31.10.2025

„Her mit Popcorn und Cola!“:
Prozessverlierer Dr. „Kotz“ Andreas Skrziepietz queruliert öffentlich

Der Dr. „Hassmich“ Andreas Manfred Skrziepitz ist nicht nur ein besonders garstiger (und wegen Äußerungsdelikten mehrfach verurteilter) Verleumder, sondern will offensichtlich auch Hannovers bekanntester Querulant werden. „Level 4“ hat er schon erreicht:


Die von ihm behauptete Strafanzeige wegen „Betruges“(!) gegen die Gerichtskasse am AG Frankfurt „weil diese“ ihn, (angeblich) “mahnte ohne vorher eine Rechnung zu schicken“ dürfte jede(n) interessieren, die oder der eine echte Vorlage querulatorischen Dummfaselns braucht, um darüber ein Buch zu schreiben. Zu dem auch den Psychiater oder die Psychiaterin, welche wohl demnächst in den weiteren, gegen ihn offensichtlich anstehenden Strafverfahren (Prozessbetrug, Verleumdung, Volksverhetzung ...) beurteilen soll, ob er überhaupt strafmündig ist. Und natürlich die Verkäufer von Popcorn und Cola.

Man könnte auch denken, Andreas Skrziepietz kotzt sich nur wegen - nach Lügen - verlorener Prozesse aus

Übrigens hat er schon einmal zugeben müssen, dass ihm Schriftstücke eines Gerichtes vorlagen, was er zuvor verneinte:

Es steht die Frage um Raum, welche Medikamente in welcher Dosierung und bei welcher Einnahmedauer so eine Störung wohl bewirken. Immerhin hat er ja mir gegenüber in einer „Abmahnung“ selbst erklärt, dass sein, auf 9 Jahre verlängerter Arztausweis für das 18-monatige Praktikum (er behaupetet es niemals geleistet zu haben) dazu nützlich war, rezeptpflichtige Medikamente zu kaufen. Vielleicht verklagt er jetzt auch die Hersteller des Zeugs oder die Apotheke, weil angeblich der Beipackzettel mit den Warnungen vor einem eingetretenen „Hirnriss“ (Beweis: Seine eigenen Artikel und Klagen) fehlte?

Übrigens: 

 

Der sich als „gar ehrlich und rechtsreu“ gebende, aber schon mehrmals wegen Straftaten durch Strafgerichte verurteilte Skrziepietz macht ja gerne einen auf „Rechtschreibnazi“ und beleidigt andere wegen Schreibfehlern (Feststellung im Urteil des LG Frankfurt, Az. 2-03 o 117/24): 

Es heißt richtig „wegen Betruges, nicht „wegen Betrug“, Sie ... (Er kann sich also eine seiner kackdummnaziblöden Schmähungen - für sich selbst - aus seinem sehr arm anmutenden Wortschatz heraus suchen.)


 


7 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Vermutlich plant er seinen Lebensabend im Knast zu verbringen, so kann er dann auch als Rentner seinen Lebensstandard bewahren

Anonym hat gesagt…

Welchen Lebensstandard hat denn jemand, der anno 2020 wegen Volksverhetzung zu 60 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt wurde? HartzIV-Standard? (Oder gab es da schon Bürgergeld?)

Anonym hat gesagt…

Hallo Herr Reinholz!

Was Sie hier schreiben zeigt ihn wie er ist bzw. war. Denn das Verhalten zeigte er schon 2011/12. In meiner Erinnerung ist er ein erbärmlicher Typ, der über die Beziehungen seines Vaters an das Theater kam. Anfangs hat er sich noch mit freundlicher Miene eingeschleimt, später großkotzige, narzistische Belehrungen und hässliche Beleidigungen. Er wollte sogar das Stück ändern und behauptete, das sich seine Rolle auf sein Ansehen auswirke. Echt! Wenn er was verbockt hatte, war es die Schuld anderer.

Mich hat er abwechselnd beleidigt und angegraben. Am Ende der Saison hat er einem Kollege gegenüber behauptet, dass er mit mir im Bett gewesen sei. Wer's glaubt werde selig.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Norden.

Anonym hat gesagt…

Im Knast hat er es wenigsten warm und bekommt regelmässig eine Mahlzeit.

Anonym hat gesagt…

Auch fürs Theater gilt: wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten. Offenbar steht die Sonne aber hoch und der Großkotz aus Hannover warf gar keinen Schatten.

Anonym hat gesagt…

Das Urteil betrifft zwar nicht unser Andilein aber passt wie Faust auf Auge : https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/cf2a9d99-3cc7-4914-a338-0ec2dabbe466?utm_source=chatgpt.com

Anonym hat gesagt…

Nicht nur das. Die Doktorandenordnung sieht vor, dass auch dem „gar lieben Andilein“ der Doktor-Titel (falls der echt ist, siehe unten) entzogen werden kann, wenn wegen einer Straftat verurteilt wird, die schädlich für die Approbation wäre:

In § 18 Absatz 2 der „Promotionsordnung der Medizinischen Hochschule Hannover; Erteilung des Grades Doktorin oder Doktor der Medizin (Dr. med.) und des Grades Doktorin oder Doktor der Zahnheilkunde (Dr. med. dent.)
vom Senat der MHH auf seiner 604. Sitzung verabschiedet am 11.01.2023“ steht:

„Der Doktortitel ist bei schwerem Verstoß gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis oder rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Straftat, jeweils in Bezug auf die Promotion, oder einer Straftat, die gegen die ärztliche oder zahnärztliche Berufsordnung verstößt, zu entziehen.“

Also falls er den „Doktor“ überhaupt hat und nicht nur „seiner Ansicht nach hat“ wie er „seiner Ansicht nach“ ja auch „Arzt“ war (weil er als „zum Praktikum Berechtigter“ sozusagen probeweise Mitglied der Ärztekammer war) und zudem „seiner Ansicht nach“ auch ein „Journalismus-Diplom“ hat, welches sich „realiter“ allerdings als „Teilnahmebescheinigung“ an einer Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes erwies.

Wahrscheinlich vermeldet er demnächst auch, Bürgergeld sei eine staatliche Auszeichnung für Fleiß. Also, wenn ER es bekommt.

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