu dem von Art. 5, 103 GG und § 193 StGB gedeckt. Das werde ich dem Gericht beizubringen wissen.

Das angebliche "Opfer" Philipp Berger wird, so er zum Prozess überhaupt erscheint und die Anzeige nicht feige zurück nimmt, von mir befragt werden. Das wird für ihn hart.

Denn ich kündige wie folgt an:
  • Ich werde wörtliche Protokollierung durch Tonbandmitschnitt beantragen.
  • Ich werde dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger nachweisen, dass er mehrfach vorsätzlich daran teilgenommen hat, Gerichte zu belügen um der Euroweb und deren Töchtern den Tatsachen und also dem Recht zu wider einen Vermögenszuwachs zu verschaffen.
  • Ich werde dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger nachweisen, dass er mehrfach und dreist die Öffentlichkeit belogen hat, insbesondere bei Berichten über Prozesse. Ich werde nachweisen, dass Philipp Berger hierbei von kriminellen Interessen getrieben wurde, die ich schon jetzt als "Betrugsabsicht" und "Herabwürdigungsinteresse" bezeichne.
  • Ich werde dem "Rechtsanwalt" Philipp Berger nachweisen, dass er mir gegenüber eine rechtswidrige Schädigungsabsicht verfolgt und dabei vor folgenden kriminellen Handlungen zu meinem Nachteil nicht halt macht(e):
    • versuchten Betrug (Prozessbetrug) und
    • Beleidigung und Herabwürdigung durch öffentliche Schriften.
  • Ich werde dem Gericht also klar machen, dass Philipp  Berger mir durch sein eigenes Handeln selbst Anlass gab, ihn einen "Kriminellen" zu nennen.
  • Ich werde dem Gericht also klar machen, dass Philipp Berger tatsächlich ein Krimineller und darüber hinaus auch eine verlogene Person ist, dass er das Ansehen des Berufsstandes und die in seinem vom Steuerzahler finanzierten Studium erworbenen Kenntnisse missbraucht um Straftaten zu begehen.
Die harte Befragung des sich in niederträchtiger Weise über mich und Dritte äußernden Niederkrüchtener Anwaltes Philipp Karl Berger von der Euroweb-Kanzlei "Berger-Law-LLP" (Düsseldorfer) wird also ein "Berger-Fest" und ich gehe davon aus, dass diese Befragung auch wichtige Erkenntnisse bringt, welche denjenigen Opfern, die mit der Referenzkundenmasche der Euroweb/Webstyle "abgezogen" wurden, in deren Prozessen nützlich sein kann.

Ich selbst halte den Philipp Berger - durch seine zahlreichen öffentlichen und prozessualen Lügen begründet - nicht nur für einen "Kriminellen", sondern darüber hinaus auch für eine garstige, verlogene Person - der man ganz schnell und sehr gründlich den formellen Status als "Organ der Rechtspflege" entziehen sollte um den von dieser, von bitterbösen Absichten getriebenen Person selbst geschaffenen Tatsachen zu entsprechen und künftige Schäden zu vermeiden.

Ein weiteres Hühnchen werde ich mit der Kassler Staatsanwaltschaft rupfen, die bereits seit Jahren in einer Weise tätig ist, die ich als "Strafvereitlung im Sinne des StGB" bezeichne. So hatte u.v.a. die StA Kassel eine Verfolgung  des Günter Freiherr von Gravenreuth wegen Betruges und schwerer Freiheitsberaubung abgelehnt und dabei mehrfach ziemlich dreist gelogen.

Die ganze, von vorn herein offensichtlich sinnlose Anklage halte ich für eine rechtlich nicht legitimierte Strafmaßnahme, mit der mich die StA Kassel überzieht - statt sich bei mir endlich mal für die zahlreichen Rechtsbrüche zu entschuldigen - um sich in einer das Amt und nun auch das Gericht missbrauchenden Weise wegen der an ihr zu Recht geübten Kritik zu rächen. Auch dazu werde ich vortragen und der StA Kassel mehrere "Watschen" verpassen - an die sich so mancher, vorsätzlich sein Amt und seine Macht notorisch missbrauchender Kassler Staatsanwalt noch eine ganze Weile erinnern wird!

Es wird also nicht nur ein "Berger-Fest". Ich lade dazu ein.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Geniale Idee, die Verteidigungs-Strategie im Voraus zu verraten.

. hat gesagt…

"Geniale Idee, die Verteidigungs-Strategie im Voraus zu verraten."

Nun, die Staatsanwaltschaft kann nichts mehr ändern. Der einzige der was ändern könnte ist Philipp Berger. Der könnte aber auch nur seine Anzeige zurückziehen, was Konsequenzen hätte. Oder sich wegen "Nicht Erscheinens" eine Ordnungsstrafe nach anderen einfangen bis das Gericht aufgibt und mich frei spricht - weil nicht fest gestellt werden kann, ob der sich überhaupt beleidigt fühlt oder fühlen darf.

Ich hatte mir ein drittes Ei gelacht als die Anklage kam, denn dass das ein großer Auftritt wird, bei dem ich den Philipp Berger dafür bestrafen werde, dass er das dumme Zeug eines gewissen Kassler Staatsanwaltes veröffentlicht, das war mir klar.

Dass meine "kruden" Theorien gar nicht so "krude" sind steht ja schon fest. Doppelt. Dreifach. Nein: Vierfach. Ach was: Vielfach.

Anonym hat gesagt…

das dumme Zeug eines gewissen Kassler Staatsanwaltes

Uekermann?

. hat gesagt…

"Uekermann? "

Ja. Der.

. hat gesagt…

Ein Krimineller, mutmaßlich aus der Kanzlei Berger Law LLP kommentierte unter meinem Name:

"... Krimineller wird man erst durch rechtskräftige Verurteilung ..."

Das ist falsch. Ein Krimineller wird man einzig und allein durch die Tat.

Was Du meinst ist § 190 StGB, also der "Wahrheitsbeweis durch das Strafurteil im Strafrecht"

Der lautet wörtlich:

"§ 190
Wahrheitsbeweis durch Strafurteil

Ist die behauptete oder verbreitete Tatsache eine Straftat, so ist der Beweis der Wahrheit als erbracht anzusehen, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Beweis der Wahrheit ist dagegen ausgeschlossen, wenn der Beleidigte vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen worden ist".


Was glaubst Du, warum im Satz 2 der Beweis der Wahrheit explizit ausgeschlossen wird, falls ein Freispruch vor(!) der Behauptung liegt? Eben. Weil der Beweis für die Richtigkeit des Vorhaltens, der Berger sei ein Krimineller, immer noch anders geführt werden kann.

Ferner meinst Du womöglich die formelle Beweiskraft des Strafurteils gemäß § 417 ZPO.

Die Umkehrung ist aber auch hier nicht möglich. Denn wie ich oben schon darstellte wird man durch die Tat ein Krimineller - auf eine Verurteilung kommt es auch im Zivilrecht nicht an, bei einem Freispruch sieht das auch hier anders aus. Den Rest erledigen sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht § 193 StGB und Art. 5 GG.

§ 193 StGB erledigt indirekt auch die Ansprüche des zu Recht als Kriminellen bezeichneten wegen des Wegfalls der Straftat des "Störers" und damit der Grundlage für die Anwendung der §§ 823 (Schadensersatzpflicht), 1004 (Störungsbeseitigung) BGB. Das habe ich selbst ohne Anwalt gegen den "Verbraucherschützer" Marcus Born vor dem OLG Düsseldorf erreicht - das LG Krefeld hat es dann abgeschrieben. Dazu musste ich mich vertreten lassen. Der Anwaltszwang ist also lächerlich.

Ich bin ja gespannt, ob sich der Philipp Berger im Verfahren auch so äußern wird wie Du.

Falls Du kleiner Wicht mich verunsichern willst: Dazu bist Du einfach zu dumm. Laß das also.

Im Übrigen ist mir aufgefallen, dass Du durch Deine Äußerung letztendlich einräumst, dass der Philipp Berger auch Deiner Meinung nach mindestens eine Straftat begangen hat.

Der wird Dir sehr dankbar sein...

. hat gesagt…

Vollhonk schrieb unter Missbrauch meines Namens:

"Dummerweise hast du aber gegen Philipp Berger nicht einmal ein Briefchen einer Staatsanwaltschaft in der Hand, demzufolge zumindest einmal ermittelt wird."

Ich frage mich gerade, wer im Strafprozess wem was beweisen muss. Aber eigentlich solltest Du Dich das fragen. Ich weiß es nämlich.

Aber da es mir unbelassen ist meine Unschuld zu beweisen (statt mich mit einem zweitklassigem Freispruch wg. Mangels an Beweisen zufrieden zu geben) werde ich dem Gericht nachweisen, dass der Berger ein von Betrugs- und Schädigungsabsicht zerfressener Krimineller ist.

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