09.07.2017

Waldorf Frommer Abmahnanwälte haben es 2015 auch bei mir versucht ... War es Abzocke und Rechtsmissbrauch?

Im Oktober 2015 erhielt ich ein Schreiben der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer, in welchem mir vorgehalten wurde, von meinem Anschluss aus wäre ein Film rechtswidrig verbreitet worden. Natürlich mit horrenden Forderungen, weshalb ich die Angelegenheit gleich mal als "Klaren Fall der versuchten Abzocke" beschreibe.

Leeres Drohgebaren der "Organe der Rechtspflege" - Aber "Nicht mit mir, Freunde!"

Nun ja. Um die mir als extrem überhöht erscheinenden Forderungen durchzusetzen und mich zu einer unangemessen hohen Zahlung zu bewegen drohten mir diese "Organe der Rechtspflege" mit einer von mir also mit "noch  übler als die Gravenreuthsche Art und Weise" bezeichneten Wortwahl, diese würden dem Richter schon klar machen, dass es sich um einen Fall handele, in dem Deckelung der Abmahngebühren "unbillig" sei, dass ich also die durchaus überhöhten Forderungen zahlen möge, sonst drohe mir ein hohes Prozesskostenrisiko.

Lächerlichen Drohungen solcher "Organe der Rechtspflege" kann man wirksam begegnen.

Ich habe mir den Sachverhalt vorgenommen und entgegnet:
Bis heute erfolgte keine Klage. Haben die nach "kleiner Schlosser aus dem Osten" gegoogelt? Das (wie schon die unterlassende Klage) spräche immerhin gegen die von mir zunächst nach Kenntnisnahme der Abmahnung vermutete Tatsachenresistenz.

Waldorf Frommer über sich selbst:
"Wir sind Experten und zuverlässige Partner – ob in individuellen Einzelfällen oder juristischen Großprojekten. Mit einer ergebnisorientierten und wirtschaftlichen Denkweise erarbeiten wir kreative, manchmal völlig ungeahnte Lösungen in sämtlichen Fragen des Gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheber- und Medienrechts, des Wettbewerbsrechts sowie bei Anliegen aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht."
Ich lese das so:
  • "Ergebnisorientiert"
Meine Übersetzung: "Wir von Waldorf Frommer Abmahnanwälte drohen in Serienbriefen wild drauf los und gucken erst dann, wer so blöd ist und zahlt."
  • "wirtschaftliche Denkweise"
Meine Übersetzung: "Wir von Waldorf Frommer Abmahnanwälte zocken ab."
  • "völlig ungeahnte Lösungen"
Meine Übersetzung: "Was sind Tatsachen und Gesetze, so lange sich Richter täuschen lassen?"

Warum ich erst heute berichte?

"Gericht, hohe See, Gottes Hand" und so weiter. Ich hätte bis zur Verjährung warten können. Aber vorliegend ist es so, dass so ein Bericht wegen des provozierenden Charakters durchaus zu einer erhöhten Risikobereitschaft seitens der von mir zu Recht "begallten" Abmahner und also einer Klage gegen mich hätte führen können und ich weiß im Hinblick auf die manifestierte Dummheit mancher Richter(innen) nicht genau wie das ausgegangen wäre.

Aber ich weiß, dass das lange "Zuwarten" mit der Klage und eine späte Klage auf meinen Bericht hin, durchaus schlagkräftige Argumente dafür liefert, diese Klage abzuweisen.

Und zwar wegen des Rechtsmissbrauchs - der sich ja auch wegen der überzogenen Forderung, verbunden mit der Waldorf-Frommerschen Aussage, dass man erfolgreich begründen werde, dass die Deckelung der Abmahngebühren "unbillig" sei, regelrecht aufdrängt.

Warum ich die negative Feststellungsklage nicht eingereicht habe?

Tja. Mal ernsthaft. Mir ist es zu aufwendig gegen eine Firma zu klagen, die angeblich in der Schweiz sitzen soll und bei der ich nicht weiß ob ich an der angegebenen Adresse mehr als den Briefkasten pfänden lassen kann. Und womöglich käme darauf hin sogar der Eigentümer einer ganz langen Reihe von Briefkästen und sagt "Hehe! Das geht so nicht! Den (und noch ein paar mehr) Briefkasten hat eine Kanzlei Waldorf Frommer aus München von mir nur gemietet!"

Daran, dass ich letztendlich gewonnen hätte, zweifle ich nicht.

Das hätte aber dauern können und die Mandanten der Kanzlei Waldorf-Frommer wären nicht die ersten Abmahnmandaten, die erst mal behaupten, "vermögend und seriös" zu sein und dann ohne Insolvenzverfahren verschwinden, weil da außer höchst dubiosen Forderungen und nur behaupteten Rechten nie wirklich Masse vorhanden war.

Ich erinnere mich auch sehr gut an den Fall, wo sich der angebliche "Geschäftsführer" der Mandantin eines extrem verlogenen Krefelder Abmahners und "Jugendschutzbeauftragten" als belgischer Obdachloser herausgestellt hat.

Und ich erinnere mich an mehr als zwei Fälle, wo Abmahnanwälte die von sich rotzfrech behaupten, "Organe der Rechtspflege" zu sein, ganz bewusst in Folgeinstanzen aufgehobene Fehlurteile der ersten Instanz weiterhin veröffentlichen um die Gegner zu schädigen (Philipp Berger) und/oder um eigenes Können zu behaupten (Dr. Ralf Höcker).

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Und was macht jemand, der nicht Ihren Name hat, Herr Reinholz?

Anonym hat gesagt…

Frau Nikse durfte im Jahr 2015 auch einen der W+F Serienbriefe an mich unterschreiben. Mittlerweile ist sie wohl nicht mehr für die Herren Waldorf und Frommer tätig und hat sich einen seriösen Arbeitgeber gesucht. Auf die Klage seitens W+F warte ich überigens auch noch in voller Gelassenheit. Nach aktuellen Urteilen des BGH tritt eine Verjährung des (fiktiven) Lizenzschadens ja erst nach 10 Jahren ein - es bleibt also noch eine Weile spannend bzw. unterhaltsam.

. hat gesagt…

"Nach aktuellen Urteilen des BGH tritt eine Verjährung des (fiktiven) Lizenzschadens ja erst nach 10 Jahren ein.

Ja, das könnte nach § 199 Absatz 4 BGB gelten, wenn der (angebliche) Verursacher nicht bekannt ist. Mit der Abmahnung ist aber dokumentiert, dass er bekannt ist. Dann gilt nach § 199 Absatz 1 StGB die regelmäßige 3-Jahresfrist von 3 Jahren ab dem 31.12. des Jahres, in welchem dem mutmaßlichen Geschädigtem der mutmaßliche Schaden und der mutmaßliche Schädiger bekannt sind.

. hat gesagt…

"Und was macht jemand, der nicht Ihren Name hat?"

Naja. Auch wenn sich das hier anders liest weil ich über negative Fälle berichte - aber, wie die Dinge liegen, gibt es da draußen auch noch eine Menge ehrlicher Anwälte.

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