12.05.2026

Terminverlegung in der Strafsache wegen Verleumdung gegen Andreas Skrziepietz
LG Kassel verhängt zudem erste Ordnungsstrafe gegen den Verleumder

  1. Der Termin in der Strafsache gegen Andreas Manfred Skrziepietz wegen Verleumdung wurde verlegt.
  2. Das Landgericht  Kassel verurteilte den Verleumder nach einem dummdreisten Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung zu einer Ordnungsstrafe von € 300 (ersatzweise 6 Tage Ordnungshaft)


4 Kommentare:

Jörg Reinholz hat gesagt…



> „Die Katze lässt das Mausen nicht.“

Danke für den Tipp. Natürlich werde ich die URL nicht veröffentlichen. Das könnte meine rechtliche Position beschädigen.

Anonym hat gesagt…

Das Landgericht geht im Hinblick auf den geringen Tagessatz offenbar von einer prekären Situation aus. Aber zu den "mild" erscheinenden 300€ kommen ja noch die Anwalts- und Gerichtskosten hinzu. Insgesamt dürfte ihn sein Fehltritt also mindestens 1500 Euro kosten. Da wird die Mutti des "Dr. med. Fastarztgeworden" aber hellstens begeistert sein, dass ihr lieber Andi schon wieder Geld braucht...

Anonym hat gesagt…

Vielleicht hat er ja einen Gönner aus dem rechten Spektrum. Er wäre nicht der erste Nazi, der von Feinden der Freiheitlich demokratischen Grundordnung finanziell unterstützt wird. Die AfD kommt so immer wieder zu Spenden, aber auch anderes rechtsextremes Pack profitiert von millionenschweren Spendern.

Jörg Reinholz hat gesagt…

Mach bloß vorsichtig: Dieser besondere „Verteidiger der Meinungsfreiheit“ klagt sogar, wenn man sich fragt, ob er wohl für seine Hetze von Russland bezahlt wird. Beweis: AG Hannover, Az. 409 C 10237/24, der von Andreas Skrziepietz erhobene Anspruch wurde zurück gewiesen, worauf er unmittelbar nach dem Prozess mit kackblöden Beleidigungen reagierte.

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