„Kommt es bei Rechtsschutzversicherungen oft zur Kündigung wegen Schadenshäufigkeit?
Versicherer dürfen den Vertrag nach der 2. Schadensregulierung innerhalb eines Jahres kündigen. Nach Erfahrung von CLARK machen die Versicherer aber nicht immer von diesem Recht Gebrauch. Die Anbieter sortieren vor allem solche Kund:innen aus, die sich konstant als streitlustig erweisen oder besonders hohe Anwaltshonorare und Verfahrensgebühren verursachen.“
lese sich bei www.clark.de - und weiter:
„Kündigt dein Versicherer, findest du nur schwer einen neuen Anbieter“
Wahrscheinlich haben die Versicherer etwas wie eine „Prozesshansel-Datenbank“.
In einem Punkt kann ich ihn trösten: Das der Andreas Skrziepietz aus Hannover das Verfahren verloren hat war im Hinblick auf die Tatsachenlage unvermeidlich. Weitaus weniger wird ihn trösten, dass ich seine Klage als „dumm“ und sein prozessuales Vorgehen als „ziemlich dämlich“ bezeichne. Immerhin hat er wesentliche, seine Ansprüche vernichtenden Beweise - „völlig notlos“ - selbst vorgelegt und zudem großmäulig versucht, das Gericht zu „verarschen“ in dem er rotzfrech unwahr behauptete, ein „Journalismus-Diplom“ zu haben.
1 Kommentar:
Die vermutete Datenbank existiert unter der Bezeichnung HIS (informa HIS GmbH).
Kommentar veröffentlichen