Das muss man erst mal „bringen“: Als Hannoveraner eine Klage gegen einen Kasselaner ohne nähere BegrĂĽndung hierfĂĽr vor dem eigentlich gar nicht zuständigem LG Frankfurt erheben (was ich nicht „monieren“ muss und aus eigenem Interesse nicht monieren werde) und und vor der mĂĽndlichen Verhandlung selbst die „BegrĂĽndung“ jedes einzelnen seiner Klagepunkte und die eigene Versicherung an Eides statt selbst durch öffentliche Schrift widerlegen. So dumm handelte nicht mal der Dialerparasit Mario D. - und der war „krass durchgeknallt“.
- Andreas Skrziepietz aus Hannover (hat frĂĽher mal einen Doktortitel erworben), deshalb hier und jetzt als „IrrKlaZ“ und nicht, wie ebenfalls nahe liegend, als „DĂĽKlaZ - dĂĽmmster Kläger aller Zeiten“ bezeichnet, bringt genau diese Nummer.
- Zudem weckt seine Vorgehensweise erhebliche Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit i.S.d. § 104 Nr. 2 BGB. Denn fĂĽr die zahlreichen Unwahrheiten im Vortrag und deren offenbare Dreistigkeit kann es - auĂźer einer unfassbaren Ausgeprägtheit eines Hanges und der Bereitschaft zum LĂĽgen - nur noch die Erklärung geben, dass er glaubt, was er behauptet (dann wären es nur Unwahrheiten, keine LĂĽgen). Allerdings ist unter diesem Aspekt die Geschäftsfähigkeit des Andreas Skrziepietz prozessual in Zweifel zu ziehen.
P.S.:
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