31.10.2025

„Her mit Popcorn und Cola!“:
Prozessverlierer Dr. „Kotz“ Andreas Skrziepietz queruliert öffentlich

Der Dr. „Hassmich“ Andreas Manfred Skrziepitz ist nicht nur ein besonders garstiger (und wegen Äußerungsdelikten mehrfach verurteilter) Verleumder, sondern will offensichtlich auch Hannovers bekanntester Querulant werden. „Level 4“ hat er schon erreicht:


Die von ihm behauptete Strafanzeige wegen „Betruges“(!) gegen die Gerichtskasse am AG Frankfurt „weil diese“ ihn, (angeblich) “mahnte ohne vorher eine Rechnung zu schicken“ dürfte jede(n) interessieren, die oder der eine echte Vorlage querulatorischen Dummfaselns braucht, um darüber ein Buch zu schreiben. Zu dem auch den Psychiater oder die Psychiaterin, welche wohl demnächst in den weiteren, gegen ihn offensichtlich anstehenden Strafverfahren (Prozessbetrug, Verleumdung, Volksverhetzung ...) beurteilen soll, ob er überhaupt strafmündig ist. Und natürlich die Verkäufer von Popcorn und Cola.

Man könnte auch denken, Andreas Skrziepietz kotzt sich nur wegen - nach Lügen - verlorener Prozesse aus

Übrigens hat er schon einmal zugeben müssen, dass ihm Schriftstücke eines Gerichtes vorlagen, was er zuvor verneinte:

Es steht die Frage um Raum, welche Medikamente in welcher Dosierung und bei welcher Einnahmedauer so eine Störung wohl bewirken. Immerhin hat er ja mir gegenüber in einer „Abmahnung“ selbst erklärt, dass sein, auf 9 Jahre verlängerter Arztausweis für das 18-monatige Praktikum (er behaupetet es niemals geleistet zu haben) dazu nützlich war, rezeptpflichtige Medikamente zu kaufen. Vielleicht verklagt er jetzt auch die Hersteller des Zeugs oder die Apotheke, weil angeblich der Beipackzettel mit den Warnungen vor einem eingetretenen „Hirnriss“ (Beweis: Seine eigenen Artikel und Klagen) fehlte?

Übrigens: 

 

Der sich als „gar ehrlich und rechtsreu“ gebende, aber schon mehrmals wegen Straftaten durch Strafgerichte verurteilte Skrziepietz macht ja gerne einen auf „Rechtschreibnazi“ und beleidigt andere wegen Schreibfehlern (Feststellung im Urteil des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 117/24): 

Es heißt richtig „wegen Betruges, nicht „wegen Betrug“, Sie ... (Er kann sich also eine seiner kackdummnaziblöden Schmähungen - für sich selbst - aus seinem sehr arm anmutenden Wortschatz heraus suchen.)


 


AfD = Sprachrohr Moskaus = Landes und Volksverräter!

Vom 13. bis 16. oder 17. November reisen die beiden Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré und Rainer Rothfuß (beide AfD) zum „Internationalen Symposium im Format BRICS-Europa“ nach Sotchi. Man sollte der AfD, welche diese Reise offenbar aus dem Fraktionstopf, ergo auch mit Steuermitteln finanziert, jegliche Geldzuwendung streichen und diese wegen demokratie- und deutschlandfeindlicher Umtriebe verbieten.

Wegen der aktuellen AfD-Reisepläne erhob CSU-Generalsekretär Martin Huber schwere Vorwürfe: „AfD-Abgeordnete fahren nach Russland, um mit dem Kreml über die Durchsetzung russischer Interessen zu sprechen. Das ist Landesverrat.“ Die AfD sei längst das „Sprachrohr Moskaus in Deutschland“. „Wer sich von Putins Schergen seine Politik diktieren lässt, ist kein Patriot, sondern eine Marionette und Risiko für unser Land.“

lese ich im Handelsblatt.

Wo kann ich das unterschreiben? 

Personalien:  

„Steffen Kotré (* 29. April 1971 in Ost-Berlin) ist ein rechtsextremer deutscher Politiker (AfD).“

(Wikipedia)

Rainer Rotfuß (Wikipedia) hat so viele Verbindungen nach Russland (und dürfte für diese auch Saläre erhalten), dass er wohl schon längst vom Verfassungssschutz überwacht wird.

Die Herren Steffen Kotré und Rainer Rothfuß stehen ab sofort auf meiner Liste der Landes- und Volksverräter. 

 

Niederländer haben Quaknazis (unfähige Rechtsextreme) satt - Ein geringverdienender Nar(z)is(s) aus Hannover quiekt und quakt dummes Zeug.

In den Niederlanden hat das Volk nach sehr kurzer Zeit die sich als „völlig unfähig und gestört“ erweisenden  „Freiheitspartei“ (PVV) abgewählt. Das steht schon jetzt fest obwohl das Wahlergebnis noch nicht endgültig ist.

Das Interessante daran ist, dass es sich keineswegs um einen „Linksruck“ handelt, die Korrektur besagt lediglich, dass unsere Nachbarn die Nase vom AfD-Pendant voll haben. Und zwar richtig: 11 von 37 Sitzen muss Wilders Partei abgeben, die als „linksliberal“ geltende D66 steigt laut Zwischenergebnis von 9 auf 26 Sitze. Beide haben nach derzeitigem Stand 26 Sitze und sind damit die stärksten Parteien - aber mit Wilders PVV will offenbar niemand koalieren. Das diese Quaknazi-Partei an einer neu zu bildenden Regierung beteiligt wird gilt als ausageschlossen. Es wird vermutet, dass die nächste Regierung aus Linksliberalen und Bürgerlich-Konservativen gebildet wird.

Ein Nar(z)is(s) quakt:

Das ist absolut typisch für Narzisten und Nazis:

  • Die anderen sind die Faschos.
  • Die anderen sind die Narzissten.
  • Der menschengemachte Klimawandel wird dummdreist bestritten. (Hier stellt Skrziepietz den engen Zusammenhang von wissenschaftsfernen Klimaleugner-Kreisen zu den Neunazis selbst her.)
  • Die EU sei eine Fortsetzung der Sowjetunion „mit anderen Mitteln" - das bezieht sich bekanntlich auf den Krieg. 
  • Die Wähler sind natürlich „Deppen“. 

Autor des obigen „Dummjakulats“ ist ein Andreas Skrziepietz aus Hannover, der sich so feige wie eifrig quakend hinter dem Nickname „Docmacher“ verbirgt und allen Ernstes 

titelt, während der „DüQuaNaaZ“ Skrziepietz verschweigt, dass er in einem regelrechtem Justizporno selbst nach seinem ausgewachsenem Prozessbetrug einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung zurücknehmen musste, die nach einer krassdummen Lüge also nur sehr einstweilig erlassen wurde.

Dafür muss er bald zahlen. Ich erwähne das, weil es ihm so sehr darauf ankommt - was bei jemanden, der im Hinblick auf sein, ergo als „äußerst gering“ vermutete Einkommen nach Straftaten immer mal wieder zu Tagessätzen von 10 oder 15 Euro sicherlich sehr wichtig ist. Zuletzt verurteilt wurde er wohl im März 2025. Hier ist nicht alles bekannt und die Liste von bekannten Vorwürfen bzw. Ermittlungsverfahren umfasst 3 Seiten - aber er berichtet keinen Erfolg seiner im März 2025 via Nazi-Nius großmäulig angekündigten Berufung.

Meine Meinung folgt dem Offensichtlichen: Der Typ ist „absolut gestört“. Also „typisch AfD“.
 


 

 

30.10.2025

Rechtextremer Narzisst(¹) Andreas Skrziepietz (Hannover) verleumdet nach verkettetem Prozessbetrug weiter
Wie Fehlentscheidungen und Untätigkeit von Richter(inne)n einen Kriminellen befeuerten

Akten des OLG Frankfurt, Az. 10 T 151/25,  10 T 153/25:

Im Hinblick auf dessen Veröffentlichungen (und vorhergehende Belästigungen meiner Person) darf ich den „Docmacher“ Andreas Skrziepietz (unter Aufhebung des insoweit gegenteiligen Urteile des LG Frankfurt 2-03 o 117/24 und 2-03 o 281/25) „(meinen) Stalker“ einen „Hassblogger“ „Rechtsextremen“, „Rechtsradikalen“, „ausländerfeindlich“ „Verfasser von Hetzschriften“, „Verbalterrorist“  und ein „ausnehmend feiges Groß- und Schandmaul“ nennen.

Frech bis kriminell: Er hatte in der Sache 2-03 o 281/25 des LG Frankfurt u.a. an Eides statt versichert, nicht fremdenfeindlich zu sein. 

Bild: Eidesstattliche Versicherung des Andreas Skrziepietz im Verfahren 2-03 o 281/24 des LG Frankfurt vom 02.07.2024. Diese ist ausweislich der rechtskräftig gewordenen Teile des Urteils des Landgerichts und des rechtskräftigen Urteils des Oberlandesgerichts multibel unwahr.

Der insoweit also als Lügner feststehnde Andreas Skrziepietz behauptet öffentlich (offensichtlich in der Absicht der Verleumdung) das OLG habe mir verboten, ihn einen „Nazi“ zu nennen. Tatsache ist, dass er das behauptete Verbot so nicht einmal beantragt hatte. Die Vorsitzende Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) hatte sich in der Vorinstanz nicht gerade positiv hervorgetan und in den Urteilen sogar bereits erkannte und in den Urteilsbegründungen an anderen Stellen benannte Tatsachen negiert. Auch, dass er falsch an Eides statt versicherte, hat die Kammer ignoriert. „Darob kann man nur staunen!“ teile ich höflich und zurückhaltend mit.

Akte des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25:

Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover belog im Antrag vom 18.03.2025 das Landgericht Frankfurt und erwirkte durch eine Lüge eine einstweilige Verfügung, die es mir sehr einstweilig verbot, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Er hatte behauptet, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Der Vorsitzenden Richterin am LG Frankfurt, Frau Dr. Ina  Frost (nebst der von ihr geführten 3. Zivilkammer des LG Frankfurt) halte ich vor, dass diese nicht beachtet hatte, dass die „Glaubhaftmachung“ völlig ungenügend erfolgte (es fehlte z.B. eine Versicherung an Eides statt) und dass diese auch hier leichtfertig einer „gestört“ wirkenden Person einen ungeheuren Vortrieb gab.

Nachdem es mir durch einen Beschluss des AG Hannover gelungen war, gegen den Widerstand des Andreas Skrziepietz Einblick in eine Ermittlungsakte zu bekommen stand fest, dass dieser dieser das Gericht getäuscht und also auch die Tats des Prozessbetruges begangen hatte. Skrziepietz brauchte Monate um die Klage zurück zu nehmen. Frau Dr. Ina  Frost und der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt werfe ich vor, dass diese im vollen Wissen um den Prozessbetrug (also nach der Aufdeckung der Lüge) es monatelang schwieg, keinen Hinweisbeschluss erließ, vor allem aber die schon am 01.04.2025 beantragte Aussetzung der Vollstreckung aus der Verfügung nicht gewährte und ebenso monatelang untätig blieb, nachdem der Beweis für die Lüge und also den Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz vorgelegt wurden. Diese willkürliche, mindestens sachwidrige Untätigkeit befeuerten die Idee des auch insoweit als kriminellen anzusehenden Andreas Skrziepietz Idee zum nächsten Prozessbetrug:

Akte LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25, dummdreister, verketteter Prozessbetrug:

Vor dem Landgericht ist mindestens ein Verfahren (Az. 10 o 1343/25) anhängig. In diesem Verfahren hat Andreas Skrziepietz im vollen Bewusstsein, dass vor dem LG Frankfurt (2-03 o 97/25) sogar gleichzeitig und bereits bewiesen(!) die Tat des Prozessbetruges weiter beging, vorsätzlich unwahr vorgetragen, er habe keinen Prozessbetrug begangen und ferner, dass er als Arzt zugelassen worden sei. Das ist aber nicht der Fall, denn er hatte nur eine stark eingeschränkte Zulassung zum ärztlichen Praktikum, die mitnichten mit dem übereinstimmt, was ein zugelassener Arzt darf - z.B. Patienten selbständig behandeln.

Der Vorsitzenden Richterin am Landgericht Kassel, einer Frau Prof. Dr. Dreyer sowie deren Kammermitgliedern werfe ich begründet vor, meinen Vortrag auch zum erweislichen Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz und dazu, dass er niemals Arzt war, vollständig übergangen zu haben, was nicht nur eine Berufung notwendig macht. Ich meine, so grob dürfen Richter(innen) nicht versagen und ich frage mich, warum das am LG Kassel so oft vorkommt.

Akte des LG Kassel,  Az. 10 o 1343/25 - Ordnungsmittelverfahren

Der also faktisch als erweislicher Prozessbetrüger fest stehende (Stichworte: „in flagranti erwischt“, „rauchender Colt“), Andreas Skrziepietz hat allen Ernstes vor dem LG Kassel ein Ordnungsmittelverfahren angeleiert, weil ich mich nicht an das krasse - und nicht rechtskräftig gewordene - Fehlurteil halte und ihn weiter des Prozessbetruges bezichtige. Offensichtlich hat er ein Problem mit Tatsachen und ist nicht in der Lage zu sehen, wie das ausgehen wird (die Aufhebung durch des OLG ist, das vom LG gröblichst unterlassene Befassen mit dem Prozesstoff vorausgesetzt  zwingend). Auch dieses, seine auffallend niedrige Schädigungsabsicht offenbarende, und offen rechtsmissbräuchliche Verhalten spricht dafür, ihn einen Narzisst zu nennen, denn er hält sich hier für „überlegen“ obwohl ihm klar sein muss, dass sein Prozessbetrug platzen und höchst negative, strafrechtliche Folgen für ihn haben kann. 

Akte  des LG Frankfurt, Az. 2-03 O 252/25:

Andreas Skrziepietz klagt gegen die folgenden Äußerungen:

 

und:

  

und: 

 

und: 

 

wie als gäbe es die obigen Urteile des Oberlandesgerichts (klar darf man einen rechtsextremen Hassblogger auch Quaknazi nennen)  und das Verfahren vor dem LG Kassel nicht. Die kerngleichen Äußerungen, er sei ein Prozessbetrüger hat er also in einer Hauptsache vor dem LG Frankfurt und in einem EV-Verfahren dem LG Kassel anhängig gemacht, was den üblen Gestank der mehrfachen Anhängigmachung, also des Rechtsmissbrauchs verbreitet. Das spricht für „Überheblichkeit und Hoffart” - also ein Merkmal des Narzissmus. Dass er vor dem Landgericht Frankfurt dennoch das Verbot erreichen will, dass ich ihn nicht „Quaknazi“ nennen dürfe, spricht dafür, dass er ein Narzisst ist. Frau Dr. Ina Frost und Kollegen haben sich selbst Arbeit gemacht, als diese ihm „ein bisschen zu viel“ durchgingen ließen. Und ich stelle die Frage „Warum (zum Teufel) tun diese das?“

Akte 2-03 o 277/25 LG Frankfurt

Andreas Skrziepietz klagt allen Ernstes (trotz seiner zahlreichen prozessualer Lügen, siehe oben) dagegen, dass ich behaupte, dass er seine Prozesse mittels Lügen führe:

Bild: Die Aussage, dass der Steuerzahler die Gerichtskosten der von ihm vom Zaun gebrochenen Prozesse zum größten Teil trage, fußt übrigens auf dem Haushalt des Lades Hessen, welcher belegt, dass die Gerichte weniger als 50% der Gerichtskosten durch Gebühren einnehmen. Also zahlt der Steuerzahler den größten Teil der Gerichtskosten.

Ich denke, das Richterkollektiv der 3. Zivilkammer um Frau Dr. Ina Frost hat ihn durch die früheren und offenbar mangels Aufmerksamkeit zustande gekommenen Fehlentscheidungen dazu ermutigt, denn Skrziepietz muss nun wohl denken, er kommt bei ihr mit (fast) allem durch. Anders ist die Dreistigkeit nicht zu erklären.

Welche Rolle sein Anwalt Markus Haintz dabei spielt werde ich noch darlegen, ich vermute aber, der zockt den Andreas Skrziepietz ab, ermutigt ihn und führt für diesen Prozesse bei denen er dem Mandant in dessen Interesse besser geraten hätte, genau das nicht zu tun. Denn auf weitere Fehlentscheidungen zu hoffen wäre eine „sehr fette Kuh, die er auf sehr dünnes Eis führt“Fest steht aber, dass der Anwalt Markus Haintz (Köln) „nicht der ehrlichste“ ist.

¹) „Narzisst“:

Andreas Skrziepietz hat sich im zeitlich engen  Zusammenhang zur Antragsrücknahme und zu seinem Prozessbetrug im Verfahren 2-03 o 97/25 („Nicht wegen Volksverhetzung verurteilt“) des LG Frankfurt geäußert. Er quakt öffentlich, um die Schuld an seinem Prozessbetrug vor dem LG Frankfurt auf mich abzuwälzen, ich hätte behauptet, dass er „2024“ bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzung verurteilt worden wäre und das mich eine frühere Verurteilung nichts angänge (auch weil es so gar lange her sei).
 
Gleichzeitig aber sah sich Andreas Skrziepietz schon seit dem Jahr 2022 dazu berechtigt, auch über fast 20 Jahre alte Ordnungsstrafen(!) gegen meine Person immer wieder hoch zu ziehen. Darunter mindestens eine, von der weiß oder leicht wissen könnte, dass diese aufgehoben wurde und eine, die nach einem Beschluss des OLG Frankfurt (25 W 2/10) zur Aufhebung angestanden hätte, was durch den Suizid des Günter Freiherr von Gravenreuth verhindert wurde:
 
„Reinholz hatte behauptet, daß ich 2024 wegen staatsfeindlicher Hetze (§130 StGB) verurteilt wurde“
 
Hinzu kommt: Die Behauptung, ich hätte behauptet, dass er „2024 bzw. „kürzlich“ wegen Volksverhetzungverurteilt worden wäre, ist unwahr. Er nennt seine Tat, um mich zu verleumden und sich nach der Verurteilung wegen einer Straftat zum „politischen Widerstandskämpfer“ zu stilisieren zu dem vorsätzlich unwahr „staatsfeindliche Hetze“, was ein Anzeichen eines recht ausgewachsenen Narzismus ist (und zeigt auf, dass die damalige Strafe von nur 60 Tagessätzen a 10 Euro nicht zur Einsicht geführt hat). Zudem stimmt seine öffentliche Behauptung auch nicht mit dem Verbotsantrag (LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25) überein. Darin heisst es:
 
Bild: Aus der Klageschrift: In der Äußerung ist von „2024“ oder „kürzlich“ kein Wort zu finden. Skrziepietz lügt also.
 
 
Mithin will er also sein eigenes Verschulden auf mich abwälzen. Dazu kommt sein übertriebenes, und eben so unbegründetes Gefühl der eigenen Bedeutung und Talente (Grandiosität), welches ich aus seinen Veröffentlichungen herauslese - die durch seine vorsätzlich unwahre Behauptung vor dem AG Hannover (409 C 10237/24), er habe ein „Journalismus-Diplom“ bestätigt wird. Danach behauptete er so dummdreist wie öffentlich, er habe sich „nicht zum Diplomjournalist ernannt“ und machte vor, dass ich es sei, der lüge.
 
Weiterer Beleg ist die, z.B. durch seine unwahre Selbstdarstellung, er sei ein „unschuldiges Opfer“(²) erfolgende Ausnutzung anderer, um sein Schädigunginteresse zu erreichen (deswegen ja der Prozessbetrug und sein Versuch, mich der Freiheit zu berauben). Das er - mir gegenüber hat er es getan - im Falle von Widerspruch in Foren nahzu ansatzlos dazu übergeht, andere zum Beispiel wegen Schreibfehlern als „dumm“ zu beleidigen (fest gestellt im Urteil des LG FFM. Az. 2-03 O 117/24) ist auch ein Merkmal. (Überheblichkeit und Hoffart) Hinzu kommt bei ihm ein „Mangel an Empathie“, denn er bezeichnet seine stumpfblöden Beleidigungen (durch Wortwahlen wie „fettgefressen“ oder „Dummböckin“) allen Ernstes als „Kritik“.

Auch seine Einlassung nach einer Zurückweisung seiner Strafanzeige gegen mich gegenüber der StA Kassel, er habe sich bewaffnet - die zu einem Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes führte - spricht eine deutliche Sprache, denn diese ist ein weiterer, recht eindeutiger Beleg für sein Querulieren und zugleich den Narzissmus des Andreas Skrziepietz.

Und Andreas Skrziepitz sieht sich „berechtigt“, Diagnosen über andere zu stellen, obwohl er kein Arzt ist, ihm sogar grundlegendes Wissen fehlt. „Narzisst“ oder „Psychopath“ zu sein oder Haledol zu benötigen wirft er selbst anderen jedenfalls auffallend häufig und öffentlich vor und er ist höchst „angepisst“, wenn man ihm mitteilt, dass er selbst „nicht ganz richtig im Kopf“ ist.
 
In Summa würde ich sagen, er ist nicht nur genau das, was man unter einem „Narzisst“ versteht, sondern geradezu ein Musterexemplar dessen.  Und ich denke, dass ein Psychiater oder eine Psychiaterin diese Störung nach Einsicht in Prozessakten und vor allem in seine Blogs auch diagnostizieren wird. Meine Anwältin steuert auch gerne seine höchst bedenkliche Abmahnung vom 16.01.2024 und noch ein paar Emails von ihm bei.
 
---
²) z.B. LG FFM, 2-03 o 117/24: Vortrag in der Klage, er kenne mich nicht und wisse nicht, weshalb er Gegenstand meiner Berichte wurde - dabei hatte er mich persönlich mehrfach schwer beleidigt!

28.10.2025

Putins „kleine grüne braune Männchen“

(Bericht des MDR)

„Kleine grüne Männchen“ waren in der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg aktiv. Das waren zweifelsfrei Angehörige russischer Streitkräfte, von diesen bezahlt und ausgerüstet. Solche waren in der Ukraine tätig und haben, das steht zweifelsfrei fest, z.B. am 17. Juli 2014 den Flug 17 der Malaysia Airlines abgeschossen.

Hans-Thomas Tillschneider, Florian Schröder und Frank Otto Lizureck folgten also einer Einladung des Compact-Maganzins in die russische Botschaft. Compact (Verlagsschreibweise COMPACT; seit Oktober 2013 mit dem Zusatz „Magazin für Souveränität“) ist eine rechtsextreme deutsche politische Monatszeitschrift. Chefredakteur ist Jürgen Elsässer, Herausgeber der Kai Homilius Verlag. Seit 2015 präsentiert sich Compact als Sprachrohr der rechtspopulistischen und rechtsextremen Partei Alternative für Deutschland (AfD) sowie der islamfeindlichen Pegida-Bewegung.

Tja. Da haben wir sie, die „kleinen braunen Männchen“!

Ich will ja (schon weil ich es nicht beweisen kann) nicht behaupten, dass die Fünftkolonisten Jürgen Elsässer, Hans-Thomas Tillschneider, Florian Schröder und Frank Otto Lizureck mit kleinen russischen Geldpaketen aus der Botschaft rauskamen - aber ich frage mich, was einen deutschen Staatsbürger dazu veranlasst, sich derart lächerlich bei den russischen Agressoren anzudienen und dem russischen Dikator und Kriegsverbrecher Vlad „der blutige“ Putin - einem erklärten Feind Europas (also auch Deutschlands) - zu huldigen.

Im Hinblick auf den verdeckten Krieg, den Russland schon lange gegen die NATO und die europäische Union führt sollten wir ein wachsames Auge darauf haben, was aus dem extremistischen Spektrum (beide Seiten) stammenden Quak-, Quark- und Nazinasen so tun. Denn in Deutschland gibt es einen netten Kreis von Spinnern, die covidiodistischen und/oder faschistoiden, rassistischen, reichsbürgerlichen, querschwaflerischen Verbalmüll verbreiten und immer wieder mit Hetze gegen NATO, EU, deutsche Politiker und die Ukraine auffallen.

Ja. Ich meine mit „kleinen braunen Männchen“ auch dieses Großmaul, welches ich sogar für so „dumm und gestört“ halte, dass ich glaube, dass der Quaknazi sogar kostenlos für Putin arbeitet. Das er das tut, hat er - indirekt - durchaus schon zugegeben als er vor dem AG Hannover einräumte - und stolz darauf war - russische Propagana verbreitet zu haben.

25.10.2025

„Docmacher“ Andreas Skrziepietz (Hannover) verliert nach dummdreister Lüge Prozess vor LG Frankfurt -
Strafrechtliches „Ungemach“ für Volksverhetzer und Prozessbetrüger folgt

LG Frankfurt, Az. 2-03 o 97/25

Der mir wegen seiner an Julius Streicher angelehnten Wortwahl und wegen seiner Fremdenfeindlichkeit als „Quaknazi“ geltende (angebliche) Dr. „Keinarzt“ Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte im März 2025 dem Landgericht Frankfurt in einer Klage vorsätzlich unwahr vorgemacht, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden:

 

Das war eine dummdreiste Lüge.

Tatsächlich - und wie er genau wusste - war er das aber, denn am 28.09.2020 wurde er just wegen Volksverhetzung zu 60 Tagessätzen verurteilt. Auf die Lüge hin erließ das Landgericht eine (sehr) einstweilige Verfügung gegen mich, die es mir verbot, zu behaupten und zu verbreiten, dass der Wicht wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Interessant ist eine weitere Äußerung im Antrag:

Bild: Die sachlich „völlig notlose“ Formulierung, der Antragsgegner könne den Wahrheitsbeweis nicht führen, wirft die Frage auf, ob sein Anwalt von der Verurteilung wusste und ob er sich am Prozessbetrug beteiligte. Es war aber ein Irrtum: Denn ich konnte den Beweis führen. Das war allerdings nicht ganz einfach, denn Skrziepietz wollte das aktiv verhindern.

Wie die Wahrheit gegen den Widerstand des dummdreist agierenden Lügners Andreas Skrziepietz ans Licht kam:

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte Anfang 2025  ein Verfahren wegen des Vorwurfes einer weiteren Volksverhetzung gegen den als „Intensivtäter“ ansehbaren Skrziepietz gemäß § 154 StPO eingestellt, weil die zu erwartende Maßregel der Besserung und Sicherung, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht falle.

In dieser Sache ließ ich durch meine Anwältin Akteneinsicht nehmen. Andreas Skrziepietz hat sich, weil er ja wusste, dass dadurch seine Lüge und also sein Betrug vor dem LG Frankfurt offenbar wird, „mit Händen und Füßen“ gegen diese Akteneinsicht gewehrt und es folgte eine Entscheidung des AG Hannover, welches den Widerspruch des Andreas Skrziepietz verwarf und also die Akteneinsicht im Hinsicht auf den mit übermittelten Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung erlaubte.

Selbst nach der Vorlage der durch die Akteneinsicht erlangten Beweise hat Andreas Skrziepietz mehrere Monate gebraucht, um sich dafür zu entscheiden, den Antrag zurück zu nehmen:


 

Warum das auch ein Fall des Prozessbetruges ist:

“Prozessbetrug ist ein Unterfall des Betrugs, bei dem die Täuschungshandlung in einem Verstoß gegen die Pflicht zum wahrheitsgemäßen Sachvortrag vor Gericht besteht (bewusste Falschangaben). Die Tat kann durch ausdrückliches oder konkludentes Vorspiegeln von Tatsachen von der Partei oder von Zeugen, gegebenenfalls auch durch Manipulation von Beweismitteln (sog. Beweismittelbetrug) begangen werden.

Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen gem. § 263 Abs. 1 StGB iVm. § 12 Abs. 2 StGB. Die Versuchsstrafbarkeit ergibt sich aus § 263 Abs. 2 StGB.”

(Wikipedia: Prozessbetrug) 

Einstweilige Verfügung

Bei einstweiligen Verfügungen ist ebenfalls ein Prozessbetrug möglich. Im Gegensatz zu einem Hauptsacheverfahren kann ein Prozessbetrug sogar ohne Anhörung des Antragsgegners begangen werden, etwa indem ein Richter dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung stattgibt, weil er unwahres Vorbringen des Antragstellers glaubt

(ebenda) 

Prozessbetrug liegt hier vor, weil Andreas Skrziepietz also eindeutig, bewusst und vorsätzlich gegen die in § 138 ZPO normierte Wahrheitspflicht verstieß, den Antrag auf den Erlaß der Verfügung ohne mündliche und also ohne Anhörung des Prozessgegners stellte:


 

und zudem auch den Antrag stellte:

sowie aus einem, im Hinblick auf sein niedriges Ansehen (er ist multibel vorbestraft), völlig überzogenen Streitwert einen Kostenfeststellungsbeschluss erwirkte:

Bild: Kostenberechnung des Anwaltes des Andreas Skrziepietz 

Zudem wurden in der Abmahnung weitere Kosten wie folgt verlangt:


[weiter]

 


 Der von Andreas Skrziepietz beabsichtigte Gesamtschaden liegt bei:


Bild: Kostenberechnung eines Prozesses mit einem Streitwert von 15.000 Euro inklusive Abmahnung und Terminsgebühr (nur 1. Instanz).

Bild: Kostenberechnung eines Prozesses mit einem Streitwert von 15.000 Euro inklusive Abmahnung aber ohne Termingebühr (nur 1. Instanz).
 

Was der Prozessbetrug nun den Betrüger kostet: 

Da das Gericht den Streitwert für das Verfahren der einstweiligen Verfügung auf 10.000 Euro festlegte und es zu keiner mündlichen Verhgandlung kommt hat Andreas Skrziepietz laut Juris-Gerichtkostenrechner wohl folgende Kosten zu tragen:


Dazu kommen noch die Kosten für die Akteneinsicht, die ich einklagen werde. Zudem hatte ich ja Artikel geändert, musste erhebliche Zeit aufwenden und Skrzieopietz hatte die ganz bewusst durch eine Lüge erwirkte einstweilige Verfügung genutzt, um meinem Ansehen zu schaden - das tut er noch immer. Da ist also ein Schadensersatz fällig.

Ach so. Und dann kommt da noch das Strafverfahren wegen Prozessbetruges hinzu. Das werden wohl mehr als nur ein paar dutzend Tagessätze a 10 Euro - zumal ich ja inzwischen von der Erbschaft weiß.

Offenbar gehört Andreas Skrziepietz zu jenem Drittel Erben, welche das Vermögen der Erblasser (juristisch „Erb-lasser“, nicht „Er-blasser“)  schon in der ersten Erbengeneration nahezu vollständig verschwenden.

Übrigens ist Andreas Skrziepietz uneinsichtig. Er beschreibt nämlich seine Verureilung wegen Volksverhetzung wie folgt (und er wäre nicht Andreas Skrziepietz, wenn er nicht eine Unwahrheit - hier das 2024 - einmischen würde):  

„Reinholz hatte behauptet, daß ich 2024 wegen staatsfeindlicher Hetze (§130 StGB) verurteilt wurde“

Denn der Begriff „Staatsfeindliche Hetze“ war in § 106 des Strafgesetzbuches der DDR(!) normiert:

 

Der Wicht hat in seinem ganzen traurigen Scheißleben (s.u.) kaum etwas über die DDR erfahren, stellt aber durch diese Äußerung den § 130 des StGB der BR Deutschland dem zur Unterdrückung dienenden § 106 StGB der DDR gleich. Auch dieses Gequake ist also dummdreist.  

Der unter dem Name „Docmacher“ und, weil er feige ist, ohne Impressum veröffentlichende Märchenerzähler Skrziepietz wäre wohl gerne ein Märtyrer. Jedenfalls ist er nicht der erste oder letzte dieser dummrecht-kriminellen Quaknazis und Hetzer, welche diese Mär vom eigenen „Opfer sein“ erzählen und also mit Absicht „gewaltig was verwechseln“.

Ich halte Andreas Skrziepietz für dumm. 

Wer dafür eine Begründung verlangt sollte ganz einfach diesen Artikel noch mal von vorne lesen.

Trauriges Scheißleben?

Ein solches muss er wohl führen, weil der geistig offensichtlich regressierte „Docmacher“ in seinen Blogs nur Hass und Hetze ejakuliert und weil das mobbende Muttersöhnchen (ich erinnere an die, hinter dem Verfügungsantrag stehende Schädigungsabsicht) es nur selten weiter als einen Hauseingang weg vom sicheren Kinderzimmer bei Mamma und Papa geschafft hat. 


Hinweis: Rechtsanwalt Markus Haintz (Köln) ist nach eigener Angabe „erheblich überlastet“!

Der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz hat vor dem Landgericht Kassel das verspätete Einreichen einer Klage mit „erheblicher Arbeitsüberlastung“ begründet.

Ich habe nunmehr nachgewiesen, dass Markus Haintz aber täglich 1 bis 6 Artikel auf seiner Webseite veröffentlicht, um sich „bei rechtsextremen Gesocks, Covidioten, Freunden des russischen Agressors und Massenmörders Putin, Demokratiefeinden, Klimaleugnern und Hasstätern bekannt und beliebt“ zu machen. Was mit seiner Behauptung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.(¹)

Da der Kölner Rechtsanwalt Markus Haintz dermaßen überlastet ist sollte man sich sehr genau überlegen, ob die eigene Rechtssachen bei ihm gut aufgehoben sind. Nicht das man nach solchen und so begründeten Versäumnissen, also womöglich nur deshalb verlorenen Prozessen oder nach mangelhafter Beratung auf die Anwaltshaftung zurückgreifen muss - was weiteren Ärger, erhebliche Gegenwehr und hohe Kosten verursacht sowie Jahre dauert. Als Mandant(in) haftet man bekanntlich für Fehler und Versäumnisse des eigenen Anwalts und muss diesen dann auf Schadensersatz in Anpruch nehmen - Man kann ich denken, dass solche dann plötzlich „sehr aktiv“ werden und sodann auch „Geschichten vom Pferde” erzählen. (s.o.)

¹) Juristen sagen, schreiben und hören/lesen nur ungern, jemand habe gelogen. Lassen wir es also bei dem „Was mit seiner Behauptung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.“

P.S.: Einer seiner Stammkunden ist Andreas Skrziepietz. Ein echter (Prozess-)Verlierer also.

18.10.2025

Andreas, der heulende Prozesshansel
Eine Lachgeschichte mit fünf Bildschirmfotos

 Über Andreas Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher) ist alles wichtige bekannt. Dachte ich.

Ich kann hier nur vermuten, denn ich fand dazu nichts im Web. Womöglich hat er also einen Prozess verloren und die Sachverhaltsdarstellungen des Andreas Skrziepietz - gerade auch vor Gerichten - erweisen sich nach meiner Erfahrung in bedenklicher Dichte als unzutreffend.

Am 28.09.2020 wurde Andreas Skrziepietz wegen Volksverhetzung verurteilt. Ähnliches Geheule ließt man vom Hassblogger und Prozesshansel, der immer wieder auch Covidioten-Müll verbreitet und verbal an Putins Rakete(n) lutscht, auch über die Staatsanwaltschaft Göttingen:

Das war kurz nach einer weiteren (erstinstanzlichen) Verurteilung wegen eines ganzen Sacks voller Beleidigungen und Verleumdungen mit der Skrziepietz in einem neorechten Magazin selbst in die Öffentlichkeit drang. Und natürlich muss die Staatsanwaltschaft ergo auf dem „linken“ (komisch, sonst schreibt der kleine Möchtegern-Julius-Streicher „linksgrün versifft“) Auge blind sein. Kommen wir nun zu einer weiteren Bewertung:

Bewertung von Andreas Skrziepietz. Ich selbst weiß, wie wohl ich schon in Wien war (beruflich beim österreichischen Heer) über das Café weder gutes noch schlechtes zu berichten.

Vort dem Zeitpunkt der Bewertung, anno 2022, gab es ein Ereignis, bei dem der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner (in dessen „Fanclub“ Skrziepietz wohl ist) in dem Wiener Café auftauchte. Was anderen Gästen nicht gepasst hat, die sodann so vergeblich wie auch auf eine mir selbst „unpassend“ anmutende Weise den Rauswurf oder ein Umsetzen von Sellner forderten - der aber, so verstehe ich die Quellen, (wohl mangels Anwesenheit von SA oder SS) offenbar so „sicherheitsbewusst“ war, dass er von allein das Café verließ. Ist ja klar: Welche Sorte einer „Geistesgröße”, außer natürlich dem als prozessfreudigem Spendenbettler bekannten Ullrich Vosgerau und eben dem Quaknazi Andreas Skrziepietz „himself“, sitzt schon mit so einem Meldegänger aus Österreich gerne in einem Raum? Wie auch immer: Andreas „Prozesshansel“ Skrziepietz war vermutlich nie im Café Stein, jedenfalls ist er mir nicht dafür bekannt, viel rumzukommen. Es ist also wohl eine Solidaritätsbewertung, denn ...

 

... trotz offensichtlich ganz anderen Lebenplans und viel Krachs völlig unbedeutend bleibende Quak- und Heulnazi hatte meine Anwältin (wohl als Reaktion auf die genannten Urteile) als schlecht „bewertet“. Obiges ist meine Antwort auf sein weinerliches Geseire. Und das Motiv seiner Bewertungen bei Google ist ausreichend beleuchtet: 

Andreas Skrziepietz quakt und queruliert öffentlich.

P.S.: Der heutige Wutanfall des sich selbst in Gefahr die Öffentlichkeit begebenden - und infolge eigener Dummheit darin „umkommenden“ - Andreas Skrziepietz (Hannover) ist einfach nur „herrlich“ - und es ist „geil“ zu sehen, wie „krassdummdoof“ er sich selbst widerspricht: Ganz offensichtlich übersieht der nämlich sein eigenes Handeln - seine zahlreichen, darunter viele offensichtlich als Beleidigung, Verleumdung, Volksverhetzung u.s.w. strafbaren Veröffentlichungen. Wegen denen es ja eine Menge Verurteilungen, Strafverfahren und Ermittlungsverfahren gegen ihn gab und/oder gibt.

Die Frage, ob man über ihn berichten darf, hat das LG Frankfurt rechtskräftig geklärt: Man darf. Wenn ihm das nicht passt hätte er in die Berufung gehen müssen:


LG FFM, Urteil in der Sache 2-03 o 281/24. Dieser Teil des Urteils wurde mangels Berufung des Klägers Skrziepietz rechtskräftig. Er, der er sich selbst zum Paradebeispiel dafür, was ein „Quaknazi“ ist, gemacht hat, „quakt, quiekt und queruliert“, weil er nunmehr immer noch behauptet, er sei „keine Person des öffentlichen Interesses“.

Offenbar glaubt der mit rechtsextremen und fremdenfeindlichen und sogar rassistischem Gedankengut an die Öffentlichkeit drängende Wicht, es sei ihm erlaubt zu hetzen und Straftaten gegen die Ehre zahlreicher anderer - darunter auch meine Person - zu begehen und er glaubt wohl auch, er habe das gottgleiche Recht, dafür nicht kritisiert zu werden - wie es auch Trump, Putin und Orban für sich in Anspruch nehmen. Das haben die nicht - und der Lautsprecher Andreas Skrziepietz aus Hannover hat es erst recht nicht.

17.10.2025

Zur Erbauung und Warnung

 

Gerade in meinem Archiv gefunden...

 

Über Tagessätze und Quaknazis, geistige und pekunäre Armut.

Ich lese bei NTV

 „Wieder einmal Negativschlagzeilen von Petr Bystron. Wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien ist er zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Europaabgeordnete muss demnach 90 Tagessätze in Höhe von 125 Euro, also insgesamt 11.250 Euro, zahlen - wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sagte die Richterin am Amtsgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“

Das monatliche Gehalt eines MdEP beträgt €10 927,44 brutto und €8.517,01 EUR netto nach Abzug von EU-Steuern und Versicherungsbeiträgen (Stand: 1.4.2025). 

Der Tagessatz scheint mir insofern zu niedrig bemessen. Da sollte wohl die Staatsanwaltschaft  in Berufung gehen. Aber nehmen wird das mal als Maßstab:

Bei einem anderen, geistig mindestens eben so armen Quaknazi (Andreas Skrziepietz aus Hannover) lagen die Tagessätze bei bekannten Verurteilungen wegen Äußerungsdelikten jeweils bei 10 bis 20 Euro. Bei den 10 Euro ging das Gericht (unter Anwendung des obigen Maßstabs) wohl lediglich von einem monatlichen Einkommen unter € 700  aus.

So geht „geistige und pekunäre Armut“.

 

 

Baum Nein: Silo fällt!“

 

Bild: NTV zeigt Bilder eines zusammenbrechenden Silos.

Das erinnert mich daran, dass ich in den frühen und insofern wirklich ganz wilden 90er Jahren mal so ein Ding abgerissen habe. Etwas höher vielleicht (~15,20 Meter), ganz aus Stahl, aufgeständert auf vier „Beinen“ (Fette Doppel-T-Profile, auch aus Stahl) - allerdings leer. Ich habe das Silo richtig schön „gefällt“.

War fast wie Baumfällen. 

Ich habe mit einem Schneidbrenner einfach zwei „Beine“ weggeschnitten. Das Silo durfte wegen herumstehender Gebäude in Richtung des ersten weggeschnittenen „Beines“ fallen - was es aber nicht tat. Es durfte auch in die Richtung zwischen dem ersten und zweiten „Bein“  fallen. Was es tat, nachdem das zweite fast „durch“ war, sich verbog und dann brach. 

Unechte Sicherungsmaßnahmen:

Es waren die wilden und ganz frühen 90er: Legal und illegal lagen sehr nahe bei- und manchmal eben auch durcheinander. „Ostzonal“ hat es ausgereicht, zu schauen, dass bei solchen Aktionen kein Dritter auch nur in die Gefahr geriet, Vierten darüber etwas erzählen zu können. Keine Bürokratie also und auch sonst nicht so ein Aufstand, wie man ihn heute auf Grund von, wohl von Versicherungen und Juristen erfundenen, „westzonalen“ Vorstellungen über formale Sicherheit betreibt. Damit meine ich ganze Ringe von Feuerwehren, Krankenwagen und Polizei um den Ort an dem ein Sack Reis umfällt - dazu neuerdings (wir haben das Jahr 2025) noch Seelsorger von mindestens sieben Religionsgemeinschaften (für die, die das eigentliche Ereignis nicht sehen konnten) und, nicht vergessen, 700 Juristen wegen der Urheber- und sonstiger Rechte, welche etwa seit 2005 die bis dahin aufgefahrene Gulaschkanone mit der Erbsensuppe ablösten, weil nach einem ähnlichen Ereignis ein Veganer wegen seines Unwohlseins hinsichtlich des damit verbundenen Speckgeruchs bis vor das Verfassungsgericht zog. Ihr könnt mich gerne mal fragen, warum in Deutschland jeder Mist zu einem Riesenproblem gemacht wird. Doch zurück zum Thema:

Sicherungsmaßnahme: 

Es war also weit und breit niemand da, der mit der Erledigung des Jobs nichts zu tun hatte. Der Fluchtweg war ausgemacht und ausgeräumt. Da ich mit der Schweißschutzbrille (dunkle Scheiben, geringer Blickwinkel - sowas tragen heute Steampunker am Zylinder) nur wenig gesehen habe gab es außer mir  genau eine weitere Person. Einen zuverlässigen Kollege, dessen Job es war, mein Bier Funktelefon zu halten, genau aufzupassen, wann die ganze Chose in Bewegung geriet, „Silo fällt“ zu rufen und gleichzeitig an einer sehr langen Leine zu ziehen: „Den Scheidbrenner einfach fallen lassen, die Brille runter, mich definitiv nicht in der Richtung irren und verdammt schnell sein.“ war dann mein Job. 

So ein Silo fällt übrigens ziemlich langsam. Ich habe mir aber „sagen“ lassen, das wäre womöglich ein völlig falscher Eindruck.

Offensichtlich hab ich völlig unverletzt überlebt und die für mich nicht gerade geringe Prämie kassiert - die aber anderen Teilnehmern am Geschäft deutlich mehr gebracht haben dürfte...

Ein auch insofern sackdummer Quaknazi behauptet, ich sei „feige”.

Ich wette, dieses Muttersöhnchen (Das Großmaul ist in seinem ganzen nutzlosen, traurigen und wohl deshalb nur von Hass erfülltem Leben nie weiter als einen Hauseingang von seiner Mammi weg gezogen!) kann nicht mal einen Kugelschreiber unfallfrei führen. Immerhin führt(e) die StA Hannover gegen den Schreibtischtäter mehr als einen Dutzend Verfahren wegen seiner Hassschriften aber auch wegen Straftaten wie Prozessbetruges, vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt, Titelmissbrauchs, sogar der feige versuchten (und gründlich misslungenen) mittelbaren Freiheitsberaubung.

P.S.: Sollte beim „Silofällen“ von irgendwem auch nur irgendeine Straftat begangen worden sein, so ist die offensichtlich verjährt. Es nützt also nichts, der Staatsanwaltschaft zu schreiben und seiner kranken Wut mit der Drohung „ich habe mich bewaffnet“ Luft zu machen - das geht an das feige Muttersöhnchen.

P.S.S.: Nachdem das Ding lag habe ich, mit den Kollegen zusammen die Schläuche (die konnten nicht wegrennen) zusammengeflickt, aus dem Silo auch noch „ofengerechte Meterstücke“ gemacht - was im Hinblick auf den Durchmesser des liegenden Silos „nicht ganz uninteressant“ war.

P.P.P.S.: Danke für die Frage, das Thema hat gefehlt:  Natürlich „ging mir der Arsch“. Also „ein wenig“. Gemacht hab ich es nämlich trotzdem. Bei schönem Wetter, da machen solche Aktionen richtig Spaß, gerne auch nochmal...

02.10.2025

„Schwer psychotisch“ vers. „schwer verlogen“
Neues, begründetes Misstrauen in Fähigkeiten, Berufsauffassung und Unvoreingenommenheit von RichterInnen des LG Kassel

Der „recht ordentlich polizeibekannte“, als „Docmacher“ und unter anderen Aliasen in die Öffentlichkeit drängende und wegen Delikten wie Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung verurteilte Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover schrieb am 16. Juli 2025 dem AG Kassel:

 „Reinholz Behauptung, man habe Kriegswaffen bei mir gesucht, ist ein weiterer Beweis dafür, daß(sic!) er schwer psychotisch und nicht mehr in der Lage ist, die Wirklichkeit zu erfassen.“ 

Beweis: Akte des Verfahrens 10 O 1343/25 des LG Kassel, Antragsschrift (Verfahren wurde abgegeben)

Das Register der gegen ihn geführten Strafverfahren weist aber einen interessanten Eintrag auf:

Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber Mitte 2024 in einem querulatorisch anmutendem Protestbrief gedroht, er habe sich bewaffnet. Darauf hin wurde fest gestellt, dass er keine „Waffenrechtliche Erlaubnis“ hat (die bekommt er im Hinblick auf seine Eintragungen im Bundeszentralregister und die, gegen Ihn anhängigen, zahlreichen Ermittlungsverfahren auch nicht) und gegen ihn wegen dieser Drohung ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Waffenbesitzes eingeleitet (StA Hannover, Az. 2527 Js 81823/24).

In einem solchen Verfahren findet regelmäßig eine Hausdurchsuchung nach Waffen statt. Und zwar nach allen Arten von Waffen. Also auch nach Kriegswaffen.

Seine Behauptung ist „mindestens mutig“ und die in diesem Zusammenhang abgegebene Versicherung an Eides statt ist zweifelhaft, denn er behauptete in dieser 

Beweis: Akte des Verfahrens 10 O 1343/25 des LG Kassel, Versicherung an Eides statt vom 21.08.2025, Skrziepietz hatte übrigens vor dem AG Hannover schriftlich behauptet, er habe ein Journalismus-Diplom. Insoweit dient diese Versicherung an Eides statt der Täuschung. Mithin dem Prozessbetrug.  

Einen „ganz anderen Zusammenhang“ als den, wegen seiner eigenen, höchst querulatorischen Drohung vermuteten Waffenbesitz dürfte die Hausdurchsuchung - deren Stattfinden er mit den Worten „Falls eine Hausdurchsuchung bei mir stattfand“ also geradezu bejaht - nämlich nicht gehabt haben.

Bonmot: Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover behauptet in der Öffentlichkeit, er sei ein „Pazifist“. Mir hat das OLG Frankfurt „erlaubt“, ihn im Hinblick auf seine Äußerungen einen „Rechtradikalen Hassblogger“ zu nennen.

Zugleich hatte Andreas Manfred Skrziepietz in dem Verfahren also angeben, er sei Mitglied der Ärztekammer - und folglich als Arzt zugelassen worden. Exakt der selbe Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover hatte in einem früheren Verfahren vor dem LG Frankfurt angegeben, er habe niemals die Approbation beantragt:

Beweis: Akte des LG Frankfurt am Main, A. 2-03 o 117/24, Klageschrift, Seite 18 unten.

Das Verfahren, in dem Andreas Skrziepietz also in der deutlich erkennbaren Absicht eines Prozessbetruges vorsätzlich unwahr vortrug, er wäre als Arzt zugelassen worden, wurde vom AG Kassel an das LG Kassel abgegeben und trägt das Aktenzeichen 10 O 1343/25 und Andreas Skrziepietz hatte beantragt, mir die Äußerung, er sei nie als Arzt zugelassen worden, zu untersagen.

  • Da er aber nie einen Antrag auf Approbation gestellt hatte, kann er auch nie als Arzt zugelassen worden sein. 

Weitere, Andreas Skrziepietz gegenüber erhobene Vorwürfe des Prozessbetruges finden Sie hier.

Ich denke im Hinblick auf obiges, dieser „Dr. der Pseudologie“ also Andreas Skrziepietz sollte sich mal von einem richtigem Arzt  (zugelassener Facharzt oder Fachärztin für Psychiatrie) untersuchen lassen, ob er derjenige ist, der andere als „schwer psychotisch“ bezeichnen sollte und ob er selbst noch „in der Lage ist, die Wirklichkeit zu erfassen“.

Was das Verfahren  10 O 1343/25 betrifft, muss ich leider in Berufung, weil die RichterInnen sich in gröblichster Weise über den Vortrag beider Parteien hinweg gesetzt haben. Denn zu der Frage, ob Andreas Skrziepietz als Arzt  zugelassen wurde, wurde von mir dem Gericht wie folgt vorgetragen:

4.)
Der Verfügungskläger wendet sich gegen die Äußerung, dass er nie zum Arzt zugelassen
worden sei und macht dem Gericht vorsätzlich unwahr vor, er sei zugelassener Arzt gewe-
sen, weil er Mitglied der Ärztekammer gewesen sei. Das ist unwahr, denn tatsächlich hat
der Verfügungskläger aber vor dem LG Frankfurt schon 2024 erklärt, er habe niemals einen
Approbationsantrag (Antrag auf Zulassung zum Arztberuf) gestellt weil er niemals habe Arzt
werden wollen. Ferner hat der Antragsteller dem AG Hannover im Verfahren 409 c
10237/24 vorgetragen und durch Vorlage eines 1996 ausgestellten und mehrfach bis ins
Jahr 2005 verlängerten Arztausweis glaubhaft gemacht, dass er infolge mehrerer Verlän-
gerungsanträge insgesamt 9 Jahre lang als „Arzt im Praktikum“ zugelassen worden sei. Das
entspricht aber keineswegs einer Zulassung zum Arztberuf, denn insbesondere darf ein
„Arzt in Praktikum“ Patienten nicht selbstständig behandeln. Der Verfügungskläger hat zu-
dem gegenüber dem Verfügungsbeklagten in einer Abmahnung ausdrücklich erklärt, er
habe das Praktikum niemals geleistet und den Ausweis verlängern lassen, um sich rezept-
pflichtige Medikamente zu besorgen. Die Aussage, dass der Antragsteller nie als Arzt zuge-
lassen wurde, ist also zum einen wahr und zum anderen durch das Verfahren 2-03 o 117/24
des AG Frankfurt (dort Punkt 3a) auch schon geklärt, denn vor dem LG Frankfurt, hat der
Verfügungskläger selbst erklärt, dass er niemals Arzt werden wollte und deshalb auch nie
den Approbationsantrag gestellt hatte.
 

Glaubhaftmachung:
• Anlage 09 - AG H 409 C 10237-24-Abmahnung.pdf
• Anlage 17 - 2024-12-07-abmahnung_aip.pdf
• Anlage 14 - Klage 2-03 o 117-24.pdf, dort Klagebegründung
• Anlage 10 - AG H 409 C 10237-24-Antrag.pdf, dort Arztausweis auf Seite 7,8
 

Der Verfügungskläger hat außerdem dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 117/24 ein Ge-
sundheitszeugnis vom „3.11.20“ vorgelegt, welches explizit für einen Approbationsantrag
ausgestellt wurde. Eine solche wird aber wohl im Hinblick auf die kurz zuvor erfolgte Verur-
teilung des Verfügungsklägers wegen Volksverhetzung nicht gewährt worden sein (s.a.
Verwaltungsgericht Hannover Urteil v. 07.11.2022, Az.: 5 A 184/21, Widerruf der Approbati-
on nach Verurteilung wegen Volksverhetzung). Demnach hatte der Verfügungskläger im
November 2020 ernsthafte Schritte unternommen, den Approbationsantrag zu stellen. Der
Versuch scheiterte oder wurde wegen des vorhersehbaren Scheiterns (es muss ein amtli-
ches Führungszeugnis vorgelegt werden, dieses enthielt die Verurteilung) abgebrochen
und, wie der Verfügungskläger selbst unter Beweis gestellt hatte, wollte er also Arzt werden.
Also hatte der Verfügungskläger auch dem LG Frankfurt in der Sache 2-03 o 117/24 vor-
sätzlich unwahr und unvollständig vorgetragen.
 

Glaubhaftmachung:
• Anlage 14 - Klage 2-03 o 117-24.pdf, Seite 49 der Klageschrift mit Anhängen 

Es ist also gut erkennbar, dass hier Tatsachenvortrag gehalten und glaubhaft gemacht wurde.

Drei Richterinnen, namentlich die Vorsitzende Richterin am Landgericht (außerplanmäßige) Prof. Dr. Dreyer, die Richterin am Landgericht Neuschäfer und die Richterin Ester-Sander verstiegen sich allen Ernstes darauf, es handele sich um eine „Meinungsäußerung“ bzw. „Werturteil“ und Leser könnten „irregeführt“ werden:

„Es besteht, da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Werturteile des Verfügungsbeklagten auf tatsächlicher Grundlage nachvollziehbar und richtig sein könnten, daher auch die Gefahr, dass der Verkehr irregeführt wird.“

Das sehe ich ganz anders. Denn über wahre Tatsachen kann man nicht „irregeführt“ werden. Weiter schreiben die drei RichterInnen:

„Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass die angegriffenen Äußerungen bereits Gegenstand
anderer Verfahren gewesen sind.“

Das sehe ich ganz anders, denn ich hatte vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass es vor dem LG Frankfurt bereits um die Arztzulassung ging und das Skrziepietz vor drei Gerichten (AG Hannover, LG FFM, LG Kassel dazu höchst unterschiedlich vortrug

Ich habe nicht nur Berufung eingelegt: Zugleich habe ich diese Richterinnen jetzt in einem parallelen Verfahren wegen des, auch in allen weiteren Punkten ungewöhnlich grob an vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen vorbeigehenden Urteiles auch abgelehnt und, weil drei Richterinnen meiner Ansicht nach nicht so blind sein können, Verdachtszeige wegen Rechtsbeugung erstattet. Dies vor allem, weil alle deren „Irrtümer“ zu meinen Lasten gehen.

Im Allgemeinen werden Ablehnungsanträge aber selten bewilligt: Bisher steht es bei mir 4:4. Vier RichterInnen erfolgreich abgelehnt (alle von LG Kassel), 4 RichterInnen nicht. Das ist übrigens eine ziemlich gute Quote, das schaffen nicht mal Anwälte.

Strafanzeigen wegen des Vorwurfes der Rechtsbeugung werden in der Regel abgewürgt, „weil nicht erkennbar sei, dass die beanzeigten RichterInnen sich in schwer wiegender Weise an der Rechtsordnung vergriffen hätten.“ Der „Paragraphen-Gummi“ ist hier absichtlich weich, weil die Bestrafung heftig ist: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren. Damit wäre zugleich der Beruf und die Pension weg. Es ist nachvollziehbar, dass Richter und Staatsanwälte da sehr ungern und nicht wegen „Irrtümern“ oder „Schlampigkeit“ die Kollegen oder Kolleginnen aus dem Beruf kegeln und das daran fest machen, dass es daran fehle, dass der Rechtsbruch „schwer wiege“. Aus der Sicht der Betroffenen allerdings sieht das allerdings anders aus.

Es ist trotzdem nicht falsch beides zu tun. z.B. bin ich vor weiteren solchen, vorliegend unfassbar falschen und den Prozessstoff ignorierenden Willkürsentscheidungen der Richterinnen erst mal halbwegs sicher. (§ 47 Absatz 1 ZPO). Es gibt da noch einen Nebenzweck: „Die Kanzlei Winter aus Berlin schreibt: Richter bedankt sich für Ablehnungsgesuch und ändert seine Entscheidung.“

Zudem gibt es, soweit ich weiß, ein Punktesystem (Beurteilungssystem) für Richter. Stehen da zu viele negative Sachen (Aufhebungen in höheren Instanzen, Ablehnungen und dergleichen) drin, wird es „schwierig bis unmöglich“ mit einer Berufung des Richters oder der Richterin an höhere Gerichte. Wie oben gezeigt habe ich handfeste Gründe diesen Richterinnen nicht vor einem OLG oder gar höhere Gerichten - genauer: nie wieder in dieser Rolle - begegnen zu wollen.

Und es ist nicht der Job des, durch das Handeln der Richterinnen Geschägten, nach einem solchen, horrend falschem, offensichtlich auf gröblichster Missachtung des Prozessstoffes beruhendem „Urteil“, vor den Richterinnen irgendwelche Kniefälle zu machen oder diese zu „bespaßen“.

Bonmot: Weder das AG Kassel noch das LG Kassel hielten es für notwendig, mir von sich aus die Antragsschrift zuzustellen - was ja wohl „allerhöchste“ Pflicht ist. Ich erhielt lediglich einen nichtssagenden „Schriebs“ vom Amtsgericht, dass der Streitwert wohl auf einen Betrag von über 5000 € festzusetzen sei und sodann die Ladung zum Termin. Mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Die Antragsschrift erhielt der von mir bestellte Anwalt (und somit ich selbst) erst nach einem Antrag - und zwar wenige Tage vor dem Termin. So geht dann auch „Rechtsfreie Zone“.