31.01.2026

Und noch eine Abmahnung an den selben kriminellen Lügner...

Andreas Skrziepietz (Hannover) ist schon recht ordentlich oft verurteilt worden, er macht aber einfach weiter. Ich denke deshalb, der kleingeistige Lügner und Verleumder endet mit seiner dummdreisten Art im „Knast“ oder in der „Klapse“. Macht er dort so weiter (was ich auf Grund seines Verhaltens annehme) wird er wohl nahezu unweigerlich „aufs Maul bekommen“. In den letzten Tagen (für ihn waren es wohl schlechte) hat er sich offensichtlich daran „einen runter geholt“, mich zu verleumden. Denn so, wie ich ihn sehe, ist er dissozial/narzistisch schwer gestört. Ich mache das daran fest, dass er die Schuld an seiner Situation - er wurde und wird wegen strafrechtlicher Handlungen verfolgt, völlig uneinsichtig  bei anderen sucht, diese dumm und dreist handelnd, herabwürdigt, verleumdet, beleidigt. (→ heftige dissozial/narzistische Störung)

Hier die fällige zweite Abmahnung vom Tage:

Herr Skrziepietz: 

In Ihrem Artikel vom 29.01.2026 „Neues von Lügen-Jörg“ nehmen Sie deutlich Bezug zu den vorherigen Verleumdungen in denen Sie meinen Name Jörg Reinholz und meinen Wohnort benennen.

Zudem behaupten Sie, meine Äußerung, das Sie schon im Jahr 2024 vor dem AG Hannover behauptet hätten, ein Journalismus-Diplom zu haben, sei eine Lüge.

Wie Sie selbst genau wissen haben Sie aber genau diese unwahre Behauptung in Ihrem Antrag an das AG Hannover (Az. 409 C 10237-24) getätigt. In der Abmahnung haben Sie behauptet, Sie hätten ein Journalistik-Diplom. Wie Sie durch Ihre Teilnahme am Verfahren genau wissen und zudem im Protokoll nachlesen können, wurde Ihre Lüge - die zudem eine Teilhandlung des dort versuchten Prozessbetruges war - in der mündlichen Verhandlung auf meine Initiative hin als solche erkannt. Ihr Verweis auf das Urteil (durch die Worte „Auch in dem von Lügen-Jörg gern
zitierten Urteil des AG Hannover kommt dieses Diplom nicht vor.“) zeigt nur auf, dass Sie hier dummdreist verleumden, denn meine Äußerung steht a) durch Ihren Schriftsatz und b) durch das Protokoll der Verhandlung als erweislich wahr fest. 

Weiter schreiben Sie:

„Es sieht nach einer weiteren Verurteilung für Lügen-Jörg aus. Vielleicht bekommt er wieder einen Strafbefehl, wie damals vom AG Dortmund.“

Wie Sie genau wissen, hat das AG Dortmund mir niemals einen Strafbefehl ausgestellt. Sie wissen sogar genau - Sie haben das schriftlich vorliegen - dass ein solcher nicht einmal beantragt wurde. Sie verleumden mich vorsätzlich, bewusst und auf strafbare Weise. Sie tun das vor dem Hintergrund, dass offensichtlich ein paar Strafverfahren gegen Sie in der, hier völlig unberechtigt erscheinenden Hoffnung auf Besserung Ihres Verhaltens durch andere Verurteilungen nach § 154 StPO eingestellt wurden. Es scheint, als bauen Sie darauf, dass dieses so weiter geht.

Das Sie also die Grünen als „Kinderficker“ beleidigt haben unhd deshalb verurteilt wurden ist nun Ihre Behauptung und beweist den von Ihnen begangenen ganz bewusst begangenen Prozessbetrug im weiteren Verfahren 420 C 11922/24 des AG Hannover (dort haben Sie behauptet, wegen Ihrer Äußerungen „weder angeklagt noch verurteilt“ worden zu sein und meine Äußerung, dass Sie Hitlerbilder verteilt haben, ist ebenfalls wahr:

StA Hannover, Az.: 1021 Js 14097/20, Vg.-Nr. der Polizei in Hannover 202000013041

(Zitat aus der Akte:)

04.01.2020 - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB:

Im Rahmen der Kontrolle des BESCH nach Belästigung durch Fertigen v. Libi-Aufna. der Betreiber des Standes "Der Grünen/Bündnis 90" händigt der BESCH nach Aufforderung einen Klebesticker u.a. mit der Aufschrift "Der Führer (Abbild Adolf Hitler) würde grün wählen" [aus].

Ich habe also auch in diesem Punkt gerade nicht gelogen.


Herr Skrziepietz, ich setze Ihnen folgende Ultimaten:


Bis zum Montag, 02. Februar 2026 um 12:00 Uhr:

Beseitigung der genannten Rechtsverletzungen


Bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026 um 16:00 Uhr:

Urschriftliche Vorlage einer Unterlassungserklärung, welche eine Wiederholung der Rechtsverletzung durch ein wirksames Strafversprechen von mindestens 5000 Euro für jeden Einzelfall ausschließt

Sollte diese Unterlassungserklärung bis zum Donnerstag, 05. Februar 2026 um 12:00 Uhr als Telefax oder Email-Anhang (mit Unterschrift) hier vorliegen verlängert sich die Frist für die Vorlage der Urschrift bis zum Montag, dem  09. Februar 2026 16:00 Uhr.


Sollten diese Ultimaten fruchtlos verstreichen werde ich Sie gerichtlich auf Unterlassung in Anspruch nehmen.



Jörg Reinholz 

Nachtrag: Der mich auch öffentlich als „Stalker“ verleumdende Andreas Skrziepietz hat mich - dummdreist handelnd - in der Vergangenheit schon einmal nach dem Zugang dreier - berechtigter - Abmahnungen (die ergingen nach krassen Lügen und Verleumdungen, die er schon damals in beeindruckender Dichte ejakulierte) wegen eines angeblichen Verstoßes gegen § 238 StGB angezeigt und durch diese dumme Handlung die bis dahin nur vermutete dissozial/narzistische Störung seiner Person recht handfest manifestiert. Allein im Hinblick darauf halte ich ihn für „geistig verkorkst bis dumm“.

Weil Andreas Skrziepietz über einen langen Zeitraum hinweg bei mir immer wieder insitierte und mich dabei grob beleidigte. Ich habe von Mai 2022 bis Anfang 2024 darauf nicht reagiert , was aber bei dem „Irren“ aber nichts genutzt hatte. Deshalb hat mir das OLG Frankfurt in einem Urteil bestätigt, dass ich ihn „meinen Stalker“ nennen darf. Skrziepietz (den ich auch einen Rechtsextremen nennen darf) behauptet öffentlich, er habe „gewonnen“. Auch das ist „bizarr“.

Grüße an Richterin Ina Frost, LG Frankfurt. 


2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das wird er nicht machen. Sein Trotz ist noch größer als seine Dummheit.

Anonym hat gesagt…

> Das wird er nicht machen. Sein Trotz ist noch größer als seine Dummheit.
Das ist kein „Trotz“ und auch keine „Dummheit“ mehr: Eher eine ausgewachsene dissozial-narzistische Störung, die hier nur wie eine „Degression zum kindlichen Trotzkopf hin“ anmutet. Solche und so handelnde kann man nicht heilen, nur disziplineren. Das machen Sozialpädagogen, Psychiater oder eben JVA-Beamte. (Die Ladys in den Berufen sind mit gemeint.)

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