Das Wort zum Dienstag:
Hunde wissen es genau: Alles, was interessant ist, heißt „Pfui!“
Zum Thema:
Die Eisbachwelle war eine ursprünglich natürlich entstandene, stehende Welle im, wie der Name schon sagt, Münchner Eisbach. Der mag gar nicht so natürlich sein, aber wichtig ist, dass die Welle bisher natürlich entstanden ist und von wohl doch so Einigen genutzt wurde. Sich zudem durch ein Filmchen (Trailer auf Youtube) zu einem „Touristenmagnet“ entwickelte. Mit teilweise langen Anstehzeiten. Offenbar ist es ein Heidenspaß gewesen, dort zu surfen. Vielleicht war es auch eher langweilig und wurde von manchen Influenzern als Pflicht angesehen.
Aber dort zu surfen war nicht ganz so ungefährlich wie das manche darstellen:
- Erst im April 2025 gab es dort einen tödlichen Unfall der zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führte. Danach war die „Stelle mit der Welle“ mehrere Monate gesperrt bis die Staatsanwaltschaft fest stellte, dass die Unfallursache nicht fest stehe, dass aber (wohl) niemanden eine Schuld traf. Das eben vor allem auch, weil die Welle natürlich entanden ist.
Nach der jährlichen Bachauskehr, bei der nach Angaben des Baureferats unter anderem das Bachbett von Unrat und Sedimenten befreit worden ist, hätte der Surfbetrieb Ende Oktober wieder starten sollen. Jedoch blieb die Welle aus.
Nun hatten einige Leute die Idee, die Welle durch den Einbau einer Rampe wieder entstehen zu lassen. Das bedeutet aber: Jemand hat die Verantwortung, weil die Eisbachwelle dann künstlich erschaffen wurde. Das trifft zum einen die Erschaffer und, falls genehmigt (was nötig ist) die Person, die den Stempel drauf drückte.
Deutschland ist das Land der Versicherten und Richter
Man stelle sich jetzt vor, irgend ein Amt - und damit eine Amtsperson - setzt ohne viel Federlesen seinen Stempel und „Wilhelm“ unter eine Genehmigung, Rampen in den Bach einzubauen und die Welle so wieder zu erschaffen. Jetzt geht der/die/das A. hin surft dort und verunglückt.
Viele - auch ich - würden es ja gerne sehen, wenn es hierzu die Haltung gäbe, wonach derjenige, der sich in Gefahr begibt, darin auch umkommen kann. Also, dass die Eigenverantwortung greife. Jetzt nehmen wir mal an, der/die/das A. (oder im schlimmsten Fall dessen Erben) ist Kranken-, Unfall-, Pflege- oder eben Lebensversichert. Was ja wohl auf fast jede(n) zutrifft.
Natürlich werden der/die/das Versicherte(n) oder halt die Erben diese Versicherung V. in Anspruch nehmen. Dort sitzt aber ein Sachbearbeiter, der von einem Geschäftsführer bezahlt wird. Der wieder wird von Anteilseignern bezahlt und zwar dafür, dass die Versicherung maximal profitabel ist oder wenigstens Geld kassiert wo, wie und wie viel diese auch nur kann und andererseits nur Geld bezahlt, wenn diese es unbedingt muss.
→ Die Versicherung wird also der Stadt München gegenüber behaupten, die Eisbachwelle sei eine „gefährliche Einrichtung“ und geschaffen sowie betrieben worden um der Stadt bitteschön Einnahmen aus dem Tourismus zu verschaffen. Also habe die Stadt die - es gab ja den Unfall der/die/des A. - eine kreuzgefährliche Einrichtung geschaffen, „das sich dort völlig sicher wähnende, arglose und deshalb vertrauensvoll-unvorsichtige Unfallopfer angelockt“ und trage ergo die Verantwortung. Die Stadt müsse also den Schaden zahlen.
Sobald es sich nicht bloß um einen öffentlich zugänglichen See, sondern eine Stelle mit "bädertypischem Ausbau" handelt, sind die Kommunen in der Pflicht. Erfasst sind etwa solche Fälle, in denen sie das Baden an einer frei zugänglichen Stelle nicht bloß hinnehmen, sondern zusätzliche Infrastruktur schaffen wie beispielsweise einen Steg, eine Rutsche oder auch Toiletten - und so signalisieren, dass in diesen Gewässern gebadet werden kann ...
Anhand dieses Urteils dürfte jedes Gericht eine Haftung der Stadt München fest stellen. Und das nicht zu Unrecht.
Mit der Eisbachwelle ist es genau so. Erschafft die Stadt München diese künstlich, so haftet diese. Sogar dann, wenn die Welle irgendwann und irgendwie natürlich entsteht, und dort Bratwurstbuden, Toiletten oder irgendwelche, dem Surfen dienliche Einrichtungen - und seien es nur Hinweisschilder „Zur Eisbachwelle →” aufgestellt werden.
Die Surfer kennen das Urteil eher nicht. Wollen aber surfen und es wurde auch schon in einer „Nacht- und Nebel-Aktion“ (also ohne Genehmigung) eine künstliche Schwelle in den Eisbach eingebaut - welche die Stadt München pflichtgemäß wieder entfernen ließ. Klare Aussage: „Meinetwegen machts das. Dafür brauchts aber vorher eine Genehmigung. Hier die Antragsformulare mit den Listen notwendiger Gutachten und Anlagen.“
Die Surfer sehen nun in den „hohen bürokratischen Hürden“ eine „böse Absicht“. „Die Verwaltung will das Surfen am Eisbach nicht regulieren, sondern verhindern“, hieß es in einer Mitteilung des Vereins „Surf Club München“. Diese kritisieren eine behördliche Auflagenpraxis„die faktisch auf Verhinderung angelegt ist“. Die „Interessengemeinschaft Surfen München (IGSM)“ schrieb auf Instagram: „Nachdem wir anfangs noch die gute Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung betont haben, hat sich das Blatt mittlerweile gewendet.“
Tatsache ist aber, dass die Stadt München zivilrechtlich für Unfälle - die auch mehrere Millionen Euro kosten können - haftet und sich just derjenige Mitarbeiter oder diejenige Mitarbeiterin, die arglos eine Genehmigung ausstellt, sogar in die strafrechtliche Haftung begeben und also hohe Anforderungen an die Unfallsicherheit der Einbauten, und den Betrieb der Eisbachwelle stellt, was eben z.B. auch eine Überwachung des Betriebes dort beinhaltet. Vorliegend übrigens auch hinsichtlich der Frage der Hochwassersicherheit: Wer illegal ein Hindernis in ein Gewässer einbaut kann leicht haften, wenn beim nächsten Hochwasser der Keller eines Anliegers voll läuft. Aber eben auch das Amt, welches das womöglich genehmigt hat.
Diese Haftung anderen zuzumuten ist eben so leicht (und falsch) wie sich hinzustellen und zu behaupten, die Auflagen für die künstliche Erschaffung einer neuen Eisbachwelle seien „zu hoch“.
Vielleicht wollen sich die Surfer der „Interessengemeinschaft Surfen München (IGSM)“ erst einmal mit der Rechtslage befassen und beim Gesetzgeber eine gesetzliche Enthaftung der Gemeinden anregen, bevor diese gegen die Stadt und deren Mitarbeiter austeilen. Denn dieses ist ein Land in welchen dumm-unachtsame Besitzer absichtlich tiefer gelegter Autos gegen Gemeinden klagen, wenn deren Ölwannen erwartungsgemäß an Gullideckeln zerschellen.
Vielleicht wollen ja gerade solche „tiefer gelegten“ Kläger auch am Eisbach surfen...
Wie auch immer: Ich hätte rein gar nichts gegen eine Stärkung der Eigenverantwortung: Weniger Verbote, ergo mehr Freiheit - aber eben auch mehr Selbsthaftung im Unfall-Fall.
Statt alles zu verbieten, was Spaß macht. Da sind wir dann beim obigen „Wort zum Dienstag“.












