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Bild: „Quak! Quaaaak!“ |
Was nun den den Titelmissbrauch in Betrugsabsicht und die Frage „wer hier der Irre ist“ betrifft, habe ich Neuigkeiten zu vermelden.
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Bild: „Quak! Quaaaak!“ |
Was nun den den Titelmissbrauch in Betrugsabsicht und die Frage „wer hier der Irre ist“ betrifft, habe ich Neuigkeiten zu vermelden.
Mit allem Verlaub, meine Herren und Damen Richter(Innen):
Allein schon die Tat (mindestens gefährliche Körperverletzung, § 224 Absatz 1 Variante StGB), die Weise der Begehung und der geringe Anlass - das alles weißt schon auf eine tiefgreifende psychische Störung hin - rechtfertigt U-Haft weil diese auch durch die - vorliegend ganz eindeutige gegebene - Wiederholungsgefahr (§ 112a Absatz 1 Variante StPO) angezeigt ist.
Es ist nicht hinnehmbar, dass ein durch Art. 2 Absatz 2 i.V.m. Art. 1 Absatz 3 des Grundgesetzes zum Schutz seiner Bürger verpflichteter Rechtstaat hier - bei eindeutiger Rechts- und Tatsachenlage - so grob versagt.
Wenn ich Richtung Osten sehe, dann sehe ich russische Raketen und Drohen, die um die illegale Landnahme der Russen zu erreichen, auf Zivilisten (Frauen, Kinder, Alte) in der Ukraine abgeschossen werden, weil Russland die Ziele seines inzwischen seit mehr als 10 Jahren betriebenen Aggressionskrieges gegen die Ukraine nicht anders erreicht.
Das sind Kriegsverbrecher, also feige Arschlöcher.
Ich sehe auch, dass es den Ukrainern zunehmend gelingt, russische Flugzeuge, Munitionsvorräte, kriegswichtige Infrastruktur und kriegswichtige Fabriken anzugreifen und mindestens zu beschädigen.
Und ich sehe ein Russland, dessen fast durchweg versoffene Führungsriege um den blutigen KGB-Putin herum, keinen Frieden verhandeln will und Deutschland bedroht.
Wenn ich nach Deutschland schaue, dann sehe ich viel zu viele ängstliche und von der - von Russland teilweise finanzierten - AfD beeinflusste Menschen, die den von Agenten Russlands verbreiteten Schwachfug glauben, dass Russland Deutschland angreifen würde, wenn wir die alte Taurus an die Ukraine liefern.
Fakt ist, dass dieses Russland binnen kurzer Zeit militärisch zusammenbrechen würde, wenn es einen kriegerischen Konflikt mit einem Staat beginnt, der westlich der Ukraine oder nördlich von Weißrussland liegt. Also der NATO.
Fakt ist aber auch, dass die Taurus-Marschflugkörper viel zu teuer sind weil diese quasi in Handarbeit nach dem Werkstattprinzip gefeilt, gedengelt und montiert werden. Fakt ist weiter, dass deren Start von einem Flugzeug aus die Verwendungsfähigkeit zu sehr einschänkt.
Wir brauchen eine wirksame Abschreckung. Also muss (u.v.a.) ein Nachfolger des Marschflugkörpers her, der folgende Eigenschaften hat:
Zudem sollte überdacht werden, aus diversen Sperrverträgen auszusteigen. Es ist nicht einsehbar, dass Deutsche oder Europäer von versoffenen und aggressiven Russen mit Atomwaffen, Minen und Streubomben bedroht werden und dann die andere Wange hinhalten sollen. Litauen und Estland haben, entsprechend den von Vertretern Russland ejakulkierten Drohungen, bereits solche Verträge gekündigt.
Innenpolitisch: Hetze und Defätismus zugunsten eines erklärten Feind unseres Landes (Russland ist das nach eigenem Bekenntnis seitens dessen hochrangiger aber oft besoffenen Vertreter schon jetzt) sollte strafbar werden.
Und ja: Das sind die verlogenen AfD-pro-Putin Quaker, welche die Demokratie beseitigen und sogar deutsche Mitbürger kastrieren wollen, wenn und weil denen deren Meinung nicht passt.
Das Frappante ist: Diese hetzen für Russland wo es faktisch keinerlei Meinungsfreiheit mehr gibt. Und diese Dummbrotbäcker nennen sich auch noch „Pazifisten“ obwohl sie für einen mit Atombomben drohenden Agressor hetzen. Und ein Exemplar dieser ausnehmend dummen Quaknazis ver-meint sogar, er sei „berechtigt“ zu lügen, stumpfdumm zu beleidigen und krassblöd zu verleumden.
Was den selbstbehaupteten „Pazifismus“ des offensichtlich geistig vorzeitig Regressierten gründlich widerlegt.
US-Präsident Trump setzt Militär gegen protestierende US-Bürger ein. Sogar auf Journalisten wird geschossen!
So handelte auch Adolf Hitler im zeitlich sogar nahezu übereinstimmenden Abstand zur Machtergreifung.
Nur das komplett hohlbirnig auftretende Konklomerat aus AfD- und Putinfreunden nebst Covidioten, Klimaleugnern, Reichsbürgern, Verschwörungstheoretikern und Organspendeverweigerern lobt Donald Trump für seinen also erwiesen nur angeblichen Einsatz „für die Meinungsfreiheit“. Denn diese blaubraun-covidiodistischen, verlogenen Möchtegerne meinen mit „Meinungsfreiheit“ nur das eigene, vermeintliche „Recht“ zu lügen, zu hassen, zu hetzen, zu verleumden, auf Menschen zu schießen und zu brandschatzen.
Und gehen gegen Journalisten auch mit extremer Gewalt vor.
Ein ganz besonders irres Explar dieser Sorte Sauf- und Quaknazis nannte meine Anwältin in seinem völlig impressums- und hirnfrei betriebenen Hassblog eine „Omma gegen das Recht“ und behauptete nachfolgend dummdreist, er - der er ein „Pazifist“ sei (Was im Hinblick auf seine Hass- und Hetzschriften also ebenfalls dummdreist gelogen ist!) - dürfe solche, also auch diese, eine „alte Schabracke“ nennen. Es ist wohl sehr viel besser für ihn, wenn der bereits mehrfach einschlägig Vorbestrafte das vermeidet.
Sonst müsste man ihm bald raten, die Seife in eine Socke zu packen, wenn es dort, wo er dann nur fast so sorgfältig beschützt wird, wie die Allgemeinheit vor ihm, zum Duschen geht.
Ich empfehle anderen, womöglich ebenfalls Betroffenen - und übrigens auch Richter(Innen) - im Interesse der Rechtspflege solche Verdachtsfälle zu melden.
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Bild: Höchst impliziter Antrag auf die Ausstellung eines „nichtamtlichen Dummscheines“ des Andreas Skrziepietz aus Hannover vom 7. Juni 2025 |
Gründe:
Mit der Ausstellung dieses „Nichtamtlichen Dummscheins“ sind folgende Rechte verbunden:
Bequakt und verquakt!
Sorglos, am 08. Juni 2025
Jörg Reinholz
Damit sich Skrziepietz nicht bei Blogger.com beschwert, dass dieses seine Rechte als gar ehrlichen und niemals straffällig gewordenen Biodeutschen verletzt habe ich den Prozessbericht auf einem Server veröffentlicht, auf dem ich die AGB setze:
https://docs.fastix.org/andreas-skrzieptz-tragt-auch-vor-ag-kassel-unwahr-vor/
Сначала я подумал, что он имеет в виду АдГ:
«Теперь жалкие придурки, которые прячут в поездах салфетки с наркотиками, снова завопят о непропорциональных атаках России на военные объекты в Киеве и потребуют 30-дневного прекращения огня и санкций. Сначала уничтожьте отвратительных кровососущих гнид на своих грязных телах!»
пишет бывший президент России Дмитрий Медведев на X. Но немного подумав, я понял: уже было 10 утра, а в его третьей бутылке путинской водки просто не хватило алкоголя.
Ich dachte ja erst, er meint die AfD:
"Jetzt werden die armseligen Arschlöcher, die Drogenservietten in Zügen verstecken, wieder über Russlands unverhältnismäßige Angriffe auf Militärziele in Kiew kreischen und einen 30-tägigen Waffenstillstand und Sanktionen fordern. Zerstört zuerst die widerlichen, blutsaugenden Nissen auf euren dreckigen Körpern!"
schreibt der russische Ex-Präsident Dmitri Medwedew auf X. Aber nach ein wenig Nachdenken kam ich drauf: Es war schon 10:00 Uhr und in seiner dritten Flasche Putin-Wodka war ganz einfach zu wenig Alkohol.
Womöglich wird es bald ein neues Wehrdienstgesetz geben, durch welches wieder junge Menschen, die das nicht wollen, zu einem Grundwehrdienst verpflichtet werden können.
Und, das weiß ich schon jetzt, es werden die Nazis, Covidioten, Klimaleugner, Organspendeverweigerer und sich als „benachteiligt“ sehende Verlierer und Staatshasser (anders ausgedrückt: „AfD“) sein, die dann lauter herumheulen werden als die Verpflichteten.
Und diese werden jaulen und lügen, das es die böse NATO gewesen sei, die Russland bedroht habe - tatsächlich haben Putin und dessen natio-radikale Anhängerschaft zwei Kriege gegen die Ukraine angefangen - genau genommen den ersten seit 2015 nur mit anderen Mitteln (illegalen, russisch finanzierten und bewaffneten Armeeeinheiten auf dem Boden der Ukraine) geführt. Tatsächlich ist es das Expansionsstreben der Bande um Wlad „der Blutige“ Putin, dessen Oligarchenbande und komasaufenden Mitläufer Medvedev, welche die Grenzen Russland verschieben will. Und tatächlich rücken diese an die NATO heran.
Das teutogermanischen Quaknazis, welche gegen die Ukraine und für Russland hetzen sollten besser das dumme Maul halten.
„Nicht betroffen“, ergo „fehlende Aktivlegitimierung”. Hab ich genau so im März vorausgesagt.
Vermutlich stellen jetzt die unterstützenden, sehr professionellen Spendensammler und PR-Firmen (a.k.a. „Umweltverbände“) am BGH einen Antrag auf Zulassung der Revision - der ebenso zurück gewiesen werden wird - um dann das Bundesverfassungsgericht anrufen zu können. Welches auch zurück weist. Das heisst, man kann noch 5 Jahre Krach machen und jammern.
Und inzwischen werden Spenden gesammelt.
Das ganze Theater ist übrigens mit enormen Kosten für den Steuerzahler verbunden - und die professionellen Spendensammler und PR-Firmen (a.k.a. „Umweltverbände“) schaden letztendlich dem behaupteten Interesse am Umweltschutz - weil man mit diesem Vorgehen zwar an Bekanntheit gewinnt, aber der AfD zugleich „echte Argumente“ liefert.
Ein insoweit krasser Narzisst vermeint sich wegen „des Bauers“ echauffieren zu müssen. Kann er gerne machen. Er kann auch gerne
vermeinen, ich würde damit einer Schreibweise von annodazumal anhängen. Das Großmaul Andreas Skrziepietz selbst schreibt nämlich z.B. immer wieder „Beschluß“ und
das ist sowas von „asbach“...
Beweis. Auf den Inhalt des Artikels geht er natürlich nicht ein. Das ist typisch für ziemlich malide Narzissten, mithin Looser oder meinetwegen Idioten, die sich an Schreibfehlern abarbeiten, wenn und weil sie in der Sache nichts zu entgegnen wissen oder gar beitragen können. Mit dem „Griff an die eigene Nase“ hat es der garstige Lügner und Verleumder übrigens generell nicht so - denn er wirft anderen grundlos Straftaten vor, die er selbst beging oder gar begeht.
Dumm, Herr Andreas „Docmacher“ Skrziepietz aus Hannover ist, wer Dummes tut.
„Nach dem Besuch des russischen Präsidenten Wladimir Putin in der Region Kursk heißt es von der Luftwaffe, dessen Helikopter habe mehrere ukrainische Drohnen abschießen müssen.“ lese ich bei NTV.
Ich will gar nicht wissen, wo die ihre Hände dabei haben. Aber ich weiß schon, was die sagen: „Genau so war das und wer das bestreitet ist eine linksrotgrünversiffte Ratte und Faschist!”
Nur meinen diese und solche das nicht sarkastisch.
Das ist ja mal „Klasse“. Trump und Putin zoffen sich und erklären sich gegenseitig für verrückt.
Die AfD - gleichzeitig Fanclub des „blutigen Wladmirs“ und des „orange-head“ Donald ist in der Zwickmühle, denn man kann ja gegenwärtig nicht „Fan“ des einen wie des anderen sein. Also kommt von der Seite nichts dazu und mein irre-verblödeter Lieblingsnazi mault nur noch über mich.
Erst im Dezember war Rxxxxxxx Alzheimer-Erkrankung bekannt geworden. Doch nicht nur die Reality-Fans sind in Trauer, auch Trump-Fans sind bestürzt: Rxxxxxxxxxx war ein prominenter Unterstützer des jetzigen US-Präsidenten.
Es mag gefühlskalt wirken aber ich wünsche niemanden so etwas an den Hals und natürlich ist ein Ableben eher ein Anlass für Trauer.
Aber Trump-Unterstützer zu sein kann nur die Wirkung einer veränderten Tatsachenwahrnehmung (und Merkfähigkeit) sein. Und zu den Ursachen dessen zählt das Alzheimer Syndrom. Eben weil neue Erlebnisse nicht mehr gespeichert und also auch nicht verarbeitet werden.
Wo bleibt eigentlich das Entsetzen des „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover, darüber, dass er „mit dem Tode bedoht wurde“?
Nun, von dem wird dazu nichts kommen, denn weil es nicht in sein fixes und auffallend einfaches Weltbild passt. Ihn und seine Leidensgenossen bedroht eine „Merkel SAntifa”.
Quelle:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 526/19 -
In einfacher Sprache und kurz gefasst - weil manche es sonst nicht begreifen:
Gern lehnen Landgerichte (das LG Frankfurt vorliegend in der Sache 2-03 o 97/25 und dann nochmals 2-03 o 38/25) Ablehnungsgesuche pauschal mit dem Hinweis ab, dass die Ablehnung aller Richter(innen) ganzen Kammer „unzulässig“ sei und stützen sich dabei auf allerlei „juristischen Blahfasel“.
Wie das Bundesverfassungsgericht aber schon am 5. Mai 2021 geduldig erklärte, gilt das längst nicht immer.
Verfassen, was oft vorkommt, drei Richter einen Beschluss, wird auf Grund des „Abstimmungsgeheimnisses“ den Parteien grundsätzlich nicht mitgeteilt, welcher Richter oder Richterin wie entschieden hat. Wird nun der Ablehnungsantrag mit der (groben) Fehlerhaftigkeit (dazu gehört dann auch ein Mangel an rechtlichem Gehör, Missachtung von Tatsachen und grob falsche Anwendung des Rechts) eines oder mehrer solcher Beschlüsse begründet, dann ist die Ablehnung aller an dem Beschluss oder den Beschlüssen mitwirkenden Richter(innen) sehr wohl zulässig.
Das über die Unwissenheit der Vorinstanz sicherlich höchst erstaunte Oberlandesgericht wird den BVerfassG-Beschluss nach der eingelegten Beschwerde gegen beide Ablehnungssachen beachten, die behauptete „Unzulässigkeit“ verwerfen und nunmehr darüber zu entscheiden haben, ob das Ablehnungsgesuch auch begründet ist.
Hinweis an die 3. Zivilkammer des LG Frankfurt:
Ein Ablehnungsantrag gegen bestimmte Richterinnen in einer Sache strahlt ganz selbstverständlich auch auf andere Sachen der gleichen Partei vor den abgelehnten Richtern aus. Das folgt zwingend aus Art. 101 Absatz 1 Satz GG, der da lautet: „Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.” RichterInnen müssen das übrigens selbständig beachten und es ist im Hinblick auf
und
§ 48 ZPO („Das für die Erledigung eines Ablehnungsgesuchs zuständige Gericht hat auch dann zu entscheiden, [...] oder wenn aus anderer Veranlassung Zweifel darüber entstehen, ob ein Richter kraft Gesetzes ausgeschlossen sei.”)
wirklich erstaunlich, dass die im Verfahren 2-03 o 97/25 abgelehnten Richter der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt allen Ernstes die Sache 2-03 o 38/25 verhandeln wollten. Das wird womöglich nicht nur zu einem Beschluss des OLG sondern auch zu einem Hinweis über Fortbildungsbedarf zu §§ 42ff ZPO am LG Frankfurt geben.
schreibt übrigens ein definitiv das eigene Handeln nicht mehr überblickendes Großmaul unter die Überschriften seines schlimmen und ganz oft unrichtigen Geblahfasels. Der schreibt den Juristenkram aber nur ab und ich bin schon lange davon überzeugt, dass der quasi gar nicht mehr nicht versteht, was er da schreibt. Den Beweis liefert er nach.
Der meint ersthaft, es gänge im oben verlinkten Entscheid nur darum, ob die abgelehnten Richter selbst entscheiden durften. Nun, das ist falsch. Siehe Randnummer 24 ff der obigen Entscheidung.
Mithin ist das Großmaul offensichtlich nicht mehr in der Lage, etwas umfassendere Informationen korrekt zu verarbeiten und vor allem nicht mehr dazu, diese inhaltlich zu verbinden. Längere Texte überfordern ihn wohl. Vorliegend war definitiv weit vor Randnummer 25 Schluss mit der Vererbeitung des Inputs.
Lesen wir mal dort (Rn 25):
„So liegt es hier. Eine Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO kann nur durch einstimmigen Beschluss erfolgen. Da das Gericht eine solche Zurückweisung angekündigt hatte, konnte und musste die Beschwerdeführerin davon ausgehen, dass auch der Hinweisbeschluss, auf den das Ablehnungsgesuch maßgeblich Bezug nahm, einstimmig ergangen war. Jedenfalls aber war ihr wegen des Beratungsgeheimnisses nicht bekannt, welche Richter die Entscheidung mitgetragen hatten, so dass der geltend gemachte Befangenheitsgrund alle der Kammer angehörenden Richter und Richterinnen jeweils individuell betraf. Eine unzulässige Ablehnung des Spruchkörpers als solchen war daher gerade nicht gegeben.“
(Hervorhebungen speziell für Andreas Skrziepietz.)
Es handelt sich um einen Quaknazi, der übrigens mal vor Gericht behauptete, er habe „nie als Arzt tätig sein“ wollen, später in einem anderen Verfahren vor einem anderen Gericht, aber gegen die selbe Partei dummdreist den Beweis des Gegenteils - einen mehrfach (auf insgesamt fast 10 Jahre verlängerten Arztausweis für das Praktikum) um nochmals ein paar Tage später in einer Abmahnung an ein Anwältin, in der er von dieser ernstlich verlangte, wahren Vortrag vor Gericht zurückzunehmen zu behaupten „Selbstverständlich wurde ich als Arzt zugelassen, sonst hätte ich keinen Arztausweis erhalten“.
Was den Tatbestand des Titelmissbrauchs erfüllt.
Was ich über den denke und welche, „Äh...“, „Lerngefahr“ von dem ausgeht, kann sich jede und jeder denken. Außer er selbst natürlich.
Update:
Das OLG FFM folgt wohl dem hier besprochenem Beschluss und geht jedenfalls nicht von einer offensichtlichen Unzulässigkeit der Ablehnung aller Richter einer Kammer/eines Spruchkörpers aus. Es hat den Fall schon erstuntersucht und angefragt, ob der Antrag bezüglich eines Richters - welcher zwischenzeitlich aus der 3. Zivilkammer ausgeschieden ist - zurück genommen wird.
Das Gericht teilt das Ausscheiden eines Richters oder der Richterin aus der Kammer oder dem Spruchkörper während des Ablehnungsverfahrens mit - was ist zu tun?
Das kommt übrigens erstaunlich oft vor.
Wenn dieser Fall eintritt rate ich der ablehnenden Partei, den Antrag teilweise zurück zu nehmen, nämlich so weit er den abgelehnten Richter oder die ablehnte Richterin betrifft, weil die „Partei“ nicht mehr belastet ist. Sich aber gegen die Kostenlast zu verwahren.
Das kann mit einem oder zwei Sätzen geschehen.
zu formulieren. Und wie Personen mit Hirn darüber denken.
„Dem Moskauer Bürgermeister Sergej Sobjanin zufolge hat die Flugabwehr drei Drohnen auf dem Weg in die russische Hauptstadt abgeschossen. Ein Angriff sei abgewehrt worden. "Spezialisten der Rettungsdienste arbeiten an der Stelle, wo die Trümmer niedergingen", erklärt Sobjanin auf Telegram.
Oha. Sind die „Trümmer“ über Truppen, Munitionlagern, Bombern oder einer Rüstungsfabrik niedergegangen und dort explodiert? Wie wurde die „Moskwa“ zum U-Boot umgebaut?
Und seit wann spricht der Moskauer Bürgermeister Sergej Sobjanin nordkoreanisch?
Ein Andreas Skrziepietz aus Hannover macht ja, durchmixt mit ganz üblen Formalbeleidigungen, immer mal Werbung für die AfD.
Ihr solltet wissen, wie der wirklich denkt:
Nun, er „quatschkoppt“ wie folgt:
„Das liegt wohl daran, daß Xxxxxxx in der DDR aufwuchs und selbständiges Denken nie gelernt hat.“
Ihr seid also in der DDR aufgewachsen? Dann hält der Euch also allein schon deshalb für Idioten.
Ich vermute dringend, faktische alle der großmäuligen AfDler aus dem „Wessiland“ denken ebenso niedrig. Das Stichwort ist „Fremdenfeindlichkeit“. Die kann sich, weil sie den hirnarm-niedrigen Instinkten aus der Million Jahre frühmenschlichen Hordenlebens mit dem gegenseitigen Raub von Nahrung und Weibchen folgt, nämlich gegen praktisch jede(n) richten.
Putins Kandidat und Trump-Fan Simion hat die Wahl in Rumänien krass verloren. Der obsiegende, EU-freundliche und bürgerliche Kandidat Nicusor Dan hatte wohl einen eher unfreiwilligen Wahlhelfer: Donald Trump und dessen Weise, wie einst Adolf Hitler mittels Erlassen und also an den Parlamenten vorbei zu regieren sowie das Chaos, was dieser angerichtet hat.
Ich warte darauf, dass sich gar „teutonisch“ wähnende Dummnazis, Putins nützliche Idioten, Covidioten, Reichbürger und natürlich AfD-Schreihälse herumgallen, dass das „Wahlbetrug“ sein muss. Immerhin haben die das so vor ein paar Jahren von Donald Trump gelernt.
Und lang wird es damit „eher nicht“ dauern.
Der erste Opferrollen-Quaknazi hat Simoin einen „Pazifisten“ genannt und die rhetorische Frage gestellt, weshalb diese „Pazifisten“ denn bitteschön als „Rechtsextreme“ bezeichnet werden.
Soweit dann auch zu „Pazifist“. Die lügen also, die Dumm-Quaker und „Assholes“.
„Abgewrackte Schabracken“ dürfe man die Omas gegen das Recht nennen - so vermeint ein einzelmeinender Staatsanwalt, welcher in der „bedeutenden Weltstadt“ Paderborn derzeit noch Dienst tut und ganze Dummnazihorden ejakulieren vor Freude. Just so wie dieses Exemplar hier:
Nun, Staatsanwälte irren erstaunlich oft - was ja allein schon durch die beeindruckende Zahl meiner Freisprüche nach geradezu irren Anklagen bewiesen ist (Freispruch 1, Freispruch 2, ...) Vorliegend fehlte es aber an einem Strafantrag einer konkret beleidigten Person, so dass in dieser Sache der sehr einzelmeinende Staatsanwalt (der durchaus mal auf Verfassungstreue überprüft werden sollte - ob und zu welcher Burschenschaft er gehört[e] könnte Anhaltspunkte liefern) „Recht“ behält. Einfach, weil in diesem Fall niemand Beschwerde einreicht oder gar ein Klagerzwingungsverfahren „anleiert“.
Aber in anderen Fällen sage ich voraus, dass Staatsanwälte und Richter das ganz anders entscheiden werden: Formalbeleidigung
Dann weinen die dummen Nazihorden und querulieren, wie denn das sein kann, wenn doch der berühmte und nach deren Auffassung „einzig gültige“ Staatsanwalt aus dem gar großartigen und das deutsche Recht bestimmenden Paderborn ganz anders entschieden hat. Und „skrziepietzieren“, dass „die USA Deutschland befreien müssten“ - was sonst nur Reichsbürger „bringen“.
Ja! In anderen Fällen kann und wird es zu Verurteilungen kommen, weil das obige per Defintion eine saudumme, blöde und feindseelige Beleidigung ist und bleibt! Eine „Schabracke“ ist eine Pferdedecke und wird als Wort ansonsten nur in Beleidigungsabsicht gebraucht und „abgewrackt“ ist als Wortwahl gegenüber Damen völlig inakzeptabel, die Wortwahl hat zu dem auch keinen Sachbezug zu einer Handlung, politischen Ansicht oder dergleichen So würde ich nicht mal einmal eine „Nazischlampe“ (was offensichtlichen Meinungsbezug hat) eine „abgewrackte Schabracke“ nennen.
Der obige „Docmacher“ - ein „Gestörter“, der sich selbst schon als „beleidigt“ und deshalb zu Beleidigungen wie Verballhornung meines Namens zu „Dummholz“ als „berechtigt“ ansieht, wenn man dessen Name „Andreas Skrziepietz“ leicht falsch schreibt (so seine insoweit auch querulatrisch anmutende Einlassung vor dem LG Frankfurt, Az. 2-03 o 117/24) - kann ja z.B. mal meine Rechtsanwältin „abgewrackte Schabracke“ nennen. Ich schätze, das macht er keine zwei Mal. (Da gäbe es zunächst direkt eine ihn mit Überschallgeschwindigkeit in die Ecke befördernde „Watsche“ als Entgegnung und, weil er andere so gern anzeigt, für diese später einen „selber-schuld-wenn-Du-so-strunzdumm-beleidigst-Freispruch“.) Weil er diese (nur weil sie mich vertritt) als „Oma gegen das Recht“ beleidigte, hat diese eine Strafanzeige erstattet, die meines Wissens noch nicht zurück gewiesen wurde.
Dieser „Docmacher“ jubelt also zu früh.
Strafanzeigen wegen
Ferner hat er - wegen der neuen, gegen mich gerichteten Straftaten aus dem Kreis der Verleumdungen und Beleidigungen - eine Abmahnung und Beseitigungsaufforderung nebst Klageandrohung erhalten. Im Hinblick auf seine von mir als „krass negativ“ eingeschätzte Einsichtsfähigkeit werde ich womöglich schon morgen ein Gericht anrufen müssen.
Das sind natürlich nur meine Ansichten. Aber es fällt auf, dass der - eben einschlägig vorbestrafte - anderen Rechtsratschläge gibt und dabei etwas von „Vorsicht Lerngefahr“! schreibt.
Bei ihm sehe ich im Hinblick auf Vorstrafen und neuen Taten die „Gefahr“, dass er was lernt, gerade nicht. Denn „Dumm ist, wer Dummes tut“!
Übrigens hat er kürzlich geäußert, Deutschland müsse erneut von den Amerikanern befreit werden. Das klingt für mich nach blödem „Reichsbürgergequake“. Und ich frage mich natürlich, ob er womöglich Donald Trump schon angeschrieben hat.
Elon Musk scheitert dramatisch mit 200 Millionen teurem Stimmenkauf in Wisconsin während seiner „Geldkuh“ Tesla die Umsätze wegbrechen. Sein Golfkumpel, US-Präsident Donald Trump baut die US-Regierung zu einem russenfreundlichen Familienbetrieb um, Aktienkurse schmieren ab, Anleger flüchten ins Gold - denn es wird eine enorme Inflation und Regression erwartet. Außenpolitisch droht den USA der Sturz in die Bedeutungslosigkeit während China im enstehenden Vakuum nach Macht greift. So nach und nach begreifen immer Wähler, dass Trump nicht der ist, der „Amerika wieder groß macht“.
Prinzipiell habe ich nichts dagegen einzuwenden, wenn Jugendliche in den Ferien ein paar Wochen arbeiten. Mit dem richtigen Ziel vor den Augen kann das Spaß machen. Ich hatte Ferienjobs in einem Federnwerk und in einer Großbäckerei.
In der DDR durfte man ab dem 14. Lebensjahr in den Ferien insgesamt 4 Wochen Ferienjobs machen: 1 Woche in den Winterferien, drei in den Sommerferien. Dabei galt ein Sack voller strenger Regeln: Keine Schichtarbeit, keine Überstunden, Placet vom Arzt. Keine Tätigkeiten, die auch nur irgendwie gefährlich waren. Und das Geld kam allenfalls bei wenigen Asozialen in die Haushaltkasse der Familienvorstände. Ich habe davon meinen ersten Urlaub ohne Eltern und den Kauf eines Motorrades (ab dem 16. Lebenjahr durfte ich eine 150er MZ fahren - hab ich auch gemacht) finanziert.
Bild: Genau so eine hatte ich als 16-jähriger, (gebraucht) finanziert durch Ferienjobs. MZ ES 150/1 Trophy. Fuhr „hundert Sachen“. (JaGo15, gemeinfreies Foto, Wikipedia) |
In Florida sieht das anders aus. Bitterarme Trump-Wähler schicken ihre Kinder zum Arbeiten in Restaurants, Wäschereien, Geschäfte, Landwirtschaft, Freizeitparks - ganzjährig, also auch während der Schulzeit, also nach der Schule. Das Geld geht oft in die Familienkasse. Der Entwurf vom Trumps-Busenfreund de Santis sieht demnach vor, dass Jugendliche ab 16 Jahren künftig in Nachtschichten arbeiten dürfen, sogar an Schultagen. Jugendliche ab 14 Jahren, die zu Hause unterrichtet werden und nicht zur Schule gehen, dürften demnach ebenfalls Nachtschichten übernehmen. Derzeit dürften Jugendliche laut Gesetz zwischen 23 Uhr und 6.30 Uhr nicht arbeiten.
Das ist ein geradezu unfassbarer Rechtsbruch und wird sich auf das Ablehnungsverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit auswirken. Die RichterInnen der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt, denen ohnehin schon schwere Fehler in mehreren Verfahren (insbesondere die faktische Verweigerung rechtlichen Gehörs) sowie der Inhalt eines Telefonats, in welchem die Kammervorsitzende allen Ernstes die Rücknahme eines Widerspruchs einforderte (und so vor der Beweisaufnahme in der Verhandlung ihre innere, gegenüber dem Anliegen der Partei höchst negative Haltung offenbarte) vorgehalten wurden, ver-meinten allen Ernstes, dass ein vor mehreren Tagen im Verfahren 2-03 o 97/25 eingereichter Ablehnungsantrag keine Wirkung für das zeitlich parallele Verfahren 2-03 o 38/25 mit den selben Beteiligten entfalte und wollten laut Auskunft vom 15.04.2025 allen Ernstes gestern, am 17.04.2025, eine mündliche Verhandlung durchführen.
Echt jetzt? Ja!
Tatsächlich gilt eine Ablehnung eines oder einer Richter(in) oder Kammer in allen Verfahren, in denen der Ablehnende als Kläger oder Beklagter beteiligt ist. So hat dann auch der über das Ablehnungsverfahren entscheidende (Vertretungs-)Richter nach Insistieren des Ablehnenden das getan, was die Kammer von Amts wegen hätte sofort tun müssen: Nämlich den Termin wenige Stunden vorher aufgehoben:
Sollte dem Ablehnungsantrag statt gegeben werden bestehen gute Chancen, dass beide Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt und also nicht erst in einer Berufung beendet werden - und zwar mit einer sehr deutlichen Zurückweisung des Antrags des Antragstellers Skrziepietz sowohl aus sachlichen Gründen als auch wegen Rechtsmissbrauchs und zwar sowohl im Sinne des § 242 BGB als auch 226 BGB.
Denn im Verfahren 2-03 o 38/25 will Skrziepietz unter der - offensichtlich unwahren - Behauptung, ich hätte ihm den Bezug von PKH unterstellt, eine Äußerung verbieten lassen, in der ich ihm allerdings unterstelle, vor Gericht gelogen zu haben. (Grund Zurückweisung aus für tatsächlichen Gründen). Sein Anwalt hatte meine Entgegnungen auf die Abmahnung nicht vollständig an das Gericht gesandt und so für seinen Mandant den Erlass der Verfügung erschlichen, was Rechtsmissbrauch im Sinne des §242 BGB ist. Das er diese entwertend erwähnte spielt keine Rolle, verschlimmert die Sache sogar. Zudem hatte Skrziepietz mehrere Artikel veröffentlicht in denen er seine Schädigungsabsicht durch die Prozesskosten offensichtlich macht:
Im Verfahren 2-03 o 97/25 will Skrziepietz mir die Äußerung verbieten lassen, er sei wegen einer bestimmten Straftat - die er zugleich ganz offensichtlich begeht und wegen der auch ein Ermittlungsverfahren läuft - verurteilt. Er lässt dort, gestützt auf einen einfachen Auszug aus dem Strafregister, behaupten, dass er nur wegen einer Straftat der Beleidigung und Bedrohung zu 20 Tagessätzen a 15 Euro wegen Beleidigung und Bedrohung verurteilt worden sei. Zum einen teilte die Staatsanwaltschaft mir aber mit, dass Skrziepietz wegen mehrerer Straftaten empfindlich verurteilt worden sei, was ich vorgelegt hatte:
Eine Analogie: Würden solche „Sorgfalt“ und „Berufstreue“ in einer Autowerkstatt angewandt, dann würde diese die Kunden mit getauschten Zündkerzen, nur laut Rechnung neuem Ölfilter, mit Wasser aufgefüllter Bremshydraulik, den Kotflügeln von vier zufällig gleichzeitig „anwesenden“, ganz anderen Wagen, der vorher schon kaputten Kopfdichtung, „neuen“ luftlosen Reifen mit „glattem Winterprofil“, aber eben auch ohne Motorhaube, Licht und Bremsen, dafür mit einer riesigen Rechnung - auf der steht, dass der Wagen „repariert und verkehrssicher“ sei - vom Hof schicken!
Übrigens hatte Skrziepietz in einem Verfahren vor einem anderen Gericht (AG Hannover, Az. 409 C 10237-24) Ende 2024 unwahr behauptet, er sei „weder angeklagt noch verurteilt“ worden:
Im Verfahren 2-03 o 97/25 des LG Frankfurt wird Andreas Manfred Skrziepietz also Einiges zu erklären haben. Das Ermittlungsverfahren wegen zweifachen (Prozess-)betruges und Titelmissbrauchs vor dem AG Hannover läuft. Es wird das wohl noch im Hinblick auf die vorgenannten Sachen des LG FFM Einiges nachzutragen sein.
P.S.
Es fällt auf, dass die 3. Zivilkammer die im Briefkopf als deutlich Einzelanwältin mit teutonisch-typischen Frauenvorname aufgeführte Vertreterin notorisch mit “Sehr geehrte Herren“ anspricht. „Skrziepietzt“ die ganze 3. Zivilkammer des LG Frankfurt - oder WAS?
(Der „Diplompostel“ Skrziepietz nennt nämlich die Frau Strack-Zimmermann in stumpfblöd-strafbarer Beleidigungsabsicht „Herr Strack-Zimmermann".)
Der höchst großmäulige Prozessverlierer Dr. Andreas Manfred Skrziepietz möchte die von mir beantragten Reisekosten und den Einkommensersatz - der ohnehin bei witzigen 25€/Stunde gedeckelt ist - nicht tragen und hat dem AG Hannover einen „Beweis“ vorgelegt. Aus dem Jahr 2015...
Ich würde ja sagen, das Schreiben (mitsamst dem „Deppen-Apostroph“) ist sehr viel mehr ein „weiterer Beweis“ für (s)einen „praecoxial-progredienten geistigen Regressus“ als das man daraus etwas für das Jahr 2025 herleiten kann. So ähnlich habe ich das auch dem AG Hannover mitgeteilt. Amüsant ist zudem, dass Skrziepietz dem Gericht im selben anmaßenden Ton schreibt wie eben auch öffentlich.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat meiner Anzeige wegen des Vorwurfes des Prozessbetruges (§ 263 StGB) ein anderes Aktenzeichen gegeben als wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung (§ 130 StGB). Womöglich geht dieser Tatvorwurf zusammen mit dem der Verunglimpfung des Bundespräsidenten (§ 90 StGB) (von dem Skrziepietz selbst berichtet) gemäß § 74a Absatz 1 Nr. 2 GVG vor eine Staatsschutzkammer. Dort wird man sich wohl angemessen um ihn kümmern. Eine Verurteilung des Herrn „Doctor Docmacher“ Andreas Skrziepietz zu wenigen Tagessätzen a 15 Euro (wie im Mai 2024 wegen Beleidigung und Bedrohung) wird es da wohl nicht noch einmal geben.
Der Artikel „Die Lügenmärchen des „Docmachers“ Andreas Skrziepietz wurde an eine geeignetere Stelle verschoben.
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Bild: Glaubt bloß dieses idiotische Zeug nicht! Natürlich ist der Ausspruch weiterhin strafbar, denn im konkreten Fall lautete die Äußerung schlicht anders. |
Der laut niedersächsischer Zentralstelle zur Hassbekämpfung wegen mehrerer Straftaten erheblich vorbestrafte und wohl dümmste Gerichtsbelüger aller Zeiten - der sich demnächst als „Justizopfer“ gerieren wird - schreibt ja immer mal wirres Zeug und seine Absicht, nicht etwa rechtliche Fragen zu erörtern, sondern einfach nur Naziparolen zu verbreiten, ist jedenfalls mir offensichtlich:
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Bild: Wenn Idioten auf diesen Quaknazi hören gibt es schon bald noch mehr „Justizopfer“ seiner speziellen Art. |
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Bild: Ein „irrer Hass- und Hetzblogger“ will der „Docmacher“ nicht sein. Die dritte Zivilkammer des LG Frankfurt hat ihm das noch geglaubt - das OLG Frankfurt wird das sicherlich aufheben. Übrigens ist Akif Pirinçci wegen Volksverhetzung rechtskräftig verurteilt. Ich sollte noch erwähnen, dass dieser „Docmacher“ selbst auch nicht als „rechtsextremer“ und „rechtsradikal“ und erst recht nicht als „Lügner“ bezeichnet werden will, aber meine Anwältin dummdreist als „Linksextremistin“ und „Oma gegen das Recht“ verleumdet, weshalb die StA ihm wohl bald per Anhörungsformular fragen wird, ob er einen Strafbefehl akzeptiert. Auch das OLG Frankfurt wird sich auch damit befassen und, da bin ich mir sicher, den Grobquatsch der 3. Zivilkammer des LG Frankfurt aufheben. |
Der „Docmacher“ hat (Bildschirmfoto oben) behauptet, es wäre eine Lüge zu behaupten, dass Pirincci wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Das wurde der aber - und zwar mehrfach und rechtskräftig!
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Einladung: Prozesse sind öffentlich. |
Was das Oberlandesgericht sodann zu dieser krassen Unverschämtheit sagt ...
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Bild: Multibel unwahre Versicherung an Eides statt. |
... wird sich zeigen. Auch weil ihm nunmehr 6 Monate bis 5 Jahre Haft drohen (§ 90 StGB):
Bild: Als „Durchgeknallte“ bezeichnet der „Docmacher“ die „Niedersächsische Zentralstelle zur Hassbekämpfung im Internet“, welche bei der StA Göttingen angesiedelt ist.
Ich hab denen sein Nachtatverhalten präsentiert. Dazu gehört auch, dass er sich wie folgt äußert:
Bild: So sucht der bereits vorbestrafte „Docmacher“ nach „Freunden“ - und wundert sich, wenn er Angebote erhält, ihn in die Klapsmühle zu fahren.
Sicher freut er sich noch darüber, dass seine „schöne Beleidigung“ bei den Göttinger Staatsanwälten angekommen ist. Vor (nach) Gericht wird er über seine eigene, straferschwerende Dummheit wohl weinen - und das „Justizopfer“ spielen, dessen Meinungsfreiheit - die der Volksverhetzer jedoch mir (weil ich einer der von ihm als „linksgrün versifft“ verhetzten bin) freilich nicht zubilligt - mit Füßen getreten werde:
Vor Wut grün angelaufener Staatstreich-Käsekopp, der erfolglos versucht hat, für 200 Millionen Dollar eine Wahl in Wisconsin zu kaufen, gerne mal den Hitlergruß zeigt und ganz sicher behauptet, ein Demokrat zu sein.
Elon Musk also.
Fakt ist, dass Russland bereits sei Jahren einen verdeckten Krieg gegen Europa führt und sich hierbei auf eine ganze Reihe von Akteuren stützt. Offensichtlich ist das bei den Russenfreunden in der AfD. Insbesondere solchen, die sich in Prag Geld oder via Schweiz vom russischen Geheimdienst abholten. Der Verfassungsschutz beschreibt, auf welche Personenkreise sich Russland hierbei stützt:
„Das können beispielsweise Personen im politischen Raum sein, die sich für eine fremde Macht einspannen lassen und in deren Interesse handeln. Das können Innentäter sein; Personen mit besonderen Zugängen, die als Zuträger für sensible Informationen fungieren, oder die ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen könnten. Das können eher am Rande der Gesellschaft Stehende sein, die sich als Helfer eines fremden Nachrichtendienstes für Sabotage, Desinformation oder Propaganda kaufen lassen. Die Motivation kann dabei von dem Wunsch nach finanziellen oder anderweitigen Zuwendungen bis hin zu persönlichen politischen Überzeugungen reichen.“
Was fehlt sind „durchgeknallte Irre“. Also Personen, die, weil sie sowas sind, darin versagt haben, eine ihre formellen Qualifikation auch nur halbwegs entsprechende Laufbahn einzuschlagen, mit 57 ganz am Rande der Gesellschaft angekommen sind - aber zwanghaft nach Bedeutung, Erfolg und Ansehen suchen. Und als Folge des Versagens die eigene Rolle zu überhöhen versuchen, in dem sie verbal wild auf andere - erfolgreichere - „eintreten“, in ihrer Schädigungsabsicht auf besonders üble Weise das Recht missbrauchen dabei auch vor eindeutig strafbaren Handlungen nicht zurückschrecken.
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Bildschirmfoto: Beweis für „geistiges Durchknallen“ eines solchen (Andreas Skrziepietz, Hannover) |
Solche Verbalterroristen hassen auch den Staat und die Demokratie. Nicht wahr, Herr „Docmacher“ Andreas Skrziepietz aus Hannover?
Man sollte darauf achten, dass solche - übrigens auch sonst „sozial völlig inkompatiblen“ - Personen keineswegs in die Lage versetzt werden, ihre Befugnisse für Störaktionen missbrauchen zu können. Das gilt auch in der Privatwirtschaft.
Übrigens auch im Eigeninteresse: Man kann ja ahnen, wie sich solche, von niedriger Schädigungsabsicht getriebene, im Falle eines Konfliktes mit Vorgesetzten verhalten.
Der wohl dümmste Gerichtsbelüger Deutschlands blahfaselt:
“Superheld Vosgerau hat wieder zugeschlagen. Die Klage wird zweifellos Erfolg haben, denn das OLG Hamburg hatte der einstweiligen Verfügung bereits stattgegeben.“
Zu erst einmal ist Dr. Ulrich Vosgerau kein „Superheld“, sondern ein Nazifreund - just einer der sich anno 2023 mit Nazis traf um Martin Sellners „Masterplan zur Remigration“ zu bejubeln. Soweit zu „CDU-Mitglied“.
Um was es geht:
Der Superheld Nazikumpel Vosgerau geriet deswegen natürlich in die Kritik und stinkt in etlichen Gerichtsverfahren gegen Presseberichte an, dass auf dem Treffen eine Deportation auch deutscher Staatsbürger besprochen worden sei. Ob das so war ist Gegenstand zahlreicher Verfahren und einstweiliger Verfügungen.
Und da liegt auch das Problem.
Aus diesem Grund gibt es bei einer einstweiligen Verfügung auch keine tiefgehenden Prüfungen von Fakten.
Das ist das zweite Problem und das dritte folgt sogleich: Im einstweiligen Rechtsschutz gibt es die erste Instanz, dann noch die Berufung - und dann ist Schluss. Was zu nichts anderem als direkt zum vierten Problem führt:
Die „Hamburger Zensur- und Kriminellenschutzkammern“
Die Pressekammern des LG Hamburg und des OLG Hamburg stehen seit Jahren in einem „sehr guten“ Ruf - aber halt nur bei Kriminellen und eben auch (Neu-)Nazis, darunter solchen, die „unter falscher Flagge segeln“. Seit „Buske und Käfer“ ist die Situation derart schlimm, dass vielen - ich gehöre dazu - deren Urteile als „sehr wahrscheinlich falsch“ gelten und bitteschön keineswegs zur Fortbildung benutzt werden sollten.
Und genau vor dieser häufig verwerflichst agierenden „Kriminellen- und Nazischutzkammer“ klagte auch Vosgerau. Für mich ist das mehr „feige und hinterfotzig“ als „heldenhaft”. Wie die Dinge liegen hat sich der nur selbstvermeintliche „Freund der Meinungsfreiheit“ Vosgerau in eine lange Reihe von eher niedrig anzusehenden Personen eingereiht, die durch die Inanspruchnahme des Rechts und der sehr speziellen Hamburger Justiz verhindern wollen, dass man über diese und deren Tun wahrheitsgemäß berichtet und denen seine Meinung geigt. Der hier ist auch so einer.
Da aber im einstweiligen Rechtsschutz mitsamst der lediglich eingeschränkten Prüfung des Prozessstoffes in der zweiten Instanz (in der Sache Vosgerau ./.NDR also beim OLG Hamburg) Schluss ist, weswegen es ja gerade das Recht gibt, eine Hauptsacheklage sogar zu erzwingen, erweist sich die Behauptung von Dr. Carsten Brennecke (Kanzlei Ralf Ralfi Höcker)
„Dass der NDR als öffentlich-rechtliche
Senderanstalt gerichtliche Verbote zweier Instanzen nicht akzeptiert,
sondern fortgesetzt an seiner Falschberichterstattung festhalten möchte,
kann man nur mit Verwunderung zur Kenntnis nehmen. Dies gilt umso mehr,
weil die Prozesse um die journalistischen Fehlleistungen des NDR zu
mehreren Tausend Euro Kosten führen, die letztendlich aus den Beiträgen
der Bürger gezahlt werden“.
als „juristisch höchst bedenklich“. Immerhin könnte der NDR a) die Kanzlei Höcker und b) ihn selbst auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Wahrscheinlich gleich in einer Hauptsache, denn da geht auch die Revision - und die die beiden „Kriminellen- und Nazischutzkammern“ aus Hamburg hätten sodann ebenso wenig das letzte Wort wie die sich zu einer solchen entwickelnden Kammer dritten Zivilkammern des LG Frankfurt.
Zum Beispiel könnte in einem Hauptsacheverfahren aufgeklärt werden, ob und wie Äußerungen von Martin Sellner mit den von der Kanzlei Höcker in den EV-Verfahren vorgelegten Versicherungen an Eides statt (sinngemäß: es wäre im Potsdam nicht um eine Deportation deutscher Staatsbürger gegangen) in Übereinstimmung zu bringen sind. Denn in solchen Prozessen wird sehr oft vorsätzlich unwahr an Eides statt versichert - was mit der faktischen Nichtbestrafung zu tun hat. Strafverfahren wegen vorsätzlich falscher Versicherung an Eides statt werden häufig - Lügner sind regelmäßig multibel kriminell - im Hinblick auf die Verfolgung oder Verurteilung der Täter wegen anderer Straftaten eingestellt.
Das weiß ich schon seit Gravenreuth, den „Tag der Bleibeschleunigung“ begehe ich seit 2010.