„Wieder einmal Negativschlagzeilen von Petr Bystron. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Europaabgeordnete muss demnach 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro, zahlen - wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sagte die Richterin am Amtsgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
Der Tagessatz scheint mir insofern zu niedrig bemessen. Da sollte wohl die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen. Aber nehmen wird das mal als Maßstab:
Bei einem anderen, geistig mindestens eben so armen Quaknazi (Andreas Skrziepietz aus Hannover) lagen die Tagessätze bei bekannten Verurteilungen wegen Äußerungsdelikten jeweils bei 10 bis 20 Euro. Bei den 10 Euro ging das Gericht (unter Anwendung des obigen Maßstabs) wohl lediglich von einem monatlichen Einkommen unter € 700 aus.
So geht „geistige und pekunäre Armut“.
1 Kommentar:
Schon mit Adhäsionsverfahren beschäftigt. Das könnte richtig teuer werden für den Quaknazi
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