13.07.2012

Euroweb - Prozessbetrug: Die Mär von den fest angestellten Mitarbeitern

Immer wieder hat die Euroweb durch die Herren "Rechtsanwälte" Philipp Berger und oder Andreas Buchholz in Prozessen vortragen lassen, dass die Webseiten "ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter" erstellt würden - und mit diesem Vortrag begründet, dass diese auch bei Nichterbringung der Leistung praktisch den gesamten, im Vertrag vereinbarten Betrag fordert.

Die Gerichte haben das mehrfach zurückgewiesen, da der Vortrag nicht in Übereinstimmung mit den Geschäftsberichten (Bilanzen) der Euroweb zu bringen ist. Aber das ist längst nicht der einzige Widerspruch:




Und tatsächlich belegen diese Bildschirmfotos von der Webseite der Euroweb, dass diese,

 "um der steigenden Nachfrage genügen zu können"  

nach Freiberuflern /Freelancern suchte. Die Bildschirmfotos stammen aus einer Zeit, in der zumindest die Umsätze der Euroweb im Neukundengeschäft längst nicht so stark stiegen wie vor dem Jahr 2010, eher sogar stagnierten.

Und mir kann jedenfalls niemand erzählen, dass die Anwaltskanzlei Berger - damit die "CEO" oder Partner Philipp Berger und oder Andreas Buchholz nicht die Verträge ausarbeiteten und nicht wussten, dass die Euroweb zur Bedienung der durch das unwahre Angebot kostenloser Webseiten erzeugten Nachfrage tatsächlich auch Freiberufler einsetzte, dass der Vortrag also unwahr war und dass durch den Vortrag die Gerichte im Interesse der Erzielung eines Vermögensgewinns in einem großen Umfang getäuscht werden sollten und teils auch getäuscht wurden.

Jetzt könnte die Euroweb natürlich hingehen und durch die beiden "längst nicht immer ehrlichen" (das ist ein Euphemismus) Anwälte behaupten lassen, dass diese die Freelancer "nur für besonders schwierige Projekte" einsetzte. Dann muss diese sich aber fragen lassen, wann denn nun gelogen wurde: Auf der Webseite oder vor Gericht. Und wie gesagt, ist da doch noch die Sache mit dem Geschäftsbericht.... und was, bitte, bedeutet das Wort "ausschließlich"?

Nun, der Herr Berger (Berger LAW LLP), auf dessen Webseite noch immer vorsätzlich unwahr verbreitet wird, dass die Verträge mit der Euroweb nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündbar seien, und der Herr Preuß (Euroweb Internet GmbH)  werden sich früher oder später in Kassel sehr unangenehme Fragen stellen lassen müssen.

Erst  von mir und dann von der Staatsanwaltschaft. Grund ist ein ambivalenter Strafantrag gegen mich, diese möchten nicht als "Lügner und Betrüger" dargestellt werden. Das wird wohl ganz anders ausgehen als der Herr Berger es jetzt noch denkt. Ich indes denke, der Philipp Berger ist auch uneinsichtig genug um dieser Warnung nicht die angemessene Bedeutung zuzumessen und wird seinen Mandant Christoph Preuß auch entsprechend falsch beraten.

Das Aktenzeichen der Kanzlei Berger ist STR 11685/11.

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