31.08.2025

Demenz, Dummheit und/oder blöde Hetze: Quaknazi aus Hannover zeigt, wie dumm ein Quaknazi halt quakt. (Update)

Der sich „Docmacher“ nennende Hass- und Hetzblogger(¹) Andreas Skrziepietz aus Hannover hat folgendes ejakuliert:

Natürlich verleumdet, verhetzt und beleidigt - stalkt(¹) - mich das bald ganz kleine Nazi-Würstchen

Das Interessante aber ist, dass derselbe Andreas Skrziepietz also glaubt, dass Deutschland keine europäischen Haftbefehle ausstellen könne, weil die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind.

Ist das jetzt Demenz oder Dummheit?

Faktenlage: 

Das war nach der von ihm zitierten Entscheidung - Andreas Manfred Skrziepietz (der selbst ernannte „Docmacher“) quakt - wie so oft - haltloses und dummes Zeug, denn „Maja Svenja“ wird auf Grund eines europäischen Haftbefehls, den ein deutscher Staatsanwalt ausstellte und ein Richter bestätigte, sogar gerne von Ungarn nach Deutschland ausgeliefert werden.

Sein Irrtum, der nach hiesiger Lesart für Demenz und ein krasses Unvermögen zum Recherchieren des selbst ernannten und offensichtlich zu der einst beworbenen Hilfe bei Doktorarbeiten schon längst gar nicht fähigen „Docmachers“ spricht, kann zwar auch „nur blöde, quaknazitypische Hetze“ sein - aber ich vermute, hier ist die (falsche) „Hoffnung die Mutter der abgestürzten Porzellankiste“:

Denn vielleicht hofft der eine wie der andere Quaknazi ja selbst auf Asyl in Ungarn... Aber wie die Dinge liegen, liebt auch Orban zwar den Verrat aber nicht die Verräter. Und der würde - schon der europäischen Finanzmittelzuwendungen wegen - nicht nur die Nazitranse Svenja sogar auch einen nicht zur Andrea mutierten Andreas Skrziepietz ausliefern.

Zudem wäre er dann verdammt lange und verdammt weit weg von seiner Mutti.

Übrigens würde Ungarn weder einer „Maja Svenja mit Pimmel“ noch einem Andreas oder einer Andrea soziale Hilfen gewähren. Und Auslandssozialhilfe bekommen solche Flüchtige nur, wenn sie den Antrag persönlich in Deutschland stellen. Was den Antrag bekanntlich obsolet macht.

¹) Das OLG Frankfurt (Az. 16 U 153/24) neigt im Hinblick auf dessen Gequake dazu, diese Bezeichnung zu erlauben. Urteilsverkündung in wenigen Tagen.

Update („Dumm ist, wer Dummes quakt“):

Andreas Skrziepietz - das ist der Wicht, den ich Stalker nennen darf, weil er mich erweislich stalkte (und nicht visa versa) - ist offensichtlich nicht in der Lage, verstehend zu lesen:

Offensichtlich gingen die beiden weiteren Absätze (siehe oben) ...

  • Im Mai 2019 hatte der EuGH entschieden, dass die deutschen Staatsanwaltschaften ob ihrer Weisungsgebundenheit keine Europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, ohne sie gerichtlich bestätigen zu lassen
  • Seit dem werden die von deutschen Staatsanwaltschaften ausgestellten Europäischen Haftbefehle just ganz einfach durch Richter in einem schnellen Verfahren bestätigt.

  • ... nicht in mehr sein Hirn. Dabei habe ich den relevanten Text extra für ihn sogar fett geschrieben. Fakt ist, dass auf Grund deutscher Haftbefehle ausgeliefert wird. 

    Skrziepietz hatte Unsinn geschrieben: „Kein Haftbefehl - keine Auslieferung“. Aber der vergisst in seinem offensichtlichen Hass ja gerne mal, was er selbst geschrieben hat. Und seine Verurteilungen. 

    Soll ich ihn für einen „ziemlich dämlichen Idiot“ halten oder ist er einer, weil er auf diese Weise hetzt? 

     

     

    Es könnte bei ihm in der Gesamtschau zu 18 bis 36 Monaten „Knast“ reichen.
    Falls „Docmacher“ Andreas Skrziepietz den „Svenja-Weg“ geht ... sei er gewarnt

    Der mit seinem dummen Nazigequake in die Öffentlichkeit drängende „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover zog ja vor das LG Frankfurt und behauptete dort vorsätzlich unwahr, er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt. Das war längst nicht sein einziger Prozessbetrug. Volksverhetzung sowie Prozessbetrug waren auch nicht seine einzige Art von Straftaten, die er beging sogar jetzt noch begeht.  Zudem stalkte(¹) er mich, in dem er missbräuchlich - wider besseren Wissens - versuchte, mich in die Psychatrie einweisen zu lassen. Das ist nach dem Gesetz zweifelsfrei ein Fall der mittelbar versuchten Freiheitsberaubung.

    Es könnte bei ihm in der Gesamtschau also durchaus zu 18 bis 36 Monaten „Knast“ reichen. Sein „psychologischer Setup“ deucht mir ganz ähnlich zu dem, der als „Svenja Liebich“ in den Fahndungslisten stehenden Person - welche ja als „Sven” verurteilt wurde. 

    Wird der „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover den „Svenja-Weg“ gehen?

    Er sei gewarnt: 

    „Ein anderes Gesetz erlaubt es, dass sich ein verurteilter Neonazi-Eber (männlich) zur Neonazi-Sau (weiblich) erklären kann und ins Frauengefängnis kommt. Alte weiße Männer sorgen sich um die Frauen im Knast. Das ist nichts weiter als die übliche Kleinmacherei von Frauen durch das Patriarchat. Einfach mal annehmen, dass die armen kleinen Girls sich nicht wehren und einer Neonazi-Sau tatenlos beim Duschen zusehen, statt ihr in die Eier zu treten. Abwarten. Frauen können auch anders.“

    (Schreibt NTV in einer Serie „Aus der Schmoll-Ecke“)

    Natürlich wird (in der Realität außerhalb einer Meinungskolumne) die Justiz nicht nur für Wasser, Brot und ein, beim Einzug frisch gestrichenes Wohnklo, sondern auch für seine Sicherheit sorgen. Das geht - und ist Teil des „Svenja-Wegs“ -  ganz einfach mit faktischer 24-Stunden-Einzelhaft. Die natürlich - von der Justiz selbst - ganz anders bezeichnet und beschrieben wird. Die Sprechzeit beim Anstaltspsychiater würde er also leicht vorhersehbar herbeisehnen.

    Übrigens: Zum „Neonazi-Eber“ fehlt sowohl der „Nunmehr-Svenia“  und auch dem „Noch-Andreas“ etwas: Primär „¡cojones!” und, so denke ich, auch eine ganze Menge gesundes cerebrum. Ich würde beide eher „Neonazi-Würstchen“ oder eben „Quaknazis“ nennen.

     ¹) Nach vorläufiger Ansicht des OLG Frankfurt in der mündlichen Verhandlung vom 28.08.2025 darf ich  behaupten, dass er mich stalkt(e).

    30.08.2025

    Erwischt: Quaknazi lügt und verleumdet „wie gedruckt“ - und manchmal kann er einfach nicht lesen.

    Andreas Skrziepietz (Hannover) behauptete am 16.08.2025 gegenüber dem AG Kassel vorsätzlich unwahr wie folgt über mich:

    „Inzwischen ist er dazu übergegangen, seine Texte per Post an Hausbewohner zu versenden.“

    Davon, dass es keinen Beweis für seine Vorhaltung gibt, ist keine Rede. 

    Am 22. August 2025 behauptete er nämlich in öffentlicher Schrift über den selben Vorgang wie folgt:

    „Wahrscheinlich weiß er auch nicht, daß der Selbsternannte den hiesigen Hausbewohnern Briefe schreibt. Ein Absender ist zwar nicht angegeben, aber der Selbsternannte war dumm genug, Gerichtsurteile mitzuschicken, die nur ihm und mir bekannt sind. Dümmer geht es kaum noch.“
     
    Es ist in der Forensik unumstritten - und deshalb Methode - dass man Lügner daran erkennt, dass diese bei wiederholtem Befragen oder in unterschiedlichen Situationen so kleine Details anders darstellen.
     
    Und genau dafür ist  Andreas Skrziepietz „dumm genug“ - mithin ein dreister Lügner und Verleumder. Denn tatsächlich habe ich seinen Hausbewohnern (bisher) gar nichts gesandt.
     
    Beides geht an die Staatsanwaltschaft.
     
    Das eine als Handlung im Rahmen eines Prozessbetruges, das andere als Verleumdung.
     
    Auch die Lesefähigkeiten des Andreas Skrziepietz sind schon sehr merkwürdig ausgeprägt. Denn er schreibt dem Gericht weiter über meine Äußerung, dass es einen Hinweisbeschluss gegeben habe, in welchem das Gericht äußerte, dass es Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt ansehe, dass das ein Anzeichen dafür sei, dass ich „nicht mehr die Wirklichkeit erfassen“ könne, wäre - und schickt als „Beweis“ den späteren Verweisungsbeschluss. Anders ausgedrückt: „Weil Äpfel schwimmen tun Steine das auch“.
     
    Es ist wohl müßig, den Herrn Skrziepietz, der schon einmal einen ganzen Beschluss übersehen hat ...
     


    ... darauf hinzuweisen, dass er mal den vorherigen Hinweisbeschluss suchen soll (Hinweis: Da steht nicht zwingend „Hinweisbeschluss“ drüber). In dem steht im letzten Absatz, dass das Gericht Äußerungen als durch die Meinungsfreiheit gedeckt ansehe. Mancher (hier ein degressierter Dr. med.) ist damit überfordert - aber eben nicht jeder (hier ein Schlosser aus dem Osten).
     
    Denn schon bald kommt das „Prozessbetrüger“-Urteil. Verhandlung war am 21.07.2025. Das ist just die Verhandlung, wegen der Skrziepietz dummdreist behauptet, ich habe aus Feigheit nicht teilgenommen. Dabei weiß der Wicht, dass ich - als IT-Dozent und für 450€/Tag - in der gesamten Woche Kurs gehalten habe.

    Und persönlich war er auch nicht anwesend...
     
    Immerhin hatte der feine Herr Skrziepietz - so jedenfalls der mich vertretende Anwalt - keine Merkel-Maske auf:


     
    Bild: Grausiger, von Wahn zeugender Monolog eines „Andreas-Dr.-Küsschen-Heike Skrziepietz“ (Zitatrechte via Youtube-ToS, Konto „dieparty3548“, eigenes Bildschirmfoto, Bearbeitung, §23 Absatz 1 Nr. 3 KUrhG) Notiz: Das Original ist wegen strafbarer Äußerungen nicht verlinkbar.

     
     
     
     
     

    Nicht Dr. Kimbel, sondern „Nazischlampe auf der Flucht“
    und was sonst noch geschah; Nazis sind dumm

    Um zu vermeiden, dass Blogger.com meine Berichte über Nazischlampen und Quaknazis nach Beschwerden von Querulanten löscht habe ich eine bessere Adresse gefunden, auf der ich über eine  „Nazischlampe auf der Flucht“ und einen querulierenden und erweislich kriminellen Quaknakzi berichte

    Was jetzt „Svenja“ Liebich betrifft, denke ich wie folgt:

    Es ist - jedenfalls für mich - offenkundig, dass diese kackbraundenkende Person das weibliche Geschlecht nur annahm und beansprucht, weil er/sie die Ladung zum Haftantritt verhindern (bis zur Verfolgungsverjährung verzögern) wollte. Also aus Feigheit. Dem ging die Justiz einfach und aalglatt aus dem Weg, in dem der Antrag, in einem Frauenknast untergebracht zu werden, nach dem Motto „begründen kann man alles“ einfach mal bewilligt wurde, was vorliegend von mir mit einem „Recht so!“ quittiert wird.

    Dumm ist, wer dummes tut: Nazis sind dumm!

    Nicht bedacht hat Sven Liebich vor der Aktion (da es formal noch ein „Er“) folgendes: Erst einmal wurde er- (durch das Umgendern dann „sie“) durch die Aktion berühmter, weil die Geschichte natürlich Aufsehen erregt. Und eben die Person dahinter. 

    Nicht bedacht hat Sven Liebich - so hieß er vor der Aktion - folgendes: Im Frauenknast wird für Sicherheit gesorgt und der konsequente Schutz vor Schwangerschaften erfolgt 100% „bio und medikamentefrei“ durch die Trennung vom Personen, die aus fortpflanzungsmedizinischer Sicht Männer bzw. Frauen sind. Anders ausgedrückt, wird es im Frauenknast für ihn ganz besonders hart, weil diese, zum maskulinen Zeugungungspart fähige „Frau“ also nicht viel und nicht oft Gesellschaft haben wird. 

    Svenja Liebich hat sodann folgendes nicht bedacht: Durch die Flucht entfallen die bei Ersteinsitzenden geltenden Regeln zur „Halbstrafe“, aber auch die zur „Zweidrittelstrafe“. Denn dazu muss das Gericht zu der Überzeugung gelangen, dass die Strafe, gewirkt hat und es muss eine positive Sozialprognose erstellt werden. Bei „Flucht“ gibt es beide Erleichterungen nicht. Also hat die Svenja (da war sie formal Frau) sich spätestens durch den Nichtantritt sich „selbst ins Knie gefickt“, denn statt 9 oder 12 Monaten in einer Abteilung mit weniger gefährlichen Häftllingen („Taschendieben“ und Quaknazis) wird sie nun volle 18 Monate in der Abteilung für mittelmäßig gefährliche Idioten „absitzen“ . Dabei viel Spaß.

    Es sei denn  natürlich, Sie verhindert das mit dem Gravenreuth-Trick. Svenja Liebich sollte bedenken, dass der Trick aber nur funktioniert wenn er auch die tödlichen Konsequenzen hat.


    26.08.2025

    Nur noch rasch eine Danksagung ...

    Ich sollte nicht vergessen, einem wirklich ganz besonders „goldigen“ Junge (57) aus Hannover meinen Dank dafür auszurichten, dass er mir so sehr dabei hilft seine Prozesse gegen ihn selbst zu gewinnen.

    Das wäre doch gar nicht mehr nicht nötig gewesen, Herr Skrziepietz!

    Übermorgen ist Verhandlung in zwei Berufungssaches vor dem OLG Frankfurt, die zum einen der Kläger Andreas Skrziepietz aus Hannover, zum anderen Frau Dr. Ina Frost vom LG Frankfurt notwendig machte, weil diese nicht begriff - und „par tout“ nicht wahrhaben wollte - dass der Kläger diese und das Recht übelst missbraucht. Der ejakulierte schnell noch:

    Bild: Das Ejakulat des Andreas Skrziepietz vom Morgen (1).

    Der - jenseits des nicht fern liegenden Gedankens an eine schwere geistige Störung - zweifelsfrei kriminelle Andreas Skrziepietz (Text unten) hat tatsächlich binnen kurzer Zeit drei berechtigte Abmahnungen wegen kackblöder Verleumdungen und strunzdoofer Beleidigungen bekommen. Ich hatte die „Muße“ etliche Dutzend solcher „Artikel“ von ihm durchzugehen und dabei Unmengen seiner Ejakulate von der Sorte des folgenden Verbaldrecks wahrzunehmen, ihn also zu Recht abgemahnt. Das kann er nicht bestreiten, denn seine Anwälte haben die Abmahnungen - nebst den Ejakulaten) auch schon und dürfen nicht für ihn lügen.

    Bild: Das Ejakulat des Andreas Skrziepietz vom Morgen (2).

    Ich antworte mal:

    Mein lieber Andreas Skrziepietz,

    das wäre doch gar nicht mehr nötig gewesen!

    Sie können sich nach der wirklich beeindruckend strunzdoofen Aneinanderreihung dieser Verleumdungen und Beleidigungen jede Hoffnung in die Haare schmieren, dass Sie am Donnerstag auch nur irgendetwas aufrecht erhalten können. Da Sie zudem öffentlich schreiben, dass Sie „ein wenig enttäuscht“ sind, weil Sie vom Verfassungsschutz „noch nicht mal als Delegetimierer“ erfasst sind, können Sie spätestetens jetzt auch vergessen, dass man Sie nicht einen („ziemlich irren“)  „Nazi“, „Rechtsextremen“, sogar „Rechtsradikalen“  nennen darf. Nur eine sich selbst so positionierende Person kann aus dem Anlass enttäuscht sein. Weinen Sie ruhig weiter - lassen Sie es raus.

    Auch das Verbot, Sie einen  „ziemlich irren Hass- und Hetzblogger“ oder einen „Verbalterrorist“ zu nennen können Sie „in der Pfeife rauchen“ - denn Sie demonstrieren durch öffentliche Schrift überdeutlich, dass Sie genau das - und auch ein „Stalker“ sind.

    Sie können mir aber auch nicht verbieten, Ihnen berechtigte Abmahnungen zu senden, deren Zugang Sie mir ja so fleißig und wortreich bestätigen. Denn als Blogbetreiber sind Sie sogar verpflichtet, genau dafür eine Adresse zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme - just für Abmahnungen - anzubieten. Da Sie mich also tatsächlich öffentlich grundlos des Stalkings beschuldigen - während Sie solche Handlungen erweislich vornehmen - können Sie sich das Verbot, Sie einen „Stalker“ zu nennen, noch viel mehr „in die Haare schmieren“.

    Tja. Und was den „Feigling“ betrifft: Ausgerechnet Sie nennen mich einen Feigling? Ich habe immerhin Wehrdienst geleistet. Und ich schreibe in Blogs mit Impressum - was Sie, der Sie zahlreiche Menschen verleumden und beleidigen (Sie wurden deshalb mehrfach verurteilt), würstchenfeige vermeiden. 

    Ich könnte hier und jetzt die ganze Verfügung und das ganze Urteil durchgehen - aber ich vermute mal, Ihre Anwälte  haben Sie ausreichend oft davor gewarnt, weiter solchen Mist zu schreiben. Und diese haben Sie sicher auch davor gewarnt, weiter zu stalken - was Sie dennoch getan haben.

    Da Sie das dennoch tun ist für mich der Beweis, dafür, dass in Ihrem Köpfchen mehr als nur ein paar Milliarden Synapsen „abgeraucht“ sind. Und wie schon oben geschrieben: Das wäre gar nicht mehr nötig gewesen. Ihre Anwälte dürften ziemlich entmutigt in die Verhandlung gehen, denn da ist nichts mehr zu retten. Ich weiß es, und Ihre Anwälte auch.

    P.S.:

    Allerwertester Herr Andreas Skrziepietz: Bei laufenden Ermittlungsverfahren darf der VS eine Registrierung auch Ihrer niederträchtigen und kriminellen Person als Nazi, Delegetimierer, Reichsbürger, Verräter oder meinetwegen Vollcovidiot verschweigen. § 30 des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes ist hier wohl einschlägig. Und für Typen wie Sie ist in Hannover ohnehin die Kriminalfachinspektion 4.2 (Fachgebiet: „Nazis, Covidioten, Reichsbürger, Delegetimierer; Extremisten, die vor allem das große Maul schwingen“) zuständig. Das haben Sie ja selbst veröffentlicht. (Danke auch dafür!)

    Aber vielleicht ergibt sich für Sie über kurz oder lang eine Zuständigkeit der Betreuungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht könnten sich im Hinblick auf die stark anschwellende Zahl Ihrer Straftaten darauf verständigen. Wurden Sie schon zur Begutachtung Ihrer Schuldfähigkeit vorgeladen? Sind Sie deshalb so wütend? Und wie viele Synapsen sind dabei „abgeraucht“(¹)?

     ¹) Fachjargon aus der IT für „Zerstörung elektronischer Bauteile thermische Überlastung“

     

    Ich liege vor Lachen im Dreck: Ein dreist-krimineller Verleumder offenbart seine ganze Dummheit!

    Andreas Skrziepietz (Hannover) hat Aktenzeichen und eine „Zeugenausage“. Behauptet er.

    Weil er ein Dummkopf und eben doch ein Lügner ist.

    Ich verwette meinen Arsch, dass es sich um einen anonymen Kommentar in seinem Blog auf docmacher.de handelt und das er „Aktenzeichen“ hat, die weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft noch irgend eine andere Organisation in der DDR führte und das das alles zu einem Zeitpunkt (gern auch in einem Zeitrahmen) geschah, an dem es unmöglich stattfinden konnte ... Mithin, dass er einer bewusst falschen Mitteilung aufsaß und der Herr „Webredakteur mit geistigem und pekunärem Armutszeugnis“ auf eine, für Kleinkinder als solche erkennbare - höchst offensichtlich - falsche Spur geführt wurde. Die er - in einem Akt unfassbarer Dummheit - für bare Münze genommen hat.

    Mit dem Verwetten meines Arsches bin ich ganz vorsichtig. Ich weiß also genau, dass es den behaupteten Zeuge für seine Behauptung nicht gibt. Skrzipietz hat nur eine anonyme Mailadresse. Ich weiß genau, dass es diese - nicht mal solche - Aktenzeichen gibt. Den Rest kann sich jeder mit einem „gerade noch zum Banane schälen“ brauchbaren Hirn denken.

    Rechtswidrige Verleumdung bleibt sein Bericht dennoch. Denn er weiß - oder müsste wissen -, dass er gar nichts hat und mir die Hucke so voll lügt, wie er es auch gegenüber Gerichten und Staatsanwälten tut.

    (Spätestens) Am Donnerstag, dem 28.08.2025 wird er vor dem OLG Frankfurt durch einen Schriftsatz aufgeklärt werden. Übrigens: 

    Danke dafür, Herr Skrziepietz, a.k.a. „Küsschen-Heike“.

    (Nanu? Mein Navi sagt gerade „Sie haben Ihr Ziel erreicht.“ - Woher weiß es das?  Hätte ich meine Nachrichten an die Anwältin besser verschlüsseln sollen?)

    Da Andreas Skrziepietz ja Medizin studiert und ausweislich seiner strafrechtlichen Verurteilungen wegen Volksverhetzung, Beleidigungsdelikten und Bedrohung sowie des obigen auch eine erstaunlich umfangreiche Expertise mit eigener Dummheit hat kann ich ihn ja mal fragen:

    Tut Dummheit weh, Herr Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz?

     

     


     


    25.08.2025

    Einem Stalker aus Hannover droht jetzt eine Haftstrafe:
    Frage an die AfD

    Einem bereits erheblich vorbestraften Stalker, der wider besseren Wissens sogar ein gerichtliches Betreuungsverfahren inittierte, droht jetzt eine Haftstrafe. 

    Denn ich werde Strafanzeige erstatten:

    Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.“

    § 164 Absatz 2 StGB 

    In Frage kommen ferner versuchte mittelbare Freiheitsberaubung, Verleumdung und vielleicht sogar Titelmissbrauch. Gegen den unzweifelhaften Täter, dessen Schuldfähigkeit hingegen in Zweifel zu ziehen ist, laufen bereits Ermittlungsverfahren bei zwei Staatsanwaltschaften wegen vier Fällen des Prozessbetruges, zwei Fällen der Verunglimpfung des Bundespräsidenten, mehrerer Fälle der Volksverhetzung und auch schon eines wegen Falschbeschuldigung, verbunden mit dem Versuch der mittelbaren Freiheitsberaubung durch eine vorsätzlich unwahre Strafanzeige.

    Der Stalker ist deutscher Staatsbürger, sein nichtteutonischer Familienname verweist aber auf slawische Gene, er hat also einen Migrationshintergrund. Vielleicht bewirbt er deshalb die AfD, „knutscht Putins Rakete(n)“, hetzt gegen die Ukraine - ist also auch noch ein „Verräter“.

    @AfD: Wolltet Ihr nicht genau solche Quaknasen „nach Hause schicken“? Ich verstehe, wenn ihr das verneint: Das sind für Euch ja wichtige Wähler und Meinungssträger.

    24.08.2025

    Was für ein krimineller und verlogener Idiot ...

     

    Das muss man sich vorstellen: Der Typ ist multibel vorbestraft (Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigungsdelikte), die Staatsanwaltschaften in Hannover und Göttingen ermitteln gegen ihn wegen vier Fällen des Prozessbetruges, zwei Fällen der Verunglimpfung des Bundespräsidenten, mehreren Fällen der Volksverhetzung sowie eines Falles der Falschbeschuldigung. Die Justiz trocknet also schon ordentliche Mengen Brot für ihn...

    ... Und der Hass- und Hetzblogger schwingt öffentlich immer noch die großdumme Verleumderfresse.

    Anmerkungen: 

    1. Ich habe seinen  „Mitwohnis“ nichts geschickt. Gar nichts. 
    2. Der kriminelle Idiot hat sich mittels wiederholten Verleumdungen und Beleidigungen weitaus mehr Leute zum Feind gemacht als nur mich. Z.B. alle Omas gegen Rechts, die er ja - unzweifelhaft mit den Fingern an seinem Miniwürstchen - „alte Schabracken“ nennt. Und dann wären da noch eine Menge Leute, die er öffentlich verleumdet hat: „Viel Ehr! - Viel Feind!“
    3. Er hat schon so oft gelogen  (z.B. vor Gerichten behauptet, er wäre nicht wegen Volksverhetzung verurteilt und sogar, er wäre wegen seiner Äußerungen „weder angeklagt noch verurteilt“ - war er aber und zwar beides) - wer soll ihm das glauben?
    4. Selbst wenn: Eine solche Handlung würde eine Verfolgung wegen Nachstellung nicht hergeben. Seine Drohung weist ihn also als Idiot aus.
    5. Eines der rezeptpflichtigen Medikamente, die er sich kaufte als er 9 Jahre lang sackstolz mit dem durch eine Lüge („Ich will das Praktikum machen“) erwirkten und verlängerten „Arztausweis für das Praktikum“ herumlief (Arzt ist der gottlob nie geworden) hatte wohl allein bei ihm deutlich mehr Nebenwirkungen als die Covidimpfung bei all den Milliarden Geimpften zusammen.
    6. Im Knast - das ist es, was ihn erwartet - würde er für eine solche Nummer „direkt in die Fresse bekommen”. Vielleicht macht er es dort auch und vielleicht wirkt das dann. 

    P.S.: Ich hab der Staatsanwaltschaft schon mitgeteilt, dass seine „Synapsen faulen“, also wohl ein Gutachten her muss, ob der überhaupt schuldfähig ist und nicht etwa in die Klapsmühle gehört.

    P.P.S.: Da hat er mich auf eine fette Idee gebracht. Demnächst kommen ja vier sehr aussagekräftige Urteile. Die zu verteilen wird sich lohnen.

    17.08.2025

    Auf die Menschlicheit von Diktatoren darf man nicht hoffen!


    Schöne Worte. Aber wirkungslos. Man hätte Putin ergreifen und nach texanischen Recht wegen Mordes 1. Grades verurteilen sollen. Wie einst in Nürnberg geschehen.

    16.08.2025

    Mal was zum Thema „Ratte“:
    Besonders ekelerregendes Exemplar in Hannover - Groß Burgholz gesichtet

    Dumme, verlogene Quak-, Hass- und  Hetznazis bezeichnen andere ja gerne als „Ratte“ und ich denke, die haben dabei die Hand (eher zwei Finger) an etwas sehr kleinem, einem Miniwürstchen ähnlichen. Genau solche zeigen sich höchst empfindlich wenn man diesen mit wahren Worten entgegnet und rufen dann so feige wie krassdumm lügend nach genau dem Staat, den solches Pack hasst und im Julius-Streicher-Stil verhetzt.

    Wer den Bundespräsident als „Demok-Ratte“ verunglimpft entpuppt sich selbst als kriminelle  „Anti-Demok-Ratte“. Und ein besonders ekelerregendes Exemplare dieser „Anti-Demok-Ratten“ treibt sich in Hannover - Groß Burgholz in der Nähe der Schierholzbrücke, nördöstlich des olfaktorisch bei Ratten gewiss Zustimmung findenden Kanals und in der Nähe der ehemaligen Misburger Rieselfelder herum und hat sogar - also dummdreist unwahr - in einer Versicherung an Eides statt behauptet, „Demokrat“ zu sein.

    Apropos „Kanal“: Bei YouTube gibt es Kostproben des Quiekens - einer solchen „Anti-Demok-Ratte“, mit dem bei AfD-nahen, freiwillig ungeimpften Seuchenvögeln. Maskenverweigerern und also zweifelsfrei mindestens potentiellen Psychiatriepatienten um Zustimmung gebuhlt wird:


    Bild einer solch selbstmeintlich „mutigen“ Person. (Rechte via Youtube) Nicht zu sehen: Wo die Finger sind und die Flecke einer gewissen, eiweißhaltigen Substanz. Ekelhaft sind nicht nur seine Worte sondern auch sein Handeln. Und das der „Docmacher“ auch noch stolz darauf ist: 

    Ich kann dem psychopathischen Herrn gerne bestätigen, dass er ein ganz besonders niedrig denkender Denunziant ist. Seine völlig erfolgsfreien Strafanzeigen gegen mich sprechen eine deutliche Sprache. Der demnach wohl von sozialer Hilfe lebende „Docmacher“ hingegen wurde mehrfach verurteilt: z.B. anno 2024 wegen Beleidigung und Bedrohung. Auch wegen Volksverhetzung - das war am 28.09.2020 und die Strafe betrug 60 Tagessätze a 10 Euro (Entscheidung in einem ähnlichem Fall). Beide Verurteilungen verneinte der Prozessbetrüger vor Gerichten.

    Sicherlich hatte der großfressig-kriminelle „Docmacher“ die Verurteilung wegen Volksverhetzung „nur vergessen“, „weil seine Mutti die 600 € bezahlte“.


     

     

     

     

     

     

     

    14.08.2025

    Donald Trump, Wladmir Putin: Kolonialismus und Verrat?

    „US-Finanzminister Scott Bessent würde dem Bericht zufolge an den Vorbereitungen dieser Zugeständnisse arbeiten, schreibt die britische Zeitung. Er prüfe demnach die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Russland neue Bergbauunternehmen zu gründen, um die Erschließung ukrainischer Vorkommen zu beschleunigen.“

    (NTV

    Wenn das stimmt, dann handelt es sich um finstersten Kolonialismus und Verrat des Donald Trump, der - wie einst Hitler - unter Umgehung der demokratischen Institutionen mit Dekreten regiert und (zwar nicht Polen aber) die Ukraine aufteilt, auch sehr wohl Konzentrationslager (wenngleich - vielleicht nur noch nicht - keine Massenvernichtungslager) errichtet. Kein Wunder, dass die AfD-Nazis sämtlich Trump-Fans sind und zusammen mit nicht weniger verwirrten Anhängern einer gewissen Personenkult-Partei an Putins Rakete lutschen.

    Europa muss entschieden stärker werden. Nach innen und außen.

    13.08.2025

    Hey Blogger.com!

    Please send me all complaints from Andreas Skrziepietz (Hannover, Germany) and an address to which I can send documents and judgments.

    I intend to file a claim for damages against this guy. 

    Schon wieder Prozessbetrug des Querulators:
    wegen Volkshetzung vorbestraftes Naziwürstchen konnte 2020 die Approbation nicht erlangen

    Ein gar kleines und dummes Naziwürstchen hat allen Ernstes vor dem AG Kassel vorsätzlich unwahr vorgemacht, es habe keinen Prozessbetrug begangen und es sei sehr wohl zum Arztberuf zugelassen worden.

    Dies erweist sich als Teil einer Kette von - allerdings wenig raffinierten - Lügen und Prozessbetrugs. Anno 2020 konnte der Quaknazi die Approbation gar nicht erlangen.

    Falls jemand wissen will, wie kackbraundumm das Naziwürstchen ist: Das AG Kassel hatte dem AfD-Bewerber und Putinfreund einen Hinweisbeschluss geschickt, in welchem im Kern zwei Punkte stehen:

    1. Die Sache 412 C 2026/25 würde an das LG Kassel verwiesen, weil der Streitwert in der Hauptsache höher als €5000 sei (diesen vorläufigen Streitwert beantragte das, sich für „hochklug“ haltende, dumme Naziwürstchen mit Doktortitel für das Verfahren um die einstweilige Verfügung höchstselbst, für die Hauptsache ist dieser dann angemessen zu erhöhen, also etwa 6000-7500 Euro).
    2. Das AG Kassel sehe den Verfügungsgrund und also die Eilbedürftigkeit nicht als gegeben an. (AG KS, Az. 412 C 2026/25, Beschluss vom 17.07.2025)

    Die Quaknase hat offenbar nicht reagiert. Danach erfolgte die Streitwertfestlegung auf € 15.000 und die Verweisung. 

    Der von dem AfD- und Putinfreund beauftrage Anwalt (selbst auch Mitglied der „covidiodistischen Quak- und Schwachkopffront“ und ebenso einer von Putins nützlichen Idioten) hat schon längst Akteneinsicht genommen. Eine Klagerücknahme erfolgte - trotz klarer Beweislage - nicht.

    Am 21.08.2025 ist Verhandlung: Noch 9 Mal aufstehen. Dann gibt es was zu lachen.

    P.S.:

    Der Antrag des Querulators hat, wie mein Anwalt mitteilt, mit Anlagen 140(!) Seiten. Der geistige Zwerg behauptet, ein Schreiben von mir - mit 14 Seiten - sei Beleg dafür, dass ich queruliere.

    Na dann: „Prost, Du Querulator!“

     

    04.08.2025

    Die Lügen des gar feinen und sauberen Dr. Andreas Skrziepietz, Hannover: Schon wieder ein Prozessbetrug (Update)

    Termin ist am 21.08.2025, 12:00 LG Kassel, Raum C131

    Andreas Skrziepietz begeht schon wieder einen Prozessbetrug: Er behauptet in einer Abmahnung allen Ernstes, er habe keinen Prozessbetrug begangen:


    (Nicht nur) der letzten Behauptung steht aber Einiges entgegen:

    Sein Versuch, dem AG Hannover - und zuvor mir, er wollte Schmerzensgeld - vorzumachen, er sei kein „Großmaul“ weil er ja auch ein Journalismus-Diplom habe, ist nicht nur als „Titelbetrug“, sondern auch als Prozessbetrug zu werten, denn er ist kein Diplomjournalist und hat kein Journalismus-Diplom, sondern nur ein „Deppendiplom“ in Form eines Teilnahmezertifikates an einer Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes. 

    Beweis: Akte des AG Hannover, Az. 409 c 10237/24 

    Sein Versuch, dem AG Hannover vorzumachen, er sei wegen seiner Äußerungen „weder verurteilt noch angeklagt“, ist krass-dummer Prozessbetrug, weil er eben wegen seiner Äußerungen etwa 6 Monate zuvor sowohl zu 25 Tagessätzen wegen Verleumdungen und Beleidigungen verurteilt (was er dem LG Frankfurt wenige Tage später selbst vorlegte) als auch in einem Strafverfahren beschuldigt war (Was der Dummkopf im Dummkopfportal  NIUS.de wenig später öffentlich verbreitete.)

    Beweise:

    • Akte des AG Hannover,  Az. 420 c 11922/24
    • Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 97/25 

    Und dann hätten wir da noch als Krönung den Betrug vor dem LG Frankfurt:

    Skrziepietz machte dem LG Frankfurt vorsätzlich unwahr vor, nie wegen dieser Straftat (die ich auf blogspot.com nicht nennen kann, weil er dann unter Vorlage der extrem einstweiligen und durch die Lüge erwirkten Verfügung eine Sperrung verlangt) verurteilt worden zu sein. [Update:] Wurde er aber und zwar am 28. September 2020 zu 60 „Tagessätzen“ a 10 Euro heisst es nun vor dem Landgericht Frankfurt und glaubhaft mit einem Aktenauszug der Staatsanwaltschaft Göttingen. Zu dem wurde auch Mailverkehr zwischen Andreas Skrziepietz vorgelegt, der beweist, dass Skrziepietz - höchstgradige Debilität und/oder Demenz außen vorgelassen - zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig in dem Bewusstsein befand, dass er lügt.

    Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 97/25, Schriftsatz meiner Anwältin vom 04. August 2025

    Vor dem Landgericht Frankfurt hat Andreas Skrziepietz selbst vorgetragen, dass er nie die Approbation beantragt habe. Also wurde er auch nie als Arzt zugelassen.

    Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 117/24 

    Zum Arzt(beruf) zugelassen wurde er auch nie:

    Die Zulassung als „Arzt im Praktikum“ - die er dem AG Hannover in der Sache 409 c 10237/24 als „Beweis“ dafür, dass er ein „Spezialist für Traumatologie“ sei, vorlegte, zählt nicht. Und die damit verbundene temporäre Mitgliedschaft in der Ärztekammer ebensowenig. Zumal er ja - laut einer weiteren Abmahnung vom 07.12.2024 - das ärztliche Praktikum niemals gemacht haben will:

    Hier zeigt sich schon wieder, dass Dr. Andreas Manfred Skrziepietz ein besonders dummdreist agierender Lügner ist: Es fand nicht nur ein Ermittlungsverfahren gegen ihn statt, er war sogar angeklagt und er wurde Anfang März 2025 erstintanzlich zu 75 Tagessätzen verurteilt. Es ist nicht glaubhaft, dass er davon Ende Dezember 2024 nichts wusste, denn so schnell schießen weder die Preußen noch die Justiz.

    Beweis: Der von ihm veranlasste Artikel im Quaknazi- und Querblödlermagazin NIUS vom März 2025

    Das er die vorläufige Approbation „besitze“ ist auch schon wieder vorsätzlich unwahr. Er besaß eine solche, denn die, die er dem AG Hannover vorlegte - und die er also unter dem unwahren Vormachen des beabsichtigen Praktikums erwarb und auf fast 10 Jahre verlängern ließ, wohl um sich rezeptpflichtige Medikamente zu besorgen - ist vor mehr als 15 Jahren abgelaufen. Gelogen hat er also schon damals.

    Beweis: Akte des AG Hannover, Az. 409 c 10237/24  

    Das LG Frankfurt hat bereits festgestellt, das Skrziepietz sich öffentlich fremdenfeindlich geäußert hat - und damit seine, der Klage zugrund liegende Versicherung an Eides statt, er sei nicht fremdenfeindlich, als unwahr fest gestellt hat. Er weiß also auch genau, das „Quaknazi“ eine zulässige Meinungsäußerung über seine Person ist.

    Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 281/24 

    Und mit obiger Abmahnung liefert Andreas Skrziepietz den Beweis für einen neuen Prozessbetrug. Denn er behauptet ergo vorsätzlich unwahr, er habe nie die Straftat des Prozessbetruges begangen. Hat er aber - und zwar mehrfach. Und er fordert, mich dummdreist anlügend, ein „Schmerzensgeld“ vom € 1000.

    Lüge + Geldforderung = Betrug!

    Das offenbar nach dieser Abmahnung angeleierte Verfahren wurde vom AG Kassel - wo Skrziepietz den Verfügungsantrag einreichte - nach Festsetzung eines Streitwertes von € 15.000 an das LG Kassel verwiesen.

    Ich bin überzeugt, dass das Gericht die Sache nach der Verhandlung der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlegen wird. Im Hinblick auf die bekannten Vorverurteilungen zu 60 Tagessätzen, 20 Tagessätzen, 75 Tagessätze (letztere nur noch nicht rechtskräftig und es gibt wohl eine weitere) und den zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren wird es langsam eng für Andreas Skrziepietz. Denn weil er derart rotzfrech, notorisch dummdreist und kriminell handelt, naht der Tag an dem ein Gericht zu der Ansicht kommt, dass Andreas Skrziepietz eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ sei.

    Nach Abschluss des Verfahrens werde ich selbst zudem die vierte(!) Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz stellen. 

    Und spätestens das heisst dann wohl: Keine Geldstrafe, keine Bewährung sondern gleich „Ab ins besonders gesicherte Wohnklo!“ Und da ist der fast 60-jährige dann erstmals in seiner nutzlosen und traurigen Existenz dauerhaft weiter als eine Hausnummer von seiner Mutti entfernt, die für das „gar liebe Andreaslein“ wahrscheinlich die bisherigen Tagessätze gezahlt hat.

    Ohnehin ist eine Strafanzeige wegen vorsätzlich falscher Beschuldigung fällig:

    Andreas Skrziepietz hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover ebenfalls behauptet, es sei „Tatsache“, dass er „keine Volksverhetzung“ begangen habe, weshalb er zudem gegen mich Strafanzeige  wegen Verleumdung, Beleidigung und falscher Verdächtigung einreichte.

    Beweis: Strafanzeige des Andreas Skrziepietz vom 04.02.2025 (Blatt 64 der Akte der Staatsanwaltschaft Hannover beim Schriftsatz meiner Anwältin vom 04. August 2025 in der Sache 2-03 o 97/25 des LG FFM)

    Das wird jetzt weitere Konsequenzen haben, denn neben der 4. Strafanzeige wegen Prozessbetruges werde ich auch Strafanzeige wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung stellen:

    Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) sollte sich mit dem Gedanken anfreunden, dass er „demnächst“ zu einer Haftstrafe - ohne Bewährung - verurteilt wird, denn das ist es, was jemanden erwartet, der aus einer extrem niedrigen Schädigungsabsicht heraus derart dummdreist und notorisch kriminelll handelt.

    01.08.2025

    Neue Karte für US-Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter: Setzt das „Asshole“ auf das „Peak-Ass“!

    Forderung: „Wo das Bild Wladmir Putins endlich hingehört.“
     

    Rückseite: „Gesucht wegen Verschwörung zu Mord, Kriegsverbrechen und Terrorismus“.  

    Das ist natürlich nur ein Vorschlag. Aber einer, der viele Menschenleben retten kann. Also sehr ernst gemeint.