06.05.2014

Bericht vom Verfahren vor dem OLG Düsseldorf - Die Euroweb darf nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben

Es erschienen
  1. Dr. Weber als anwaltlicher Vertreter der Euroweb,
  2. Philipp Berger als sonstiger Vertreter der Euroweb - und das wird so im Protokoll stehen
  3. Andreas Buchholz als Zuschauer,
  4. Ich glaube, es war Adrijana Blaszevska als Zuschauerin,
einerseits, sowie
  1. mein Anwalt
  2. meine Wenigkeit
andererseits.

Wie auch immer, die Kanzlei Buchholz und Kollegen erschien "drei Köpfe hoch". Bringen wir im Zusmmenhang damit das voraussichtliche Ergebnis auf den Punkt: "Geteiltes Leid ist halbes Leid." Schön, dass so viele Anwälte der Kanzlei Buchholz und Kollegen so viel (Frei-)Zeit haben, da konnten diese nämlich nicht daran mitwirken, meine potentiellen Kunden abzuzocken. Und auch sonst scheint man bei Buchholz, Berger & Co. nicht viel zu tun zu haben. Und das bei der vielen Werbung! Wie auch immer: Mich, den "alten Weltverbesserer", hat es gefreut die dunkle Seite derart "gefesselt" zu sehen.

Zur Frage zu meiner Prozessfähigkeit:

Dr. Weber hatte, wohl einer Eingebung des Philipp Berger folgend, zuletzt an das OLG geschrieben, dass ich mich nach den Erfahrungen vorheriger Verhandlungen nach vor Gericht ja verstellen und die behauptete "Kampfparanoia" zu verbergen wüsste.

Diesbezüglich erklärte ihm einer der Beisitzenden, dass er damit das Vorliegen einer Paranoia höchstselbst ausgeschlossen hat, weil man eine solche Paranoia nicht, auch nicht temporär, verbergen könne. Alle Punkte in der Frage gehen an mich und ich frage mich ob und wie Philipp Berger damit umzugehen weiß, dass er in der Frage nach 2010 und 2013 nun die dritte "Watsche" vom dritten Gericht erhielt. Bis zum ersten Weltkrieg hätte man von ihm erwartet, dass er sich nunmehr selbst erschießt. Wie auch immer, das Gericht wird den Antrag, mich hinsichtlich meiner Prozessfähigkeit zu begutachten, höflich, kühl und sachlich zurückweisen und (das vermisse ich manchmal sehr) leider keine Worte zu der Unverschämtheit dieses Antrages äußern. Knallharter Punkt für mich und geschädigtes Ansehen der Anwälte Berger und nun auch Dr. Weber vor der Wettbewerbskammer des OLG. Sowas klebt: "Ach nö! Nicht schon wieder! Das war doch der, welcher uns mit der Paranoia-Nummer belästigte..."

Ich halte es nunmehr für möglich, dass der Philipp Berger aus solchen oder ähnlichen Gründen immer wieder das Sachgebiet (in dem er sich als Ansprechpartner vorstellt) und damit die Kammer wechselt vor der er als Anwalt bestehen und Ansehen erwerben muss.

Zur Frage zur Wettbewerberstellung:

Tja. Die ist wohl dem Gesetz nach gegeben.

Dr. Weber hatte, wohl einer Eingebung des Philipp Berger folgend, vorgetragen, dass ich es gewesen sei, der den Gerichten wechselweise vortrug, ich sei Wettbewerber und mal nicht. Das Gericht hatte sich aber den Verlauf des Vortrages angesehen und klar gemacht, dass es hier meiner Vorstellung folgt, denn Philipp Berger "himself" hatte dazu, mit dem Rubrum der Klagen wechselnd, jedes mal anders vorgetragen. Auch die von der Euroweb aufgeworfene Frage, ob ich die Wettbewerbereigenschaft nur vorgetäuscht habe, ist damit zu meinen Gunsten entschieden. Ebenso wie die, wer sich denn widersprüchlich verhalten habe. Ansonsten war da noch der alte Vortrag des Philipp Berger in der Vorinstanz, ich wöllte das Unternehmen vernichten - der aber nicht erneut angesprochen wurde. Ganz schön "sportlich", diese Ansage. Der Punkt ging klar an mich.

Zur Frage nach dem Klagegrund und zu dem, mir vorgehaltenem Rechtsmissbrauch:

Hier wendete sich der Vorsitzende des Gerichts an Dr. Weber und erklärte, dass die gesetzliche Regel unumstritten so sei, dass man beim Wettbewerb "die Möbel grade rücken" dürfe - auch wenn man selbst nicht unmittelbar oder unbedingt was davon habe. Den "insbesondere-Grund" für die Annahme eines Rechtsmissbrauches aus § 8 Absatz 4 UWG hatte die Euroweb-Seite, mangels auch nur des Hauches einer Begründung (ich hatte die Euroweb selbst abgemahnt) nicht mal vorgetragen. Der Punkt ging an mich.

Frage: Darf die Euroweb Internet GmbH damit werben, diese hoste die Auftritte der Kunden in einem eigenem Rechenzentrum?

Das Gericht wird die Frage, ob die Euroweb den Serverraum welcher durch ein Unternehmen, an dem diese lediglich beteiligt ist, in Bulgarien betrieben wird, als "Rechenzentrum" bezeichnen darf, wohl nicht beantworten, weil es sich bei dieser Einrichtung schon nicht um eine solche handelt welche vollständig im Eigentum der Euroweb steht. Das folge aus den Darlegungen der Euroweb selbst. Also, so das Gericht, sei eine solche Werbung anerkannt irreführend (und damit wettbewerbswidrig). Deshalb dürfe die Euroweb schon nicht mit einem eigenen Rechenzentrum werben, der Unterlassungsanspruch besteht also. Der Punkt ging voll an mich, was auch dann gilt, wenn ich doch zu gerne gehört hätte, dass der dortige Serverraum gar nicht als "Rechenzentrum" beworben werden darf. Sonst bewirbt demnächst jemand einen Schuhkarton voller Rasperrys so.

Zur Frage der Widerklage:

Da ich schon schriftlich erklärt hatte, dass ich gerne darauf verzichte, der Euroweb Schulungen und Seminare anzubieten (warum sollte ich denen mein Wissen verkaufen?) geht es hier nur um die Kosten für die Widerklage. Über die Sache wurde gar nicht gesprochen. Wie das ausgehen wird erklärt das Sprichwort "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". Aber ich denke mal, hier wird das Gericht mich positiv überraschen - immerhin konnte die Euroweb nichts dazu vortragen, dass diese mich in einer Vielzahl von Fällen berechtigt abmahnte ohne eine Unterlassungserklärung zu erhalten. Ich hingegen legte schon mit dem PKH-Antrag vor, was der Gesetzgeber sich dachte, als er in § 12 Absatz 1 UWG diesen Satz einfügte: "Die zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs Berechtigten sollen den Schuldner vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen." - das erfolgte nicht und in der Begründung des Gesetzentwurfes steht sehr deutlich, dass der ohne Abmahnung klagende riskiert, die Prozesskosten zu tragen:
"Durch das Erfordernis des Sollens wird klargestellt, dass keine echte Rechtspflicht zur Abmahnung besteht. Wird eine mögliche und zumutbare Abmahnung unterlassen, riskiert der Kläger jedoch, dass er die Kosten zu tragen hat, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (vgl. § 93 ZPO)."
Das ist vergleichbar klares "Juristendeutsch". Und ich habe den Anspruch anerkannt damit ich mich vor Gericht nicht darum streiten muss ob er besteht - das ist nämlich gar nicht sicher. Die Euroweb hatte ja erweislich hausgemachte Probleme hinsichtlich der (Un-)Sicherheit bei der Übertragung von Passwörtern durch deren Kunden - und ich bot also eine sachlich höchst notwendige Schulung über Sicherheit beim Webdesign an.

Rechtsmissbrauch?

Es ist die Euroweb, welche behauptet, dass Kaltanrufe "nicht in jedem Fall unzulässig" seien. Man kann die ganze Widerklage sogar als Rechtsmissbrauch ansehen - weshalb, bitte, will die Euroweb das ich unterlasse, was diese (viel schlimmer) als Tagesgeschäft betreibt? Aus meiner Sicht steht eine besonders garstige Schädigungsabsicht als Motiv der Widerklage ganz klar im Vordergrund, was eine Entscheidung gemäß § 226 BGB nahelegt: Unzulässige Rechtsausübung, Kosten zahlt die Euroweb.

Wie wirklich entschieden wird steht dann im Urteil.

Verkündung am 3. Juni 2014 im Raum 224. (Irgendwann nach 09:00 Uhr morgens - die Uhrzeit habe ich mir nicht gemerkt, weil ja eh keiner hingeht.)

Nachtrag:

Das Oberlandesgericht hat alles wie von mir vorhergesagt entschieden. Ich habe zu 100% gewonnen.

8 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Glückwunsch, Jörg. Mach weiter so.

...sagt ein freier Journalist aus Berlin

Problembärdompteur I. hat gesagt…

ich frage mich gerade, wie dämlich Anwälte sein müssen um nicht im Vorfeld zu erkennen, daß sie sich vor Gericht eine Backpfeife einfangen werden. So wie die Sache liegt, muß doch selbst der allerdümmste aller Anwälte vorab schon merken, daß er keinen Stich machen wird. Aber scheinbar ist die Skala der Dummheit nach oben hin offen. Wird Dummheit eigentlich schon in Berger gemessen?

Freundliche Grüße an genanntes Organ, äh, der Rechtspflege.

Problembärdompteur I.

Anonym hat gesagt…

"Wird Dummheit eigentlich schon in Berger gemessen?"

Gute Frage. Verdient hätte die Gerichtsreporterin Gisela Philipp Berger es auf jeden fall, dermaßen in die geschichtlichen Analen (am Arsch) Einzug zu halten.

. hat gesagt…

Stimmt. Hier wäre die Unterlassungserklärung abzugeben gewesen und das Ding wäre fast lautlos beerdigt gewesen.

Statt dessen versuchen die mich zu entwürdigen und machen in der Manier vollkommener Idioten - aber auch Krimineller (s. §§ 192, 203 StGB)- dazu auch noch öffentlich allerhand Krach und bringen sich für mögliche künftige Streite in eine richtig schlechte Position.

Dabei war sogar in den eigenen Schriftsätzen nachzulesen, dass die das Ding verlieren - allein die Konzentration auf die behauptete Prozessunfähigkeit (gefühlte 90% des Vortrages), mit der die scheitern mussten - zeigt doch, dass die Euroweb anderweitig gar keine Chance sah. Die Unterlassungserklärung nicht kurzerhand abzugeben hat durchaus was von "querulatorisch" und zeigt auf wie realitätsfremd die sind.

Klar ist doch, dass ich zu meiner Ehrenrettung - insbesondere weil da der eine oder andere "Idiot von einem Rechtsanwalt" mit dem ohnehin schon vorsätzlich falschen Gutachten in die Öffentlichkeit drang - die Zurückweisung zivil- und strafrechtlich aber auch medial ausschlachten werde, was auf der Seite der Euroweb und der Kanzlei (die dann wohl schon wieder einen neuen Name braucht) zweifellos enormen Schaden anrichten wird. Der finanzielle Schaden folgt ja dem des Rufes.

Die Euroweb und die Partner der "Buchholz und Kollegen" können sich jetzt an einen Tisch setzen und rausfinden, wer der Schuldige ist. Ich denke, es ist Philipp Berger.

Allerdings haben die Euroweb und auch der Herr Andreas Buchholz wohl erhebliche Probleme, sich von Philipp Berger zu trennen. Der hat ja, meine Berichte zeigen das auch, durchaus Möglichkeiten um Druck auszuüben(*).

*) Ich formuliere das so um den nahe liegenden, aber juristisch angreifbaren Begriff "erpressen" nicht zu gebrauchen.

Nörg Kleinholz, Quassel hat gesagt…

die Zurückweisung zivil- und strafrechtlich aber auch medial ausschlachten werde

Blah-blah-blah. Für mehr als einen PKH-Antrags wirds wohl kaum reichen...so wie bei der posthumen GvG-Klage.

. hat gesagt…

Nun, der PKH-Antrag - gestellt zu Lebzeiten des späteren Selbstmörders - wurde damals bewilligt. Hätte ich dann gegen das Opfer seiner eigenen Dummheit namens Günther Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) auch noch geklagt hätte man mir durch solche Vertreter kriminellen Packs (wie Du einer bist) vorgehalten

a) gegen eine kopflose Leiche vorzugehen
b) die Justiz sinnlos zu beschäftigen und Kosten zu verursachen.

Der OLG-Beschluss reichte mir also völlig aus. Ich bin nämlich gerade kein Querulant - schauen wir also mal ob Philipp Berger jetzt oder bald öffentlich wirr erscheinendes Zeug von wegen "Revision zum BGH" schwafelt. Derlei hat er ja in vergleichbaren Fällen schon getan.

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
. hat gesagt…

Danke für den Hinweis auf den Google-Cache. Aber aus rechtlichen Gründen kann ich das nicht weiter verbreiten.

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