Andreas Skrziepietz (Hannover), der andere gerne mal als „Querulanten“ beschimpft und sich dazu „berechtigt“ sieht, andere unter eigenem, mindestens objektiv unwahrem Vortrag als „Lügner“ zu verleumden, hat nach den Feststellungen des Landgerichts Kassel (10 o 159/26, Beschluss im Ordnungsmittelverfahren vom 05.05.2026) eine Geldstrafe von € 300 auferlegt bekommen, ersatzweise 6 Tage Ordnungshaft (€ 50/Tag).
Offenbar ist ihm das zu wenig. Denn er mokiert sich am 13.05.2026 öffentlich über die zu geringe Strafe:
„Köstlich. Ich soll 300€ zahlen“
und blahfaselt von einem eingelegtem Widerspruch.
Ich denke, das Landgericht Kassel und sodann das Oberlandesgericht wird die „Argumente“, des Dr. „uneinsichtig“, welche sich offenbar darin erschöpfen, dass das Gericht „keine Ahnung“ habe und „dumm“ sei, weswegen er beantragen wolle, dass es sich einem „IQ-Test“ unterziehen solle und so weiter (sein öffentliches Erbrechen vom 26.04.2026 und 05.05.2026) angemessen zu würdigen wissen.
Insbesondere, wenn er weiterhin gegen Anordnungen des Gerichts verstößt!
Bei nachfolgenden Verstößen (ich prüfe gerade einen weiteren, möglichen Verstoß) wird die Strafe nämlich nach dem Ermessen der von Andreas Skrziepietz öffentlich und dreist als „dumm“ und „ahnungslos“ bezeichneten RichterInnen der 10. Zivilkammer des LG Kassel neu bestimmt und diese sind ihm sicherlich nunmehr so sehr gewogen, dass diese darauf erkennen werden, dass er doch - wo er doch selbst vor diesem Gericht reklamiert, dass er ja mal „Arzt“ gewesen sei und eine Äußerung, der gemäß er nie als „Arzt“ zugelassen worden sei, wo er doch vor 30 Jahren mal eine Zulassung als „Arzt im Praktikum“ hatte (da hätte er immerhin Patienten unter Aufsicht behandeln dürfen, das Praktikum hat er nach eigener Mitteilung aber nie geleistet) als „ehrenrührig“ und für ihn „gar schädlich“ reklamierte - auch ein hohes Einkommen (vergleichbar z.B. mit einem IT-Trainer oder IT-Dozent) haben müsse.
Wogegen das Oberlandesgericht im Falle eines weiteren Widerspruchs, z.B. gegen eine, dann wohl eher wirksame Strafe von 10 Tagessätzen a € 1.000 leicht vorhersehbar nichts einzuwenden haben wird.
Apropos Oberlandesgericht: Dieses wird (falls seine seine Behauptung eines Widerspruchs nicht nur leeres Gequake ist), ihn und seinen tollen - aber vorliegend querlierend schimpfenden Rechtsanwalt Markus Haintz (Köln), nunmehr richtig kennenlernen.
Dem Präsidenten des Landgerichts habe ich die Ejakulate des Herrn Skrziepietz schon vorgestellt und bin mir sicher, der wird (als Dienstherr) für seine Schutzbefohlenen einen Strafantrag stellen:
Mitteilung über mögliche Straftat zum Nachteil der RichterInnen der 10. Zivilkammer
Herr Präsident!
Der mehrfach wegen Äußerungsdelikten (Volksverhetzung, Verleumdung,
Bedrohung und Beleidigung) verurteilte Dr. med. Andreas Manfred
Skrziepietz (Xxxxxxxxxx 94, D-30655 Hannover) ist (laut
Auskunftssystem der Polizei) auch den Straf- und Zivilgerichten u.a. als
Inhaber der gegenständlichen Webseite „docmacher.de“ bekannt.
(Anlage: Ermittlungsverfahren_skrziepietz.sw.pdf)
Offenbar ist dieser wegen der Verfügungen
- 10 o 159/26 vom 16. Februar 2026
- 10 o 300/26 vom 19. März 2026
- 10 o 301/26 vom 19. März 2026
- 10 o 360/26 vom 31. März 2026
- 10 o 321/26 vom 08. April 2026
- 10 o 310/26 vom 16. April 2026
- 10 o 456/26 vom 22. April 2026
und des Ordnungsmittelbeschlusses vom 05.05.2026 in der Sache 10 o
159/26 frustriert und vor allem höchst uneinsichtig.
Aktuell beleidigt bzw. er deswegen die RichterInnen durch öffentliche
Schrift zunächst als als „dumm genug“ und behauptet unwahr, das Gericht habe
„rechtskräftige Urteile des AG Kassel missachtet“.
(Anlage: 2026-04-26-...docmacher.pdf)
In einem weiteren Artikel konkretisiert er die Bezogenen als
RichterInnen der 10. Zivilkammer des LG Kassel und verbreitet über diese:
„Den vielleicht Mitarbeitenden aber nicht Mitdenkenden beim LG Kassel fiel das allerdings erst auf, nachdem ich sie darauf hingewiesen hatte. Das sagt schon alles über die Qualität der
10. Zivilkammer. Jörg Reinholz hatte ja Befangenheitsanträge und Strafanzeigen gegen die RichterInnen gestellt. Ich würde lieber einen IQ-Test beantragen.“
Damit stellt er diese als dumm dar und zudem missbraucht den oben als
„Dr. Andreas Skrziepietz“ angegeben Titel als „Doktor med.“ (angeblich
der MH Hannover) für seine Beleidigungen der RichterInnen.
(Anlage: 2026-05-05-...docmacher.pdf)
Weiterhin mokiert er sich in der Absicht, sich durch diese Beleidigungen
über die RichterInnen zu erheben, wie folgt:
„Was das LG Kassel da treibt, nennt man üblicherweise Quatschjura. Das
OLG wird sich mit diesem ganzen Unfug noch zu befassen haben, denn die
RichterInnen in Kassel scheinen die Voraussetzungen für eine
einstweilige Verfügung nicht zu kennen und auch das Recht zum
Gegenschlag ist ihnen unbekannt.“
Hierbei stellt er auch dar, dass er die verhängte Ordnungsstrafe von
lediglich € 300 (wegen „Erstverstoß“) als „köstlich“ empfindet.
(Anlage: 2026-05-13-...docmacher.pdf)
Die Richter sind für mich und Dritte z.B. aus (auch von mir)
veröffentlichten Urteilen und dem Geschäftsverteilungsplan (dort Seiten
80, 81) vom 01.03.2026 als Person erkennbar. Es handelt i.S. des
Beschlusses des BVG vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 um eine
„Kollektivbeleidigung“ die aufgrund der geringen Zahl der RichterInnen
(4) der 10. Zivilkammer strafbar ist. Eine Anwendung von § 193 StGB
kommt vorliegend übrigens nicht in Frage.
Betroffen sind also:
- Vorsitzende Richterin am Landgericht Prof. Dr. Dreyer
- Vertreterin der Vorsitzenden: Richterin am Landgericht Humburg
- Beisitzer: Richterin am Landgericht Humburg
- Richter Dr. Papadopoulos
Die bisherigen, offensichtlich zu geringen Strafen (20 bis 75 Tagessätze zu lediglich € 10 bis € 20) und das genannte Ordnungsmittel haben den Herrn Skrziepietz nicht zur Rechtsordnung rufen können.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Reinholz
Ob ihn sein Anwalt Markus Haintz darüber aufgeklärt hat, dass Skrziepietz einen möglichen Befangenheitsantrag nicht mit seinen eigenen, durchaus beleidigenden Äußerungen begründen kann, weiß ich nicht. Konkret weiß ich nicht, ob er eine Beratung versucht hat. Nur betreffs des möglichen Erfolgs einer Beratung habe ich im Hinblick auf kruden Veröffentlichungen des DOKTOR Andreas Skrziepietz, der sogar aus ihm schriftlich vorliegenden Dokumenten z.B. wiederholt unrichtig und also unwahr eine Verurteilung meiner Person herausgelesen haben will, (und auf die Veröffentlichungen des Markus Haintz) die höchst negative Vermutung einer „Resistenz“.
1 Kommentar:
Wird Zeit, diese Narrenfreiheit zu beenden. Narr darf er ja weiterhin sein. Aber eben nicht in Freiheit.
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