Vorab:
Sollte also einer der hier genannten Herren es sich wagen gegen diesen Bericht vorzugehen, so empfehle ich dem Gericht sehr eindringlich, den Antrag nicht zu Gunsten Krimineller einfach durchzuwinken, sondern sich mal Gedanken darüber zu machen, ob es nicht Rechtsmissbrauch ist und ob es ein Recht darauf gibt, ungestört weitere
Straftaten zu begehen und Warnungen vor eigenen Straftaten - hier Betrug - zu unterdrücken. Ich jedenfalls habe mit diesem Typ von kriminellen Klägern - und durchwinkenden Richtern - leider schon oft zu tun gehabt, ich saß deshalb sogar schon nachweislich unschuldig (Gerichtsbeschluss!) in Haft. So etwas darf in einem Rechtsstaat nicht passieren. Alles, was die Richter zur Beurteilung brauchen ist entweder verlinkt oder eine hier genannte Gerichtsakte und der stets einzusetzende Verstand.
Wobei ein mäßiger übrigens schon genügt.
Den, schon bei halbwegs vernünftigem Nachdenken über einen möglichen, mit einem juristischen Amoklauf verbundenen Verfügungsantrages der Düsseldorfer Herren Preuß, Fratzscher, Berger und/oder Buchholz unzweifelhaft zu erlassenden Ablehnungsbeschluss möge mir das Gericht
zur Einleitung weiterer strafrechtlicher Maßnahmen dann ebenfalls übersenden
.
Weil Gerichte das Brett gerne an der dünnsten Stelle bohren: Über die Mehrzahl der hier genannten Sachverhalte berichte ich seit Monaten,
teilweise schon seit dem Jahr 2012 und
auch unter Vorwerfen des Betruges - was zumindest der Herr Berger, der Herr Buchholz, der Herr Preuß und der Herr Fratzscher sehr genau wissen, denn dieser Blog wird nahezu täglich von der Kanzlei und der Euroweb gelesen. Zudem finden sich Beweise für die Kenntnisnahme in Gerichtsakten - und nicht zuletzt auf der Webseite der Kanzlei -
da sogar ein Link in einem erkennbar rechtswidrigen Bericht der Anstaltskanzlei, in welchem übrigens nicht einmal die eigene Adresse stimmt!
Darüber hinaus unterhält die Kanzlei einen Blog in welchem ich - wohl im Auftrag der Euroweb - verleumdet und beleidigt werde. Mit einer EV dürfte es also "Essig" sein. Es fehlt am Grund und an der Eilbedürftigkeit.
Lieber wäre mir jedoch, wenn das Gericht das Brett an der einzig richtigen Stelle bohrt und einen Verfügungsantrag nach dem Motto "Was denn? Stimmt doch alles!" ablehnt.
Euroweb - Versuch einer Chronologie der Lügen und des jahrelangen Prozessbetruges
Nach außen hin stellt sich die Euroweb, die den Referenzkunden auf höchst unseriöse Weise (OLG FFM)
stets lügend kostenlos erstellte Webauftritte und ebenso dreist unwahr weitere enorme Preisvorteile verspricht, in ekelhaft-verlogener Weise als "kulant" dar. Doch spätestens nachdem erstmals am 4. März 2010 der Bundesgerichtshof in der Sache
III ZR 79/09 höchst richterlich fest stellte, dass der sogenannte "Internet System Vertrag" insgesamt als Werkvertrag einzustufen sei und deshalb nach §649 BGB auch kündbar sei, fing die Euroweb nebst deren durch Amin El Gendi gleich mit gegründete Anwaltskamerilla (heute: "Buchholz und Kollegen", Düsseldorf) an die Gerichte zu belügen. Denn sie trug in einer Vielzahl von Fällen im Kern wie folgt vor:
- Die Leistung "Webdesign" werde ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erbracht.
- Hierbei sei trotz der Nichterfüllung des Vertrages wegen der Kündigung nichts erspart worden, weil die Mitarbeiter nicht hätten anderweitig beschäftigt werden können.
- Die abzurechnenden Kosten hierfür betragen rund 2000 bis 3000 Euro.
Da fragt man sich schon, wieso die Richter die Euroweb nicht aus dem Saal schmeißen - denn es ist doch sehr sittenwidrig, wenn zum Bewerben des Vertrages lieblich säuselnd eine kostenlose Webseitenerstellung versprochen wird - deren Kosten sich dann aber in der Kalkulation wieder finden. Was, bitte, ist mit "Treu und Glaube"?
Das mag gerade noch eine Rechtsfrage sein bei der man die Richter fragen muss, wie die es eigentlich mit dem Gesetz halten.
Doch bei beiden ersten Vorträgen handelte es sich um ganz bewusst vorgetragene Lügen. Zum ersten wurde die Leistung "Webdesign" auch vom Lehrlingen (Beweis:
Jahresbericht 2008, Seite 3 unter 3. "Risiken der zukünftigen Entwicklung") und von Freiberuflern erbracht. Zum zweiten gab es damals schon einen erheblichen Auftragsvorlauf. Und zum Dritten wollte die Euroweb gemeinsam mit den Anwälten immer abkassieren, was nach § 649, Satz 2 BGB durch Lügen abzukassieren geht - und deswegen reden wir über viele Fälle des gemeinschaftlichen, durch eine Bande aus Eigentümern, "Zeugen" und Anwälten begangenen Prozessbetruges.
Beweis: Jahresberichte der Euroweb.
Im Jahresbericht für das Jahr 2009 findet sich folgender Satz:
"Außerdem erhöhte sich unser Personalaufwand um TEUR 1.152, da wir unser Personal insbesondere für die Erstellung der Web-Seiten aufgestockt haben."
Dies spricht gegen die Darstellung, dass bei im Jahre 2009 abgeschlossenen und sofort gekündigten Verträgen hinsichtlich der der Leistung der Webdesigner nichts erspart worden sei, denn dem Unternehmen ist sehr wohl zuzumuten, die Erhöhung des Personals nur in dem Maße vorzunehmen, wie auch tatsächlich Aufträge zu erfüllen sind. Das bedeutet, kein Personal einzustellen, obwohl es vorhersehbar unbeschäftigt bleibt. Und da die Euroweb Internet GmbH ja ein gewinnorientiertes Unternehmen ist, ist es auch glaubhaft, dass diese so handelte.
In der im Jahresbericht für das Jahr 2009 enthaltenen Bilanz ist der Bestand an unfertigen Leistungen unter "B) Umlaufvermögen" wie folgt beziffert: am 31.12.2008: € 616.298,52, am 31.12.2009: € 383.328,63.
Damit ist der Beweis, dass die Behauptung, eine anderweitige Beschäftigung der "Webdesigner" sei bei Vertragsabschlüssen im Jahr 2008 und 2009 trotz sofortiger Kündigung nicht möglich gewesen sei, eine Lüge ist, erbracht. Die Erkenntnis, dass sich hieraus ein Widerspruch zum Vortrag ergibt, ist allerdings neu. Zudem dürften viele Gegner keine Einsicht in den Jahresbericht
genommen haben. Hier ist, soweit die Gerichte der Euroweb eine Zahlung zuerkannt haben, eine Strafanzeige wegen Betruges und Rückforderung wegen der Straftat möglich
Zugleich enthält die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2009 nur den Betrag von € 3.175.350,00 für Personalkosten aber von € 13.167.289,37 für sonstige Leistungen - was für einen hohen Anteil der Fremdvergabe von Leistungen betrifft. Zudem waren auch die Nebenkosten extrem niedrig (€ 553.258,51). Zusammen mit den anderen Erkenntnissen über die Beschäftigung von Freiberuflern - gewonnen u.a. aus den Webseiten derselben - führte das dann zum
Urteil des LG Meiningen, vom 21.03.2012 - Az. 2 O 744/11.
Danach konnte die Euroweb, vertreten von den Kanzleien der Herren Buchholz und Berger auch diese offensichtliche Lüge,
dass hinsichtlich der Erstellung von Webseiten ausschließlich fest angestellte Webdesigner beschäftigt würden, nicht mehr aufrecht erhalten. Seit dem legt die Euroweb Abrechnungen vor, in denen diese einen, übrigens unglaubwürdig kleinen, Anteil "erspart", weil Freiberufler natürlich nur auftragsbezogen bezahlt werden. Die Euroweb trägt seit dem also wie folgt vor:
- Die Leistung "Webdesign" werde ausschließlich von fest angestellten Mitarbeitern erbracht, nur ein geringer Anteil sei für die Arbeit von Freiberuflern abzusetzen.
- Hinsichtlich der fest angestellten Webdesigner sei trotz der Nichterfüllung des Vertrages wegen der Kündigung nichts
erspart worden, weil die Mitarbeiter nicht hätten anderweitig
beschäftigt werden können.
In der im
Jahresbericht für das Jahr 2010 enthaltenen Bilanz ist der
Bestand an "Vorräten" unter "B) Umlaufvermögen" wie folgt beziffert: am 31.12.2009: € 383.328,63 (was dem an "unfertigen Leistungen" in der Bilanz 2009 entspricht und am 31.12.2010 von € 407.073,45. Das können nur "unfertige Leistungen", also ebenfalls unfertige Webseiten sein. Der Vortrag, dass hinsichtlich der fest angestellten Webdesigner trotz der sofortigen Kündigung des Vertrages nichts erspart worden sei, ist also auch in allen Fällen mit einem Vertragsabschluss oder Kündigung im Jahre 2010 vorsätzlich unwahr.
Nichts anderes gilt für den Jahresbericht und die Euroweb-Klagen im Jahr 2011 und es ist ersichtlich, dass auch im Jahr 2012 und 2013 die Kunden Monate lang auf die Fertigstellung der Webseiten oder Änderungen warteten.
Darunter erweislich Andreas Buchholz und Philipp Berger selbst - für deren Webseite 4 Monate lang gebraucht wurde,
obwohl die "Webdesigner" der Euroweb pro Website nur 1/2 Woche haben. Die beiden Herren wussten und wissen also sehr genau, dass die Euroweb voll ausgelastet war und ist - haben aber am Belügen der Gerichte teilgenommen - wahrscheinlich sogar die Weise des systematisch-kriminellen Vorgehen selbst entwickelt. Dafür gibt es Anhaltspunkte.
Die "Provisionslüge": Mindestens in der Sache
7 O 311/10 des LG Düsseldorf trugen die professionellen Lügner aus der Kanzlei der Herren Berger und Buchholz dem Gericht allen Ernstes vor, dass an den Vertriebskosten von 1980 Euro nichts zu ersparen sei - weil der Vertrag mit den Außendiensten keine Rückzahlung vorsehe. Das ist jedoch erweislich unwahr (
ich habe genug solche Verträge um das zu beweisen) und der Witz dürfte sein, dass die Kanzlei der Herren Berger und Buchholz auch die Provionsvereinbarungen mit den Treppenterriern entworfen haben - die Wahrheit also kannten. Wozu hatte denn Amin El Gendi sonst die Kanzlei gleich zusammen mit der Euroweb gegründet? So richtig stolz scheint er aber nicht mehr darauf zu sein. Woher ich das weiß? Wenn ich wöllte, dass Christoph Preuß und Philipp Berger einen "Herzkasper" bekommen, dann würde ich es verraten. Die sollen mir aber nicht so billig davonkommen...
Euroweb-Sport - "dreister, dümmer, verlogener": Auch der Sache 22 O 420/11 des LG Berlin trugen die Kanzlei der wohl immer auf diese ganz besondere Weise "ehrlichen" Herren Buchholz und Berger namens der Webstyle des Daniel Fratzscher das Märchen vor, die Webseiten dieser Euroweb-Tochter würden durch fest angestellte Mitarbeiter der Webstyle erstellt (und es sei trotz sofortiger Kündigung nichts erspart worden). Die Gesichter auf der Lügnerbank wurden auf einmal sehr lang als der gegnerische Anwalt deren Jahresbericht aus der Tasche zog und fragte wie dieses denn bei 0 (Null) Mitarbeitern sein könne? Diese Lüge wurde in späteren Verfahren an den erbrachten Beweis angepasst - blieb aber eine, wie ich sehr schön zeigen kann:
Einer der vielen Edelsteine in der Krone der von der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger namens der Euroweb oder deren Töchtern den Gerichten aufgetischten Münchhausiaden war es nämlich
als darauf hin den Gerichten in Berlin und Düsseldorf wechselseitig - und jeweils vorsätzlich unwahr - vorgemacht wurde, die Euroweb Design GmbH arbeite ausschließlich für die Euroweb (LG Düsseldorf) und die selbe Euroweb Design GmbH arbeite ebenso ausschließlich für die Webstyle GmbH (LG Berlin, zuletzt OLG Berlin, Az. 23 U 229/11). Dafür wurde angeblich (ich habe die Akten nicht selbst gesehen) jeweils Daniel Fratzscher als Zeuge angeboten - der ist Mitgründer und Anteilseigner der Euroweb, sowie auch Geschäftsführer der Berliner Webstyle GmbH und der ebenfalls formell in Berlin lokalisierten Euroweb Design GmbH. Beide sind Töchter der Euroweb.
Eine weitere Lüge ist auffällig und wurde auch nach Widerlegung erneut getätigt:
Ein
im Urteil 2 O 520/11 des LG Bautzen ("Arglistige Täuschung") auf Seite 4 erwähnter Schriftsatz vom 6.2.2012 stammt von der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger. Zu erst wurde namens der Euroweb dem Gericht die ziemlich dreiste Lüge aufgetischt, dass eine kostenlose Erstellung der Webseiten nicht versprochen worden sei. Nach dem Beweis des Gegenteils aus der, den Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger bereits längst bekannten Schulungsunterlage für die Treppenterrier der Euroweb nahm die Kanzlei für die Euroweb diese Lüge zurück. Doch mindestens im Verfahren 8 O 65/12 des LG Mönchengladbach behauptet der damalige Kanzleiboss
Philipp Berger mit Schriftsatz vom 2.9.2012 - also in perfekter Kenntnis der Tatsachen schon wieder unwahr, dass die Euroweb keine kostenlose Erstellung der Webseiten verspreche. Das Philipp Berger vorsätzlich lügt und also vorsätzlich am Betrug teil nimmt steht auch hierdurch fest.
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Bildschirmfoto: Die Euroweb antwortet nicht mehr. |
Auch in den Jahren 2012 und 2013 trug die Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger den Gerichten dreist die selben, unveränderten Lügenmärchen vor und zwar mit wechselndem Erfolg. In einigen, offenbar der Minderzahl der Fälle gelang es den Herren den Betrug zu vollenden.
Eines der wesentlichen Indizien für die bewusste Teilnahme der "Rechtsanwälte" der Kanzlei der Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger ist die Tatsache, dass Philipp Berger
am 10. Mai 2012 im Café "Luise" einen Euroweb-Drücker darüber aufklärte, was dieser als Zeuge der Euroweb vor dem OLG Düsseldorf auszusagen habe und was nicht. Strafbar als (versuchter) Prozessbetrug und darüber hinaus als Anstiftung zur Falschaussage. Die Haupttat ist aber unzweifelhaft der versuchte Prozessbetrug. Das Aktenzeichen der StA Düsseldorf ist 20 Js 1328/12. Die Strafanzeige gegen den Philipp Karl Berger aus der Schuberstr. 2 in Niederkrüchten erstattete nicht irgendwer, sondern der Präsident des OLG - der sich zuvor sehr genau anhörte, was die beiden Zeuginnen - Richterinnen am LG Düsseldorf - dazu zu sagen haben.
Auch die Akte I-20 U 66/13 des OLG Düsseldorf gibt einen gemeinsamen Betrugsversuch her.
Mit Hilfe eines offensichtlich falschen "Gutachtens" eines Psychologen Dr. Nau aus Köln versucht die Euroweb (vergebens) ein Verfahren nicht zu verlieren. Es geht in diesem Verfahren um deren öffentliche Lügen über ein eigenes Rechenzentrum. Hieran ist der Philipp Berger - neben dem Dr. Frieder Nau - erweislich tatbeteiligt, denn der hat den Dr. Frieder Nau (der aus offenkundigen finanziellen Interessen seine Pflichten als Gutachter geradezu mit Füßen trat ) mit erweislich ihm exklusiv bekannten Material versorgt - auf das der Herr Nervenarzt
Dr. Frieder Nau sich beim Lügen bezog.
Dieser Verfahrensstrang ist die Fortsetzung der Sache 34 O 32/12 des LG Düsseldorf, in dem Philipp Berger aber noch weitere, geradezu leckere Lügen auftischte und er kann auch hier nicht mit Demenz argumentieren ohne den Beruf zu verlieren - so bleibt nur die vorsätzliche Lüge. In den Sachen:
- LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 12 O 4008/11
- LG Kassel, Reinholz ./. Euroweb, 11 O 4177/11
- LG Düsseldorf, Reinholz ./. Euroweb, 34 O 32/11
trägt er vor und begründet, ein gewisser Herr Reinholz sei KEIN
Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH. In den Sachen
- LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 214/10
- LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 249/10
- LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 308/10
- LG Köln, Euroweb ./. Reinholz, 84 O 47/11
trägt er aber munter, über Kreuz und
sogar zeitgleich vor und begründet, der Herr Reinholz
sei Wettbewerber der Euroweb Internet GmbH. Da stellen sich hinsichtlich der gegensätzlichen Behauptungen die dem umgekehrten Rubrum folgen automatisch Fragen die viel mit Alkohol und Drogen zu tun haben - wenn der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger nicht gelogen haben will und dann auch noch behauptet, weder dement noch verwirrt zu sein. Manche seiner Schriftsätze lassen ohnehin erahnen, dass es mit gewissen Tätigkeiten der Anwälte wie dem "Versachlichen und Sortieren des Prozessstoffes" auf Grund der in den Schriftsätzen nachlesbaren
"geistigen Diskontinuitäten" bei ihm nicht mehr weit her sein kann. Fest steht, er hat auch hier zusammen mit der Euroweb gelogen - und der sonst das Gesetz auch mal ungewöhnlich krass interpretierende Kölner Richter Kress hat jetzt ein Problem am Backen, dass er wohl lieber verjähren lassen wird - und ganz gewiss alles andere außer Erinnerungen an einen "ehrlichen" Anwalt Philipp Berger.
Auch in Abmahnungen wurde vom Herrn Philipp Karl Berger gelogen, was das Zeug hielt.
Teilweise war es schon lächerlich, was der Herr Philipp Berger für die Euroweb an Lügen, Verleumdungen, Herabwürdigungen, Schabernack und Unsinn vorbrachte.
Sogar einen Schnellkurs im Medienrecht musste ich ihm, dem "Ansprechpartner im Medienrecht" verpassen, weil er in Abmahnungen - in eigener Sache und für die Euroweb - außer den Lügen auch ziemlich dummes Zeug schrieb.
Einer der weiteren in den Gerichtsaktenakten zu findenden Beweise für die vorsätzlichen Lügen ist dann das häufige Aufbieten des "Zeugen" Daniel Fratzscher - vor allem für die Vollauslastung - was wohl kaum geschieht, wenn man sich der, hier zwingend falschen Aussage nicht sicher ist. Daniel Fratzscher ist und war am Erfolg des Betruges auch selbst interessiert, er bereichert(e) sich erweislich mit.
Das Vortragen von Lügen vor den Gerichten ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH immer dann als Prozessbetrug strafbar, wenn es auf einen ungerechtfertigten Vermögenszuwachs für den Vortragenden selbst oder, im Falle von Zeugen oder Gutachtern, durch die Täuschung des Gerichts für begünstigte Dritte gerichtet ist. Der BGH folgt damit der klaren Intention des § 263 StGB.
Dem Daniel Fratzscher wird dessen Bruder Marcel Fratzscher - Präsident der Lobbyvereinigung "DIW" gerade nach dieser Veröffentlichung nicht (mehr) helfen können. Mein Glaube an die Unabhängigkeit der Gerichte - und vor allem der Staatsanwaltschaften ist sehr begrenzt. Ich mache also einen jeden, der sich zugunsten der Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz verwendet, um Richter oder Staatsanwälte zu beeinflussen und eine Strafe zu vereiteln, schon jetzt darauf aufmerksam, dass ein Eintreten seine eigene Reputation und damit seine eigene berufliche Zukunft in Politik und öffentlichen Ämtern dadurch Schaden nehmen können - und, dafür werde ich zu sorgen wissen, erheblichen Schaden nehmen werden. Politiker, die kriminelles Handeln decken, sind so ziemlich das widerwärtigste, was es gibt - und genau solche gibt es wie wir aus den Fällen von diversen
"brutalst möglichen Aufklärungen" wissen, die aus Schweigen bestanden. Man muss weder den Bundesfresssack noch den hässlichsten aller Hessen nennen um zu wissen was ich meine.
Laut Auskunft der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ist Christoph Preuß, Geschäftsführer der Euroweb Internet GmbH, bereits "wegen einer Vielzahl von Straftaten" vor dem AG Leipzig angeklagt:
- Anklage gegen Christoph Preuß vom 29.07.2010 - 201 Ls 701 Js 56394/09,
- Anklage gegen Christoph Preuß vom 21.06.2011 - 201 Ds 701 Js 18380/11,
- Anklage gegen Christoph Preuß vom 23.02.2011 - 201 Ds 701 Js 46947/10,
- Anklage gegen Christoph Preuß vom 07.02.2011 - 201 Ds 701 Js 50960/10,
- Anklage gegen Christoph Preuß vom 30.11.2011 - 226 Ds 701 Js 57398/11,
- Anklage gegen Christoph Preuß m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 802 Js 44607/10 und
- Anklage gegen Christoph Preuß m.d. Aktenzeichen - 201 Ds 701 Js 63814/10
Ich sehe hier aber keine Möglichkeit, dass er sich durch die Strafe bessert. Denn die mit der Anklage verbundene Androhung hat ihn keinen Deut geändert - er macht einfach weiter.
Unter den den hier aufgezählten Umständen sehe ich keine andere Möglichkeit als im Rahmen einer Äußerung meiner Meinung und der
Warnung vor weiteren Straftaten die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz in einer anderen Kategorie als
"verlogene Kriminelle, welche die Gerichte zum Betrug missbrauchen" einzuordnen. Immerhin reden wir hier von offensichtlichen Straftaten, die über Jahre begangen wurden. Wir reden von einer Vielzahl von Versuchen und Erfolgen, über eine Vielzahl von
Geschädigten allein aus den Verfahren vor den Düsseldorfer Gerichten - welche die Staatsanwaltschaft Düsseldorf jetzt auch von Gesetzes wegen zu ermitteln hat. Wir reden hier schon wegen der bekannten Zahl von mindestens 2000 Verfahren allein vor Düsseldorfer Gerichten und hinsichtlich des Einzelschadens von mindestens € 2000 über eine Schadensumme, welche, wenn die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz in jedem Einzelfall Erfolg gehabt hätten, die Millionensumme locker überschreitet. Und wir reden davon, dass es sich um eine Bande handelt, welche den Betrug nicht nur über Jahre beging, sondern sich genau dazu auch verabredet hat. Wir reden auch davon, dass selbst nach dem Beweis der prozessualen Lüge nicht etwa von dieser gelassen wurde, sondern dass diese Lüge mehrfach sehr fein an den Stand der Beweise der gegnerischen Anwälte angepasst wurde, wie sich an der
Sache des LG München 12 O 9629/10 (der Euroweb-Tochter Euroweb Marketing GmbH, seit dem "Internet Online Media GmbH") sehr deutlich zeigte. Noch deutlicher kann eine Betrugsabsicht gar nicht sein!
Die StA München hat das auch so gesehen, faselte aber wirres Zeug vom strafbefreienden Tatrücktritt.
Und vor allem reden wir davon, dass mindestens die Herren Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz - so man diese nicht aufhält - allesamt und gemeinsam auch weiterhin in der erkannten, zweifelsfrei kriminellen Weise Gerichte belügen und kleine Unternehmer betrügen werden. Kleine Unternehmer, welche sich auf Grund des erheblichen Aufwandes, der notwendig ist um diese mit hoher krimineller Intelligenz durchdachten Lügen zu widerlegen, schlecht wehren können. Die "Rechtsanwälte" Philipp Berger und Andreas Buchholz missbrauchen in einem geradezu industriellem Maßstab ihr berufliches Wissen zum Begehen zahlreicher, auffällig gleichförmiger Straftaten - das steht schon mal fest.
Wir reden aber auch davon, dass die Rechtsanwaltsschaft und besonders sogar der Rechtsstaat selbst durch das kriminelle Handeln der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz einen erheblichen Schaden im Ansehen erlitten hat. Was passiert denn mit dem Ansehen des Rechtsstaates, wenn die Gerichte sich erst belügen lassen und dann falsche Urteile ergehen?
Fazit:
Früher oder später wird eine große Strafkammer an einem Landgericht ein Urteil über Christoph Preuß, Daniel Fratzscher, Philipp Berger und Andreas Buchholz fällen müssen und alles außer einem Schuldspruch wäre ein Schlag ins Gesicht der anständig und gerecht denkenden Bevölkerung. Ebenso unangebracht ist im Hinblick auf das Ausmaß, die Dauer, die Verabredung und die Dreistigkeit des Prozessbetruges - letzteres ist nicht weniger als der Missbrauch der Staatsgewalt für kriminelle Zwecke - jedes Strafmaß unterhalb von 6 Jahren Haft. Der Gewinn aus den unzweifelhaft vorliegenden Straftaten sollte abgeschöpft werden. Auch sollten die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz nie wieder als "Rechtsanwälte" tätig sein dürfen
!
Weiterführend:
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Minister Thomas Kutschaty
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