16.05.2017

"Liebesgrüße" an Dr. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund - oder wie ein lügender Anwalt einen Gegner in eine sehr komfortable Situation bringen kann:

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

-
Wie ich schon vor einigen Wochen berichtet habe, hat Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund mit einer "durch und durch verlogenen", 11-seitigen Strafanzeige wegen angeblicher Verleumdungen, Beleidigungen sowie der vorsätzlich unwahren Behauptung, ich hätte das Urheberrecht verletzt, versucht, mich in den Knast zu bringen. Das mit dem Knast ist meine Sicht auf die Dinge. Aber dass der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund von einer Schädigungsabsicht zum Lügen getrieben wurde steht als Tatsache fest.
Merkwürdig finde ich Folgendes: Das ich den feinen und empfindlichen Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber, von der Kanzlei AWPR ("Apel, Weber und Partner Rechtsanwälte") Dortmund, mit "Euroweb-Anwalt" tituliere und insofern schwer beleidigen würde hat er nicht einmal behauptet.

Warum hat er DAS ausgelassen?
Sein durchaus strafbares Handeln wird misslingen. Das Gericht hat mir bereits die Einstellung des Verfahrens nach § 153 Absatz StPO ("Geringfügigkeit") angeboten. Dazu braucht es jetzt aber meine Zustimmung und die habe ich glatt verweigert. Eben weil das aus meiner Sicht nur noch "Organ der Rechtspflege" zu nennende Subjekt meiner Berichterstattung in seiner Strafanzeige (wie zuvor gegenüber den Gerichten) nicht nur log, sondern auch untaugliche "Beweismittel" schuf.

Davon, einer solchen angebotenen Einstimmung nicht zuzustimmen wird wohl jeder Anwalt regelmäßig abraten. Aber meine Situation ist komfortabel. In der Haut des Noch-Rechtsanwaltes Dr. jur. Hans-Dieter Weber, Kanzlei AWPR Dortmund möchte ich jetzt nicht stecken. Auf den kommt einiges zu - falls sich die anderen "Organe der Rechtspflege" nicht einer angemessenen Tätigkeit entziehen.

Ich habe dem Gericht den Tipp gegeben, die Zulassung der Anklage qualifiziert (also begründet) abzulehnen.

So bin ich halt. Gebe Juristen wertvolle Ratschläge. Und das als kleiner Schlosser aus dem Osten. Einer ist: "Füße still und Maul zu!" wenn man Unmoralisches oder gar Unrechtes getan hat und erwischt wurde. (Den Unsinn, den ein gewisser "Erdogan,AfD-und-Euroweb-Anwalt" Professor Ralf Höcker auf seiner Webseite erzählt - nämlich dass ein Typ wie er durch juristische Übergriffe Kritiker zum Schweigen bringt) sollte man besser nicht glauben.) Besser ist nichts Unrechtes oder Unmoralisches tun - und schon gar nicht gegen Kritiker mit dem Mitteln des Rechtsstaates vorgehen und vor allem nicht zu lügen. Mehr als 130 gegen mich, von von kriminellem Pack (mehrheitlich "Rechtsanwälte" - darunter 3 nunmehr "Ex-Rechtsanwälte" - mit etwa den selben Spezialisierungen wie Dr. Hans-Dieter Weber sie anführt), sogar von Landgerichtsprädidenten gestellte und stets folgenlos gebliebene Strafanzeigen bestätigen das..

Es soll Anwälte geben, die hätten gerne eine so eindeutige Quote (100%!) gewonnener Strafverfahren - freilich für zahlende Mandanten.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ist zwar Off Topic, aber hier gäbe es doch sicherlich eininges zu berichten:
https://www.test.de/Berichterstattung-ueber-dubiose-Anbieter-Kanzlei-droht-Journalisten-5153201-0/

Eventuell ist ja schon was in Arbeit ;)

Anonym hat gesagt…

"Dazu braucht es jetzt aber meine Zustimmung und die habe ich glatt verweigert."

Da ist der vorlaute Dr. jur Weber wohl an den Richtigen gekommen.

Das Schreiben mit der Ablehnung der Einstellung lässt nämlich Übles erwarten. Vermutlich wird der Richter jetzt den (Straf-)Antragsteller anrufen und zwecks Vermeidung eines ganz bösen Nichtzulassungsbeschlusses zur Rücknahme des Strafantrages bewegen wollen.

Vermutlich aber wird der (Straf-)Antragsteller aber denken, er stehe als Anwalt über dem Gesetz und meinen, dass es unmöglich sei, dass er selbst als Verlierer aus der Sache rausgeht.

Vermutlich wird der beschuldigte Schlosser nach dem Freispruch (der zu erwarten ist, wenn das alles stimmt) "die ganz große Returkutsche fahren". Und der Widerruf der Anwaltszulassung ist - wenn das alles stimmt und womöglich Weiteres vorliegt- "nicht gänzlich ausgeschlossen". Es sei denn natürlich der Herr Weber macht einen auf AfD-Pretzell und gibt die Zulassung selbst zurück.

Tja. Unser Schlosser und Anwälte, die weit jenseits von "Gut und Böse" sind. Mancher vergisst zu googeln, welchen Konflikt er sich da auflädt und meint mit Mitteln weiter zu kommen, die er (Jörg Reinholz hin, "kleiner Schlosser" her) besser im Kasten gelassen hätte.

Anonym hat gesagt…

Was bedeutet "die Zulassung der Anklage qualifiziert (also begründet) abzulehnen"?
Lieber Hr. Reinholz, können sie dazu noch ein paar Worte schreiben? Diese Geschichte liest sich wie ein Krimi! :-)

. hat gesagt…

Den Textvorschlag hatte ich ja beigefügt:

Die Äußerung, dass dem Herrn Rechtsanwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber der Entzug der Zulassung droht, ist:

1.)
ein Ausblick auf die Zukunft und damit eine von der Verfassung geschützte Meinungsäußerung und

2.)
durch wahren Tatsachenhintergrund gestützt, der folgende Sachverhalte umfasst:

-- Dem Anwalt kann auf Grund mehrerer Bestimmungen die Tätigkeit als Rechtsanwalt untersagt und die Zulassung widerrufen werden. Dazu genügt bereits „unsachliches Verhalten im Zusammenhang mit der Berufsausübung“.

-- Ein solches „unsachliches Verhalten“ liegt hier vor, denn der Anwalt hat – wie von mir vorgetragen und unter Beweis gestellt – rotzfrech, sogar in „dummdreister“ Weise Gerichte in der Absicht des Prozessbetruges auch als Zeuge belogen.

Die Bestätigung für sein „unsachliches Verhalten“ liefert sodann der Strafantrag des Dr. jur. Hans-Dieter Weber selbst, in welchem der Herr als „Organ der Rechtspflege“ das „blaue vom Himmel“ log und seine bestehende Bereitschaft zu einer fulminanten Straftat (Falschbeschuldigung, Freiheitsberaubung) unter Beweis stellte, insbesondere weil er – als erfahrener Jurist - darin Äußerungen als Beleidigungen seiner Person klassifizierte, die es dem tatsächlichen Wortlaut nach gar nicht sein können und weil er im Hinblick auf die behauptete „Urheberrechtsverletzung“ ebenfalls gelogen und sich sogar erst nachträglich eine Urkunde beschafft hatte.

Kommentar veröffentlichen