19.03.2013

Sieg gegen "das System"

Das AG Kassel hat die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen mich, wegen angeblicher Verleumdung/Beleidigung der Richter Lohmann und Dr. Blumenstein (beide früher oder noch LG Kassel) mit Beschluss vom 25. Februar 2013,

abgelehnt.

Begründung:
  • Mein Vorwurf der Rechtsbeugung war im Prozess gefallen, konkret im Ablehnungsverfahren. Also in "Rechtswahrnehmung" -> § 193 StGB
  • "Nicht ganz grundlos", "Äußerung nachvollziehbar.", "gerade noch nicht rechtswidrig" (Ich war sehr viel "heftiger" als "nur" Rechtsbeugung vorzuwerfen!)
  • Mein Hauptargument (1:1) "Bürger muss im Prozess vortragen können ohne Angst vor Strafverfolgung haben zu müssen".
  • Recht auf freie Meinungsäußerung.
  • Die Äußerung, gleich zwei Richter des LG Kassel hätten das Recht gebeugt, erfolgte im Hinblick auf die damit beanstandeten, groben Fehlentscheidungen und die resultierende Vermutung böswilliger Willkür nicht grundlos.
Die Begründung des Gerichtes ist ziemlich umfangreich und folgt voll meinen Darlegungen.

Ich habe das mal eingescannt.

Ach so: Ich, ein Schlosser, habe mich selbst verteidigt. Ich rate anderen Nichtjuristen aber nicht dazu. Macht das also nicht zu Hause nach! Man bekommt aber bei solchen Sachen, bei denen Staatsdiener Geschädigte oder Anzeigererstatter sind, auf Antrag nahezu vollautomatisch einen Pflichtverteidiger.

Hat man einen solchen wird sich das Gericht nach meiner Erfahrung schon wieder automatisch sehr viel gründlicher mit der Sache befassen.

Einen solchen hatte ich übrigens auch verlangt. Der hat jetzt was zur Weiterbildung, denn der hat - bis auf das Verlangen nach Akteneinsicht, das Lesen der Akte und der wiederholten Bitte an mich, mich zu melden, nichts gemacht.

Der mir gegenüber geäußerten Meinung des Pflichtverteidigers nach sah das "ganz ernst" für mich aus. Das genau sah ich ganz anders und hatte dessen Bitte, mich bei ihm zu melden, nach dem ersten Treffen ignoriert.


Bemerkenswert an diesem Verfahren ist:

Die Strafanzeige erstattete der Präsident des Kasseler Landgerichts, Dr. Wolfgang Löffler. Über den schreibt die HNA:
"Dr. Wolfgang Löffler, Präsident des Kasseler Landgerichts, ist Experte in Sachen Jugendstrafrecht. Er war Vorsitzender Richter der Jugendstrafkammer am Landgericht Kassel, Jugendrichter an den Amtsgerichten Fulda und Kassel und nimmt neben seinen Aufgaben als Präsident auch die des Vorsitzenden Richters der Jugendberufungskammer am Landgericht Kassel wahr."
Als Vorsitzender Richter der Jugendberufungskammer am Landgericht Kassel ist Dr. Wolfgang Löffler zur Fortbildung verpflichtet. Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesgerichtshofes sind zur Fortbildung geeignet. Es ist in höchstem Maße fragwürdig, wenn ein Vorsitzender Richter einer Jugendberufungskammer in der Funktion eines Gerichtspräsidenten durch eine Strafanzeige einen, Urteile der ihm untergebenen Richter kritisierenden Bürger dieses Landes durch eine mit seiner Amtsmacht beschwerte Strafanzeige verfolgt oder verfolgen lässt. Noch fragwürdiger ist genau das, wenn ich als juristischer Laie binnen Minuten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes finden kann, die eine Strafbarkeit der angezeigten Handlungen verneinen.

Nochmal: Der Anzeigerstatter ist auch als "Vorsitzender Richter der Jugendberufungskammer am Landgericht Kassel" tätig. Wie will er dieser Funktion gerecht werden, wenn er selbst als Ersteller von Strafanzeigen auffällt, mit denen "Straftaten" angezeigt werden, die gar keine sind? Und wie will Dr. Wolfgang Löffler als Präsident des Landgerichts den "Rechtsstaat" repräsentieren, wenn er - diesen Vorwurf erhebe ich als "dringenden Verdacht" - die Würde und das Ansehen seines Amtes für die Verfolgung von Kritik an offensichtlichen, groben und wohl auch vorsätzlichen gefällten Fehlurteilen "seiner" Richter missbraucht? Und wie will Dr. Wolfgang Löffler als Präsident des Landgerichts die ihm untergebenen Richter repräsentieren, wenn sein Handeln die Nachricht transportiert, dass er sich in wichtigen Rechtsfragen nicht fortbildet und auch nicht informierte bevor er eine Strafanzeige verfasste? Wenn ich dieses Urteil finden konnte, dann kann und sollte der das doch in der Hälfte der Zeit schaffen?


Jörg Reinholz

P.S. Was will denn der Quacksalber aus Düsseldorf von mir? Die Einstellung dieses Drecksmists erfolgt noch. Wetten?

Für die, die es nicht finden wollen: Meine Vorwürfe sind hinsichtlich der OLG-Entscheidung "nicht völlig aus der Luft gegriffen", "Betroffenheit und scharfe Reaktion erscheinen nicht ganz unverständlich" - aus dem beschönigendem "Richterdeutsch übersetzt: "der Angeklagte hat mit den Vorwürfen recht, da gibt es nichts zu verurteilen"
Nachtrag: Die angebotene Wette hätte ich am ersten August 2013 gewonnen, wenn der Quacksalber aus Niederkrüchten die Wette angenommen hätte. Gewonnen hab ich trotzdem: einen Wutanfall des Herrn.

13 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Herzlichen Glückwunsch! Ein Scan wäre natürlich schön und gut!

Anonym hat gesagt…

Äh - abgelehnt ist nur ein Teil. Ein anderer Teil ist zugelassen worden.

Anonym hat gesagt…

Naja, ein Sieg wäre doch, wenn die Anschuldigungen wahr und entsprechend geahndet wären. Was du da jetzt hast ist nix, gar nix!

. hat gesagt…

Was du da jetzt hast ist nix, gar nix!


Doch!

Die Bestätigung eines Gerichtes, dass die von mir erhobenen Anschuldigungen gegen die Richter nicht unbegründet sind.

Ich sollte den StA Uekermann jetzt auffordern, sich bei mir zu entschuldigen.

. hat gesagt…

Äh - abgelehnt ist nur ein Teil. Ein anderer Teil ist zugelassen worden.

Na! Dann wollen wir doch mal sehen, wie die Zeugen Philipp Berger und Christoph Preuß sich in der Verhandlung als "Zeugen" machen.

Immerhin ist die Behauptung, die beiden seien "kriminell", dem Beweis zugänglich.

Wollen die Herren mir öffentlich Rede und Antwort stehen? Meinen die Herren Philipp Berger und Christoph Preuß etwa, ich nehme die vor Gericht nicht auseinander wie ein Spielzeug?

Meinen die Herren Philipp Berger und Christoph Preuß etwa, punktuelle Aussageverweigerungen ("um mich nicht selbst zu belasten" oder "wegen des laufenden Verfahrens in ...") gängen nicht zu meinen Gunsten?

Eine Antragsrücknahme wäre noch möglich. Da aber Philipp Berger (der sich öffentlich als "Organ der Rechtspflege" beheuchelt) die Verfahren schon mehrfach öffentlich ausgeschlachtet hat, werde ich dann die Antragsrücknahme ausschlachten.

Sonst die Zeugenaussagen!

Rein vorsorglich und wegen der Erfahrungen mit den beiden schreibe ich Philipp Berger und Christoph Preuß gleich ins Gebetsbuch, dass ich die uneidliche Lüge in einem Strafverfahren "ganz anders abgeht" als im Zivilprozess. Sollten die Herren im Strafverfahren so lügen wie in den Zivilprozessen geht es ab in den Knast!

Problembärdompteur hat gesagt…

Halt einfach den Rand bevor du noch aufs Maul kriegst. Dummer Schwafler.

. hat gesagt…

Och. Ein kleiner Krimineller weint jetzt.

Das tut mir aber sooooo leid!

Anonym hat gesagt…

"Och. Ein kleiner Krimineller weint jetzt."

Fastix, das schreit nach einer Spendenaktion. Tempo für Düsseldorf!^^

http://www.youtube.com/watch?v=n_k8p0neNfQ

Anonym hat gesagt…

Naja sieht man wieder wo die Dummen Schwafler her kommen.. aus Düsseldorf.

Problembärdompteur, der Echte hat gesagt…

Welcher angebliche Problembärdompteur schwallbadert hier unter meinem Nick?

He, du unechter Dompteur, wenn einer anderen droht, sollte er auch die Eier haben, das umzusetzen. Vorerst können aber wir beide die Verhältnisse um den Nick klären. Ich schlage vor: Stuttgart, kleiner Schloßplatz, 8. April um 10 Uhr. Halt ein rotes Fähnchen hoch, damit meine Faust weiß, wer das Maul so weit aufgerissen hat.

Anonym hat gesagt…

...ohne Worte!

Denn: Es ist schon äußerst schlecht wenn die betroffene Person Urteile nicht richtig lesen kann. In diesem Fall wurde noch lange nichts „beendet“ und von einem „Sieg über das System“ kann in keinem Fall gesprochen werden.

Entsprechend des StGB geht es nach diesem Urteil erst richtig los!

Damit ist es äußerst unverständlich das diese Interpretation des ergangenen Urteils in dieser Form veröffentlicht wurde.

Na dann..., Dummheit ist entsprechend unserer Gesetzgebung nicht verboten, schützt jedoch nicht vor Strafe.

In diesem Sinne wünsche ich eine „angenehme Streitigkeit“ zwischen den Parteien.

Man, man...

. hat gesagt…

"In diesem Sinne wünsche ich eine „angenehme Streitigkeit“ zwischen den Parteien."

Hallo? Es geht um ein Strafverfahren. Da gibt es keine Parteien.

"Entsprechend des StGB geht es nach diesem Urteil erst richtig los!"

Beschluss, nicht Urteil. Auch regelt die StPO, was jetzt losgeht. Aber: Ja, es geht richtig was los. Die Behauptung, der Preuß und der Berger seien kriminell ist nämlich dem Beweis zugänglich. Die muss ja, so es um Verleumdung oder üble Nachrede geht, falsch sein.

Und ich habe vor genau den Beweis, dass der Preuß (Euroweb) und Berger (Berger Law LLP) Kriminelle sind, zu führen.

Ich wünsche dem Philipp Berger und dem Christoph Preuß viel Spaß im Zeugenstand.
Das ich mit den beiden richtig Spaß haben werde weiß ich schon jetzt. Die Presse ist schon mal angefüttert, solche Beschlüsse wie der obige gefallen.

Ich habe ja auch nicht mehr viel zu befürchten, das Gericht hat sich bei der Ablehnung des Bergerschen Antrags als Nebenkläger die große Fresse schwingen zu dürfen ja schon darauf fest gelegt, dass die Straftat (so überhaupt vorliegend) allenfalls geringe Bedeutung habe. Damit ist das "drohende" Strafmaß schon mal stark begrenzt.

Und da ich denke, dass ich beweisen kann, dass die Herren Preuss und Berger in der Vergangenheit vielfach kriminell handelten und auch logen habe ich ziemlich wenig Angst vor dem Verfahren. Mehr Grund hätten die "Opfer", ich befürchte aber infolge schlechter Beratung ist dem Preuß noch gar nicht bewusst, was der Berger ihm da eingebrockt hat.

Das einzige was ich schade finde: "Opfer" werden nicht vereidigt. Das hätte nach dem, was ich bei dem fatalen Duo aus Berger und Preuß als gewohnheitsmäßiges Verhalten kenne, einen höchst interessanten Antrag nach sich gezogen.

Den gibt es - ich kenne ja den geradezu zwanghaften Hang des Herrn Berger zum vorsätzlich unwahren Vortrag in Sachen Euroweb - wohl auch so. Leider ist die Strafandrohung etwas geringer.

Ich werde frühestmöglich einladen.

. hat gesagt…

Christoph Preuß von der Euroweb kann ja schon mal sehr genau darüber nachdenken, ob er sich hinsichtlich des aus meiner Sicht saudummen Handelns des Herrn Philipp Berger aus dem Dorfe Niederkrüchten wirklich be- oder doch eher verraten und also abgezockt fühlt.

Spätestens nach dem nunmehr fälligen und für ihn selbst höchst unangenehm werdenden Erlebnis im Zeugenstand sollte er es dann wissen. Sonst wäre er "erfahrungsresistent".

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