Das muss man erst mal „bringen“: Als Hannoveraner eine Klage gegen einen Kasselaner ohne nähere Begründung hierfür vor dem eigentlich gar nicht zuständigem LG Frankfurt erheben (was ich nicht „monieren“ muss und aus eigenem Interesse nicht monieren werde) und und vor der mündlichen Verhandlung selbst die „Begründung“ jedes einzelnen seiner Klagepunkte und die eigene Versicherung an Eides statt selbst durch öffentliche Schrift widerlegen. So dumm handelte nicht mal der Dialerparasit Mario D. - und der war „krass durchgeknallt“.
- Andreas Skrziepietz aus Hannover (hat früher mal einen Doktortitel erworben), deshalb hier und jetzt als „IrrKlaZ“ und nicht, wie ebenfalls nahe liegend, als „DüKlaZ - dümmster Kläger aller Zeiten“ bezeichnet, bringt genau diese Nummer.
- Zudem weckt seine Vorgehensweise erhebliche Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit i.S.d. § 104 Nr. 2 BGB. Denn für die zahlreichen Unwahrheiten im Vortrag und deren offenbare Dreistigkeit kann es - außer einer unfassbaren Ausgeprägtheit eines Hanges und der Bereitschaft zum Lügen - nur noch die Erklärung geben, dass er glaubt, was er behauptet (dann wären es nur Unwahrheiten, keine Lügen). Allerdings ist unter diesem Aspekt die Geschäftsfähigkeit des Andreas Skrziepietz prozessual in Zweifel zu ziehen.
P.S.:
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