13.07.2022

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt macht „Bock zum GĂ€rtner“:
Staatsanwaltschaft Kassel soll gegen Kassler StaatsanwÀlte ermitteln

Innerhalb Staatsanwaltschaft Kassel gibt es definitiv einige Personen, die mir „ans Bein pissen“ wollen. Das einzig erkennbare Motiv dafĂŒr ist verwerflich: Ich hatte mir schon vor Jahren erlaubt, mich zu beschweren - z.B. ĂŒber Jan Uekermann. Und darĂŒber, dass StaatsanwĂ€lte eigentlich nicht so blöd sein sollten, in einer Gerichtsakte einen Kostenfestsetzungsantrag zu ĂŒbersehen und zu behaupten, dass mangels eines beabsichtigten finanziellen Schadens GĂŒnter Freiherr von Gravenreuth  mit seinen LĂŒgen vor dem LG Kassel nicht die Straftat des Betruges beging. Seit dem hĂ€ufen sich „dĂŒmmste Fehler“ in Sinne des „Vortrags  höchst offensichtlicher Unwahrheiten“ ,  mehrere von Anfang an erkennbar  tatsachenwidrige und also sinnlose Anklagen . So wurde ich zuletzt - trotz einer Aktenlage, die ganz klar  und einfach ersichtlich meine Unschuld bewies - angeklagt und das Verfahren vier Jahre lang verschleppt. Und hatte also im Hinblick darauf, wie einfach das zu erkennen war, erstaunliche Schwierigkeiten in der Sache den „allfĂ€lligen“ Freispruch wegen erwiesener Unschuld zu bekommen.

Ich gehe nicht davon aus, dass die zum „Ermitteln“ (dazu gehört das „Lesen einer Akte“) verpflichteten StaatsanwĂ€lte so abstrus dumm sind, dass denen nicht auffĂ€llt, dass in einer Akte ein SchriftstĂŒck der StA Dortmund ist, in welchem diese ausfĂŒhrt, ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen einen Dr. jur. Hans Dieter Weber aus Dortmund zu fĂŒhren. Viel mehr gehe ich also davon aus, dass der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann mich aus bösem Wille anklagte, weil ich - angeblich sogar wissentlich unwahr- tatsĂ€chlich aber wahr und richtig - durch öffentliche Schrift behauptete, dass gegen eben jenen Dr. jur. Hans Dieter Weber aus Dortmund ein solches Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage im Gange sei. Ich frage mich auch, wieso eigentlich ein halbes Dutzend Richter am AG Kassel mit der Sache befasst sein mussten bis ich freigesprochen wurde. Schon die Anklage wĂ€re nicht zugelassen worden, wenn die RichterInnen ihre verdammte PrĂŒfpflicht erfĂŒllt hĂ€tten.

Was der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann getan hat ist strafbar als Rechtsbeugung, Verfolgung eines Unschuldigen und mittelbare Freiheitsberaubung - auch Nötigung kommt in Betracht. Das gilt auch dann wenn er es aus Faulheit getan (die Akte bewusst nicht durchgeschaut) hat.

Nur eben in Kassel nicht. Dort gibt es z.B. den Oberstaatsanwalt Dr. Wied, der wiederum - offenbar ebenfalls ohne einen Blick in die Akte geworfen zu haben - frank und frei behauptete, es wĂ€re nicht erkennbar, dass Jan Uekermann die vorgehaltenen Straftaten begangen habe.

Was der Kassler Oberstaatsanwalt Dr. Wied getan hat ist strafbar als Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt: Die GStA Frankfurt macht den Bock zum GĂ€rtner

Das Verfahren wegen meiner Strafanzeige gegen den Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann und den Kassler Oberstaatsanwalt Dr. Wied (und andere) wurde aktuell von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main an die Staatsanwaltschaft Kassel abgegeben. Das ist eine Frechheit, denn so wird der Bock zum GĂ€rtner gemacht. Das Ergebnis ist doch vorhersehbar: Ein weiterer höchst eifrig und offensichtlich lĂŒgender Kassler Staatsanwalt wird sich mit einer starken Filzbrille (nicht unter 1000% garantierter Absorption) gegen die Tatsachenwahrnehmung wappnen und, um seinen lieben Kollegen „nicht ans Bein zu pissen“, sodann behaupten, in der Akte und aus meinem Vorbringen sei keine Straftat ersichtlich. Ich nenne es „strukturelle Korruption“ - und das ist es auch.

EntĂ€ußerungen mindestens der niederen Justiz (Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte, Landgerichte) haben fĂŒr mich nur noch den Wert von selbst zu ĂŒberprĂŒfenden „Einzelmeinungen“. Zahlreiche und rechtskrĂ€ftige, zu meinen Gunsten groben Bockmist der Vorinstanz aufhebende BeschlĂŒsse und Berufungsurteile von Oberlandesgerichten - aber auch der aktuelle Freispruch nach vier Jahren harten Anstinkens gegen die „Jurisdemenz und Jurisblödenz“ - bestĂ€tigen das.

Denn hier herrscht erweislich eine Kultur kollektiven Rechtsbruchs zu Ungunsten vermeintlich einfacher BĂŒrger und zu Gunsten von „Großkopferten“ - und den mit dem Recht „mindestens liederlich“ umgehenden StaatsanwĂ€lten und Richtern selbst.

Mit den „selbst zu ĂŒberprĂŒfenden Einzelmeinungen“ meine ich ausdrĂŒcklich auch Urteile und BeschlĂŒsse von ganzen Rechtsbeugerkollektiven. Bei der Justiz geht mir ausdrĂŒcklich a) zu viel und b) das Viele auch noch zu drastisch „schief“: Tatsachen und Rechtslage werden in offensichtlicher und böswilliger Weise missachtet. Und dann schafft sich die „Justiz“ eine eigene rechtsfreie Zone durch die ebenfalls notorisch tatsachen- und rechtsmissachtende Verweigerung der Anklage von eigenen Rechtsbeugern - aber eben auch Kriminellen, die einen, offenbar „Beweise und Gesetze ĂŒberschreibenden guten Ruf“ bei StaatsanwĂ€lten und Gerichten haben (wie z.B. damals GĂŒnter Freiherr von Gravenreuth, nunmehr Dr. Weber), also sogenannte „RechtsanwĂ€lte“ - aber offenbar auch vermögende Personen und Firmen.

Erkennen der „Rechtsfreie Zone“ hat Folgen:

Einen davon ist, dass ich mich nicht auf Justiz verlassen kann. Straftaten gegen mein Leben, meine Gesundheit, meine Freiheit, mein Vermögen und meinen Ruf muss ich also infolge der Rechtsverweigerung selbst bekÀmpfen. Und dieses Recht hat jeder, weil die Justiz offensichtlich systematisch versagt.

Mir kann auf Grund eigener Erfahrungen niemand mehr erzĂ€hlen, dass wir einen „Rechtsstaat“ hĂ€tten:

Einen „Rechtsstaat“ haben wir erst dann, wenn das Recht auch fĂŒr Richter, StaatsanwĂ€lte und fĂŒr diejenigen gilt, welche als kriminell tĂ€tige „Großkopferte jeglicher Couleur“ von Richtern und StaatsanwĂ€lten offensichtlich bevorzugt und deshalb willkĂŒrlich nicht verfolgt, von den erstgenannten also außerhalb der Rechtsordnung gestellt werden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr Reinholz,
als ich vor Jahren das erste Mal auf Ihrer Seite Ihr scharfzĂŒngiges Anprangern von unfĂ€higen StaatsanwĂ€lten gelesen hatte, dachte ich erst, Sie hĂ€tten nicht mehr alle Tassen im Schrank. Muss ich leider zugeben.
Mittlerweile, nachdem ich Ihre Artikel lĂ€nger verfolgt habe und auch eigene Recherchen ĂŒber die deutsche Justiz gemacht habe, weiß ich, dass Sie in allen Punkten Recht haben. Der deutsche Rechtsstaat ist zumindest teilweise eine Illusion.
Man wundert sich, dass trotzdem noch einigermaßen alles lĂ€uft im Land.

Vielen Dank fĂŒr Ihren Einsatz. Sie machen es den Rechtsbeugern wenigstens etwas unbequemer. Vielleicht hat dadurch sogar schon das ein oder andere Umdenken bei Organen der Rechtspflege stattgefunden.

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