31.12.2025

Mossad

„Angesichts der neuen Proteste im Iran hat der israelische Geheimdienst Mossad seine Unterstützung für die Demonstranten deutlich gemacht. Die Menschen sollten ihren Protest fortsetzen, sie würden dabei vom Mossad "vor Ort" unterstützt, erklärte der Geheimdienst auf X.“

 Bis ich das gelesen hatte glaubte ich, der Mossad sei einer der fähigsten Geheimdienste der Welt. Jetzt glaube ich nicht mal mehr, dass beim Mossad jeder und jede wissen, was das „Geheim“ bedeutet und warum manches besser geheim bleiben sollte.

30.12.2025

München: Die Eisbachwelle, Ursache der Verbotskultur vers. Eigenverantwortung und ein BGH-Urteil von 2017

Das Wort zum Dienstag:

Hunde wissen es genau: Alles, was interessant ist, heißt „Pfui!“

Zum Thema: 

Die Eisbachwelle war eine ursprünglich natürlich entstandene, stehende Welle im, wie der Name schon sagt, Münchner Eisbach. Der mag gar nicht so natürlich sein, aber wichtig ist, dass die Welle bisher natürlich entstanden ist und von wohl doch so Einigen genutzt wurde. Sich zudem durch ein Filmchen (Trailer auf Youtube) zu einem „Touristenmagnet“ entwickelte. Mit teilweise langen Anstehzeiten. Offenbar ist es ein Heidenspaß gewesen, dort zu surfen. Vielleicht war es auch eher langweilig und wurde von manchen Influenzern als Pflicht angesehen.

Aber dort zu surfen war nicht ganz so ungefährlich wie das manche darstellen:

  • Erst im April 2025 gab es dort einen tödlichen Unfall der zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führte. Danach war die „Stelle mit der Welle“ mehrere Monate gesperrt bis die Staatsanwaltschaft fest stellte, dass die Unfallursache nicht fest stehe, dass aber (wohl) niemanden eine Schuld traf. Das eben vor allem auch, weil die Welle natürlich entanden ist.

Nach der jährlichen Bachauskehr (nach einem Blick in die Karte dient dieser auch der Münchner Stadtentwässerung), bei der nach Angaben des Baureferats unter anderem das Bachbett von Unrat und Sedimenten befreit worden ist, hätte der Surfbetrieb Ende Oktober wieder starten sollen. Jedoch blieb die Welle aus.

  • Ich kann mich da irren, aber die Welle schien (oder „scheint“, wenn es sie wieder geben wird) ihre Ursache darin zu haben, dass der Eisbach (der zuvor Stadtmühlbach heißt) und recht schmal ist, auch unter der Prinzregentenstraße  durchgeführt wird. Wenige Meter später wird der ausgebaute Bach sehr viel breiter - die Fließgeschwindigkeit ändert sich damit enorm. Außerdem findet sich dort vor der Verbreiterung ein starkes, ausgebautes Gefälle. Das bedeutet, dass „allerlei Zeug“ (a.k.a. „Sedimente“) sich etwa auf Höhe der Verbreiterung ablagern. Das sehr schnell und gerichtet fließende Wasser wird nicht nur durch das langsame Wasser im breiten Bach abgebremst (was schon allein eine kleine stehende Welle erzeugt) sondern muss dann an der, vom „Sediment“ erzeugten Barriere aufsteigen. Was es wegen der hohen Fließgeschwindigkeit auch kann. So entsteht die Welle. Wenn (sofern) genug Wasser fließt und die „natürliche“ Sediment-Barriere da ist. (Animation der Süddeutschen Zeitung)

Nun hatten einige Leute die Idee, die Welle durch den Einbau einer Rampe wieder entstehen zu lassen. Das bedeutet aber: Jemand hat die Verantwortung, weil die Eisbachwelle dann künstlich erschaffen wurde. Das trifft zum einen die Erschaffer und, falls genehmigt (was nötig ist) die Person, die den Stempel drauf drückte.

Deutschland ist das Land der Versicherten und Richter

Man stelle sich jetzt vor, irgend ein Amt - und damit eine Amtsperson - setzt ohne viel Federlesen seinen Stempel und „Wilhelm“ unter eine Genehmigung, Rampen in den Bach einzubauen und die Welle so wieder zu erschaffen. Jetzt geht der/die/das A. hin surft dort und verunglückt.

Viele - auch ich - würden es ja gerne sehen, wenn es hierzu die Haltung gäbe, wonach derjenige, der sich in Gefahr begibt, darin auch umkommen kann. Also, dass die Eigenverantwortung greife. Jetzt nehmen wir mal an, der/die/das A. (oder im schlimmsten Fall dessen Erben) ist Kranken-, Unfall-, Pflege- oder eben Lebensversichert. Was ja wohl auf fast jede(n) zutrifft.

Natürlich werden der/die/das Versicherte(n) oder halt die Erben diese Versicherung V. in Anspruch nehmen. Dort sitzt aber ein Sachbearbeiter, der von einem Geschäftsführer bezahlt wird. Der wieder wird von Anteilseignern bezahlt und zwar dafür, dass die Versicherung maximal profitabel ist oder wenigstens Geld kassiert wo, wie und wie viel diese auch nur kann und andererseits nur Geld bezahlt, wenn diese es unbedingt muss.

→ Die Versicherung wird also der Stadt München gegenüber (und vor Gericht) behaupten, die Eisbachwelle sei eine „gefährliche Einrichtung“ und geschaffen sowie betrieben worden um der Stadt bitteschön Einnahmen aus dem Tourismus zu verschaffen. Also habe die Stadt die - es gab ja den Unfall der/die/des A. - eine kreuzgefährliche Einrichtung geschaffen, „das sich dort völlig sicher wähnende, arglose und deshalb vertrauensvoll-unvorsichtige Unfallopfer angelockt“ und trage ergo die Verantwortung. Die Stadt müsse also den Schaden zahlen.

Es gibt Jahr für Jahr tausende solcher Fälle. Und es gibt den BGH, der anno 2017 auf Grundlage der Gesetze und Tatsachen in einer vergleichbaren Sache (Badeunfall an einem See) eine Haftung der Gemeinde fest stellte:

Sobald es sich nicht bloß um einen öffentlich zugänglichen See, sondern eine Stelle mit "bädertypischem Ausbau" handelt, sind die Kommunen in der Pflicht. Erfasst sind etwa solche Fälle, in denen sie das Baden an einer frei zugänglichen Stelle nicht bloß hinnehmen, sondern zusätzliche Infrastruktur schaffen wie beispielsweise einen Steg, eine Rutsche oder auch Toiletten - und so signalisieren, dass in diesen Gewässern gebadet werden kann ...

schreibt LTO.

Mit der Eisbachwelle ist es genau so. Erschafft die Stadt München diese künstlich, so haftet diese. Sogar dann, wenn die Welle irgendwann und irgendwie natürlich entsteht, und dort Bratwurstbuden, Toiletten oder irgendwelche, dem Surfen dienliche Einrichtungen - und seien es nur Hinweisschilder „Zur Eisbachwelle →” aufgestellt werden. 

Anhand des obigen Urteils dürfte jedes Gericht eine Haftung der Stadt München fest stellen, sofern diese die Eisbachwelle künstlich (und ohne zahlreiche Rückversicherungen, eben auch Sicherungsmaßnahmen) erschafft oder ein solches Erschaffen auch nur genehmigt. Und das nicht zu Unrecht sondern weil das eben die Gesetzeslage fordert.

Die Surfer kennen das Urteil eher nicht. Wollen aber surfen und es wurde auch schon in einer „Nacht- und Nebel-Aktion“ (also ohne Genehmigung) eine künstliche Schwelle in den Eisbach eingebaut - welche die Stadt München pflichtgemäß wieder entfernen ließ. Klare Aussage: „Meinetwegen machts das. Dafür brauchts aber vorher eine Genehmigung. Hier die Antragsformulare mit den Listen notwendiger Gutachten und Anlagen.“

Die Surfer sehen nun in den „hohen bürokratischen Hürden“ eine „böse Absicht“. „Die Verwaltung will das Surfen am Eisbach nicht regulieren, sondern verhindern“, hieß es in einer Mitteilung des Vereins „Surf Club München“. Diese kritisieren eine behördliche Auflagenpraxis„die faktisch auf Verhinderung angelegt ist“. Die „Interessengemeinschaft Surfen München (IGSM)“ schrieb auf Instagram: „Nachdem wir anfangs noch die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung betont haben, hat sich das Blatt mittlerweile gewendet.“

Tatsache ist aber, dass die Stadt München zivilrechtlich für Unfälle - die auch mehrere Millionen Euro kosten können - haftet und sich just derjenige Mitarbeiter oder diejenige Mitarbeiterin, die arglos eine Genehmigung ausstellt, sogar in die strafrechtliche Haftung begeben und also hohe Anforderungen an die Unfallsicherheit der Einbauten, und den Betrieb der Eisbachwelle stellt, was eben z.B. auch eine Überwachung des Betriebes dort beinhaltet. Vorliegend übrigens auch hinsichtlich der Frage der Hochwassersicherheit: Wer illegal ein Hindernis in ein Gewässer einbaut kann leicht haften, wenn beim nächsten Hochwasser der Keller eines Anliegers voll läuft. Aber eben auch das Amt, welches das womöglich genehmigt hat.

Diese Haftung anderen zuzumuten ist eben so leicht (und falsch) wie sich hinzustellen und zu behaupten, die Auflagen für die künstliche Erschaffung einer neuen Eisbachwelle seien „zu hoch“.

Vielleicht  wollen sich die Surfer der „Interessengemeinschaft Surfen München (IGSM)“ erst einmal mit der Rechtslage befassen und beim Gesetzgeber eine gesetzliche Enthaftung der Gemeinden anregen, bevor diese gegen die Stadt und deren Mitarbeiter austeilen. Denn dieses ist ein Land in welchen dumm-unachtsame Besitzer absichtlich tiefer gelegter Autos gegen Gemeinden klagen, wenn deren Ölwannen erwartungsgemäß an Gullideckeln zerschellen.

Vielleicht wollen ja gerade solche „tiefer gelegten“ Kläger auch am Eisbach surfen...

Wie auch immer: Ich hätte rein gar nichts gegen eine Stärkung der Eigenverantwortung: Weniger Verbote, ergo mehr Freiheit - aber eben auch mehr Selbsthaftung im Unfall-Fall.

Statt alles zu verbieten, was Spaß macht. Da sind wir dann beim obigen „Wort zum Dienstag“.

29.12.2025

Das neue Jahr eines Quaknazis: Ihm drohen „Knast oder Klapse“, Obdachlosigkeit und vielleicht auch Insolvenz

 

Bild: Drei „Quaknazis“ (Bildzitat aus Walter Moers: „Der Bonker“)

Ein mindestens schon 2020, 2024, 2025 (mehrfach) wegen Hassdelikten verurteilter und auch gegenwärtig unter Anklage stehender Quaknazi wird anno 2026 vorhersehbar erstmals vor die Wahl „Knast oder Klapse“ gestellt werden. Es ist einfach so viel in der „Pipline“, dass es für Haft reicht - die aber noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Sich einer psychiatrischen Behandlung (ambulant oder, damit weitere Straftaten nicht begangen werden, auch stationär) zu unterziehen gehört allerdings zu den möglichen „Weisungen“ (§ 56c Absatz 2 Nr. 6 StGB).

Vielleicht - wenn er dem nicht folgt - wird sogar eine Wohnung frei, denn der Quaknazi, der anno 2024 gewiss nicht gedacht hat, dass ich ihn u.v.a. einen „Rechtsextremen“, sogar „rechtsradikal“, zudem auch meinen „Stalker“ (alles mit Erlaubnis des OLG Frankfurt) und nach seinen Eigenberichten über die Verurteilungen auch einen (uneinsichtigen) „Kriminellen“, „Intensivtäter“ und „Querulanten“ nennen werden dürfe, hat Ende 2025 beschlossen, an der nächsten Gerichtsverhandlung nicht teilzunehmen und in öffentlicher Schrift bekannt gegeben, dass er seine „Republikflucht“ plane. Zugleich trug er damit seine Uneinsichtigkeit und Querulanz in die Öffentlichkeit und lieferte Gründe, eine dissoziale/narzistische Störung (dringenst) zu vermuten.

Die frei werdende Wohnung könnte, wenn der Vermieter nicht ausräumt, allerdings „etwas ältlich“ dekoriert und mit antiquierten Extras ausgestattet sein:

Bild: „Drei Gummiquaknazis, ein Quaknazi, ein Quaknazi-Porno und ein strunzdummer Hund im modischen Interior der 40er“  (Bildzitat aus Walter Moers: „Der Bonker“)

Daneben werden für das Jahr 2026 drei Urteile des LG Frankfurt, zwei Urteile des OLG Frankfurt und zwei Urteile des LG Kassel erwartet. Vermutlich werden die RichterInnen ihm dieses Mal nicht mehr so freundlich gesonnen sein, weil diese inzwischen ent-täuscht sind. Das wieder weil der Quaknazi nach einer Verurteilung durch das Strafgericht (Er kann ja mal berichten, weshalb und zu was...) den Richter als Teil einer „linksgrünen Terrorjustiz“ bezeichnete, ihm Rechtsbeugung unterstellte und zudem behauptete, eine Staatsanwältin sei eine „Irre“, die „in Behandlung gehöre“. Und er hat also mehrfach selbst berichtet, dass er Straftaten begangen habe, verurteilt wurde.

Da kommen einige Kosten auf ihn zu: Noch 2026 könnte gegen den nicht (wirklich, dauerhaft, nachhaltig) Erwerbstätigen also in der Folge seiner selbst angestrengten Verfahren das Insolvenzverfahren eröffnet werden.

  • Eine Rechnung von ihm (für ein so endgültig wie mit Beifall verlorenes Verfahren, in welchem er vorsätzlich unwahr behauptete, er wäre nicht wegen Volksverhetzung verurteilt) ist schon jetzt „über die Zeit“.  

Und wenn seine Mutti nicht (wie bisher) seine Strafen bezahlt, dann wird es sehr eng. Womöglich ist er irgendwann tatsächlich nicht zu Hause anzutreffen und dankbar für die Kältebusse.

Vielleicht vermeint er aber (genau wie seine Geistes-Freundin Maja Svenja Liebich), in Moskau wäre es schön warm und, weil er eine Bezugsquelle für Pimmelersatz entdeckt hat, könne er sich dort auf Putins Kosten mit dieser (und wohl dem Ersatz-Pimmel) bei Sekt und Kaviar vergnügen. Der Quaknazi muss sich diese Gummipimmel nur rechtzeitig vor der angekündigten Flucht an sich selbst und nicht - wie beim Stalken - an fremde Adressen(Plural!) schicken lassen...

Sinnbild: 
(KI-Generiertes Bild, Selbstdarsteller und Volksverhetzer Marla Svenja Liebich, via X )


In den Kommentaren bitte keine Klarnamen.

Querulierende, feige und kriminelle Quaknazis gibt es schließlich viele. Marla Svenja (jetzt auch bekannt als „die Schnauzbärtige mit zwei halben Eiern“) bestätigt das - wenngleich „nur fast freiwillig“. Das Naziweib ist aber nicht die Person, über die ich hier berichte. Rein amtlich will diese Person trotz der Fluchtankündigung (wohl) allen Ernstes noch als „Mann“ gelten. Was für ein Witz!

Donald Trumps Worte und Habitus sagen „alles“ über Donald Trump
Wolodymyr Selenskyj bleibt rotz idiotischer Äußerung des POTUSMAXIMUS maximal beherrscht.

„POTOS“ Donald Trump behauptet (allen Ernstes) Russland werde helfen und wünsche sich den Erfolg der Ukraine.

Klar ist, wer DEN gewählt hat frisst auch gerne Pommes-Burger mit Fliegenmaden und meint, die FIFA - insbesondere deren POTFIFA (Gianni Infantino), seien nicht korrupt.

Bilder sagen mehr als tausend Worte: 

Bild: Der Verräter Donald Trump wirkt angestrengt und agressiv. Wahrscheinlich weil ein Teil seines Hirnes weiß, dass er gerade eben mal wieder „perfekt blöde Scheiße“ laberte. Es ist aber nicht der bewusste. Endorphine: 0% / Stresshormone 100%. Hinsichtlich geistigen Fitness des „Größten POTUS aller Zeiten“ (des Types, dessen Ego und Unterschrift so manisch „BIG!!!“ sind, dass diese  jeweils eine eigene Postleitzahl haben) bestehen (falls es je welche gab) jedenfalls nach dem Hirnfurz keinerlei Zweifel mehr.

Bild: Wusste mit welcher Art und Sorte Geistesgekröse er verhandeln muss. Zwinkert mit den Augen. Lächelt. Hat nun als Held ein weiteres Mal die öffentliche Meinung hinter sich.

Fazit: 

Die USA bringen es nicht mehr. Deren narzistisch-korrupter POTOS stellt sich gegen über 60% des eigenen Volkes. Europa ist gefordert.

(Bestimmt bekomme ich ein Einreiseverbot in das Land, in dem Meinungsfreiheit nur gilt, wenn es dem Obernazi passt. Macht aber nichts. Ich lehne es ab, die Umwelt durch Umherfliegen zu versauen. Und Europa ist außerdem - trotz Reichsbürgern - viel sicherer als die „Hier ballern Idioten - USA“)


26.12.2025

Wer in sozialen Medien gegen andere stänkert und hetzt, kann dies bisher im Schutz der Anonymität tun ...

„Wer in sozialen Medien gegen andere stänkert und hetzt, kann dies bisher im Schutz der Anonymität tun. Wenn es nach dem Willen von Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) geht, soll damit künftig Schluss sein. Mehring fordert die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet.“

 (lese ich auf Spiegel.de)

Das ist einerseits sehr unschön, denn dann kann man manchen nicht passende Meinungen nicht mehr anonym äußern. Und gnade Gott uns allen, wenn „Skrziepietze“, Populisten oder Nazis (z.B. die AfD) auch nur ein Quentchen Macht erringen!  Zudem ist das Ansinnen nicht durchsetzbar, weil sich wohl stets Staaten finden werden, welche eine Klarnamenspflicht nicht vorsehen und die Dienste dann eben dort ihre juristische Heimat finden. Blockierversuche arten im Hinblick auf virtuelle private Netze zu schlechten Witzen aus.

Ein „Digitalminister“ sollte das wissen. 

Anderseits ist es im Hinblick auf die just von Quaknazis und kriminellen Gesocks quasi täglich ejakulierten Verleumdungen und Beleidigungen, also Hetze, völlig normal, dass jemand sowas fordert.

Ich hätte einen Tipp: Erwischte sollten auch richtig bestraft werden. Und zwar so, dass Personen wie z.B. dem schon mehrfach verurteiltem, sich nicht nur mir mit wüsten Verleumdungen und Hetze aufdrängendem, rechtsextremen (Äußerung rechtskräftig erlaubt durch OLG Frankfurt) Andreas Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher) ein Weitermachen a) schneller und b) gründlich verpönt wird. Die Gesetze geben das schon jetzt her.

Man muss diese nur endlich mal anwenden. 

Wann tritt eigentlich FIFA-Chef Gianni Infantino zurück?

FIFA-Chef Gianni Infantino erfand extra, um dem Narzisst Donald Trump zu gefallen, einen „FIFA-Friedenspreis für herausragende Leistungen für Frieden und Völkerverständigung“

Mit dieser Auszeichnung sollen Personen geehrt werden, die sich besonders für die Wahrung des Friedens einsetzen und damit Menschen auf der ganzen Welt zusammenbringen.

(Sich als unwahr herausstellendes Getöne der FIFA) 

Donals Trump aber führt nun, was sich da schon ankündigte, einen Kolonial-Krieg gegen Venezuela. Das es sich bei den von Donald Trump zu verantwortenden Handlungen um „Kanonenboot-Politik“ handelt ist mehr als nur offensichtlich 

→ Ich denke nicht, dass Gianni Infantino unter diesen Umständen FIFA-Chef bleiben kann.

 

22.12.2025

„WLTP“-Reichweite, Ladezeiten und die jämmerlichen Versuche, gegen die Reichweitenangst anzustinken

Ich habe mir gerade eben mal die „WLTP“-Reichweite und Ladezeiten eines E-Fahrzeugs reingezogen.

  • WLTP-Reichweite: 450km
  • Ladezeit von 5% auf 80%: 30 Minuten 

Muhaha!

Die „WLTP“-Reichweiten und Verbräuche sind aus Verbrauchersicht seit Jahren etwas wie „der größte Betrug aller Zeiten und trotzdem legal“. Überhöhter Reifendruck - der das Fahrzeug teuer und frühzeitig verschleißen lässt, Tests bei Idealtemperaturen - die „an immerhin zwei Tagen im Jahr“ herrschen, nur Rückenwind. Zudem „dürfen Oma und Opa mitschieben“ und „höchstens ein Pferd vorgespannt“ werden, weshalb auch recht langsam gefahren wird. Klar, ich habe krass übertrieben. Bin damit aber näher an der Realität als die „WLTP“. 

So dürft ihr mich zitieren: 

Diese „WLTP“-Zahlen sind so „realitätsnah“ wie die „300 Watt PMPO!!!“ Angabe auf der Verpackung einer „Billig-Plärre“ mit 12-Watt-Netzteil. (Die oft gleich mit dem, unmittelbar nach dem Kauf notwendigen Mülleimer als  „praktische Draufgabe“ geliefert wird.)

Nicht ganz doofe Käufer werden also rund 1/3 von den 450 Km abziehen. Macht 300 km. Die Differenz von 5% zu 80% Ladung sind 75%. Also fährt man  mit einer „30-Minuten-Ladung“ real 225 Km. In der Werbung heisst es dann, dass man nach 225 Km „eh mal 'ne Pause machen“ sollte.

An die Ladesäule soll man dann mit 5% Restreichweite heranfahren? Das sind nur 15 Km!

Wer das versucht, braucht wohl im ländlichen Raum häufig den Automobilclub zum Abschleppen, weil die Ladesäule im Dorf kaputt und die nächste weiter weg ist. Hinzu kommt, dass bei der Ladezeit so „eindrei Kleinigkeiten“ nicht bedacht wurden: Kaputte Ladesäulen, weil jemand das Kupfer vom Kabel gegen Bares für Alkohol, Heroin, Fentanyl, sonstige Optimierungsmittelchen verhökern wollte (oder die Abgabe an den Clan-König zu leisten hatte), zugeparkte Ladesäulen, besetzte Ladesäulen.

Und dann wäre noch die Frage, ob man eine Schnelladesäule findet:

Denn 4,5*20KWh  sind 90 KWh. Davon 75% sind 67,5 KWh. Das in einer halben Stunde bedeutet: 135KWh Ladeleistung zz. Verluste. Also 150 KWh muss auch die Ladesäule erst mal bringen, denn viele sind AC-Ladesäulen und liefern maximal 22 KWh, selbt DC-Ladesäulen gibt es mit nur 50KWh - Die Ladezeit kann also locker bei über 4 oder eben rund 2 Stunden liegen. Was dann deutlich mehr als 30 Minuten sind.

In der Praxis hat man dann die „Arschkarte“ gezogen, also wird wohl kaum jemand die Karre gezielt bis auf 15 km Reichweite herunterfahren - zumal ja bei vielen die Bordelektronik vorher den Verbrauch drosseln und also die Fahrleistungen drastisch (teils sogar gefährlich) herabsetzen wird. Realistisch ist also, dass viele versuchen werden bei einer Restweite von mindestens 30 Km zu laden. Ziehen wir die von den realistischen 225 km ab, dann beträgt die realistische Reichweite für die „30-Minuten-Ladung“ lediglich 195 km oder eben weniger, weil die Fahrer(innen) dem „Mäusekino“ hinter (oder vor, über, neben) dem Lenkrad nicht trauen.

Das wird vielen zu wenig sein. 

Oder eben zuviel: Aller knapp 200 km insgesamt eine Stunde für das Laden zu planen macht nicht „happy“. Noch dramatischer: Die Hersteller geben eine „Garantie“, dass der Akku nach 5-8 Jahren noch 80% der Kapazität haben soll. Macht dann (in der Reiseplanung) aller 160 Km eine Stunde für's Laden, wenn man nicht aller paar Jahre einen Neuwagen kauft.

An eine Reise in den Süden braucht man damit also gar nicht erst zu denken:

Kassel → Rom sind 1400 km - dafür sind also mindestens 7 dieser 75%-Ladungen erforderlich, die in der Werbung jeweils 30 Minuten dauern, für die man aber 7 Stunden (und sogar Umwege) planen muss. In der Zeit fährt man mit dem Diesel aber „die halbe Strecke“. Die vorgenannte Strecke schaffe ich mit dem Diesel zur Not an einem Tag - wenn ich die Abgaben für die Ösi-Autobahn und Brennerpass zahle. Mach ich aber nicht, denn in Oberitalien gibt es schöne Seen, an denen man auch mal 3 Tage bleiben kann. Nur bade ich - während die „elektrifizierten“ an der Ladesäule schwitzen und „Staub fressen“.

Die Kosten:

20KWh pro 100 km (WLTP). Also realistisch 27KWh. An den Ladesäulen - insbesondere Schnellladesäulen an Autobahnen - werden teilweise sogar über 1 Euro/KWh aufgerufen. Und für die Urlaubsfahrt muss man die auch zahlen. Realistische 27 € für 100 Km? Da fährt aber fast jeder Benziner billiger, denn selbst bei 10 Litern/100 Km Verbrauch und einem Spritpreis von 2 Euro/Liter kommen da nur 20 €/100 Km raus. Sogar Besitzer eines 50 Jahre alten T2-Wohnmobils fahren billiger, können E-Bikes für die Fahrten vor Ort (und sogar Sonnenkollektoren) mitnehmen und zahlen zu dem auch noch keine Hotelkosten. Und die Besitzer ersparen sich die Kosten und der Welt die Umweltsauerei für die Herstellung einer neuen „Karre“. 

Die Kosten (2):

Dank der Bemühungen vieler, sicher „nur um die Sicherheit im Straßenverkehr“ besorgter Organisationen und Konzerne sind E-Autos auch auf Grund vieler Einbauten absurd teuer - versprochen wurde aber einst, dass diese in Kauf, Betrieb, Repareraturen billiger werden - weil, so lautete das Argument, diese weniger und verschleißfestere Teile hätten. Dazu sind gebrauchte E's nur mit hohen Abschlägen zu verkaufen. Die Kasko „kostet auch teuer“, weil diese modernen Fahrzeuge bei Unfällen, die früher mal (aus wirtschaftlicher Sicht) zu leicht reparablen Fahrzeugen führten, nunmehr „wirtschaftliche Totalschäden“ hervorbringen oder gar abbrennen.

Die Kosten (3)

Wirtschaftlich sinnvoll ist E-Mobilität eigentlich nur für Personen, die 20 bis 150 Km am Tag fahren und zu Hause laden können. Am besten auch noch tagsüber, wenn die Sonne scheint. Was dann auch wieder unrealistisch ist. Es sei denn, man kauft Solaranlagen mit ausreichend Akkus für die Ladung am Abend. Die Preise für moderne E-Autos sind ja irgendwie nicht für Schichtarbeiter „gedacht“...

Wie das dann ausgeglichen wird:

Die gar umweltbewussten Käufer von E-Mobilen (oft Oberlehrer und andere, besser besoldete Beamte) nutzen das Ding für Stadtfahrten bzw. das Pendeln und fliegen dann 2*jährlich in den Urlaub. Dabei versachen die dann mehr Klimaschäden als ein „Dieselpilot“ im ganzen Jahr: „Denn schon bei einem Urlaubsflug nach Mallorca verursacht jeder Fluggast fast so große Klimaschäden wie durch ein Jahr Autofahren, selbst dann, wenn man die günstigsten Annahmen für den Flugverkehr einsetzt“ schreibt der NABU.

Fazit: 

Ich - nicht etwa die ferienfliegende Elektifizierten - bin mit meinem Diesel auf der Öko-Schiene. Billiger ist es auch. Wer also will, dass ich elektrisch fahre (mit dem e-Bike mache ich das übrigens wann immer ich kann, was „doppel-superöko“ - nämlich super-ökonomisch und super-ökologisch - ist)  sollte an drei Schrauben drehen: Ladesäulen, Lade- und Fahrzeugkosten - die uns allen einst als „das wird viel billiger“ versprochen wurden. Es aber gerade nicht sind.

Die „Schiene“ zu fahren, den anderen die Mobiliät über künstliche Kosten zu verpönen, senkt den Lebenstandard, verärgert also viele sehr schwer - und ist deshalb nichts anderes als Wahlwerbung für die AfD. Darüber - über das wirtschaftliche Verpönen statt Halten von Versprechen - sollte also sehr viel genauer nachgedacht werden. 

21.12.2025

Spendenbettler Ullrich Vosgerau verliert nach querulatorisch anmutender Klage bitter vor dem LG Hamburg - und braucht nun sicherlich ganz schnell ganz viel Geld!

In der ersten Instanz seines Hauptsacheverfahrens hat der Spendenbettler und CDU-Rechtsaußen Dr. iur. Ullrich Vosgerau nun vor dem LG Hamburg verloren. Er kann in Berufung gehen.

Es geht um den „Geheimplan gegen Deutschland“ und also ein Treffen von ExProfessor Dr. iur. Ullrich Vosgerau mit bekannten Neunazigrößen in Potsdam, an dem er anno 2023 teilnahm - und zwar in dem vollen Bewusstein, mit wem er sich da traf, also von welchen Zwergenteller er aß, aus welchen Becherchen er trank und mit welchen geistigen Zwergen er sicherlich auch freundlichst - und womöglich sogar „freundlichst zustimmend“ - parlierte. Mithin wusste, in welches „Bettchen“ er sich „legte“.

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann liegt folgender Sachverhalt vor:

Die Äußerung seitens Correctiv.org, dass auf dem Treffen auch über eine Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen wurde, erwies sich mindestens als Meinung als wahr und richtig, denn zum einen sollten (so lese ich die Feststellungen des Landgerichts  über Redebeiträge u.a. des bekannten Neunazis Sellner, solche offenbar durch Druck zu einer Ausreise bewegt werden (Holla! Das erinnert aber „sowas von“ an den 9. November und diverse Nazigesetze!), zum anderen sollten, laut den vom Gericht als Beweis heran gezogenen Wortbeiträgen, Möglichkeiten zum Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft geschaffen werden - just damit man dann eben ehemalige deutsche Staatsbürger ausweisen könne: im Ganzen also doch deutsche Staatsbürger ausweisen bzw. vertreiben kann. Genau wie einst im „III. Reich“.

Das steht im Urteil 324 O 6/25 des LG Hamburg: 

Der Kläger trägt im Wege von eidesstattlichen Versicherungen (Anlage K 26), die auch bereits im Rahmen des Antrags im Verfahren 324 O 61/24 vorgelegt wurden, vor, dass auf dem besagten Treffen weder über eine „Ausweisung von Staatsbürgern mit deutschem Pass“ gesprochen oder gar diese geplant worden sei, noch besprochen worden sei, Menschen „anhand rassistischer Kriterien, wie Hautfarbe oder Herkunft, auszuwählen und aus Deutschland auszuweisen“.

Oha!

Da hat der Dr. iur. Ullrich Vosgerau aber schön „um die Wurst herum“ versichert. Eine vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt kann man ihm nicht nachweisen - aber jedenfalls für mich steht fest, dass er damit das Gericht auf eine völlig falsche Fährte führen wollte.

Doch da ist noch etwas:  Dr. iur. Ullrich Vosgerau hat nicht nur medial auf die Pauke gehauen, bzw. das von der Kanzlei des Rechts-außen-Anwalts des ebenfalls ehemaligen (nicht mehr als solchen tätigen) Professors Dr. iur. Ralf Höcker aus Köln großmäulig in die Öffentlichkeit tragen lassen, er hat auch öffentlich um Spenden geworben und (derzeit) 217.843 Euro eingeworben.

Nun, wäre ich Spender, dann würde ich mich betrogen fühlen.

Allerdings vermute ich, dass viele der Spender genau wussten oder wenigstens ahnten, dass es auf der „Geheimplan-Konferenz“ in Potsdam in der letzten Konsequenz (und wie das LG Hamburg im Kern ausführte) sehr wohl doch darum ging, deutsche Staatsbürger in irgendeiner Form (Entzug der deutschen Staatsbügerschaft vor der Ausweisung oder verpönen des Aufhalts) auszuschaffen bzw. zu einer Ausreise zu zwingen. Diese können sich kaum als „betrogen“ betrachten und es bleibt zu hoffen, dass diese fleißig weiter spenden, damit Dr. „Prozesshansel“ Ullrich Vosgerau nach der „trickreichen“ aber erfolglosen Klage nicht in Insolvenz gerät und die Anwaltszulassung verliert. Er muss ja demnächst auch die Prozesskosten seiner Gegner bezahlen und die Feststellungen des Gerichts können viele weitere Prozesse, die Vosgerau gewonnen glaubt(e), kippen.

Das Landgericht Hamburg schreibt

Mit Antrag vom 09.02.2024 begehrte der Kläger wegen verschiedener Äußerungen in dem Artikel
den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Beklagte zu 1), wobei die Anträge nicht
deckungsgleich zu den nunmehr in diesem Rechtsstreit verfolgten Anträgen sind. Die Kammer
erließ mit Beschluss vom 26.02.2024 (Az. 324 O 61/24, Anlage K 3) eine einstweilige Verfügung
in Bezug auf die Wiedergabe von Äußerungen des Klägers in Bezug auf Wahlprüfungsbeschwerden, im Übrigen wies die Kammer den Antrag zurück. Unter anderem wies die Kammer einen Antrag zurück, der sich auf die Äußerung „An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können“ bezog, weil die dem Kläger vor der Veröffentlichung gewährte Stellungnahmemöglichkeit und die hierauf erfolgte Antwort des Klägers in dem Artikel zutreffend wiedergegeben worden seien. Die sofortige Beschwerde des Klägers wies das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 26.03.2024 (Az. 7 W 34/24) zurück.

Vosgerau hatte gegen mehrere Beklagte beantragt:

I. Der Beklagten zu [mehrere Nummern] wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, untersagt, in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten: (fette Passagen maßgeblich):

„Es bleiben zurück: […] Ein „Masterplan“ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen“.


und/oder

„An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich
aber nicht erinnern können“ 

jeweils wenn dies geschieht, wie in dem Artikel vom 10.01.2024 mit dem Titel „Geheimplan
gegen Deutschland“, abrufbar unter der URL: https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/, Anlage K1 

Au Weia!

Das er die Punkte dann mit der Hauptsacheklage verfolgte hat so einiges mit „Querulanz“ zu tun, denn den dem Gericht aufgezeigten und vom Gericht gesehenen Tatsachen zu folge müsste er sich dessen voll bewusst gewesen sein. Aber vielleicht war er auch nur (oder eben „zu dem“) von der Kanzlei des Prof. Dr. Höcker aus Köln ganz schlecht beraten.

Vermutlich geht er auch in Berufung - und braucht jetzt und nach dem zu erwartendem Urteil nur noch mehr Geld. 

Quak-, Dumm-, Neu- und Neonazis (und diese ganzen sehr selbst ernannten „Freunde der Meinungsfreiheit“ (also auch der Dr.  „Gerichtshansel“ Andreas Skrziepietz) sollten ihm ganz schnell ganz viel spenden. 

P.S.: Da Dr. „erinnerungsunwillig“ Ullrich Vosgerau sein Gebettel auf „GoFundMe“ selbst „Prozesskostenhilfe nach dem Potsdam-Treffen“ betitelt sei anzumerken, dass die Gerichte vor der Gewährung von Prozesskostenhilfe die Aussichten prüfen. Rechte Spinner - nur solche Dummen werden wohl gespendet haben - sind dazu nicht in der Lage. Weshalb nun ein Teil des erbettelten Geldes an die Gegner geht - denn niemand kann sicher fest stellen, welcher Euro von Vosgerau selbst und welcher aus den erbettelten Spenden stammt.

P.P.S.: Frage an die AfD: Sind eigentlich Russen oder Russland-Deutsche, die in Wortwahl, Gestik und Aussprache Hitler imitieren, ausreichend „assimiliert“ um die teutogermanische Staatsbügerschaft zu behalten?

P.P.P.S.: Kaum jemand wird wohl nicht immer mal wieder die Idee kommen, nach krassen Straftaten von Personen mit Migrationshintergrund, eben diese Täter auszuweisen. Denkt man aber weiter und registriert zu dem, dass es Sellner & Co. offenbar um Millionen von Personen geht, dann weiß man, wie falsch das ist.

P.P.P.P.S. In der Klageserie des Dr. Ullrich Vosgerau sehe ich eine von Schädigungsabsicht getriebene Aktion gegen die demokratische Gesellschaft, richtet sich diese und vor allem sein Aufruf doch auch gegen demokratischen Instituitionen wie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Er schreibt selbst: „Bis heute weigern sich ARD und ZDF, ihre Falschmeldungen richtigzustellen“ - Ich weiß nicht um welche Falschmeldung es gehen soll - und habe also berechtigt Zweifel, dass es solche sind. Dann wäre seine Behauptung selbst eine unwahre und üble Nachrede.

Nachrichten:

@CDU: „Rauswerfen, den Rest der 'Werteunion' gleich mit!“

@Anwaltskammer Berlin: „WAAAS? Der ist noch Mitglied? Ernsthaft?“

@Prof. Dr. iur. Ralf Hoecker: „Schön blamiert - nicht wahr?“


 

 

20.12.2025

Dr. „Quaknazi“ Andreas Skrziepietz (Hannover) ist zu kriminell um wegen Prozessbetruges angeklagt zu werden ...

... denn die Staatsanwaltschaft Hannover erwartet im Hinblick auf eine Anklage wegen anderer Straftaten (sic: Plural!) eine Verurteilung, bei der die weitere Verurteilung wegen Prozessbetruges sowie weiterer Straftaten zu einer nicht oder nur unwesentlich höheren Gesamtsstrafe führen würde. Also gibt es dieses Mal wohl keinen kleinen Strafbefehl mit Sozialhilfe-Tagessatz, den Mutti zahlt. Es liegt demnach ordentlich was vor und der Wiederholungsfaktor  (er wurde ja schon mehrfach verurteilt) wirkt auch. Mal sehen, wann und ob der andere als Querulanten beschimpfende (wie von ihm angekündigt) mit der Verurteilung bis vor den (gar nicht zuständigen)  „EuGH“ geht oder sich, wie er öffentlich ankündigte, ins Ausland verpisst.

Vorher beschreibt der selbst ernannte Dr. „Insasse“ Skrziepietz hoffentlich der Öffentlichkeit, was für eine verlogene und kriminelle Quaknase er wirklich ist.

Tatü-Tata

Übrigens mehren sich die Anzeichen, dass seine im März 2025 öffentlich angekündigte Berufung zurück gewiesen wurde:

Er hat insbesondere

  • Artikel gelöscht oder verändert 
  • und zudem nichts über einen Erfolg berichtet. 

Betreffs der angekündigten Flucht frage ich mich, ob flüchtige Straftäter eigentlich Auslandssozialhilfe erhalten. Das wäre doch mal ein Thema für die AfD - wenn es nicht so oft die eigenen Leute beträfe.



 

13.12.2025

„Tatü-Tata“ in Hannover

Das Dummheit vor dem Fall kommt, kommt ist bekannt.

Offenbar will(!) und sollte der Dr. „Quaknazi“ und „Intensivtäter“ Andreas Skripietz, der sich wohl für ein Superhirn hält, aber hinsichtlich seiner kackdummen öffentlichen Äußerungen nach zwei Verurteilungen und offenbar einem Strafbefehl allein im Jahr 2025 jeder, das eigene Hirn nicht nur transportierenden sondern bestimmungsgemäß benutzenden Person sehr viel mehr als „lauthals querulierender Schwachkopf“ gelten muss, dringend „abgeholt“ werden

Bild: Aus dem Blog des Dr. „Heulsuse“Andreas Skrziepietz aus Hannover, der offensichtlich nach Erhalt eines weiteren Strafbefehls (was sollte er sonst „den üblichen Schwachsinn“ nennen und bis zum EuGH gehen wollen?) sein großes und insoweit auch dummes Maul nicht halten kann.

Denn er dekompensiert(¹) und eskaliert.

Grüße gingen heute an die Richterin am Landgericht Prof. Dr. Dreyer, die Richterin am Landgericht Neuschäfer und die Richterin Ester-Sander (alle vom LG Kassel) die sicherlich inzwischen begriffen haben dürften, dass Andreas Skrziepietz nicht nur ein eher unfreiwilliger Komödiant sondern vor allem eine kriminelle „Heulsuse“ ist. Und längst nicht nur das.

 

¹)  „dekompensiert“ ist seine schlechte Wortwahl, die ich oben bewusst gebrauche. Richtig und wahr ist, dass Andreas Skrziepietz Frustrationen (gesellschaftliche, berufliche, persönliche und durch Verurteilungen) nicht mehr kompensieren kann, deshalb verbal regelrecht „austickt“, also Richter und Staatsanwälte beleidigt.

09.12.2025

„Dr. Kimbel Dummquaknazi auf der Flucht“:
Krimineller Querulant und Quaknazi Andreas Skrziepietz heult öffentlich über weitere Verurteilung

Der AfD-Bewerber, Putin-Bejubler, Querulant, Maulheld und Quaknazi Andreas Skrziepietz wurde heute (09.12.2025) vom AG Hannover wohl erstinstanzlich zu einer Haftstrafe[¹] verurteilt - jedenfalls lese ich sein wirres, querulatorisches und kackdummnazimäßiges Geschreibsel so.

Der nicht unerheblich und zudem einschlägig (Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung) vorverurteilte Andreas Manfred Skrziepietz schreibt auch, dass er zur nächsten Verhandlung nicht erscheinen, sondern auf Flucht gehen will... Das könnte für die Gesellschaft einen sehr positiven Effekt haben - deshalb haben das relevante und sicher interessierte Behörden schon erfahren bevor ich den Artikel schrieb. Nur, wie pflegt der denn bitte seine „Mammi“, wenn der Feigling nach der angekündigten „Republikflucht“ z.B. in Russland um politisches Asyl gebeten hat? Die Amerikaner jedenfalls wollen gewiss nicht das „Irrenhaus Europas“ werden und würden ihn eiskalt ausliefern.

Denn der selbsternannte „Docmacher“ Andreas Skrziepietz ist aus seiner psychisch schwerstgestörten Sicht freilich „völlig unschuldig“ und also tatsächlich völlig uneinsichtig. Will auf Flucht, weil die von ihm selbst gerne selbst missbrauchte, selbstangebliche „Terrorjustiz“ so gar „böse“ und, wie er mal wieder meint, „linksgrün versifft“ ist. Ich habe ihn ja wegen seiner niedrigen Hetze und auch wegen dieser Wortwahl einen „Julius-Streicher-Ersatz“ genannt - dagegen klagt Dr. „Fastknasti“ Andreas Skrziepietz, der höchstselbst vor dem AG Hannover in einem offensichtlichen Anfall von Querulantenwahn erklärte, dass er sich doch nur gegen die „Feinde der Meinungsfreiheit“ wehrt. Skrziepietz lügt ziemlich oft - er schreibt bezüglich der heutigen Verurteilung von einem „Schauprozess“ - vermutlich waren aber weder Zuschauer noch Presse dabei. 

Genau so geht „Dummquaknazi“. Wenn nicht sogar „Kackdummquaknazi“!

Sein Text ist ein weiterer Beleg für eine dissozial-narzistische Störung. Und zwar eine ausgewachsene. 

Es folgen offensichtlich weitere Anklagen. Eine weitere Anklage, offenbar mindestens wegen Beleidigung/Verleumdung meiner Rechtsanwältin, wurde ihm völlig rechtens im Verfahren zugestellt - worüber sich der Superquerulator öffentlich auskotzt. 

Wie es aussieht bringt die StA die Sachen in aufsteigender Straferwartung, damit der Kleinkram nicht nach 154 StPO eingestellt wird. Gegen ihn gibt es Ermittlungsverfahren wegen Beleidigungsdelikten, Titelmissbrauchs, Prozessbetruges, Nachstellens, Falscher Beschuldigung und sogar (mittelbarer) Freiheitsberaubung. Und ich vermute, dass man ihn irgendwann in einem Strafprozess vor die folgende Wahl stellen wird: 

Welche Tür nehmen Sie, Herr Andreas Skrziepietz? „Knast oder Klapse?“

In Hannover - Groß Buchholz werden demnach also wohl bald zwei Wohnungen frei. Wohl sozialer Wohnungsbau. Sind sicher begehrt, die „Hütten im Schlamm“ am Rande des olfaktorisch bedenklichen Kanals. Warum zwei? Mammi muss wohl ins Heim, wenn das verzogene, kriminelle Einzelkind flüchtet und sich nicht mehr kümmern kann.

P.S.: Er hetzt schon wieder... Ich sag schon seit Monaten, dass er „im Kopf nicht normal“ ist.

P.P.S. Der im mit Hetze vermischten Tränendrüsenmassaker des Andreas Skrziepietz genannte „Kläger“ (richtiger wohl: Nebenkläger) war nicht ich. 

P.P.P.S.: Nach einem früherem Gegner (der Dialerparasit Mario D.), der sich durch Flucht einer Anklage entziehen wollte, musste - so die StA München in einem Schreiben an mich - auch gefahndet werden, ein anderer (Günter Freiherr von Gravenreuth) war zu 14 Monaten Haft verurteilt und beging aus Angst vor dem Knast Suizid. Beide waren ganz klar dissozial-narzistisch gestört. Der Artikel des Andreas Skrziepietz lässt ahnen, dass ähnliches bevorsteht.

 

¹) Ich denke allerdings, die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

07.12.2025

„Mit sehr großer Mehrheit“

„Mit sehr großer Mehrheit haben die Delegierten beim Parteitag des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gestern den Leitantrag beschlossen. Darin fordert die Partei ein Ende der militärischen Unterstützung für die Ukraine und den Bezug von Gas aus Russland“

Eine sehr „große Mehrheit“ von weniger als 3% ist doch eher eine „sehr kleine Minderheit“.

Daran ändert sich nichts, wenn man davon ausgeht, dass sich diese als „links“ geltenden wollenden Verräter mit anderen aus der rechtsradikalen Ecke (AfD) zusammentun, mithin mehr und mehr als Splitterpartei der AfD gelten können.

In den USA stellen sich übrigens  - nach Umfrage der den Republikanern nahe stehenden Ronald-Reagan-Stiftung62% der Befragten gegen König „Donald Trump der Korrupte“ und wünscht sich, dass die Ukraine in ihrem Krieg gegen Russland die Oberhand gewinnt. 64% befürworten die Lieferung von US-Waffen.

Das ist eine „ordentliche Mehrheit“. 

„Dummblogger“

„Dumm ist, wer Dummes tut!“ - „Ein Dummblogger ist, wer dummes Zeug bloggt!“

Also: 

Der übrigens rechtsextreme Hass- und Hetzblogger (mir im Hinblick auf sein Schriftschlecht erlaubt durch das OLG FFM) Andreas Skrziepietz aus Hannover holte sich mit den Worten 

„Psycho-Jörg beklagt sich, daß die Richter nicht detailliert auf die ca. 200 Seiten Schwachsinn eingehen, mit denen er sie bombardierte“

öffentlich „einen runter“. Ich kommentiere das mal wie folgt:

Nun ja, „die ca. 200 Seiten Schwachsinn“ stammten zu einem beträchtlichen Teil aus seiner „Feder“ (genauer seinem „Hirn“) , denn dabei waren im großen Umfang Anlagen, mit dessen eigenen Artikeln und Schriftsätzen. Wenn er seine eigenen Ejakulate also als „Schwachsinn“ bezeichnet, bleibt mir nur, ihm voll zuzustimmen und zu erklären, dass er also auch insofern dummes Zeug bloggt, ergo ein „Dummblogger“ ist.

Im übrigen hatte ich dargelegt, dass das deshalb ablehnte Richterkollektiv nicht etwa „nicht detailiert“  auf meine Antragserwiderung einging, sondern meine Antragserwiderung schlicht gar nicht beachtet hatten, was das Urteil und das Protokoll beweist. U.a. hatte ich Andreas Skrziepietz darin mehrere Fälle des Prozessbetruges klipp und klar nachgewiesen. Darunter auch den Prozessbetrug im Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt, mit dem Andreas Skrziepietz letztendlich grandios scheiterte.

Kein Wunder, dass der Dummblogger also hetzt. Was sonst würde man von einem „ausnehmend feigen Groß- und Schandmaul“ (mir erlaubt durch das OLG FFM) über den ich zudem auch berichten darf, dass er mich stalkt, sonst erwarten?

06.12.2025

(1) Dr. „Stalker“ Andreas Skrziepietz aus Hannover muss nach gescheitertem Prozessbetrug doppelt zahlen.
(2) Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

„Stalker“

So wie es aussieht setzt der frustrierte Andreas Skrziepietz aus Hannover sein Stalking fort, denn auch am 02.12.2025 erreichte mich eine „Geschenksendung“, dieses Mal vom „Kopp-Verlag“. 


Der Kopp-Verlag bietet übrigens alles an, was den Geist des Andreas Skrziepietz erfreut, denn die von diesem Verlag verlegten Autoren lassen sich recht einfach umschreiben: „Schwurbler, Quak- und Echtnazis, Holocaustleugner, Reichbürger, Covidioten, Putinfreunde, Klimaleugner und all diese Sorten (potentieller) Psychiatriepatienten.“ 

Der Knopp-Verlag verlegt also genau solche „Ejakulate von und für Kaputthirne“ welche ich meinte, als ich schrieb, dass Andreas Skrziepietz „echt selbst krasseste Vorstellungen über diese Sorte Idioten“ erfüllt  und „- in persona - der Beweis für den engen stochastischen Zusammenhang dieser Verblödungen“ ist. Worauf hin dieser Quaknazi und nur vorgebliche „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ mich wegen meiner Meinungsäußerung verklagte - und u.a. auch in diesem Punkt vor dem OLG Frankfurt gegen mich verlor (16 U 153/24).

Grandios gescheiterter Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz:

Zu den Vorstrafen des Andreas Skrziepietz aus Hannover zählt eine wegen Volksverhetzung aus dem Jahr 2020, übrigens 60 Tagessätze a 10 Euro (Kommentar dazu: »Der Höhe der Tagessätze nach gilt er als „armes Schwein“, also „pekunär arm”«)  Am 18.03.2025 zog das „wohl dümmste Hannoveraneranische Großmaul mit angeblichen Doktortitel“ vor das LG Frankfurt und erwirkte unter der erweislich vorsätzlich unwahren Behauptung (Lüge), er sei nicht wegen Volksverhetzung verurteilt worden, eine sehr einstweilige Verfügung, die es mir verbieten sollte, zu berichten, dass er wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. (2-03 o 97/25)

Nachdem ich also schon Anfang August 2025 die am 28.09.2020 erfolgte Verurteilung des Dr. „verlogen“ Skrziepietz und also den Prozessbetrug nachwies, nahm er erst im Oktober 2025 seinen Antrag auf den Erlass der Verfügung zurück. (Ich vermute, es gab hierzu mehrfach sehr informelle und mir nicht bekannt gegebene Gespräche zwischen der Richterin Dr. Ina Frost und der Media-Kanzlei Frankfurt.) Die durch die prozessuale Lüge erwirkte Verfügung wurde also aufgehoben. Skrziepietz musste schon dafür mehrere tausend Euro (Gerichts-, Prozess- und Anwaltskosten) tragen (Das schreibe ich weil er seine niedrige Schädigungsabsicht so gar stolz durch ähnliche öffentliche Äußerungen aufzeigt.)

Hinweis an dieser Stelle: Frau Dr. Ina Frost hat monatelang auffallend sorgfältig vermieden zu tun, was jeder Richter oder jede Richterin mit auch nur einem Rest an Ver- und/oder Anstand getan hätte: Sie hat nach der Vorlage des Beweises für die Verurteilung weder die Vollstreckung ausgesetzt noch einen Hinweisbeschluss erlassen, der aufzeigt, dass die Verfügung nach der Lüge also dem Prozessbetrug des Andreas Skrziepietz aufzuheben sein wird. Damit hat sie ihre heiligsten Pflichten als Richterin vorsätzlich, schwer und nachhaltig verletzt.

Vor der Antragsrücknahme hatte Skrziepietz aber allen Ernstes versucht, seine Anwaltskosten durch seinen Anwalt einzutreiben. Nach allem Dafürhalten ist alles erfüllt um ihn strafrechtlich wegen Prozessebetruges zu verurteilen. Für eine Unschuldsvermutung besteht kein Raum, denn selbst wenn man ihn im Hinblick auf das Geschehen und sein oft krass unwahres Geschreibsel für „völlig irre“ halten und straflos stellen möchte, so hat er durch Schriften bewiesen, dass er sich seines Tuns und dessen Strafbarkeit bewusst war. Die bei ihm vorliegenden Merkmale einer „recht ordentlich ausgewachsenen“ dissozial/narzistischen Störung ändern daran nichts.

Mein Gegenschlag:

Ich hatte am 27.06.2025 beantragt, dem Andreas Skrziepietz die Frist für die Hauptsacheklage zu setzen. Was, weil es absolut zwingendes Recht ist, durch den Rechtspfleger der 3. Zivilkammer erfolgte. Der Prozessbetrüger Skrziepietz wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, konnte es aber ahnen, dass ich ihm die Verurteilung wegen Volksverhetzung nachweisen konnte. Wohl deswegen hat er die Hauptsacheklage nicht eingereicht. Ich hatte, als das klar war, den Antrag einreichen lassen, die Verfügung aufzuheben, weil die Hauptsacheklage nicht eingereicht wurde. Erst im Oktober 2025 erfolgte seine Antragsrücknahme im einstweiligen Verfügungsverfahren.

Nach dem Drängen meiner Anwältin wurde nun endlich - und im Himblick auf den Zeitablauf - der höchst überfällige Beschluss gefasst, dass Skrziepietz nun auch die Kosten für das Aufhebungsverfahren (2-03 O 272/25) aus dem von ihm selbst gewünschten Streitwert von 10.000 € tragen muss.

Wenn ich den Prozesskostenrechner richtig bedient habe sind das, weil eine Verhandlung nicht stattfand, allein für das Aufhebungsverfahren wohl insgesamt rund 3000 Euro. Mit dem Verfahren um die einstweiligeVerfügung zusammen dürfte der gescheiterte Prozessbetrug den Andreas Skrziepietz also fast 7000 Euro kosten (wegen Vorauszahlungen schon gekostet haben), denn es kommt ja noch die Abmahnung hinzu.  Wenn und falls er eine Rechtsschutzversicherung hatte, dürfte die ihm längst (aber spätestens nach der Nummer) gekündigt haben, denn dazu hätte er (falls er sie in Anspruch nahm) wohl ebenfalls belogen. Sowas wird registriert und danach ist es schwer (eher unmöglich) eine neue zu bekommen, vielleicht hat diese also sogar eine eigene Strafanzeige wegen Betruges zu deren Nachteil gestellt, denn man muss einer Prozesskostenversicherung den Fall vor einer Kostenübernahme selbstverständlich wahrheitsgemäß darlegen. 

„Wehe man lügt dabei.“

 



Da hat Andreas Manfred Skrziepietz sich also „selbst gefickt“ und muss nach seinem kackdummdreist versuchten begangenem Prozessbetrug jetzt doppelt zahlen: Nämlich für das einstweilige Verfügungsverfahren und das Aufhebungsverfahren wegen nicht erhobener Hauptsacheklage.

Über das Vollversagen der dritten Zivilkammer des LG Frankfurt und deren Vorsitzende Dr. Ina Frost

Jetzt wird man sich wundern, wieso eigentlich ein rechtsextremer und einschlägig vorbestrafter Quaknazi aus Hannover einen Blogger aus Kassel (der nicht mal Punkte in Flensburg hat) am LG Frankfurt verklagt. Denn Kassel liegt ~150km südlich von Hannover und Frankfurt nochmals ~180km südlich von Kassel...

Die Antwort ist ganz einfach:

Am LG Frankfurt ist derzeitig (und in meinem Interesse an Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hoffentlich nicht mehr lange) eine Frau Dr. Ina Frost in der dritten Zivilkammer tätig, die immer wieder auch das krudeste Zeug von Skrziepietz einfach „durchgewunken hat“. So auch diesem Fall. Obwohl der Richterin aus vorherigen Verfahren, in denen diese mit Lügen des Andreas Skrziepietz konfrontiert war und diese sogar auch selbst widerlegte (2-03 O 117/24; 2-03 O 281/24), also eigentlich klar sein musste, dass diese hier wahrscheinlich einem Lügner als Werkzeug zu einem Prozessbetrug dient, erließ diese die Verfügung trotz offensichtlich höchst mangelhafter Glaubhaftmachung (er gab nicht einmal eine Versicherung an Eides statt ab) - und das sogar ohne mündliche Verhandlung.  Im Übrigen wusste die Richterin auch, dass diese es mit einem Kriminellen zu tu tun hatte, denn er legte dieser den Nachweis einer weiteren Verurteilung wegen Beleidigung und Bedrohung (Mai 2024, 30 Tagessätze a 20 Euro) und den Beleg einer dritten Verurteilung (Schreiben der StA Hannover vom Januar 2025 bezüglich einer Einstellung wegen just einer andereren Verurteilung) selbst vor... 

Weiterer Fehltritt der Richterin Dr. Ina Frost: Sie erließ die Verfügung ohne festzulegen, dass diese nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar war. Das alles ist „höchst merkwürdig und krude“ und zwar in einem so unfassbaren Ausmaß, dass man es bereits „Rechtsbeugung“ nennen kann.

Ich halte Frau Dr. Ina Frost und dem übrigen Richtern der 3 Zivilkammer des LG Frankfurt insbesondere vor, dass diese einen (mit allem Verlaub) höchst offensichtlich dissozial/narzistisch gestörten Lügner auch noch befeuert hat.

Bei einem derartig groben Vollversagen stetig und widerholt zu Gunsten eines ebenso offensichtlich rechtsextremen Kriminellen (oder kriminellen Rechtsextremen) - welches man sich im Hinblick auf die offensichtliche Konstanz der Richtung des Versagens nicht mehr als „nicht willentlich“ vorstellen kann, stellt sich die Frage nach einem möglichen Motiv der Richterin.

Könnte es also sein, dass die insoweit auffällige drittte Zivilkammer des LG Frankfurt unter Leitung von Frau Dr. Ina Frost schon anderweitig als „nazifreundlich“ bekannt ist und sich gedanklich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes befindet?  

Das wäre nämlich eine mögliche und nahe liegende Antwort auf die Frage, warum Dr. „maulkriminell“ (er ist mehrfach wegen Äußerungsdelikten vorbestraft) Skrziepietz so auffällig gern dieses Gericht anruft, welches hunderte Kilometer weit von Hannover entfernt ist. Denn unter Anwälten spricht sich derlei (Ich rede hier von „Nazifreundlichkeit“) herum und die weitgehenden Aufhebungen der vorherigen, mit Verlaub drastisch-offensichtlicher, also willkürlich falscher  Entscheidungen (Frau Dr. Frost hatte u.a. trotz anders erkannter Tatsachenlage darauf erkannt, dass ich Skrziepietz nicht als „Rechtsextremen“ benennen dürfe und nicht berichten dürfe, dass er mich stalkt(e)) durch das OLG Frankfurt (16 U 151/24, 16 U 153/24) sprechen auch dafür, einige der nur formal so genannten „Urteile“ der Frau Dr. Ina Frost und also der 3. Zivikammer ihre Grundlage keineswegs im (Grund-)Gesetz und den Tatsachen haben, sondern „irgendwie anders motiviert“ sind.

Frau Dr. Ina Frost wird, so lange ich einen „Beschwer“ habe (also benachteiligter bin), zwischen mir und Skrziepietz nichts mehr rechtskräftig entscheiden. Durch eine weitere Handlung hat diese übrigens bei mir so sehr „verkackt“, dass ich mich beim Präsident des LG Frankfurt beschwert habe.

Ich mache mich also außerdem dafür stark, dass diese ihre richterliche Tätigkeit an einer anderen Stelle fortsetzt. Es wird doch Rechtsbereiche geben, in denen politische Haltungen und andere Irrglauben eine geringere Rolle spielen und keinen Schaden anrichten:  Wie wärs mit Personenstands- oder Verkehrsrecht? Das LG Kassel hat bewiesen, dass eine solche Umbesetzung geht. Insbesonders halte ich Frau Dr. Ina Frost für einen, ihr zugewiesenen Posten für „völlig ungeeignet“: Denn just diese ist allen Ernstes ausgerechnet „Beauftragte für Korruptionsprävention“ - der Begriff „Korruption“ hat aber nicht immer etwas mit „Bestechung“ zu tun, sondern meint nur den „gemeinschaftlichen Rechtsbruch“ und also nicht das häufig pekunäre Motiv. Nach deren kruden Urteilen mit als „offensichtlich gerichtet“ anmutenden, angeblichen „Fehlern“ oder noch angeblicher „zulässiger“ Willkür „geht das gar nicht“.

Das die AfD eifrig am Rechtsstaat sägt, ist ja bekannt. Auch das Skrziepietz mit seiner beleidigenden und niedrigen. strafbaren Hetze gegen einen thüringischen Verfassungsrichter daran teilnimmt wusste die Frau Dr. Ina Frost. Und niemand möchte, dass (wie der Fall des AG Köln zeigt) ein Jahr nach der Machtübernahme sämtliche Richter Mitglied der NSDAP sind. Egal wie die sich jetzt nennt.

An der „Geschäftsverteilung für das Landgericht Frankfurt am Main“ sollte es in der nächsten Fassung Änderungen geben. Sonst wird das Gericht wohl Probleme damit bekommen, auch nur gerade noch als „ordentliche Gerichtsbarkeit“ gelten zu können.