16.08.2025

Mal was zum Thema „Ratte“:
Besonders ekelerregendes Exemplar in Hannover - Groß Burgholz gesichtet

Dumme, verlogene Quak-, Hass- und  Hetznazis bezeichnen andere ja gerne als „Ratte“ und ich denke, die haben dabei die Hand (eher zwei Finger) an etwas sehr kleinem, einem Miniwürstchen ähnlichen. Genau solche zeigen sich höchst empfindlich wenn man diesen mit wahren Worten entgegnet und rufen dann so feige wie krassdumm lügend nach genau dem Staat, den solches Pack hasst und im Julius-Streicher-Stil verhetzt.

Wer den Bundespräsident als „Demok-Ratte“ verunglimpft entpuppt sich selbst als kriminelle  „Anti-Demok-Ratte“. Und ein besonders ekelerregendes Exemplare dieser „Anti-Demok-Ratten“ treibt sich in Hannover - Groß Burgholz in der Nähe der Schierholzbrücke, nördöstlich des olfaktorisch bei Ratten gewiss Zustimmung findenden Kanals herum und hat sogar - also dummdreist unwahr - in einer Versicherung an Eides statt behauptet, „Demokrat“ zu sein.

Apropos „Kanal“: Bei YouTube gibt es Kostproben des Quiekens - einer solchen „Anti-Demok-Ratte“, mit dem bei AfD-nahen, freiwillig ungeimpften Seuchenvögeln. Maskenverweigerern und also zweifelsfrei mindestens potentiellen Psychiatriepatienten um Zustimmung gebuhlt wird:


Bild einer solch selbstmeintlich „mutigen“ Person. (Rechte via Youtube) Nicht zu sehen: Wo die Finger sind und die Flecke einer gewissen, eiweißhaltigen Substanz. Ekelhaft sind nicht nur seine Worte sondern auch sein Handeln. Und das der „Docmacher“ auch noch stolz darauf ist: 

Ich kann dem psychopathischen Herrn gerne bestätigen, dass er ein ganz besonders niedrig denkender Denunziant ist. Seine völlig erfolgsfreien Strafanzeigen gegen mich sprechen eine deutliche Sprache. Der „Docmacher“ hingegen wurde mehrfach verurteilt. Auch wegen Volksverhetzung.

14.08.2025

Donald Trump, Wladmir Putin: Kolonialismus und Verrat?

„US-Finanzminister Scott Bessent würde dem Bericht zufolge an den Vorbereitungen dieser Zugeständnisse arbeiten, schreibt die britische Zeitung. Er prüfe demnach die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Russland neue Bergbauunternehmen zu gründen, um die Erschließung ukrainischer Vorkommen zu beschleunigen.“

(NTV

Wenn das stimmt, dann handelt es sich um finstersten Kolonialismus und Verrat des Donald Trump, der - wie einst Hitler - unter Umgehung der demokratischen Institutionen mit Dekreten regiert und (zwar nicht Polen aber) die Ukraine aufteilt, auch sehr wohl Konzentrationslager (wenngleich - vielleicht nur noch nicht - keine Massenvernichtungslager) errichtet. Kein Wunder, dass die AfD-Nazis sämtlich Trump-Fans sind und zusammen mit nicht weniger verwirrten Anhängern einer gewissen Personenkult-Partei an Putins Rakete lutschen.

Europa muss entschieden stärker werden. Nach innen und außen.

13.08.2025

Hey Blogger.com!

Please send me all complaints from Andreas Skrziepietz (Hannover, Germany) and an address to which I can send documents and judgments.

I intend to file a claim for damages against this guy. 

Schon wieder Prozessbetrug des Querulators:
wegen Volkshetzung vorbestraftes Naziwürstchen konnte 2020 die Approbation nicht erlangen

Ein gar kleines und dummes Naziwürstchen hat allen Ernstes vor dem AG Kassel vorsätzlich unwahr vorgemacht, es habe keinen Prozessbetrug begangen und es sei sehr wohl zum Arztberuf zugelassen worden.

Dies erweist sich als Teil einer Kette von - allerdings wenig raffinierten - Lügen und Prozessbetrugs. Anno 2020 konnte der Quaknazi die Approbation gar nicht erlangen.

Falls jemand wissen will, wie kackbraundumm das Naziwürstchen ist: Das AG Kassel hatte dem AfD-Bewerber und Putinfreund einen Hinweisbeschluss geschickt, in welchem im Kern zwei Punkte stehen:

  1. Die Sache würde an das LG Kassel verwiesen, weil der Streitwert in der Hauptsache höher als €5000 sei (diesen vorläufigen Streitwert beantragte das, sich für „hochklug“ haltende, dumme Naziwürstchen mit Doktortitel für das Verfahren um die einstweilige Verfügung höchstselbst, für die Hauptsache ist dieser dann angemessen zu erhöhen, also etwa 6000-7500 Euro).
  2. Das AG Kassel sehe die beanstandeten Äußerungen als durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt an.

Die Quaknase hat offenbar nicht reagiert. Danach erfolgte die Streitwertfestlegung auf € 15.000 und die Verweisung. 

Der von dem AfD- und Putinfreund beauftrage Anwalt (selbst auch Mitglied der „covidiodistischen Quak- und Schwachkopffront“ und ebenso einer von Putins nützlichen Idioten) hat schon längst Akteneinsicht genommen. Eine Klagerücknahme erfolgte - trotz klarer Beweislage - nicht.

Am 21.08.2025 ist Verhandlung: Noch 9 Mal aufstehen. Dann gibt es was zu lachen.

P.S.:

Der Antrag des Querulators hat, wie mein Anwalt mitteilt, mit Anlagen 140(!) Seiten. Der geistige Zwerg behauptet, ein Schreiben von mir - mit 14 Seiten - sei Beleg dafür, dass ich queruliere.

Na dann: „Prost, Du Querulator!“

 

04.08.2025

Die Lügen des gar feinen und sauberen Dr. Andreas Skrziepietz, Hannover: Schon wieder ein Prozessbetrug (Update)

Termin ist am 21.08.2025, 12:00 LG Kassel, Raum C131

Andreas Skrziepietz begeht schon wieder einen Prozessbetrug: Er behauptet in einer Abmahnung allen Ernstes, er habe keinen Prozessbetrug begangen:


(Nicht nur) der letzten Behauptung steht aber Einiges entgegen:

Sein Versuch, dem AG Hannover - und zuvor mir, er wollte Schmerzensgeld - vorzumachen, er sei kein „Großmaul“ weil er ja auch ein Journalismus-Diplom habe, ist nicht nur als „Titelbetrug“, sondern auch als Prozessbetrug zu werten, denn er ist kein Diplomjournalist und hat kein Journalismus-Diplom, sondern nur ein „Deppendiplom“ in Form eines Teilnahmezertifikates an einer Aktivierungsmaßnahme des Arbeitsamtes. 

Beweis: Akte des AG Hannover, Az. 409 c 10237/24 

Sein Versuch, dem AG Hannover vorzumachen, er sei wegen seiner Äußerungen „weder verurteilt noch angeklagt“, ist krass-dummer Prozessbetrug, weil er eben wegen seiner Äußerungen etwa 6 Monate zuvor sowohl zu 25 Tagessätzen wegen Verleumdungen und Beleidigungen verurteilt (was er dem LG Frankfurt wenige Tage später selbst vorlegte) als auch in einem Strafverfahren beschuldigt war (Was der Dummkopf im Dummkopfportal  NIUS.de wenig später öffentlich verbreitete.)

Beweise:

  • Akte des AG Hannover,  Az. 420 c 11922/24
  • Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 97/25 

Und dann hätten wir da noch als Krönung den Betrug vor dem LG Frankfurt:

Skrziepietz machte dem LG Frankfurt vorsätzlich unwahr vor, nie wegen dieser Straftat (die ich auf blogspot.com nicht nennen kann, weil er dann unter Vorlage der extrem einstweiligen und durch die Lüge erwirkten Verfügung eine Sperrung verlangt) verurteilt worden zu sein. [Update:] Wurde er aber und zwar am 28. September 2020 zu 60 „Tagessätzen“ a 10 Euro heisst es nun vor dem Landgericht Frankfurt und glaubhaft mit einem Aktenauszug der Staatsanwaltschaft Göttingen. Zu dem wurde auch Mailverkehr zwischen Andreas Skrziepietz vorgelegt, der beweist, dass Skrziepietz - höchstgradige Debilität und/oder Demenz außen vorgelassen - zum Zeitpunkt der Antragstellung vollständig in dem Bewusstsein befand, dass er lügt.

Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 97/25, Schriftsatz meiner Anwältin vom 04. August 2025

Vor dem Landgericht Frankfurt hat Andreas Skrziepietz selbst vorgetragen, dass er nie die Approbation beantragt habe. Also wurde er auch nie als Arzt zugelassen.

Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 117/24 

Zum Arzt(beruf) zugelassen wurde er auch nie:

Die Zulassung als „Arzt im Praktikum“ - die er dem AG Hannover in der Sache 409 c 10237/24 als „Beweis“ dafür, dass er ein „Spezialist für Traumatologie“ sei, vorlegte, zählt nicht. Und die damit verbundene temporäre Mitgliedschaft in der Ärztekammer ebensowenig. Zumal er ja - laut einer weiteren Abmahnung vom 07.12.2024 - das ärztliche Praktikum niemals gemacht haben will:

Hier zeigt sich schon wieder, dass Dr. Andreas Manfred Skrziepietz ein besonders dummdreist agierender Lügner ist: Es fand nicht nur ein Ermittlungsverfahren gegen ihn statt, er war sogar angeklagt und er wurde Anfang März 2025 erstintanzlich zu 75 Tagessätzen verurteilt. Es ist nicht glaubhaft, dass er davon Ende Dezember 2024 nichts wusste, denn so schnell schießen weder die Preußen noch die Justiz.

Beweis: Der von ihm veranlasste Artikel im Quaknazi- und Querblödlermagazin NIUS vom März 2025

Das er die vorläufige Approbation „besitze“ ist auch schon wieder vorsätzlich unwahr. Er besaß eine solche, denn die, die er dem AG Hannover vorlegte - und die er also unter dem unwahren Vormachen des beabsichtigen Praktikums erwarb und auf fast 10 Jahre verlängern ließ, wohl um sich rezeptpflichtige Medikamente zu besorgen - ist vor mehr als 15 Jahren abgelaufen. Gelogen hat er also schon damals.

Beweis: Akte des AG Hannover, Az. 409 c 10237/24  

Das LG Frankfurt hat bereits festgestellt, das Skrziepietz sich öffentlich fremdenfeindlich geäußert hat - und damit seine, der Klage zugrund liegende Versicherung an Eides statt, er sei nicht fremdenfeindlich, als unwahr fest gestellt hat. Er weiß also auch genau, das „Quaknazi“ eine zulässige Meinungsäußerung über seine Person ist.

Beweis: Akte des LG Frankfurt. Az. 2-03 o 281/24 

Und mit obiger Abmahnung liefert Andreas Skrziepietz den Beweis für einen neuen Prozessbetrug. Denn er behauptet ergo vorsätzlich unwahr, er habe nie die Straftat des Prozessbetruges begangen. Hat er aber - und zwar mehrfach. Und er fordert, mich dummdreist anlügend, ein „Schmerzensgeld“ vom € 1000.

Lüge + Geldforderung = Betrug!

Das offenbar nach dieser Abmahnung angeleierte Verfahren wurde vom AG Kassel - wo Skrziepietz den Verfügungsantrag einreichte - nach Festsetzung eines Streitwertes von € 15.000 an das LG Kassel verwiesen.

Ich bin überzeugt, dass das Gericht die Sache nach der Verhandlung der zuständigen Staatsanwaltschaft vorlegen wird. Im Hinblick auf die bekannten Vorverurteilungen zu 60 Tagessätzen, 20 Tagessätzen, 75 Tagessätze (letztere nur noch nicht rechtskräftig und es gibt wohl eine weitere) und den zahlreichen weiteren Ermittlungsverfahren wird es langsam eng für Andreas Skrziepietz. Denn weil er derart rotzfrech, notorisch dummdreist und kriminell handelt, naht der Tag an dem ein Gericht zu der Ansicht kommt, dass Andreas Skrziepietz eine „Gefahr für die Allgemeinheit“ sei.

Nach Abschluss des Verfahrens werde ich selbst zudem die vierte(!) Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen Andreas Skrziepietz stellen. 

Und spätestens das heisst dann wohl: Keine Geldstrafe, keine Bewährung sondern gleich „Ab ins besonders gesicherte Wohnklo!“ Und da ist der fast 60-jährige dann erstmals in seiner nutzlosen und traurigen Existenz dauerhaft weiter als eine Hausnummer von seiner Mutti entfernt, die für das „gar liebe Andreaslein“ wahrscheinlich die bisherigen Tagessätze gezahlt hat.

Ohnehin ist eine Strafanzeige wegen vorsätzlich falscher Beschuldigung fällig:

Andreas Skrziepietz hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover ebenfalls behauptet, es sei „Tatsache“, dass er „keine Volksverhetzung“ begangen habe, weshalb er zudem gegen mich Strafanzeige  wegen Verleumdung, Beleidigung und falscher Verdächtigung einreichte.

Beweis: Strafanzeige des Andreas Skrziepietz vom 04.02.2025 (Blatt 64 der Akte der Staatsanwaltschaft Hannover beim Schriftsatz meiner Anwältin vom 04. August 2025 in der Sache 2-03 o 97/25 des LG FFM)

Das wird jetzt weitere Konsequenzen haben, denn neben der 4. Strafanzeige wegen Prozessbetruges werde ich auch Strafanzeige wegen vorsätzlicher Falschbeschuldigung stellen:

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. „Docmacher“) sollte sich mit dem Gedanken anfreunden, dass er „demnächst“ zu einer Haftstrafe - ohne Bewährung - verurteilt wird, denn das ist es, was jemanden erwartet, der aus einer extrem niedrigen Schädigungsabsicht heraus derart dummdreist und notorisch kriminelll handelt.

01.08.2025

Neue Karte für US-Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter: Setzt das „Asshole“ auf das „Peak-Ass“!

Forderung: „Wo das Bild Wladmir Putins endlich hingehört.“
 

Rückseite: „Gesucht wegen Verschwörung zu Mord, Kriegsverbrechen und Terrorismus“.  

Das ist natürlich nur ein Vorschlag. Aber einer, der viele Menschenleben retten kann. Also sehr ernst gemeint.




31.07.2025

Wer - Bitte! - macht denn sowas?

"Jemandem, der heimlich und gezielt ohne ersichtlichen Grund Bäume vergiftet, geht es vor allem um sadistische Macht und um Aufmerksamkeit", erklärt der Psychoanalytiker Hans-Otto Thomashoff. Der Psychiater erkennt Hinweise, dass der Täter "sich im Kern sehr klein fühlen muss und in seinem Leben sonst nur wenig Bestätigung erfährt".

berichtet NTV

Es ist wohl allgemein bekannt, dass für solche Leute - im engeren Kreis als der Öffentlichkeit - gerne mal der Begriff „Flachwichser“ gebraucht wird. Oft mit weiteren Begrifflichkeiten wie „dumm“ oder dem etwas übergriffig anmutendem „blöd“ garniert.

P.S.: 

Ich weise entschieden jede Vermutung zurück, dass diese Nachricht bezüglich der Tat selbst auch nur den kitzekleinsten Zusammenhang mit meinen Berichten über den notorischen Prozessbetrüger Andreas Skrziepietz und dessen Straftaten hat. Der Endfünfziger ist mir schon mal nicht dafür bekannt, dass er sich öfters oder gar länger weiter als einen Hausaufgang von seiner Mutti weggetraut. Und Riedstadt ist deutlich weiter weg von „Hannover - Groß Buchholz“ als Hannover von „Hannover - Groß Buchholz“.

Allerdings wäre da die Einschätzung, dass der Täter "sich im Kern sehr klein fühlen muss und in seinem Leben sonst nur wenig Bestätigung erfährt", dass es ihm um sadistische MachtausübungundAufmerksamkeitgeht. Die erinnert mich an ...

LG Frankfurt, Urteil, Az. 2-03 o 281/24. Kläger war Andreas Skrziepietz

LG Frankfurt, Urteil, Az. 2-03 o 281/24. Kläger war Andreas Skrziepietz  (Fortsetzung) das Gericht widerlegte somit seine Versicherung an Eides statt

Jemand wie der Psychoanalytiker Hans-Otto Thomashoff würde den Andreas Skrziepietz sicherlich - nach Herstellung eines Vertrauensverhältnisses, also „Mal unter uns Frauenärzten ...“ - fragen, was der denn so „mit Käfern“ oder „Ameisen, meinetwegen Bäumen“ mache ...

29.07.2025

Querulant mit Doktortitel nimmt Wiederaufnahmeantrag zurück
+ Einstweilige Verfügung, Vollziehung, Vollstreckung nach Urteilszustellung durch Gericht

AG Kassel, 435 C 1492/25, Verhandlung am 23. Juli 2025.

Der Verfügungsbeklagte Dr. Andreas Skrziepietz erscheint, nachdem er in der eigentlichen Verhandlung noch anwaltlich vertreten war,  plötzlich unvertreten vor Gericht.

Der Richter erteilt ihm die Auskunft, dass Andreas Skrziepietz - weil es nicht wahr ist - nicht berichten oder auch nur vormachen dürfe, dass ich in Straf- oder U-Haft gesessen hätte und/oder vorbestraft sei und verweist auf den Beschluss vom 14. Juli 2025. Darauf hin nahm der „dumm aus der Wäsche schauende“ Verleumder und Querulant seinen höchst merkwürdigen Wiederaufnahmeantrag zurück. Den hatte er mit einer  „neuen” Behauptung begründet, die völlig unstreitig war, weil ich das selbst schon im Antrag auf die Verfügung vorgetragen hatte und öffentlich hatte der insoweit doch recht dumm erscheinende mich mit wechselnden Begründungen verleumdet, ich hätte das AG Kassel belogen - was der demnach schon mit 57 zum verstehendem Lesen nicht mehr fähige „Dr. med“ Andreas Skrziepietz bis heute nicht vollständig zurückgenommen hat. (Dann kommt das eben vom Gericht.)

Die von Andreas Skrziepietz der Öffentlichkeit mehrfach großfressig angekündigte „Überraschung“ fiel indes ins Wasser:

Der Querulant und sein, bei Covidioten, Querfaslern und Quaknazis beliebter Anwalt Markus Haintz hatten (wie sich gleich zeigt: tatsächlich „überraschend“) beantragt, die einstweilige Verfügung aufzuheben, weil diese nicht vollzogen worden sei. Er bekam meine Entgegnung in die Hand gedrückt und musste erst mal mit seinem Anwalt Markus Haintz telefonieren. Es wurde eine Schriftsatzfrist beantragt... 

Ich frage mich, was der jetzt versuchen will, denn:

Es gab da mal - bis 1989 - die krude Vorstellung einiger weniger Landrichter, dass eine - nach mündlicher Verhandlung und durch Urteil erlassene Verfügung - die dem Verfügungsschuldner (genauer: seinem Anwalt Markus Haintz) also vom Gericht zugestellt wurde - nochmals im Parteibetrieb zugestellt werden müsse. Der BHG sagte dazu aber schon 1989 ganz klar „NEIN“:

„Auch wenn eine Unterlassungsverfügung, die die Androhung von Ordnungsmitteln enthält, wirksam vollzogen werden kann, indem der Verfügungskläger sie dem Verfügungsbeklagten im Parteibetrieb zustellen läßt (vgl. dazu unten), folgt daraus nicht, daß die Parteizustellung der einzige Weg ist, um eine Unterlassungsverfügung wirksam zu vollziehen. Dem Sinn und Zweck der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, ist genügt, wenn der Verfügungskläger innerhalb der Vollziehungsfrist die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Verfügungsbeklagten beantragt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch macht.“
 
 

Offenbar hätte der Anwalt Markus Haintz auch mal seinen eigenen Schriftwechsel durchsehen sollen:

Denn innerhalb der „Monatsfrist“ - genauer am 27. Juni 2025 14:13 wurde von mir ein Verstoß gegen die Verfügung reklamiert:

Betreff: AG Kassel, Reinholz ./. Skrziepietz

Herr Markus Haitz!

Wie ich gerade fest stelle weigert sich Ihr auch sonst krimineller Mandant Skrziepietz, der
Anordnung des AG Kassel Folge zu leisten.

Ich drohe einen Ordnungsmittelantrag an.

Mit höflichem Gruß
Jörg Reinholz

(Unterstreichungen speziell für Andreas Skrziepietz, also nicht im Original) 

Nachdem der Anwalt (unter Einschluss des obigen Mails) nur 6 Minuten später in einer signierten Antwort wie folgt antwortete:

Sehr geehrter Herr Reinholz,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie können gerne die Verstöße konkret benennen. Wir würden
unserem Mandanten dann raten, dem abzuhelfen und sich an die Gerichtsentscheidung zu halten.
 Ohne Sachverhalt bzw. Darlegung des Verstoßes können wir Ihre Nachrichten nur weitergeben, hierzu aber keine Einschätzungen oder Stellungnahmen abgeben, das ginge dann nur in einem Ordnungsmittelverfahren vor dem AG Kassel. Ihnen ein schönes Wochenende! 

Mit freundlichen Grüßen
Haintz legal Rechtsanwalts-GmbH 

(Unterstreichungen speziell für Andreas Skrziepietz, also nicht im Original)  

... kann auch der Zugang nur schwerlich bestritten werden. Noch weiter unten hat er bestätigt, dass er sich als Zustellungsbevollmächtigter für diese Sache bestellt hatte - und im Verfahren hatte er ihn vertreten.

Das OLG Celle hat unter dem Aktenzeichen 4 U 14/90 am 29.05.1990 (dem BGH folgend) so entschieden

„Nach Überzeugung des Senats läßt sich auch nicht sagen, dem Schuldner müsse durch die Parteizustellung die Ernsthaftigkeit besonders vor Augen geführt werden, wenn die Parteien zuvor in einer mündlichen Verhandlung um die Berechtigung zum Erlaß der einstweiligen Verfügung gestritten haben.“

 (was der Fall ist ... und weiter) 

„In diesem Zusammenhang hat bereits das OLG Karlsruhe (NJW RR 1988, 1470) zutreffend darauf hingewiesen, daß die Durchsetzungsabsicht des Gläubigers zwar in jedem Falle dokumentiert werden müsse, jedoch nicht zwangsläufig durch eine zusätzliche Parteizustellung, sondern daß ausreichend auch andere Maßnahmen seien, durch die der Gläubiger seinen Willen unmißverständlich zum Ausdruck bringe, die einstweilige Verfügung durchzusetzen.

Demnach muss der Verfügungsgläubiger (derjenige, der die Verfügung beantragt hat, also ich) nur seinen Wille, die Verfügung auch durchzusetzen, dem Verfügungsschuldner (hier: Skrziepietz) nur unmissverständlich klar machen - was sowohl durch meine Teilnahme am Prozess und mein Email geschehen ist.

Ich verwette meinen Popo, dass der offensichtlich erheblich degressierte Dr. med. Andreas Skziepietz, dessen „ganz oberschlauer“ Anwalt mir - tatsächlich „überraschend“ - mit seit mehr als 35 Jahren überholtem „Quatsch“ kommt, hiervon kaum (noch) ein Wort versteht. Das Urteil, geschweige denn den Inhalt der Schtiftsätze hat er ja schon nicht mehr verstanden und die Existenz eines - ihm zugestellten - Beschlusses vom 14. Juli 2025 anzuerkennen fiel ihm auch schwer. Das OLG Celle schreibt übrigens weiter:

„Bezogen auf den hier allein zu entscheidenden Fall einer Unterlassungsverfügung ergibt sich eine spezielle Problematik deshalb, weil abgesehen von der Zustellung die Zwangsvollstreckung erst bei einer Zuwiderhandlung des Schuldners gegen das Verbot beginnen kann, nämlich durch den Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach Maßgabe von § 890 ZPO. Obwohl es aus anwaltlicher Vorsicht dringend geboten sein wird, im Hinblick auf die Differenzen in der Rechtsprechung neben der Amtszustellung eine Parteizustellung durchzuführen, hält der Senat jedenfalls im Ergebnis bei Unterlassungsverfügungen eine zweite Zustellung nicht für erforderlich, weil sie auf eine bloße Förmelei hinauslaufen würde und dem Schuldner die Ernsthaftigkeit des Begehrens des Gläubigers durch die streitige Verhandlung ausreichend deutlich geworden ist.

P.S.:

Der sich „schlau“ und seinen Anwalt „gut“ wähnende Skrziepietz schreibt noch Unsinn über meine Anwältin. Er vermeint, dass ich nun einen anderen hätte. Aber ich werde doch zu einem Verfahrenstermin in Kassel nicht eine Anwältin aus Frankfurt herbeikarren lassen, nur weil da zwei (Anwalt und Mandant) querulatorisches Zeug vortragen und ich selbst beruflich verhindert bin - und an dem Tag deutlich mehr verdiene als der kostet. Da bekommt ein lokaler Anwalt, der gerade Zeit hat, eine Sitzungsvollmacht und „Ende“. Und deshalb behaupte ich (anders als er) auch nicht, dass der sich als „gar mutig“ gebende Andreas Skrziepietz heute aus Angst vor einer „Merkel SAntifa“ trotz persönlicher Ladung unentschuldigt nicht erschien und einen neuen Anwalt habe. Für Skrziepietz, der öffentlich - und an Gerichte - immer wieder echt idiotisch anmutendes Zeug schreibt, kam auch ein Sitzungsvertreter, weil dessen Lieblingsanwalt auch nicht nach Kassel reiste. Das so zu machen gebietet (außer in Ausnahmefällen) der Grundsatz der ökonomischen Prozessführung.

Aber das ist nicht sein Grundsatz. Andreas Skrziepietz aus Hannover verfolgt eine Schädigungsabsicht, die sich aktuell darin offenart, dass er mich verleumderisch in die Nähe einer Tätigkeit für die Stasi rückt. Was nicht unbeantwortet bleiben wird. Ebensowenig wie sein krassdummstrunzblödkrimineller Prozessbetrug in Frankfurt am Main.

P.P.S.:

Vom Richter wurde heute noch ein „Schriftsatz“ erwähnt, der wegen eines falschen Aktenzeichens nicht zugeordnet werden konnte und mit der Sache nichts zu tun hatte. Da hat der Andreas Skrziepietz wohl also mal wieder ein Gericht mit kompletten Schwachfug belästigt. Womöglich braucht der einen Vormund.

P.P.P.S.: 

Ich habe heute per Briefeinwurf meinen Antrag bekräftigt, dem Andreas Skrziepietz die Kosten für die Wiederaufnahme und das Aufhebungsverfahren zu 100% aufzudrücken. Das ist wohl das einzige, was der gerade noch versteht und was ihn interessiert.

P.P.P.P.S.:

Dem Dr. med. Andreas Skrziepietz empfehle ich wärmstens einen Gang zum Neurologe. Er drucke dafür alle seit 2020 verfassten Schriften in chronologischer Reihenfolge aus und lege seine Studienzeugnisse bei. Der krasse Widerspruch im Hinblick auf die Geistesleistung, sein sozialer Verfall ins Kriminelle,  Anzeichen von Verfolgungswahn und sein, (ausweislich seiner öffentlichen Äußerungen) mit dramatischer Geschwindigkeit kleiner werdender Wortschatz - beweisen seine Behandlungswürdigkeit. Aber das versteht er wohl auch schon nicht mehr.

27.07.2025

Wichtig: sed -i -e "s/Nazischlampe/Nazitante/gi"

Ich weiß ja nicht, ob das alle mitbekommen haben. Aber man darf eine Nazischlampe nicht einfach mal so und pauschal „Nazischlampe“ nennen, sonst freut sich der Nazis liebster Anwalt Höcker ein drittes Ei die Brieftasche dick und das kackblaue Nazigesindel jubelt zusammen mit Covidioten, Reichsbürgern, Klimaleugnern, Putins SchRaketenlutschern (nennen sich falsch „Pazifisten“) und sonstigen Schwurblern auf NIUS über Eure Geldspenden. (Nein, da ist kein Link zu NIUS „Nazis in unserer Schule“).

Ich empfehle also zu prüfen, ob Ihr das Wort „Nazischlampe“ im Zusammenhang mit einer diese Wortwahl rechtfertigenden Tatsache - oder humorvoll-sarkastisch - gebraucht oder ob Ihr es nicht lieber  gegen „Nazitante“ austauschen wollt.

Dann hilft Euch auf einem modernen System der obige Befehl weiter.

„Hach ja. Mal wieder die Stasi-Verleumdung.“
Dieses Mal von einem Russenfreund und Kriegshetzer.

Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher), der in meinen Augen wegen dieser und solcher Verleumdungen ein besonders dummer Quaknazi der Gattung „Wessi“ ist, veröffentlicht über mich wie folgt:

„Das Sprichwort sagt: Die Katze lässt das Mausen nicht. Kann es sein, daß JR schon in der DDR Mitbürger denunziert hat? Es muß nicht unbedingt im Auftrag des MfS gewesen sein, Kleingeister wie er handeln durchaus auch aus eigenem Antrieb, weil sie es nicht ertragen können, daß jemand abweichende Meinungen vertritt.

Natürlich gilt die Unschuldsvermutung auch für den selbsternannten Privatdozenten Jörg Reinholz. Solange keine IM-Akte gefunden wird, behaupte ich nicht, daß er Stasi-Spitzel war.“

Das ist eine besonders üble Verdächtigung: Jede und jeder, der (die) das liest und über ein gesundes Hirn verfügt, wird denken, dass ein, sich für „schlau“ haltender, „geistiger Flachwichser“ (Juristendeutsch:dumm handelnde Person mit besonders niedriger Denkungsart) versucht, mich auf strunzblöde Weise in die Nähe einer Stasi-Mitarbeit zu rücken. 

Da ich nun über ebendiesen Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover (a.k.a. Docmacher) gelernt habe, dass im maladen Umfeld seiner letzten drei (oder nur noch zweieinhalb) degressierenden Synapsen solche grundlosen Vermutungen zu einer - nur in seinem Hirn bestehenden - „Gewissheit“ heranfaulen, warne ich ihn schon mal vor:

Ein gewisser einstiger „Dialerparasit“ (dessen Name ich nicht nenne, weil er sich seit Jahren offenbar rechtstreu verhält, also Anstand und Gesetz das verbieten) hatte wenige Tage nach einer solchen Behauptung eine einstweilige Verfügung auf dem Tisch (AG Kassel, 423 c 81/07) und scheiterte mit seinem nachfolgenden Versuch eines geradezu skrziepietzinschen Prozessbetrugs brachial:


Und außerdem sollte  Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz sehr genau aufpassen, wem gegenüber er das äußert - denn „Ossis“ verstehen in dieser Frage überhaupt keinen Spaß. Ist das jemand, der mich gut kennt, könnte es sein, dass er umgehend „einen Satz heiße Ohren“ und mit „Traumata der Halswirbelsäule“(¹) sogar eigene Erfahrung erlangt. Ein wenig mehr von der Feigheit, die er ja ganz offen zu Tage trägt, in dem er seine Blogs ohne Impressum führt (genutzt hat es ihm im Hinblick auf seine strafrechtlichen Verurteilungen nichts) und bei seinen graußigen Monologen (oder sind es „Manifeste“?) auf Youtube eine Maske trägt, ist also auch in dieser Frage angebracht. 

Bild: Bildschirmfoto via Youtube. Das ist Andreas Skrziepietz bei einem der grausigen „Merkel-Masken-Monologe“.

  ¹) Seine Doktorarbeit zu diesem Thema war laut eigenem öffentlichen Bekenntnis eine reine Literarbeit.

P.S. Die Stasi und der KGB hatten auch im Westen Mitarbeiter. Skrziepietz verbreitet die Hassparolen der Moskowiter, mit welchem diese Verbrecher den illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Kriegsverbrechen wie die Bombardierung von Frauen und Kindern „begründen“ und auch die, von diesen als „feindlich“ betrachtete, EU spalten wollen:



Davon gibt es viel mehr und noch übleres, z.B. die Bezeichnung der Ukraine als „faschistisch“ und die Forderung, Gas aus Russland zu beziehen.  Er ist also ein „Kriegshetzer wie aus dem Bilderbuch“. Das, vor allem die obige Provokation wie auch die direkte Übernahme der russischen Kriegspropaganda in das  Schriftschlecht des „Docmachers“ führt mich zu der Frage: „Hat der der russische Auslandsgeheimdienst SVR ihn vielleicht genau so von der Stasi oder dem KGB geerbt?“

Update: Das „gar arme Opfer“ Andreas Skrziepietz hat reagiert

und dabei nicht vergessen, seine blöde Stasi-Verleumdung so sorgfältig wie hinterfotzig zu verschweigen - was auch eine Form der feigen Lüge ist:

Also ich habe, was das betrifft, nämlich folgendes Gerücht gehört:  Die „Merkel-SAntifa“, welche ihm ein Bein („Narzi“ Skrziepietz, der andere wegen Schreibfehlern als „dumm“ bezeichnet,  schreibt „bein“) gebrochen haben soll:

... sei im Kern eine weibliche Person, 1,62m groß und (freilich ohne „geheime Merkel-SAntifa-Ausrüstung“) 52 kg schwer gewesen und habe ihn zum Tragen einer Schutzmaske aufgefordert. Das zuvor aus der Masse heraus gar „mutig und heldenhaft“ Beleidigungen blökende „Opfer“ Andreas Skrziepietz sei erschrocken davon gelaufen, bis er an einer 20 cm hohen Rasenabsperrung scheiterte. Zum Beinbruch soll es gekommen sein, als ein, mit ihm verbündeter 140 kg schwerer Lebersportler mit Russland-Fahne in der einen und Wodka-Flasche in der anderen Hand (und 3,8 „ATÜ“ im Hirn) mit einem E-Roller am gleichen Hindernis heldenhaft scheiterte und auf ihn fiel. Der sich für einen „großen bösen Junge“ haltende Skriziepietz soll angeblich geschrien haben wie am Spieß(¹). Nur ganz böse Zungen behaupten, die „Merkel-SAntifa“-Lady hieß zu dem auch noch „Heike“ - und seit dem wähne Skrziepietz, alle Männer hätten vor Frauen mit dem Name Angst. Ich weiß zwar nicht ob das stimmt (²) - aber ich habe gesehen wie er sich bewegt. Und, naja, es spricht jedenfalls nichts gegen die Version aus der Gerüchteküche. Hat schon mal jemand den Begriff „Bewegungslegasthenikergehört? So wie ich das sehe, passt der.

Und immerhin: Ich habe keine Angst davor, ein Impressum zu veröffentlichen. Der 1967 geborene Dr. Andreas Manfred Skrziepietz, der sehr lange (offenbar bis ins Jahr 2000, vielleicht sogar noch 2020) in seinem Kinderzimmer ein von Mutti beschütztes Leben führte (soweit zu seiner Selbsteinschätzung „großer böser Junge“), vermeidet das strikt. Wahrscheinlich aus Angst vor 1,62m großen und ihm überlegenen Frauen von der „Merkel-SAntifa“ strikt: So geht „Angsthase“ und „Nesthocker“ - oder war es „Muttersöhnchen“?

¹) Ich habe mir mal, ich war 14, im Wettkampf (nein, nicht Schwimmen oder Federball) richtig böse (krasser Winkel, aber nichts offen) einen Arm gebrochen. Und es - noch bevor der Krankenwagen kam(³) -geschafft, ungefähr ein Pfund vom Muttis Pflaumenkuchen nebst einem halben Liter Kakao zu vertilgen. Hätte ich das nicht getan, wäre der Pflaumenkuchen verschimmelt - und das ging auf gar keinen Fall! Es kam nach der Operation übrigens keine Beschwerde von wegen „Kotzen“ oder so...

²) Hannovers wohl dümmster Prozessbetrüger Skrziepietz kann ja mal erzählen wie es aus seiner Sicht war. Da kommt dann bestimmt, es wären mindestens 2000 Mann auf mit Feuer, Pech und Schwefel speienden Panzerechsen nebst 200 Pfund schweren „Demok-Ratten“ am Halsband gewesen, gegen die er gekämpft habe „wie die Spartaner an den Thermopylen“ (falls er damit was anzufangen weiß). Wetten, dass die „Merkel-SAntifa“-Mädchen auch Corona-Schutzmasken trugen?

³) was seinerzeit in Glauchau sicherlich 30-45 Minuten dauerte ...

 


21.07.2025

„Nicht vergessen: Haldol 5mg“

Ein „Kotzlöffel“ aus Hannover schrieb mir gestern, auf eine Abmahnung bezüglich von ihm verbreiteter, vorsätzlich unwahrer Äußerungen hin, folgendes:

Herr Reinholz

Ihr Irrsinn wird das OLG interessieren. Es gibt keinen Beschluss vom 14.07. Warten Sie einfach den kommenden Mittwoch ab. 
Nicht vergessen: Haldol 5mg 

Holla! Sein „Tatsachenbezug“ ist aber höchst offenkundig!

 Nachtrag:

Am besagten Mittwoch hat er seinen Antrag, den er öffentlich großmäulig als „Überrraschung“ angekündigt hatte, zurück genommen. Das war wenig überrraschend, denn ich kannte meine Entgegnung auf den unwahren, unrichtigen, und also querulatrorischen Mist des gar stolzen Quaknazis schon.

20.07.2025

„Aufzeichnungen eines Wahnsinnigen“
Andreas Skrziepietz droht wegen multibler Rechtsbrüche eine sechsstellige Geldstrafe

 

Im Zusammenhang mit obigem Titel lässt ein „Andreas Manfred“ verbreiten, unter „www.docmacher.de“ und unter seinem Name „Andreas Skrziepietz“ betreibe dieser einen Verlag:

(eigenes Bildschirmfoto)

 

 (eigenes Bildschirmfoto)

Das also unzweifelhaft gewerbliche Angebot unter der Adresse „www.docmacher.de“ hat ergo klar rechtwidrig kein Impressum, was die Landesmedienanstalt in Niedersachsen (und am 31.08.2025 das OLG Frankfurt) sehr interessieren wird. Noch mehr wird die Landesmedienanstalt interessieren, dass der Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover auf dieser Webseite und zwei Blogs - beide ebenfalls ohne Impressum - die im Hinblick auf den Inhalt und seine Verurteilungen Hassblogs sind, teilweise keine Datenschutzerklärung und ebenso keine Cookiewarnung zeigt.

Die Niedersächsische Landesmedienanstalt kann in solchen Fällen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und sogar per Bußgeldbescheid - für jeden Einzelfall - sechsstellige Strafen verhängen. Üblich sind aber wohl Erststrafen um die € 3000. Dabei wird es (wohl) auch eine Rolle spielen, dass Andreas Skrziepietz bewusst gegen die Regeln verstößt, denn er hat anno 2013 an einem 4-Monats-Kurs zum „Webredakteur“ teilgenommen und auch im Teilgebiet „Internetrecht“ sein Wissen nachgewiesen.

Zudem wurde der Nichtarzt auch schon öffentlich im Forum des Ärzteblattes (wo er eigentlich nichts zu suchen hatte, aber Spam verbreitete um für seine gewerbliche Tätigkeit zu „werben“) auf die Impressumpsflicht hingewiesen ... 

... und hat schon damals eine so narzisstische wie eben auch großmäulig-kackblöde Antwort gegeben, sich dummdreist über das Recht gestellt.

Er brach und bricht demnach vorsätzlich und notorisch das Recht!

Da der in den vergangenen Jahren „wegen eines ganzen Sacks voller Straftaten“ (die von „B“ wie „Beleidigung“ bis „V“ wie „Verrate ich wo anders“ reichen) rechtskräftig verurteilte Andreas Manfred Skrziepietz, der mich - von Schädigungsabsicht getrieben - öffentlich als „Denunziant“ verunglimpft, habe ich nun zu dem erlaubten Mittel gegriffen und der zuständigen Landesmedienanstalt in Niedersachsen den Fall vorgestellt, denn ich lasse mich auch von einem in die Öffentlichkeit drängendem Kriminellen seiner Sorte (s.u.) nur ungern grundlos als „Denunziant“ beleidigen.

(Bild: Bescheid der StA Göttingen, Zentralstelle für die Bekämpfung von Hass im Internet, Schreiben vom 3. Januar 2025 zu Aktenzeichen NZS 805 JS 60207/24, es gibt aber weitere Verurteilungen)

Jetzt verleumdet Skrzieopietz mich als „Denunziant“, der einen gar harmlosen (aber schon mehrfach durch Strafgerichte verurteilten, insofern asozialen) Bürger angezeigen wolle - dabei hab ich das schon getan...  

Ich denke, der muss wohl „wahnsinnig“ sein, weil er Straftaten (Ordnungswidrigkeiten zählen dazu) begeht und gleichzeitig „das große Maul schwingt“.

Eine weitere Beschwerde habe ich gegen NIUS(¹) eingereicht, weil diese selbstangeblichen  „Hüter der Verfassungsrechte“ in einem von Andreas Skrziepietz selbst initiierten Bericht über eine, (nur) noch nicht rechtskräftige Verurteilung seiner, wirklich „besondere Ehren“ werte Person in gehässiger Weise und aus meiner Sicht grundlos die Namern der von Andreas Skrziepietz geschädigten nennen. Und zwar, um unter der Tarnung als „Bericht über ein Strafverfahren“, mindestens moralwidrig an der Schädigung von Mitbürgern teilzunehmen!

¹) NIUS ist (nicht nur) aus meiner Sicht ein, von einem Netzwerk aus Quaknazis, Covidioten, Klimaleugnern, Putinlutschern und Schwurbelprinzen betriebenes Netzwerk und Medium, welches „fast einnahmefrei ist“ und mit Millionenaufwand von einem, insofern „durchgeknallt“ wirkendem Millionär finanziert wird. Dort fühlt sich der Dr. med. Andreas Manfred Skrziepietz aus Hannover ganz sicher (und voll berechtigt!) sehr zugehörig.

Schon allein deshalb denke ich: „Gottlob ist DER kein Arzt geworden!“

P.S.:

Andreas Skrziepietz hat offenbar Probleme damit, sich zu merken, dass es hier um ein Messerset und nicht um ein Messer geht. Oder Tatsachen interessieren den FakeNewsNazi gar nicht erst, weil er verleumden, hassen und hetzen will.

Und der Verleumder Andreas Skrziepietz behauptet hinsichtlich der obigen Bildschirmfotos vorsätzlich unwahr ... 

„Reinholz wurde also mal wieder beim Lügen erwischt“

... weil an anderer Stelle eine andere Firma als Verlag angegeben sei. Ich frage mich also, ob er ein Lügner oder einfach ein Idiot mit enormen Geltungsdrang ist.

Wer weiß - vielleicht ist er ja beides? Skrziepietz plärrt nämlich:

Es sind zwei. (Siehe oben). Und es steht nicht in meinem Interesse, es dem Großmaul Skrziepietz zu ermöglichen, die Beweismittel zu vernichten, bevor die Landesmedienanstalt - und nun auch das Gericht - tätig geworden ist.

Der Dreckverspritzer und kriminelle Verleumder Andreas Skrziepietz (a.k.a. „Docmacher“) verleumdet mich, nachdem er der Öffentlichkeit wochenlang vorsätzlich unwahr vormachte, ich hätte das AG Kassel belogen (was er - nicht ohne weitere, dreckige Schmähungen zu ejakulieren - zurückgenommen hat ohne geforderte die Unterlassungserklärung abzugeben, ohne den geforderten Widerruf zu veröffentlichen und ohne einzuräumen, dass er unwahr behauptet hat), nun also auch noch der Fälschung beweiserheblicher Daten.

Ein Rücktritt von einer Straftat sieht anders aus. 

18.07.2025

Kassel: Betrug mit „Swissline-Messersets“ - angeblicher EVP € 299; realer Preis: € 20
Kauf nie auf dem Parkplatz!

Vorab: Die Firma hinter der Marke „Swissline“, von welcher das mir fast geschenkte „Messerset“ zu stammen scheint, hat mit dem Folgenden wohl eher nichts zu tun. Gegen diese richtet sich keinerlei Verdacht.

Ich bin heute auf dem Parkplatz angesprochen worden. Man wolle mir ein „Schweizer“ Messerset schenken. Es sei ganz hochwertige Messeware, könne also wegen des Zolls nicht mit in die Schweiz zurück genommen werden, wurde mir im besten Hochdeutsch (Nicht: „Switzerdütsch“) erklärt. Auf dem Messerset prangte ein Aufdruck: € 299 sei der empfohlene Verkaufspreis. Und „Hach!“: Ich solle es doch nicht weiterverkaufen.

Da hab ich mir schon längst „Alles klar!“ gedacht.  

Die Ware: Tolle Pappe, die Messer hatten Plastikgriffe - was gegen die behauptete Wertigkeit und für die untere Supermarkt-Klasse spricht. Wie toll es schneidet wurde mir auch gleich gezeigt. Das tun aber alle neuen Messer. Unmittelbar nach der „Schenkung“ wurde ich darauf angesprochen, dass es doch nett wäre, wenn ich bei soooooo einem teuren Geschenk ein kleines „Trinkgeld“ geben würde: 10 Euro?

Ich hab kein „Trinkgeld“ für „Kaffee und so auf der Heimfahrt“ geben wollen und bin mir sicher, es wäre noch versucht worden, das „Trinkgeld“ hochzuhandeln), das Messerset nicht angenommen, die Bullerei angerufen, denn immerhin lief da noch so ein sportlich gekleideter Herr mit weiteren solcher Kartons herum. Könnte ja (trotz der Billiganmutung) auch Hehlerei sein. 

Daheim hab ich mal in Ruhe nachgeschaut: 

Naja. Das Trinkgeld ist das Messerset auch wert: Bei Amazon gibt es genau das mir hingehaltene für 20 Euro, bei Ebay ab 10. Kauft man davon direkt beim Hersteller einen Kleinbus voll vielleicht 9 oder weniger. Der angeblich empfohlene  Verkaufspreis von 299 € war wohl ein von den Betrügern angebrachter Aufkleber - den kann man für wenige Cent/Stück bei Druckereien bestellen.

Also noch mal die Bullerei anhallofoniert. Keine Hehlerware, „nur“ Betrug. 

Das Fazit für die Kinder: Nie was auf dem Parkplatz kaufen. Keine Messer, keine Teppiche, gar nichts.

14.07.2025

Herr Pistorius: Lernen Sie es endlich!

Verdammtes Geschwätz:

„Trotz einer Welle von Luftangriffen Russlands in jüngster Zeit und einer erneuten Anfrage aus Kiew schließt Pistorius auch die Lieferung von Taurus-Marschflugkörpern aus.“
(... lese ich in der Zeitung)

Herr Pistorius: Solche Ausschlüsse sind einfach nur dumm, weil diese den Feind begünstigen. Das wissen inzwischen angemessen intelligente 12jährige. Und ausweislich der drohenden Rhetorik Russlands - und der mit diesen verbundenen deutschen Quaknazis - ist Russland unser Feind.

13.07.2025

Tour de France ... „Pharma-Lotto“ ... Gladiatoren

„Auf der 174,1 km langen 9. Etappe in die "Cavendish City" Châteauroux hatte das Duo am Sonntag gegen die Top-Favoriten keine Chance. Der Belgier ..... (............) verwies in einem intensiven Massenspurt ....... (.........) und seinen Landsmann ....... (Lotto) auf die Plätze.“

lese ich bei NTV über die aktuelle „Tour de France“. (Die gelöschten Namen sind uninteressant.)

Das erinnert mich daran, dass es früher mal ein Radsport-Profi-Team mit dem recht interessanten Name „(Omega) Pharma-Lotto gab. 

Naja: Der Name „Pharma-Lotto“ stand - oder steht - wohl sehr viel mehr für den gesamten Profi-Radsport als nur für diese kleine Gruppe radelnder Werbezirkus-Gladiatoren. Im Profisport ist es ja ganz offensichtlich so, dass die Wahl des richtigen Mittelchens die Chancen auf die Siegprämien dramatisch erhöht. 

Da erscheint der Name „Pharma-Lotto“ einfach mal als „trefflich gewählt“. 

Es ist zudem ein offenes Geheimnis, dass - bis heute - in gewissen Kreisen des Profisportes gewisse, „nur noch nicht als Zusatznahrung zugelassene“ Mittelchen - nicht per Bauchladen, aber per teurer Limousine bzw. SUV - angepriesen und angeliefert werden. Werbesprüche wie „Hast Du FooBar in der Blutbahn kannst Du fic sprinten wie ein Truthahn!“ soll man aber auch aus den Vereinsheimen, Wohn- und Beratungszimmern anderer, „Ähem!“, „Sportler“ hören, welche recht zahlreich auf die Wirksamkeit der Spitzenprodukte der großartigen pharmazeutischen Industrie setzen. Aber auch aus „Fitnesscentern“.

Und in den 95 unteren Prozent dieser Sorte „Breitensport“ kommen dann die Lieferungen auch per sportlichem Fahrrad(-Kurier).

Pas frais?

11.07.2025

Lügen wie die Russen - oder war es die AfD?
Noch ne Pulle!

„Moskaus Außenminister Sergej Lawrow wirft Bundeskanzler Friedrich Merz vor, antirussische Losungen wie zu Nazi-Zeiten für eine Militarisierung Deutschlands zu nutzen. Es sei "völliger Unsinn", Russland als Gefahr zu bezeichnen, sagte Lawrow

Schon klar. Russland führt ja nur seit mehr als 3 Jahren (genauer: seit 2014) einen illegalen Angriffskrieg gegen die Ukraine, hetzt gegen europäische Regierungen, schmeißt Bomben auf Frauen und Kinder und droht (auch Lawrow himself) suffdreist mit Atomwaffen.

Aber SONST ist Russland ein völlig friedliches Land...

Noch eine Flasche Wodka und Lawrow glaubt sogar, dass ihm das irgendwer abnimmt. Wobei ... etliche hirnlose Idioten von oder auf Seiten der AfD glauben sowas und wollen den Russen die Kriege gegen uns sogar finanzieren. Nehmen wir das „Grinsebäckchen“ Chrupalla und die „Schrei-Ella“.

09.07.2025

Jens Spahn hat Recht: Mangels Wissens wurde in der Pandemie nicht alles richtig gemacht - aber das Ergebnis überzeugt.
AfD bleibt dummdreist bis „sackdoof“.

 

Jens Spahn hat Recht. Wer mal richtig nachdenkt, kann selbst  darauf kommen, dass in der COVID-Pandemie zwar nicht alles richtig gemacht wurde, weil naturgegeben (und wegen des Schweigens der Chinesen) einfach zu wenige Informationen vorlagen, weil teilweise auch Panik herrschte und üble Geschäftemacher betrogen, Mondpreise nahmen und unbrauchbare Masken lieferten - aber im Ergebnis hat die Bundesregierung das Land gut durchgebracht und vor allem brasilianische Verhältnisse vermieden.

Und er hat auch damit recht, dass es richtig war eine Bedarfsermittlung mittels Kopfrechnen durchzuführen und sich nicht darauf einzulassen, damit zu warten bis der bürokratische Apparat Ergebnisse liefert, die dann auch noch von garstigen Lügnern oder Idioten aus parteipolitischen Gründen zerredet und vor Gerichten bestritten werden und die notwendigen Maßnahmen also verzögert, währenbd draußen die Leute jämmerlich verrecken. Ein Minister muss in einer solchen Krisensituation einfach das Recht haben, die Bürokratie zu ignorieren und sogar aus dem Bauch heraus zu entscheiden - und daraus folgt zwingend, dass man einem Minister dann auch Fehler nachsehen muss. Was immer stimmen muss ist das Ziel und eine Vorgehensweise, die nicht an persönliche Bereicherung denken lasst. Und „Ja! Es war besser am Ende der Pandemie ein paar Masken. Impfungen, Beatmungsgeräte - auch Millionen Masken sind im Hinblick auf die benötigten Millarden „ein paar“ - zu viel zu haben, als keine oder zu wenige.“

Und diese Kriterien hat Jens Spahn erfüllt. Für seine Rede (ab 18:30) heute bekommt er von mir die volle Punktzahl.

Ich erinnere daran, dass in Brasilien - die AfD feierte dummdreist und entgegen bekanntem Wissen die wissenschaftwidrige Politik dieses Landes - ín welchem Menschen den Markt für technischen Sauerstoff zu Schwarzmarktpreisen leer kauften um erkranke Angehörige damit in den Krankenhäusern zu versorgen, das Gesundheitswesen collabierte und viele Pandemie-Tote in Massengräbern beerdigt wurden.

Bis heute hat sich die covidiodistische AfD nicht von der kaputt-irren Poltik des echten Massenmörders Bolsonaro, den diese damals als Vorbild hinstellte, distanziert. Vielleicht gefällt dieser Sorte „Demokraten“ ja, dass Bolsonaro einen Putsch versucht hat.

Das Verhalten der AfD ist das Generalbeispiel für „sackdoof“. Ernsthaft. Die Schrei-und-Kotz-Ella wäre infolge eines Wutanfalls (18:30) beinahe rausgeworfen worden und musste von den eigenen Leuten gebremst werden. Ich wünschte, sowas wie diese wäre nie in den Bundestag gekommen: Niedrig denkendes, mit Beleidungen, blödem Herumnölen und Lügen agierendes Gesindel hat im Bundestag nichts zu suchen.

Da wundert es mich nicht, dass ich immer wieder auf AfD-Fans treffe, die geistig regressierte Lügner sind. 

Das „wahre Böse“:
„Gebt ihnen verdammte Kopfhörer!“

Die Nazischlampe (Nein! Ich hab bessere Worte:) Die Hass-und-Kotz-Ella von der AfD tickte heute mal wieder voll aus und zeigte nicht nur ihr wahres Gesicht, sondern was die AfD wirklich ist: Rassistisch, verlogen, voller Hass und Verblendung. Das „wahre Böse“ also.

Die Selbstgefälligkeit der Nazis „neuer Schule“ in diesem Bild ...

Bild: Ausschnitt aus einem Bericht von NTV, Chrupalla macht Minuten später Werbung dafür, aus niedrigen pekunären Gründen mit den russischen Kriegsverbrechern zu paktieren.

 ... lässt mich an dieses alte Foto mit selbstgefälligen Nazis „alter Schule“ denken, die sich alsbald nicht mehr so amüsiert haben:

Foto: Deutsches Museeum (Ausschnitt)

 Und deshalb fordere ich:

„Gebt ihnen verdammte Kopfhörer!“ 

  

07.07.2025

Andreas Skrziepietz sagt öffentlich ausnahmsweise mal etwas wahres
Aber auch Schreiben- z.B. an Staatsanwaltschaften - sind „Schriften“

Ich wünsche dem Andreas Skrziepietz (Hannover) „Viel Spaß beim Abmahnen“, denn der queruliert öffentlich:

 

Demnach räumt er also öffentlich ein, wegen Beleidigung und Bedrohung im Strafbefehlsverfahren verurteilt worden zu sein. Also, dass er ein Krimineller ist. Darauf, ob das „was mit dem Internet“ zu tun hatte, kommt es nicht an, denn z.B. (zum Beispiel) auch querulatorische und beleidigende Schreiben mit Drohungen gegenüber Staatsanwaltschaften, welche z.B. (zum Beispiel) einen der, übrigens zahlreichen, Strafanträge des bekennenden Denunzianten Andreas Skrziepietz zurückwiesen (oder waren es drei auf einmal?), sind, weil es „Schreiben“ sind, eben auch „Schriften“. Nichts anderes habe ich behauptet.

Damaliger „Forenbeitrag“ des „Hannoveranischen Patienten“ in welchem er voller Stolz und Arroganz seine ganze Dummheit offenbarte. Der Tagessatz betrug übrigens € 15. Diese Höhe ist bei „Mindestlöhnern“ oder Empfängern sozialer Hilfe so üblich.

Übrigens: „Strafbefehl von 2024“ 

Nun, wenn er selbst den Strafbefehl so bezeichnet weckt er selbst die Vermutung, dass es weitere gab. Ich frage den Andreas Skrziepietz - der hier mitliest und sich fleißig beschwert - mal ganz ungeniert nach den weiteren Strafbefehlen - und ob da nicht auch einer wegen Volksverhetzung dabei war?