Andreas Skrziepietz (Hannover) ist schon recht ordentlich oft verurteilt worden, er macht aber einfach weiter. Ich denke deshalb, der kleingeistige Lügner und Verleumder endet mit seiner dummdreisten Art im „Knast“ oder in der „Klapse“. Macht er dort so weiter (was ich auf Grund seines Verhaltens annehme) wird er wohl nahezu unweigerlich „aufs Maul bekommen“. In den letzten Tagen (für ihn waren es wohl schlechte) hat er sich offensichtlich daran „einen runter geholt“, mich zu verleumden. Denn so, wie ich ihn sehe, ist er dissozial/narzistisch schwer gestört. Ich mache das daran fest, dass er die Schuld an seiner Situation - er wurde und wird wegen strafrechtlicher Handlungen verfolgt, völlig uneinsichtig bei anderen sucht, diese dumm und dreist handelnd, herabwürdigt, verleumdet, beleidigt. (→ heftige dissozial/narzistische Störung)
Hier die fällige zweite Abmahnung vom Tage:
Herr Skrziepietz:
In Ihrem Artikel vom 29.01.2026 „Neues von Lügen-Jörg“ nehmen Sie
deutlich Bezug zu den vorherigen Verleumdungen in denen Sie meinen Name
Jörg Reinholz und meinen Wohnort benennen.
Zudem behaupten Sie, meine Äußerung, das Sie schon im Jahr 2024 vor dem
AG Hannover behauptet hätten, ein Journalismus-Diplom zu haben, sei eine
Lüge.
Wie Sie selbst genau wissen haben Sie aber genau diese unwahre
Behauptung in Ihrem Antrag an das AG Hannover (Az. 409 C 10237-24)
getätigt. In der Abmahnung haben Sie behauptet, Sie hätten ein
Journalistik-Diplom. Wie Sie durch Ihre Teilnahme am Verfahren genau
wissen und zudem im Protokoll nachlesen können, wurde Ihre Lüge - die
zudem eine Teilhandlung des dort versuchten Prozessbetruges war - in der
mündlichen Verhandlung auf meine Initiative hin als solche erkannt. Ihr
Verweis auf das Urteil (durch die Worte „Auch in dem von Lügen-Jörg gern
zitierten Urteil des AG Hannover kommt dieses Diplom nicht vor.“) zeigt
nur auf, dass Sie hier dummdreist verleumden, denn meine Äußerung steht a) durch Ihren Schriftsatz und b) durch das Protokoll der Verhandlung als erweislich wahr fest.
Weiter schreiben Sie:
„Es sieht nach einer weiteren Verurteilung für Lügen-Jörg aus.
Vielleicht bekommt er wieder einen Strafbefehl, wie damals vom AG Dortmund.“
Wie Sie genau wissen, hat das AG Dortmund mir niemals einen Strafbefehl
ausgestellt. Sie wissen sogar genau - Sie haben das schriftlich
vorliegen - dass ein solcher nicht einmal beantragt wurde. Sie
verleumden mich vorsätzlich, bewusst und auf strafbare Weise. Sie tun
das vor dem Hintergrund, dass offensichtlich ein paar Strafverfahren
gegen Sie in der, hier völlig unberechtigt erscheinenden Hoffnung auf
Besserung Ihres Verhaltens durch andere Verurteilungen nach § 154 StPO
eingestellt wurden. Es scheint, als bauen Sie darauf, dass dieses so
weiter geht.
Das Sie also die Grünen als „Kinderficker“ beleidigt haben unhd deshalb verurteilt wurden ist nun Ihre
Behauptung und beweist den von Ihnen begangenen ganz bewusst begangenen
Prozessbetrug im weiteren Verfahren 420 C 11922/24 des AG Hannover (dort
haben Sie behauptet, wegen Ihrer Äußerungen „weder angeklagt noch
verurteilt“ worden zu sein und meine Äußerung, dass Sie Hitlerbilder
verteilt haben, ist ebenfalls wahr:
StA Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20, Vg.-Nr. der Polizei in Hannover
202000013041
(Zitat aus der Akte:)
04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen gem. § 86a StGB:
Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belästigung durch Fertigen v.
Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" händigt
der BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift
"Der Führer (Abbild Adolf Hitler) würde grün wählen" [aus].
Ich habe also auch in diesem Punkt gerade nicht gelogen.
Herr Skrziepietz, ich setze Ihnen folgende Ultimaten:
Bis zum Montag, 02. Februar 2026 um 12:00 Uhr:
Beseitigung der genannten Rechtsverletzungen
Bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026 um 16:00 Uhr:
Urschriftliche Vorlage einer Unterlassungserklärung, welche eine
Wiederholung der Rechtsverletzung durch ein wirksames Strafversprechen
von mindestens 5000 Euro für jeden Einzelfall ausschließt
Sollte diese Unterlassungserklärung bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026
um 12:00 Uhr als Telefax oder Email-Anhang (mit Unterschrift) hier
vorliegen verlängert sich die Frist für die Vorlage der Urschrift bis
zum Montag, dem 09. Februar 2026 16:00 Uhr.
Sollten diese Ultimaten fruchtlos verstreichen werde ich Sie gerichtlich
auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Jörg Reinholz
Nachtrag: Der mich auch öffentlich als „Stalker“ verleumdende Andreas Skrziepietz hat mich - dummdreist handelnd - in der Vergangenheit schon einmal nach dem Zugang dreier - berechtigter - Abmahnungen (die ergingen nach krassen Lügen und Verleumdungen, die er schon damals in beeindruckender Dichte ejakulierte) wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 238 StGB angezeigt und durch diese dumme Handlung die bis dahin nur vermutete dissozial/narzistische Störung seiner Person recht handfest manifestiert. Allein im Hinblick darauf halte ich ihn für „geistig verkorkst bis dumm“.
Weil Andreas Skrziepietz über einen langen Zeitraum hinweg bei mir immer wieder insitierte und mich dabei grob beleidigte. Ich habe von Mai 2022 bis Anfang 2024 darauf nicht reagiert , was aber bei dem „Irren“ aber nichts genutzt hatte. Deshalb hat mir das OLG Frankfurt in einem Urteil bestätigt, dass ich ihn „meinen Stalker“ nennen darf. Skrziepietz (den ich auch einen Rechtsextremen nennen darf) behauptet öffentlich, er habe „gewonnen“. Auch das ist „bizarr“.
Grüße an Richterin Ina Frost, LG Frankfurt.
2 Kommentare:
Das wird er nicht machen. Sein Trotz ist noch größer als seine Dummheit.
> Das wird er nicht machen. Sein Trotz ist noch größer als seine Dummheit.
Das ist kein „Trotz“ und auch keine „Dummheit“ mehr: Eher eine ausgewachsene dissozial-narzistische Störung, die hier nur wie eine „Degression zum kindlichen Trotzkopf hin“ anmutet. Solche und so handelnde kann man nicht heilen, nur disziplineren. Das machen Sozialpädagogen, Psychiater oder eben JVA-Beamte. (Die Ladys in den Berufen sind mit gemeint.)
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