29.12.2024

Mal was zum Thema „Rechtsschutzversicherung“ und „Prozesshansel“

 

„Kommt es bei Rechtsschutz­versicherungen oft zur Kündigung wegen Schadenshäufigkeit?

Versicherer dürfen den Vertrag nach der 2. Schadensregulierung innerhalb eines Jahres kündigen. Nach Erfahrung von CLARK machen die Versicherer aber nicht immer von diesem Recht Gebrauch. Die Anbieter sortieren vor allem solche Kund:innen aus, die sich konstant als streitlustig erweisen oder besonders hohe Anwaltshonorare und Verfahrensgebühren verursachen.“

lese sich bei www.clark.de - und weiter:

„Kündigt dein Versicherer, findest du nur schwer einen neuen Anbieter“

Wahrscheinlich haben die Versicherer etwas wie eine „Prozesshansel-Datenbank“.

Andreas Skrziepietz aus Hannover könnte seine Rechtsschutzversicherung also verloren und deshalb selbstvertreten vor dem Amtsgericht Hannover gegen mich „vergeigt“ haben

In einem Punkt kann ich ihn trösten: Das der Andreas Skrziepietz aus Hannover das Verfahren verloren hat war im Hinblick auf die Tatsachenlage unvermeidlich. Weitaus weniger wird ihn trösten, dass ich seine Klage als „dumm“ und sein prozessuales Vorgehen als „ziemlich dämlich“ bezeichne. Immerhin hat er wesentliche, seine Ansprüche vernichtenden Beweise - „völlig notlos“ - selbst vorgelegt und zudem großmäulig versucht, das Gericht zu „verarschen“ in dem er rotzfrech unwahr behauptete, ein „Journalismus-Diplom“ zu haben.

Hat der nunmehr „blutige“ Rechtslaie Andreas Skrziepietz gedacht, er könne mit ein paar einfachen Lügen und Weglassungen gegen mich anstinken?

 


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Die vermutete Datenbank existiert unter der Bezeichnung HIS (informa HIS GmbH).

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