31.01.2026

Abmahnung an Andreas Skrziepietz, der wohl dringend ärztliche Hilfe braucht:

Abmahnung:

Herr Skrziepietz:


In Ihrem Artikel vom 27.01.2026 „Jörg Reinholz 2x beim Lügen erwischt“

ist bereits die Überschrift vorsätzlich unwahr und verletzt meine Rechte.

Im Artikel selbst behaupten Sie: 

„Psycho-Jörg Reinholz hatte ja behauptet, daß ich seinen Bundespräsidenten als “Ratte” bezeichnet hätte. Seine Anwältin Lügen-Lehmann hatte diese faustdicke Lüge ungeprüft übernommen.“

Wie sie selbst genau wissen, haben Sie am 04.08.2025 wie folgt öffentlich geäußert:

„Lupenreine Demok-ratten eben, so wie der schlechteste Bundespräsident aller Zeiten, für den Oppositionspolitiker “Rattenfänger” sind und deren Wähler damit logischerweise “Ratten”. “

Damit steht die Wahrheit meiner Entäußerung bereits fest, es ist keine Lüge, wie Sie in krimineller Verleumdungsabsicht öffentlich behaupten.

Wie Sie zudem genau wissen, hat die StA Göttingen das Verfahren gegen Sie nicht eingestellt, weil der Vorwurf unrichtig sei, sondern weil der Bundespräsident Steinmeier die nach § 90 StGB erforderliche Zustimmung für das Gerichtsverfahren nicht gab.

Ihre Behauptung, ich hätte eine faustdicke Lüge getätigt und meine Anwältin Lehmann habe diese übernommen steht somit als vorsätzlich unwahr und als Verleumdung fest.

Auch ihre weitere Behauptung ist unwahr und verletzt meine Rechte: 

“Aber damit nicht genug. Er hatte ja auch behauptet, daß die auf mich angesetzte Staatsanwältin Stegen zu der Anwältin Lehmann gesagt habe, mein Verhalten sei “dreist und entsetzlich”.

Sie führen zur Behauptung der Unwahrheit der Äußerung - die schon nicht meine Behauptung, sondern die meiner Anwältin ist - ins Feld, dass die „auf Sie angesetzte“ StA, Frau Stegen mitteilt, dass sich der Kontakt auf die Akteneinsichtgesuche beschränkt hat.

Ihrem Artikel zu folge soll das eine weitere Lüge meiner Person sein. Das ist aber unwahr.

Ich habe und erhebe einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch und setze Ihnen folgende Ultimaten:


Bis zum Montag, 02. Februar 2026 um 12:00 Uhr:

Beseitigung der genannten Rechtsverletzungen


Bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026 um 16:00 Uhr: 

Urschriftliche Vorlage einer Unterlassungserklärung, welche eine Wiederholung der Rechtsverletzung durch ein wirksames Strafversprechen von mindestens 5000 Euro für jeden Einzelfall ausschließt.

Sollte diese Unterlassungserklärung bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026 um 12:00 Uhr als Telefax oder Email-Anhang (mit Unterschrift) hier vorliegen verlängert sich die Frist für die Vorlage der Urschrift bis zum Montag, dem  09. Februar 2026 16:00 Uhr.

Sollten diese Ultimaten fruchtlos verstreichen werde ich Sie gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.


Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel: +49 (0) 561 317 22 77
Fax: +49 (0) 561 317 22 76

joerg.reinholz@gmail.com

Öffentlicher GPG-Schlüssel:
https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com

Schlüssel-ID:
0x2913292CE4E563E8

Fingerabdruck:
6E75 8336 0497 DA8D E8EC 87DD 2913 292C E4E5 63E8

  

Sonst könnte es ihm passieren, dass er im Knast - oder in der Klapse landet.

So schreibt er beispielsweise um vorzumachen, dass ich lügen würde:

“Es gibt keinen Prozessbetrug. Die StA Göttingen (Zentralstelle zur Vernichtung der Meinungsfreiheit) hätte sich eine solche Gelegenheit doch nicht entgehen lassen.“

Die StA Hannover hat das Verfahren gegen den offensichtlichen Querulanten Andreas Skrziepietz wegen Prozessbetruges gemäß § 154 StGB eingestellt, weil ihm wegen einer anderen Anklage (die ihm, wie er selbst berichtete, am 09. Dezember 2025 im Gerichtsaal anlässlich einer weiteren Verurteilung zugestellt wurde) eine empfindliche Strafe droht:

Diese Mitteilung bedeutet allerdings im Hinblick auf die Frage, ob er den Prozessbetrug begangen habe, dass die Staatsanwaltschaft diesen als gegeben und eine Verurteilung als erreichbar ansieht. Sonst dürfte diese eine Einstellung nach § 154 (1) StPO nicht mitteilen. Es geht übrigens um seinen erweislich begangenen Prozessbetrug im  Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt in welchem Andreas Skrziepietz  dummdreist lügend vortrug, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, obwohl er am 28.09.2020 durch das AG Hannover wegen Volksverhetzung verurteilt wurde.

Im Übrigen war es die StA Hannover - und nicht Göttingen - welche sich „die Gelegenheit entgehen“ ließ. Die in Göttingen war nicht mal zuständig.

An anderer Stelle schreibt er: 

“Arzt” ist kein Titel, sondern eine Berufsbezeichnung 

Andreas Skrziepietz hatte dem LG Kassel (10 o 1343/25) gegenüber als Tatsache behauptet, dass er Mitglied der Ärtzekammer - und also als Arzt zugelassen gewesen sei. Wörtlich und sogar an Eides statt:

„Ich war Mitglied der Ärztekammer Niedersachsen, folglich wurde ich als Arzt zugelassen.“

Das wurde er nicht, denn er hatte nur eine Zulassung als „Arzt im Praktikum“. Er hätte also (so lautet das Gesetz) - hätte er das Praktikum denn geleistet (was er nicht tat) - nur unter Aufsicht von zugelassenen Ärzten und in einem fest gelegten Krankenhaus Patienten behandeln oder beraten dürfen. Seine Praktikumsgenehmigung ist von einer Approbation (also der Zulassung zum Arztberuf) ergo weit entfernt. Auch in der Abmahnung machte er vor, meine (tatsächlich wahre) Behauptung, dass er nie zum Arzt zugelassen wurde, sei „unwahr“.

An anderer Stelle behauptet der Lügner und Verleumder Andreas Skrziepietz, das AG Dortmund habe einen Strafbefehl gegen mich erlassen. Wörtlich:

„Vielleicht bekommt er wieder einen Strafbefehl, wie damals vom AG Dortmund.“

Das ist schlicht unwahr und entweder lügt der Bursche in der ihm zutiefst Verleumdungsabsicht ganz bewusst oder aber er ist schon so irre, dass er nicht mehr in der Lage ist festzustellen, dass es diesen nie gab. Das steht nämlich wenige Zeilen weiter unter seiner Quelle - die er schriftlich vor sich hat. Er müsste dazu nur lesen können oder wollen:

Ein Einblick in die Akten der StA Kassel, Az. 2660Js 5822/17 (Bd 1,Bl. 131 ff), Verfügung vom Oberstaatsanwalt Dr. Wied ergibt wie folgt:

Nach der Übernahme des Verfahrens sei versehentlich davon ausgegangen worden, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund wegen des Vorwurfs bereits einen Strafbefehl beantragt hätte. Anlass dafür sei, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund einen entsprechenden Strafbefehlsantrag erwogen habe, der sich auch in den Akten befinde, jedoch tatsächlich aufgrund der fehlenden örtlichen Zuständigkeit nicht an das Gericht weitergeleitet habe.“

Andreas Skrziepietz hat das seit dem Jahr 2024 schriftlich vorliegen! Er weiß also und hätte sich vergewissern müssen: Es gab diesen Strafbefehl nicht, der wurde nicht einmal beantragt. Und in der Sache des AG Kassel, Az. 2660Js 5822/17 wurde ich mit Applaus frei gesprochen. Meine Behauptungen, wegen der ich wegen Verleundung angeklagt war - es ging um tatsächliche Lügen eines (zum Glück für die Justiz) nicht mehr tätigen Rechtsanwaltes, war schlicht und einfach wahr und richtig. Das steht so im verlinkten Urteil.

 

 

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