23.12.2024

Nein! Die Vorratsdatenspeicherung ist ein schwerer Eingriff in die Bürgerrechte - und verhindert keine Anschläge!
Dumm anmutender Missbrauch des Attentats von Magdeburg durch CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei

 "Wenn gesicherte Erkenntnisse vorliegen, sollten die Parteien der demokratischen Mitte gemeinsam über Konsequenzen sprechen", forderte der ehemalige Bundesjustizminister und FDP-Generalsekretär Marco Buschmann. Vertreter der CDU wie Fraktionsvize Thorsten Frei forderten, dass nun die IP-Vorratsdatenspeicherung kommen müsse – eine Forderung, die die Länder gemeinsam über den Bundesrat erhoben hatten, als sie die Teile des Sicherheitspakets ablehnten, die die neuen, erweiterten Befugnisse regeln sollten.“

... lese ich bei heise.de

Wie idiotisch - Bitte! - ist denn dieser Missbrauch des Attentats von Magdeburg?

Halten wir mal folgendes fest:

  1. Deutsche Behörden hatten ernste Hinweise darauf, dass der spätere Attentäter von Magdeburg einen Anschlag begehen will.
  2. Deutsche Behörden hatten Hinweise darauf, dass der spätere Attentäter von Magdeburg selbst psychiatrisch erheblich krank ist. Und haben den sogar - just im Strafvollzug - weiter als Psychiater arbeiten lassen!
  3. Deutsche Behörden haben im Interesse einer Arbeitsvermeidung diese Hinweise einfach mal abgetan.
  4. Deutsche Behörden haben komplett versagt.

Deutsche Behörden haben - auch dieses Mal und auf Grund einer unfassbaren Schnarchnasigkeit - komplett darin versagt, diese vorliegenden Hinweise dazu zu nutzen, das Attentat zu verhindern. Im Hinblick auf die Drohung des Attentäters, eine Tat zu begehen, die international Aufsehen erregen werde, wurde es versäumt, den späteren Attentäter von Magdeburg abzuholen (das gibt das Strafrecht her), psychiatrisch zu untersuchen, als gefährlich einzustufen und also die Bevölkerung zu schützen. Auch das gibt das Recht her.

Ich halte also wie folgt fest:

  • Die sich der Gefahr bewussten Deutsche Behörden waren mal wieder nicht in der Lage oder sind nicht des Willens dazu, zum Schutz der Bevölkerung geltendes Recht anzuwenden.

Die Vorratsdatenspeicherung liefert also nur weitere Daten, die ignoriert werden können. Oder eben missbraucht werden können. Oder eben auch „erhackt“ und missbraucht werden können. Und die Vorratsdatenspeicherung liefert allenfalls Daten, die zur nachträglichen Aufklärung dienen können. Eine Schutzwirkung ist also gar nicht gegeben.

Nur ist diese nachträgliche Aufklärung gar nicht nötig: Der Attentäter von Magdeburg war ein Alleintäter, und wurde sofort gefasst. Das gilt für faktisch alle Aufsehen erregenden Attentate in der Bundesrepbllik in den letzten Jahren.

Ich frage den  CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei:

  1. Auf was für dumme und krumme Ideen kommen Sie und Ihre Freunde eigentlich noch, um die offensichtlich bürger- und verfassungsfeindliche Vorratsdatenspeicherung durchzusetzen?
  2. Und wissen Sie oder wollen Sie es sogar, dass Sie der AfD Argumente liefern? Es ist doch absehbar, dass diese schon bald verkürzt argumentiert, dass die Vorratsdatenspeicherung (eine tatsächliche und tatsächlich unbegeründete Übergriffigkeit des Staates) „nur geschaffen werde, um die „Umvolkung“ zu sichern“.



 

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Oliver Koytek vom ZDF, über den Du auch schon berichtet hast, setzt sich in folgender Reportage für eine Verlängerung der Vorratsdatenspeicherung ein, um den Forderungen der Polizei nachzukommen. Seine Begründung: Schutz von Kindern im Internet vor Pädophilen. Dafür hat er sogar wissentlich falsch ein 11 jähriges Mädchen als Missbrauchsopfer identifizierend (!) dargestellt, obwohl sich aus der kurz eingeblendeten Verfügung der Staatsanwaltschaft ergibt, dass gar kein Missbrauch des Kindes vorlag. Unfassbare Vorgang im ZDF.

BTW. Der DJV dagegen spricht sich gegen eine Verlängerung aus. Ost Oliver Koytek noch ein Journalist oder vielmehr ein Erfüllungsgehilfe.der Politik und der Polizei, also ein Aktivist?

Hier die "Reportage": https://youtu.be/1Sef-4TNgw

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