24.07.2018

„Querulatorischer“ kleiner Schlosser aus dem Osten erzielt Sieg gegen „das System“ (Für's Zählen werden es langsam zu viele...)

Ein Schlosser vor dem Hochgericht
das mag so mancher Richter nicht.
Er ist der Richter von dem Land -
"Kein Anwalt? Also Querulant!"

Ich glaube, ich habe Rechtsgeschichte geschrieben. Diejenigen drei Richter abzulehnen, die einen Ablehnungsantrag gegen einen vierten Kollege zurück gewiesen haben, dürfte bisher zumindest vor einem Landgericht noch kein „Rechtslaie“ erfolgreich durchgezogen haben.

Wenn Richter lügen - kann auch so ein Beschluss folgen:
Allerdings wäre da der "noch nicht tief genug beerdigte" Strafantrag von Albrecht Simon. Ich halte es für "besonders unerträglich", dass der überhaupt gestellt wurde. Immerhin hat der Jurist Albrecht Simon ja auch behauptet, er habe sich die Akte angesehen. Dann hätte er auch sehen müssen, dass meine Äußerung im Hinblick auf das vorherige unerträgliche Unrecht von den Richtern zu ertragen ist.
  1. Nachtrag: Mit dem Rest hat das OLG aufgeräumt.
  2. Nachtrag: „Endsieg“: Der Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung gegen mich wurde zurückgenommen.
  3. Nachtrag: Das AG Kassel hat den von Staatsanwalt Jan Uekermann (der schon bei Nennung meines Namens offensichtlich mit einem „allergiebedingten Durchknallen“ reagiert) naseweis zur Anklage gebrachten, dummen Strafantrag des LG-Präsident Albrecht Simon durch systematisches Verjähren-Lassen „beerdigt“. Die Richter am AG wollten sich einerseits höchst offenkundig nicht mit den unhaltbaren Anschuldigungen befassen und andererseits nicht nochmals einem Präsident des LG Kassel auf den Teller spucken“. Auf deutsch: Die konnten mich nicht verurteilen, wollten mich aber (um den „schäbig“ handelnden LG-Präsident nicht zu “beschädigen“) auch nicht freisprechen. Also ließen sie das verjähren. Soweit dann auch zum „Rechtsstaat“.
  4. Nachtrag: Ich denke, in der sogenannten Kassler „Justiz“ sollten paar Leute die Posten räumen. Ausdrücklich wegen „grob rechtsstaatswidrigen Verhaltens als Folge einer Amtsverblödung“.

10 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Gratuliere!

Rolf Schälike hat gesagt…

Schicke mir doch bitte mal den Beschluss.

Warst Du bei der sofortigen Beschwerde anwaltlich vertreten oder war das nicht nötig.

Anonym hat gesagt…

Also wenn man den - inhaltlich überzeugenden - Beschluss so liest dann drängt sich der Eindruck auf, dass die Richter es dem Herrn Reinholz sehr leicht gemacht haben.

Was nichts daran ändert, dass die - erfolgreiche - Ablehnung derjenigen Richter wegen Befangenheit, die zuvor einen Befangenheitsantrag zurück wiesen, tatsächlich höchst selten ist. Gelingt das einem Rechtslaie, dann hat er sich Respekt für die Leistung verdient.

. hat gesagt…

Schicke mir doch bitte mal den Beschluss.

Nun, der aktuelle ist verlinkt. Die Adresse zum Kopieren: https://www.fastix.org/r/2018-07-20_LG_Kassel_Beschluss_Ablehnung_Quandel,Eimelt-Niemann,Lange.pdf

Anonym hat gesagt…

Geil-o-mat! So isses halt, wenn Organe der Rechtspflege meinen, ihre Position ausnutzen zu können. Scheiße gelaufen. Schade, dass es für solche Typen keine beruflichen Konsequenzen gibt.

Anonym hat gesagt…

Ist das nicht gefährlich, den positiven Beschluss so völlig ohne Schwärzungen zu veröffentlichen ?

. hat gesagt…

> Ist das nicht gefährlich, den positiven Beschluss so völlig ohne Schwärzungen zu veröffentlichen ?

Nein. Oder eben nicht gefährlicher als zu schreiben "Meine Katze ist ein kleiner Dieb" - worauf hin die Anwälte von Frau Katzhügel (Twitterprofessor Dr. Buckel) abmahnen, dann klagen und man sich z.B. mit dem beliebten, leider aber komplett uneinsichtigen Richter (jetzt: A.D:) Wolters vom LG Möchengladbach darüber streiten muss ob das der Leser mit der Frau Katzhügel assoziiert oder mit der darunter abgebildeten Katze Schnurri, die sich auf dem Bild mit einem Wollknäul davonmacht. Oder das der Richter sich schlicht weigert zur Kenntnis zu nehmen dass die Leser "Katze" mit "Miau" assoziieren und nicht ohne weiteres mit einer ihren Ruf besorgten Dame, die so gerne ihre künstlichen Titten in die Öffentlichkeit hängt.

Die Richter müssen das gerade auf Grund ihrer besonderen Stellung in der Gesellschaft und den daraus resultierenden Möglichkeiten der Machtausübung dulden, weil in einer Demokratie der Öffentlichkeit hier eine Kontrollfunktion zusteht und was den Geschäftsführer der Klägerin betrifft steht über den nicht mehr drin als im - öffentlichen - Handelsregister - und die Klage ist eine öffentliche Sache, eben nicht sein Privatsache. Damit muss er leben.

Außerdem sind Urteile sind per se öffentlich (Auch hier: Kontrollzweck). Und wenn ein Richter deswegen eine Klage auf den Tisch bekommt und auch urteilt ohne den Mist zu lesen (und also nicht mitbekommt, dass ich mir so eine Nummer nicht gefallen lasse) - dann hat eben auch der verloren.

Anonym hat gesagt…

Geschäftsführer? Ist dies nicht eine Beleidigung in den Augen derjenigen, die wirklich ein Geschäft führen?
Den besagten Herrn, der hier laut Handelsregister Geschäftsführer der Webseiten Area in Hannover ist, möchte ich persönlich nicht so bezeichnen.
Wer nicht in der Lage ist, auch für seine Mitarbeiter soziale Verantwortung zu zeigen, anstatt ihnen Blubberbrause zu servieren und Stripspielchen zu veranstalten, hat in einer solchen Führungsposition nichts zu suchen und sollte sich lieber wieder auf sein ursprüngliches Handwerk in der Holzverarbeitung konzentrieren.

Anonym hat gesagt…

"Twitterprofessor Dr. Buckel" Warum nur muss man dazu so ganz unverblümt an eine gewisse Filmszene [1] denken? o.O

[1]
https://www.youtube.com/watch?v=-gU7XXzyT6k

Anonym hat gesagt…

Nach den klaren Worten im Beschluss wundert man sich nicht mehr über die Zahl der "Querulanten", "Selbstverwalter" und "Reichsbürger".

Es hat ja offenkundig nicht jeder diese erstaunliche Beharrlichkeit, mit der dieser Beschluss erwirkt wurde. Vermutlich geben viele nach solchen - offensichtlichem - Unrecht auf, ziehen sich ins Schneckenhaus zurück und regeln viele Angelegenheiten dann mit Fäusten oder Waffen.

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