13.07.2022

Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt macht „Bock zum Gärtner“:
Staatsanwaltschaft Kassel soll gegen Kassler Staatsanwälte ermitteln

Innerhalb Staatsanwaltschaft Kassel gibt es definitiv einige Personen, die mir „ans Bein pissen“ wollen. Das einzig erkennbare Motiv dafür ist verwerflich: Ich hatte mir schon vor Jahren erlaubt, mich zu beschweren - z.B. über Jan Uekermann. Und darüber, dass Staatsanwälte eigentlich nicht so blöd sein sollten, in einer Gerichtsakte einen Kostenfestsetzungsantrag zu übersehen und zu behaupten, dass mangels eines beabsichtigten finanziellen Schadens Günter Freiherr von Gravenreuth  mit seinen Lügen vor dem LG Kassel nicht die Straftat des Betruges beging. Seit dem häufen sich „dümmste Fehler“ in Sinne des „Vortrags  höchst offensichtlicher Unwahrheiten“ ,  mehrere von Anfang an erkennbar  tatsachenwidrige und also sinnlose Anklagen . So wurde ich zuletzt - trotz einer Aktenlage, die ganz klar  und einfach ersichtlich meine Unschuld bewies - angeklagt und das Verfahren vier Jahre lang verschleppt. Und hatte also im Hinblick darauf, wie einfach das zu erkennen war, erstaunliche Schwierigkeiten in der Sache den „allfälligen“ Freispruch wegen erwiesener Unschuld zu bekommen.

Ich gehe nicht davon aus, dass die zum „Ermitteln“ (dazu gehört das „Lesen einer Akte“) verpflichteten Staatsanwälte so abstrus dumm sind, dass denen nicht auffällt, dass in einer Akte ein Schriftstück der StA Dortmund ist, in welchem diese ausführt, ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen einen Dr. jur. Hans Dieter Weber aus Dortmund zu führen. Viel mehr gehe ich also davon aus, dass der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann mich aus bösem Wille anklagte, weil ich - angeblich sogar wissentlich unwahr- tatsächlich aber wahr und richtig - durch öffentliche Schrift behauptete, dass gegen eben jenen Dr. jur. Hans Dieter Weber aus Dortmund ein solches Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage im Gange sei. Ich frage mich auch, wieso eigentlich ein halbes Dutzend Richter am AG Kassel mit der Sache befasst sein mussten bis ich freigesprochen wurde. Schon die Anklage wäre nicht zugelassen worden, wenn die RichterInnen ihre verdammte Prüfpflicht erfüllt hätten.

Was der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann getan hat ist strafbar als Rechtsbeugung, Verfolgung eines Unschuldigen und mittelbare Freiheitsberaubung - auch Nötigung kommt in Betracht. Das gilt auch dann wenn er es aus Faulheit getan (die Akte bewusst nicht durchgeschaut) hat.

Nur eben in Kassel nicht. Dort gibt es z.B. den Oberstaatsanwalt Dr. Wied, der wiederum - offenbar ebenfalls ohne einen Blick in die Akte geworfen zu haben - frank und frei behauptete, es wäre nicht erkennbar, dass Jan Uekermann die vorgehaltenen Straftaten begangen habe.

Was der Kassler Oberstaatsanwalt Dr. Wied getan hat ist strafbar als Rechtsbeugung und Strafvereitlung im Amt: Die GStA Frankfurt macht den Bock zum Gärtner

Das Verfahren wegen meiner Strafanzeige gegen den Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann und den Kassler Oberstaatsanwalt Dr. Wied (und andere) wurde aktuell von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main an die Staatsanwaltschaft Kassel abgegeben. Das ist eine Frechheit, denn so wird der Bock zum Gärtner gemacht. Das Ergebnis ist doch vorhersehbar: Ein weiterer höchst eifrig und offensichtlich lügender Kassler Staatsanwalt wird sich mit einer starken Filzbrille (nicht unter 1000% garantierter Absorption) gegen die Tatsachenwahrnehmung wappnen und, um seinen lieben Kollegen „nicht ans Bein zu pissen“, sodann behaupten, in der Akte und aus meinem Vorbringen sei keine Straftat ersichtlich. Ich nenne es „strukturelle Korruption“ - und das ist es auch.

Entäußerungen mindestens der niederen Justiz (Staatsanwaltschaften, Amtsgerichte, Landgerichte) haben für mich nur noch den Wert von selbst zu überprüfenden „Einzelmeinungen“. Zahlreiche und rechtskräftige, zu meinen Gunsten groben Bockmist der Vorinstanz aufhebende Beschlüsse und Berufungsurteile von Oberlandesgerichten - aber auch der aktuelle Freispruch nach vier Jahren harten Anstinkens gegen die „Jurisdemenz und Jurisblödenz“ - bestätigen das.

Denn hier herrscht erweislich eine Kultur kollektiven Rechtsbruchs zu Ungunsten vermeintlich einfacher Bürger und zu Gunsten von „Großkopferten“ - und den mit dem Recht „mindestens liederlich“ umgehenden Staatsanwälten und Richtern selbst.

Mit den „selbst zu überprüfenden Einzelmeinungen“ meine ich ausdrücklich auch Urteile und Beschlüsse von ganzen Rechtsbeugerkollektiven. Bei der Justiz geht mir ausdrücklich a) zu viel und b) das Viele auch noch zu drastisch „schief“: Tatsachen und Rechtslage werden in offensichtlicher und böswilliger Weise missachtet. Und dann schafft sich die „Justiz“ eine eigene rechtsfreie Zone durch die ebenfalls notorisch tatsachen- und rechtsmissachtende Verweigerung der Anklage von eigenen Rechtsbeugern - aber eben auch Kriminellen, die einen, offenbar „Beweise und Gesetze überschreibenden guten Ruf“ bei Staatsanwälten und Gerichten haben (wie z.B. damals Günter Freiherr von Gravenreuth, nunmehr Dr. Weber), also sogenannte „Rechtsanwälte“ - aber offenbar auch vermögende Personen und Firmen.

Erkennen der „Rechtsfreie Zone“ hat Folgen:

Einen davon ist, dass ich mich nicht auf Justiz verlassen kann. Straftaten gegen mein Leben, meine Gesundheit, meine Freiheit, mein Vermögen und meinen Ruf muss ich also infolge der Rechtsverweigerung selbst bekämpfen. Und dieses Recht hat jeder, weil die Justiz offensichtlich systematisch versagt.

Mir kann auf Grund eigener Erfahrungen niemand mehr erzählen, dass wir einen „Rechtsstaat“ hätten:

Einen „Rechtsstaat“ haben wir erst dann, wenn das Recht auch für Richter, Staatsanwälte und für diejenigen gilt, welche als kriminell tätige „Großkopferte jeglicher Couleur“ von Richtern und Staatsanwälten offensichtlich bevorzugt und deshalb willkürlich nicht verfolgt, von den erstgenannten also außerhalb der Rechtsordnung gestellt werden.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Lieber Herr Reinholz,
als ich vor Jahren das erste Mal auf Ihrer Seite Ihr scharfzüngiges Anprangern von unfähigen Staatsanwälten gelesen hatte, dachte ich erst, Sie hätten nicht mehr alle Tassen im Schrank. Muss ich leider zugeben.
Mittlerweile, nachdem ich Ihre Artikel länger verfolgt habe und auch eigene Recherchen über die deutsche Justiz gemacht habe, weiß ich, dass Sie in allen Punkten Recht haben. Der deutsche Rechtsstaat ist zumindest teilweise eine Illusion.
Man wundert sich, dass trotzdem noch einigermaßen alles läuft im Land.

Vielen Dank für Ihren Einsatz. Sie machen es den Rechtsbeugern wenigstens etwas unbequemer. Vielleicht hat dadurch sogar schon das ein oder andere Umdenken bei Organen der Rechtspflege stattgefunden.

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