10.11.2014

Sang- und klanglos: Die Euroweb macht mal was richtig

So sang- und klanglos kann das gehen: Unter fast freiwilligem Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung 8 O 42/12 nimmt die Euroweb Internet GmbH vor dem LG Mönchengladbach ebenso fast freiwillig die Hautptsacheklage 8 O 65/12 zurück. Hintergrund sind die von mir erwirkten Beschlüsse des OLG Düsseldorf an denen auch das stark linksrheinische LG Mönchengladbach nicht vorbei gekommen wäre.

Das bedeutet leider auch, dass ich jetzt nicht über weitere Dummheiten der Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz berichten kann. Ich darf aber die Euroweb "Betrüger" nennen. Womit ich übrigens nie aufgehört habe.

Für das "Merkbuch":
Durch derlei Verzicht unmöglich gewordene "Ligitation PR" des Gegners ist die beste "Ligitation PR".
Außerdem gibt es es da noch drei Kleinigkeiten:
  1. Die Kanzlei des Philipp Berger und des Andreas Buchholz hat auch an Google geschrieben um die Sperrung eines Artikels zu bewirken.
  2. Ich hatte ergo Verluste wegen den fehlenden Werbeeinnahmen.
  3. Durch die Belastung mit der zu Unrecht ergangenen einstweiligen Verfügung erlitt ich "schmerzensgleiches Leid".
Da muss sich wohl noch jemand drum kümmern.

Falls sich irgend ein "Willi" aufregen will, von wegen "Verschwendung von Steuermitteln" und der dergleichen - die Zeche zahlt die Euroweb.

Das ist richtig und irgendwie ist das auch gut so.

Blamiert ist aber irgendwie auch die Kammer des LG Mönchengladbach. Der dortige, der Wettbewerbskammer vorsitzende Richter Wolters wusste nicht einmal (oder gab dieses Nichtwissen vor), dass man den PKH-Antrag selbst (ohne durch einen Anwalt vertreten zu sein) stellen kann.

Es mag ja gerade noch angehen, dass ich als Schlosser den einen oder anderen, womöglich jungen oder nicht spezialisierten oder unerfahrenen oder halt "nassforsch" agierenden Anwalt über die Rechtslage belehre. Aber wenn ich das bei Richtern tun muss - was irgendwie auffallend oft der Fall ist - dann hab ich tiefe Zweifel daran, dass die Rechtsprechung in der BR Deutschland noch den  Charakter einer tatsächlichen Rechtsstaatlichkeit hat. Denn das Ergebnis der bundesdeutschen Rechtsprechung - insbesondere der Landgerichte - ist leider mehr als zu oft purer Zufall. Oder, je nach Ansicht, eben auch das Resultat einer ganz besonders linksrheinischen "Rechtsstaatlichkeit" die man auch als systematische Rechtsbeugung ansehen kann bei welcher ein Richter einfach der stärkeren Partei "Recht" gibt weil er - in meinem Fall zu Unrecht - glaubt, dass er willkürlich eine Seite bevorzugen kann. Wenn dann womöglich noch persönliche Beziehungen eine stärkere Rolle spielen als das Gesetz wundert es mich nicht, wenn ein Richter Wolters plötzlich nicht mehr wissen will, dass man Prozesskostenhilfe ohne Anwalt beantragen kann und auch nach der Belehrung ein Spielchen spielte, dem das OLG nicht mehr folgen wollte. Wenn der Richter Wolters dann nämlich - wie implizit geschehen - auch noch behauptet, dass eine Äußerung wonach die Kanzlei Berger nicht für 10 Cent Verstand investiert habe, die von dieser vertretene Firma beträfe, dann gehe ich sogar sehr fest von Rechtsbeugung aus - denn "irren" kann man hier nur wenn man als Richter das Verwenden des Verstandes so auftragswidrig wie strikt vermeidet.

So dürft Ihr mich zitieren.

Bei den Herren Preuß, Fratscher, Buchholz und Berger hat die Deutlichkeit des OLG-Beschlusses zu der Einsicht geführt, dass der sicher auch auf seine Karriere bedachte Richter Wolters diese oder eine ähnliche Nummer - jedenfalls gegen mich - nicht noch einmal durchziehen wird. Die Rücknahme ist ganz klar eine Notbremse. Die betätigt man nur fast freiwillig.

07.11.2014

Ausgenullt :: U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die ehemalige U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (AG Regensburg, HRB 12406)  heisst jetzt "Z9 GmbH" und verwaltet "eigenes Vermögen". Die teure "Hamburger Zweigniederlassung" ist ebenso "ge-tschüss-t" wie die Prokuristen.

Womöglich verwaltet schon bald weniger der Thorsten Urmann von der GmbH das "Vermögen" als ein Insolvenzverwalter. Und womöglich verwaltet ein solcher bald vielmehr Schulden. Ein solcher "nameswitch" aus solchen Anlässen ist nämlich auch von anderen insolventen "Gesellschaften" bekannt.

Jüngste Beispiele:
Wie auch immer: Die U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist "ausgenullt",  "den Bach runter", "stroked", weg.

Ich vermisse die nicht.


(Danke!)

"Webweisend" a.k.a. "Media Company Düsseldorf" verliert auch - wegen arglistiger Täuschung - Zusammenhänge mit der Euroweb?

Rechtsanwalt Stefan Musiol berichtet es:
"Das Amtsgericht Kerpen b. Köln sprach in seinem Urteil vom 30.01.2014 der Betroffenen Unternehmerin das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Bestellung einer Internetpräsentation wie der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu. Dieses Urteil bestätigte nunmehr das Landgericht Köln am 31.07.2014 mit einstimmigem Beschluss der Berufungskammer in der Sache 13 S 30/14."
Der Werber der Firma Webweisend hatte der Kundin vorgemacht, dass diese die Präsentation ohne Erstellungskosten aus dem Werbebudget von Webweisend erhalte und nur für Hosting und Service einen Anteil zahlen müsse. Doch damit nicht genug:
"Außerdem war Webweisend unter Verdeckung der richtigen Firmierung als "Media Company" aufgetreten. Mit dieser auch durch die Euroweb Gruppe praktizierten Trickserei ("European Website Company") soll verhindert werden, dass Betroffene vor dem Präsentationstermin Negativberichte im Internet recherchieren können."
schreibt Stefan Musiol weiter.

Un déjà-vue? Si! C'est vrais! Un déjà-vue!

Tatsächlich. Webweisend nutzt die selbe Trickkiste wie die Euroweb: Referenkundenmasche, Namenswechsel. Doch es gibt da noch ein paar Sachen. Referenzkunde der "Webweisend" a.k.a. "Media Company Düsseldorf" ist eine "Kanzlei Schauwienold Daniel & Kollegen". Gegen die habe ich derzeit nichts vorzubringen. Aber den Name kenne ich.

Die stand als "Kooperationspartner" auf der Webseite des Gerichtskasso-Philipp Berger. Zudem war ein recht früh gegangenen Partner des Kölner Zweiges der Kanzlei des Philipp Berger dort mal Angestellter.

Dann wäre da noch, dass Webweisend ebenso wie die Euroweb (diese aber nur die eigene Webseite) bei OSN in Nürnberg hostet (gegen OSN liegt hier nichts vor)  - Immerhin hostet also Webweisend die Seiten der Kunden nicht billigst und technisch höchst fragwürdig in Bulgarien - wie die Euroweb es deren Kunden nur eben nicht sich selbst zumutet. Insofern könnte Webweisend als geradezu "seriös" gelten. Wenn es das Urteil nicht gäbe.

04.11.2014

Die am goldenen Löffel lutschten - Die Erbin Madeleine Schickedanz wurde "vermögensberaten"...

Oft liest man von solchen in der einschlägigen, sagen wir mal "wirtschaftsfreundlichen Presse" als den "wirtschaftlich leistungsfähigen", welche man nicht mit Steuern, insbesondere der Erbschaftssteuer, bestrafe dürfe. Ach ja! Diese armen Erben von Leuten, die sich totgeschuftet haben! Mit denen muss man doch Mitleid haben! Bringt denen ein Glas vom Schaumwein und etwas Hummer - um sie über die so ungerechte Steuer zu trösten, die ja "Kreti und Pleti" nicht zahlen muss.

Wie es in der baren Wirklichkeit um solche "Eliten" steht zeigte schon vor ein paar Jahren die Quant (BMW) - Erbin Susanne Klatten, welche sich von einem Gigolo "privat dancer" flachlegen "bemögensverraten(*)" ließ.

Auch was Madeleine Schickedanz erbte (Quelle Versand) ist mit "sagenhaft" richtig benannt. Und auch dieser wurde als "wirtschaftlich leistungsfähiger" Erbin die eher zweifelhafte Ehre zuteil, so richtig geil behumst zu werden: Die Erbin - sicherlich kann sie singen oder meinetwegen sogar einparken und solche schwierigen Dinge - lies sich von einem Vermögensberater dabei helfen, das mühsam (ist ja schwer zu lernen, welchen der goldenen Löffel man für welches Kompott Desert nimmt) ererbte Vermögen zu verwalten und, wie sie im Interesse ihrer "Alterssicherung" hoffte, zu vermehren.

Nun, um diesen Typ der Reichen sieht man ganze Schwärme von ziemlich schrägen Vögeln. Die meisten davon sind, "oh welch Wunder", so genannte "Vermögensberater", welche versprechen, durch das Hin- und Herschieben von ein paar Milliönchen dieselben zu multiplizieren. Dem Versprechen nach mit Zahlen deutlich größer als eins. Dabei geht so manches Geld so manchen Umweg und kommt so manchem zu Gute, der sich im Hinblick auf das auf der Yachtmesse gesehene selbst als bedürftig erscheint. Technisch und finanziell beteiligt sind dann Banken und für diesen besonderen Typ Erben mit den auf besondere Weise treuen Vermögensberatern ist oder war die Bank "Sal. Oppenheim" quasi sonderzuständig und hatte, wie hier mit dem Vermögensberater Joseph Esch, dafür sogar gemeinsame "Holdings" ... das Geschäft lohnte wohl.

Das war bei Frau Madeleine Schickedanz nicht viel anders: Der notleidende Quelle-Konzern wurde mit dem nicht weniger Not leidenden Karstadt-Konzern verheiratet und das, was da entstand, in "Arcandor" umbenannt - wohl damit so mancher vergaß, was es mit der Nothochzeit so auf sich hatte. Es gibt ja jede Menge dämlicher Leute, die das von den Vorfahren überbrachte Vermögen dringend irgendwo anlegen müssen und solche werden dann Aktionäre.

"Arcandor" ging also pleite, woran die paar Sonderflüge des sonst beim Personal eher sparsamen, als Geschäftsführer angestellten Herrn Thomas Middelhoff (Spitzname: "Herr Hubschaubereinsatz") nicht den entscheidenden Anteil hatten.

Kurz vor der Pleite wurde der Frau Madeleine Schickedanz der Vorschlag gemacht, die Aktien der schon fast insolventen Arcandor vom Markt und aus dem Handel zu nehmen - wozu man aber eine erhebliche Mehrheit braucht. Frau Schickedanz, die ja angeblich viel lieber zum Zwecke der Alterssicherung die ganzen unverkäuflichen Aktien für die eine oder andere Milliarde verkaufen wollte, wurde also mit süßen Worten angetragen die Aktien in ihrem Name zusammenzukaufen, damit man ihre Milliarden retten könne.

Aber Frau Madeleine Schickedanz hatte die dafür benötigen 700 Millionen Euro nicht und kam auch nicht auf die Idee, im Schuhregalzimmer, dem begehbaren Schmucktresor oder auf dem Parkdeck nachzusehen ob sich da was zu Geld machen lässt. Aber die liebenswürdige Bank "Sal. Oppenheim", quasi sonderzuständig für Erben mit Vermögensberatern und anderen windigen Typen im Windschatten, präsentierte auch da eine Idee:

Frau Madeleine Schickedanz nimmt einen Kredit bei "Sal. Oppenheim" und einer "Oppenheim-(Joseph) Esch-Holding" und kauft den Aktionären (darunter bestimmt auch die Bank und Joseph Esch selbst...) die Aktien des Pleitekandidaten ab. Das hat der wirtschaftlich leistungsfähigen Erbin gefallen, denn schließlich wäre sie ja nur eine "Strohfrau" durch deren Vorschieben weder ein (teures) Übernahmeangebot gemacht noch der Arcandor-Konzern komplett neu finanziert werden musste.

Merksatz: "Wer andere bescheißen will ist selbst leicht zu bescheißen!"

Weil dann aber niemand mehr da war, der dann noch ein paar tausend Milliönchen in den "Arcandor-Konzern" stecken konnte wollte um diesen zu retten (solche "weißen Ritter" nennt man "Finanzinvestoren") ging der Konzern endgültig pleite und das Vermögen der Ahnen der Erbin Madeleine Schickedanz genau den Bach runter, den der Angestellte Thomas Middlehoff so gerne mit dem Hubschrauber überquerte um im Interesse des Volkswohls den Stau auf der Autobahn nicht zu verschlimmern.

"Sal. Oppenheim" ging es später trotzdem nicht mehr so gut. Das Institut gehört jetzt der Deutschen Bank. Die zahlten für die Kundendatei und das Know-How beim Abzocken von, naja, doch ganz schön dumm handelnden Erben.

"Die Quelle-Erbin und einstige Arcandor-Großaktionärin beteuerte, die Versuche zur Rettung des Konzerns wie Kreditaufnahme oder Aktienzukauf nicht überblickt zu haben" schreibt Spiegel Online. Da hat die Frau Madeleine Schickedanz wohl bei einigen Grundlagenfächern im Fach BWL und ganz besonders in "Vertragsgestaltung" gefehlt - was der Abbruch nach 2 Semestern  ja auch nahe legt. Anders ausgedrückt: Wozu ökonomische Grundlagen lernen wenn man ein paar Milliarden erbt? Noch anders ausgedrückt:
Was viele der "wirtschaftlich leistungsfähigen" auszeichnet ist jedenfalls nicht deren Intelligenz, nicht deren Umsicht oder gar deren Fleiß. Es ist nur und genau das Geld, welches diese nie selbst verdient haben. Jedenfalls so lange sie es NOCH haben.
Die "fast vollständig verarmte" Frau Madeleine Schickedanz klagt jetzt gegen 14 Parteien, darunter jener Vermögensverwalter Joseph Esch und Sal. Oppenheim auf fast zwei Milliarden. Hoffentlich hat ihr jemand gesagt was das kosten wird und was Sie noch hat. Nicht dass die einst "leistungsfähige" Erbin womöglich den Prozess verliert und dann nach der Pfändung von Schuhen, Schmuck und Autos auch noch Sozialhilfe beantragen muss. Und dann nochmal behauptet, dass man sie nie über die Risiken aufgeklärt habe.

Ach so: Die Erbschaftssteuer ist zu niedrig. Man sollte weiter irgend eine Formel finden, bei welcher der Intelligenzquotient, Bildung und eigene Tätigkeit Einfluss auf die Höhe der Steuer hat. Dann hätte das nicht passieren können. Und zu behaupten, dass der Staat mit Geld nicht umgehen könne, fällt mir jedenfalls im Hinblick auf das Prozessgeschehen sehr schwer.

Noch ein Nachtrag: Das hier zwei Frauen genannt werden ist purer Zufall. Mir sind durchaus auch Unternehmersöhne bekannt, welche das Geld z.B. "versoffen, verkoksten und verhurten" oder bei "Steuersparmodellen" an windige "Vermögensberater" verloren und sich gleichzeitig für die "Elite der Nation" hielten. Nur ist halt keiner davon so prominent.


*) "bemögensverraten" - Kein Schreibfehler. Der Typ hat erst so getan, als möge sie ein wenig ("bemögen") und dann eiskalt abgezockt ("verraten").

02.11.2014

Referenzkunden der Euroweb leben gefährlich: Abmahnwarnung

Die Euroweb wirbt im Verkaufsgespräch auch damit, dass deren Webseiten "rechtssicher" seien.  Doch gleich in zwei Hinsichten leben die Kunden der Euroweb so sehr gefährlich, dass in zumindest vielen Fällen deren wirtschaftliche Existenz ernsthaft gefährdet ist:

1.) Fehlerhaftes Impressum


Bildschirmfoto: Nur ein Beispiel von wahrscheinlich sehr vielen
§ 5 TMG: Allgemeine Informationspflichten:

1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
  1. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
Die Registernummer fehlt aber auf der Webseite dieses "Referenzkunden". Anders ausgedrückt: Auch hier hat wohl mal wieder der zweite Blick auf die Webseite, eine Qualitätskontrolle, gefehlt und die potentiellen Kunden der Kunden holen das dann nach. Oder aber die Wettbewerber. Das Risiko bemisst sich darin, dass auch dieser Euroweb-Kunde jederzeit von sämtlichen Wettbewerbern abgemahnt werden kann. Streitwerte liegen hier gerne mal bei 15.000 Euro. Eine UG hat normalerweise eine recht dünne (Eigen-) Kapitaldecke zwischen mindestens 5.000 und unter 25.000 Euro - sonst wäre es statt einer per se weniger kreditwürdigen "Unternehmergesellschaft" ja eine "richtige GmbH" geworden. Demnach ist für diesen Euroweb-Referenzkunde "Deine Sportsfreunde U.G." der Mangel an Gesetzestreue also richtig gefährlich, dass insbesondere deshalb, weil gerade Fitnessstudios in einem recht hart geführten geführten Wettbewerb stehen und solche kleinen Fehler nicht selten dazu genutzt werden um einen wenig finanzkräftigen Wettbewerber mit Klagen zu überziehen und so aus dem Markt zu werfen. Der Hebel funktioniert auch, weil es sich bei den "Ketten" in der Branche um Franchising-Unternehmen handelt. Das einzelne Studio vor Ort ist schnell mal "pleite".

Hinweis: Ein Musterschreiben hinsichtlich der Nachbesserung und Kündigung bei Nichterfüllung habe ich inzwischen veröffentlicht.

2.) Auch das derzeit mit verkaufte "YourRate-Paket" ist klar gesetzwidrig


Das sagt das Gesetz:
§ 6 TMG: Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen

(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
  1. Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
  2. Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag kommerzielle Kommunikationen erfolgen, muss klar identifizierbar sein.
Das wird aber nicht eingehalten. Das von der Euroweb und der Internet Online Media GmbH gern auch als "Dreingabe" mit verkaufte "Yourrate-Paket" führt zu dem Risiko, dass Euroweb-Kunden von sämtlichen Wettbewerbern abgemahnt werden können - denn die gekauften Bewertungen sind ganz eindeutig keine Meinungsäußerungen von echten Kunden sondern Werbung und somit "kommerzielle Kommunikationen". Streitwerte liegen hier gerne mal bei 50.000 bis 100.000 Euro.

Besonders übel ist das, weil gleich zwei Gesetzesverstöße vorliegen: Die von den Kunden des Euroweb-Konzerns und der Yourrate GmbH beauftragten Werber täuschen vor, dass diese Waren oder Dienstleistungen erworben und/oder genutzt hätten. Das fällt unter § 4 Nr. 1 ("unangemessener unsachlicher Einfluss") , Nr. 3 ("Verschleierung des Werbecharakters von geschäftlichen Handlungen") und Nr. 11 ("Verletzung einer gesetzlichen Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln") UWG - letzteres wegen des Verstoßes gegen § 6 TMG.

Fazit:


Wer "Euroweb", "Internet Media", "EW Deutschland" oder "YourRate" kauft investiert also möglicherweise rund 200 Euro monatlich in seine eigene Pleite.

31.10.2014

Und täglich grüßt das Murmeltier

Im schönen Tagesrhythmus werde ich derzeit in hässlichen Kommentaren von einem auf der Seite der Euroweb stehenden Sockenpuppenspieler gefragt, was ich denn mache? Offenbar weiß man inzwischen, dass es für die Euroweb nichts Gutes bedeutet wenn ich ein paar Tage nichts veröffentliche und macht sich zu Recht große Sorgen.

Also: Gestern saß ich mit einem Mitarbeiter einer Staatsanwaltschaft zusammen welcher mir sehr interessiert zugehört hat. Fragen nach dem Inhalt des Gesprächs werde ich nicht beantworten.

09.10.2014

Meine Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß, Christian Stein (alle: Euroweb)

Im Interesse Ihrer "Kunden" und des Rechtsfriedens mache ich Ihnen in der Sache 34 O 67/14 des LG Düsseldorf das folgende, grob umrissene, öffentliche


Vergleichsangebot

§ 1
als Unterlassungsschuldner verpflichten sich
  1. die Euroweb Internet GmbH,
  2. die Euroweb Group GmbH,
  3. die Euroweb Deutschland GmbH,
  4. die Internet Media Online  GmbH,
  5. die Webstyle GmbH,
  6. die Euroweb Deutschland GmbH,
  7. die Ruhrgebiet Online Services GmbH,
  8. Herr Daniel Fratzscher,
  9. Herr Christoph Preuß,
  10. Herr Christian Stein,
dem Unterlassungsgläubiger, Herrn Jörg Reinholz, gegenüber, es zu unterlassen

a)
bei der Werbung von gewerblichen Kunden mündlich ein Rücktrittrecht zu versprechen, welches sich nicht im Vertrag fixiert findet, und dieses dann nachfolgend insbesondere auch nicht zu gewähren wenn die so geworbenen Kunden zurück treten wollen.
b)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: die Euroweb Internet GmbH (oder die jeweilige Tochterfirma) suche zeitlich und örtlich begrenzt Unternehmen als "Referenzkunden".
c)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: als Referenzkunden würden die Angesprochenen erhebliche Preisvorteile erhalten.
d)
dem durch Ihre Werber angesprochenen Verkehr wahrheitswidrig vorzumachen: diese würden insbesondere für die Webseitenerstellung nichts, für die Betriebskosten (Hosting, Mails, Updates) nur einen etwa hälftigen Anteil der Kosten zahlen müssten und, um den angeblichen Preisvorteil wahrnehmen zu können, noch am selben Tag unterschreiben müssten und
e)
dass der Besuch ihrer Vertreter den Zweck habe zu prüfen, ob die angesprochenen Kunden als Partner in Frage kämen.

§ 2
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich Herrn Jörg Reinholz gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch eine der Handlungen gemäß § 1 Punkt a bis e getäuscht oder geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 3
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen, also diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten wenn diese sich darauf berufen, durch das Vormachen eines Hostings in einem eigenem Rechenzentrum geworben worden zu sein. Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 4
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Bestandskunden eine Vertragsverlängerung unterzuschieben, in dem diese den Bestandskunden vormachen, lediglich einen Vertrag über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu schließen ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.

§ 5
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber sämtliche Kunden gemäß § 649 BGB aber ohne die Berufung auf die gemäß  § 649 Satz 2 und 3 BGB durch diese zu tragenden Kosten aus dem Vertrag zu entlassen bzw. diese Verträge zu annullieren und bereits gezahlte Summen zurück zu erstatten, wenn diese sich darauf berufen durch das Vormachen eines Vertrages über eine kostenlose, zusätzliche Leistung oder eine technische oder inhaltliche Aktualisierung zu der Unterschrift bewegt worden zu sein ohne dass hierbei auf die Verlängerung des Vertrages explizit, also gesondert und nicht nur durch (überraschende) Regelung im Vertrag aufmerksam gemacht wurde.  Diese Regelung gilt für alle Kunden des Gesamtkonzerns und für Kunden, welche vor dem Vergleichsschluss geworben wurden.

§ 6
Unabhängig von Verpflichtungen Dritten gegenüber verpflichten sich die Unterlassungsschuldner auch dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, es zu unterlassen, Kunden durch Anrufe bei Personen, Firmen oder Organisationen jeder Art, ohne dass zum Zeitpunkt des Anrufes eine Geschäftsbeziehung bestand, zu werben oder werben zu lassen.

§ 7
Die Unterlassungsschuldner verpflichten sich dem Unterlassungsgläubiger gegenüber, die in §§ 1 bis 6 genannten Verpflichtungen nicht dadurch zu umgehen, dass diese weitere Firmen oder Organisationen beauftragen, gründen, erwerben oder sonst neu beherrschen um mit den in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen Gewerbetreibende zum Vertragsabschluss oder einer Vertragsverlängerung zu bewegen. Die Verpflichtungen und das nachfolgende Vertragsstrafeversprechen erstrecken sich ausdrücklich auf alle von allen Unterlassungsschuldnern bereits beauftragten, gegründeten, finanzierten und sonst beherrschten Unternehmen. Die Übertretung wird vermutet, wenn durch eine von den von den Unterlassungsschuldnern einzeln oder zusammen oder zusammen mit Dritten beauftragte, gegründete, erworbene oder sonst neu beherrschte Firma oder Organisation mit einer der in § 1 Punkt a bis e, § 3 und § 6 genannten Vorgehensweisen auffällt.

§ 8
Für jede einzelne Übertretung versprechen die Unterlassungsschuldner als Gesamtschuldner ein Vertragsstrafeversprechen in Höhe von 20.000 Euro an den Unterlassungsgläubiger zu zahlen oder an eine von diesem bestimmte Organisation zu spenden. Bei Übertretung der Unterlassungsverpflichtung aus § 6 dieses Vertrages beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 5.000 Euro, bei einem Verstoß gegen § 7 beträgt das Vertragsstrafeversprechen abweichend 50.000 Euro.

§ 9
Der Unterlassungsgläubiger ist berechtigt, neben dem Vertragsstrafeversprechen beim Gericht für jeden Fall einer Vertragsverletzung die Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro gegen die Unterlassungsschuldner, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder sofort Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, längstens 2 Jahre zu beantragen. Die Ordnungshaft soll hierbei den Geschäftsführern der juristischen Personen angedroht werden.

§ 10
Die Unterlassungsschuldner tragen als Gesamtschuldner sämtliche Kosten des Verfahrens inklusive des Vergleiches und zahlen als Gesamtschuldner dem Unterlassungsgläubiger einen Schadensersatz.

Mir ist klar, dass Ihnen das nicht schmeckt. Aber darunter mache ich es nicht. Mir ist auch klar, warum Ihre derzeitigen Anwälte Ihnen abraten werden - die werden nämlich - zumindest wenn Sie sich daran halten - dadurch selbst praktisch arbeitslos. Möglicherweise sollten Sie deshalb Anwälte ohne eigene Interessen befragen und gemeinsam mit diesen auch die Nebenfolgen bedenken.

Ich meine die, die eintreten, wenn Sie nichts derartiges unterschreiben.



Ich weiß nämlich, was Ihr G. C. am 29. August 2014 um 09:04 Uhr getan hat.

Verhandlungen wollen Sie bitte mit meinem Anwalt führen (lassen). 


Falls Sie meinen, dann könnten Sie ja Ihren Konzern gleich dicht machen, dann meinen Sie damit, dass dieser ohne die oben genannten, vom Gesetzgeber verpönten Handlungsweisen gar nicht existieren könnte! Dann hätte Ihr "Konzern" auch kein Existenzrecht.

So einfach ist das.