19.04.2023

Die Justiz muss zum Psychiater: Bewährung nach klarem Mordversuch

Im Januar, es ist noch gar nicht lange her, wurde in der Öffentlichkeit wegen Angriffen kranker Idioten mit Feuerwerkskörpern auf die Feuerwehr, Krankenwagen und Polizisten diskutiert und Strafverschärfungen in Erwägung gezogen. Gleichzeitig hat mal wieder(sic!) eine Staatsanwaltschaft und sodann ein Gericht das Hirn vollständig abgeschaltet und demonstriert, wie diese die Gesellschaft „vor Straftaten schützen“

Nämlich nur mit dem großem Maul.

Ich lese:

„Weil sie bei der Räumung von Lützerath einen Pflasterstein und einen Molotowcocktail auf Polizisten geworfen haben soll, ist eine Klimaaktivistin in Mönchengladbach zu 14 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.“

Tut mir leid meine Damen und Herren von der so genannten „Justiz“: Außerhalb der Handlungen im Rahmen eines Verteidigungskrieges einen Molotow-Cocktail auf Menschen zu werfen ist stets und ohne Ausnahme ein Mordversuch:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

    • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Obwohl es nicht explizit im Gesetz steht, ist der Versuch nach allgemeiner Auffassung unstrittig strafbar.

Wer verkennt, dass vorliegend 4 (vier) klare Mordmerkmale erfüllt sind, der oder die sollte zum Psychiater:

  1. Die Tötung via Molotow-Cocktail, also das lebendige Verbrennen, ist extrem schmerzhaft und deshalb - ohne jeden Zweifel - grausam.
  2. Ein Molotow-Cocktail ist ein gemeingefährliches Mittel.
  3. Die Tat geschah, um eine andere Straftat (die Besetzung des Geländes) fortzuführen, mithin deren Fortführung zu ermöglichen. Das ist dann auch der „niedrige Beweggrund“.

Dann wäre da noch was:

Wer auch immer dazu bereit ist, für die Durchsetzung seiner Interessen gemeingefährliche Gewalt anzuwenden ist eine Gefahr für die Gesellschaft. Das schließt eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus. Wer das nicht fasst sollte kein Richter oder keine Richterin sein.

Ich frage hier und heute an, ob diese „überraschende Milde“ (eher: Rechtsbeugung und Strafvereitlung) mit dem Parteibuch des Justizministers in NRW zu tun hat. Dr. Benjamin Limbach ist nämlich „Grüner“ - und es tut mir besonders weh, diese Frage zu stellen müssen.

Anders gefragt: Mit wem ist die verhinderte Mörderin denn verwandt? Ich frage das nur, weil ich aus eigenem Erleben weiß, dass die sogenannte „Justiz“ ein zum Kotzen arroganter  und korrupter Haufen ist. Und ich weiß genau, dass just  Dr. Benjamin Limbach Rechtsbeugung und Strafvereitlung der StA Dortmund zu Gunsten des faktisch als solchen fest stehenden Straftäters Dr. jur. Hans-Dieter Weber durch absichtliches Nichtstun begünstigte. Er hätte bei der StA Dortmund und GStA Hamm gründlich aufräumen müssen,


Das war doch noch was? Ach ja: Krasser Fachkräftemangel bei der „Justiz“ in Mönchengladbach. Das liegt auch in NRW.

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