Sehen wir mal, was der selbstnannte „Docmacher“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover - offensichtlich mitten in einem, seit Tagen anhaltendem Wutanfall - so schreibt:
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Nach dem Text kann der tatsächlich Kriminelle faktisch gar nicht mehr gegen mich klagen. |
Da „dekompensiert“ (so seine Wortwahl) der Rechtsmissbraucher, kann also seine Frustration über wohl (die Urteile liegen mir noch zum Teil noch nicht vor) mindestens teilweise verlorenen Verfahren vor dem AG und LG Kassel sowie dem OLG Frankfurt sowie die, dem Herrn Quaknazi offensichtlich drohende Haftstrafe, nicht mehr ausgleichen. Das wird in den nächsten Tagen und Monaten also vorhersehbar schlimmer. Der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz selbst rät in solchen Fällen zu starken Medikamenten:
„Ich empfehle Haldol, 5mg. Bei Bedarf erhöhen.“
Die Sache ist ganz einfach: Ich darf ihm, wenn er meine Rechte verletzt, Abmahnungen per Email senden. Dafür muss er laut Gesetz sogar „weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen,
schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine
Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer“ bereithalten. Und er kann mir das Zusenden von Abmahnungen auch nicht wirksam verbieten, mich deswegen verklagen oder mich wegen Nachstellung anzeigen.
→ Er sollte das Haldol-Zeug also bitteschön selbst nehmen.
Solche Artikel (wie der gezeigte) sind dann für mich vor allem erst einmal Empfangs- und Lesebestätigungen, die auch ein Gericht sang- und klanglos anerkennen wird.
Im Übrigen, es handelt sich ja beim Autor des obigen, hassvollen Gesülzes um den sich wohl „gottgleich“ wähnenden Andreas Skrziepietz aus Hannover, also einen bereits mehrfach verurteiltem Straftäter und Prozessbetrüger (Beweise u.a. bei Akte 2-03 o 97/25 des LG FFM; 10 O 1343/25, des LG Kassel), der das Recht nur gelten lässt, wenn es ihm gefällt, also auch um neue Verleumdungen und Beleidigungen.
Für sich selbst und seine „Abmahnungen“ nimmt der durchgeknallte Wutbatzen (s.o.) übrigens wie folgt in Anspruch:
„Wenn keine Fehlermeldung auftritt, gilt eine E-Mail als zugestellt.”
Aber wahrscheinlich hat er seinen Verbaldreck vom 7.12.2024 schon vergessen, weil seine Synapsen einfach die Speicherkapazität nicht hergeben. Er hat ja, das zeigte sich gerade auch gestern, erhebliche Probleme damit, schon recht kurze Texte bis zum Ende zu lesen.
Was jetzt seine obigen, dummkrassen Verleumdungen betrifft: Da geht eine neue Abmahnung raus. Selbstverständlich per EMail. Selbstverständlich an Ihn und seine Anwälte.
Damit sich die Leser ein Bild machen können, gebe ich die jüngste Abmahnung hier wieder. Es ist übrigens die Dritte, die hinsichtlich von eben drei solchen Entäußerungen des „voll durchknallenden“ Verleumders Andreas Skrziepietz vom 31.08.2025 verschickt wurde.
An die Herren Anwälte:
Ich verschaffe Ihnen Kenntnis, damit Sie in den noch laufenden Verfahren
zwischen mir und dem unzweifelhaft verlogenem und kriminellen Herrn
Skrziepietz nicht unwahr vortragen können ohne sich der Widrigkeit einer
Strafanzeige wegen Tatbeteiligung am Prozessbetrug auszusetzen.
Insbesondere sollten Sie nicht vergessen vorzutragen, dass es Ihr
Rotzlöffel von einem Mandant ist, der mich täglich durch öffentliche
Schriften verleumdet und beleidigt.
Ihr Mandant dreht gerade voll durch. Da Sie seine Interessen wahren
sollen empfehle ich Ihnen, sich darum zu kümmern, dass Ihr Mandant
umgehend die offensichtlich dringend notwendige medizinische Hilfe erhält.
Vielen Dank!
Herr Skrziepietz!
In Ihren Hass- und Hetzblog veröffentlichen Sie mit Datum vom 31.08.2025
wie folgt:
„Frage an den Kriegshetzer und Titelbetrüger Jörg Reinholz aus Kassel“
weiter schreiben Sie:
„Wann gehen Sie an die Front, um für das Elendski-Regime den Heldentod
zu sterben? Vielleicht wird Ihnen posthum sogar ein Orden verliehen: Die
Elendski-Tapferkeitsmedaille aus Blech. Mangels Kontakt zur Familie
wüßten die Behörden aber nicht, wohin sie sie schicken sollen. Zu Schade…“
(und weiter)
„Sie würden mit Ihrem Abgang sehr vielen Leuten einen großen Gefallen
tun. Mir aber nicht, denn ich brauche Sie lebend, damit Sie die
Zigtausend € bezahlen können, die Sie mir schulden. Haben Sie inzwischen
Ihre Schulden bei Herrn D. und den Gerichten abbezahlt?“
Damit verleumden Sie mich, denn ich habe keine Schulden bei einem Herrn
D. und auch nicht bei den Gerichten.
Zudem ist offensichtlich, dass Sie mir den Tod wünschen.
Ich nehme Sie auf Unterlassung und Entfernung der Beleidigungen und Verleumdungen bis zum Mittwoch, 03.09.2025 12:00 in Anspruch. Bis zum
Donnerstag, 04.09.2025 um 12:00 Uhr können Sie eine von Ihnen oder von
Ihren Anwalt verfasste, strafbewehrte - wasserdichte -
Unterlassungerklärung abgeben.
Sonst werde ich klagen, denn die Verbreitung derart blöder Verleumdungen
und Beleidigungen ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Jörg Reinholz
(Für den Artikel wurden Formatierungen ergänzt.)
Allein drei derartige, mich dummdreist verleumdende und beleidigende Artikel schrieb der wohl verlogenste Hassblogger Hannovers („WoVerHaBloHa“) am 31.08.2025. Ich wette, der mich insoweit durch öffentliche Schriften stalkende Andreas Skrziepietz wird sich als „Opfer“ bezeichnen, welches „gestalkt“ wird.
Ja: Für so „irre“ halte ich ihn, weil derlei schon mehrfach geschah.
Einer der möglichen Hintergründe für sein Handeln ist wohl, dass dem Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (wie man so „schön“ sagt) „der Schließmuskel flattert“, weil ihm wohl - wegen einer ganzen Serie von Straftaten (realistisch betrachtet) 18 Monate bis 3 Jahre Haft drohen.