Dieser lächerliche Widerspruch liegt mir nun vor.
§ 924 Absatz 2 ZPO besagt:
"Die widersprechende Partei hat in dem Widerspruch die Gründe darzulegen, die sie für die Aufhebung des Arrestes geltend machen will."Dem Gericht ist (anders als dem Rechtsanwalt Jean Paul Bohne) das Fehlen der Begründung von Berufs wegen aufgefallen.
Den Umstand, dass den Anwälten von der Buchholz und Kollegen GbR (vorher und in strafrechtlich höchst bedenklicher Weise insolvent: "Berger Law LLP") auch rund einen Monat nach Zustellung der Verfügung nichts eingefallen ist, womit diese den Widerspruch begründen könnten, quittierte die vorsitzende Richterin mit der Mitteilung:
"Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wird dann sehr kurzfristig nach Eingang der Widerspruchsbegründung bestimmt werden.Dem, der den Widerwille der Richterin hinsichtlich unnötiger Worte kennt, dem wird auch das, an die Euroweb und deren in vielerlei Hinsicht geschrumpfte Anwaltskamarilla adressierte, "sehr kurzfristig" auffallen. Da steckt nämlich Sarkasmus und somit dann auch Kritik drin.
Düsseldorf am 26.08.2014"
Der erste Punkt im Widerspruchsverfahren ging also an mich - und zwar noch bevor das Verfahren wirklich begann...
Ich habe nunmehr auch das Hauptsacheverfahren angeleiert. Und anders als die (wie neben Philipp Berger und Andreas Buchholz auch der Anwalt Jean Paul Bohne) nicht durch juristischen Wissen glänzenden Damen und Herren der "Buchholz und Kollegen GbR" habe ich jedenfalls dabei alles richtig gemacht!
Übrigens: Ende Juli schrieb mir der Berger-Philipp noch im Zusammenhang mit der Verfügung, ich solle doch bittschön vor Ende August auf "kostentreibende Maßnahmen" verzichten, man wolle dann auf mich zukommen. Mit "kostentreibende Maßnahmen" war die Hauptsacheklage gemeint. Offenbar stieß es dann aber den vereinten Abzockern aus Euroweb und Kanzlei höchst sauer auf, dass die Entscheidung des LG Düsseldorf gewiss nicht ohne Einfluss auf andere Verfahren bleibt. Deshalb dann der nicht nur wegen der fehlenden Begründung geradezu dämliche Widerspruch vom 19. August.
Dumm ist, wer Dummes tut!
Der Anwalt Jean Paul Bohne (laut Anwaltskammer: "Bohne, Jean Paul Pierre") wird - ziemlich marktschreierisch - als "im Medienrecht hochspezialisierter Anwalt" beworben, welcher in der "Verfahrensart des einstweiligen Rechtsschutzes über eine jahrelange Erfahrung" verfüge. Dem Widerspruch ohne Begründung nach wird er im Verfahren gegen mich, einen einfachen Schlosser, mal wieder einige "Basics" lernen.
Ich kenne seinen Namen nämlich auch aus älteren Sachen. Da waren so einige, ziemlich schlecht begründete Abmahnungen:
- Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 1
- Jean-Paul Bohne für Berger und die Euroweb Nr. 2
- Kostprobe für den Jean-Paul Bohne, Berger Law LLP
Vielleicht ist der Jean Paul Bohne beim nächsten Treffen mit mir Mitglied jenes Euroweb-Anwalts-Komitees, welches das verlorene Verfahren dann auch gleich an traditioneller Stätte beweinen kann: Dem Cafe Luise.




