04.05.2014

Neue Beweise fĂŒr jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb II

Im Beschluss des LG MĂŒnster, Az. 06 S 27/11 vom 06.07.2011, Vorinstanz 14 C 78/10 des AG Borken, Urteil vom 21.02.2011  findet sich wie folgt:
  • Vertragsschluss am 11. November 2008
  • Fertigstellung der Webseite Mitte Februar 2009 (Schreiben der Euroweb vom 24.02.2009, Blatt 126 der Akte)
Das die in diesem Verfahren streitgegenstĂ€ndliche Webseite erst mehr als drei Monate nach Vertragsschluss erstellt wurde stĂŒtzt meine Behauptung, dass die Euroweb in einer enormen Anzahl von Prozessen unwahr behauptet hat, die Webdesigner hĂ€tten nicht anderweitig beschĂ€ftigt werden können, was sich ja schon aus deren Bilanzen ergibt, in welcher jeweils mehrere hunderttausend Euro an "angearbeiteten AuftrĂ€gen" angefĂŒhrt sind.

Demnach haben neben der Euroweb Internet GmbH (deren formelle und faktische GeschĂ€ftsfĂŒhrer Christoph Preuß und Daniel Fratzscher zu belangen sind) auch die Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz, deren weitere Partner und Angestellte in zahlreichen spĂ€teren Prozessen wissentlich und mutwillig zur anderweitigen Verwendung der Arbeitskraft der Webdesigner (zu § 649 Satz 2 BGB) falsch vorgetragen um die Gerichte zu tĂ€uschen um hierdurch fĂŒr die Euroweb Internet GmbH zu Unrecht einen Vermögensvorteil zu erlangen.

Strafbar gemĂ€ĂŸ § 263 Absatz 5 StGB als banden- und gewerbsmĂ€ĂŸig begangener Prozessbetrug.

Veröffentlicht hat den Beschluss, der jetzt der Gegenseite und der Staatsanwaltschaft als Beweis dient, die Kanzlei "Berger und Kollegen" DĂŒsseldorf, deren Partner nach der faktischen Insolvenz der "Berger Law LLP" aktuell als "Buchholz und Kollegen GbR" weiter tĂ€tig sind.

Da kann man mal sehen, was fĂŒr Auswirkungen die "Ligitation PR" des Philipp Berger und des Andreas Buchholz haben kann...

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen