10.12.2013

Betrügerische Pornoabmahnungen, Idiotenrichter am LG Köln und was der Richtervorbehalt hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung noch taugen kann

Die wegen der nicht nur von mir als ziemlich dumm erachteten öffentlichen Ankündigung einer Vielzahl von Straftaten bereits bekannte Kanzlei Urmann und Kollegen mahnt derzeit massiv Nutzer eines Pornoportals "RedTube" ab. Wegen der sehr angeblichen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Verlangt werden insgesamt ungefähr 250 Euro, der enthaltene "Schadensersatz" beträgt rund 15 Euro. Sicherlich nicht zufällig genau eine Summe, welche wohl mancher zahlen wird um ggf. einen Rufschaden zu vermeiden. Genau diese durchaus strafbare Nötigung hat die Kanzlei Urmann und Kollegen ja auch mit der angekündigten und übermäßig offensichtlich strafbaren Veröffentlichung im Auge gehabt. Für mich steht fest, dass Urmann und Kollegen außerhalb des vom Gesetzgeber gesetzten Rahmens agieren und ich nenne das "kriminell".

Fakten

1.)

Anders als bei der Überwachung von Tauschbörsen kann mit der Software "GladII 1.1.3" gerade kein Nachweis erbracht werden, dass die Benutzer die Schmuddelfilme weiter verbreitet hätten.

2.)
Und ohne Zugriff auf die Router der Internet-Provider zu haben oder gar direkt die IP-Adressen der Nutzer bei RedTube zu beziehen hätten diese die IP-Adressen zu denen die Nutzerdaten begehrt wurden gar nicht erfahren.

3.)
Auch die Frage ob im Falle der Pornofilmchen überhaupt eine den Urheberrechtsschutz begründende Schaffenshöhe gegeben ist, ist zulässig. Soweit bekannt haben die doch bis auf wenige und nicht weniger schematische Abweichungen stets das gleiche Muster: "Oralverkehr, Normalverkehr, Analverkehr und dann öffentliches Ejakulieren". Aber hier kennt man die faschistoide Haltung mancher Richter und die Gerichte an denen diese tätig sind. Bei manchen hat man den Eindruck, dass diese jedes und alles als "Kunstwerk" durchwinken.

Die merkwürdige Rolle eines Berliner "Rechtsanwaltes" Daniel Sebastian

Ein Daniel Sebastian, laut verschiedenen Quellen angeblich Berliner, angeblich auch "Rechtsanwalt", soll beim LG Köln beantragt haben das die Telekom zu abertausenden IP-Adressen Auskünfte geben muss. Im Antrag hat der angebliche Anwalt offenbar unwahr behauptet das durch die Nutzer des Streams(!) eine Weiterverbreitung stattfand. Der Anwalt hat auch offensiv und - wenn man wegen des behaupteten Berufes nicht geistige Beschränktheit anerkennen will - offensichtlich vorsätzlich unwahr behauptet, eine Firma "itGuards" mit der Software "GladII 1.1.3" habe die IP-Adressen ermittelt. Aus der Verfahrensakte geht dann auch nicht hervor, wie die Software die IP-Adressen ermittelt haben will - so jedenfalls laut Spiegel Online ein Rechtsanwalt von Rüden. Das ist, wie wir schon wissen, nicht das einzige was alles andere als "gerichtsfest" ist.

Erkennende Richter des LG Köln stehen tausende Male mehr als Vorsatztrottel da

Gerade den mir auch sonst gerade nicht als besonders verfassungstreu geltenden Richtern des LG Köln muss man vorhalten, dass diese nicht angemessen geprüft haben. Niemals hätten diese die Telekom zur Herausgabe der Nutzerdaten verpflichten dürfen. Was diese Richter da abgeliefert haben ist nichts anderes als "Vorsatztrottelei" in tausenden von Fällen.

Was taugt jetzt der "Richtervorbehalt" hinsichtlich der Auskünfte aus der von rechtsextremistischen Kräften der CDU/CSU/SPD geplanten Vorratsdatenspeicherung?

Nichts. Wenn Richter so ahnungslos sind und dann keinen technischen Sachverstand hinzuziehen, regelrecht dummdreist (weil zum Zwecke der Arbeitsvermeidung) alles glauben was im Antrag steht (das halte ich den Richtern des LG Köln vor) dann taugt ein Richtervorbehalt eben auch nur einen Dreck.

Unter diesem Gesichtspunkt weiß ich schon jetzt, dass die Vorratsdaten mit Sicherheit für diesen und jenen Schabernack missbraucht werden - es ist geradezu asozial hinsichtlich des Richtervorbehaltes von einer "wirksamen Schranke" zu sprechen, wenn die Anträge auf Verwendung der Daten dann von solchen desinteressierten Durchwinkrichtern ohne jede ernst zu nehmende Prüfung erlaubt wird.

Und noch was:

Das ich das LG Köln insgesamt nicht mehr ernst nehme dürfte bekannt sein. Dessen Urteile gelten in meinem Machtbereich nicht ohne eigene rechtliche und sachliche Nachprüfung. Das kann sich nur ändern, wenn die Kölner Richter nachweislich erfolgreich an einem einjährigen Kurs im Verfassungsrecht und in Logik teilnehmen und dann beweisen, dass deren danach verfasste Urteile etwas ganz anderes als das bisherige Geblahfasel sind.

21 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

War der Urmann eigentlich auch in einer Verbindung die ihm jetzt einen schönen Lesesal zur Verfügung stellen könnte? Möge er den Weg eines anständigen Abmahnanwalts gehen!

. hat gesagt…

"War der Urmann eigentlich auch in einer Verbindung"

Nun, ich habe den Eindruck, dass viele (sic: also definitiv nicht alle!) Anwälte in einer oder mehrerer Hinsicht "rechts-außen" (sic: auch umgekehrt lesbar!) sind.

Anonym hat gesagt…

Es geht das Gerücht herum, das angeblich durch U+C absichtlich platzierte Werbung dazu genutzt wurde um an die IP Adressen zu kommen. Wie man jedoch eine Weiterverbreitung eines Streams rechtfertigen will, ist mir mehr als schleierhaft. Ich persönlich denke man will sich vor Weihnachten die Taschen ordentlich vollmachen und hofft darauf das die Abgemahnten vor Scham bezahlen.

Problembärdompteur I. hat gesagt…

der Witz ist doch, daß in den Anträgen des angeblichen Organs der Rechtspflege Daniel Sebastian nach vorliegenden Berichten gar nicht von einer Weiterverbreitung im Sinne einer Tauschbörse die Rede ist sondern die Versager am LG Köln diesen Tatbestand aus dem Antrag herausinterpretierten. In den Anträgen wurde wohl geschickt verschleiert, daß es um Streaming geht. Durch geeignete Wortwahl aber haben sich die Versager am LG Köln schlicht übertölpeln lassen. Offenbar sind aber auch nicht alle Kammern am LG Köln mit vollversagenden Idioten besetzt, die nicht lesen können, denn einige Anträge wurden auch zurückgewiesen.

Anonym hat gesagt…

Eine der Theorien zur Erlangung der IP-Adressen

Laut einem Kommentar vom 7.12.2013 um 01:35 scheinen die Abmahner anonym eine mit Werbelinks versogte Vertipperdomain betrieben zu haben (u.a. "d" und "t" vertauscht), um dort IP-Adressen abzufischen (Phishing):
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/#comment-576196
Moglicherweise wurde in der Vertipperdomain mit dem Creation Date: 2013-07-21 18:38 die Originalseite dann in einem ganzseitigen Frame aufgerufen. So ähnlich wurde zumindest vor einigen Jahren bei Vertipperdomains von Abofallen gearbeitet.

Anonym hat gesagt…

"Kölner Landrichter ließen sich ein U für ein C vormachen"
Quelle:
http://www.heise.de/tp/blogs/6/155465

Anonym hat gesagt…

"Loading...
h**p://retd***.net | 08.12.2013 00:03:32
Got an HTTP 302 response at crawl time
Redirecting to...
h**p://www.redt***.com/"

Quelle: Webarchiv

Anonym hat gesagt…

http://who.is/domain-history/the-archive.ch

Anonym hat gesagt…

"an einem einjährigen Kurs im Verfassungsrecht und in Logik teilnehmen"

Die scheinen schon damit begonnen zu haben:

"Dann wurde uns mitgeteilt, dass die Geschäftsstelle auf einer “Schulung sei”."
Quelle:
http://www.infodocc.info/lg-koeln-zieht-den-schwanz-ein/

Anonym hat gesagt…

"Stellungnahme des Landgerichts Köln zu Abmahnungen durch die „The Archive AG“"
Quelle (PDF):
http://www.lg-koeln.nrw.de/Presse/Pressemitteilungen/10_12_2013---Abmahnungen-_The-Archive_.pdf

Anonym hat gesagt…

Ist der Rohrstock bei solchen "Schulungen" denn noch üblich? Vielleicht sollte dem Jecken auch nur klargemacht werden, wann der Karneval aufhört und dass nicht alle Kamelle, die auf ihn einprasseln könnten bleifrei sein müssen und dass es nicht OK ist, dem Nachtpförtner höchstvorsorglich signierte Blanko-Gerichtsbeschlussformulare für eilige Notfälle der urheberrechtsbesorgten Rechtspfleger zu überlassen. Naja vielleicht ist er ja seinen Job auch schon los mitsamt den abgesessenen Ruhestandsandsprüchen. Aber womöglich hat ihm ja auch der Unwalt+Complicen schon ein Gnadenbrot in der Karibik organisiert.

Anonym hat gesagt…

Geplagt von Zweifeln, ob ich nicht vielleicht doch aus Versehen, Neugier oder Langeweile die Glamorous Show Girls gestreamt haben könnte, habe ich schon zur Wiedererlangung meines gerechten Schlafs die Bildersuche gegoogelt und meinen Seelenfrieden gefunden. Nein die unsexy Mädels hätte ich bestimmt nicht angeklickt, um sie in Action zu sehen - da wäre mir am Ende womöglich noch der Appetit vergangen - selbst als unverbesserlich bekennender Pornovoyeur.

Anonym hat gesagt…

Tja, das weiterhin offene mediale Rätselraten, wie der Unwalt+Complicen denn nun an die IP-Adressen gekommen sein könnten, hat mir einfach keine Ruhe gelassen. Wie bemerkte doch die selige Selma Lagerlöf so treffend: Es gibt immer eine dritte Möglichkeit. Falls jemand an meinen abwegigen Gedankengängen hierzu interessiert sein sollte, so möge er/sie/es (sorry) sie/er/es (nein) es/sie/er gern weiterlesen: Nun wissen wir ja, dass der Edward 'Leaker' Snowdon in Russland schnell wieder einen neuen Brötchengeber gefunden hat, den er aber nicht outet. Aber anders als bei uns, scheint es dort keine Vollversorgung für Asylanten zu geben allerdings auch kein Arbeitsverbot und so muß er nun schauen, wie er mit kleinem Gepäck eingeflogen und einem Speicherstick als Faustpfand in der Hosentasche über die Runden kommt. Da wäre es ihm doch nicht zu verdenken, wenn er ab und zu ein paar abgefischte Datensätze meistbietend versilbert. Und wer kommt nun als Interessent und Verwerter in Frage? Da fällt es einem aber wie Schuppen von den Haaren: Na klar - die unwohlbekannte Abmahnmaffia! Geld stinkt ja bekanntlich nicht - aber unser Edward, der heldenhafte Whistleblower? Nie und nimmer - er würde doch seine Anwartschaft auf den alternativen Nobelpreis verkimmeln! Aber vielleicht hat er ja daheim noch Leiharbeitskollegen bei den Geheimdienst-Subunternehmen, die auf den Right Livelihood Award pfeifen (schon weil die Nominierung ja eh gelaufen ist) und denen finanziell das Wasser bis zum Hals steht, weil das Salär des Werkvertrags trotz Überstunden kaum bis zum Monatsende reicht mit den Hypothekenraten auf das überschuldete Häuschen und der frustrierten Alten, die Ihre unbefriedigte Zeit in der Shopping-Mall fristet. Man kennt das ja: "Schatz heut wird's wohl wieder etwas später im Bunker - nimm doch meine Kreditkarte und mach Dir einen schönen Tag!"

Anonym hat gesagt…

http://danielsebastian.de/docs/Presseerklaerung_131211.pdf

Anonym hat gesagt…

"Darin werden die Soldaten über die in Deutschland im Vergleich zu ihrem Heimatland strengeren Urheberrechte aufgeklärt."
Quelle:
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Netzwelt/d/3967916/us-militaer-warnt-vor-abmahnungen.html

Anonym hat gesagt…

"Landgericht Köln gibt erste Auskünfte zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3"
Quelle:
http://abmahnung-medienrecht.de/2013/12/streaming-abmahnungen-der-kanzlei-uc-in-sachen-redtube-landgericht-koln-gibt-erste-auskunfte-zur-funktionsweise-der-software-gladii-1-1-3/

Anonym hat gesagt…

Die Betreiberfirma von Redtube.com bestreitet, jemals IP-Adressen von Usern weitergegeben zu haben:
http://www.xbiz.com/news/172241

Anonym hat gesagt…

"admin-c ... Daniel D***"
Quelle:
Denic.de-Whois von "the-archive.de"

Anonym hat gesagt…

LG Köln · Beschluss vom 12. August 2013 · Az. 226 O 86/13

Anonym hat gesagt…

Wann werden Typen wie Urmann endlich gerecht behandelt? Nämlich geteert und gefedert und aus der Stadt gejagt, besser noch aus dem Land. Ich stelle gerne ein paar Eimerchen Teer und Säcke mit Federn zur Verfügung. Solchen Menschen muss man doch zu packen bekommen, das geht doch nicht endlos so weiter.

Grundsätzliche Forderung von mir: Schmeißt alle Anwälte aus dem Bundestag, die sorgen für sich und ihresgleichen mit solchen ABM.

Anonym hat gesagt…

"Rechtsanwältin Neubauer hat in dem hier schon verlinkten Blog-Eintrag so schön darauf hingewiesen, daß die Auskunftsanträge interessanterweise in den Urlaubsmonaten Juli und August eingereicht wurden, wo das LG Köln urlaubsbedingt unterbesetzt war. Von wegen “”gut gewählter Zeitpunkt”."
Quelle:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/21/lg-hamburg-untersagt-abmahnungen/comment-page-2/#comments

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