17.10.2025

Über Tagessätze und Quaknazis, geistige und pekunäre Armut.

Ich lese bei NTV

 „Wieder einmal Negativschlagzeilen von Petr Bystron. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Europaabgeordnete muss demnach 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro, zahlen - wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sagte die Richterin am Amtsgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“

Das monatliche Gehalt eines MdEP beträgt €10 927,44 brutto und €8.517,01 EUR netto nach Abzug von EU-Steuern und Versicherungsbeiträgen (Stand: 1.4.2025). 

Der Tagessatz scheint mir insofern zu niedrig bemessen. Da sollte wohl die Staatsanwaltschaft  in Berufung gehen. Aber nehmen wird das mal als Maßstab:

Bei einem anderen, geistig mindestens eben so armen Quaknazi (Andreas Skrziepietz aus Hannover) lagen die Tagessätze bei bekannten Verurteilungen wegen Äußerungsdelikten jeweils bei 10 bis 20 Euro. Bei den 10 Euro ging das Gericht (unter Anwendung des obigen Maßstabs) wohl lediglich von einem monatlichen Einkommen unter € 700  aus.

So geht „geistige und pekunäre Armut“.

 

 

1 Kommentar:

Merkel SAntifa hat gesagt…

Schon mit Adhäsionsverfahren beschäftigt. Das könnte richtig teuer werden für den Quaknazi

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